Protokoll der Sitzung vom 04.05.2006

Heute geht es darum, über einen konkreten Vorschlag zu entscheiden, und zwar für jeden neuen Beamten 25 Prozent seiner Bezüge in einen Pensionslastenfonds einzuzahlen. Zum Hintergrund: Bei Beamten werden die Beiträge zur Rentenversicherung beim Beamten selbst, nämlich durch weniger Bruttogehalt, als ein vergleichbarer Angestellter hat, und beim Arbeitgeber, der dadurch weniger Lohnnebenkosten zahlt, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses eingespart. Deshalb ist ein Beamter auch billiger als ein Angestellter. Allerdings fallen beim Beamten nach Ende des aktiven Dienstes die Pensionslasten an, während der Angestellte in die Rentenkasse entlassen wird. Der finanzielle Effekt einer Verbeamtung ist also die Verschiebung eines Teils der Personalkosten in die Zukunft. Bei Angestellten sind aber auch die Kosten der VBL seit 1997 und für die ehemaligen Landesbediensteten bis 1990 die 62 Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der DDR ausgabewirksam. Der Anstieg der Pensionslasten bis mindestens 2017 ist bekannt. Das Thema wurde im Ausschuss behandelt. Das Finanzministerium legte eine Menge Datenmaterial vor. Neu ist der 25-Prozent-Vorschlag für neue Beamte. Das hat den Charme, dass dies ein Einstieg ist, um die Fehler der alten Länder mit ihren heutigen Pensionslasten we

nigstens nicht teilweise zu wiederholen. Es kostet auch nicht zu viel, reduziert trotzdem den Drang nach Verbeamtung nur der Einspareffekte willen. Verbeamtungen sind kreditähnliche Rechtsgeschäfte. Aktuelle Einsparungen im Haushalt haben Folgen für die künftigen Haushalte. Deshalb ist ein Pensionsfonds richtig, aber mit den aktuellen minimalen Einzahlungen viel zu klein.

Sehr geehrte Damen und Herren, die heutigen Neuverbeamtungen und Richterberufungen führen zu Ausgaben späterer Jahre, für die bereits heute eine Verpflichtung entsteht. Bei kaufmännischer Buchführung wäre hier auf jeden Fall eine entsprechende Rückstellung zu bilden. Es handelt sich bei Pensionen um zahlbare Ansprüche, die in vergangenen Jahren erworben wurden. Deshalb wird meine Fraktion diesem Antrag auch zustimmen und ich beantrage gleichzeitig die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat der Abgeordnete Pidde, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, damit nicht ein falscher Eindruck entsteht, möchte ich gleich vorweg sagen, die SPD-Fraktion ist stolz auf die Beamten im Freistaat Thüringen. In vielen Bereichen der Verwaltung, in der Polizei, im Lehramt, wird eine gute Arbeit geleistet.

(Unruhe bei der CDU)

Das ist aber nicht der Gegenstand unseres Antrags, sondern es geht uns um das Finanzgebaren des Freistaats. Oft - und bei der Thüringer CDU-Landesregierung eigentlich fast immer - verhindert und überdeckt Tagesaktionismus langfristig angelegte Politikansätze. Das Problem, welches wir heute aufgegriffen haben, ist ein Problem der Zukunft, es ist ein riesengroßes Problem der Zukunft - die wachsenden Pensionsbelastungen. Wir wollen mit dem vorliegenden Antrag nicht nur auf dieses Problem aufmerksam machen, sondern wir unterbreiten einen praktikablen Lösungsansatz oder einen Ansatz, der zumindest verhindert, dass dieses Problem nicht noch weiter anwächst.

Meine Damen und Herren, so planlos, wie die Landesregierung in den Bereichen Verwaltungs- und Gebietsreform, Wirtschaftspolitik oder Bildungs- und Familienpolitik agiert, genauso planlos hat die Thüringer CDU bis heute im Hinblick auf die Thematik „Verbeamtung“ und „Vorsorgelasten“ agiert. Das

Problem wurde und wird einfach ausgeblendet, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Initiativen der SPD-Fraktion, wie z.B. die Forderung nach einem Pensionslastenbericht, werden weggestimmt, damit ja kein unpopulärer Bericht das schöne Bild Thüringens beschädigen kann. Doch hinter der vorgeblendeten Fassade bröckelt es mittlerweile gewaltig.

Unter der seit 1999 bestehenden CDU-Alleinregierung im Freistaat Thüringen ist eine dramatische Haushaltssituation entstanden. Kein neues Bundesland hat in den letzten Jahren so viele neue Schulden angehäuft wie der Freistaat Thüringen; dazu gibt es noch zahlreiche Schattenhaushalte. Aber diese Verschleierungstaktik haben wir ja hier schon zur Genüge kritisiert; es ist für uns die kultivierte Intransparenz bei der Aufstellung und beim Vollzug des Thüringer Landeshaushalts. Dadurch wurden und werden dem Parlament und der Öffentlichkeit wichtige Informationen zum Zustand der Thüringer Staatsfinanzen vorenthalten. Ist es denn normal, dass mehr als vier Monate nach Ende des Haushaltsjahres die Einsparstellen für die Globalen Minderausgaben des Jahres 2005 noch immer nicht vorliegen? Ist es normal, dass über Bürgschaften und Patronatserklärungen Gelder am Haushalt vorbei in Landesgesellschaften geschleust werden? Ist es normal, dass drei Untersuchungsausschüsse in einem kleinen Land wie Thüringen versuchen, CDU-Regierungspolitik zu erhellen?

Meine Damen und Herren, ich bin persönlich der Auffassung, dass eine finanzpolitische Kehrtwende unumgänglich ist, die mit Transparenz anfangen muss.

(Unruhe bei der CDU)

Entsprechende SPD-Anträge wurden mehrfach hier ins hohe Haus eingebracht, jedoch stets von der CDU-Mehrheit abgelehnt. Die jetzt unternommene Initiative und der jetzt vorgelegte Antrag ist der Versuch, zumindest im Bereich der auflaufenden Pensionen den Hebel umzulegen und in diesem Bereich schrittweise den Einstieg in den Ausstieg der Kostenverlagerung vorzunehmen. Dies müsste auch im Interesse der Landesregierung und der CDU-Landtagsfraktion sein.

Meine Damen und Herren, nun konkret zum vorliegenden Antrag: In Thüringen wurde generell seit 1990 bis heute zu unkritisch mit dem Instrument der Verbeamtung umgegangen. Die Verbeamtung wurde als kurzfristig realisierbare Einsparmöglichkeit gesehen, ohne die Folgelasten für künftige Generationen zu beachten und ohne ausreichende Vorsorge zu treffen. Die Zahl der Landesbeamten stieg besonders in der Zeit von 1998 bis 2005 von rund 19.000 auf 31.000 Beamte. Die Ausgaben für die zurzeit etwa 1.700 Ruhestandsbeamten betrugen im Jahr 2004

bereits 27,7 Mio. €. Nach einer Prognose der Bundesregierung werden es im Jahr 2010 85 bis 99 Mio. € sein. Die Stiftung Marktwirtschaft prognostiziert für 2010 gar Thüringer Pensionszahlungen in Höhe von 149 bis 179 Mio. €. Die SPD und auch ich persönlich haben vor dieser Entwicklung immer gewarnt und ihr sehr kritisch gegenüber gestanden, wie zahlreiche parlamentarische Initiativen der zurückliegenden Jahre bezeugen. Die inzwischen erfolgte Bildung des Thüringer Pensionsfonds ist zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, die Zuführungen an den Pensionsfonds, diese 0,8 Prozent der jährlichen Bezüge der Beamten, reichen aber nicht aus, um einer Verlagerung von Kosten in die Zukunft grundsätzlich etwas entgegenzusetzen. Sie sind lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein.

Meine Damen und Herren, nach Auffassung der SPD-Fraktion ist es aber notwendig, dass allmählich der Einstieg in eine kapitalgedeckte Vorsorge getroffen wird, um zumindest für alle neuen Beamten in Thüringen nicht weiterhin die nachfolgenden Generationen zu belasten. Wir wollen, dass für alle ab Juli neu verbeamteten Bediensteten des Freistaats eine Pensionsrücklage in Höhe von 25 Prozent der jährlichen Dienstbezüge dem Thüringer Pensionsfonds zugeführt wird. Die Veranschlagung dieser Kosten soll dezentral in den Einzelhaushalten erfolgen wie bereits die jetzigen Zuführungen zum Pensionsfonds. Diese Verfahrensweise würde auch einen bestehenden Fehlanreiz beseitigen. Die Ministerien verfügen über ein Personalkostenbudget. Bisher konnte ein Ministerium dieses Budget durch Verbeamtung und die dadurch erreichbaren kurzfristigen Einsparungen auf Kosten zukünftiger Landeshaushalte entlasten. Dies wäre mit der neuen Verfahrensweise ausgeschlossen.

Meine Damen und Herren, in der Gesamtbetrachtung sind Mehrkosten durch diesen Vorschlag nicht zu erwarten. Kurzfristig kommt es jedoch zu höheren Haushaltsbelastungen, da keine Kosten in die Zukunft verschoben würden. Die kurzfristigen Mehrkosten sollen nach unserem Vorschlag im Jahr 2006 durch Einsparungen im Personalbudget und im Jahr 2007 aus den Einsparungen durch die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Senkung der Lohnnebenkosten gedeckt werden. Für alle bereits vorhandenen zukünftigen Pensionsempfänger sollen schrittweise höhere Rücklagen als bisher für die zukünftig anfallenden Pensionslasten erreicht werden. Dafür erwarten wir von der Landesregierung ein Konzept.

Meine Damen und Herren, die Ausgangsbedingungen für eine Realisierung unseres Vorschlags sind nach meiner Auffassung so günstig wie lange nicht. Zum einen sind die finanzpolitischen Folgen der Einkommens- und Unternehmenssteuerreform inzwi

schen überwunden, zum anderen hat die große Koalition in Berlin Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation von Bund, Ländern und Kommunen beschlossen. Ein Teil dieses Spielraums könnte dafür eingesetzt werden, den vorhandenen Schritt zu gehen.

Meine Damen und Herren, es kommt immer wieder das Argument, dass es, solange der Landeshaushalt so umfangreich kreditfinanziert ist wie derzeit, wenig sinnvoll wäre, eine Pensionsrücklage zu bilden. Hier gibt es tatsächlich unterschiedliche Wichtungen in den Auffassungen. Diese Frage haben aber Bund und Länder schon einmal beantwortet, als sie sich mit dem Versorgungsreformgesetz entschieden, Pensionsfonds einzurichten. Bund und Länder waren sich einig, dass eine Vorsorge im Bereich der Versorgung notwendig ist. Der Thüringer Landtag hat bei der Verabschiedung des Pensionsfondsgesetzes sogar den Weg frei gemacht, dass Veräußerungserlöse explizit dem Pensionsfonds zufließen können. Inzwischen hat sich sogar der Haushalts- und Finanzausschuss des Bundestags dafür ausgesprochen, genau das zu machen, was die SPDFraktion in Thüringen mit ihrem Antrag fordert.

Meine Damen und Herren, der Freistaat wäre nicht das erste Bundesland, welches eine höhere Vorsorge für seine Landesbediensteten festlegt. Rheinland-Pfalz hat diesen Weg seit Beginn des Jahres 1996 beschritten und ebenfalls für jeden neuen Beamten einen Zuführungsbetrag in Höhe von durchschnittlich 25 Prozent der anfallenden Besoldung festgelegt und bis heute auch vorgenommen. In Nordrhein-Westfalen wurde noch unter der SPD-geführten Landesregierung beschlossen, für jeden neuen Beamten 500 € monatlich an den Pensionsfonds abzuführen. Aber auch einige neue Länder haben Vorsorge getroffen, jedoch andersherum: Sie haben in bestimmten Bereichen gar nicht erst verbeamtet. So wurden in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Lehrer nicht durchgängig bzw. gar nicht verbeamtet.

Sehr geehrte Damen und Herren von der CDUFraktion, ich appelliere an Sie, diesen Vorschlag nicht einfach wieder abzulehnen, nur weil er nicht von Ihnen kommt. Lassen Sie uns in Ruhe darüber beraten und Argumente austauschen und vielleicht einen günstigen Weg finden, wie wir Vorsorge treffen können für die zukünftig anfallenden Pensionslasten. Ich beantrage im Namen der SPD-Fraktion die Überweisung des Antrags an den Haushalts- und Finanzausschuss. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Mohring, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nun will ich vielleicht zunächst erst mal Stellung nehmen zu dem, was Herr Pidde gesagt hat, was die Frage der Transparenz des Parlaments betrifft. Wenn man Ihnen so zuhört, Herr Pidde, da bekommt man ja richtig Angst, dass man in Thüringen lebt.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Ja, habe ich schon lange.)

Ich kann es nicht verstehen, so will ich das sagen, aber einerseits sagen Sie zu Recht, das, was die Rechte der Opposition sind, dass sie Untersuchungsausschüsse eingerichtet haben, dass sie auch Haushaltsgeschichten überprüfen nach Ihrer Meinung und dass man da für Klarheit sorgen will. Wenn es aber nicht diese demokratischen Rechte der Opposition gäbe und wir auch diese Untersuchungsausschüsse hätten, dann würde es diese Transparenz, diese vermeintliche, die fehlt, gar nicht geben. Also die Instrumente, die Sie einerseits nutzen, dienen natürlich genau dazu, auch diese Klarheit hinzubringen. Und nicht zuletzt auch, das, was wir in diesem Haus beschlossen haben an Transparenzvorschriften, darauf will ich gleich zu sprechen kommen, lassen einen Zustand nicht offen, den Sie beschreiben, nämlich den, dass es irgendjemanden in Thüringen gäbe, der sich ernsthaft für Haushaltspolitik interessiert, der nicht klar erkennen kann, welche Einnahmen, welche Ausgaben und welche Belastungen für diesen Landeshaushalt in Thüringen bestehen. Das gibt es nicht und dem widerspreche ich ausdrücklich für unsere Fraktion.

(Beifall bei der CDU)

Sie fordern mit Ihrem Antrag „Thüringer Pensionslastenfalle“ heute, für neue Beamte eine Zuführung an den Pensionsfonds in Höhe von 25 Prozent der jährlichen Bruttobezüge sowie ein Konzept zur Ausweitung der Kapitaldeckung des Pensionsfonds einzurichten. Erst im November-Plenum 2005 hat sich der Landtag ausführlich mit diesem Thema beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst, den ich gern noch einmal zitieren möchte, damit Sie sehen, auf welcher Beschlussgrundlage wir sprechen und wo Sie meinen, daran noch ergänzende Beschlüsse vornehmen zu wollen: Der Landtag hat im November 2005 beschlossen, dass dem Landtag über die mittel- und langfristige Entwicklung der durch den Freistaat Thüringen zu zahlenden Pensionslasten zu berichten und dabei sowohl auf die Entwicklung des ge

bildeten Thüringer Pensionsfonds sowie auf die zukünftige Entwicklung der pensionsähnlichen Ausgaben für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme einzugehen ist und - zweitens - dem Landtag jeweils im Mittelfristigen Finanzplan über die Entwicklung der Pensionsbelastungen des Freistaats Thüringen unter Berücksichtigung der Entwicklung des gebildeten Thüringer Pensionsfonds sowie der zukünftigen Entwicklung der pensionsähnlichen Ausgaben für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme im jeweiligen Finanzplanungszeitraum zu berichten. An Transparenz mangelt es nach diesem Beschluss des Landtags auf keinen Fall, weil es jetzt an denjenigen liegt, die diese Landtagsbeschlüsse vollziehen, nämlich an der Verwaltung, also an den Ministerien, dem Landtag in turnusmäßigen Abständen, wie wir sie definiert haben, das vorzulegen, was wir als Parlament erwartet haben, und damit vollständig auch über die zusätzliche Belastung aus Pensionsfonds und zukünftigen pensionsähnlichen Lasten auch zu informieren. Die Schlussfolgerungen dann daraus zu ziehen, ist wiederum Sache des Haushaltsgesetzgebers, also des Parlaments. Woran Sie da eine Transparenzlücke erkennen, erschließt sich mir nicht.

Unabhängig davon, dass wir im November 2005 zu Pensionsbelastungen gesprochen haben, haben wir auch schon im Haushalts- und Finanzausschuss in der letzten Wahlperiode, übrigens ganz genau am 18. Januar 2002, uns mit der Entwicklung der Pensionslasten beschäftigt und einen umfangreichen Bericht der Landesregierung in der damaligen Vorlage 3/1135 beraten. Damals, daran will ich erinnern, ging aus der Vorlage hervor, dass die Landesregierung davon ausgegangen ist, dass bis zum Jahr 2017 ca. 266 Mio. € an Pensionslasten zu leisten seien. Aktuell beträgt die Belastung 31,7 Mio. € in den Jahren 2006 und 2007, veranschlagt bei 2,4 Mrd. € Gesamtbelastung an Personalkosten.

Eine Studie der Stiftung Marktwirtschaft vom Juli 2005 spricht sogar von 470 Mio. € Pensionslasten im Jahr 2020 für Thüringen. An diesen beiden unterschiedlichen Zahlen, zum einen in der Vorlage der Landesregierung und zum anderen in der Prognose der Stiftung Marktwirtschaft, erkennen Sie, dass eine belastbare Berechnung sehr schwierig ist und die Datengrundlagen großen Schwankungen unterliegen. Die Entwicklung der Pensionslasten ist in Thüringen und bei anderen jungen Ländern nicht das Problem der Zukunft, da nicht in diesem Umfang verbeamtet wurde, wie in den 70er- und 80er-Jahren in den alten Ländern. Durch den beschlossenen personellen Abbaupfad von 7.400 Stellen in dieser Wahlperiode bis zum Jahr 2009 werden die Personalausgaben bei ca. 27 Prozent konstant gehalten und zudem steigende Versorgungsausgaben aufgefangen. Dennoch werden für die Zukunft natürlich weitere Versorgungsbelastungen auch in unserem Haushalt

in ihrer Deutlichkeit weiter beschritten.

Aber Sie haben natürlich vorhin zu Recht gesagt, dass gerade in den Jahren 1998 bis 2002 - den Zeitraum haben Sie ungefähr umschrieben - die Zahl der Verbeamtungen in Thüringen deutlich angestiegen ist. Ein Teil, warum das so geschehen ist, liegt daran, dass wir Thüringer Lehrer verbeamtet haben. Ich hoffe für Ihre Fraktion, Sie sind nachher auch nicht Redner bei dem übernächsten Tagesordnungspunkt, wenn es um die Frage „Tarife“ geht. Als Sie nämlich genau mit dem Antrag, der dort auf der Tagesordnung steht, den Thüringer Ministerpräsidenten dahin gehend kritisierten, dass er gesagt hat, wenn sich keine Einigung im Tarifstreit ergibt, könnte man auch über den Austritt aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder nachdenken. Da war Ihre Fraktion die erste, die daraufhin gesagt hat, wenn man das macht, hat Thüringen Wettbewerbsnachteile und gute ausgebildete junge Leute im öffentlichen Dienst wandern dann ab. Dass wir Thüringer Lehrer verbeamtet haben, soll genau dem entgegenwirken, so dass die auch in Thüringen bleiben, weil natürlich eine der Voraussetzungen, sich für Thüringen zu entscheiden, auch die Verbeamtung ist. Deshalb darf man sich nicht mit dem einen Antrag widersprechen und kritisieren, was angeblich nachteilig für Thüringen ist, und zwei Tagesordnungspunkte vorher genau denselben Zustand sich zu Eigen machen und zugute reden. Das passt nicht zusammen. Deshalb gilt auch Klarheit und Wahrheit nicht nur bei Haushaltsaufstellungen, die gilt manchmal auch bei Reden im Landtag und nicht zuletzt, wenn man als Opposition vermeintlich mit dem Finger in die Wunde greifen will, dann soll man das auch ehrlich tun und soll sich selbst an seinen eigenen Maßstäben auch messen lassen können.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben als SPD-Fraktion als positives Beispiel den Pensionsfonds von Rheinland-Pfalz genannt. Ich will darauf mal eingehen. Seit 1996 wird für diesen Pensionsfonds in Rheinland-Pfalz für neu verbeamtete Landesbedienstete ein gewisser Prozentsatz des Bruttoverdienstes eingezahlt, aktuell 185 Mio. € jährlich. Nach einer logischen Sekunde aber leiht dieser Pensionsfonds diese Mittel, die ihm einbezahlt wurden, als Kredit an den Landeshaushalt in Rheinland-Pfalz zu marktüblichen Zinsen zurück und erhält dafür Schuldscheine des Landes. So sieht offensichtlich die Zukunftsvorsorge à la SPD aus.

Wir meinen, dieses Prinzip, das Land verschuldet sich, um seinen Haushalt zunächst kostenneutral am Ende auszugleichen, um Mittel für den Pensionsfonds zu haben, und holt sich auf der anderen Seite dieses Geld vom Fonds zurück und zahlt dafür nochmals Zinsen, lehnen wir ab. Wenn Sie ernsthaft mei

nen, das sei eines dieser nachdenkenswerten Modelle, von denen Sie vorhin gesprochen haben, dann denken Sie bitte allein in Ihrer Fraktion darüber nach. Wir denken darüber nicht mit Ihnen gemeinsam nach; wir lehnen diesen Vorschlag, weil er unsinnig, weil er irre ist und weil er eine Belastung für den Haushalt darstellt, grundlegend ab.

(Beifall bei der CDU)

Mit dem Doppelhaushalt für 2006 und 2007 werden die Versorgungsausgaben in voller Höhe bei den Ansätzen der Amts- und Dienstbezüge veranschlagt. Diese Forderung der SPD ist somit längst umgesetzt. Mit dieser Maßnahme wird den Ressorts erstmals die Möglichkeit gegeben, auf die Entwicklung der Personal- und Versorgungsausgaben in ihrer Gesamtheit Einfluss zu nehmen. Die Versorgungsausgaben werden somit nicht mehr losgelöst im Einzelplan 17 betrachtet, sondern finden in den Gesamtaufwendungen für das aktive und passive Personal ihren Niederschlag. Dies eröffnet den Ministerien die Möglichkeit, Einsparungen durch den Übergang von der aktiven Dienstzeit in den Ruhestand für personalwirtschaftliche Maßnahmen zu verwenden und damit auch Höhergruppierungen und Tariferhöhungen auszugleichen und andererseits die Verantwortung für zukünftige Pensionszahlungen stärker zu beachten. Somit wird den Gesamtkosten über die gesamte Berufs- und Ruhestandszeit eines Beamten größere Beachtung geschenkt. Betrachtet man Versorgungs- und Pensionsausgaben als einen gemeinsamen Kostenfaktor im Haushalt, so muss man seine Rolle als Verteidiger und Förderer des öffentlichen Dienstes auch konsequent spielen. Wir meinen, man kann nicht auf der einen Seite auf Demonstrationen der Gewerkschaften sich hinstellen und große Versprechungen machen und andererseits hohe Versorgungslasten beklagen. Man darf vor allem nicht Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gegeneinander ausspielen.

(Beifall bei der CDU)

Wir meinen, hohe Tarifabschlüsse, die Angleichung von Ost- an Westgehälter haben auch immer einen mittelbaren Einfluss auf zukünftige Pensionslasten und sind deshalb auch dann zu beachten, wenn man sich mit populistischen Worten vor die Gewerkschaften auf Demonstrationen hinstellt und denen Versprechungen macht, die man tatsächlich nicht halten kann, und bei anderer Gelegenheit, so wie jetzt zu diesem Tagesordnungspunkt, dann die Belastung beklagt.

Seltsam mutet nach unserer Auffassung auch eine Forderung von Ihnen an nach einer höheren Kapitaldeckung der Pensionen. Bei den Renten setzen Sie sich im Bund für ein konsequentes Umlagever

fahren ein und bei den Beamten hier im Land soll nun Kapitaldeckung helfen. Wir meinen, beide Varianten passen nicht zusammen. Nicht zuletzt - darauf will ich auch noch mal eingehen - ist es natürlich absoluter finanzpolitischer Unfug, zum jetzigen Zeitpunkt, wo wir jährlich leider Gottes fast jedes Jahr 900 Mio. € Schulden zusätzlich machen müssen, um den Haushalt auszugleichen, mit noch mehr Schulden eine Rücklage in Höhe der anfallenden zukünftigen Versorgungslasten zu bilden. Dieser Widersinn, Schulden aufzunehmen und dafür Zinsen zu zahlen, um einen Pensionsfonds zu füllen, erschließt sich uns nicht. Die Zinsen für die Aufnahme neuer Schulden lägen jedenfalls höher als die Erträge aus dem nach Ihrer Meinung vermutlich angelegten Geld.

Im Juli 1999 wurde zur Abfederung der Spitzenpensionslasten, die in Thüringen zwischen 2025 und 2035 eintreten werden, der Thüringer Pensionsfonds eingerichtet. Er hat zurzeit ein Volumen von 34,6 Mio. € und wird bis zum Jahr 2017 auf voraussichtlich 108 Mio. € anwachsen. Andere junge Länder zahlen im Gegensatz zu den alten Ländern aber enorme Summen für Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR. In Thüringen sind dies in den nächsten zwei Jahren jeweils 417 Mio. €. Diese Aufwendungen werden, das muss man bei einer Gesamtprognose berücksichtigen, bis zum Jahr 2017 sinken, so dass die Gesamtsumme für Versorgungslasten - Pensionsbelastung auf der einen Seite und Belastungen aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen auf der anderen Seite - sich voraussichtlich in der Waage halten werden. Deshalb ist die Entlastung auf der einen Seite zum Glück und die Belastung, die ansteigen wird, auf der anderen Seite zu beachten und damit auch bei möglichen weiteren Einzahlungen in den Pensionsfonds zu berücksichtigen. Der Pensionsfonds ermöglicht auch zusätzliche Zuführungen neben den derzeit feststehenden Zuführungen von 0,2 Prozent aus der Erhöhung der Beamtenbesoldung. Wenn wir es in Thüringen schaffen, ab 2010 keine neuen Schulden zu machen - und man sollte dieses Ziel ernsthaft nicht aus den Augen verlieren -, und nur dann sollten bei einem Rückgang der Ausgaben für Zusatz- und Sonderversorgungssysteme die frei werdenden Mittel zusätzlich dem Pensionsfonds zugeführt werden. Es macht jedenfalls keinen Sinn, auf der einen Seite Schulden zu machen und auf der anderen Seite Geld in einem Pensionsfonds anzulegen, solange diese Belastung aus neuen Schulden in dieser Höhe besteht.

Das Problem für die Zukunft sind nicht die Pensionslasten, sondern vielmehr die Renten- und Versorgungsausgaben insgesamt. Bedingt durch die demografische Entwicklung müssen immer weniger aktive Beitrags- und Steuerzahler immer mehr Rentner und Pensionäre versorgen. Schon jetzt müssen aus Steuermitteln jährlich 80 Mrd. € zur Rentenkasse zu

geschossen werden und deshalb muss in erster Linie das Renten- und Pensionszugangsalter überprüft werden und der Nachhaltigkeitsfaktor auf die Beamtenversorgung in jedem Fall übertragen werden. Wir meinen, dass Ihr Antrag jedenfalls unüberlegt ist und mehr von Aktionismus zeugt, als tatsächlich die realistische Finanzlage in Thüringen zur Kenntnis zu nehmen. Vielleicht hilft auch immer wieder ein Blick mal weg von Rheinland-Pfalz hin auch zu anderen Nachbarländern, z.B. nach Bayern. Sie wissen, dass der Freistaat Bayern in diesem Jahr erstmals einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt hat. Obwohl die erstmals einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt haben und obwohl in Bayern die Pensionsbelastung deutlich dramatisch höher ist als in Thüringen, sagen die Finanzpolitiker im Bayerischen Landtag jedenfalls, wir wollen in Ruhe darüber nachdenken, ob denn eine Erweiterung der verschiedenen Modelle vom Pensionsfonds überhaupt für unseren Haushalt Sinn macht. Wenn selbst der Freistaat Bayern mit ausgeglichenem Haushalt sich Zeit nimmt nachzudenken, dann gibt es für den leider im laufenden Haushaltsjahr nur mit Schulden ausgeglichenen Haushalt Thüringens keinen Anlass, jetzt Ihrem Antrag zuzustimmen. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Das Wort hat der Staatssekretär Dr. Spaeth.