Protokoll der Sitzung vom 13.07.2006

Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch einmal auf ein Problem zurück, was die kleineren Gemeinden als Aufgabenträger der Abwasserentsorgung betrifft, wo Herr Kichhoff durchaus die Möglichkeit eröffnet hat, diese im Rahmen von Pflichtverbänden anderen Aufgabenträgern zuzuordnen. Wir haben eine solche Regelung bereits jetzt in der Kommunalordnung, nachdem Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft als Sollbestimmung Mitglieder eines Zweckverbandes sein sollen. Dass auch hier die Landesregierung und insbesondere auch die Aufsichtsbehörden viel zu zögerlich handeln, macht, und ich betone das bewusst, das Schicksal der Gemeinde Herschdorf im Ilm-Kreis deutlich. Die waren ursprünglich einmal dem WAZOR zugeordnet. Dann hat ein Gericht festgestellt, sie waren nie Mitglied und die versuchen nun seit vier Jahren allein als Gemeinde mit 1.000 Einwohnern dieses Problem zu lösen. Zwischenzeitlich ist die Gebührenbelastung der Bürger doppelt so hoch wie bei den Nachbarverbänden, z.B. dem Ilmenauer Zweckverband. Trotzdem schaut die Aufsichtsbehörde weiterhin zu, wie sich diese Gemeinde vollkommen mit dieser Aufgabe in eine Überforderungssituation begibt, und die Bürger müssen es bezahlen; anstatt sie hier eingreift und sagt, kommunale Selbstverwaltung stößt auch irgendwo auf Grenzen, nämlich dann, wenn Bürger unzumutbar finanziell belastet werden. Dort kann ich die zögerliche Haltung tatsächlich nicht verstehen und ich kann das immer nur wieder darauf zurückführen, dass die Landesregierung offenbar entweder nicht den Mut oder nicht die Kraft hat, hier dementsprechend einzugreifen.

Meine Damen und Herren, einige letzte Bewertungen zu dem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts. Zu Beginn hatte ich schon darauf verwiesen, es wird eines deutlich: Seit 1995 wird in diesem Lande eine Diskussion darüber geführt, wie die Zweckverbände die Beiträge zu kalkulieren haben. Das ist eine sehr komplizierte Rechtsmaterie, weil eine Prognoseberechnung meist über 20 bis 25 Jahre angestellt werden muss. Alle Prognosen, die einmal in den 90er-Jahren gemacht wurden, waren schon 2000 völlig überholt, weil die Preisentwicklung eine andere war. Alle Experten führen eine Diskussion, ob denn ein solches Modell überhaupt noch zeitgemäß ist. Kann man dort wirklich verantwortungsbe

wusst mit diesen Fragen umgehen? Bereits in der Mitte der 90er-Jahre gab es eine Diskussion zu den Fragen, wie Altanlagen kalkulatorisch berücksichtigt werden, die die Aufgabenträger übertragen bekommen haben, und zweitens, was mit den so genannten angeschafften Anlagen wird, also denen, die ein Dritter hergestellt hat, meistens ein privater Erschließungsträger oder eine Gemeinde, die dann dem Zweckverband kostenlos übertragen wurden. Obwohl das viele, sowohl Aufgabenträger als auch Bürgerinitiativen, als auch wir als PDS, angemahnt haben, hat sich die Landesregierung geweigert, hier eindeutige Vorgaben zu machen. Andererseits hat man gesagt, Mustersatzung ist anzuwenden. Jetzt haben wir die Entscheidungen des Thüringer OVG, die sagen, zumindest im Beispiel Gera, der Beitragssatz - das müssen Sie sich jetzt auf der Zunge zergehen lassen - ist offenbar um 40 Prozent überhöht - da geht es nicht um irgendwelche Bagatellsummen - aufgrund dieser beiden Ursachen, weil die Altanlagen fehlerhaft berücksichtigt wurden und die angeschafften Anlagen von privaten Erschließungsträgern und Gemeinden. Da dieser Zweckverband sich auch auf die Mustersatzung beruft und auf Rücksprachen mit dem Landesverwaltungsamt als Aufsichtsbehörde, müssen wir einfach davon ausgehen, dass das kein Einzelfall in Thüringen sein wird, sondern dass eine Vielzahl von Zweckverbänden analog wie der Geraer Zweckverband kalkuliert hat und damit offenbar zu hohe Beitragssätze in ihren Satzungen festgeschrieben hat. Wenn das so ist, wenn man das nur vermuten kann, gehört es zu einer verantwortungsbewussten Politik, Herr Innenminister, dass Sie jetzt die Aufgabenträger anweisen und sagen, überprüft euer Satzungswerk, eure Kalkulationen hinsichtlich der Hinweise des OVG; wir wissen, das ist auch sachdienlich, zu warten, bis die schriftliche Begründung vorliegt. Aber bis dahin erhebt bitte keine Beiträge, nicht dass jetzt wieder Beiträge erhoben werden mit viel Ärger wie im Zweckverband Schilfwasser/Leina, wieder Beiträge im Einzelfall von 56.000 €, zahlbar in vier Wochen. Wenn die Leute solche Beitragsbescheide nach Hause bekommen und dann stellt sich doch heraus, sie sind überzogen. Es kann nichts passieren, Herr Minister, denn Sie haben in weiser Voraussicht durch den Landtag beschließen lassen, dass die Verjährung bei Abwasserbeiträgen frühestens am 31.12.2007 eintritt. Insofern würde für die Aufgabenträger nicht die Gefahr der Verjährung bestehen, aber Sie würden gegenüber den Bürgern ein eindeutiges Signal aussenden - jawohl, wir haben verstanden. Viele Zweckverbände - zumindest ein Zweckverband, dort steht es fest - haben fehlerhaft kalkuliert. Jetzt müssen wir die Sache noch mal überprüfen und dann werden wir sehen, was diese Überprüfung bringt.

Über eine Information sind wir sicherlich nicht traurig, das ist die Auflösung der Tätigkeit der so genann

ten Wasser- und Abwasser-Management GmbH. Die war immer umstritten als Zwischenglied zwischen Rechtsaufsicht und Kommunen. Sie hat drei Jahre existiert. Sie haben ihr zwar wieder ein Loblied gesungen, aber auch die haben offensichtlich die Kalkulationsmängel, die jetzt das Gericht aufgedeckt hat, nicht erkannt. Insofern sind wir darüber nicht traurig, dass diese Gesellschaft ihre Tätigkeit eingestellt hat. Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Taubert zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das Exzerpt des Gutachtens, das uns das Innenministerium freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat, sagt aus, was wir alle wissen. Herr Kuschel hat es gesagt, Herr Fiedler hat es schon gesagt und ich muss sagen, Herr Fiedler, Sie haben Recht behalten. Das mit der kommunalen Selbstverwaltung, das ist eben ein Problem. 2004 haben Sie es schon gewusst und nun bedarf es noch eines teuren Gutachtens, um das von Dritten noch mal zu erfahren. Da muss ich sagen, das ist Verschwendung von Steuergeldern.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sie wollten es ja nicht verstehen, Frau Kollegin.)

Ich habe es immer verstanden, Herr Fiedler, ich habe die kommunale Selbstverwaltung immer verstanden.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Dann ist es ja gut.)

Wer sie einmal erlebt hat, Herr Fiedler, der liebt sie eben.

(Heiterkeit im Hause)

Aber nicht nur Herrn Fiedler, auch die kommunale Selbstverwaltung.

Ich muss die Frage wirklich ernsthaft stellen: Hat sich im Innenministerium niemand gefunden, der im Rahmen eines Kurzgutachtens genau dieses Thema so auch lösen konnte? Leider sind über diesen Erkenntnisgewinn zwei Jahre verstrichen und wir haben von der Landesregierung weder neue verfassungsrechtliche Erkenntnisse noch das im März 2005 vom Ministerpräsidenten versprochene Konzept zur deutlichen Reduzierung der Trägerstrukturen vorlie

gen. Stattdessen hat der Ministerpräsident in den letzten Jahren unseres Erachtens vor allem auf Scheinlösungen gesetzt, wenn es darum ging, die Aufgaben im Bereich Wasser und Abwasser zu lösen. Dazu, das will ich nochmals erwähnen, gehört auch die Abschaffung der Trinkwasserbeiträge. Ich weiß, dass wir als SPD mit dieser Kritik allein stehen. Wir bleiben dabei, es sollte Beiträge geben, man sollte sie erheben dürfen und wir haben mittlerweile ja auch die Auswirkung gemerkt, die dieses Gesetz überall im Land angerichtet hat. Ich denke, auch Sie alle haben Briefe von Betroffenen, die zeigen, wie schwierig dieses Gesetz in der Umsetzung ist. Nach den ersten Hurrarufen haben wir gesehen, dass keiner mit der neuen Gesetzgebung glücklich sein kann. In zahlreichen parlamentarischen Anfragen hat sich das bestätigt und wir wissen ja mittlerweile, dass 17 Zweckverbände ihre Gebühren erhöht haben, und das über die 10 Prozent, diese Schallmauer, die einmal festgelegt wurde. Da sage ich: Das sind tolle Wahlgeschenke!

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich prognostiziere: Es wird auch in Zukunft noch erheblichen Konfliktstoff geben. Daneben wurde - das wissen Sie auch alle - der finanzielle Spielraum des Landes erheblich eingeschränkt. Wenn wir es hochrechnen - wir wissen das - sind 1 Mrd. € in dieses Wahlgeschenk geflossen, ohne dass wir am Ende den Bürger tatsächlich entlastet haben. Wir haben schon immer die Auffassung vertreten, dass wir an die wirklichen Ursachen herangehen müssen, und sagen nochmals, wie auch Fachleute sagen, dass die kleinteilige Struktur der Aufgabenträger in Thüringen nicht produktiv ist. Darüber hinaus haben einige Aufgabenträger wenig fachkundiges Personal, vor allem offenbar tendenziell unwirtschaftlich handelnde Geschäftsführer, die von Bürgermeistern zum Teil auch noch behütet werden. So mancher Prüfbericht des Landesrechnungshofs treibt einem die Zornesröte ins Gesicht. Die Frage der Schaffung deutlich leistungsfähigerer Einheiten wird von der SPDFraktion deshalb seit einiger Zeit in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt. Belegt wird dies durch die Analyse der bestehenden Probleme. Sie kennen die Tiefenprüfung sicherlich besser, Herr Gasser, als wir sie kennen. Sie macht ein Haupthindernis für die Entwicklung einer leistungsfähigen Wasser- und Abwasserwirtschaft deutlich, die Entwicklung einer Wasser- und Abwasserwirtschaft, die ihre Leistungen so erbringen kann, dass allen Bürgerinnen und Bürgern gerechte und verträgliche Beiträge und Gebühren garantiert sind. Dabei ist für mich gerecht, was den Beitrags- und Gebührenzahlern nur die tatsächlich notwendigen Kosten aufbürdet. Das Haupthindernis für die Korrekturen war und ist die kaum zu beherrschende Zahl unterschiedlich großer und unterschiedlich organisierter Aufgabenträger. Sie können durch die

Behörden weder sinnvoll beaufsichtigt noch sinnvoll beraten, gefördert und unterstützt werden. Wir sehen natürlich auch einen Grund darin, dass Anfang der 90er-Jahre viele Dinge nicht richtig gelaufen sind, und auch die heute noch existierenden 160 Aufgabenträger sind noch zu viele. Man könnte, Herr Kuschel hat es angeschnitten, ausführlich über die Zerschlagung der vormalig großen Aufgabenträger philosophieren. Eines zumindest ist auch klar, nämlich dass sich die Einwohner des Landes überhaupt nicht daran gestört haben, an diese großen Verbände zu zahlen, weder für Wasser noch für Abwasser. Da kann ich ein kleines Erlebnis aus Ronneburg erzählen. Nur die Leute aus dem Westen, die wussten ganz genau bezüglich Ronneburg, dass wir noch nicht beigetreten waren dieser ganze Sache. Die haben Wasser bezahlt, aber Abwasser nicht. Die hatten sogar Recht. Aber ich sage mal, der Ossi hat treu und brav bezahlt. Dem war es recht. Hauptsache er hat das Wasser bekommen und das Abwasser entsorgt bekommen.

Wir wissen auch und das ist auch ein Grund, weswegen wir auch auf den Zweckverband Mittleres Elstertal schauen, da exemplarisch Wirkung sehen; da hat sich auch mancher gesund gestoßen bei der Zerschlagung und bei dem Neuaufbau. Das können gerade die Geraer, denke ich, ganz gut beweisen, die Geraer, die es jetzt bezahlen sollen. Erst mit der Regierungserklärung vom 9. September 2004 erkannte auch der Ministerpräsident die Notwendigkeit der Schaffung leistungsfähiger Strukturen öffentlich an. Herr Minister, Sie hatten versprochen, bis März 2005 ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Die jetzige Erkenntnis aus dem Gutachten, wie gesagt, die war auch damals schon bekannt. Was Sie uns aufgeschrieben haben und was Sie uns heute vorgetragen haben, das war auch zum damaligen Zeitpunkt schon bekannt: Das mit der kommunalen Selbstverwaltung kann ein Problem werden.

(Zwischenruf Dr. Gasser, Innenminister: Nachdem Sie es gelesen haben, haben Sie es erkannt.)

Na gut, das ist Ihre Meinung zu meiner Auffassungsgabe. Das können Sie ja gern so lassen. Lassen Sie es protokollieren.

Ich muss fragen: Ich unterstelle Ihnen, Herr Gasser - das unterstelle ich Ihnen, wenn Sie das so sagen -, Sie kamen aus den westlichen Bundesländern. Sie haben Juristerei studiert und Sie haben das auch immer wieder gut vorgetragen, dass Sie das Thema beherrschen, die Juristerei, und da muss ich schon fragen, diese Erkenntnis, die 2004, also einen Monat später, als der Ministerpräsident seine Erklärung abgegeben hat, Herr Fiedler im Landtag kundgetan hat, die mussten Sie schon wesentlich eher ha

ben. Da muss ich doch fragen: Haben Sie denn nicht den Ministerpräsidenten beraten können, dass so eine Aussage, dass man das machen will, natürlich problematisch im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist. Das muss man doch gewusst haben. Sie haben es mit Sicherheit gewusst, wenn vielleicht auch nicht in aller Tiefe, wie Herr Kirchhoff das jetzt ausgeführt hat, aber dass das ein Problem wird, ich denke einmal, das haben alle, die an diesem Thema überhaupt gearbeitet haben, doch gewusst. Ich halte deswegen den jetzigen Vortrag des Gutachtens auch für eine Ausrede, um an der Stelle nicht weiterzuarbeiten.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wir kennen keinen Vorschlag und wir kennen auch kein Konzept, wie es weitergehen soll. Sie haben zwar auf einiges hingewiesen, was Sie tun wollen, aber als Konzept möchte ich das nicht werten. Wie gesagt, Sie haben vom Konzept gesprochen; Sie hätten besser wissen müssen, dass es nicht so einfach ist. Wir erwarten deshalb, dass dem Parlament endlich ein Konzept mit konkreten Maßnahmen vorgelegt wird. Auch der Innenminister sagte uns während der Beratung im Innenausschuss ein solches Konzept zu und nun warten wir darauf und auch heute haben wir von dem Konzept nichts gehört. Sie stehen also im Wort. Herr Althaus hat es zur Chefsache gemacht.

Ich will noch etwas sagen - Herr Kuschel hat das angesprochen - zu den Demokratiedefiziten im Zweckverband. Wir unterstützen ausdrücklich, dass es den Verbraucherbeirat gibt. Wir wissen, dass in den vergangenen Jahren - das haben wir aber schon einmal gesagt - immer nur mit Druck Zahlen aus den Zweckverbänden herausgegeben wurden, wenigstens überwiegend. Ganz wenige waren schlau genug, um das gerade mit den Bürgerinitiativen zu beraten. Die haben auch heute keine Probleme im Übrigen. An der Stelle sehe ich auch die Rechtsaufsicht in ihrer Pflicht, dass sie die unterstützt - das sind nun mal die Bürger, das sind die Beitragszahler -, dass sie zu ihrem Recht kommen, auch nachzufragen, um nachvollziehen zu können, was da in den Zweckverbänden abgeht. Da will ich einen Schlag machen zu einem Gesetz, das uns heute eigentlich nicht beschäftigt, zu „Mehr Demokratie“. Natürlich ist es wichtig, nicht nur alle fünf Jahre den Gemeinderat zu wählen. Gerade an diesem Beispiel sieht man, dass es eben richtiger wäre, wenn man dazwischen auch als Bürger etwas machen könnte.

Lassen Sie mich noch etwas zu unserem Antrag sagen. Wir wollten ja einen Bericht von Ihnen haben. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie es momentan nicht tun können, wir kommen darauf zurück. Aber die Situation ist pikant, denn auch An

fang der 90er-Jahre hatten die Kommunen und auch das Land Berater, die aus dem westlichen Kulturkreis kamen, aus Westdeutschland kamen, die die Materie genau kannten. Zumindest kann ich das im Nachgang sagen, als ich immer mal drüben nachgefragt habe; die wussten doch da besser Bescheid und hatten die Kenntnis vom Rechtssystem. Wer hat da also falsch beraten oder auch ungenau, als er die Mustersatzung so verfasste? Wäre der pragmatische Ansatz vielleicht bevorzugt worden, dass man das in den großen Beträgen, die im Bereich Wasser/Abwasser so jongliert werden, gar nicht merkt? An wen muss sich nun der geprellte Bürger denn halten; sind Innenministerium und Landesverwaltungsamt bereit, diesen Leuten unbürokratisch zu helfen? Wie gesagt, wir haben Verständnis dafür, dass in den Zweckverbänden hier und da Bürger Verärgerungen ausdrücken, und wir möchten, dass die Kalkulationen überall offen gezeigt werden. Ich glaube, es ist wichtig, dass die Landesregierung und auch die Kommunalaufsicht an der Stelle natürlich drücken; dass sie die kommunale Selbstverwaltung achten, das ist doch vollkommen klar, aber Sie müssen doch Rahmenbedingungen schaffen, unter denen auch Bürger sich ihre Rechte einstreiten können. Das muss doch nicht immer das Gericht sein, sondern man kann doch auch andere Strategien verfolgen

(Beifall bei der SPD)

und kann aus dieser Situation, wie sie exemplarisch, behaupten wir, beim Zweckverband Mittleres Elstertal eingetreten ist, auch heben. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Fiedler zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute die beiden Anträge zu behandeln „Zukünftige Trägerstruktur im Bereich Wasser und Abwasser in Thüringen“, Antrag der CDUFraktion, und wir haben den Antrag der SPD-Fraktion „Bericht über das Oberverwaltungsgerichtsurteil zum Mittleren Elstertal“ zu behandeln. Es juckt mich ja eigentlich, fast bis auf den Urschleim noch mal zurückzugehen, aber in Anbetracht der gedrängten Zeitlage will ich nur auf einige Dinge eingehen.

Frau Kollegin Taubert, ich fange mal bei Ihnen an, damit ich nicht bei Herrn Kaiser anfangen muss. Frau Taubert, natürlich, ich habe immer auf die kommunale Selbstverwaltung hingewiesen und das hat genauso die Landesregierung gemacht, dass sie da

rauf hingewiesen hat. Nicht wenn es schlecht gegangen ist, sind sie zum Land gekommen und haben das Geld eingefordert und wenn es halbwegs gut ging, dann war es die kommunale Selbstverwaltung. So funktioniert das Spiel halt nicht! Ich will aber auch noch mal ausdrücklich festhalten, da wir ja nun schon seit 1990 die ganze Situation im Hause durch haben, und ich will ausdrücklich darauf verweisen, dass es seit 1990 oder zumindest in den Folgejahren ständiges Thema im Innenausschuss war und ist. Sie wissen, dass wir das als ständiges Thema auf der Tagesordnung haben, weil sich natürlich viele Dinge immer weiterentwickeln. Sie wissen auch, dass damals die ganze Umstrukturierung des DDRSystems auf die bundesdeutsche Gesetzlichkeit u.ä. passiert ist, übrigens in Übereinstimmung damals mit dem Gemeinde- und Städtebund, der das Ganze mit den Kommunen gemeinsam in die Wege geleitet hat. Ich will nur daran erinnern, dass das nicht aus dem Ruder läuft und dass vielleicht die Landesregierung das irgendwo am Ende noch bestimmt hat.

Ich will auch noch mal darauf verweisen, Frau Kollegin Taubert, und ich glaube, Herr Kaiser hat das auch gesagt, dass die Mustersatzung, die ja immer wieder bemüht wird, wenn ich mich noch recht entsinne, damals mit dem Innenministerium und gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund erarbeitet worden ist, weil jetzt immer der Eindruck erweckt wird, da waren irgendwelche Leute dran, die keine Ahnung hatten. Es haben sich alle bemüht, eine Mustersatzung auf die Beine zu stellen, mit der man umgehen kann. Wir wissen, dass viele Dinge passiert sind in der Zwischenzeit. Es sind gewisse Urteile gesprochen worden und, und, und, und es hat sich dort auch einiges getan. Herr Kaiser, jetzt können Sie mit Ihrem Kuschelmobil nicht mehr draußen herumfahren, weil natürlich die Landesregierung und die CDUFraktion gerade Ihnen Ihre Propagandamöglichkeiten abgeschnitten haben, indem wir erkannt haben, dass im Land doch viele Dinge nicht so gelaufen sind, wie man sich es vorstellt. Das Land hat ganz bewusst viel Geld in die Hand genommen, damit im Lande - ich sage mal - der Frieden wieder einzieht, den Sie immer wieder versucht haben aufzuputschen. Das gelingt Ihnen nun nicht mehr und deswegen ärgern Sie sich so.

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Sie haben Scheiße gebaut.)

Das gelingt Ihnen nun nicht mehr, dass die Landesregierung mit der Fraktion das Ganze jetzt versucht hat in die Bahnen zu lenken,

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

und es ist komischerweise seit dieser Zeit verhältnismäßig ruhig geworden im Lande und das passt Ihnen natürlich nicht. Sie wissen auch - und, Frau Kollegin Taubert, dort muss ich auch noch mal in Ihre Richtung kommen -, natürlich die kommunale Selbstverwaltung, das ist so ein Punkt.

(Zwischenruf Abg. Hausold, Die Links- partei.PDS: Die Wahrheit sagen!)

Aber eins muss ich dem Innenminister ganz klar sagen, Frau Kollegin Taubert, Sie wissen das, angefangen bei Richard Dewes, fortgeführt von Kollegen Köckert und Trautvetter. Was hier alles in Vorbereitung war, das ist zumindest von den drei Herren in die Wege geleitet worden und nicht von Herrn Minister Gasser, das muss man auch mal festhalten, wer, wann, wie, welche Verantwortung trägt und getragen hat. Ich will damit nicht sagen, dass die anderen das haben etwa schleifen lassen. Ich will auch noch mal drauf verweisen, Frau Kollegin Taubert, dass ich den Innenminister und die Landesregierung voll verstehe und unterstützen kann, dass sie den renommierten Prof. Dr. Kirchhoff das Gutachten haben anfertigen lassen. Das ist vollkommen richtig, und wenn Sie - man fühlt sich ja manchmal geehrt, wenn die Kollegen einen loben, aber Sie wissen, wenn die Opposition einen lobt, muss man vorsichtig sein. Ich kann nur eins sagen, es war vollkommen richtig - es wird sicher auch ein paar Euro gekostet haben -, dass dieses Gutachten erstellt wurde von einem ausgewiesenen Fachmann. Ich erinnere daran, dass in diesen Debatten - ich erinnere Sie an die letzten Wasserdebatten - wie dort auch Prof. Kirchhoff teilweise, vor allen Dingen von dem Oberjuristen Herrn Kaiser, immer wieder benannt wurde, teilweise niedergemacht wurde. Heute wird genau das Gegenteil behauptet und heute kommt man noch dazu auf die Dinge, dass man den Innenminister auffordert, dass er Zahlungen aussetzen soll. Ich erinnere mich noch an die letzten Debatten hier, wo der Ministerpräsident, wo wir dann zu dem Moratorium gekommen sind, wie sich einige dran gehalten haben oder auch nicht, da war eine ganz andere Diskussion. Wie es einem gerade passt, wird das Ganze sich zurechtgerührt. So einfach geht es auch in diesem Streit nicht. Ich denke, es ist richtig, dass dieses entsprechende Gutachten auch jetzt da ist. Frau Taubert, deswegen bin ich da auch so vehement dafür. Wir haben viele Diskussionen geführt, intern, auch im Ausschuss und auch in den Arbeitskreisen. Hier waren viele der Meinung, dass wir auch größere und schlagkräftigere oder effizientere Einheiten schaffen müssen. Das haben ja wir alles gefordert. Wir waren auch auf dem Trip - Sie wissen das, wir haben das auch hier schon diskutiert -, dass wir gesagt haben, vielleicht bekommen wir das hin auf die Einheit Größenordnung Landkreis. Das war eine Diskussion, die wurde ganz öffentlich geführt. Weil das Ganze so

kompliziert ist, gerade mit den Verfassungsgerichtsurteilen, die dazu ergangen sind, war es richtig und wichtig, dass jetzt noch mal ein Gutachten eingeholt wurde. Wir können eben diesen Weg nicht beschreiten, wir müssen uns an die kommunale Selbstverwaltung hier voll ganz klar halten. Sie wissen auch, greift man in die kommunale Selbstverwaltung ein, dann muss man entsprechend da und dort auch bezahlen. Ich weiß, was ich da jetzt sage. Es kann einem ja mal an anderer Stelle vorgehalten werden. Trotz alledem, denke ich mal, muss man das einfach sehen. Wir haben dort keinen Spielraum. Wir sind von den damals weit über 200 jetzt, Frau Kollegin Taubert - der Innenminister hat es vorgetragen -, bei 156 Aufgabenträgern gelandet. Das ist schon eine schöne Reduzierung. Aber, ich denke, das Entscheidende können und dürfen nicht nur die Zahlen sein, sondern sie müssen effizient arbeiten, sie müssen gut arbeiten. Sie wissen auch, dass wir natürlich in den Verbänden nicht nur gute Leute haben. Es gibt sehr viele Verbände, die in dem Land eine hervorragende Arbeit geleistet haben, und denen möchten wir auch mal an der Stelle danken, die nämlich nicht zum Land gekommen sind und die Hand aufgehalten haben, sondern die ihre Hausaufgaben gemacht haben und auch erhoben haben. Auch das muss man an der Stelle noch mal sagen.

(Beifall bei der CDU)

Auch diese Strukturen, die dort geschaffen wurden, sind kommunale Selbstverwaltung und da sind die vor Ort zuständig. Wenn ein Geschäftsführer oder jemand nicht funktioniert, dann muss er eben abgesetzt werden, aber da kann ich nicht zum Land gehen und zum Innenminister, sondern das muss vor Ort gemacht werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vorhin ist auch gesagt worden, Gott sei Dank, dass die WAM jetzt weg ist. Da weiß derjenige, der das sagt, überhaupt nicht, von was er spricht. Wir waren jedenfalls froh, dass die WAM in vielen Fällen eine sehr gute Arbeit geleistet hat und in vielen Fällen sehr geholfen hat. Ich denke, dafür möchten wir jedenfalls von unserer Seite der WAM ausdrücklich noch mal danken, dass sie diese Arbeit auch im Interesse des Landes durchgeführt hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch kurz auf den SPD-Antrag eingehen, Oberverwaltungsgerichtsurteil: Hier kann ich nur festhalten, so, wie es der Innenminister klar und deutlich gesagt hat, wenn die Urteilsbegründung da ist, muss man sich intensiv damit auseinandersetzen. Zeitungsmeldungen helfen uns nicht weiter; wir brauchen die Begründung zu dem Urteil, damit man sich wirklich fachgerecht damit auseinandersetzen kann. Aber, ich glaube, Frau Taubert, am Ende sind wir uns da

einig, aber als Opposition muss man schon paar Nebelbomben werfen, sonst bekommt man ja den Oppositionszuschlag umsonst. Da muss man schon ein bisschen was loslassen, das verstehe ich ja.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Jetzt wirst du albern.)