(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Das würde ich nicht machen; nach dem Vortrag kannst du dich doch nur blamie- ren.)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gestatten Sie, dass ein Populist noch einmal zu dem Antrag spricht, Herr Höhn.
Ach, Herr Höhn, es ist eine gewisse Schizophrenie, wenn ich das so sagen darf, wenn ich Ihr Verhalten im Ältestenrat nach der Äußerung der Präsidentin im Dezember vergangenen Jahres nachvollziehe, und das, was Sie heute sagen. Für was brauchen wir eine Arbeitsgruppe, um bei dem Gesetz zu bleiben, wie es ist, wenn wir höchstens über die Frage der Höhe streiten. Ich gebe zu, eines haben wir nicht gemacht: Wir haben unsere Frauen nicht gefragt, das können wir gerne noch nachholen, was sie zu unseren Diäten
Verehrte Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht sagte in seinem Diätenurteil, dass die Demokratie des Grundgesetzes eine grundsätzlich privilegienfeindliche Demokratie sei. Bezüglich der Entschädigung von Abgeordneten, insbesondere in einem ersten Vergleich des Abgeordnetenrechts Thüringens und Nordrhein-Westfalens, scheint es jedoch, dass diese Grundforderung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1975 erst - nach unserer Auffassung - im Jahr 2005 mit dem vorgenommenen Systemwechsel im Abgeordnetenrecht in NordrheinWestfalen Wirklichkeit geworden ist. Das mag unsere Auffassung sein. Eines will ich Ihnen mit auf den Weg geben. Das als puren Populismus abzustempeln, das vielleicht als „Füllen eines Sommerlochs“ zu bezeichnen, das zeugt von einer Ignoranz, Herr Höhn, die ist bald nicht mehr zu überbieten.
Herr Hahnemann hat bei der Begründung unseres Antrags auch schon zu Nordrhein-Westfalen gesprochen; Sie haben eben selbst längere Ausführungen dazu gemacht. Weil der Name Schleswig-Holstein gefallen ist, möchte ich daran erinnern, dass auch Nordrhein-Westfalen und dieser damit verbundene Systemwechsel eine Vorgeschichte hat. Im Januar 2001 hat der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtags in Einvernehmen mit allen Fraktionen eine unabhängige Sachverständigenkommission mit dem Auftrag eingesetzt, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Abgeordnetenentschädigung in Schleswig-Holstein umfassend zu überprüfen. Die vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda geleitete Kommission kam zu ähnlichen Sichtweisen wie in Nordrhein-Westfalen. Auch dort wurde die Abschaffung der steuerfreien Aufwandspauschalen gefordert und auch dort wurde der Umstieg auf die Eigenvorsorge der Abgeordneten vorgeschlagen. Eine Reform des Abgeordnetenrechts war und ist nicht nur eine Frage in Schleswig-Holstein oder NordrheinWestfalen, wir kennen solche Diskussionen ja gegenwärtig auch im Deutschen Bundestag und auch in anderen Landtagen, ergebnisoffen, aber die Diskussionen finden ja statt. Die Gemeinsamkeit im Herangehen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen war vor allem, dass das Anliegen mittels einer Arbeit einer Sachverständigenkommission beraten und zur Veränderung vorbereitet worden ist. Nordrhein-Westfalen hat eine gewisse Besonderheit, dort wurden die Reformen mit einer erfolgreichen Volksinitiative mit über 107.000 Unterschriften begleitet. Das mag für dieses Land Nordrhein-Westfalen wenig sein, aber die Volksinitiative hat stattgefunden.
In der parlamentarischen Debatte im Landtag von Nordrhein-Westfalen äußerte der CDU-Abgeordnete Heinz Hart den Wunsch, ich darf zitieren: „dass die Reform in Nordrhein-Westfalen auch in den übrigen deutschen Parlamenten viele Diskussionen auslösen und das Diätenrecht auch dort verändert werden sollte.“ In Umfragen war ermittelt worden, dass 82 Prozent der Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens sich diesen Systemwechsel wünschten. Nach Verabschiedung des Gesetzes titelte eine Zeitung in Nordrhein-Westfalen dann auch, ich darf zitieren: „In der Realität angekommen.“ Ich zweifele daran, dass wir dies von unserem gegenwärtigen Abgeordnetenrecht auch schon sagen können, und deshalb ziehen wir die Beibehaltung dieses Rechts in Zweifel.
In diesem Sinne wird es auch unseres Erachtens jetzt Zeit, dass in Thüringen endlich über diese Fragen der Reform des Abgeordnetenrechts verstärkt diskutiert wird. In der Vergangenheit gab es im Freistaat vielfältige Diskussionen und Änderungsvorschläge zum Abgeordnetengesetz, teilweise wurden sie ausgelöst bzw. auch nachhaltig begleitet durch entsprechende Verfahren an Verfassungsgerichten einschließlich des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Eines ist doch auch interessant: Der Ausgangspunkt der Überlegungen der Benda-Kommission in Schleswig-Holstein war das Verfassungsgerichtsurteil von 2000 in Thüringen. Wir haben das nicht ganz so ernst genommen in Thüringen, sind darüber etwas großzügiger hinweggegangen, haben gemeint, einige kleine Korrekturen an unserem Abgeordnetengesetz reichen. Ich glaube, wir sollten uns am Beispiel von Schleswig-Holstein hier auch auf den Weg begeben. Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, hat auch der Thüringer Landtag beständig einen Änderungsbedarf des Abgeordnetengesetzes angezeigt, wenn ich an Anträge aus anderen Fraktionen hinsichtlich der Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes in der 3. Legislatur denke. Bisher wurden leider keine parlamentarischen Initiativen fruchtbringend dazu ergriffen. Wir haben manche Anträge vertagt mit dem Hinweis, lasst uns im Komplex darüber reden.
Wir meinen jetzt, die Zeit wäre reif, diese komplexe Diskussion zu führen. Deshalb meinen wir, dass diese dringend notwendige Diskussion nicht länger aufgeschoben werden sollte. Wir bezweifeln aber unsererseits unter Berücksichtigung verschiedener Problemlagen, dass eine einfache Novellierung des Thüringer Abgeordnetengesetzes ausreichend ist. Da mögen wir ja uns unterscheiden von anderen Ausgangspositionen. Nach unserer Auffassung sollte der Landtag der Forderung z.B. auch des Bundes der Steuerzahler Thüringen nachkommen und die grundlegenden Reformansätze von Nordrhein-Westfalen
in Thüringen übernehmen. Mit dem heutigen Antrag in Drucksache 4/2084 haben wir Ihnen doch kein Abgeordnetengesetz vorgeschlagen; wir haben Ihnen vorgeschlagen, in eine ernsthafte, inhaltliche und zielführende Diskussion zu dieser Problematik einzutreten.
Herr Höhn, wenn ich allein Ihren Beitrag nehme, habe ich schon Zweifel über die Ernsthaftigkeit und die Zielführung dieser Debatte.
Ich habe registriert, dass es die Äußerung sowohl von Herrn Schröter als auch von Ihnen gibt, die Diskussion über diesen Antrag in einem Ausschuss fortzuführen. Bitte?
Ich habe doch gesagt, ich habe es positiv registriert. Entschuldigen Sie, das war doch jetzt gar keine Kritik an Ihnen.
Nun darf ich noch die Hoffnung daran anknüpfen, dass mit dieser Debatte in einem Ausschuss, sicherlich im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, dieser Antrag nicht noch einmal ein halbes Jahr schmort, sondern dass er beraten, diskutiert, wegen mir auch verändert wird und dann recht zügig in das Parlament zurückkommt. Davon würden wir uns gern leiten lassen.
Bei der Diskussion vorhin ging mir eine Bemerkung von Frau Taubert gestern nicht aus dem Kopf. Frau Taubert, Sie können mich gern berichtigen. Sie haben gestern in Ihrem Beitrag zur Gesundheitsreform an den im Menschen innewohnenden Egoismus erinnert. Nun hoffe ich, dass Abgeordnete auch Menschen sind und auch ein gewisser Egoismus in uns allen, da nehme ich die eigene Fraktion gar nicht aus, ist.
Gerade deshalb sind diese Fragen des Abgeordnetenrechts nicht etwas von Gott Gewolltes, sondern dass wir uns selbst auch gegenüber der Öffentlichkeit diesem zu stellen haben.
Herr Schwäblein, Sie haben in Bezug auf die Indexregelung gesagt, es gibt ja die Drucksachenveröffentlichung im Thüringer Landtag, wo jeder, der es will, nachlesen kann, wie sich aufgrund der Indexregelung
in unserer Landesverfassung die Grunddiäten - man kann es dann auch nachlesen an den Sachkostenzuschüssen, die wir bekommen, oder an den Pauschalentwicklungen - entwickeln. Ich würde Sie ganz einfach einmal bitten nachzulesen, was der Bundestagspräsident in dem Zusammenhang mit der jetzigen indirekten Einführung der Indexregelung im Deutschen Bundestag auch gesagt hat, die haben es ja übernommen in das Abgeordnetengesetz. Er hat extra betont, dass es für ihn ganz wichtig ist, dass die Indexregelung in einem jährlichen Gesetz verankert wird, und sich dafür ausgesprochen, dass es 2006/2007 so ist. Eine gesetzliche Verankerung ist eine Norm für Diskussionen, Debatten und Veröffentlichung und hat auch eine Außenwirkung. Nun können Sie sagen, unsere Landesverfassung ist ein Gesetz, aber diese konkreten Summen erscheinen leider nur in Drucksachen, in Informationen und Unterrichtungen der Präsidentin.
In einem ersten Schritt haben wir natürlich vor - und daraus machen wir keinen Hehl, das ist eigentlich der Kern unseres Antrags, wenn er denn angenommen werden sollte, ich lasse das noch mal offen -, dass die Diskussion über diese Fragen maßgeblich durch die Arbeit einer Sachverständigenkommission initiiert werden sollte. Sie kennen den entsprechenden Antrag. Wir haben uns aber auch getraut, und das erzeugt ja wohl hier die Reaktionen, für die Reform des Thüringer Abgeordnetengesetzes einige Grundsätze und Ziele vorzuschlagen, an denen sich die Diskussion ja auch jetzt hier - von mir aus teilweise - entzündet. Ich möchte deshalb in diesem Zusammenhang auf einige eingehen. Die Begrifflichkeit „Normalsteuerbürger“ - oder was weiß ich - stört auch Kollegen hier im Haus in unserem Antrag. Sie ist für meine Begriffe vernachlässigbar, weil, das ist eine politische Kategorie. Hinter dieser Begrifflichkeit steht doch inhaltlich der Wechsel von steuerfreien pauschalen Aufwandsentschädigungen hin zum Geltendmachen mandatsbedingter Aufwendungen als Werbungskosten nach geltendem Steuerrecht. Das kann man so mittragen oder auch nicht und da kann man kritisch dazu stehen. Ich sage mal, es wurde hier aufgezeigt, dass das natürlich Problemlagen mit sich bringt. Und das erste halbe Jahr in Nordrhein-Westfalen hat gezeigt, dass das nicht einfach ist, für alle beteiligten Seiten übrigens, (Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das ha- ben Sie aber schön gesagt, Herr Kol- lege.)
ja, für Abgeordnete wie auch für Finanzämter nicht einfach ist. Aber ich habe mir das jetzt angeschaut, im
Mai ist das Abgeordnetengesetz in Brandenburg novelliert worden - Sie sind darauf eingegangen. Nun frage ich mich, worin der Unterschied besteht, ob ich - wenn ich Abgeordneter in Brandenburg wäre - für mein Abgeordnetenbüro, für das ich jeden Monat die Mietzahlungen nachweisen muss gegenüber der Präsidentin, um vom Landtag die Zahlung zu bekommen, das genauso gut beim Finanzamt machen könnte.
Nein. Ich glaube, es gehen manche Parlamente aus Gründen, die ich nicht ganz nachvollziehen kann, Wege, die sich teilweise mit dem Wechsel des Systems nach unserer Sicht anders lösen könnten.
Verehrte Damen und Herren, als einen weiteren Grundsatz für die Arbeit der Sachverständigenkommission haben wir im Antrag die Eigenvorsorge für die Alterssicherung verankert.
Bekanntlich weisen mehrere Verfassungsurteile, darunter auch der Weimarer Gerichtshof, darauf hin, dass die Altersversorgung des Abgeordneten in einem angemessenen Verhältnis zur Zeit der Mitgliedschaft im Parlament stehen muss. Eine Altersversorgung, die für zehn Jahre Abgeordnetentätigkeit mehr Versorgung bringt, als ein Rentenbeitragszahler mit Höchstbeitrag in 50 Jahren Arbeitsleben zusammenbekommen kann, ist danach für meine Begriffe höchst verfassungsrechtlich bedenklich.
Den Normalsteuerbürger, 39 Jahre alten Thüringer, den es hier gibt. Es gibt doch einen Schnitt in Thüringen, Herr Kollege, das wird doch in Einkommensfragen zugrunde gelegt als rechnerische Größe. Herr Höhn, allein diese Tatsache - und ich bin hier keinem Kollegen zu nahe getreten in den Pressegesprächen, die ich hatte dazu, habe ich nur mein Beispiel genannt. Es kann ja sein, dass die Präsidentin sagt: Buse, du kannst nicht rechnen. Aber ich habe gesagt, ich werde zehn Jahre wahrscheinlich diesem Landtag angehören, wenn er sich denn nicht vor 2009 auflöst. Wenn ich nach dem Abgeordnetengesetz meine Ren
Nun sage ich mal, dafür müsste eine alte Frau lange stricken oder müsste viel einzahlen. Und da fragen Sie, woher wir die Zahl willkürlich greifen - Rückstellung oder Berücksichtigung von 3.000 € im Monat für diese Zahlung. Die haben wir uns nicht aus den Fingern gesaugt. Ich gebe zu, dass wir da keine Experten sind in diesen Rentenrechtsfragen. Sie sehen das ja auch in der Zusammensetzung der Kommission oder in dem Vorschlag, wer in der Kommission sitzt: Versicherungs- und Rentenexperten auch mit vorzuschlagen, die mögliche Modellrechnungen eventuell dann auch mit anstellen könnten. Diese Zahl, das gebe ich zu, habe ich geklaut vom Thüringer Steuerzahlerbund. Das sind Veröffentlichungen, Publikationen, die sind ja allen zugänglich, das hätten Sie auch lesen können.
Ich gebe Ihnen eine zweite Zahl hierzu. Wir gehen in unseren Überlegungen davon aus, Sie haben die Zahlen von Nordrhein-Westfalen genannt, 1.500 €, sage ich jetzt mal, wir gehen von 1.000 € für eine eigene Altersvorsorge aus. Dieser monatliche Anteil ist nach Aussagen von Fachleuten hinreichend für eine angemessene Vorsorge für das Alter und die Vorsorge auch der Hinterbliebenen.
Weil Sie das Thema Versorgungswerk hier so hochgespielt haben: Sie hätten Herrn Dr. Hahnemann richtig zuhören sollen. Er hat eigentlich die grundlegende Position der Linkspartei.PDS hier dargelegt, dass unsere Fraktion, auch die Linkspartei insgesamt, das mit dem Versorgungswerk nur als einen Zwischenschritt betrachtet, weil wir meinen, den Schritt Ihnen vorzuschlagen oder hier zu diskutieren, sofort in die gesetzliche Rentenversicherung einzutreten, das wäre ein zu großer Schritt. Aber wenn es denn sein soll, würden wir uns diesen Problemen nie verwehren
und würden sagen, wir würden gleich den ganzen Schritt tun. Das sind so die Orientierungen, wo wir gesagt haben, es gab schon mal einen Schritt von Abgeordneten aus unterschiedlichen Parteien hin in