Protokoll der Sitzung vom 04.05.2006

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir zu Beginn einige Spiegelstriche.

Punkt 1: Die Landesregierung hat die Personalkosten und damit die Pensionslasten im Blick.

Punkt 2: Deshalb wird Thüringen auch bis 2009 eine stabile Personalausgabenquote haben.

Punkt 3: Die Belastung aus Pensionszahlungen für Beamte wird für die neuen Länder nie so hoch sein wie für die alten Länder.

Punkt 4: Es macht keinen Sinn, Rücklagen zu bilden, die über teuere Kredite finanziert werden müssen und die darüber hinaus dem laufenden Haushalt zusätzliches Geld entziehen. Dies vor allem angesichts der Tatsache, dass diese Gelder, wenn überhaupt, erst Jahrzehnte später benötigt werden.

Doch zunächst, meine Damen und Herren, der öffentliche Dienst steht seit einiger Zeit im Mittelpunkt einer breiten öffentlichen Diskussion. Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmer, die Absenkung der Sonderzahlungen, die Erhöhung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit unserer Beamtinnen und Beamten sowie die im Rahmen der Föderalismusreform vorgesehene Übertragung unter anderem der Kompetenz im Besoldungs- und Versorgungsrecht auf die Länder sind Themen, die diese Diskussion immer wieder aufs Neue anfachen. Dabei geht es mitunter wie beim Fußball zu; jeder weiß, wie der Trainer es besser machen könnte, die mit ausgeprägtem Selbstbewusstsein vorgetragenen Argumente sind jedoch in weiten Teilen von wenig Sachkunde geprägt. So scheint es sich auch bei den Beamtenpensionen zu verhalten. Frau Ministerin Diezel hatte bereits in der Sitzung am 11. November letzten Jahres deutlich gemacht, dass die Entwicklung der Personalkosten der Landesbediensteten aufmerksam beobachtet wird. Hierzu zählen selbstverständlich auch die Pensionen der Beamten und Richter. Auch hatte sie darauf hingewiesen, dass der konsequente, aber sozialverträgliche Personalabbau eine bis 2009 stabile Personalausgabenquote garantiere.

Meine Damen und Herren, es ist aber auch eine Tatsache, dass der Anteil der Versorgungsausgaben am Gesamthaushalt unweigerlich steigen wird. Allerdings wird der Haushalt Thüringens wie auch der Haushalt aller anderen neuen Länder eine gänzlich andere Entwicklung nehmen, als wir sie aus den alten Ländern her kennen. Grund: Die neuen Länder weisen eine deutlich geringere Beamtenintensität auf. Bezogen auf die Einwohnerzahl haben die neuen Länder wesentlich weniger Beamte als die alten Länder. Deshalb werden sich die Belastungen für die neuen Länder auch niemals als so unerträglich erweisen, wie es der Antrag glauben machen will. Nach den neutralen und nichts beschönigenden Prognosen der Deutschen Bank wird der Anteil der Pensionsausgaben an den Steuereinnahmen im Thüringer Landeshaushalt selbst im Jahr 2020 noch unter dem liegen, was alle alten Länder bereits heute aufbringen müssen. Als Spitzenwert werden die alten Länder bis zu dreimal so hohe Anteile an den Steuereinnahmen für Versorgungsausgaben aufwenden müssen als Thüringen. Hessen beispielsweise liegt schon jetzt bei 11 Prozent der Steuereinnahmen und wird 2020 bei rund 19 Prozent liegen, Bremen dann sogar bei 26 Prozent, um die Dimensionen darzustellen. Die Ausgaben für Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR, die wir dem Bund nach bundesgesetzlicher Maßgabe zu erstatten haben, betragen heute 417 Mio. €, was 10,2 Prozent unserer jetzigen Steuereinnahmen entspricht. Der Haushalt wird durch diese Rentenerstattung also bereits heute höher belastet, als es durch die Versorgungsausgaben je der Fall sein wird.

Meine Damen und Herren, die immer wiederkehrende Behauptung, wir hätten zu unkritisch verbeamtet, entspricht nicht den Tatsachen. Frau Ministerin Diezel hat Ihnen schon mehrfach erklärt, dass Beamte für den Steuerzahler günstiger sind als Arbeitnehmer. Die alternative Verwendung von Beamten oder von Arbeitnehmern wurde in verschiedenen Untersuchungen Mitte bis Ende der 90er-Jahre untersucht. Dabei wurden durchaus verschiedene Methoden angewandt. Auch legten die Gutachten verschiedene Annahmen zugrunde; eine Vergleichbarkeit ist daher nur schwer möglich. Es kann jedoch festgestellt werden, dass die Mehrzahl der Untersuchungen zu dem Ergebnis kommt, dass die Beschäftigung von Beamten mitunter deutlich günstiger ist als die Beschäftigung von Angestellten. So kommt die jüngste Studie des ehemaligen Präsidenten des Bundesrechnungshofs aus dem Jahr 1999 zu dem Ergebnis, dass auch unter Berücksichtigung der Finanzierungskosten die Ausgaben für Beamte zwischen 87,9 Prozent und 96,6 Prozent erreichen. Hier sind die Ausgaben für Ruhegehälter, Hinterbliebenenversorgung und Beihilfe bereits mit berücksichtigt.

Das Niedersächsische Finanzministerium kam im Jahr 1995 - damals gab es noch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Gerhard Schröder - zu dem Ergebnis, dass die zu leistenden Personalausgaben für Angestellte in allen ausgewählten Tätigkeitsbereichen sogar zwischen 9 und 21 Prozent höher lagen als für die jeweils vergleichbaren Beamten.

Meine Damen und Herren, seit diesen Studien haben sich die Rahmenbedingungen weiter zugunsten der Beamten verschoben. So sind die Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte gestiegen und die ruhegehaltsfähigen Einkommen der Thüringer Beamten haben z.B. durch die Minderung des Weihnachtsgeldes inzwischen eine ganz andere als die prognostizierte Entwicklung genommen, da die Versorgungsbezüge dadurch gemindert werden. Die Senkung des Ruhegehaltssatzes von 75 auf 71,75 Prozent ist ein weiterer Beitrag, hier die Ausgaben zu begrenzen.

Lassen Sie mich drei weitere Punkte für die Beamten herausgreifen:

1. Unsere Beamten arbeiten täglich länger.

2. Ihnen konnten Kürzungen bei ihren Einkommen zugemutet werden.

3. Sie sind flexibler einsetzbar als Angestellte. Letzteres ist zum Beispiel im Zuge der auch von der SPD immer wieder geforderten Strukturveränderung im öffentlichen Dienst Thüringens von herausragender Bedeutung.

Im November des vergangenen Jahres waren sich alle einig darüber, dass für die Beamtenpensionen künftig mehr Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden müssen. Sie waren sich auch einig, dass die vorliegenden Zahlen des Dritten Versorgungsberichts des Bundes und die Annahmen der Studie der Stiftung Marktwirtschaft kein reelles Bild für Thüringen zeichnen. Deshalb wurde beschlossen, einen eigenen Bericht über die Entwicklung der Beamtenversorgung für das Land zu erarbeiten. Unterschiedliche Auffassungen gab es über den zu untersuchenden Zeitraum. Wie Recht die Landesregierung hatte, den Bericht auf den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen, zeigt die Entwicklung im Rentenrecht, die auch Einfluss auf die Beamtenversorgung haben wird. Schon mit der Übernahme der Regelung zum höheren Renteneintrittsalter sind alle Berechnungen und Modelle für den Zeitraum ab 2012 Makulatur; sie müssen nachberechnet werden. Dabei stoßen sie schon wegen der bestehenden unterschiedlichen Landesregelungen, beispielsweise beim Weihnachtsgeld, an ihre Grenzen. Diese landesrechtlichen Unterschiede werden sich möglicherweise in Zukunft sogar noch vergrößern. Das mögen wir bedauern, verhindern werden wir dies aber wohl dennoch nicht. Wie zugesagt, wird die Finanzministerin Ihnen in einigen Monaten im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung über die Versorgungslage berichten. Über mögliche Konsequenzen können Sie dann im Haushalts- und Finanzausschuss und auch hier im Parlament beraten. Was ich nicht verstehe ist, warum man sich jetzt zu diesem Schnellschuss hinreißen lässt, denn der Antrag kommt entweder zu früh oder zu spät - zu spät, weil es versäumt wurde, einen entsprechenden Antrag bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2006/2007 zu stellen. Dann hätte man sich allerdings wieder einmal in Widersprüche verstrickt. Der Forderung nach Einsparungen im Personalkostenbudget hätten nämlich Forderungen nach zusätzlichen Ausgaben gegenüber gestanden. Man hätte also ehrlicherweise einen entsprechenden Mehrbedarf einplanen müssen, und dies, obwohl diese Rückstellungen erst in 40 oder 45 Jahren ihren Zweck erfüllen würden. Daraus ergibt sich auch das Dilemma Ihrer Finanzierungsvorschläge. Die restriktive Praxis des Thüringer Finanzministeriums bei der Bewilligung von Neueinstellungen kann ich wohl als bekannt voraussetzen. Der Vorschlag für das Haushaltsjahr 2006 hätte zur Folge, dass von den wenigen Neueinstellungen, die nur in absolut begründeten Fällen möglich sind, ein weiteres Viertel gestrichen werden müsste. Die im Jahr 2007 möglicherweise frei werdenden Mittel aus einer Reduzierung des Arbeitgeberanteils bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung werden benötigt, um gegebenenfalls höhere Belastungen im Tarifbereich abzufangen. Wo also bleiben die konkreten Finanzierungsvorschläge? Ich sehe angesichts der Haushaltslage keinen

Spielraum für derartige zusätzliche Ausgaben.

Meine Damen und Herren, der Antrag kommt aber auch zu früh, und dies nicht nur, weil erst gehandelt werden sollte, wenn man die tatsächliche Entwicklung halbwegs einschätzen kann. Dabei gibt uns die Föderalismusreform die Möglichkeit, in einem Thüringer Versorgungsgesetz eine ausgewogene und die soziale Balance wahrende Lösung bei der Beachtung der Beamtenpensionen zu finden. Im Übrigen ist es aber so, dass die Bildung von Fonds und Rücklagen in öffentlichen Haushalten eher fremd wirkt, denn in privaten Wirtschaftsunternehmen wird Kapital eingesetzt, um einen Gewinn zu erzielen. Ein Teil des Gewinns wird regelmäßig an die Anteilseigner ausgeschüttet. Ein anderer Teil kann zur Bildung von Rücklagen verwendet werden. Diese Rücklagen dienen der Stärkung des Eigenkapitals des Unternehmens. Das Land hingegen erzielt keine Gewinne. Es müsste die Rücklagen somit teuer am Kreditmarkt finanzieren und damit würde der Zweck der Rücklage aber verfehlt, zudem dem laufenden Haushalt zusätzlich Geld entzogen würde. Man kann uns doch nicht ernsthaft empfehlen, bereits jetzt einen Kredit aufzunehmen, den wir erst in mehreren Jahren benötigen würden, für den wir aber ohne jeden Nutzen in der Zwischenzeit Zinsen zahlen müssten. Zudem hat der Staat eine vollkommen andere Aufgabe. Wir haben Pflichtaufgaben zu erfüllen und die Haushaltsrechnung zeigt uns, auf welche Art und Weise wir diese Aufgabenerfüllung finanzieren. Diese wiederum zeigt uns, ob wir wirklich dazu in der Lage sind.

Die öffentliche Hand kann ihr Kapital nicht mit Blick auf eine mögliche Gewinnerwartung einsetzen. Auch deshalb kommt es dann zur Gründung so genannter Pensionsfonds. Über Rheinland-Pfalz brauche ich - denke ich - nichts mehr sagen; es wurde hier genug gesagt. Man sollte immer nur einen Grundsatz, den jeder Kaufmann im ersten Lehrjahr lernt, im Kopf haben: Sollzinsen sind immer höher als Habenzinsen.

(Beifall bei der CDU)

An der Ablehnung eines Pensionsfonds ändert auch der kürzliche Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags nichts. Nach diesem Beschluss soll der Bund zum 1. Januar 2007 ebenfalls einen Pensionsfonds einrichten. Wenn der Bund seinen Pensionsfonds nicht vollkommen anders finanzieren und anlegen wird als Rheinland-Pfalz, was wir noch nicht wissen, kann das an unserer Ablehnung nichts ändern.

Meine Damen und Herren, in eine prognostizierte Pensionsfalle kann Thüringen zudem schon deshalb nicht geraten, weil die behaupteten Pensionslasten nicht plötzlich und unerwartet eintreffen. Vielmehr

wird ein langsames Anwachsen der jährlichen Ausgaben für Versorgungsleistungen bis zu einem Höhepunkt, der für Thüringen etwa um das Jahr 2040 herum zu erwarten ist, erfolgen. Natürlich wird der Landeshaushalt des Jahres 2040 anders aussehen als der des Jahres 2006. Den steigenden Versorgungsausgaben werden geringere Bedarfe an anderer Stelle gegenüber stehen. Niemand kann behaupten, heute schon zu wissen, wie die finanziellen Rahmenbedingungen der Zukunft aussehen. Verfehlt wäre es jedoch, von einer schlichten Fortschreibung der jetzt gültigen Situation auszugehen und daraus einen unabweisbaren Bedarf für einen derartigen Pensionsfonds abzuleiten.

Grundsätzlich ist es sinnlos, dem Landeshaushalt fortlaufend Mittel zu entziehen, um sie dann einer Rücklage zuzuführen. Haushaltstechnisch macht es aber keinen Unterschied, ob Personalausgaben für aktive Beamte oder Versorgungsempfänger eingeplant werden müssen. Deshalb müssen die Personalausgaben im Ganzen betrachtet und möglichst gering gehalten werden.

Die Landesregierung wird mittelfristig 7.400 Stellen abbauen. Langfristig werden wir darüber hinaus noch weniger Personal im Landesdienst benötigen. Schon jetzt werden im Haushaltsvollzug deutlich weniger Stellen wiederbesetzt, als Bedienstete aus Altersgründen ausscheiden. Das ist der Schlüssel zur Entlastung künftiger Haushalte. Stellen, die heute entbehrlich werden, kosten weder jetzt noch später Geld.

Abschließend möchte ich noch einmal die zentralen Punkte zusammenfassen: Die Landesregierung hat die Personalkosten nachweisbar im Griff und die Pensionszahlungen im Blick. Die stabile Personalausgabenquote ist ein Indiz dafür. Die Belastungen aus Pensionszahlungen für Beamte werden in Thüringen bei weitem nicht so hoch sein wie in den alten Bundesländern und schließlich - das Beispiel Rheinland-Pfalz belegt es -, es macht keinen Sinn, Rücklagen zu bilden, die über teure Kredite finanziert werden müssen. Sie entziehen den laufenden Haushalten Geld, das wir als neues Bundesland dringend an anderer Stelle benötigen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor, so dass ich die Aussprache schließen kann.

Es ist beantragt worden, den Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimm

enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Die Ausschussüberweisung ist abgelehnt.

So kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/1806. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 6

Maßnahmen der Landesregie- rung zur Erhaltung der Ver- kehrssicherheit und des Zu- stands der öffentlichen Stra- ßen im Freistaat nach den Frostschäden Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/1817 -

Die SPD-Fraktion hat nicht beantragt, das Wort zur Begründung zu nehmen, und die Landesregierung hat angekündigt, dass sie zu Nummer 1 des Antrags den Sofortbericht erteilt. Bitte, Herr Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den Temperatursteigerungen der letzten Wochen ist der Winter nun in allen Regionen Thüringens vorbei. Die Temperaturen sind im Plusbereich, die Böden aufgetaut und die Bautätigkeit auf Thüringer Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen hat wieder verstärkt begonnen und wie jedes Jahr im Frühjahr zeigen sich zum Ende der Frostperiode auch diesmal die Schäden an den öffentlichen Straßen, die in dem vorangegangenen Winter entstanden sind.

Meine Damen und Herren, für den Umfang der Schäden ist dabei nicht so sehr die Länge des Winters oder die Tiefe der Temperatur von Bedeutung als vielmehr die Häufigkeit des Wechsels von Tau- und Frostperioden. Die in der Öffentlichkeit als Winterschäden bezeichneten Fahrbahnschäden sind auch nicht in jedem Fall dem Winter anzulasten, sondern Fahrbahnschäden sind vielmehr immer im Zusammenhang mit dem allgemeinen Bau- und Unterhaltungszustand der betroffenen Straßen zu sehen. Fahrbahnschäden resultieren aus dem Zusammenspiel von Frost und Niederschlagshäufigkeit auf der einen und unzureichendem Ausbauzustand sowie starkem Lastverkehr auf der anderen Seite. Deswegen ist die Erfassung reiner Winterschäden, eventuell noch nach bestimmten Winterperioden, gar nicht

möglich und auch nicht sinnvoll. Die Thüringer Straßenbauverwaltung hat bereits in den letzten Tagen mit der Schadensbeseitigung auf den Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen begonnen, die Leistungen wurden ausgeschrieben und vertraglich gebunden. Insgesamt sind für Bundesfernstraßen und Landesstraßen 9,5 Mio. € vorgesehen. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit werden die dringlichsten Schäden schnellstmöglich beseitigt. Die Beseitigung der übrigen Schäden erfolgt im Rahmen von Erhaltungsmaßnahmen in den nächsten Monaten und die finanziellen Mittel dafür stehen im Bundes- als auch im Landeshaushalt zur Verfügung.

Meine Damen und Herren, um auch, wie im Antrag der SPD gefordert, die Schäden an kommunalen Straßen feststellen zu können, wurde sowohl der Thüringer Gemeinde- und Städtebund als auch der Thüringische Landkreistag um Stellungnahme gebeten. Es scheint allerdings dort nicht so schlimm zu sein, denn nach den vorliegenden Daten haben weniger als die Hälfte der Kommunen bisher eine Einschätzung abgegeben und danach gehen diese Kommunen für die in ihrem Verantwortungsbereich liegenden kommunalen Straßen von einer Schadenssumme in Höhe von rund 9,6 Mio. € aus. Eine Einschätzung kann aber auf jeden Fall getroffen werden: Schlecht unterhaltene Straßen mit ungenügendem Allgemeinzustand sind anfälliger für Schäden und werden im Winter schneller angegriffen. So muss der Bund wegen seiner überwiegend grundhaft ausgebauten Straßen weniger Schäden auf seinen Autobahnen und Bundesstraßen beseitigen als das Land auf den Landesstraßen. Davon ausgenommen sind nur noch die nicht grundhaft ausgebauten Streckenabschnitte der Autobahnen, wie auf der A 4 im Bereich Eisenach, Jena, östlich von Gera und auf der A 9 im Bereich Triptis, Schleiz. Anders ist die Situation im Landesstraßennetz. Nur etwa die Hälfte der Landesstraßen konnte in den letzten Jahren so weit saniert werden, dass sie häufigen Frost- und Tauwechseln widerstehen. Insbesondere auf den bisher unsanierten Landesstraßen treten deshalb Durchbrüche der zu schwach dimensionierten Straßenbaukonstruktion sowie Abbrüche der Fahrbahnränder der zu schmalen Fahrbahnen auf. Die vielerorts in den vergangenen Jahren vorgenommenen behelfsmäßigen Flickungen verhindern nicht das Eindringen von Oberflächenwasser in den Straßenunterbau und so kommt es im Zusammenwirken mit Starkfrost zu weiterem und nicht aufhaltbarem Verfall der Straßen. In den letzten Jahren ist es zwar gelungen, den Landesstraßenzustand deutlich zu verbessern, dennoch werden weiterhin erhebliche finanzielle Landesmittel zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht eingesetzt werden müssen, ohne dass sich dadurch der Landesstraßenzustand insgesamt verbessert. Eine bessere Situation wird erst eintreten mit Fertigstellung der Autobahnen und der Entlas

tung des Planungshaushalts etwa ab dem Jahre 2010/2011. Denn die Mittel, die heute für die Planung und Bauüberwachung der Autobahnen eingesetzt werden müssen, stehen eben nicht für die Erhaltung der Landesstraßen zur Verfügung. Die in der Vergangenheit schon erfolgte Bereitstellung von Landesmitteln zur Beseitigung von Frostschäden an kommunalen Straßen würde, wenn diese Gelder im Landesstraßenbauhaushalt eingespart werden müssen, die Situation nur weiter verschärfen und deswegen wollen wir das auch nicht wiederholen. Im Übrigen haben die Erfahrungen diesbezüglich gezeigt, dass diese Verfahrensweise überhaupt nicht dazu beiträgt, den kommunalen Straßenzustand insgesamt zu verbessern. Es wäre für mich ein öffentlichkeits- und medienwirksames Strohfeuer, das nichts bringt, denn jeder Baulastträger muss sich seiner Verantwortung als Straßenbaulastträger für die Verkehrssicherheit bewusst sein und im Haushalt auch entsprechende Vorsorge treffen und damit auch die notwendigen Prioritäten setzen. Natürlich wird in den nächsten Jahren auch die Überprüfung der Straßenkategorie gehören und wir werden die Sachlage insgesamt nur verbessern durch eine hohe Investitionstätigkeit und eine Unterstützung des kommunalen Straßenbaus durch die vorhandenen Förderprogramme. Sie sehen, wir haben viel zu tun, nur Sofortprogramme helfen in der Situation recht wenig.

(Beifall bei der CDU)

Kann ich entsprechend der üblichen Praxis davon ausgehen, dass die Redemeldungen der Fraktionen gleichzeitig der Antrag sind, diesen Bericht zu beraten?

(Zuruf Abg. Schröter, CDU: Selbst- verständlich!)

Gut, dann verfahren wir so. Wir beraten also den Bericht und die Nummer 2 des Antrags. Ich rufe als erste Rednerin in der Debatte für die Fraktion der Linkspartei.PDS Frau Abgeordnete Enders auf.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Frühlingslied von Hoffmann von Fallersleben „Winter ade, scheiden tut weh, aber dein Scheiden macht, dass mir das Herze lacht“ erlangt bei der Betrachtung des Thüringer Straßenzustandes eine ganz andere Bedeutung. Der Straßenzustand verursacht nämlich eher Herzschmerz als Herzfreude und, Herr Minister, ich kann Ihre Auffassung nicht ganz teilen. Wenn man sich die Straßen dieses Jahr anschaut, dann hat sich der Straßenzustand drastisch verändert. Der Winter hat gravierende Schä

den und damit neue Holperstrecken im Bereich der Bundes- und der Landesstraßen als auch der Kommunalstraßen hinterlassen. Die Straßendecken heben sich, Risse und vermehrte Deckenschäden tun sich auf und in bestimmten lokalen Bereichen reiht sich Loch an Loch. Ich denke, in diesem Winter haben unsere Straßen mächtig gelitten. Die für die Fahrbahnunterhaltung inklusive der Sofortreparaturen der Straßen für das Jahr 2006 eingestellten Mittel, die Sie vorhin auch benannt haben, in Höhe von 9,5 Mio. € werden aus meiner Sicht keinesfalls ausreichen, um den Bedarf zu decken, um die Landesstraßen in einem verkehrstechnisch guten Zustand zu halten, und schon gar nicht, um die im zurückliegenden Winter entstandenen Straßenschäden nachhaltig zu beheben. Aber ich denke, ich erzähle da nichts Neues, denn die Einschätzung des Landesamts für Straßenbau, die Mitte April der Presse zu entnehmen war, war ja gleichlautend. Hier sagte Jörg Kallenbach, Leiter des Thüringer Landesamts für Straßenbau: Bei den Bundesstraßen kommen wir mit den Geldern hin, beim Land könnte es mehr Geld sein, da haben wir Sorgen.

Meine Damen und Herren, so wird weiter, wie Sie das auch beschrieben haben, notdürftig geflickt und schlecht repariert. Auf diese Weise ist der Ausbau des Thüringer Straßennetzes schon in den letzten Jahren aufs Gröblichste vernachlässigt worden mit der Folge - und das haben Sie hier auch benannt -, dass sich der Zustand der Landesstraßen tendenziell verschlechtert hat. Über diesen Trend, den Verfall des Straßennetzes zu stoppen, muss aus Sicht meiner Fraktion über eine andere Prioritätensetzung im Landeshaushalt diskutiert werden, weg vom Neubau, hin zur grundhaften Sanierung und Unterhaltung des bestehenden Landesstraßennetzes.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Denn die Schlaglochflickerei hilft nur kurzzeitig und bringt für die Werterhaltung des Thüringer Straßennetzes wenig. Zudem - und das haben Sie hier auch beschrieben - werden die Straßen noch schadensanfälliger, was sich letztlich in den Folgejahren kostenintensiver auswirkt als eine grundlegende Erneuerung der maroden Straßenabschnitte.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Nur eine solche kann neuen Schlaglöchern im nächsten Winter vorbeugen. Es muss mehr Geld in die nachhaltige Straßensanierung fließen.

Meine Damen und Herren, ich komme nun zum zweiten Teil des Antrags, der Forderung, ein Sofortprogramm zur Unterstützung von Frostschäden für besonders betroffene Kommunen aufzulegen, den meine Fraktion dem Grunde nach unterstützt.