Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich wollte abwarten, ob der Sozialminister Zeh tatsächlich zu diesem Antrag noch etwas sagt. Er wird es garantiert, hoffe ich, nach den Abgeordneten tun. Für mich ist diese Logik nicht immer eine Logik, dass die Minister prinzipiell nach den Abgeordneten reden wollen, um das letzte Wort zu haben. Noch geht für mich die tatsächliche Gewalt vom Landtag aus, die gesetzgebende und die politische. Deswegen bin ich immer traurig darüber, wie das gehandhabt wird.
Ich möchte jetzt zum Blindengeldantrag der SPDFraktion konkret sprechen und ich möchte aber als Erstes auf Herrn Panse eingehen - ich sehe ihn gerade nicht. Die Ehrlichkeit war nicht zu übertreffen, die Herr Panse hier am Rednerpult zu Tage gebracht hat. Die Blinden sind ordnungspolitischer Orientierung zum Opfer gefallen, sage ich. „Blinde einsortieren ordnungspolitisch in die Blindenhilfe“ - allein die Formulierung lässt sehr deutlich werden, dass es tatsächlich der CDU-Fraktion und der Landesregierung nicht um ein Nachteilsgebot und um einen Nachteilsausgleich ging. Ich bin der Meinung, egal, ob Niedersachsen zurückgenommen hat, egal welches Land auch immer, egal, ob ein Ministerpräsident von einer Grundsicherung nach dem Modell von Schweden spricht - es gibt kein Modell, welches man einfach übertragen kann. Es gibt aber ein Grundgesetz. In dem Grundgesetz ist es eben nicht nur flapsig formuliert, sondern sehr ernsthaft: „Die Würde des Men
schen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Ich glaube, aus diesem Grund ist die Formulierung „eine ordnungspolitische Orientierung“ auch nicht gerade ein guter Ausdruck für die Akzeptanz von Nachteilen bei Menschen.
Es ist einfach ein Widerspruch, auf der einen Seite gegenwärtig über soziale Grundsicherung, über Grundsicherung als Gesellschaftsmodell zu sprechen und andererseits alles in Bedürftigkeitsabhängigkeit in Blindenhilfe zu übertragen, was mit der Wegnahme unseres Landesblindengeldgesetzes nämlich passiert ist. Dieses war einkommensunabhängig, dieses hat eine Benachteiligung durch Blindheit, eine Benachteiligung nicht in Geld, sondern eine Benachteiligung in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, in der Teilhabe Benachteiligung bei Ausbildung, Benachteiligung, die sich im Kulturwahrnehmen ergibt. Dieser Charakter einer Anerkennung eines Nachteilsausgleichs in der Politik ist eine ganz andere Regelung, als eine Bedürftigkeit über Einkommen festzustellen.
Wir möchten, dass es wieder die gesellschaftliche Akzeptanz gibt, dass Menschen, die nichts dafür können, die das nicht selbst verschuldet haben, die in einer Gesellschaft benachteiligt sind, dass Gesellschaft dies anerkennt und deswegen diese Nachteile tatsächlich auch regelt.
Dies ist eben nicht immer nur in Form von Geld, das wissen Sie ganz genau. Zum Beispiel steht bei jeder Ausschreibung drunter: „Bei gleicher Qualifizierung werden Behinderte bevorzugt beachtet.“ Ich finde diesen Satz genau aufgrund des Nachteilgebots, das nämlich auch im Grundgesetz steht, vollkommen richtig. Da steht es in Artikel 3: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Und in Verbindung Grundgesetz Artikel 1 und dann auch noch Grundgesetz Artikel 3 zusammen, das müsste zumindest zu Überlegungen führen, inwieweit wir wieder ein Nachteilsausgleichsgesetz im Land Thüringen für die Blinden einrichten.
Wir können alle hoch und runter spekulieren, warum der Protest der Blinden... Und da muss ich Frau Künast ein Kompliment machen. Es war eine sehr gut recherchierte Rede, alles, was dort gekommen ist, war die Wiederholung dessen, was (seit der Haus- haltsdebatte) letztendlich mit der Haushaltsdebatte an Argumenten gebracht wurde. Wir möchten erreichen, dass wir wieder ein Denken über Nachteilsaus
gleiche hinbekommen und nicht, Herr Panse, wie Sie doch tatsächlich gesagt haben - ich musste bei meinen Kollegen nachfragen, ob ich mich verhört habe -, dass die Regelungen zur jetzigen Blindenhilfe - und jetzt zitiere ich - „schlicht und einfach zur Haushaltssanierung“ notwendig waren. Genau das ist der falsche Satz.
Lesen Sie es bitte nach. Ich will mich nicht mit Ihnen streiten, wenn wir es alle falsch gehört haben, möchte ich es gern korrigieren. Aber Nachteilsausgleiche kann man nicht über Haushalte zugunsten von Haushalt eines Landes aufheben. Das ist der falsche Weg.
Übrigens, Sie irren sich. Klar, wenn weiterhin so wenig Anträge auf Blindenhilfe gestellt werden - hatte Frau Künast gesagt - sind irgendwann die 13 Mio. €, die dort eingestellt werden, übrig. Das ist richtig. Aber man muss auch fragen: Warum stellen Leute nicht den Antrag? Den Grund kennen Sie alle. Sie wissen, Bedürftigkeitsüberprüfungen sind kein Ding, das ein Mensch gern macht. Abhängigkeit von Lebenspartnern ist kein Ding, das jeder gern macht. Wir haben das Phänomen, dass Bedürftigkeitsprüfungen gepaart sind mit Scham des Einzelnen, sich genau an dieser Stelle dann so zu offenbaren, und aus diesem Grund auch Möglichkeiten nicht wahrnimmt. Genau das ist auch wiederum ein Ausdruck, warum man einkommensunabhängige Nachteilsausgleiche braucht, weil das dann tatsächlich Teilhabe wieder ermöglicht.
Wir haben das Phänomen der bisher nicht erhobenen Ursachen, warum jemand keinen Antrag stellt. Ich nehme an, der Blindenverband wird das in kürzester Zeit schnell hinbekommen, diese Erhebung machen zu können.
Und wenn Sie sagen, Niedersachsen ist jetzt nicht Ihr Vorbild gewesen für das Gesetz, für die Abschaffung des Landesblindengeldes, bitte schön, das nehme ich zur Kenntnis. Nehmen Sie einfach aber ein positives Beispiel zur Kenntnis, indem Sie sagen, man kann auch wieder etwas zurückholen, was bisher aufgegeben war.
Das Geld dafür ist da, es sind knapp 18 Mio. € im Haushalt für Blindenhilfe und Blindengeld noch eingestellt. Das ist genau die Summe, mit der wir wieder in der Lage wären, einen einkommensunabhängigen Nachteilsausgleich für Blinde zu regeln. Sie müssten nur die Position der Haushaltssanierung in Zukunft über das Blindengeld damit aufgeben.
Ich möchte noch einen anderen Aspekt einfügen in meine Rede. Frau Künast sagte „Volksbegehren“. Ich kann mich noch erinnern an die Veränderung unserer Verfassung, wo das Volksbegehren im Prinzip in der Form, wie es heute lebt, aufgenommen wird. In der Diskussion gab es immer wieder das Argument: Wir können doch die Hürden nicht so gering machen für sämtliche Bürgerbeteiligungen, dann wird ja zu jedem und nichts ein Volksbegehren gemacht. Ich glaube, Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung sind nicht irgendetwas, sind nicht alle möglichen Probleme. Deswegen können wir als PDS-Fraktion die Überlegungen des Blindenverbandes tatsächlich verstehen. Jeder weiß, man braucht auch dazu ein Gesetz. Ich glaube, das ist das einfachste Gesetz, was in diesem Landtag geschrieben werden kann, weil alles vorliegt. Wir würden uns als PDS-Fraktion auf jeden Fall über den Sommer - Sie haben alle genauso viel Zeit, vielleicht sind Sie sogar schneller - überlegen, ob wir Ihnen im September ein Gesetz zur Wiedereinführung des Landesblindengeldes als Nachteilsausgleich vorlegen. Dann werden wir erneut diskutieren und werden sehen, ob wir den Paradigmenwechsel wieder aufheben können, der da entstanden ist - hin zur Bedürftigkeit anstatt weg von der Bedürftigkeit. Manchmal ist die Gefahr, dass wir noch hinter die Zeit der Entstehung unserer sozialen Sicherungssysteme zurückfallen. Genau das unterstelle ich Ihnen aber nicht. Ich möchte es Ihnen aber zu bedenken geben, wenn Sie immer wieder nur von der Bedürftigkeit ausgehen als Qualitätshilfeunterstützung, die dann geleistet wird, damit alle an dieser Gesellschaft überhaupt teilhaben können. Danke.
Frau Kollegin Thierbach, Sie müssen schon richtig hinhören und Ihr Nachbar auch. Ich habe definitiv nicht gesagt, dass die Änderung vom Blindengeld zur Blindenhilfe hin ein Instrument zur Haushaltssanierung war. Ich habe ausdrücklich gesagt, das hat für uns keine Rolle dabei gespielt.
Es ist auch kein Instrument zur Haushaltssanierung, weil jeder hier in diesem Saal weiß, die Entwicklung der Blindenhilfe ist sehr davon abhängig, wie viele Menschen Blindenhilfe bekommen und beantragen. Wenn etwa 70 Prozent Blindenhilfe beantragen, wovon ich langfristig ausgehe, weil irgendwann der Punkt ist, wo das, was an Vermögen da ist, auch
verzehrt ist, an diesem Punkt spätestens, werden Sie feststellen, werden wir vermutlich mit diesen 13 Mio. € noch nicht einmal im richtigen Rahmen liegen. Definitiv ist es deswegen kein Instrument zur Haushaltssanierung, sondern es ist etwas, was wir in der Tat aus ordnungspolitischen Erwägungen gemacht haben. Da bleibe ich dabei, es ist eine Frage des Solidargedankens unserer Gesellschaft, dass demjenigen, dem Hilfe gebührt, auch Hilfe gewährt wird. Genau das wollen wir durchsetzen und das funktioniert aber auch nur, dass derjenige, der sich ein Stückchen selber finanziell zunächst helfen kann, auch diese Hilfe für sich selbst in Anspruch nehmen kann.
Ein zweiter Punkt, Frau Kollegin Thierbach: Ich bleibe dabei, die Anträge werden weiter gestellt. Über 2.000 der 5.000 blinden Mitbürgerinnen und Mitbürger haben sich mit dieser Frage der Antragstellung auseinandergesetzt, über 2.000 zum jetzigen Zeitpunkt, und davon erhält ein hoher Prozentsatz die Leistungen. Also insofern bitte ich Sie doch einfach, endlich von dieser Argumentation abzugehen, dass da die übergroße Mehrheit nicht bezugsberechtigt wäre, nichts bekommen würde. Das mag vielleicht in Niedersachsen bei anderen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eine stärkere Rolle spielen, in Thüringen ist es mitnichten so. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte zunächst am Anfang noch einmal feststellen, Frau Künast oder Frau Thierbach: Thüringen hat nicht am 1. Januar 2006 wegen der Regelungen in Niedersachsen die Zahlung des Landesblindengeldes geändert. Wir haben uns auch nicht Niedersachsen angeschlossen, so wie es von Frau Künast hier eben behauptet worden ist. Deshalb werden wir auch nicht wegen Niedersachsen die Änderungen rückgängig machen. Wenn wir etwas tun, dann tun wir es, weil wir es für Thüringen für sinnvoll halten, es so zu tun. Wir hatten in dieser Frage wichtige Gründe, die Änderungen auch so vorzunehmen.
Erstens: Der Landtag hat mit Beschluss vom 25. Februar 2005 die Landesregierung aufgefordert, das Thüringer Blindengeld an die geltenden bundesgesetzlichen Regelungen anzulehnen.
Zweitens: Ich halte es auch ordnungspolitisch - und hier sage ich noch mal bewusst diesen Begriff „ordnungspolitisch“, Frau Thierbach, denn es ist unsere politische Ordnung, die es so vorsieht - für richtig, eben so zu verfahren, wie wir in Thüringen verfahren sind. Die Sicherungssysteme im Sozialbereich sind in Deutschland im Allgemeinen so ausgelegt, dass diejenigen, die aus eigener Kraft ihr materielles und existenzielles Leben nicht bewältigen können, auf die Hilfe der Solidargemeinschaft zählen dürfen, ja sogar einen Anspruch auf die Hilfe haben. Diejenigen, die ihr Leben aus eigener Kraft materiell bewältigen können, denjenigen müssen wir die Verantwortung zur Regelung ihrer Lebensumstände auch abverlangen. Daher ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Zahlung ordnungspolitisch falsch, denn sie begünstigt diejenigen, die aus eigener Kraft den Lebensunterhalt bestreiten könnten bzw. können. Dies ist in einem der wohl wichtigsten Grundsatzurteile zum Sozialhilferecht vom Bundesverwaltungsgericht am 10. Dezember 1962 hier auch ausgeführt und da geht es um die politische Ordnung des sozialen Rechtsstaats, Frau Abgeordnete Thierbach. Ich darf zitieren: „Es widerspräche dem Gedanken des sozialen Rechtsstaats, wenn Mittel der Allgemeinheit, die zur Hilfe für deren bedürftige Mitglieder bestimmt sind, in Fällen in Anspruch genommen werden können, in denen wirklich Bedürftigkeit nicht vorliegt.“ Das haben nicht wir so gesagt, das hat das Bundesverwaltungsgericht so gesagt. Dies ist in einigen Grundsatzurteilen auch nach dem Datum 10. Dezember 1962 so bestätigt worden. Deshalb halte ich es auch aus dieser Sicht für sinnvoll, dass staatliche Hilfen nach tatsächlicher Bedürftigkeit zu bemessen sind, das heißt einkommens- und vermögensabhängig. Wir tun dies bei anderen Gruppen der Behinderten, zum Beispiel Gehörlosen und Körperbehinderten, ja auch nur bei tatsächlicher Bedürftigkeit.
Hier, Frau Thierbach, möchte ich noch einmal zu Ihrer Argumentation sagen: Der Sozialstaat wäre in letzter Konsequenz überhaupt nicht in der Lage, jeden Nachteil vollständig auszugleichen. Wir können den Nachteil nur abmildern und dies tun wir auch. Die Blindenhilfe, Frau Abgeordnete Thierbach, wenn Sie es im Gesetzestext nachlesen, folgt auch genau dem Prinzip des Nachteilsausgleichs. Dieser Nachteilsausgleich wird aber eben vorher überprüft.
Ich möchte meinem Kollegen Panse dies ausdrücklich noch einmal bestätigen, dass es uns überhaupt nicht um Haushaltssanierung geht. Ich habe es eigentlich auch so nicht gehört und verstanden. Es gibt - so hat es ja Herr Panse auch gesagt - sogar Prognosen, die unter Umständen eine höhere Haushalts
Ich sage aber auch Folgendes: Wir werden wie bei jedem Gesetz über einen gewissen Zeitraum hinweg konkrete Erfahrungen in der Umsetzung unseres Gesetzes sammeln und wir werden den Vollzug dieses Gesetzes hinsichtlich der beabsichtigten Wirkung besonders beobachten, um Härtefälle und nicht beabsichtigte Gesetzesfolgen schnell zu lokalisieren. Darüber werde ich regelmäßig im Kabinett berichten. Über entsprechende Schlussfolgerungen, ob und inwieweit Änderungen nötig sind, werden wir uns dann auch verständigen. Das ist aber verständlicherweise nach fünf Monaten nach dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes noch nicht möglich.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen, weil das auch hier wieder falsch gesagt worden ist: Blindengeld wurde eben nicht ersatzlos gestrichen, Frau Künast. Es stimmt nicht, dass Thüringen die Hilfen für Behinderte insgesamt abschaffen will, einen sozialen Kahlschlag vorhat, auch wenn das hier wieder fälschlicherweise von Ihnen so behauptet worden ist. Schon gar nicht haben wir Blindengeld gestohlen, wie es unlängst in den Medien durch eine Beschuldigung von Abgeordneten dieses Hauses gegenüber einer anderen Abgeordneten dieses Hauses so dargestellt worden ist. Es gibt viele, die mit Blindenhilfe mehr Geld als vorher haben. Wenn das so ist, dann stelle ich eindeutig fest, dass es einige Blinde gab, die offenbar ihr Recht, dass ihnen vorher zugestanden hat, nicht wahrgenommen haben, und dann halte ich es für rechtens, wenn die es mit unserer Änderung, mit der Gesetzesnovelle nun endlich auch wahrnehmen können. Ich denke, es würde noch sehr viel mehr Blinde geben, die Anspruch auf Blindenhilfe hätten, wenn nicht Rotgrün die Vermögensschongrenze von über 4.000 € auf 2.600 € in der letzten Legislaturperiode festgelegt hätte - an dieser Abstimmung hat übrigens auch Herr Matschie teilgenommen, nämlich die Vermögensgrenze von über 4.000 € auf 2.600 € zu senken -, dann hätten wir wahrscheinlich mehr Blindenhilfeempfänger. Deswegen halte ich die Methode, Frau Künast, von Ihnen „Haltet den Dieb“ eigentlich für unseriös und ich halte es auch für eine - Sie sagten gestern in unsere Richtung - Schaufensterveranstaltung. Ich glaube auch, Sie haben heute eine Schaufensterveranstaltung im Sinn gehabt. Ich will noch einmal die drei wichtigsten Eckpunkt der aktuellen Thüringer Regelung benennen.
1. Blindengeld: Seit dem 1. Januar 2006 erhalten Blinde, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 300 € monatlich an Blindengeld. Also es wird weiterhin Blindengeld gezahlt. Damit hat sich das Blindengeld für unter 18-jährige blinde Menschen sogar um 100 € monatlich erhöht. Es wird auch wei
terhin einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. 2. Blindenhilfe: Alle blinden Menschen, auch die unter 27-Jährigen, also die einen Anspruch auf Blindengeld nach unserer Regelung haben, haben nach wie vor Anspruch auf Blindenhilfe nach § 72 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, und zwar auf bis zu 585 €. Der gezahlte Betrag ist einkommens- und vermögensabhängig.
3. Wir haben einen Härtefonds eingerichtet. Es wurde gemäß § 11 des Thüringer Blindengeldgesetzes ein Härtefonds eingerichtet, aus diesem Härtefonds können blinde Menschen in besonderen Fällen zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Gestern wurde in der Mündlichen Anfrage bereits dazu Näheres ausgeführt.
Ich bin gern weiterhin bereit, wie bisher auch, das Gespräch mit den Betroffenen und den übrigen Verantwortlichen zu führen und mit ihnen darüber zu reden, wenn sich neue Aspekte und Argumente in dieser Frage ergeben. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister, Blindengeld Behinderten wegnehmen, Blindengeld, wenn es weg ist, ist es weg.
(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Es ist doch nicht weggenommen.)
Das ist geklaut, das muss ich hier eindeutig sagen, wenn das Gesetz geändert ist. Sie, Herr Minister, haben einen verkehrten Denkansatz in Ihrer Politik.
(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Sagen Sie doch nicht die Unwahrheit!)
(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Unver- schämt, das ist doch nicht der Fall.)
Es geht hier ganz einfach darum, welche gesellschaftliche Stellung haben Behinderte hier in diesem Land.