Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich kann mich relativ kurz fassen, weil Kollegin Berninger zu
unserem gemeinsamen Antrag eigentlich die wesentlichen Punkte schon vorgetragen hat; ich möchte nur noch auf einige wenige Aspekte eingehen. Worum geht es uns? Um das Aufenthaltsrecht für langjährig geduldete Flüchtlinge. Es geht uns darum aus menschlichen Gründen und es geht, so denke ich, das wissen Sie alle, um einen begrenzten Personenkreis. Ich glaube, dass jeder, der sich für Humanität in dieser Welt stark macht, einem solchen Antrag eigentlich zustimmen muss.
Es tut mir leid, dass der Innenminister zum ersten Punkt nicht berichtet hat, aber ich hoffe, dass das entweder heute in der Sitzung oder zu einem anderen Zeitpunkt passieren wird. Der Punkt zwei, wo sehr deutlich gemacht ist, worum wir den Innenminister bitten, damit er sich zu diesen Punkten verwendet in der Innenministerkonferenz im Sinne unseres Antrags und im Sinne der Menschen. Ich denke, sie sind ganz deutlich formuliert und es ist auch nicht neu, weil auch die Kirchen und andere Bereiche sich genau für diese Aspekte einsetzen. Und der Punkt 3 ist das, was wir für uns selber regeln können. Wir können bis zur Entscheidung auf Bundesebene, bis die Innenminister sich geeinigt haben, selber etwas tun. Wir können einen einstweiligen Abschiebestopp für den betroffenen Personenkreis hier erlassen. Ich glaube, im Sinne der Menschlichkeit sollten wir das machen. Auch alle Mitglieder im Petitionsausschuss, die ja oft mit solchen Anliegen konfrontiert werden, unabhängig davon, dass Sie alle auch in Ihren Büros sicherlich mit solchen Problemen zu tun haben, wir haben die Petitionen vertagt und hoffen und wünschen uns eine positive Entscheidung im Rahmen der Innenministerkonferenz und auf Bundesebene. Ich glaube, das ist keine überzogene Forderung. Wir alle sollten uns, ob aus christlichem oder humanitärem Gedankengut, in diesem Sinne einigen können.
Lassen Sie mich noch einen Satz zu der gemeinsamen Erklärung des Erfurter Stadtrats sagen. Es gab ja dazu auch Pressemitteilungen im Vorfeld, und auch das nicht das erste Mal, PDS, SPD und Grüne haben gemeinsame Erklärungen verfasst zu dem Thema des Aufenthaltsrechts für langjährig geduldete Flüchtlinge. Ich bin schon den Kollegen der CDU im Erfurter Stadtrat dankbar, dass sie sehr deutlich gemacht haben, sie stimmen der Erklärung aus formalen Gründen nicht zu, weil sie der Meinung sind, dass dieses nicht in den Stadtrat gehört, aber dass sie sich voll und ganz hinter den Inhalt dieser gemeinsamen Erklärung stellen. Man hat es auch nicht abgelehnt, man hat sich nicht enthalten, man hat an der Abstimmung nicht teilgenommen bis auf zwei, die hier schon genannt worden sind. Aber, ich glaube, das macht sehr deutlich und es ist im Übri
gen auch von den Kollegen der CDU gesagt worden, dass sie auch bereit sind, dieses Papier zu unterschreiben. In dem Falle kann man sagen, der Stadtrat hat sich einstimmig aus humanitären Gründen für ein solches Aufenthaltsrecht entschieden. Ich glaube, das könnte auch die Vorstufe sein, weil Sie ja gesagt haben, formal gehört es nicht auf die kommunale Ebene, es gehört auf Landes- bzw. Bundesebene, so dass Sie eigentlich gar kein Problem haben sollten, hier Ihre Zustimmung zu geben und das auch noch mal deutlich zu machen.
Auch ich schließe mich Frau Berninger an und bitte Sie ganz herzlich darum. Hier geht es nicht um politische Ideologien oder sonst irgendwas, hier geht es um menschliches Handeln, was viele aus Ihren Reihen auch vor Ort tun; ich bitte Sie als CDU-Fraktion darum. Wenn Sie hier nicht zustimmen können, dann bitte ich noch einmal ganz explizit den von mir sehr geschätzten Innenminister, egal wie Sie sich jetzt entscheiden, in dieser Innenministerkonferenz sich entsprechend unseres Antrags zu verhalten. Vielleicht kann der geschätzte Staatssekretär diesen Wunsch auch weitertragen. Herzlichen Dank.
Seitens der Abgeordneten liegen keine weiteren Redemeldungen mehr vor. Für das Innenministerium hat Staatssekretär Baldus das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem von der Fraktion der Linkspartei.PDS und der SPD-Fraktion eingebrachten Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, zur Situation langjährig geduldeter Flüchtlinge zu berichten sowie darzulegen, nach welchen Kriterien eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge aus Sicht der Landesregierung von der Konferenz der Innenminister der Bundesländer verabschiedet werden soll.
Erlauben Sie mir einleitend den Hinweis darauf, dass die Landesregierung zuletzt am 6. Oktober dieses Jahres zur Situation der langjährig geduldeten Flüchtlinge in Thüringen berichtet hat. Die Landesregierung wird selbstverständlich innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgesehenen Frist erneut über die Situation langjährig geduldeter Flüchtlinge in Thüringen berichten. Des Weiteren wird beantragt, die Landesregierung zu beauftragen, sich für eine zügige Verabschiedung einer bundeseinheitlichen Altfallregelung für im Antrag näher bezeichnete Personengruppen einzusetzen.
Verehrte Damen und Herren Abgeordnete, bereits mehrfach wurde im Plenum die Thematik der langjährig geduldeten Flüchtlinge ohne Aufenthaltsstatus erörtert. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand dabei jeweils die Frage, in welcher Weise die rechtliche Situation von langjährig geduldeten Flüchtlingen verbessert werden kann. Mit dem zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz hat der Gesetzgeber bis dahin nicht bestehende Wege eröffnet, um geduldeten Flüchtlingen unter bestimmten Voraussetzungen einen sicheren Aufenthaltsstatus aus humanitären Gründen gewähren zu können. So kann insbesondere auf der Grundlage des § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes denjenigen Ausländern, die unverschuldet nicht ausreisen können, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Diese Möglichkeit der Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen haben die Ausländerbehörden des Landes hinreichend genutzt. So erhielten im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Juli 2006 bereits 575 geduldete Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes. Auch hat die Landesregierung unverzüglich nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes die im Aufenthaltsgesetz vorgesehene Möglichkeit der Einrichtung einer Härtefallkommission genutzt, um in Einzelfällen dringenden humanitären oder persönlichen Gründen Rechnung tragen zu können. So erhielten auf Anordnung des Landes bis zum 31. Juli dieses Jahres nicht weniger als 170 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 a des Aufenthaltsgesetzes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Zahlen belegen, dass die Landesregierung und die Ausländerbehörden des Landes die im Zuwanderungsgesetz enthaltenen Möglichkeiten einer Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen sehr wohl nutzt. Wenngleich sich die Situation für langjährig geduldete Flüchtlinge mit dem Zuwanderungsgesetz bereits entscheidend verbessert hat, bin ich doch der Ansicht, dass insbesondere im Hinblick auf wirtschaftlich und sozial integrierte Flüchtlinge noch zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Diese Meinung vertrat auch die Innenministerkonferenz auf ihrer Frühjahrssitzung in Garmisch-Partenkirchen und beschloss die Einrichtung einer länderoffenen Arbeitsgruppe zu dieser Thematik. In den Beratungen dieser Arbeitsgruppe, an denen sich der Innenminister des Freistaats Thüringen intensiv beteiligt hat, bestand über viele Punkte einer möglichen Bleiberechtsregelung parteiübergreifend Einvernehmen. So besteht Einvernehmen darüber, dass eine Bleiberechtsregelung sich nicht allein auf bestimmte Stichtage beschränken kann, sondern weitere Voraussetzungen enthalten muss. Weiter herrscht Einvernehmen darüber, dass ein Bleiberecht nicht für Ausländer in Betracht kommen kann, bei denen Ausweisungsgründe vorliegen oder die in nicht uner
heblichem Umfang straffällig wurden. Konsens besteht zudem insoweit, dass grundsätzlich die Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen gesichert sein muss. Dabei soll aber dem Umstand, dass Geduldete häufig nur unter erschwerten Bedingungen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, dadurch Rechnung getragen werden, dass die Möglichkeit eingeräumt wird, innerhalb eines Jahres ein Beschäftigungsverhältnis nachzuweisen.
Meine sehr geehrten Abgeordneten von der Fraktion der SPD, aber auch von der Fraktion der Linkspartei.PDS, es ist allerdings nicht zu vertreten, in diesem Stadium der Verhandlungen der Innenminister, die kurz vor ihrem Abschluss stehen, durch Festlegungen in verschiedenen Punkten, die ihr Antrag enthält, Erwartungen zu wecken, die von den Eckpunkten, die die Innenminister bisher vereinbart haben, nicht gedeckt sind. Dieses wäre aus unserer Sicht nicht zu verantworten und es würde zu großen Enttäuschungen bei den Betroffenen führen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wenngleich im Hinblick auf eine Bleiberechtsregelung noch Erörterungsbedarf besteht, bin ich jedoch zuversichtlich - und der Innenminister des Freistaats Thüringen wird sich mit Nachdruck, das kann ich Ihnen versichern, dafür einsetzen -, dass sich die Innenministerkonferenz auf ihrer Herbstsitzung Mitte November in Nürnberg auf eine ausgewogene Regelung verständigen wird. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und schließe die Aussprache. Ausschussüberweisung des Antrags der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD ist nicht beantragt worden, wir stimmen also direkt über diesen Antrag ab. Herr Abgeordneter Schröter.
So rufe ich als Erstes auf aus dem Antrag in Drucksache 4/2367 den Punkt 1. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Damit ist dieser Punkt 1 angenommen.
Die Punkte 2 und 3 zusammen stimmen wir nun namentlich ab und ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln.
Aber ich bin noch nicht in der Lage gewesen, weil ich den Platz nicht verlassen darf. Jetzt kann die Auszählung vorgenommen werden.
Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Fraktionen von Linkspartei.PDS und SPD in der Drucksache 4/2367, und zwar hier zu den Nummern 2 und 3 des Antrags vor. Es wurden 76 Stimmen abgegeben, mit Ja haben 35 gestimmt, mit Nein 41 (namentliche Abstimmung siehe Anla- ge 3). Damit sind die Nummern 2 und 3 dieses Antrags abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 14.
Bevor ich zum Abschluss des heutigen Plenarsitzungstages komme, möchte ich Sie noch einmal darauf hinweisen, dass Sie alle eine Einladung bekommen haben für den 25.10.2006, um 14.00 Uhr, für den Tag der Verfassung. Wir möchten darum bitten, dass Sie sich zurückmelden, weil es ja dann auch um die Platzierung hier im Saal mit unseren ungarischen Gästen geht. Vielleicht hat der eine oder andere das bisher noch nicht getan und die Karte liegt auf seinem Schreibtisch, dann könnte er es heute Abend sogar noch tun.
Außerdem verweise ich darauf, dass die nächsten Plenarsitzungstage am 23. und 24. November 2006 stattfinden. Ich bitte, das ausdrücklich zu berück
sichtigen, denn der 24. November 2006 war bisher ein Reservetermin und wir haben dazu beraten, dass vor dem Hintergrund der Anträge, die wir als Bugwelle vor uns herschieben, dieser 24. November 2006 als ordentlicher Plenarsitzungstag aktiviert wird.