Zu Frage 3: Nein, ein zwingender Bedarf besteht nicht. § 16 Abs. 3 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes sieht einen solchen Abschluss nicht ausdrücklich als notwendige Ausbildung für Leiterinnen in Kindertagesstätten vor, demnach kommen hierfür Staatlich anerkannte Erzieher mit entsprechender Berufserfahrung, Diplompädagogen, Diplomsozialarbeiter, Diplomsozialpädagogen bzw. Absolventen entsprechender Bachelor- und Magisterabschlüsse in Betracht. Absolventen des genannten Fortbildungsangebots müssen daher über einen der vorher genannten Abschlüsse bereits verfügen, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung als Leiterin oder Leiter zum Einsatz kommen wollen. Im Gegensatz hierzu sind für das Angebot der Thüringer Sozialakademie in Jena keine entsprechenden Zugangsvoraussetzungen festgelegt.
Zu Frage 4: Die Thüringer Sozialakademie Jena ist durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 20. September 2006 bereits auf die Problematik hingewiesen worden. Der Träger hat sich bis heute nicht dazu geäußert. Es ist der Landesregierung rechtlich nicht möglich, der Sozialakademie dieses Weiterbildungsangebot zu untersagen.
Herr Staatssekretär, hält es die Landesregierung für zulässig, dass ein Träger oder eine Gesellschaft suggeriert, dass man bei ihr eine Ausbildung oder einen Abschluss erwerben kann, der augenscheinlich nach dem, was Sie hier gerade geschildert haben, nicht staatlich in Thüringen anerkannt ist?
In einem Schreiben vom 12. Oktober 2006 an das Thüringer Finanzministerium teilt das Kultusministerium mit, dass der finanzielle Bedarf für die Kindertagespflege (Kapitel 04 04 Titel 633 01) mit ca. 111,1 Mio. €, etwa 4,7 Mio. € unter dem im Haushalt festgelegten Ansatz läge.
1. Welche Gründe verursachen nach Kenntnis der Landesregierung den verminderten Finanzbedarf im Bereich der Kindertagesbetreuung?
3. Gibt es vonseiten der Kommunen oder der freien Träger Bedarfsmeldungen im Bereich der Förderung von Kindertagesstätten, die mit den frei werdenden Mitteln gedeckt werden könnten?
Werte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Pelke beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Bei der Ausgabenplanung für das 1. Halbjahr 2006 wurde von den Erfahrungs- und Prognosewerten des Jahres 2005 sowie der Vorjahre ausgegangen. Ursachen für den verminderten Finanzbedarf sind, dass der auf der Basis des Planansatzes 2005 einschließlich genehmigte überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 153,3 Mio. € ermittelte Finanzbedarf für das 1. Halbjahr 2006 im Rahmen dieser Übergangsregelung im Rechnungsergebnis mit rund 2,4 Mio. € unterschritten wurde, zum Zweiten, die Finanzierung der zusätzlichen Fachkräfte zur Förderung von Kindern mit Behinderungen in Regeleinrichtungen nicht im prognostizierten Umfang erfor
Zu Frage 2: Nicht verausgabte Mittel werden, soweit sie nicht zur Deckung im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorschriften benötigt werden, zur Verminderung der Kreditaufnahme des Freistaats verwendet.
Zu Frage 3: Die gesetzlichen Ansprüche der Kommunen und freien Träger aus dem Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz werden erfüllt. Freiwillige Leistungen auf diesem Gebiet sind wegen der abschließenden gesetzlichen Regelung nicht möglich.
Gibt es Nachfragen? Keine Nachfragen. Dann stellt die nächste Mündliche Anfrage die Abgeordnete Jung, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/2471.
Laut Medienberichten sollen Sozialhilfeempfänger in diesem Jahr 36 € Weihnachtsgeld erhalten. Der Bundesrat hätte dazu einen entsprechenden Beschluss gefasst.
1. Wie viele anspruchsberechtigte Personen in Thüringen erhalten das oben erwähnte Weihnachtsgeld in Höhe von 36 €?
4. Welche Modalitäten werden angewandt, damit Wohnungslose bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohte Bürgerinnen und Bürger, denen ein Tagessatz von den zuständigen Sozialämtern ausgezahlt wird, auch Weihnachtsgeld erhalten?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Bitte, Herr Staatssekretär.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zunächst eine Vorbemerkung: Es ist keineswegs zutreffend, wie die Einleitung zur Anfrage vermuten lässt, dass durch einen Beschluss des Bundesrats alle Sozialhilfeempfänger in diesem Jahr 36 € Weihnachtsgeld erhalten sollen. Vielmehr erhalten die einmalige Weihnachtsbeihilfe 2006 nur Personen in stationären Einrichtungen mit einem Anspruch auf weiteren notwendigen Lebensunterhalt, bestehend aus Kleidung und einem angemessenen Barbetrag.
Zu Frage 1: Da es keine Statistik darüber gibt, wie viele Personen in stationären Einrichtungen Thüringens am 1. Dezember 2006 einen Anspruch auf Kleidung und einen angemessenen Barbetrag gemäß § 35 Abs.2 des SGB XII haben, kann die Frage nur mit einem längeren verwaltungsmäßigen Rechercheaufwand bei allen örtlichen Trägern der Sozialhilfe beantwortet werden. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass die örtlichen Träger der Sozialhilfe nicht verpflichtet sind, hierzu Angaben zu machen.
Zu Frage 2: Nach den §§ 1 und 3 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des SGB XII sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Sozialhilfe auch für die Auszahlung der Weihnachtsbeihilfe zuständig. Sie regeln deshalb die Auszahlungsmodalitäten in ihrer eigenen Verantwortung.
Zu Frage 3: Nach § 6 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des SGB XII tragen die örtlichen Träger der Sozialhilfe die Kosten für die ihnen obliegenden Aufgaben. Der Freistaat Thüringen erstattet den Kommunen jedoch 60 Prozent der Kosten der Weihnachtsbeihilfe, sofern sich die Kostenerhöhung durch die Gewährung der Weihnachtsbeihilfe voll im Aufwuchs der jährlichen Gesamtaufwendungen niederschlägt. Für 114 Kriegsbeschädigte in den stationären Einrichtungen Thüringens - Stand 31.12.2005 - hat der Bund ein Rundschreiben in Aussicht gestellt, wonach sich deren Weihnachtsbeihilfeanspruch 2006 aus § 27 a des Bundesversorgungsgesetzes ergebe. In diesen Fällen hat der Bund 80 vom Hundert und der Freistaat Thüringen 20 vom Hundert der Kosten der einmaligen Weihnachtsbeihilfe zu tragen.
Zu Frage 4: Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Bürgerinnen und Bürger haben in der Regel keinen Anspruch auf die einmalige Gewährung der Weihnachtsbeihilfe, da sich dieser Personenkreis üblicherweise nicht in stationären Einrichtungen befindet.
Gibt es Nachfragen? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann schließe ich die Fragestunde, die weiteren Fragen werden morgen aufgerufen.
Die Abgeordnete Kaschuba hat darum gebeten, eine persönliche Erklärung abgeben zu können. Ich erteile ihr das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, meine persönliche Bemerkung bezieht sich auf das Verhalten von Herrn Panse. Ich fühle mich dadurch persönlich angegriffen und gekränkt. Herr Panse hat durch einen Zwischenruf erklärt: „Ihr gehört hier alle raus“, und hat die Fraktion der Linkspartei.PDS mit der NPD im Sächsischen Landtag verglichen. Ich weise das zurück und meine Fraktion wird den Antrag stellen, das im Ältestenrat zu beraten. Danke.
Frau Präsidentin, erstens: Ich habe ausdrücklich die Linkspartei.PDS-Fraktion nicht mit der NPD verglichen. Ich stelle aber fest, dass das Benehmen einiger Kollegen hier in diesem Haus augenscheinlich nicht diesem Haus angemessen sein kann. Das, was sich hier eben abgespielt hat, als ich versucht habe,
eine Mündliche Anfrage zu stellen, glaube ich, hat nichts mit einem normalen Parlamentsablauf zu tun. Das war der Grund, weswegen ich die Kollegen und Kolleginnen der PDS gebeten habe, wenn sie denn hier an dieser Sitzung nicht mehr teilnehmen möchten, dann mögen sie doch bitte auch den Saal verlassen
a) auf Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS zum Thema: „Auswirkungen der von der Landesregierung angekündig- ten Gemeindegebietsreform auf die Arbeit der Enquete- kommission 4/1 des Thürin- ger Landtags“ Unterrichtung durch die Prä- sidentin des Landtags - Drucksache 4/2427 -
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, jeder, der sich im Land intensiv mit Verwaltungsfragen beschäftigt, weiß, ohne eine durchgreifende Verwaltungs- und Gebietsreform kann Thüringen seine finanziellen Probleme nicht lösen. Nur der Ministerpräsident weigert sich noch hartnäckig, die Realitäten zur Kenntnis zu nehmen. Unser Nachbar Sachsen, der finanziell deutlich besser dasteht als Thüringen, hat heute schon bei etwa doppelt so vielen Einwohnern wie Thüringen nur die Hälfte der selbstständigen Gemeinden - etwa 500. Obwohl hier schon andere Strukturen, leistungsfähigere Strukturen da sind, hat Sachsen sich jetzt vorgenommen, bis Mitte 2008 noch einmal eine umfassende Verwaltungs- und Gebietsreform zu machen mit einem Neuzuschnitt von Zuständigkeiten; Kreise und kreisfreie Städte sollen nach dieser Reform nicht weniger als 200.000 Einwohner haben. Das ist das, was unser Nachbarland Sachsen als effizient und finanziell verträglich ansieht. Ich habe das ja vorhin schon mal gesagt: Sachsen steht bekanntlich finanzpolitisch etwas besser da als Thüringen. Rechnen Sie doch noch mal Ihre eigenen Rechnungen durch, vielleicht kommen Sie ja doch zu ähnlichen Schlüssen, dass andere Strukturen effizienter und kostengünstiger für die Bürger sind. Auch Sachsen-Anhalt will die Zahl der Kreise bis Mitte kommenden Jahres deutlich reduzieren, nämlich auf neun, und dann in einem zweiten Schritt bis 2009 soll eine einheitliche leistungsfähige Gemeindestruktur geschaffen werden. Dazu sollen in Sachsen-Anhalt dann flächendeckend Einheitsgemeinden eingeführt werden.