Protokoll der Sitzung vom 04.07.2006

Sagten Sie etwas, Herr Hauboldt? Ich bitte um Entschuldigung, aber ich habe mich konzentriert.

Es wird kein Ansatz gezeigt, in welche Richtung es gehen sollte. Und wer kommunal tätig ist - Sie sind es in vielen Fällen, Herr von der Krone ist es, es gibt noch eine weitere Anzahl von Kolleginnen und Kollegen, die sehr direkt als ehrenamtlicher Bürgermeister oder im Stadtrat tätig sind oder im Kreistag auch, auch im Kreistag vielleicht ehrenamtliche Posten haben -, der weiß, dass die Kommunen in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich gearbeitet haben und dass sie natürlich auch auf einem unterschiedlichen finanziellen Level stehen. Wir haben in ganz Thüringen ganz kleine Gemeinden, die haben eine gute finanzielle Ausstattung auch nach 16 Jahren. Wir haben große Gemeinden, die haben auch so eine gute finanzielle Ausstattung, und wir haben von allen Größenordnungen auch Gemeinden, ja, die

nagen am Hungertuch oder sie sind am Tropf, wie immer man das sagen will, die sind pleite. Ich bin Stadträtin in einer Gemeinde, der die Kommunalaufsicht für dieses Jahr bescheinigt hat, dass das Haushaltssicherungskonzept untauglich ist und dass wir nächstes Jahr kein Geld mehr haben. Glücklicherweise haben wir die Bundesgartenschau im nächsten Jahr, insofern wird Geld schon noch irgendwo wachsen.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, Die Linkspartei.PDS: Frau Taubert, retten Sie mal das Hohe Haus.)

Das beschreibt auch das Problem, wenn wir einen Maßnahmekatalog erstellen wollen, finanzielle Leistungsfähigkeit von Kommunen allgemein zu sichern, dann werden wir nie den unverschuldeten Einzelfall erreichen. Wir sind der Meinung, dass die momentanen Möglichkeiten der Kommunalordnung und des Gemeindehaushaltsrechts zunächst einmal ausreichen und dass die Kommunalaufsicht - deswegen habe ich geklatscht, als Herr von der Krone das angesprochen hat - natürlich auch ihren Teil dazu tun muss, um Gemeinden zu ermahnen, nicht über ihre Verhältnisse zu leben. Das ist eine Sache, da kann ich sofort mitgehen, weil ich auch erlebe, dass man an mancher Stelle zu großzügig mit der Genehmigung von Haushalten umgeht. Ich weiß, dass das auch schwierig ist. Man kann nicht alles reglementieren, auch nicht von den Kommunalaufsichten.

Aber dennoch will ich sagen, warum mir das Wort "Maßnahmekatalog" einfach nicht reicht, sondern Randbedingungen gegeben werden müssen. Ich erinnere mich noch gut an die Haushaltsdiskussion vor zwei Jahren. Da ging es zum Beispiel im Disput mit Frau Diezel darum, ob denn im Verwaltungshaushalt Kredite zugelassen werden sollten. Nun sage ich einmal, das wäre eine Maßnahme, um kurzfristig aus dem Dilemma eines nicht verabschiedungswürdigen Haushalts wegen fehlenden Geldes herauszukommen. Aber jeder, der sich in einer westdeutschen Kommune schon einmal umgeschaut hat, der weiß, welche fatalen Folgen das in einigen Jahren haben kann. Das würde ich mir auf keinen Fall wünschen. Wenn ich es auch schon einmal erwähnt habe, dass Haushaltskonsolidierungskonzepte in den Gemeinden notwendig sind, die Haushaltsschwierigkeiten haben, muss ich sagen, da muss konsequent auch durchgegriffen werden. Ich wünsche mir, dass Kommunen in diesem Lande immer die Möglichkeit haben sollten, auf einem Verschuldungsniveau zu liegen, das die Bürgerinnen und Bürger sich noch leisten können. Ich glaube auch, dass wir im Verhältnis zu anderen Bundesländern als Gemeinden die Chancen in viel stärkerem Maße haben, als es in anderen Bundesländern der Fall ist. Deswegen sage ich, ich würde gerne mit Ihnen über einen Maßnahmekatalog disku

tieren, aber der müsste zunächst einmal, bevor er von der Landesregierung jetzt gefördert wird, Randbedingungen enthalten, in welche Richtung sollten solche Maßnahmen gehen. Sind die mehr in der gesetzlichen Richtung oder sind die in der finanziellen Richtung. Sie haben es mehr darauf projiziert, dass wir sagen, wir haben zu wenig Geld, die Kommunen haben zu wenig Geld. Da muss mehr rein in das System. Andere legen es halt einfach anders aus. Deswegen wäre meine Bitte, dass wir dieses Thema in einem Ausschuss diskutieren, ob das der Innenausschuss oder der Ausschuss für Haushalt und Finanzen ist, ist mir persönlich dann gleich; Innenausschuss würde ich bevorzugen. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Das Wort hat Staatssekretär Baldus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, keine Angst, das ist nicht das Redemanuskript, sondern ich habe mir einige Daten mitgebracht, um auf die Ausführungen insbesondere der Abgeordneten Frau Enders angemessen antworten zu können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Antrag bewertet die Landesregierung so wie die Sprecherin der Fraktion der SPD. Er ist kurz und sehr interpretationsfähig und deshalb hatte ich mich eigentlich, Frau Enders, auf Ihren Redebeitrag gefreut. Nicht, weil ich mich grundsätzlich freue, wenn Sie reden, sondern weil ich mir erhellende Ergänzungen zum vorliegenden Antrag versprochen habe. Die sind Sie leider schuldig geblieben. Der Redebeitrag, Frau Enders, entschuldigen Sie bitte, wenn ich das so deutlich sage, zeichnet sich durch drei wesentliche Elemente aus:

Erstens das gänzliche Fehlen, die gänzliche Abwesenheit von Fakten, zweitens die falsche Interpretation der Ihnen zugearbeiteten Daten - Sie haben uns ja immerhin mit einer Anfrage beehrt, auf die wir umfangreich zugearbeitet haben -, drittens haben Sie eine Realität beschrieben, die mit der unseres Freistaats Thüringen wenig oder gar nichts zu tun hat. Dieses Land ist nicht Thüringen, das Sie beschrieben haben.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich will das auch im Einzelnen begründen. Sie haben aus der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage Nr. 772 geschlossen, dass

der Hauptgrund für das zu späte Zustandekommen von Gemeindehaushalten im Wesentlichen das Fehlen von finanziellen Mitteln sei. Ich habe einmal ganz willkürlich nach dem Alphabet eine Reihe von Gemeinden herausgegriffen, die zum 1. Januar des letzten Jahres keine Haushalte beschlossen hatten, und ich darf einmal ganz kurz die Gründe nennen, und zwar der Reihe nach, wie sie aufgeführt sind.

April: später Beschluss des Landeshaushalts, lange Beratungsdauer in den Gemeindegremien, zurzeit in Arbeit, soll im Mai beschlossen werden, Haushaltserlass vom 05.01.06, Schlüsselzuweisung vom 19.01.06, Auftragskostenpauschale vom 23.02., vorläufige Kreisumlage vom 24.11. als Grund dafür, dass die Gemeinde den Haushalt im Januar nicht beschlossen hat. Nächste Gemeinde: terminliche Gründe; nächste Gemeinde: Beschlussfassung am 13.04.; nächste Gemeinde: zurzeit in Arbeit; nächste Gemeinde: später Beschluss des Landeshaushalts, lange Beratungsdauer in den Gemeindegremien; nächste Gemeinde: personelle Gründe.

Frau Enders, ich habe willkürlich aus der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage 772 zitiert.

(Zwischenruf Abg. Enders, SPD: Sagen Sie mal, was Sie geantwortet haben.)

Ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung auf Ihre Kleine Anfrage, aus der Sie schließen, dass die Finanzausstattung der Gemeinde nicht ausreichend war. In allen genannten Gemeinden war die fehlende Finanzausstattung eben nicht der Grund dafür, dass der Haushalt im Januar nicht beschlossen wurde. Ich könnte das jetzt noch an vielen anderen Beispielen deutlich machen. Ich will nur damit jetzt enden und andere Argumente noch aufgreifen.

Mit dem vorliegenden Antrag soll ein Maßnahmekatalog zur Sicherung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der Thüringer Kommunen vorgelegt werden. Diesen Handlungsauftrag leiten Sie, die Linkspartei.PDS, ab aus einem vermeintlichen Zusammenhang, den Sie zwischen der fraglichen Dauer und Leistungsfähigkeit der Kommunen und dem Umstand herstellen, dass eine größere Anzahl von Kommunen zum Stichtag 31. März 2006 noch keinen Haushalt vorlegen konnte. Dieser Zusammenhang, meine Damen und Herren, ich sage es noch mal ganz deutlich, ist völlig aus der Luft gegriffen. Dieser Zusammenhang existiert überhaupt nicht im Freistaat Thüringen und ist deshalb gänzlich ungeeignet, einen Maßnahmekatalog der Landesregierung zu fordern. Hier ist die kommunale Selbstverwaltung, zugegebenermaßen, Frau Taubert, auch die Kommunalaufsicht in besonderer Weise gefordert. Aus dem Fehlen einer Haushaltssatzung zu Beginn eines Haushaltsjahres lassen sich keinerlei

Rückschlüsse auf die Dauer der Leistungsfähigkeit einer Kommune ziehen. Dieser Zusammenhang existiert nicht, das ist eine Schimäre.

Wenden wir uns den Fakten zu. Wie in der Beantwortung auf die von mir bereits zitierte Kleine Anfrage 772 dargestellt, hatten zum Stichtag 31. März dieses Jahres insgesamt 241 kreisangehörige Gemeinden und zwei Landkreise, Unstrut-Hainich-Kreis sowie Landkreis Nordhausen, noch keine Haushaltssatzung beschlossen. Wenn Sie in die Ihnen übersandte Tabelle schauen, Frau Enders, dann werden Sie feststellen, dass in diesen Landkreisen logischerweise die Mehrzahl der kreisangehörigen Gemeinden keinen Haushaltsplan hatte, weil sie gesagt haben, solange nicht feststeht, wieviel Kreisumlage der Kreis erhält, können wir keinen Gemeindehaushalt machen. Das können Sie aus der Tabelle ersehen.

Zum Stichtag 30. April hat sich die Zahl dieser Gemeinden ohne eine beschlossene Haushaltssatzung bereits auf 130 verringert. Ende Mai handelte es sich noch um 101 Kommunen. Die Faktenlage zeigt, dass die Situation weit weniger problematisch ist, als der vorliegende Antrag glauben machen will, und Sie können sicher sein, dass sich die finanzielle Situation der zitierten Gemeinden zwischen Januar, März und Mai nicht wesentlich verändert hat.

Meine Damen und Herren, § 57 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung verpflichtet die Kommunen, die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Wie Sie wissen, schaffen es dennoch einige Kommunen aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht, dieser gesetzlichen Verpflichtung rechtzeitig nachzukommen. Die Ursachen für ein verspätetes In-Kraft-Treten der Haushaltssatzung liegen jedoch zumeist nicht in einer fehlenden dauernden Leistungsfähigkeit der betroffenen Kommune, in der Regel sind hierfür andere Gründe ausschlaggebend. So kommen oftmals beispielsweise die nötigen Mehrheitsbeschlüsse im Gemeinderat bzw. Kreistag gar nicht erst rechtzeitig zustande. Wir haben ja in Thüringen zurzeit einen Landkreis, wo das der Fall ist. Wenn die Mehrheit der Mitglieder des Kreistags sich eben nicht entscheiden kann, wo die notwendigen Einnahmen herkommen oder wo die überflüssigen oder nicht zu finanzierenden Ausgaben zu streichen sind, dann hat man keinen Haushalt. Das ist aber geschuldet der Verantwortungsfreude und der Verantwortungsbereitschaft der Kreistagsmitglieder und nicht einer Entscheidung der Landesregierung.

Meine Damen und Herren, so wurde im Landkreis Nordhausen - um ein Beispiel zu nennen - vom Kreistag der zwischen Landrat und dem Thüringer Landesverwaltungsamt abgestimmte und ausgeglichene

Haushaltsentwurf abgelehnt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Verantwortung für das rechtzeitige Aufstellen des Haushalts liegt bei der Kommune selbst und ist Ausfluss des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, welches mit kommunaler Selbstverantwortung korrespondiert. Herr Abgeordneter von der Krone hat es sehr schön herausgearbeitet.

(Beifall bei der CDU)

In den Fällen, in denen eine Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht in Kraft getreten ist, bleiben die Kommunen auch weiter handlungsfähig. Dieser Zustand heißt „Vorläufige Haushaltsführung“ und ist allgemein bekannt. Die entsprechenden Regelungen finden wir in § 61 der Thüringer Kommunalordnung. Der Gesetzgeber - also Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten - hat speziell für den Fall der vorläufigen Haushaltsführung Vorsorge getroffen, dass betroffene Kommunen weiterhin handlungsfähig bleiben. So werden die Kommunen in die Lage versetzt, Ausgaben zu leisten, zu deren Leistungen sie rechtlich, das heißt vertraglich oder gesetzlich, verpflichtet sind oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Sie dürfen Investitionen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen. Betroffen sind hiervon insbesondere Bauten, Beschaffung und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts. Ich sage das nur deshalb an dieser Stelle noch mal, weil häufig angeführt wird, man sei ja aus dem eben genannten Grunde, dass man keinen Haushalt beschlossen hat, völlig außerstande, seine Investitionstätigkeiten fortzusetzen. Dieses ist ein Märchen, meine Damen und Herren.

Darüber hinaus gilt auch der Stellenplan des Vorjahres weiter. Zudem können Kommunen die in der Haushaltssatzung jährlich festzusetzenden Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erheben. Selbst die Möglichkeit einer beschränkten Kreditaufnahme zur Fortsetzung von Leistungen im Vermögenshaushalt und die Kreditumschuldung sind unter den Verhältnissen der vorläufigen Haushaltsführung vorgesehen. Was natürlich nicht geht, ist das Eingehen neuer rechtlicher Verpflichtungen, der Beginn neuer Investitionen, die Aufnahme erhöhter Kassenkredite oder die Erhebung von Abgaben nach erhöhten Abgabensätzen. Dieses ist nicht möglich und dieses ist auch nicht gewollt. Trotzdem ist unter den notwendigen Beschränkungen der Haushaltsführung die Rahmenbedingung eröffnet, ist die Rahmenbedingung geschaffen, die es einer Kommune ermöglicht, ihre Aufgaben dem Grunde nach zu erfüllen. Die Handlungsfähigkeit ist somit auch in einem haus

haltslosen Zeitraum gewährleistet.

Etwas völlig anderes, meine Damen und Herren, ist die Frage der dauerhaften bzw. dauernden Leistungsfähigkeit einer Kommune. An dieser Stelle sei der Hinweis an die Fraktion der Linkspartei.PDS gestattet, dass die Thüringer Kommunalordnung den Begriff der „dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit“, den Sie verwandt haben, nicht kennt. Vielmehr gibt es den Begriff der „dauerhaften Leistungsfähigkeit“ - § 53 Abs. 4 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung - bzw. der „dauernden Leistungsfähigkeit“ - § 63 Abs. 2 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung. Vereinfacht gesagt beschreiben diese Begriffe, dass eine Kommune in der Lage ist, Mittel aus dem Verwaltungshaushalt, die über die Höhe der ordentlichen Tilgung von Krediten hinausgehen, dem Vermögenshaushalt zuzuführen.

In vielen Fällen ist eine fehlende dauernde Leistungsfähigkeit auf hausgemachte Probleme in den betroffenen Kommunen zurückzuführen. Insbesondere Fehlinvestitionen der Vergangenheit, die über hohe Kredite finanziert wurden, belasten in einigen Kommunen die Haushalte wegen des notwendigen Kapitaldienstes erheblich. In § 53 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung werden Kriterien aufgeführt, unter welchen Voraussetzungen die dauernde Leistungsfähigkeit einer Kommune als gefährdet zu betrachten ist. Gleichzeitig ist geregelt, wie dem zu begegnen ist. Weist demnach die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit in zwei der drei dem laufenden Jahr vorausgegangenen Haushaltsjahre oder in zwei der dem ersten Finanzplanungsjahr folgenden Finanzplanungsjahre einen Fehlbetrag auf, ist von der Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin der Zeitraum zu beschreiben, innerhalb dessen die dauernde Leistungsfähigkeit wieder hergestellt ist.

Wie Sie sehen, hält die Rechtsordnung des Freistaats Thüringen bereits Instrumente bereit, mit Hilfe derer betroffene Kommunen den Weg zurück in die dauernde Leistungsfähigkeit finden können. Die Notwendigkeit eines gesonderten Maßnahmekatalogs zur Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit vermag ich nicht zu erkennen. Maßnahmen sind jeweils in der Kommune und durch die Kommune zu erarbeiten und mit der Rechtsaufsicht abzustimmen. Da liegt die originäre Verantwortung und da liegt häufig auch die Herkunft der Misere, wenn sie denn eingetreten ist, begründet.

Meine Damen und Herren, die Rechtsaufsichtsbehörden stehen den Kommunen sowohl bei der Aufstellung als auch bei der Umsetzung eines Haushaltssicherungskonzepts beratend und natürlich auch fordernd zur Seite. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Haushaltskonsolidierung ist aber eine

eigenverantwortliche Prioritätensetzung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und der Wille zur strikten Einhaltung allgemeiner Haushaltsgrundsätze. Ich verweise an dieser Stelle auch auf die Möglichkeit der Schaffung wirtschaftlicher Verwaltungsstrukturen durch freiwillige Zusammenschlüsse, die von der Landesregierung in Einzelfällen gefördert werden, wenn die Kommunen sich entscheiden und beratend begleitet werden, wenn diese Beratung nachgefragt wird.

Meine Damen und Herren, für diejenigen Kommunen, die nach Ausschöpfung aller gesetzlichen und organisatorischen Möglichkeiten sowie eigenen Reserven Liquiditätsengpässe verzeichnen, die aus eigener Kraft nicht zu beseitigen sind, besteht zudem die Möglichkeit der Inanspruchnahme von zinslosen, rückzahlbaren Überbrückungshilfen des Landes. Diese Hilfe ist unabhängig davon, ob sie sich in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 61 der Thüringer Kommunalordnung oder im Vollzug eines rechtskräftigen Haushaltsplans befinden. Mit diesen rückzahlbaren Überbrückungshilfen wird die Handlungsfähigkeit von betroffenen Gemeinden im Einzelfall sichergestellt. Frau Taubert, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, wenn Sie anmerken, dass man in einzelnen Fällen noch nachdrücklicher auf notwendige Haushaltskonsolidierungen hinwirken muss. Dieses werden wir auch so leisten. Im Jahre 2004 sind 18 Gemeinden in einem Gesamtumfang von etwas mehr als 8,8 Mio. € Überbrückungshilfen ausgezahlt worden, im Jahre 2005 erhielten 20 Gemeinden Überbrückungshilfe im Umfang von knapp 8,5 Mio. €. In diesem Jahr wurden bislang 7 Gemeinden Überbrückungshilfen mit einem Gesamtumfang von 2,3 Mio. € gewährt, insbesondere auch durch diese Hilfe des Landes ist gewährleistet, dass im Einzelfall die Zahlungsfähigkeit und damit die unmittelbare Handlungsfähigkeit der betroffenen Kommune gesichert bleibt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS suggeriert nicht zuletzt, dass die finanzielle Situation der Kommunen in Thüringen insgesamt bedenklich ist. Meine Damen und Herren von der Linkspartei.PDS, ich bitte Sie, nunmehr die folgenden Daten zu den Kommunalfinanzen in Thüringen zur Kenntnis zu nehmen.

Nach den jüngsten Erkenntnissen des Thüringer Landesamts für Statistik beliefen sich die Ausgaben der Thüringer Kommunen im Jahre 2005 auf 4 Mrd. und 67 Mio. €. Es wurden somit insgesamt 27,8 Mio. € mehr ausgegeben als im Vorjahr 2004. Dagegen flossen den Kommunen im letzten Jahr insgesamt rund 4,3 Mrd. € an Einnahmen zu. Trotz der notwendigen Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich im Jahre 2005 nahmen die Thüringer Kom

munen im gleichen Jahr insgesamt 110,4 Mio. € mehr ein als im Jahre 2004. Dies ist doch ein bemerkenswerter Fakt, der die Ausgangsthese, die Sie Ihrem Antrag zugrunde gelegt haben, eindrücklich widerlegt. Im Jahre 2005 konnten die Thüringer Kommunen insgesamt einen Einnahmeüberschuss von 226 Mio. € verzeichnen. Den größten Teil an den Einnahmen bildeten dabei die laufenden und investiven Finanzzuweisungen des Landes mit einem Volumen von rund 2,6 Mrd. € bzw. einem Anteil von fast 60 Prozent. Insbesondere die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Einnahmen entwickeln sich für die Kommunen deutlich positiv. Sie beliefen sich im Jahr 2005 auf knapp 823 Mio. € und waren damit um 106,4 Mio. € höher als im Jahr zuvor. Dies entspricht einem Aufwuchs von knapp 15 Prozent. Die Mehreinnahmen sind hauptsächlich auf gestiegene Gewerbesteuereinnahmen sowie auf gestiegene Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zurückzuführen. Wie Sie aus den Zahlen unzweifelhaft erkennen können, hat sich die Finanzsituation der Kommunen insgesamt nicht verschlechtert, hinzu kommt noch ein weiteres positives Signal für die Thüringer Kommunen. Gegenüber der für die bisherige Haushaltsplanung der Kommunen für das Jahr 2006 maßgeblichen Steuerschätzung vom November 2005 werden sich die Steuereinnahmen der Thüringer Gemeinden nach der aktuellen Mai-Steuerschätzung um weitere 27 Mio. € auf 835 Mio. € erhöhen. Das hervorragende Ergebnis des Jahres 2005 kann daher voraussichtlich in diesem Jahr noch einmal gesteigert werden. Auch wenn sich dieses Bild nicht in jeder einzelnen Kommune widerspiegeln wird, die Zahlen zeigen einen deutlich positiven Trend, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Linkspartei.PDS. Ihr Antrag hat mir die Möglichkeit gegeben, mit einigen vermeintlichen „Wahrheiten“ aufzuräumen. Einen politischen Handlungsbedarf haben Sie mit Ihrem Antrag und mit Ihrer antragsbegründenden und -begleitenden Rede der Landesregierung hingegen nicht aufgezeigt. Die Landesregierung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt eine weitere Wortmeldung. Abgeordneter Kuschel, Linkspartei.PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bedauern, dass die Landesregierung den eigentlichen Hintergrund dieses Antrags bewusst nicht erkennen wollte. Wir verstehen diesen Antrag als eine Reaktion aus den Kommunen, weil die nicht rechtzeitige Verabschiedung von Haushalten

ein Alarmzeichen darstellt. Es geht hier nicht um Einzelfälle, sondern es geht um ein Viertel. Ein Viertel der Thüringer Kommunen kann aus den verschiedensten Gründen - dazu komme ich dann noch einmal - nicht ordnungsgemäß, wie das die Thüringer Kommunalordnung vorschreibt, ihren Haushalt verabschieden. Wenn das eine Landesregierung nicht zumindest als ein Alarmzeichen ansieht, sondern sich ausschließlich in die Rolle des Beobachters zurückzieht, ist das verantwortungslos.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, wie wenig Beachtung diese Landesregierung diesem Thema widmet, zeigt die Anwesenheit dieser Landesregierung bei diesem Thema. Zeitweilig war nicht ein Minister da.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Von wegen!)

Bei der Begründung des Antrags war zeitweilig

(Unruhe bei der CDU)

nicht ein Minister da. Dass nach der Rede von Herrn von der Krone die restlichen Regierungsmitglieder diesen Raum verlassen haben, das kann ich verstehen. Aber dass Sie nicht einmal zu Beginn der Debatte hier die Größe zeigen, dass der Fachminister und die Finanzministerin anwesend sind -