2. Eltern brauchen Zeit für ihre Kinder und Kinder brauchen Zeit mit den Eltern. Mit Ihrer Vorreiterrolle beim Zerschlagen von Tarifverträgen im öffentlichen Dienst und der Propaganda gegen Flächentarife und die Gewerkschaften praktizieren Sie genau das Gegenteil.
3. Familienfreundliche Arbeitsplätze in der Wirtschaft müssen Arbeitsplätze sein, die neben der ausreichenden Zeit für die Familie ein ausreichendes Einkommen ermöglichen, ein Einkommen, um die Familien am üblichen gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu lassen. Dies sollte innerhalb eines maximal achtstündigen Arbeitstags realisiert werden. Die Landesregierung ist stattdessen Stolz auf die Thüringer Spitzenposition in der unteren Lohnskala. Sie fördert Lohndrückerei durch die Verweigerung, zum Beispiel ein Vergabegesetz zu beschließen. Auch das ist familienfeindlich. Sie sollten sich im Bundesrat dafür stark machen, dass in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird, so wie das in Großbritannien mit Erfolg praktiziert wird.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dies sind drei Minimalbedingungen für Familienfreundlichkeit und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Überall handeln Sie völlig entgegengesetzt und versuchen nun mit einem Schauantrag die Realität zu übertünchen.
Lassen Sie mich abschließend noch eins sagen: Wenn Sie den Fachkräftemangel beklagen, dann haben Sie beim Ausbildungsbündnis und bei der Arbeitsmarktpolitik Gelegenheit gegenzusteuern. Im Ausbildungsbündnis verdrängen Sie stattdessen insbesondere junge Frauen in wenig zukunftsorientierte vollschulische Ausbildungsgänge und entlassen die Wirtschaft zunehmend aus ihrer Ausbildungsverpflichtung. In der Arbeitsmarktpolitik sehen Sie untätig zu, wie wir über 100 Mio. € statt für Qualifizierung langzeitarbeitsloser Menschen ungenutzt zurück an den Bund geben und die Einheit der Arbeitsmarktförderung bis zur Unkenntlichkeit eingedampft worden ist. So sieht Fachkräfteentwicklung in der Thüringer Realität aus.
Das sind nur einige Beispiele und sie ließen sich erweitern. Lassen Sie mich abschließend feststellen: Dieser Antrag ist der billige Versuch, eine familienfeindliche Politik gegen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbergen. Der Antrag ist reines Ablenkungsmanöver, nicht mehr und nicht weniger. Deshalb kann die SPD dem Antrag auch nicht zustimmen.
Vielen Dank. Kollege Schubert, Sie haben eben in der Rede behauptet, in Thüringen würden die geringsten Löhne gezahlt. Ist Ihnen bekannt, dass diesen unehrenhaften Titel das SPD-geführte Mecklenburg-Vorpommern hat?
Dann weiß ich nicht, was Sie für Zahlen kennen. Da müssen Sie mal die Zahlen aus der Statistik lesen. Es ist ganz klar, dass Thüringen da leider die Spitzenposition hat. Lesen Sie es mal nach.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Frau Präsidentin, zu zwei Punkten von Frau Kaschuba und von Herrn Schubert möchte ich gern eine Anmerkung machen, weil das, denke ich, so nicht richtig war. Auch ich habe diese Umfrage gehört und gestern Abend auch verfolgt, diese Frage, die an die Spitze der Wünsche von Eltern vornehmlich den Ausbau von Betreuungsplätzen setzt. Das ist nur ein Teil der Wahrheit. Es gab vor gar nicht allzu langer Zeit eine Studie, noch damals in Verantwortung der alten Bundesregierung erstellt, die tatsächlich repräsentativ war und auch Eltern in ihrer Umfänglichkeit gefragt hat. Da kam an erster Stelle heraus, dass Eltern sich im Wesentlichen die bessere Vereinbarkeit ihrer persönlichen Lebensplanentwürfe wünschen, letztendlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Erst an zweiter Stelle kamen Betreuungsplätze, erst an dritter Stelle kamen die finanziellen Transferleistungen des Staates. Ich glaube, das müssen wir berücksichtigen. Bei allem, was wir hier diskutieren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist das, worauf wir mit unserem Antrag abzielen, aber wir müssen dabei auch berücksichtigen, dass die persönlichen Lebensplanentwürfe von jungen Menschen oftmals anders aussehen, als wir es uns in der idealen Familienkonstellation vorstellen. Das muss man voranstellen und sagen und nicht den Eindruck erwecken, als ob der Ausbau von Betreuungsplätzen allein das allein selig machende Mittel an dieser Stelle wäre.
Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist etwas gesagt worden und da muss ich Ihnen sagen, da haben wir gerade mit dem Familienfördergesetz uns auch Gedanken darum gemacht - die Frage der Bildung von so genannten betriebsnahen Kindertagesstätten ist erst mit dem neuen Familienfördergesetz möglich gemacht worden. Das war nach dem alten Kindertagesstättengesetz nicht möglich, weil Betriebe, auch Krankenhäuser, auch Pflegeeinrichtungen gar nicht Träger von Kindertagesstätten sein konnten und auch keine Zuschüsse bekommen konnten. Die positiven Beispiele - der Minister hat es angesprochen - Eisenberg, Altenburg - Sie haben es angesprochen -, Jenoptik, ich selbst kenne es aus Erfurt am HELIOS Klinikum, sind erst im Entstehen, dadurch, dass wir das Familienfördergesetz in dieser Form so in Kraft gesetzt haben.
Ein zweiter Punkt gehört auch dazu, was man auch der Ehrlichkeit halber sagen muss: Die Wahlfreiheit, die wir im Familienfördergesetz drin haben, nämlich dass junge Eltern auch entscheiden können, dass Sie
ihr Kind mit an den Arbeitsplatz nehmen können und dort in einer Kindertagesstätte betreuen lassen können, auch wenn das außerhalb der eigenen Ortschaft liegt, das ist erst durch das Familienfördergesetz möglich geworden.
Ein dritter Punkt: Frau Kaschuba, Sie haben das hier wiederholt und haben behauptet, das Landeserziehungsgeld würde Eltern oder insbesondere junge Mütter aus dem Beruf treiben. Mit Verlaub, das ist Unfug. Wegen 150 € Landeserziehungsgeld wird keine junge Mutter, die im Erwerbsleben steht, die einen Beruf hat und die einen Job hat, zu Hause bleiben, um die 150 € in Anspruch zu nehmen. Wir haben immer gesagt: Das Landeserziehungsgeld dient dazu, den jungen Eltern eine Anerkennung zu verschaffen, so wie es Grundgesetz und Verfassung auch vorsehen, die zu Hause sind und die ihre Kinder in häuslicher Gemeinschaft betreuen. Ich glaube, das wäre ein Punkt, Frau Kaschuba, wenn man ehrlich mit solchen Anträgen umgeht, auch ehrlich mit seinen Wortmeldungen umgeht, dass man das hier an dieser Stelle auch sagt.
Ein allerletzter Punkt: Ich bin schon der Auffassung, familienfreundliche Arbeitsplätze entstehen vorzugsweise und sehr schnell dort, wo die Unternehmen sich dieser Aufgabe bewusst sind. Wir erleben das momentan gerade in der Diskussion in einigen so genannten Mangelbereichen, Pflegeeinrichtungen, Kliniken, also die Ersten, die auch Probleme haben, junge Frauen zu gewinnen als Arbeitskräfte. Kliniken, wenn sie junge Schwestern werben wollen, kommen die ganz schnell auf die Idee, dass individuelle Betreuungsangebote da eine Möglichkeit sein könnten. Und weil Herr Schubert das noch mal ansprach, wir haben eine bedarfsgerechte Kindertagesstättensituation. Wir haben ausreichend Kindertagesstättenplätze; wir haben ein bedarfsgerechtes Angebot auch unterhalb des Rechtsanspruchs, den wir in Thüringen bundesweit einmalig auf zwei Jahre abgesenkt haben.
Und wir haben die Ganztagsbetreuungsmöglichkeiten an Schulen. Im Übrigen haben das die CDU-Fraktion, die Landesregierung vor einigen Jahren hier auf den Weg gebracht, nicht Sie.
Sie begleiten alles, was Ihnen einfällt, mit kritischen Anmerkungen und übersehen dabei, dass wir viele von den Rahmenbedingungen haben. Wir setzen mit unserem Antrag „Familienfreundliche Arbeitsplätze in der Thüringer Wirtschaft“ durchaus den Akzent auch, dass wir die Firmen, die Unternehmen, die
IHKs, die Handwerkskammern alle mit ins Boot nehmen wollen, auch dort mit ins Boot nehmen wollen, wo solche Diskussionen geführt werden, nämlich beispielsweise auch bei den lokalen Bündnissen für Familie. Das war es, was ich gern noch hinzufügen wollte, ohne unnütz irgendeine Diskussion oder Schärfe reinzubringen. Vielen Dank.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit; das ist so. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer dafür ist, dass der Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/1916 - an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Dann wurde die Überweisung mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung direkt über den Antrag. Wer für den Antrag der CDU-Fraktion ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Dann ist der Antrag mit Mehrheit angenommen.
Jahr der Naturparke in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/1908 - dazu: Entschließungsantrag der Frak- tion der SPD - Drucksache 4/1934 -
Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Die SPD-Fraktion wünscht zur Begründung des Entschließungsantrags das Wort auch nicht. Dann hat jetzt das Wort für die Landesregierung Minister Dr. Sklenar für den Sofortbericht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Naturparke sind - durch Rechtsverordnungen festgesetzt - einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende großräumige Gebiete, die durch ihre besondere Naturausstattung und nach den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und der Landesplanung für die Erholung des Menschen und für eine nachhaltige Regionalentwicklung im Einklang mit
der Natur geeignet sind. Eine dauerhafte umweltgerechte Landnutzung ist anzustreben. Die Ziele und Voraussetzungen für die Ausweisung von Naturparken regelt § 15 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft. In Thüringen gibt es vier Naturparke: den Naturpark Thüringer Wald mit einer Fläche von 208.000 Hektar, den Naturpark Kyffhäuser mit rund 30.000 Hektar, den Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale mit 80.000 Hektar und den Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal mit 87.000 Hektar. Die vier Naturparke erstrecken sich zusammen auf einer Fläche von mehr als 400.000 Hektar, das entspricht 25 Prozent der Gesamtfläche Thüringens. Allein an Haushaltsmitteln des Freistaats werden im Jahr 2006 2 Mio. € an die Naturparke und Biosphärenreservate fließen. Diese Naturparke, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben sich als Struktur und Organisation der täglichen Arbeit hervorragend bewährt; das ist das Verdienst engagierter Mitarbeiter und vieler Partner. Auf Einzelprojekte als Beispiel für die Erfüllung der eingangs genannten Zielstellungen werde ich im Rahmen der Aktivitäten zum Jahr der Naturparke eingehen. Der Naturpark „Thüringer Wald“ ist bereits seit 2001 per Verordnung ausgewiesen worden. Die formale Ausweisung für die anderen drei Naturparke befinden sich derzeit in Arbeit. Damit schafft die Landesregierung rechtliche Verbindlichkeiten und Planungssicherheit für die Gebietskörperschaften. Im Einzelnen stellt sich die rechtliche Situation für die Naturparke, deren Ausweisungsverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen sind, derzeit wie folgt dar:
Naturpark Kyffhäuser: Die Ausweisung des Naturparks Kyffhäuser befindet sich in der Vorbereitung. Das förmliche Verfahren wird spätestens zur Jahresmitte 2006 anlaufen. Mit Abschluss des Verfahrens kann Anfang 2007 gerechnet werden.
Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale: Für den Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale soll das Landschaftsschutzgebiet Schiefergebirge bis zum Sommer 2006 durch das Landesverwaltungsamt ausgewiesen sein. Das Landschaftsschutzgebiet ist die Voraussetzung für die Naturparkausweisung. Es müssen mehr als die Hälfte der Naturparkflächen als Natur- und/oder Landschaftsschutzgebiet geschützt sein.
Parallel hierzu wird mit der Vorbereitung des förmlichen Ausweisungsverfahrens für den Naturpark begonnen. Die bewährten Organisationsmodelle, wie die ausgezeichnete Zusammenarbeit im Schiefergebirge zwischen Vereinen und Verwaltung, sollen unbedingt erhalten bleiben. Zielstellung ist, das förmliche Verfahren noch im Jahre 2007 zum Abschluss
Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal: Als Voraussetzung für den Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal ist u.a. noch ein Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Ein Verordnungsentwurf für das Landschaftsschutzgebiet Eichsfeld wird derzeit durch das Landesverwaltungsamt erarbeitet. Zielstellung ist, alle förmlichen Verfahren spätestens im Jahre 2009 zum Abschluss zu bringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den Thüringer Naturparken wird jeden Tag in einem breiten Aufgabenspektrum vor Ort wertvolle Arbeit für Mensch und Natur in der Region geleistet, von der Umweltbildung mit Kindern, der aktiven Mitarbeit in touristischen Projekten bis zur praktischen Naturschutzarbeit. Die Naturparke schaffen Lebensqualität, setzen Entwicklungsimpulse im ländlichen Raum und erhöhen die touristische Attraktivität des Freistaats.
Aus dieser täglichen Arbeit ragen speziell im Jahr der Naturparke einige Veranstaltungen und Attraktivitäten besonders heraus, die ich im Folgenden beispielhaft erwähnen möchte:
Die Eröffnungsveranstaltung fand am 13. Februar 2006 im Heimatmuseum der Stadt Saalfeld statt. Verbände und Akteure aus Naturschutz, Tourismus, Land- und Forstwirtschaft, Landkreise, Städte und Gemeinden nahmen als wichtige Partner der Naturparke an der Auftaktveranstaltung teil. Erfolgereiche Naturparkarbeit ist ohne eine gute Zusammenarbeit der Akteure vor Ort undenkbar. Die hervorragende Arbeit mit diesen Partnern wurde von uns ausdrücklich gewürdigt.
Der Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale geht mit einer besonderen Offerte in das Jahr der Naturparke, ein umfassendes Angebot an Ausflugs- und Reisemöglichkeiten für Besucher ohne Auto. Als Partner der Projekts “Reiselust - neue Wege im Urlaub“ hat sich der Naturpark mit Unterstützung des Verkehrsclubs Deutschland zwei Jahre auf diese Zielgruppe vorbereitet. Nun ist es soweit, der Zug ist ins Rollen gekommen und das Signal steht auf grün. Der Schiefergebirgsexpress bekam am 30. Januar 2006 eine Auszeichnung auf dem Kongress „Umweltfreundliches Reisen in Europa“ in Wien. Das Projekt errang im europaweiten Wettbewerb mit Teilnehmern aus 15 Ländern, den dritten Platz in der Kategorie „Destinationen“; eine hervorragende Werbung für unseren Freistaat Thüringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das 12. bundesweite Naturparktreffen, welches vom 29. bis 31. März dieses Jahres in Behringen am Nationalpark Hainich stattfand, war ein voller Erfolg. Die Dachorganisation der nationalen Naturlandschaften Europa/Deutschland wird die diesjährige Mitgliederversammlung im Naturpark Kyffhäuser abhalten. Die Veranstaltung findet am 18. und 19. Mai dieses Jahres statt und wird als Schirmherrn unseren Ministerpräsidenten haben, der auch diese Veranstaltung eröffnen wird.
Auf der Mitgliederversammlung wird das Projekt „Gemeinsame innovative Kommunikationsstrategien“ vorgestellt. Zur besseren Kommunikation nach außen, zur Erschließung zusätzlicher Finanzierungsquellen und zur einheitlichen Vermarktung der Großschutzgebiete wurde im Rahmen dieses Projekts die gemeinsame Dachmarke „Nationale Naturlandschaften“ geschaffen. Das Projekt wurde von Europark Deutschland und dem Verband deutscher Naturparke gemeinsam unter Beteiligung der deutschen Bundesstiftung „Umwelt“ und verschiedener Bundesländer entwickelt. Thüringen hat dieses Projekt von Anfang an unterstützt. Die Tagung „15 Jahre Naturparkarbeit im Thüringer Wald“ wird am 9. Juni dieses Jahres in Ruhla eröffnet. Der Verband Naturpark Thüringer Wald e.V. kann als Träger des Naturparks Thüringer Wald auf eine erfolgreiche Arbeit zurückblicken und ist für neue Aufgaben gut gerüstet.
Das mit drei Planungsgemeinschaften abgestimmte Entwicklungsprogramm zielt auf eine nachhaltige Wirtschaft im Zusammenspiel von Naturpark und Tourismus, von Ökologie und Ökonomie ab. Die Entwicklungsschwerpunkte sind: Vertiefung der regionalen Identität, Verbesserung des ökologischen Leistungsvermögens und Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft. Dazu zählt auch die Entwicklung eines regionaltypischen Tourismus in Einheit von Tradition und Innovation, Kultur und Geschichte, Wirtschaft, Handwerk, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft. Der Naturparkentwicklung dienen dabei Projekte wie „Entwicklung einer Dachmarke für Thüringer-Wald-Produkte und Dienstleistungen“, „Thüringer-Wald-Card“, „Forst und Tourismus“, „Bergwiesenprogramm“, „Naturparkroute“, „Barrierefreie Modellregion“, „InnoRegio und ein dezentrales Netz der Besucherinformationszentren“.