Protokoll der Sitzung vom 14.07.2006

und würden sagen, wir würden gleich den ganzen Schritt tun. Das sind so die Orientierungen, wo wir gesagt haben, es gab schon mal einen Schritt von Abgeordneten aus unterschiedlichen Parteien hin in

ein Versorgungswerk. Da mögen in Nordrhein-Westfalen die Abgeordneten die Ausnahme sein. Aber wir dachten, das wäre eventuell leichter nachzuvollziehen für uns. Bei aller Problematik, die Versorgungswerken innewohnen, das ist uns klar, und ob wir in Thüringen ein eigenes brauchen, möge die Kommission diskutieren. Ich glaube, es müsste gar nicht sein. Es gibt Berufsgruppen in Thüringen, die haben den Schritt über Staatsverträge in andere Versorgungswerke schon gemacht, wenn ich allein an die Steuerberater denke. Das könnte man auch nachvollziehen. Ob das das günstigste ist, lasse ich auch völlig offen. Aber ich glaube, der letzte Schritt überhaupt, in eine gesetzliche Rentenversicherung einzutreten, ist nun auch nicht eine linke Position urkommunistischer Tradition. Ich brauche Sie nicht daran zu erinnern; Sie wissen, dass von 1968 bis 1977 die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf dieser Versicherungsbasis für ihr Alter abgesichert waren.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das nutzt dem Steuerzahler gar nichts.)

Das glaube ich noch nicht, Herr Matschie.

Herr Abgeordneter Buse, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Schwäblein?

Aber gern.

Bitte, Herr Abgeordneter Schwäblein.

Herr Abgeordneter Buse, wenn Sie für einen solchen Systemwechsel bei Abgeordneten sind, haben Sie dann auch die Konsequenz, das von den Bürgermeistern, Landräten und Beigeordneten auch zu verlangen?

Herr Schwäblein, diese Bemerkung oder diese Frage, die Sie jetzt gestellt haben, hat ja Herr Höhn in seinem Beitrag auch schon angesprochen, indem er dann gleich die Landesregierung mit ins Boot genommen hat. Das Ministergesetz zu ändern, haben Sie gesagt, würde dann auch eine logische Konsequenz sein.

Ich könnte mir vorstellen - was weiß ich, ob es Folgen für weitere Amtsträger hat, lasse ich völlig offen. Wir 88 Menschen sollten über uns bereden und vielleicht

auch ein Zeichen setzen.

(Unruhe bei der CDU, SPD)

Meine Damen und Herren, der Eigenanteil von Abgeordneten entspricht damit nicht nur dem Grundsatz der Gleichstellung zu dem Normalbürger oder Normalsteuerbürger, sondern knüpft unproblematisch auch an Modelle an - das hatte ich gesagt -, die in vergangenen Jahrzehnten schon praktiziert wurden. Ich meine, wenn die Politik von Bürgerinnen und Bürgern fordert und sie ermuntert, mehr Eigeninitiative zur Altersversorgung zu ergreifen, dann sollten wir uns auch dem selbst nicht verschließen.

Meine Damen und Herren, wir negieren nicht, dass in Schleswig-Holstein wie in Nordrhein-Westfalen gegen den Wechsel von steuerfreien Aufwandsentschädigungen zur Geltendmachung mandatsbedingter Aufwendungen als Werbungskosten vor allem ein Vorbehalt vorgebracht worden ist - Herr Höhn hat das hier etwas anders formuliert -, wir kennen es, das Finanzamt dürfe mit einer solchen Prüfung nicht befasst werden, weil die staatlichen Behörden nicht die politische Notwendigkeit zu Aktivitäten prüfen dürfen. Sie haben auch damit genannt, dass es gegenwärtig da aufgrund der praktischen Erfahrung in NordrheinWestfalen nun Verständigung zwischen Landtag und den Finanzämtern für eine landesweit einheitliche Vorgehensweise im Umgang mit den Werbungskosten gekommen ist. Sie haben auf die Dicke dieses Werkes verwiesen. Ich glaube, das allein mit als einen Ablehnungsgrund zu nehmen, halte ich für nicht ganz gerechtfertigt.

Herr Höhn, ich habe doch versucht Ihnen zu sagen, dass es kein Gesetzesantrag ist, den wir stellen. Es ist ein Antrag, der die Diskussion, die wir alle so wollen und für notwendig halten, in Gang setzen oder auch initiieren soll, sach- und fachkundig begleiten soll. Da wird man sicherlich alles bereden können. Aber wenn wir schon bei Durchschaubarkeit bzw. Transparenz sind, möchte ich noch zwei weitere inhaltliche Forderungen zum Abgeordnetengesetz damit hier benennen. Das ist die Forderung nach Abschaffung der Indexregelung - wir haben darüber schon gesprochen - und nach Ausweitung der Offenlegungspflichten. Diese Fragen werden bekanntlich immer wieder durch aktuelle politische Vorkommnisse aufgeworfen. Ich kann ja auch nichts dafür, dass der VW-Konzern Abgeordneten Kohle hinterher geschmissen hat für Tätigkeiten, die nie stattgefunden haben. Diese Fragen werden bekanntlich dann immer wieder in einer Art und Weise diskutiert, die eine sachliche Diskussion - wenn es dann so ist, durch Skandale - nicht möglich machen. Deswegen sollten wir darüber in aller Ruhe diskutieren. Entsprechende Änderungen hin zu einer verstärkten Offenlegung von Nebentätigkeiten und Nebenverdiensten gegenüber

der Öffentlichkeit sind auch im Abgeordnetengesetz des Bundes nachvollziehbar. Einige Mandatsträger haben dagegen mittlerweile Klage beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Das sollte aber die Abgeordneten des Thüringer Landtags nach meiner Auffassung nicht abhalten, sich mit dieser Frage ebenso zu beschäftigen. Man kann ja begleitend zu den Verfahren dazu die Diskussion führen.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das habe ich befürwortet.)

In anderen demokratischen Staaten gibt es zu diesem Problem viel schärfere Regeln als in Deutschland, aber vielleicht auch ein anderes Einkommensteuergesetz. Auch diese Regelungen sollten bei der Diskussion aber in den Blick genommen werden. Das reicht von einer detaillierten Öffentlichmachung von beruflichen und gesellschaftlichen Aktivitäten bis hin zu Einkommensaufstellungen, über das Verbot der Ausübung bestimmter Funktionen für die Zeit des Mandats bis dahin, dass Aktien- und sonstige Firmenanteile des Abgeordneten und nächster Angehöriger für die Zeit des Mandats unter unabhängig treuhänderischer Verwaltung gestellt werden, so z.B. in den USA. Es gibt auch Länder, in denen Einkünfte aus Tätigkeiten außerhalb des Mandats auf die Abgeordnetenbezüge angerechnet werden.

Wir wollen überhaupt keines dieser Modelle auf Deutschland übertragen, aber man sollte sich doch wenigstens anschauen, warum andere demokratische Staaten so weitreichende Regelungen getroffen haben. Da gibt es ja auch jeweils Gründe. Die liegen sicherlich auch in historischen Erfahrungen dieser Länder und auch in dem Umgang mit der Demokratie.

Zu unserer Position der Abschaffung der Indexregelung wurde in der Einbringung schon einiges gesagt. Nur so viel noch: Obwohl der Bundestag gerade das Indexverfahren für sich entdeckt und das Abgeordnetengesetz dahin gehend geändert hat - ich bin darauf eingegangen -, sollte das den Thüringer Landtag nicht davon abhalten, zum guten alten Gesetzesbeschluss über die Diätenhöhen zurückzukehren. Wir sind dafür, auch diese Fragen in die Beratungen mit externem Sachverstand mit einzubeziehen.

Lassen Sie mich abschließend sagen, meine Damen und Herren, wir als Fraktion der Linkspartei.PDS meinen, eine umfassende Reform, orientiert am NRWModell, macht Sinn auch für Thüringen. Der Landtag sollte sich hier auf den Weg machen. Wir meinen, Thüringen sollte sich NRW nicht nur inhaltlich zum Vorbild nehmen, Vorbildcharakter hat auch die Art und Weise, wie die Reform in Nordrhein-Westfalen erarbeitet wurde. Deshalb haben wir im vorliegenden Antrag vorgeschlagen, das Reformgesetz in einer gesellschaftlich breit angelegten Sachver

ständigenkommission vorzubereiten.

Über die Größe und die Zusammensetzung dieser Kommission kann man unterschiedlicher Meinung sein, darüber kann man diskutieren. Wir haben versucht, ein Spektrum gesellschaftspolitischer Organisationen und Institutionen zusammenzubekommen, das verschiedene Bereiche und Fragestellungen abdeckt. So sollen unseres Erachtens die ehemaligen Abgeordneten ihre Erfahrungen aus der parlamentarischen Arbeit einbringen, ohne sich dem Vorwurf der Befangenheit im eigenen Interesse auszusetzen. Die Vertreter des Rechnungshofs, des Verfassungsgerichtshofs könnten vor allem die steuer- und verfassungsrechtlichen Fragen begutachten. Der Rechnungshof kann auch bei der Klärung von haushalterischen Fragen behilflich sein und Prognosen sowie Berechnungen erstellen. Zu diesen Fragen könnten auch der Bund der Steuerzahler und die Steuergewerkschaft Fachkundiges beitragen. Die Rechtsanwaltskammer sollte ihre Sachkunde nicht nur zur Klärung rechtlicher Fragen zur Verfügung stellen, sondern kann auch Erfahrungen zur sozialen Absicherung in den Strukturen eines Versorgungswerks einbringen. Auch der Verband der Deutschen Versicherungswirtschaft kann bzw. sollte seine Fachkompetenz in Sachen Wirtschaftlichkeitsberechnungen und anderes in die Kommission einbringen. Mit den Vertretern aus Handwerks- bzw. der Industrie- und Handelskammer und dem DGB sowie den zwei Dachverbänden der Sozialorganisation Parität und Liga wäre ein breites gesellschaftliches Spektrum nach unserer Meinung abgedeckt.

Auch über die Zeitschiene kann im Ausschuss noch diskutiert werden. Allerdings hat die Reformdiskussion in NRW gezeigt, dass auch aus verfassungsrechtlichen Gründen ein so weitreichender Systemwechsel zum Wechsel der Legislatur rechtlich am einfachsten zu machen ist und wir deshalb die mögliche Entscheidung über die konkrete Umsetzung der Reform mit Thüringer Abgeordneten rechtzeitig vor der nächsten Landtagswahl zu treffen haben. Wir müssen in Thüringen also das Rad nicht neu erfinden. Außerdem laufen auch in anderen Bundesländern und Bundestag Reformdiskussionen. Zu nennen ist hier Schleswig-Holstein - Herr Höhn, Sie sind darauf eingegangen, dass die Diskussion wiederbelebt worden ist. Aber warum sie gescheitert ist, darauf sind Sie leider nicht eingegangen. Es lag nicht an den Vorschlägen der Kommission. Das wissen Sie vielleicht genauso gut wie ich. Ganz aktuell ist sie wieder aufgeflammt in Baden-Württemberg. Dort hat die Opposition im Land, doch vor allem die SPD angekündigt, eine Reform in diesem Sinne anzustoßen.

In diesem Sinne haben wir uns als Fraktion eine sachliche Beratung und ggf. Beschlussfassung des Antrags als Ausgangspunkt einer zielführenden Dis

kussion und Reform des Thüringer Abgeordnetengesetzes gewünscht. Möge die Diskussion im Ausschuss zu einem für alle Fraktionen tragfähigen Antragsvorschlag kommen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor, so dass ich die Aussprache schließen kann.

Es ist beantragt, den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2084 an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt einige Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit ist der Antrag an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 14 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 15

Festlegung von Förderprioritäten für die Förderung touristischer In- frastrukturen in Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2088 -

Die SPD-Fraktion hat nicht das Wort zur Begründung beantragt und die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Reinholz den Sofortbericht erstattet. Bitte, Herr Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Antrag der Fraktion der SPD „Festlegung von Förderprioritäten für die Förderung touristischer Infrastrukturen in Thüringen“ nehme ich für die Landesregierung wie folgt Stellung:

Unter Punkt 1 Ihres Antrags ersuchen Sie um einen Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen zur investiven Tourismusförderung aus der Landestourismuskonzeption 2004. Dem komme ich gern nach, meine Damen und Herren, da wir die dort niedergelegten Empfehlungen bereits nahezu vollständig abgearbeitet bzw. umgesetzt haben.

So wurde z.B. der Förderstopp für das Beherbergungsgewerbe im Jahr 2004 aufgehoben. Seit Juli 2004 können wieder touristische Investitionen im Rahmen der einzelbetrieblichen GA unterstützt werden, sofern hierfür ein erhebliches Landesinteresse

besteht. Hierzu wurde dann auch eigens ein Förderwürdigkeitsausschuss unter Beteiligung der Thüringer IHKs, der TTG, des DEHOGA Thüringen eingerichtet. Dieses Fachgremium befasst sich mit der Frage, ob die vorliegenden Anträge im Bereich des Tourismusgewerbes, z.B. Hotelförderung, aus tourismuspolitischer Sicht geeignet sind, mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe unterstützt zu werden.

Ebenfalls 2004 wurde damit begonnen, ganz gezielt in die Verbesserung des Thüringer Radwegenetzes zu investieren. Dabei wurde der Schwerpunkt auf den qualitativen Ausbau der 13 Fernradwege einschließlich der Verbindungsspangen gelegt, da diese letztendlich das Rückgrat des Thüringer Radwegenetzes und damit auch das Aushängeschild bei der Vermarktung durch die TTG darstellen. Dies schließt im Übrigen die entsprechende Beschilderung nach bundeseinheitlichen Vorgaben sowie die Förderung von Parkplätzen mit ein. Als ein Resultat dieser kontinuierlichen Entwicklung konnte die TTG im Jahr 2005 eine aktuelle thüringenweite Radwegekarte auflegen und auch entsprechende Produkte anbieten.

Was die touristische Erschließung des Nationalparks Hainich angeht, ist im vergangenen Jahr mit der Eröffnung des Baumkronenlehrpfads ein erster Schritt getan worden. Ergänzend dazu wurde dessen touristische Anbindung auch durch eine entsprechende Beschilderung an der Bundesautobahn 4 verbessert. Weitere Schritte wie die gemeinsame Profilierung von Naturschutz und Umweltbildung auf der einen und touristische Angebote auf der anderen Seite werden gerade im so genannten Pilotprojekt Hainich von den Akteuren in der Region massiv vorangetrieben. Bei diesem Pilotprojekt, das im Übrigen aus meinem Haus finanziert wird, handelt es sich ebenfalls um eine Empfehlung aus der Landestourismuskonzeption.

In der Rhön wiederum wurde erst im Mai dieses Jahres der Rhönradweg als 13. Fernradweg Thüringens eröffnet. An der Saale wird ab diesem Jahr die Infrastruktur für das Wasserwandern umfangreich ausgebaut und damit Kanu-Touristen die Möglichkeit gegeben, von Sachsen-Anhalt bis weit nach Thüringen hinein ihrem Sport nachzugehen. Was die bessere Abstimmung der Förderprogramme und Förderprojekte mit touristischem Bezug angeht, hat die Landesregierung eine interministerielle Arbeitsgruppe „Tourismus“ eingesetzt. Darüber hinaus werden Förderanfragen und Förderanträge aus dem Bereich der touristischen Infrastruktur und des Tourismusgewerbes zentral von der TTG beurteilt. Durch die Einbindung der TTG wird zudem gewährleistet, dass das Produkt dann auch geeignet ist, entsprechend vermarktet zu werden. Des Weiteren beurteilt die TTG auch alle Arbeitsmarktanträge mit touristischem Bezug. Im Bereich der Radwege ist zudem das TMBV als Koordinierungsstelle mit eingebunden.

Was nun den Punkt 2 Ihres Antrags angeht, so darf ich Ihnen sagen, dass die Thüringer Tourismuspolitik längst klaren Schwerpunkten folgt und insofern kein Bedarf an irgendwelchen zusätzlichen, allgemeinen Prioritätenlisten besteht, zumal Sie diese Liste nach Regeln aufstellen wollen wie der, dass die Förderung besonderer touristischer Attraktionen in touristischen Zentren Priorität haben soll.

Meine Damen und Herren von der SPD, das sind Selbstverständlichkeiten, die nun wirklich zum elementarsten Rüstzeug der Tourismusförderung gehören; nicht anders der Hinweis, der Förderung von Gemeinschaftsprojekten Vorrang einzuräumen - das sind Allgemeinverständlichkeiten. Mit solchen irgendwie immer richtigen Festlegungen können Sie auch keine Prioritätenlisten aufstellen, sondern allenfalls Plattitüdenlisten. Da ist, denke ich, die Landesregierung schon ein ganzes Stück weiter, als Sie, Ihrem Antrag nach zu urteilen, es zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind.

Wir orientieren uns bei der Tourismusförderung vor allem an den Zielen und Empfehlungen der Landestourismuskonzeption. Daneben sind die Marketingthemen der TTG - Sie kennen Sie, „Aktiv und Natur“, „Städte und Kultur“ und „Gesundheit und Wellness“ - ein ganz wesentliches Kriterium. Nicht zuletzt spielen für eine realistische, am Machbaren orientierte Politik auch die verfügbaren Haushaltsmittel eine wesentliche Rolle.

Darüber hinaus muss aber differenziert werden. Mit allgemeinen Prioritätenlisten der genannten Art kommt man, denke ich, kein Stück weiter. Eine wichtige Differenzierung betrifft z.B. die nach touristischen Zielgruppen. Städtetourismus, Wandertourismus oder Kulturtourismus unterliegen ganz unterschiedlichen Trends und auch unterschiedlichen Anforderungen. Das, meine Damen und Herren, lässt sich einfach nicht alles über einen Kamm scheren.

Nehmen wir das Beispiel Sporttourismus. Hier werden wir im Rahmen der Konzeption Sporttourismus in Thüringen, basierend auf einem Ist-Profil, Handlungsfelder und Maßnahmen ableiten. Diese werden dann ganz konkreten inhaltlichen und räumlichen Prioritäten zugeordnet werden. Wie ich dazu bereits mehrfach ausgeführt habe, werden erste Ergebnisse zum Bereich Wintersporttourismus noch in diesem Jahr vorliegen. Die Gesamtkonzeption wird dann im Jahr 2007 fertiggestellt sein.

Da wir gerade beim Thema Wintertourismus sind, möchte ich im Hinblick auf Ihren Antrag gleich noch anmerken, dass die Landesregierung bereits seit den 90er-Jahren sehr, sehr viel Geld in die Hand genommen hat, um u.a. Liftanlagen zu erneuern, neu zu bauen oder das Spuren von Loipen mit entsprechen

der Technik sicherzustellen. Es kann jedoch, meine Damen und Herren, nicht sein, dass 10 bis 15 Jahre Einsatz dieser hochkarätig geförderten Technik nicht ausreichen, um entsprechende Mittel für eine notwendige Ersatzbeschaffung anzusparen. Hier immer nur nach dem Land zu rufen, denke ich, ist der falsche Ansatz.

Diejenigen, die in erster Linie von den Touristen, die nach Thüringen kommen, auch profitieren, sind letztlich die Kommunen und die touristischen Leistungserbringer vor Ort. Insofern muss zuallererst auch dort überlegt werden, wie das touristische Angebot in der erforderlichen Qualität vorgehalten werden kann oder neu erbracht werden muss. Dies gilt übrigens nicht zuletzt auch für die Parkplatzsituation am Rennsteig. Natürlich wird sich die Landesregierung nach Vorlage des Konzepts Sporttourismus in Thüringen sehr genau ansehen, wo der weitere Bedarf überhaupt liegt. In Abstimmung mit den Kommunen und mit dem Regionalverbund Thüringer Wald wird dann geprüft, wie diesem Bedarf natürlich auch förderseitig entsprochen werden kann.

Doch nun zurück zur Tourismusförderung, meine Damen und Herren. Sie orientiert sich nicht nur an den inhaltlichen Anforderungen einzelner touristischer Bereiche oder an der Tatsache, dass Förderung immer nur Anschubförderung und niemals Dauersubventionierung sein kann. Ein weiterer wichtiger Punkt lautet, wir müssen uns angewöhnen, und damit, meine Damen und Herren, meine ich auch die kommunale Ebene, Thüringen stärker aus der Sicht des Touristen, nämlich des Kunden, und seiner Anforderungen an die Urlaubsdestination zu betrachten. Der Wurm muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler, das habe ich sehr oft im Zusammenhang mit der Tourismuskonzeption gesagt. Wünsch-dir-wasListen, denen keine Nachfrage gegenübersteht, sind das Letzte, was wir hier brauchen und was wir dann auch noch fördern. Daher habe ich auch entschieden, dass zunächst nur ein Naturerlebnisbad, nämlich die Schwimm- und Badeteichanlage in Schweina, als Mustereinsatzfall gefördert wird. Die dort dann gemachten Erfahrungen im Betrieb werden wir uns sehr genau anschauen und dann werden wir entscheiden, ob diese Art von Freibädern zukünftig gefördert werden soll.

Natürlich werden die Förderanfragen aus den einzelnen touristischen Bereichen nach ihrer Bedeutung gewichtet und in Förderlisten zusammengefasst. Dabei werden selbstverständlich natürlich auch Prioritäten gebildet, und das nicht erst seit gestern. Denn nur dadurch ist gewährleistet, dass die Förderpolitik mit der strategischen Ausrichtung der Tourismuspolitik einhergeht. Wichtig ist es aber, solche Listen nicht zu einem Förderkorsett erstarren zu lassen, das einem dann am Ende die Luft abdrückt. Vielmehr sollte

eine gewisse Flexibilität und Handlungsfähigkeit dabei gewahrt bleiben. Deshalb werden diese Listen auch mehrmals im Jahr von uns überprüft und auch an die aktuellen Erfordernisse der jeweiligen Notwendigkeiten angepasst.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, das Fazit zu Ihrem Antrag lautet: Teil I - erledigt. Die Empfehlungen der Landestourismuskonzeption wurden und werden umgesetzt; Teil II - ablehnen, denn hier werden Förderprioritäten mit derzeit nicht angezeigten Vorfestlegungen und Allgemeinplätzen verwechselt. Das kann und wird die Landesregierung nicht mittragen. Herzlichen Dank.