Protokoll der Sitzung vom 19.10.2006

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Dr. Pidde beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Eine Vorbemerkung: Der Thüringer Rechnungshof hat einen wichtigen Verfassungsauftrag zu leisten, dessen ich mir selbstverständlich voll bewusst bin. Ebenfalls bin ich mir bewusst, dass von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs mit hohem Einsatz und Sachverstand tagtäglich hervorragende Arbeit für den Freistaat und seine Bürgerinnen und Bürger geleistet wird.

(Beifall bei der CDU)

Das habe ich auch in einem Schreiben vom 29. September 2006 an den Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs zum Ausdruck gebracht, mit dem ich mich für meine zitierten Äußerungen ausdrücklich entschuldigt habe.

Nun zur Beantwortung der Mündlichen Anfragen:

Zu Frage 1: Ja.

Zu Frage 2: Nein.

Zu Frage 3: Ja. Dies ist mit dem bewährten Schreiben vom 29. September 2006 auch bereits erfolgt.

Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Kuschel, Die Linkspartei.PDS, entsprechend Drucksache 4/2350.

Mauer in den Köpfen II

In der Drucksache 4/2331 hat Abgeordneter Grob (CDU) an die Landesregierung im Zusammenhang mit einer Demonstration am 12. September 2006 in Heringen/Werra eine Mündliche Anfrage gestellt.

In der Einleitung zu dieser Mündlichen Anfrage vermittelt der Fragesteller den Eindruck, die Linkspartei.PDS habe die besagte Demonstration angemeldet und durchgeführt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Kann die Landesregierung bestätigen, dass die am 12. September 2006 in Heringen/Werra stattgefundene Demonstration nicht von der Linkspartei.PDS angemeldet und durchgeführt wurde, und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezüglichen Erkenntnisse?

2. Kann die Landesregierung bestätigen, dass die Linkspartei.PDS am 12. September 2006 im Zusammenhang mit der stattgefundenen Demonstration keine Unterstützung durch die Gemeinde Dippach beziehen konnte, weil die Linkspartei.PDS weder Anmelderin noch Durchführende der Demonstration war, und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezüglichen Erkenntnisse?

3. Unter welchen Voraussetzungen darf eine Gemeinde logistische, finanzielle oder materielle Unterstützung für eine Bürgerinitiative leisten und wie wird diese Auffassung begründet?

4. Welche Erfahrungen liegen der Landesregierung vor, dass bei der Anmeldung und Durchführung von Demonstrationen auf der Grundlage des Versammlungsrechts der Versammlungsanmelder nicht mit den Versammlungsdurchführenden und Versammlungsteilnehmern identisch sein muss?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium. Bitte, Herr Minister Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Landesregierung liegt ein Schreiben vom 17. August 2006 mit Briefkopf „Die Linke.PDS Thüringen“ des Abgeordneten Kuschel vor, mit dem er für den 12. September 2006 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Protestkundgebung in Heringen beim Ordnungsamt der Stadt Heringen/Werra anmeldet. Nach Mitteilung der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra wurde die Demonstration von der Bürgerinitiative für ein lebenswertes Werratal e.V. durchgeführt.

Frage 2: Nein. Ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 1.

Frage 3: Die Nutzung von Gemeindevermögen ist grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zulässig. Hierzu zählt

nicht die Unterstützung der Gemeindebürger bei der Ausübung ihrer Individualrechte.

Frage 4: Keine. Die mangelnde Identität zwischen Versammlungsanmelder einerseits und Versammlungsdurchführenden bzw. Versammlungsteilnehmern andererseits ist nach den Erfahrungen der Landesregierung zumindest ungewöhnlich.

Eine Nachfrage, Herr Kuschel? Bitte.

Frau Präsidentin, ich würde von meinem Recht Gebrauch machen, zwei Nachfragen zu stellen. Danke.

Herr Minister, nochmals zur Konkretisierung, ob ich Ihre Antwort auch richtig verstanden habe. Sie können bestätigen, dass nicht die Linkspartei.PDS Anmelder der Veranstaltung war, insofern die Gemeinde Dippach auch nicht die Linkspartei.PDS, in welcher Form auch immer, unterstützt hat. Die zweite Frage würde ich gleich anschließen. Sie haben auf die beamtenrechtliche oder Neutralitätspflicht der Gemeinde hinsichtlich auch des Einsatzes von Gemeindevermögen verwiesen. Wie erklären Sie sich dann, dass die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Feldatal im Wartburgkreis den CDU Landtagsabgeordneten Manfred Grob bei einer Besucherfahrt in den Thüringer Landtag dahin gehend unterstützt, dass sich in dieser Verwaltungsgemeinschaft interessierte Teilnehmer bis zum 30. Oktober dieses Jahres melden können? Danke.

Also, ich bestätige gar nichts, Herr Kuschel, was Ihre erste Frage angeht, weil ich diese Frage beantwortet habe. Aber das sind immer diese Ungenauigkeiten, die Sie da hineinbringen, wo Sie nicht hinreichend differenzieren. Ich habe gesagt, ich wiederhole es noch einmal, dass wir ein Schreiben vorliegen haben, Briefkopf „Die Linke.PDS Thüringen“ - ist das die PDS oder ist sie es nicht?

(Zwischenruf aus dem Hause: Das ist sie nicht.)

Das haben Sie, Herr Kuschel, wohl entsprechend auf den Weg gebracht.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Links- partei.PDS: Sie belügen die Öffentlich- keit.)

Ich will Ihnen einmal was sagen, Herr Kuschel, das weise ich zurück.

(Glocke der Präsidentin)

Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf für dieses Wort „belügen“.

Die zweite Frage, die Sie angeführt haben, diese Frage hat mit der vorliegenden Mündlichen Anfrage nicht das Geringste zu tun. Offenbar haben Sie vor, den Abgeordneten Grob hier in irgendeiner Weise wieder zu diffamieren.

(Beifall bei der CDU)

Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Lemke, Die Linkspartei.PDS, entsprechend Drucksache 4/2369.

Widersprüche gegen die Abstufung von Bundes- und Landesstraßen

Im Staatsanzeiger 38/06 vom 18. September 2006 wurde u.a. in einer Allgemeinverfügung zur Abstufung von Straßen bekannt gemacht, dass ein Teilstück der Bundesstraße B 87, von der südlichen Abfahrt der Anschlussstelle Apolda der BAB 4 bis zur Einmündung in die B 85 in der Ortslage der Stadt Bad Berka, zur Kreisstraße 511 umgestuft wird und somit die Baulast an den Kreis Weimarer Land fällt. Begründet wird die Umstufung damit, dass dieses Teilstück nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Bundesstraße hat. Der Kreis Weimarer Land beabsichtigt, gegen diese Umstufung Widerspruch einzulegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Daten werden herangezogen, um die Verkehrsbedeutung einer Bundes- bzw. Landesstraße zu begründen?

2. Wie haben sich die unter Frage 1 genannten Daten auf dem Teilstück der B 87 in den letzten fünf Jahren entwickelt und was hat den Ausschlag für die Umstufung gegeben?

3. Wie viele Widersprüche gegen Umstufungen von Bundes- und Landesstraßen sind derzeit anhängig (bitte Einzelauflistung nach konkreter Umstufungs- maßnahme und Widerspruchsführer) ?

4. Wie viele Widersprüche sind bisher entschieden, wie vielen ist aus welchen Gründen entsprochen worden und wie viele sind aus welchen Gründen abgelehnt worden?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau und Verkehr, Herr Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Bei der Straßeneinstufung handelt es sich um einen Akt gebundener Rechtsausübung; die Verwaltung hat hier keinen Ermessensspielraum. Eine Straße ist entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung einzustufen. Widersprüche gegen Einstufungen sind deshalb sehr selten und die Verkehrsbedeutung einer Straße ergibt sich in erster Linie aus der Lage im Straßennetz und im Weiteren werden die Funktionszuordnung und die Verkehrsbelegung betrachtet. Die einzelnen Faktoren werden hierbei unterschiedlich gewichtet und entscheidend ist die Funktion, die die Straße innerhalb des Gesamtnetzes erfüllt, also zwischen welchen Räumen der Verkehr vermittelt wird bzw. vermittelt werden soll.

Zu Frage 2: Die genannte umzustufende Teilstrecke der Bundesstraße B 87 ist nicht als überregionale Straßenverbindung vorgesehen. Sie hat diese Funktion auch in der Vergangenheit nie erfüllt. Die bisherige Einstufung als Bundesstraße resultiert aus der formellen Übernahme der Fernstraßen der ehemaligen DDR in das Bundesfernstraßennetz. Die schmale kurvenreiche Straße führt durch ein naturschutzrechtlich sensibles Gebiet, das FFH-Gebiet Nummer 58. Sie weist erhebliche Gefällestrecken auf. In ihrem Verlauf befinden sich mehrere nur einspurig befahrbare Brücken, insbesondere eine denkmalgeschützte Holzbrücke mit einer Durchfahrtsbreite und Durchfahrtshöhe von teilweise unter 3 m sowie beschränkter Traglast. Es findet auf diesem Abschnitt vorrangig überörtlicher Verkehr innerhalb des Kreises, dem eine Kreisstraße zu dienen hat, statt. Der überregionale Verkehr benutzt zwischen Bad Berka und der Anschlussstelle Weimar die Bundesstraße B 85 und dann in Richtung Dresden die Bundesautobahn A 4.

Zu Fragen 3 und 4, die ich gern gemeinsam beantworten möchte: Gegen die Umstufung von Bundesstraßen ist derzeit ein Widerspruch anhängig, nämlich der Widerspruch des Landkreises Weimarer Land vom 20. September 2006 gegen die Umstufung einer Teilstrecke der B 87 zur K 511, von der Bundes

autobahn A 4, Anschlussstelle Apolda, bis zur Bundesstraße B 85 in Bad Berka. Der Widerspruch ist zulässig. Ein Widerspruchsbescheid wurde noch nicht erlassen. Seit 1999 gab es darüber hinaus vier Widersprüche gegen Umstufungen, von denen drei zulässig waren. Alle zulässigen Widersprüche wurden zurückgewiesen, da in keinem Fall Gründe vorgetragen wurden, die eine andere Entscheidung rechtfertigten. Die Widerspruchsführenden haben nicht geklagt. Gegen die Umstufung von Landesstraßen kann kein Widerspruch eingelegt werden. Hier muss sofort geklagt werden. Von 23 Klagen seit 1999 wurden 17 Klagen zurückgenommen und bei den übrigen Verfahren wurden die Klagen entweder durch Urteil zugunsten der Straßenbauverwaltung zurückgewiesen bzw. eingestellt oder die Beschwerden hiergegen zurückgewiesen.