Protokoll der Sitzung vom 07.10.2004

Richtig.

Dann danke ich. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/137, Abgeordneter Gerstenberger, PDS-Fraktion.

Neustrukturierung der Beteiligungsgesellschaften des Freistaats Thüringen

Im Rahmen der Neustrukturierung der Landesgesellschaften und wegen Erfüllung des Stiftungszwecks wurden die Stiftung "Thüringer Industriebeteiligungsfonds" (TIF) und die "Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG" (TIB) aufgelöst.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Beteiligungen an Unternehmen im Sinne des Stiftungszwecks nach § 2 Abs. 2 der Satzung der Stiftung TIF waren zum Tag der Auflösung, dem 1. September 2003, existent?

2. Wie viele Darlehen an Unternehmen waren zum Tag der Auflösung ausgereicht?

3. Welchen Vermögenswert stellten jeweils die Beteiligungen und die ausgereichten Darlehen zum Tag der TIF-Auflösung dar?

4. In welcher Höhe waren zum Tag der Auflösung der Stiftung TIF das Grundstockvermögen und das sonstige Vermögen (ohne eingegangene Beteiligun- gen und ausgereichte Darlehen) verfügbar?

Bitte schön, wiederum Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen. Vorab möchte ich bemerken, dass nur die TIF, nicht aber die TIB aufgelöst worden ist. Die TIF hat am 28.08.2003 ihren Kommanditanteil an der TIB und ihren Geschäftsanteil an der Komplementärin TIG zusammen mit anderen Vermögenswerten auf die neu gegründete StUWT übertragen. Die TIB besteht daher mit geänderter Gesellschafterstruktur fort. Die TIF wurde am 01.09.2003 aufgelöst.

Zu Frage 1: Die TIB hielt zum Zeitpunkt der Auflösung der TIF an neun Unternehmen Beteiligungen im Sinne der Stiftungszwecke.

Zu Frage 2: Die TIB hatte zum Zeitpunkt der Auflösung der TIF fünf Gesellschafterdarlehen ausgereicht.

Zu Frage 3: Der Nominalwert sämtlicher offener und stiller Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen und Genussrechte der TIB betrug zum Zeitpunkt der Auflösung der TIF 44,911 Mio. 

Zu Frage 4: Das nicht durch eingegangene Beteiligungen und ausgereichte Darlehen gebundene Vermögen der TIF betrug am Tage ihrer Auflösung insgesamt ca. 894.000    ##$$$+ stockvermögen und ca. 383.000  ) 0 mögen.

Danke. Es gibt eine Nachfrage. Herr Abgeordneter Gerstenberger.

Herr Minister, Sie haben unter 3. auf den Nominalwert hingewiesen. Ist auch ein Ertragswertgutachten gemacht worden?

Herr Gerstenberger, das kann ich zurzeit nicht beantworten. Ich denke, ja. Das reiche ich Ihnen nach.

Danke schön. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit kämen wir zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/138 des Abgeordneten Buse, PDS-Fraktion.

Herr Minister, es tut mir Leid, Sie noch mal belästigen zu müssen mit dieser Frage.

Gründung der "Stiftung für Unternehmensbeteiligungen und -förderungen der gewerblichen Wirtschaft Thüringens" (StUWT)

Als Nachfolger der Stiftung Thüringer Industriebeteiligungsfonds (TIF) wurde mit Datum vom 27. August 2003 die StUWT gegründet.

Als Stifter treten das Land und die Stiftung TIF auf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchem Grundvermögen und welchem sonstigen Vermögen ist die StUWT durch die Stifter ausgestattet worden?

2. Welcher anteilige Betrag am Grund- und am sonstigen Vermögen ist jeweils durch die Stifter erbracht worden?

3. Aus welchen Quellen (Geschäftsanteile, Darle- hensforderungen, andere Vermögenswerte) waren die TIF-Mittel verfügbar?

4. Finanzmittel in welcher Höhe sind bei der StUWT für die Erfüllung des Stiftungsziels verfügbar und welcher Anteil ist für die Erfüllung eventueller Nach

schusspflichten sowie zur Abdeckung von Risiken blockiert?

Danke. Noch einmal Minister Reinholz.

Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buse für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die StUWT wurde mit einem Grundstockvermögen von 500.000  ))) ) tiges Vermögen wurden der Geschäftsanteil der TIF an der TIG, der Kommanditanteil an der TIB und in Höhe von ca. 38,427 Mio.    & hensforderungen gegen die TIB eingebracht. Darüber hinaus wurden Guthaben der TIF auf Bankkonten in Höhe von ca. 1,869 Mio.  /)   ))tungsansprüche in Höhe von ca. 2,382 Mio.  .  !    der TIB gewährten Darlehen auf die StUWT übertragen. Zugleich wurden in Höhe der Steuererstattungsansprüche Verbindlichkeiten der TIF gegenüber der TIB wegen verauslagter Steuervorauszahlungen übertragen.

Zu Frage 2: Das Grundstockvermögen wurde vom Freistaat, das sonstige Vermögen von der TIF eingebracht.

Zu Frage 3: Zur Beantwortung der Frage 3 verweise ich auf die Ziffer 1.

Zu Frage 4: Die StUWT verfügt derzeit über freie Finanzmittel in Höhe von ca. 3,135 Mio.  &  stehen für sämtliche satzungsmäßigen Zwecke zur Verfügung. Eine Vorabbindung besteht nicht.

Danke. Nachfragen gibt es nicht. Damit kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/141 des Abgeordneten Dr. Hahnemann, PDSFraktion.

"Unser Ziel: 50 ED-Behandlungen pro Monat"

Die "Deutsche Polizei", Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei, berichtet in ihrem Thüringen-Teil über neue Initiativen zur Steigerung der Leistungen von Vollzugsbeamten der Thüringer Polizei: In einer nicht genannten Kriminalpolizeiinspektion (KPI) wird in einer wandzeitungsartigen "Infoecke" die Zahl der

erkennungsdienstlichen Behandlungen dieser Kriminalpolizeiinspektion monatlich mit denen des Vorjahres verglichen und die planzielartige Absicht erklärt, "50 ED-Behandlungen pro Monat" anzustreben.

Da es sich bei einer ED-Behandlung immer um eine eher zu vermeidende Grundrechtseinschränkung handelt, frage ich die Landesregierung:

1. Welche zukunftsweisende Idee verbirgt sich hinter dem Streben nach solchen Planzielen?

2. Steht gegebenenfalls die Rücksichtnahme auf Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern in Form der Beachtung solcher Rechtsstaatsprinzipien wie Zulässigkeit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit nach § 16 Polizeiaufgabengesetz unter anderem der Planzielerfüllung entgegen?

Es antwortet das Innenministerium, Staatssekretär Baldus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann wie folgt:

Zu Frage 1: Eine erste Prüfung hat ergeben, dass der Hinweis der Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei über eine zugegebenermaßen eher unkonventionelle Art und Weise einer Zielbestimmung zutreffend ist. Die Führung durch Zielvorgaben ist zwar ein anerkanntes Prinzip der kooperativen Führung, lässt aber im Zusammenhang mit grundrechtsrelevanten Polizeimaßnahmen Fragen offen. Ich wäre Ihnen dankbar, Herr Dr. Hahnemann, wenn Sie uns etwas Zeit einräumen könnten, über die Feinheiten der Leistungssteuerung in der betreffenden Dienststelle zusätzliche Erkundigungen einzuziehen. In der Kürze der Zeit - Ihre Anfrage erreichte mich am Montag - war dies leider nicht befriedigend möglich.

Zu Frage 2: Die Entscheidung zur Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung ist verantwortungsbewusst unter Beachtung der Grundrechte einzelfallabhängig zu treffen. Ich darf darauf hinweisen, dass für die betreffende Dienststelle im Rahmen von Klagen bei den zuständigen Verwaltungsgerichten die Rechtmäßigkeit der Anordnung zur erkennungsdienstlichen Behandlung bislang in jedem einzelnen Fall bestätigt wurde. Ein grundrechtskonformes Handeln der Dienststelle steht somit trotz plakativer Selbstvorgaben außer Frage. Über Sinn und Unsinn der Zielsteuerung in diesem Bereich streiten sich bereits die Gelehrten. Unter der Maßgabe

meiner vorangestellten Voraussetzungen möchte ich mir deshalb noch kein abschließendes Urteil hierzu erlauben.

Danke. Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Dr. Hahnemann.

Herr Staatssekretär, ich will Ihnen die notwendige Zeit gern geben, Ihnen aber trotzdem die im gleichen Sinne wie die beiden schriftlich vorliegenden Fragen gestellte Nachfrage zumuten: Können wir uns darauf verlassen, dass die Landesregierung alles tut, um der Gegenplanbewegung der DDR ähnliche Planerfüllungs- oder Planübererfüllungsinitiativen zu vermeiden?