Protokoll der Sitzung vom 13.07.2006

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Jetzt wirst du albern.)

Ich werde nicht albern, das verstehe ich doch.

Ich denke, beide Anträge - und das ist der Vorschlag der CDU-Fraktion -, die Drucksachen 4/2009 und 4/2074, sollten an den Innenausschuss überwiesen werden. Wenn entsprechend die Begründung durch das Gericht da ist, können wir uns intensiv mit den Dingen weiter auseinandersetzen und können auch dort die Fachdebatte führen. Dazu bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU)

Seitens der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Dann bitte ich noch einmal Innenminister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, noch ein paar kurze Punkte zu dem, was eben in der Debatte angeführt worden ist. Vielleicht zunächst zu Ihnen, Frau Taubert: Ich wundere mich ja schon, ich hatte eine andere Einschätzung von Ihnen. Sie haben in ganz feiner, raffinierter Methode eben versucht, die Bürgermeister, diejenigen, die in den Kommunen Verantwortung für den Bereich der kommunalen Abgaben trugen, zu exkulpieren. Sie haben das ganz fein, geschickt eingefädelt, indem Sie erst Stimmung gemacht haben, und zwar haben Sie gesagt: „Der Ossi hat treu und brav gezahlt und der Wessi hat in Ronneburg überhaupt nichts gezahlt, weil er wusste, dass er nicht bezahlen musste.“

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Nein, das habe ich nicht gesagt.)

Oh ja, ich habe da sehr genau zugehört.

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Nur das Abwasser nicht, habe ich gesagt.)

Und das finde ich nicht gut, weil Sie auf diese Art und Weise, Frau Taubert, nicht bewirken werden, dass Sie hier eine höhere Zuwanderungsrate haben werden, und

(Beifall bei der CDU)

da sollten Sie vorsichtig sein. Sie haben auch andere Unklarheiten bzw. zum Teil falsche Dinge aufgestellt. Wir hatten ein Konzept zur Reduzierung der Zahl der Wasser- und Abwasserverbände durchaus in Erwägung gezogen. Da haben Sie Recht. Sie haben aber nicht gesagt, dass ich von Anfang an auch im Innenausschuss gesagt habe, dass wir prüfen müssen zunächst einmal, ob das verfassungsrechtlich möglich ist. Das haben Sie vergessen, bewusst vergessen, Sie haben es unterschlagen. Das bringt einen etwas anderen Ton in die ganze Debatte. Sie wollen dem Ministerpräsidenten damit nämlich vorwerfen, er habe ein solches Konzept vorgehabt und habe jetzt mit der Axt durch Thüringen laufen wollen und habe die Verbände reduzieren wollen. Das ist natürlich so nicht der Fall, sondern das ist eine Idee, ein Versuch, zunächst einmal zu prüfen, ob das geht. Da muss man zunächst einmal schauen, ob es verfassungsrechtlich möglich ist. Ich freue mich ja, dass Sie mir so große verfassungsrechtliche und öffentlich-rechtliche Kenntnisse zutrauen, aber in diesem Fall - die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelt sich auch fort - war ich voll und ganz der Auffassung, wir müssen es zunächst einmal durch einen Verfassungsrechtler und Öffentlichrechtler prüfen lassen. Es gibt ja hier in diesem Hause eine ganze Menge, die sofort gerne eine Kahlreduzierung der Verbände durchgeführt hätten, was aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung nicht möglich ist. Aber allmählich leuchtet es ja sogar dem Herrn Kuschel ein, jedenfalls zum Teil, dass man hier andere Wege gehen muss. Wenn Sie nun anführen, und das hatten Sie auch so angedeutet, dass dieses Kommunalabgabenrecht natürlich jedem begabten Juristen bekannt sein muss, was meinen Sie denn eigentlich, Frau Taubert, sind 45 Jahre lang an jedem Verwaltungsgericht, jedem Oberverwaltungsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht Senate, Kammern und Rechtsprechungsorgane vorhanden gewesen, wo sich jeweils ein Organ, also drei oder mehr Richter damit befasst haben, was zulässig ist oder nicht, weil es eine komplizierte Materie ist.

Nun zu Ihnen, Herr Kuschel. Sie haben zunächst einmal die Abweichung von Mustersatzungen durch das Landesverwaltungsamt oder auch durch die Landesregierung angeprangert, die mit den Satzungen nicht das Geringste zu tun hat, nebenbei bemerkt. Die Mustersatzungen werden zur Genehmigung natürlich vorgelegt und dann schaut man sich die an und prüft diese. Aber die Verantwortung für Satzungen liegt im kommunalen Bereich, um das mal klar und deutlich zu sagen. Es wird auch nicht selten von den Mustersatzungen abgewichen - neulich habe ich so etwas gesehen, da waren mindestens fünf Fehler drin - und da können Sie nicht sagen, das

Land sei hier verantwortlich oder mitverantwortlich. Im Übrigen entwickelt sich die Rechtsprechung hier laufend weiter. Sie hatten noch etwas gesagt, was interessant war, Herr Kuschel. Sie haben die drei Aufgabenträger, die bis 1992 auf Thüringer Territorium vorhanden waren, in den höchsten Tönen gelobt und haben beklagt, dass danach die Kleingliedrigkeit kam, dass das zerschlagen wurde; danach hätte man 222 gehabt und hätte hier unglaubliche Mittel aufwenden müssen, weil man so viele Träger auf einmal hatte, und die 340 Mio. hätte man dafür auch aufgebraucht. Das ist doch natürlich Quatsch hoch drei. Das sind keine Fehler in der Fördermittelbewilligung gewesen, sondern es war erforderlich. Eigentlich müssten Sie das wissen, dass ein marodes System von Wasser- und Abwasserversorgung in Thüringen vorhanden war. Es waren Leitungen, die waren undicht, Wasser- und Abwasserleitungen. Die Fäkalien sind im Boden versickert und haben das Grundwasser verseucht. Die Wasserqualität war zum Teil katastrophal. Das wissen Sie doch auch. Es waren Bleirohre vorhanden. Dafür sind die Mittel des Landwirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums verwendet worden. Versuchen Sie doch nicht, hier ein falsches Bild zu zeichnen.

(Beifall bei der CDU)

Man entnimmt Ihrer Argumentation sehr eindeutig, es klingt immer wieder an, sie ist nach wie vor planwirtschaftlich, zentralistisch und sozialistisch und die kommunale Selbstverwaltung verstehen Sie bis heute nicht, Herr Kuschel.

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist? Es erhebt sich dagegen kein Widerspruch. Demzufolge frage ich nun: Wird Ausschussüberweisung zum SPD-Antrag gewünscht?

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Innenausschuss.)

Innenausschuss.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Habe ich doch gefordert.)

Dann stimmen wir über den Antrag ab, diesen SPDAntrag an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Gibt es auch

nicht. Damit ist einstimmig an den Innenausschuss überwiesen worden.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 9 auf.

Ich muss jetzt mal zurückfragen, weil ich vorhin nicht hier war, als die Beantragung zur Beratung erfolgt ist. Ich werde jetzt darauf hingewiesen, Fortberatung des Berichts im Ausschuss ist seitens der CDU noch beantragt worden. Darüber müssen wir noch abstimmen. Die Fraktionen haben die Aussprache zum Bericht gemeinsam gefordert. Erhebt sich seitens der anderen Fraktionen Widerspruch gegen diese Verfahrensweise? Frau Wolf?

(Heiterkeit im Hause)

Nein, kein Widerspruch. Dann werden wir über diesen Antrag der Fortberatung des Berichts im Innenausschuss noch abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier einen Widerspruch? Gegenteilige Auffassung? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit erfolgt die Fortberatung im Innenausschuss gemeinsam mit dem SPD-Antrag.

Nun kann ich endgültig den Tagesordnungspunkt 9 aufrufen

Fertigstellung des Medienappli- kations- und -gründerzentrums Erfurt (MAGZ) Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2058 -

Die einreichende Fraktion hat keine Begründung beantragt. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Wucherpfennig den Sofortbericht gibt. Bitte schön, Herr Minister Wucherpfennig.

Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung in dem vorliegenden Antrag auf, über die Fertigstellung des Medienapplikations- und -gründerzentrums Erfurt (MAGZ) zu berichten. Aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung des Zentrums auf Kindermedien spreche ich im Folgenden vom Kindermedienzentrum, was inzwischen auch allgemein gebräuchlich ist. Die SPD wünscht Auskunft über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen bei der Errichtung des Kindermedienzentrums. Zur späteren Auslastung und zu den möglichen Auswirkungen des Kindermedienzentrums auf das Technologie- und Medienzentrum Erfurt - kurz TMZ genannt - soll ebenfalls Stellung genommen werden.

In der Landtagssitzung am 3. Juni 2005 habe ich ausführlich über die Gründe berichtet, die zur Verschiebung des ursprünglich für Anfang 2004 vorgesehenen Baubeginns für das Kindermedienzentrum geführt haben. Auch über die Zielsetzung bei der weiteren Entwicklung des Medienstandorts Thüringen habe ich Sie umfassend informiert. Ich bin auch heute gern bereit, die Fragen der SPD-Fraktion zu beantworten.

Zum aktuellen Stand des Bauvorhabens ist Folgendes zu berichten: Zunächst möchte ich jedoch in das Jahr 2004 zurückblicken. Wie ich bereits berichtet hatte, wurde der für das Jahr 2004 geplante Baubeginn des Kindermedienzentrums aufgrund eines Hauptprüfverfahrens der Europäischen Kommission zunächst ausgesetzt. Am 2. Dezember 2004 wurde mir vom zuständigen Generaldirektor der Europäischen Kommission erstmals angedeutet, dass das Kindermedienzentrum von dem Hauptprüfverfahren möglicherweise nicht betroffen sein könnte.

Nachdem dann am 15. Februar 2005 diese Einschätzung durch die Europäische Kommission offiziell bestätigt wurde, wurden durch den Bauherrn des Kindermedienzentrums, der Stiftung „Technologie, Innovation und Forschung“ - kurz STIFT genannt -, unverzüglich die bauvorbereitenden Maßnahmen eingeleitet und mit dem Bau im Sommer 2005 begonnen. Die Bauarbeiten an dem Zentrum sind bis heute im Wesentlichen nach Plan verlaufen. Für das Wetter können allerdings die am Bau Beteiligten nichts. Aufgrund des vergleichsweise harten und langen Winters besteht nach Auskunft des Bauherrn bei den Hochbaumaßnahmen derzeit ein Verzug von etwa 12 Wochen. Um diesen Zeitverzug aufzuholen, werden zurzeit Umplanungen bei den einzelnen Gewerken vorgenommen. Die Abstimmungen zwischen dem Bauherrn, dem Architekten und den beteiligten Firmen sind intensiv.

Zum weiteren Vorgehen ist Folgendes zu sagen: Am 5. Oktober 2006 soll das Richtfest durchgeführt werden. Am gleichen Tag öffnet auch das 11. Thüringer Mediensymposium zum Thema „KINDER.MEDIEN@THÜRINGEN - MUT FÜR MACHER“ seine Pforten. Damit sollen sprichwörtlich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden, denn die Teilnehmer beider Veranstaltungen können sich an diesem Tag über aktuelle Fragen im Bereich Kindermedien und zum Kindermedienstandort Thüringen informieren und sie haben auch die Gelegenheit, sich vom Baufortschritt beim Kindermedienzentrum zu überzeugen. Ich bin zuversichtlich, dass im Sommer nächsten Jahres der Einzug gefeiert werden kann.

Zur späteren Auslastung des Kindermedienzentrums ist Folgendes zu bemerken: In ihrem Antrag führt

die SPD-Fraktion zwei, wie sie meint, widersprüchliche Aussagen bzw. Zitate zur Auslastung des Kindermedienzentrums an. Sie verwies auf einen Artikel des „Freien Wortes“ vom 9. November 2005 und einen TA-Artikel vom 1. Juni 2006. Die Auslastung des Kindermedienzentrums sei hier einmal mit 75 Prozent - so das „Freie Wort“ - und einmal mit 50 Prozent - so die „Thüringer Allgemeine“ - angegeben. Dazu stelle ich fest: Die beiden Artikel gehen von unterschiedlichen Sachverhalten aus. Herr Fischer, der von der STIFT für die Akquisition von Nutzern für das Kindermedienzentrum engagiert wurde, sprach in dem TA-Interview von der Auslastung der Büroflächen. Diese gab er mit 50 Prozent an. Die Aussage bezog sich nach Rückfrage auf bereits geschlossene bzw. unmittelbar vor dem Abschluss stehende Vorverträge. Herr Günther von der STIFT bezog sich im Artikel des „Freien Wortes“ auf die Gesamtnutzfläche des Kindermedienzentrums, die neben Büroflächen noch aus Studio- und Regieflächen besteht. Seiner Berechnung lagen nach erfolgter Recherche sowohl verbindliche als auch unverbindliche Absichts- bzw. Nutzungserklärungen zugrunde. Einen Widerspruch vermag ich deshalb in den Äußerungen nicht zu erkennen. Die beiden Gesprächspartner gingen vielmehr von unterschiedlichen Bewertungsgegenständen aus. Ich wiederhole: Der eine traf eine Aussage zu den Büroflächen, der andere zu den Gesamtnutzflächen. Der eine meinte verbindliche Vorverträge, der andere verbindliche und unverbindliche Absichtserklärungen.

Meine Damen und Herren, ich gebe zu erkennen: Um diese feinen, aber doch beachtlichen Differenzierungen festzustellen, bedurfte es neben Rückfragen auch eines gründlichen Aktenstudiums. Deswegen hoffe ich, auch ein wenig zur Klarstellung beitragen zu können. Ungeachtet dessen bleibt es eine der vordringlichsten Aufgaben, weitere Nutzer für das Kindermedienzentrum zu gewinnen. Dieser Aufgabe widmet sich seit April dieses Jahres der erfahrene Medienexperte Matthias Fischer. Herr Fischer konzentriert sich bei seiner Akquisitionstätigkeit zunächst vor allem auf die Studios, denn nach aktueller Information des Bauherrn liegen bereits Interessenbekundungen für 100 Prozent der Bürofläche und der Skiproduktionstage vor. Erklärtes Ziel ist es allerdings, noch mehr Produktionen nach Thüringen zu holen. Diese sollen nicht nur auf unseren attraktiven Außendrehplätzen in Thüringen, sondern auch in den Studios des Kindermedienzentrums realisiert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende konkrete Maßnahmen geplant:

1. Derzeit werden insbesondere durch Herrn Fischer direkte Gespräche mit bundesweit tätigen Produzenten bzw. Sendern geführt.

2. Das Standortmarketing wird verstärkt. Zum Beispiel gab es beim diesjährigen Medientreffpunkt Mitteldeutschland einen gemeinsamen Stand der STIFT und der Thüringer Staatskanzlei.

3. Das Kindermedienland Thüringen und vor allem das Kindermedienzentrum werden demnächst in einer Präsentationsveranstaltung von Mitgliedern des Verbandes der Film-, Fernseh- und Videoproduzenten in Nordrhein-Westfalen vorgestellt.

Ich komme nun zum letzten Punkt des SPD-Antrags, und zwar zu den möglichen Auswirkungen des Kindermedienzentrums auf das TMZ Erfurt. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass bereits bei der Planung des Kindermedienzentrums bewusst darauf geachtet wurde, dass die beiden Erfurter Standorte unterschiedliche Leistungen anbieten werden. Mit dem Bau des neuen Kindermedienzentrums verbessert die Landesregierung die Rahmenbedingungen für erfolgreiche Medienproduktion. In unmittelbarer Nähe zum Ki.Ka und dem MDR, Landesfunkhaus Thüringen, entsteht derzeit ein Gebäude, das u.a. rund 2.300 m² Bürofläche und einen hochmodernen Studiokomplex beinhalten wird. Dieser Studiokomplex wird durchgängig mit HD-Technik ausgerüstet sein, was bundesweit einmalig ist. In den Studios des Kindermedienzentrums sollen Film- und Fernsehbeiträge produziert werden. Im TMZ hingegen gibt es keine Studios. Das TMZ ist die richtige Adresse für technologieorientierte Startup’s. Junge Unternehmen, die im Bereich der Technologie, der Software und der Solartechnik tätig sind, finden hier optimale Rahmenbedingungen. Dafür spricht auch der Standort des TMZ, im Gewerbegebiet Erfurt-Südost. Hier finden die Unternehmen auch potenzielle Kooperationspartner. Beide Zentren sind also auf vollkommen unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtet.

Meine Damen, meine Herren, daraus folgt, mit dem Bau des Kindermedienzentrums entsteht keine Konkurrenz für das TMZ. Das im Bau befindliche Kindermedienzentrum wird also vielmehr das bestehende Infrastrukturangebot ergänzen und bildet damit die Grundlage für die weitere Entwicklung des Medienstandorts Thüringen.

Gleichwohl befinden wir uns nicht im luftleeren Raum, denn die Konkurrenz schläft nicht. Deshalb müssen wir uns auf breiter Front engagieren, um den Medienstandort Thüringen zu stärken und zielgerichtet zu entwickeln. Das bedeutet im Wesentlichen auch, über eine gut ausgebaute Infrastruktur für Medienproduktionen zu verfügen. Dazu zählen natürlich auch die entsprechenden Studiokapazitäten. Nach der Fertigstellung des Kindermedienzentrums können ausreichende Studios und moderne Produktionsmöglichkeiten angeboten werden. Die schnellstmög

liche Fertigstellung dieser bedeutsamen Infrastrukturmaßnahme hat daher für die Landsregierung eine besondere Bedeutung. Die Landesregierung wird auch künftig alles tun, um auf dem Medienmarkt wettbewerbsfähig zu sein und um das Kindermedienland Thüringen zu stärken. Ich denke, mit dem Kindermedienzentrum sind wir auf dem richtigen Weg. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Wünschen die Fraktionen die Aussprache zu diesem Bericht? Die SPD-Fraktion wünscht die Aussprache zu diesem Bericht. Ausschließlich von dieser Fraktion liegt auch eine Redemeldung vor. Für Ihre Fraktion der Abgeordnete Dr. Pidde.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in Deutschland wird genau wie in den anderen entwickelten Staaten der Welt sehr viel Geld in der Medienwirtschaft verdient, gibt es Riesenumsätze und werden Gewinne eingefahren. Dort verdienen viele Menschen ihre Brötchen. In Thüringen ist es etwas anders. Hier führt die Medienwirtschaft ein Schattendasein. Ich will keinesfalls irgendwelche Entwicklungen schlechtreden und erkenne auch durchaus positiv die Vorwärtsbewegung, die vorhanden ist. Im medienwirtschaftlichen Bundesländervergleich steht Thüringen aber dennoch weit abgeschlagen auf dem letzten Platz und es besteht die Gefahr, dass der Anschluss an die anderen deutschen Medienstandorte verlorengeht. Die anderen Bundesländer haben einfach einen großen Vorsprung und man muss feststellen, dass die Entwicklung dort auch noch mit größerer Geschwindigkeit vonstatten geht.

Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, ob wir auf den schnell beschleunigenden Zug noch aufspringen können. Wenn, dann wird es nur mit einem gut funktionierenden Medienzentrum, Kindermedienzentrum möglich sein. Hier darf es keinen Flop geben. Ein Millionengrab können wir uns beim Kindermedienzentrum nicht leisten.

(Beifall bei der SPD)