Protokoll der Sitzung vom 04.05.2006

Fortsetzung der bisherigen Überprüfungspraxis sowie auch manches Nein, das will ich hier ganz deutlich sagen, dazu recht unüberlegt oder vorschnell. Ich bitte doch bei der weiteren Diskussion dieser Frage zu berücksichtigen, was namhafte Verfassungsrechtler, unter anderem auch Mitarbeiter der BirthlerBehörde, zum Ausdruck gebracht haben, dass der Gesetzgeber mit dieser Verfristungsklausel eine Entscheidung von weit reichender Bedeutung getroffen hat. Bekanntlich ist diese 15-Jahres-Frist nicht willkürlich getroffen worden vom Gesetzgeber. Diese Verwendungsbeschränkung berücksichtigt, dass zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht auch das Recht des Einzelnen gehört, dass ihn früheres Fehlverhalten nicht sein Leben lang zu Nachteilen im öffentlichen Leben gereichen darf. Damit folgte der Gesetzgeber den in den §§ 45 ff. Bundeszentralregistergesetz enthaltenen Rechtsgedanken. Wir sind uneingeschränkt für eine schonungslose Aufarbeitung der Vergangenheit, sowohl hinsichtlich einer kritischen Betrachtung und Bewertung einzelner Biographien als auch hinsichtlich der Frage, wie eine Gesellschaft aussehen muss, die den Anspruch hat, persönliche Freiheiten und soziale und Menschenrechte zu verwirklichen. Darin eingeschlossen werden müssen auch weiterhin Überlegungen, wie erlittenes Leid und Unrecht ausgeglichen werden kann, sofern es überhaupt ausgleichbar ist - da gebe ich Ihnen ja Recht. Deshalb steht der Gesetzgeber meines Erachtens nicht nur vor der Entscheidung, die entsprechenden Klauseln, die ich nannte, in den §§ 20 und 21 des Stasiunterlagengesetzes zu streichen oder nicht, sondern vor der Aufgabe, diese oben von mir angestellten Überlegungen abzuwägen für den weiteren Umgang mit diesen Unterlagen und meines Erachtens die Beibehaltung bzw. Schaffung von Überprüfungsmöglichkeiten für bestimmte Bereiche oder bestimmte eng umfasste Persönlichkeiten öffentlichen Interesses. Ja, unter diesem Aspekt dieser Wechselwirkung stimme ich Ihnen zu, Herr Mohring, dass dieses Thema von dauernder und fortwährender Bedeutung ist, wie Sie bei der Behandlung des Abgeordnetenantrags im November vergangenen Jahres hier vom Pult gesagt haben. Leider hege ich Zweifel, dass uns das künftig in diesem Parlament objektiv möglich ist. Zu oft empfinde ich, dass sich Teile von uns als eine moralische Instanz erheben. Dabei bin ich querbeet mit meiner Behauptung.

Auch dem Landtag gut bekannte Verfassungsrechtler gehen davon aus, dass selbst der Artikel 96 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen nur vorübergehend eine praktische Bedeutung hat, auch wenn sein Inhalt gerade in der Zeit des Aufbaus einer demokratischen und rechtsstaatlichen Verwaltung ein wichtiges politisches Signal ist. 16 Jahre nach der Wende müsste doch dieser Verwaltungsaufbau im Wesentlichen abgeschlossen sein, so dass die Übergangszeit ablaufen könnte. Wie gesagt, ich plädiere

dafür, dass in der weiteren Diskussion solche oder auch andere verfassungsrechtliche Überlegungen notwendige Beachtung finden sollten und dass wir diese gemeinsam diskutieren. Ungeachtet aller zeitlichen Dimension haben wir den weiteren Umgang mit den Stasiunterlagen insgesamt zu diskutieren, wie ich meine.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil von 1997 zur Zulässigkeit eines solchen Überprüfungsverfahrens auch gegen den Willen des Abgeordneten des Thüringer Landtags an mehreren Stellen ausgeführt, dass die Überprüfungsergebnisse politisch und öffentlich nicht instrumentalisiert werden dürfen. Instrumentalisierung bedeutet für mich auch die unzureichende Verfahrensklärung z.B. unseres gegenwärtigen Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes in Thüringen. Es muss die Frage erlaubt sein, dass das Verfahren nicht rechtsförmlich ausgefertigt war. Mitglieder unserer Fraktion haben diesbezüglich größere Bedenken und werden deshalb entsprechende Rechtsmittel einlegen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Damit - das war fast eine Punktlandung - haben alle Fraktionen ihre Redezeit abgearbeitet. Ich kann also, Herr Mohring, Ihre Wortmeldung zurzeit nicht mehr aufrufen. Jetzt hat Minister Dr. Zeh das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Erstes möchte ich auch namens der Landesregierung Frau Neubert ganz herzlich für ihre Arbeit danken.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben sich konsequent für die Aufklärungsarbeit eingesetzt und noch konsequenter für die Opfer der SED-Diktatur. Das verdient Anerkennung und nicht Kritik.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte mich ausdrücklich auch bei meinen Vorrednern von SPD- und CDU-Fraktion bedanken für ihre Beiträge, Herr Matschie, Herr Döring und Frau Lieberknecht, Herr Dr. Krause. Eine Schlussstrichdebatte kann es und darf es doch wohl nicht einfach so geben. Wir haben die Aufgabe, dazu auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu setzen. Herr Hausold, Versöhnung ja, aber nur, wenn sie ehrlich und wenn sie offen ist. Ich denke, hier sollten wir die

Opfer fragen, ob das, was Sie tun, ehrlich und offen empfunden wird. Ich bin da misstrauisch, dass das ehrlich gemeint ist. Wenn ich sehe, wie Geschichte zurzeit wieder geklittert werden soll, die Ereignisse von Hohenschönhausen, dass zwei Offiziere ihre zersetzende Arbeit gegenüber Menschen als normalen Verwaltungsakt darstellen wollen, nach dem Motto, sie sind ja an ihrem Schicksal selber Schuld und sie sind ja vielleicht sogar eigentlich die Täter ihres Schicksals, dann kann ich das nur als einen Akt von Zynismus auffassen.

(Beifall bei der CDU)

Ich weiß nicht, ob diese Mitglieder von der PDS sind, Herr Hausold, ich gebe Ihnen Recht, das kann ich nicht nachfragen, aber selbst Sie haben heute ein Beispiel gegeben, wie Sie Geschichte klittern wollen. Sie haben hier gesagt, die CDU wäre doch als Blockpartei fast gleichzusetzen mit der SED, weil sie doch auch keine Opposition war. Ich war nicht Mitglied der CDU, deswegen kann ich das ganz offen und frei auch hier sagen: Erstens, nach DDR-Verfassung war Opposition überhaupt nicht möglich, und wer glaubte, in die Opposition gehen zu können, war Staatsfeind und wurde ins Gefängnis gebracht.

(Beifall bei der CDU)

Ihre Aussage ist einfach ein Zynismus sondergleichen. Ich will das Zweite sagen; Sie sollten auch das darstellen: Das eigentliche Machtzentrum in der DDR war das Politbüro der SED! Das war nicht das ZK, das war auch nicht der Ministerrat, wo eventuell CDUMitglieder oder andere Blockparteimitglieder dabei waren, das war das Politbüro der SED. Dieses wiederum unterstand der Abteilung Ausländerfragen der KPdSU in Moskau. Insofern ist eine Gleichsetzung eine Klitterung, die nur von eigenen Unzulänglichkeiten oder eigenen Verfehlungen ablenken will.

Deswegen, Herr Buse, es ist nicht ein unauflösliches Dilemma, in dem sich die PDS befindet, es ist Ihre Art und Weise, wie Sie damit umgehen, ob Sie Glaubwürdigkeit verbreiten, ob Sie ehrlich sind. Dazu sollten wir wirklich die Opfer fragen.

Ich will einiges zur Situation heute sagen. Ich halte es für unerträglich, dass Personen, die sich zu DDRZeiten nicht durch SED und Stasiapparat vereinnahmen ließen, dadurch damals erhebliche Nachteile erlitten haben, auch fortdauernd in der heutigen Zeit noch Nachteile hinnehmen müssen, wo ganze Biografien zerstört worden sind, nun erleben müssen, dass sowohl Täter als auch andere systemnahe Personen durch das Rechtssystem heute leider begünstigt werden.

Ich halte es für unerträglich, Frau Leukefeld, dass diejenigen alle rechtsstaatlichen Mittel heute ganz selbstverständlich für sich in Anspruch nehmen, um ihr Recht durchzusetzen. Ja, es ist Ihr Recht, aber es ist eben so, dass Sie das zu DDR-Zeiten den anderen Mitbürgern konsequent verweigert haben, und dies ist für mich unerträglich.

(Beifall bei der CDU)

Es ist für mich unerträglich, dass die Schere der materiellen Absicherung von Opfern und Tätern immer mehr zulasten der Opfer auseinander klafft, erst kürzlich durch Verfassungsgerichtsurteil notwendig gewordene Unfallsicherung für Stasimitarbeiter. Ich zitiere meinen Kollegen Wucherpfennig im Bundesrat: „Wer sich für Mielke den Hals verdreht haben sollte, wird auch nun noch durch Unfallentschädigung belohnt.“

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Unerhört!)

Es ist unerträglich, dass wir die Situation vorfinden. Deswegen, glaube ich, müssen wir drei Punkte, die wir rechtlich machen können, auch als Regierung mit Vehemenz vertreten, weil wir es den Opfern schuldig sind:

1. Die Befristung der Regelanfrage zur Mitarbeit bzw. eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst für Regierungsmitglieder, für Richter und für Beamte und andere öffentliche Bedienstete, Abgeordnete etc. sollte auf jeden Fall nach dem 28.12.2006 aufgehoben werden.

2. Ich denke, wir sind es den Opfern schuldig und wir werden uns mit Vehemenz dafür einsetzen, dass die Verjährungsfrist, die ab dem 01.01.2008 für SEDUnrecht gilt, über diesen Termin hinaus verlängert wird. Es gibt noch viele, die ihre Rechte nicht in Anspruch genommen haben. Hier haben wir sehr viele Aufgaben, mit den Opferverbänden zu sprechen und Betroffene zu ermuntern, ihr Recht in Anspruch zu nehmen.

3. Ich möchte, dass die Entschädigung für die Opfer von SED-Unrecht endlich durch eine Opferpension oder andere geeignete Maßnahmen verbessert wird.

Ich bin dankbar, dass in der großen Koalition, im Koalitionsausschuss, im Koalitionsvertrag, dies festgeschrieben wird. Ich bin dankbar, dass Herr Matschie auch hier sich heute dazu bekannt hat. Ich denke, wir sollten gemeinsam an diese Aufgabe auch in Richtung Bund arbeiten. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. Damit ist der erste Teil der Aktuellen Stunde beendet.

Ich rufe den zweiten Teil der Aktuellen Stunde auf

b) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Kürzungen der Mittel für Senio- renarbeit und beim Ehrenamt in Thüringen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 4/1905 -

Ich eröffne die Aussprache und erteile der Abgeordneten Künast, SPD-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Juli des vergangenen Jahres würdigte der Sozialminister die Arbeit des langjährigen Vorsitzenden der Thüringer Landesseniorenvertretung und verabschiedete ihn -

(Beifall bei der CDU, SPD)

so heißt es in der Pressemitteilung - „in den Unruhestand“. In diesem Zusammenhang wurde von Herrn Dr. Zeh hervorgehoben, dass die Landesseniorenvertretung Thüringen e.V. die wichtigste Interessenvertretung der älteren Menschen in unserem Freistaat ist. Ja, Herr Minister - er ist nicht da -, da stimme ich Ihnen zu. 31 Seniorenbeiräte von A wie Altenburg bis Z wie Zeulenroda engagieren sich in dieser von Ihnen sehr zu Recht gelobten Landesseniorenvertretung für mehr als 500.000 Senioren. Es gebe also eigentlich viel für die Landesregierung zu tun, wenn sie die Abschiedsworte an den langjährigen Vorsitzenden Herrn Gerlach selbst ernst nehmen würde. Wenn das so wäre, dann müsste sich die Unterstützung dieser Arbeit irgendwo in der Tagespolitik und im Landeshaushalt niederschlagen. Das genau tut sie aber nicht. Im Gegenteil, die völlig unzureichende Unterstützung der Landesseniorenvertretung ist eine der vielen Widersprüche zwischen propagierter Sozialpolitik dieser Landesregierung und dem tatsächlichen Handeln, denn wenn man hinter die Kulissen schaut, dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Förderung der Seniorenarbeit in Thüringen eigentlich ein Skandal. Praktisch findet nämlich überhaupt keine offizielle Förderung mehr statt, seit der Haushaltsvermerk mit dem Doppelhaushalt 2006/2007 entfallen ist. Sie, Herr Dr. Zeh, haben die Damen und Herren der Landesseniorenvertretung Thüringen e.V. in den letzten Jahren zum Bittsteller degradiert. Die Entwicklung be

gann bereits in der vergangenen Legislaturperiode. Im 3. Thüringer Sozialbericht gibt es keine Aussage über Seniorenpolitik. Aus heutiger Sicht kann man annehmen, dass dies ein entscheidendes Signal war, förderpolitisch Abschied zu nehmen von der Unterstützung der Thüringer Landesseniorenvertretung. Genau das ist nämlich im Landeshaushalt Stück für Stück erfolgt. Im Kapitel „Altenhilfe“ war unter dem Haushaltstitel 531 01 mit der Bezeichnung „Veröffentlichung“ ein kleiner Vermerk angebracht, der unter anderem die Finanzierung der Sachkosten der Landesseniorenvertretung regelte. Dieser Titel schrumpfte von ca. 15.000 € im Ist des Haushaltsjahres 2003 auf nur noch 4.000 € im laufenden Doppelhaushalt. Jetzt aber ist außerdem der Vermerk weggefallen und das wird kein Zufall sein. Im Jahr 2004 hat die Landesseniorenvertretung noch knapp 10.000 € bekommen. Im Jahr 2005 wurden schließlich nach einem langwierigen und schwierigen Antragsverfahren wieder 10.000 € genehmigt, tatsächlich aber aufgrund von Haushaltssperren nur noch 6.900 € ausgezahlt. Nun sollen in diesem Jahr nur noch 3.800 € gezahlt werden. Für das nächste Jahr wurde angekündigt, dass die Förderung ganz entfallen soll.

Dies ist aber nur die rein fiskalische Entwicklung und schon die schreit zum Himmel. Bezeichnend ist ebenfalls der Umgang mit den engagierten und zuvor hoch gelobten Vorstandsvertretern. In den jeweiligen Antragsverfahren wurden sie mehr und mehr hingehalten und teilweise auf Lottomittel und Ehrenamtsförderung verwiesen. Das alles wäre durchaus aller Ehre wert, wenn es zusätzlich, ja zusätzlich wäre. Stattdessen aber wurde die Grundlagenförderung des Vereins für zum Beispiel die Miete, stundenweise Beschäftigung und die wenigen Sachkosten bis zur Unkenntlichkeit reduziert. Das, meine Damen und Herren, ist unwürdig.

(Beifall bei der SPD)

Es ist unwürdig den engagierten älteren Mitbürgern gegenüber und es ist ignorant gegenüber dem gesamten Politikbereich der Seniorenarbeit. Klammheimlich im Doppelhaushalt die Grundlagen für eine Förderung durch Streichung des Haushaltsvermerks restlos zu entziehen und keine Alternative zu schaffen, meine Damen und Herren, das ist einfach unverfroren. Zur kurzfristigen Rettung fehlt derzeit ein Betrag von 3.000 €, darum geht es jetzt und heute. Ich kann deshalb nur hoffen, dass die Landesregierung und dass Sie, Herr Minister Dr. Zeh, schnell einen Weg finden, um abseits jeder Bittstellerei die Landesseniorenvertretung im laufenden Haushaltsjahr abzusichern. Ich kann nur hoffen, dass Sie darüber hinaus für das Haushaltsjahr 2007 einen Weg finden, diese Arbeit langfristig und auf einem höheren Förderniveau abzusichern. Deshalb bin ich schon gespannt, ob Sie, Herr Minister Zeh, Ihren Worten

anlässlich der Verabschiedung des langjährigen Vorsitzenden Herrn Gerlach endlich Taten folgen lassen. Die Sicherung der Arbeit der Landesseniorenvertretung Thüringen e.V. wird der Gradmesser für Ihre Glaubwürdigkeit sein. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Thierbach, Die Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, einige Zahlen zur Landesseniorenvertretung hat Frau Künast genannt. Ich glaube, wenn man das Thema ehrlich betrachtet, muss man es breiter betrachten.

Als Erstes: Es gibt keine Seniorenpolitik nach irgendeinem Konzept in dieser Landesregierung. Es gibt formal zwei Haushaltsstellen. Im Haushalt findet man formal unter den Punkten „Förderung von Informations- und Koordinierungsdiensten im Bereich der Altenhilfe“ tatsächlich noch etwas Geld; dieses ist im Ansatz dann 2007 halbiert im Verhältnis zum Ansatz von 2004. Und es ist richtig, Frau Künast sagte, die Förderung Landesseniorenvertretung ist von 1997 von 20.000 DM auf 3.800 € in diesem Jahr geschrumpft. Es gibt aber nicht nur die Landesseniorenvertretung. Auch wenn ich vehement der Meinung bin, dass die Landesseniorenvertretung aufgrund ihrer Verankerung in den meisten Kommunen das Gremium ist, das tatsächlich unabhängig von der Landesregierung eine seniorenpolitische Konzeption mit den vielen Seniorenvereinen und -verbänden erarbeiten könnte, die auch schon einmal vorlag, bis in den Landesseniorenbeirat beim Sozialministerium gelangt ist, die aber unzureichend aufgegriffen wird, die in den Evaluierungsansprüchen, die die Senioren selbst artikulieren, sich nicht erübrigt hat, sondern das Ministerium weiter so wie bisher gerade in der Seniorenpolitik macht - genau dort ist der falsche Ansatz, da den Seniorenvereinen keine Perspektive gezeigt wird in ihrer zukünftigen Arbeit, wo sie Unterstützung bekommen können oder nicht. Ich möchte nur daran erinnern: Es gibt einen großen Landseniorenverband, der ist bis heute in keiner Form gefördert worden.

Da bin ich bei dem zweiten Anteil: Volkssolidarität wird identifiziert mit Pflege, mit Kindergärten. Aber wo ist der ursprüngliche Ansatz auch der Seniorenbetreuung? Wir haben ein undefinierbares Konglomerat an Aufgaben, das immer irgendeinem Seniorenverband oder Seniorenverein zugeschrieben wird, ohne dass die überhaupt in der Lage sind, das or

dentlich, kontinuierlich zu machen. Weil das so ist, haben auch alle die Probleme, Nachwuchs zu gewinnen, haben alle bei den jungen Alten das Problem, dort ihr Engagement wieder zu finden, das sie 1990 entwickelt haben, um überhaupt Seniorenvertretungen aufzubauen. Ich glaube, das ist unverantwortlich. Und wenn ich aus dem Seniorenbeirat letztendlich berichte, dann deswegen, weil dieser Seniorenbeirat bei aller Kompetenz und Kreativität derer, die aus den Seniorenvereinen dort arbeiten, ad absurdum geführt wird durch die Tatsache, dass er nicht mitentscheiden kann, dass es Informationen, wie z.B. über den Haushalt, im Nachhinein gibt und die Vertreter nicht beteiligt werden an irgendwelchen Entscheidungen, die das Sozialministerium vielleicht vorbereitet, anders als im Behindertenbeirat. Nehmen Sie endlich die Angebote auf, Herr Minister, die es von Seiten der Seniorenverbände gibt, dann könnte das schnell besser werden.

Zu der Finanzierung im Ehrenamt, Frau Künast, habe ich eine etwas andere Auffassung, auch wenn ich Ihnen Recht gebe, dass wir nach wie vor rechtliche Rahmenbedingungen brauchen, nicht nur in der Seniorenpolitik. Ich könnte mir das vorstellen wie in Berlin - auch im Ehrenamt -, da beide Strukturen nach wie vor abhängig sind vom Landeshaushalt. So haben wir bei der Ehrenamtsstiftung erstmalig - das will ich gern bekennen - die Tatsache, dass wir wieder eine Mittelzuweisung erhalten haben, dass die Kürzungen nur 65.000 € betragen. 1,2 Mio. plus 390.000 €, die jetzt aus der Spielbank erstmalig angewiesen sind, stehen zur Verfügung. 390.000 € sind zusätzliche Mittel. Das ist aber wieder - da gebe ich Ihnen Recht - ein Notgroschen in der Situation, wo die Ehrenamtsstiftung entsprechend ihrer bisherigen Förderung der Kompetenzzentren nun diejenige sein könnte, die letztendlich auch aufgrund der Spielbankgelder, die jetzt fließen werden, in der Lage ist, wenigstens die Landesseniorenvertretung, die sich um sehr viel andere Sponsoren noch gekümmert hat, in ihren Sachmitteln zu unterstützen.

Frau Abgeordnete Thierbach, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ja. Wenn diese Unterstützung organisiert wird und die Seniorenvertretung nicht wegbricht, bevor wir Lösungen haben, dann haben wir auch die Chance für ein Landesseniorenkonzept, für rechtliche Rahmenbedingungen, dass Senioren nicht als Bittsteller hier erscheinen müssen. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat der Abgeordnete Panse, CDU-Fraktion.