Auch bei der Neuorganisation der Umweltämter gibt es ernstzunehmende Bedenken von allen Seiten. Seit März letzten Jahres wird über die Absicht diskutiert, die Staatlichen Umweltämter aufzulösen, die Umweltverwaltung dreistufig zu führen, zu kommunalisieren oder private Dritte zu beauftragen. Aber auch dort ist bis heute kein konkretes Ergebnis bekannt.
Dafür wird über Einzelheiten trefflich gestritten. Bei der Reduzierung der Landwirtschaftsämter beabsichtigt die Regierung unter anderem die Schließung von Meiningen. Selbst Fachpolitiker der Union sind sich sicher, dass Hildburghausen keine Alternative sei. Die Lösung aus CDU-Kreisen: Meiningen wird beibehalten und heißt dann „Landwirtschaftsamt Hildburghausen“. Meine Damen und Herren, das sind Reformen.
Vielleicht gibt es aber auch geheime Pläne innerhalb der Union für eine Gebietsreform, die diese Namensgebung dann zulässt. Das ist natürlich eine Perspektive, die an der Stelle stehen könnte.
Das Ganze wird dann noch durch parteipolitische Einflussnahme angereichert. Der offensichtlichste Fall war die Entscheidung für das Katasteramt Schmalkalden. Da brüstet sich ein Minister dieser Landesregierung, Herr Trautvetter, in den Medien damit, eine völlig sachfremde Entscheidung durchgedrückt zu haben. Eigentlich, so der Minister, hätte Schmalkalden im sachlichen Vergleich zu anderen Standorten aufgegeben werden müssen, aber man weiß ja, wo man herkommt.
Persönliche Einflussnahme kann man auch vermuten bei der Standortwahl für das Amtsgericht Heiligenstadt. Die Frage der Immobilien hat Herr Hauboldt gerade schon bei der Katasterverwaltung als Beispiel genannt. Bei dem Amtsgericht Heiligenstadt, wie war es dort? Wie konnte es sein, dass eine baulich besser geeignete Immobilie in Worbis/Leinefelde im Landesbesitz nicht genutzt werden kann? Weil im Wahlkreis des Ministerpräsidenten kurz vor der Landtagswahl ein fremdes Gebäude bis 2015 angemietet wurde.
Meine Damen und Herren, an einem Beispiel, dem ich noch weitere folgen lassen könnte, will ich die wirtschaftlichen Auswirkungen aufzeigen. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Denkmalschutzgesetzes sind die beiden bisher eigenständigen Denkmalfachbehörden des Freistaats, das Landesamt für Denkmalpflege in Erfurt und das Landesamt für Archäologie in Weimar, am 1. Januar 2006 zum Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie zusammengelegt worden. Die Zusammenlegung in einem Gebäude als Voraussetzung für Einsparun
gen ist nicht möglich. Das Ministerium konnte keine Aussagen zu Synergieeffekten und zu den Umzugskosten machen. Dafür wird zugegeben, dass sich geplante Personaleinsparungen bis 2028 hinziehen werden.
Dazu der Landesrechnungshof - Zitat: „Die Begründung des Gesetzentwurfs für die neuerliche Zusammenlegung kann keineswegs überzeugen. Die Ausführungen lassen jede Begründung für die geplante Zusammenlegung vermissen. Eine Kosten-NutzenEinschätzung, die unter Einbeziehung des erforderlichen Aufwandes die zu erwartenden Einsparungen für den Haushalt des Landes ausweist, liegt nicht vor. Die Aussage im Vorblatt zum Gesetzentwurf, es entstünden keine Kosten, ist nicht hinnehmbar.“ Und weiter: „Die beabsichtigte Vorgehensweise, die Ämter zum 1. Januar 2006 zunächst einmal rechtlich zusammenzulegen, die Fragen der Auswirkung dieser Zusammenlegung, des Umzugs, der Sanierung und der erforderlichen Bauarbeiten aber erst später zu behandeln und damit die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme sowie die Auswirkung für den Haushalt außer Acht zu lassen, kann nicht die Billigung des Rechnungshofs finden.“ Es gibt also keine seriöse Begründung für das Regierungsvorhaben. Das hat der Landesrechnungshof ausdrücklich festgestellt. Eine sachliche Prüfung des Vorhabens durch die Landesregierung hat offenbar nie stattgefunden. Die Kostenfrage ist nicht geklärt. Man bekommt daher schon den Verdacht, dass die Zusammenlegung der Landesämter nur deshalb realisiert werden musste, weil sie von Ministerpräsident Althaus in seiner Regierungserklärung vom September 2004 angekündigt worden war.
Wie wenig durchdacht viele Vorhaben sind, zeigt das Beispiel der Zusammenlegung der beiden Thüringer Studentenwerke. Zuerst einmal steht die Maßnahme deutlich im Widerspruch zu einem Gutachten aus dem Wissenschaftsministerium, also aus dem eigenen Haus, von 1997. Das Gutachten kam zu dem Resultat, dass die Bildung von zwei eigenständigen Studentenwerken einer Zentralisierung vorzuziehen sei, das war nämlich damals bei vier Studentenwerken schon geplant, da dies den Vorteil individueller Vor-Ort-Lösungen biete und so zu weit mehr Effizienz und zu geringeren Kosten führe. Zum anderen sind mit der Fusion auf lange Sicht keinerlei Einsparungen verbunden. Den von der Landesregierung ab 2008 geplanten Mittelkürzungen beim neuen Studentenwerk von jährlich 240.000 € stehen zusätzlich einmalige Ausgaben in Höhe von 500.000 € für die Implementierung neuer einheitlicher EDV-Standards gegenüber. Dazu wird Grunderwerbsteuer fällig, nach Auskunft des Thüringer Kultusministeriums 800.000 €, den Städten Erfurt und Ilmenau stehen
davon 200.000 € zu, dem Freistaat Thüringen 600.000 €. Das Kultusministerium hat jedoch bereits angekündigt, den Landesanteil an das Thüringer Studentenwerk zurückzuerstatten. Hinzu kommen nach Angaben der jetzigen Studentenwerkverwaltungsräte jährliche Mehrausgaben für den durch die Ämterzusammenlegung erhöhten Verwaltungs- und Logistikaufwand in Höhe von 300.000 €. Damit würden allein diese Jahr für Jahr anfallenden administrativen Mehrkosten die geplanten jährlichen Einsparungen deutlich übersteigen.
Ich könnte diese Liste beliebig fortsetzen für Maßnahmeplanungen, die Mehrkosten verursachen, landesplanerische Ziele nicht beachten, Vorschläge von Fachverbänden, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbänden ignorieren. Ich erspare es uns an dieser Stelle.
Als Fazit unserer grundlegenden Kritik, die wir in diesem Hause immer wieder angeführt haben, bleibt: Es fehlt eine umfassende Aufgabenanalyse, auch wenn Sie etwas anderes gesagt haben, auf der man ein Verwaltungskonzept aufbauen muss. Sie machen den zweiten Schritt vor dem ersten. Thüringen braucht eine konsequente Gebiets- und Verwaltungsreform; das eine geht nicht ohne das andere. Die Einbeziehung von Fachkompetenz und Erfahrung Dritter wird von dieser Landesregierung weitgehend nicht genutzt.
Meine Damen und Herren, ich habe es zu Beginn meiner Ausführungen richtig buchstabiert: Es ist weitgehend Murks, was sich im Bereich Umbau der Behördenstruktur abspielt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vielen Dank an die Finanzministerin für den Sofortbericht, den wir ja jetzt alle gemeinsam zur Kenntnis genommen haben, auch wir als CDU-Fraktion. Sowohl die Beantwortung zum Antrag, aber auch der Antrag selbst zeigen allerdings, darauf will ich hinweisen, dass der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht geeignet für eine Plenardebatte ist. Vor allen Dingen ist er auch deshalb nicht für eine Plenardebatte geeignet, weil das, was Sie gefragt haben in Ihren Punkten in Ihrer Drucksache, durchaus auch auch in einer Kleinen Anfrage hätte beantwortet werden können. Es wäre im Übrigen auch deshalb sinnvoll gewesen, weil wir dann alle als Abgeordnete schriftlich in Ruhe
hätten nachlesen können, welche Antworten von Seiten des Ministeriums gekommen wären. Es wäre für eine ernsthafte Debatte, wenn sie denn ernsthaft gewesen wäre, auch für die Zukunft besser gewesen, um auch die entsprechenden Schlussfolgerungen in den einzelnen Fraktionen zu ziehen. Ich will aber klarstellen, dass es nach Auffassung unserer Fraktion kein konzeptionsloses Agieren der Landesregierung gibt bei der Frage der angekündigten und auch jetzt in der Umsetzung befindlichen Behördenstrukturreform. Es gibt logischerweise, das will ich auch für uns deutlich sagen, wenn auch sehr langfristig, Einsparpotenziale durch diese Reform. Der Abbau der angekündigten 7.400 Stellen in der Landesverwaltung bringt bis zum Ende der Legislaturperiode 190 Mio. € und allein die Einsparungen durch die Inanspruchnahme von personalwirtschaftlichen Maßnahmen, insbesondere der verschiedenen Arbeitszeitmodelle, werden bis zum Jahr 2009 seitens der Landesregierung mit über 32 Mio. € beziffert. Die Reduzierung wird durch altersbedingtes Ausscheiden, darauf hat die Ministerin hingewiesen, von Mitarbeitern erreicht, deren Stellen nicht neu besetzt werden. Ein kleiner Schritt zumindest beim Abbau des momentan mehr als 13 Mrd. € angehäuften Schuldenberges. Die gesamte Behördenstruktur wird bis 2020 ca. 320 Mio. € Einsparungen bringen. Vieles, was jetzt durch die Reform angepackt wird, sind auch Visionen, die weit über die Wahlperiode hinausgehen und auch umgesetzt werden. Natürlich werden wir auch als CDU-Fraktion gemeinsam mit der Landesregierung darauf achten, denn dort sitzen ja auch Vertreter unserer Fraktion, dass mit den betroffenen Menschen gesprochen wird und die auch bei den schwierigen Reformen vor Ort mitgenommen werden, weil es tief greifende Umwälzungen gibt und weil natürlich vor Ort eine solche tief greifende Umwälzung auch mit Verständnis begleitet werden muss, bevor sie am Ende zustande kommt. Dass die Landesregierung nicht an den Meinungen und Vorschlägen der Betroffenen vorbeigeht, hat sie nicht zuletzt gezeigt, als der Beschluss zur Schließung des Standorts Mühlhausen revidiert wurde, nicht zuletzt auch auf Druck von Abgeordneten aus diesem Hause, auch aus unserer Fraktion. Aber es zeigt sich, dort, wo die Argumente der Betroffenen richtig vorgebracht werden, dass auch Entscheidungen rückgängig gemacht worden sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will aber auch darauf hinweisen, weil das natürlich auch in der Debatte um Behördenstrukturmaßnahmen immer wieder eine Rolle spielt: Wir lehnen eine zweistufige Verwaltung ab, wie von der Opposition gefordert, weil die unterschiedlichen staatlichen und kommunalen Aufgaben ohne Mittelbehörde nicht sinnvoll abzugrenzen sind und auch nicht kostengünstiger erledigt werden können und damit letztendlich auch kein Gewinn für den Bürger entsteht.
Mittelbehörden bleiben nach unserer Auffassung auch in Zukunft erforderlich, weil sie den einheitlichen und objektiven Vollzug der Verwaltung gewährleisten und die dazu erforderliche fachliche Kompetenz bündeln sollen. Das schließt selbstverständlich aber auch die notwendige Aufgabenkritik und die Abgabe von Zuständigkeiten an die Landkreise ausdrücklich nicht aus. Der von der PDS vorgeschlagene Verwaltungsaufbau wird dazu führen, dass wir zwischen drei und fünf Gebilde bekommen, in denen Vollzug und Aufsicht nicht mehr sauber getrennt werden können und die sich auch personell zu kapitalen Regionalverwaltungsämtern entwickeln werden, die verdächtig an die alten Bezirksverwaltungen erinnern. Auf Landesebene würde der Vorschlag der PDS-Fraktion dazu führen, dass auch Ministerien Speck ansetzen, weil sie sich dann nicht mehr allein auf leitende Aufgaben beschränken, sondern auch noch Teile des Verwaltungsvollzugs überwachen müssen. Wir fragen uns ernsthaft, wo nach dieser vorgeschlagenen Konstruktion denn tatsächlich der Gewinn für den Landeshaushalt liegen soll.
Ich möchte überdies vor einer Politik ohne Rücksicht auf regionale Gegebenheiten warnen. Die 1993 von diesem Landtag verabschiedete, nach langen Debatten beschlossene Kreisgebietsreform hat sich nach unserer Auffassung alles in allem bewährt und ist mit Sicherheit kein Hindernis dafür, den jetzt verfolgten Kurs mit der Behördenstrukturreform in Einklang zu bringen für eine schlanke und effektive Verwaltung auf Landesebene, aber auch auf Kreisebene. Wir stehen für freiwillige Zusammenschlüsse. Keinen Sinn können wir aber darin sehen, funktionierende Einheiten ohne weiteren Grund zu zerschlagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die oftmals vorgebrachte Kritik, dass eine Behördenstrukturreform ohne Aufgabenkritik stattfindet, entbehrt jeglicher Grundlage. Das Kabinett betreibt eine grundlegende Aufgabenerhebung und Aufgabenkritik. Darauf hat die Finanzministerin hingewiesen, die entsprechenden Arbeiten haben begonnen und sind Basis für die weiteren Entscheidungen. Außerdem ist es auch sinnvoll, ab und zu über die Landesgrenzen hinaus zu schauen und nicht zuletzt Erfahrungen anderer Länder, wie z.B. die aus Baden-Württemberg, zu nutzen. Deshalb muss man nicht jedes Mal das Rad neu erfinden, sondern kann auch auf dort gemachte Erfahrungen zurückgreifen.
Die Behauptung, dass durch die Behördenstrukturreform Mehrkosten für die Unterbringung und neue Bauinvestitionen entstehen würden, sind nach unserer Auffassung Kaffeesatzleserei. Die Behördenumzüge von Justiz-, Finanz-, Kataster-, Umwelt- und Sozialämtern und in diesem Bereich notwendige Behördenstrukturmaßnahmen müssen als Einheit betrachtet werden. Deshalb ist es auch sinnvoll, hier
im Parlament dann über diese weiteren Maßnahmen zu sprechen, wenn sie auch so weit vorangeschritten sind, dass diese Einheit aus Parlamentssicht betrachtet werden kann. Dazu wird der Landesbetrieb Liegenschaftsmanagement die kostengünstigen Lösungen erarbeiten und auch umsetzen. Wir meinen, dass es nicht zielführend ist, einzelne Bereiche herauszugreifen und dann von Mehrkosten zu sprechen, ohne die gesamte Einheit zu betrachten. Wir finden, das Ergebnis des Gesamtkonzepts ist entscheidend. Dazu sehen wir auch am Ende, dass die angekündigten Einsparungen von der Landesregierung auch tatsächlich erfüllt werden.
Damit das Parlament alles gut begleiten kann, hat dieser Landtag schon im Februar 2005, wer sich erinnert, in einem Entschließungsantrag zum Haushaltsstrukturgesetz u.a. verabschiedet - ich will Ihnen daraus noch einmal zitieren: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, wie in der Regierungserklärung vom 9. September 2004 angekündigt, im Landesdienst 7.400 Stellen abzubauen und einhergehend mit den geplanten Behörden- und Verwaltungsreformen erste konkrete Entscheidungen vorzulegen.“ Danach haben wir beschlossen: „Der Landtag bittet die Landesregierung, ab 2006 jährlich über den Fortgang des Personalabbaus zu berichten.“ Deshalb ist das, was die Finanzministerin am Ende ihres Sofortberichts angekündigt hat, nämlich im Juni nächsten Jahres einen Bericht über den Stand der Behördenstrukturreform vorzulegen, genau im Einklang mit der Beschlussfassung des Landtags. Wir glauben, dass es auch sinnvoll ist, sich ab und zu an die Beschlüsse dieses Hauses zu halten und auch die Zeitstränge abzuwarten, die wir uns selbst gegeben haben. Wenn wir das tun, können wir auch als Parlament unsere Hausaufgaben derart machen, dass wir die Regierung auf ihrem Weg, die Dinge umzusetzen, auch gut begleiten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Mohring, ich finde es gut, dass wir heute über diesen Antrag hier im Parlament reden und nicht nur in Form von Kleinen Anfragen oder Anfragen hinsichtlich der Probleme, die wir hier im Land mit dieser so genannten Verwaltungsstrukturreform haben. Ich hoffe, wir reden nicht nur darüber, sondern es bringt uns auch wirklich etwas in diesem Land.
Mit der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Althaus am 9. September 2004 wurde der Paukenschlag für die so genannte Eröffnungsouvertüre der Verwaltungsstrukturreform eingeleitet. Herr Althaus sagte: Das Landesamt für Familie und Soziales - und somit die Versorgungsämter - werden aufgelöst. Die notwendigen Aufgaben sollen teils dem Thüringer Landesverwaltungsamt, teils dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit übertragen und teils kommunalisiert werden. Dies soll, so sind meine letzten Informationen, die ich beim Besuch der Präsidentin des Landesamts in Suhl bekommen habe, bis zum 31.12.2006 abgeschlossen sein. Da nützt mir der Bericht, den Frau Ministerin Diezel heute angekündigt hat, auch nichts mehr. Die Tatsachen haben Sie dann geschaffen. Na toll und vielen Dank, liebe Landesregierung, dafür. Mit dem Datum vom 1. März 2005 wurde die Aussage des Ministerpräsidenten konkretisiert. Er legte ein Behördenstrukturkonzept vor. Dieses beabsichtigt, die Versorgungsverwaltung weitgehend zu kommunalisieren. Im Thüringer Landtag, und hier vor allen Dingen in dem zuständigen Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, wurde dieses Vorhaben immer wieder auf die Agenda gestellt. Gespräche mit Vertretern des Landkreises, des Gemeinde- und Städtebundes sowie mit dem Hauptpersonalrat beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit sowie vor Ort in den einzelnen Versorgungsämtern wurden geführt. Mit einer Vielzahl von Kleinen Anfragen genau zu dieser Thematik habe ich mich im frühen Herbst 2005 an die Landesregierung gewandt. Die Antworten diesbezüglich sind nach meiner Auffassung nicht immer konkret gewesen. Im Gegenteil - ich erinnere an die Problematik des Computerprogramms und die dadurch entstehenden Kosten, worauf ich in meiner Kleinen Anfrage eingegangen bin. Vorschläge von dem damaligen Präsidenten des Thüringer Landesamts für Familie und Soziales, Herrn Dr. Rückert, zur Änderung der Verwaltungsstruktur wurden seitens des Ministeriums schnöde abgebügelt. Betriebsräte sowie der Hauptpersonalrat konnten Vorschläge unterbreiten, die von vornherein auf Ignoranz der Thüringer Landesregierung gestoßen sind. Selbst der Landkreistag lehnte in Pressemitteilungen von Mitte Februar 2006 die Kommunalisierung der Versorgungsämter weiterhin ab. Der Geschäftsführer, Karl Vetzberger, äußerte nach einer Präsidiumssitzung, Frau Präsidentin, ich zitiere:
Oh, Entschuldigung, natürlich Klaus Vetzberger. Ich zitiere: „Die Übertragung der Ämter an die Landkreise ist unwirtschaftlich.“ Trotzdem haben wir als Fraktion der Linkspartei.PDS immer wieder den Eindruck, die Landesregierung will die Reform auf Teufel komm raus durchziehen, egal, was es kostet, egal, ob
Bürgerfreundlichkeit und Erreichbarkeit der Ämter durch die Bürgerinnen und Bürger noch gewährleistet sind.
Apropos Teufel - da gab es doch mal einen Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg und genau in diesem Bundesland ist doch gerade die Katastrophe los, was die Arbeit der Versorgungsämter betrifft. Dort wurde die Kommunalisierung der Versorgungsämter durchgezogen mit den Folgen für die Betroffenen, dass nichts so richtig funktioniert und Bürgerfreundlichkeit und Kostenersparnis usw. und so fort auf sich warten lassen. Und das wollen Sie auch für uns hier in Thüringen? Ich frage mich, warum?
Ihr Beispiel, Frau Ministerin Diezel, von Sachsen ist da auch nicht viel besser und hilft uns auch nicht weiter. Die anderen Bundesländer, die dieses Thema angefasst haben, haben eine Zentralisierung vorgenommen und dort gibt es positive Dinge zu hören. Nur aus Baden-Württemberg, wo kommunalisiert wurde, gibt es keine positiven Signale. Thüringen scheint alles, was schlecht in den anderen, vor allem CDU-regierten Bundesländern ist, hier in Thüringen zu vereinen und zu installieren. Erinnern möchte ich nur an den Blödsinn von Niedersachsen und die Abschaffung des Landesblindengeldes. Geld scheint in diesem Land keine Rolle zu spielen. Die Vertreter des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit werden nicht müde, immer wieder zu beteuern, die gewünschten finanziellen Einsparungen werden später erzielt.
Wir sind der Auffassung, dass ein sofortiges Umdenken seitens der Landesregierung, was die anstehende Kommunalisierung der Versorgungsämter betrifft, einsetzen muss. Noch ist es aus unserer Sicht nicht zu spät, noch sind die gut arbeitenden Strukturen nicht zerschlagen. Deshalb ist es gut, Herr Mohring, dass wir heute darüber reden und nicht, nachdem die Tatsachen schon geschaffen worden sind.
Auch die Behindertenverbände in Thüringen sprechen sich gegen die Kommunalisierung der Versorgungsämter aus. In der letzten Landesbehindertenbeiratssitzung am 16. Februar dieses Jahres haben sie sich mit diesem Thema beschäftigt.
Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU, werte Minister der Landesregierung, leider sind nicht allzu viele da, wir fordern Sie auf, schauen Sie in das Gutachten aus Rheinland-Pfalz sowie die dazugehörige Rede des Ministerpräsidenten Kurt Beck, der da gesagt hat: Statt Versorgungsämter zu kommunalisieren, müsse eine Zentralisierung und eine Bündelung der sozialen Aufgaben in der Sozialverwaltung durchgeführt werden. Mussten wir in den zurückliegenden 15 Jahren oft nicht so gelungene Ge
setzeswerke aus den alten Bundesländern übergestülpt bekommen, ist es doch jetzt an der Zeit, auch die positiven Hinweise aus Rheinland-Pfalz aufzunehmen und gegen die geplante Kommunalisierung zu argumentieren. Vorschläge, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegen der Landesregierung seit mehreren Monaten auf dem Tisch. Selbst mit Schreiben vom 10. Februar sind nochmals Anregungen und Änderungen aktualisiert worden. Nehmen Sie diese bitte ernst und agieren Sie nicht, wie Sie es leider meistens tun, mit der Arroganz der Macht auf der gerade mal Ihrer ganz geringen Mehrheit hier im Hause und schauen Sie sich bitte diese Einzelfälle an und treffen Sie differenzierte Entscheidungen, da die Welt nicht schwarz und weiß ist, sondern viele graue Schattierungen hat.
Mir liegen seitens der Abgeordneten keine weiteren Redeanmeldungen vor. Doch, der Abgeordnete Kuschel von der Fraktion Linkspartei.PDS.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, leider ist der Generalsekretär der CDU und finanzpolitische Sprecher jetzt nicht im Plenarsaal. Nachdem er seine richtungsweisenden Worte hier verkündet hat, hat er wahrscheinlich gesagt, ich habe gesprochen und damit ist alles gesagt, und hat deshalb die Debatte verlassen. Das bedaure ich, weil meine Wortmeldung sich insbesondere auf die Äußerung von Herrn Mohring bezieht. Herr Mohring hat heute mit seiner Rede die Arbeit der Enquetekommission de facto völlig in Frage gestellt und eigentlich können wir die Enquetekommission jetzt auflösen. Denn er hat formuliert, die Mittelbehörden bleiben, daran wird nicht gerüttelt. Er hat gesagt, die Kreisstrukturen haben sich bewährt, also auch die werden nicht in Frage gestellt und bei den gemeindlichen Strukturen wird es, wenn sich überhaupt etwas bewegt, nur im freiwilligen Bereich Veränderungen geben. Das Land wird zudem weiter seine Behördenstruktur umsetzen, ohne dass abgewartet wird, was in der Enquetekommission gegebenenfalls im Zusammenhang mit Aufgabenverlagerungen auf Kommunen und dergleichen Dingen geschieht. Deutlicher kann man die Arbeit eines solchen Gremiums nicht in Frage stellen. Die CDU sollte tatsächlich hier Konsequenzen zeigen und wir sollten die nächste Enquetekommissionssitzung nutzen, um darüber zu debattieren, was wir denn nun weiter machen. Das ist genau das, was wir befürchtet haben und weshalb wir gestern unter anderem den Gesetzentwurf eingebracht haben, weil wir schon seit Monaten das Gefühl haben, dass die CDU nicht
einmal ansatzweise bereit ist, ihre Position zur Diskussion zu stellen. Herr Mohring hat darüber hinaus in den letzten Wochen und Monaten offenbar einen erheblichen Auffassungswandel durchgemacht oder er wurde zurückgepfiffen, denn vor Monaten hat er zumindest für das Jahr 2012 noch eine kommunale Gebietsreform in Aussicht gestellt. Jetzt folgt er eher dem Ministerpräsidenten, das ist verständlich. Ein Generalsekretär muss im Regelfall immer seinem Landesvorsitzenden dienen und darf keine eigenen Positionen vertreten. Mal sehen, wie lange das vorhält. Ich bin da optimistisch, dass, wenn sich Rahmenbedingungen geändert haben, Herr Mohring dann vielleicht doch die heute hier absolut formulierte Auffassung erneut in Frage stellt. Wir können nur empfehlen, dass die CDU einen Blick nach Sachsen und Sachsen-Anhalt richtet, dort sind ihre eigenen Parteikollegen ebenfalls an den Regierungen beteiligt, wenn auch nicht allein. Sachsen hat jetzt die Papiere veröffentlicht, um in eine konsequente Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform einzusteigen. In Sachsen-Anhalt hat sich die dortige Regierungskoalition auch auf Eckpunkte verständigt und ist in der Realisierungsphase. Wir müssen aufpassen, dass wir im Rahmen der MDR-Länder uns nicht vollkommen abkoppeln und zurückbleiben und in Stagnation verharren.
Eine letzte Anmerkung: Ich weiß nicht, warum Herr Mohring immer wieder bloß darauf verweist, als würde es bei diesen gesamten Diskussionen immer nur um das Geld gehen und die Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Es geht unumstritten auch um das Geld, aber das ist nicht vorrangig. Es geht in erster Linie darum, auf die neuen Herausforderungen, vor denen die Politik steht, insgesamt eine Antwort zu finden. Sicherlich, die finanziellen Rahmenbedingungen sind eine, aber nicht ausschließlich. Es ist bedauerlich, wenn hier der Sprecher der Regierungsfraktion ausschließlich auf diese finanziellen Auswirkungen hinweist. Für uns geht es vielmehr darum, wie können wir die gesamte ordnungsbehördliche Struktur von staatlicher und kommunaler Verwaltung hin zu einer bürgerorientierten staatlichen und kommunalen Verwaltung umwandeln und damit uns den Herausforderungen der neuen Zeit stellen. Personalabbau ist in diesem Zusammenhang wenig kreativ. Das kann jeder, das kann jeder Betriebswirtschaftler kürzen. Aus unserer Sicht geht es um Verwaltungsoptimierung und da können an der einen oder anderen Stelle auch Personalkosten zur Diskussion gestellt werden. Aber das, was Sie machen, wenn Sie nur über Personalabbau reden, führt zu einer Verunsicherung der Beschäftigten. Sie brauchen sich dann nicht zu wundern, wenn es aus der Verwaltung heraus selbst Widerstände gegen solche Reformen gibt. Wenn Sie den Beschäftigten nicht das Gefühl geben, dass sie mitgenommen werden auf diesem Weg, dass ihre Kreativität gefordert ist, dann werden
Sie diese Reform einschließlich Ihrer Vorstellungen im Personalbereich nicht einmal ansatzweise erfolgreich umsetzen. Auswirkungen wird das auf alle haben, nicht nur auf die, die in der öffentlichen Verwaltung tätig sind, sondern auf Wirtschaft und auf die Bürger in diesem Lande. Das ist bedauerlich, dass Sie hier Chancen für Thüringen offenbar für eine lange Zeit verspielen. Danke.
Jetzt gibt es, glaube ich, wirklich keine weiteren Redemeldungen mehr seitens der Abgeordneten. Frau Finanzministerin Diezel noch einmal.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich wiederhole es auch noch einmal schlagwortartig: Unsere Behördenstrukturreform begründet sich auf demografischen Erfordernissen, der Nutzung der Subsidiarität und der Durchsetzung der Subsidiarität, Bürgerfreundlichkeit, die Nutzung der neuen Kommunikationsmöglichkeiten und die Entwicklung der Finanzen des Landes. Wir nehmen die Beschäftigten mit.
Ich habe ja nicht umsonst sehr ausführlich in meiner Rede dargestellt, ganz explizit, wie das im Finanzbereich geschieht, Anhörungsbögen, persönliche Gespräche, Sprechstunden der jeweiligen Vorsteher, die Gewerkschaft ist mit dabei, die Personalräte. Meine Kollegen tun das ähnlich in den Ressorts. Ich habe noch nie mit so vielen Personalräten, auch aus anderen Häusern, und Gewerkschaftsvertretern konstruktiv über die Reform gesprochen wie in den letzten Monaten. So geht das dem Klaus Zeh genauso wie dem Kollegen Dr. Sklenar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde es schon ein bisschen lustig, Herr Pilger, wenn Sie immer buchstabieren. Das macht Dr. Pidde immer genauso. Sie haben wahrscheinlich den gleichen Redenschreiber.