3. Welche Maßnahmen, Veranstaltungen und Aktionen plant die Landesregierung dabei in ihrer Verantwortung (bitte ebenfalls aufgeschlüsselt nach jedem einzelnen Ministerium)?
4. Welche dieser Ressourcen stellt die Landesregierung zur Verfügung, um Maßnahmen anderer Träger zu unterstützen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir bitte eine kurze Bemerkung zu den Intentionen und Zielen des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle im Jahr 2007, da lediglich in der Frage auf eine der anvisierten Zielgruppen, die der Frauen, abgehoben wird. Damit wären die Intentionen und Ziele der Initiativen der Europäischen Kommission verkürzt dargestellt. Das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle bildet das Kernstück der von der Kommission präsentierten Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle.
Ich beantworte nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Koordinierende Aufgaben für dieses Jahr der Chancengleichheit werden durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit wahrgenommen.
Zu Fragen 2, 3 und 4 - diese möchte ich für die Landesregierung zusammenhängend beantworten: Unter Beachtung der Entscheidung des Thüringer Landtags zum Haushaltsgesetz und den damit verbundenen Zielen werden die Ressorts im Rahmen ihrer Ressourcen, Zuständigkeiten und Aufgaben durch verwaltungsinternes Handeln gegebenenfalls entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellen. Zu Beginn ist darauf hinzuweisen, dass die Ministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Aufgaben die mit dem Jahr der Chancengleichheit verbundenen Intentionen und Ziele in ihrer konzeptionellen und planerischen Arbeit durchgehend berücksichtigen. Das kann sich demnach im Nachfolgenden nur um Vorstellungen, Vorschläge und Maßnahmen handeln, die das bisherige Handeln in dieser Querschnittspolitik Gleichstellung hinweisend begleiten oder intensivieren.
Eine Abfrage ergab die nachfolgend genannten zusätzlichen, bereits jetzt in Planung befindlichen Maßnahmen und Aktionen. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat u.a. in Anlehnung an die Schwerpunkte aus dem EUFahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern Kriterien für die Bewertung unter dem Aspekt der Chancengleichheit von Frau und Mann erarbeitet. Diese bilden künftig die Grundlage für die Prüfung geplanter Fördermaßnahmen, etwa solcher, die zum Beispiel die ländliche Entwicklung zum Gegenstand haben.
Das Thüringer Kultusministerium weist darauf hin, dass die Schulen im Sinne der Eigenverantwortlichkeit und auch die Hochschulen als autonome Einrichtungen das Europäische Jahr der Chancengleichheit zum Anlass nehmen werden, sich in diesen gesellschaftlichen Prozess mit einzubringen. Für die Schulen wird es Berührungspunkte geben im Rahmen der Berufswahlvorbereitung. Es werden sich aber auch konkrete Möglichkeiten des Engagements im Rahmen der Mitwirkungsgremienarbeit eröffnen. Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen sind über das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle informiert und gebeten worden, in Zusammenarbeit mit den akademischen Auslandsämtern und den Behindertenbeauftragten Veranstaltungen zum Jahr der Chancengleichheit zu initiieren. Das Kultusministerium hat die Schulen und Hochschulen aufgerufen, sich ebenfalls an diesem Jahr und den damit verbundenen Zielsetzungen zu beteiligen.
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit wird beispielsweise im Rahmen der Strukturfondsförderung die Intention des Europäischen Jahres der Chancengleichheit nachdrücklich mit unterstützen.
Das Thüringer Justizministerium wird im Rahmen seiner Zuständigkeit unter anderem im Februar 2007 eine Fortbildung für Richter und Führungskräfte zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz anbieten.
Für das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit kann ich u.a. über folgende Vorhaben und Planungen berichten: Im Vorgriff auf das Europäische Jahr der Chancengleichheit wird der Ausländerbeauftragte bereits in diesem Dezember eine Informations- und Diskussionsveranstaltung für Ausländer und an Ausländerangelegenheiten interessierte Deutsche über das Allgemeine Gleichstellungsgesetz durchführen, mit dem die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt wird. Eine gleichartige Informationsveranstaltung wird auch die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen für Multiplikatorinnen durchführen. Auch der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen bereitet entsprechende Veranstaltungen im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit vor. Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann wird das Europäische Jahr der Chancengleichheit zum Anlass nehmen, u.a. für eine noch breitere Beteiligung am Girls’ Day 2007 zu werben. Darüber hinaus gibt es seitens der Beauftragten Vorbereitungen zu einer gemeinsamen Aktion mit der Landesschülervertretung mit dem Ziel, Einstellungs- und Verhaltensänderungen durch entsprechendes lokales Engagement zu erreichen. Auch das Konzept zum 2. Thüringer Familientag 2007 greift bereits die Intentionen dieses Jahres auf. Hier wird es eine Vielzahl von Berührungspunkten, insbesondere des generationsübergreifenden Miteinanders, in zahlreichen Veranstaltungen geben. Natürlich wird die Landesregierung nicht staatliche Organisationen und bürgerschaftliches Engagement im Rahmen der finanziellen und personellen Gegebenheiten nach Kräften unterstützen.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meinen Eindruck, dass Ihre Ausführungen dazu Anlass gegeben haben, bei mir den Eindruck entstehen zu lassen, dass es noch nicht wirklich einen Plan gibt und dass Sie über ihr tägliches Alltagsgeschäft hinaus bisher das Europäische Jahr der Chancengleichheit in Ihrer Arbeit nicht mit einbezogen haben?
Wird das Europäische Jahr der Chancengleichheit 2007 dann etwas anders ablaufen als das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003? Ich frage in der Hinsicht: Werden die Betroffenen diesmal im Vorfeld bei der Vorbereitung von Veranstaltungen mit einbezogen oder macht die Landesregierung mit ihren Ministerien wieder alles selbst und wir bekommen da eine Geschichte präsentiert, die dann zwar das Motto hat „nicht über und ohne uns“, aber die Betroffenen waren ausgeschlossen.
Nein, Sie konnten aus meiner Antwort beispielsweise zu dem, was das TMSFG macht, erkennen, dass wir dieses mit den Betroffenen machen.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke schön. Dann verweise ich jetzt darauf, dass um 14.45 Uhr die Ältestenratssitzung stattfindet. Ich bitte die Ältestenratsmitglieder, sich im Ältestenratszimmer einzufinden. Voraussichtliche Sitzungsunterbrechung ist ca. eine halbe Stunde, hängt aber vom Verlauf der Ältestenratssitzung ab. Damit ist die Landtagssitzung unterbrochen.
Ich bitte Sie, Frau Hennig, diesen Platz hier zu verlassen. Ich habe die Abgeordnete Wolf als Schriftführerin eingesetzt und bitte die Abgeordnete Wolf, diesen Platz einzunehmen.
Wenn Frau Abgeordnete Wolf verhindert ist, dann bitte ich den Abgeordneten Gumprecht, diesen Platz einzunehmen, da Sie in der jetzigen Plenarsitzung von mir nicht als Schriftführerin eingesetzt worden sind.
(Zuruf Abg. Hennig, Die Linkspartei.PDS: Ich denke, der Ältestenrat hat beschlos- sen, dass alle Schriftführer gewählt sind und damit im Amt.)
Ich habe Sie aufgefordert, diesen Platz zu verlassen, da Sie in dieser Plenarsitzung nicht eingeteilt sind als Schriftführer. Die Einteilung der Schriftführer obliegt allein meiner Entschlusskraft. Schauen Sie in die Geschäftsordnung. Ich bitte Sie, verlassen Sie diesen Platz; Sie sind als Schriftführerin nicht eingeteilt. Wenn Sie diesen Platz nicht verlassen, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf, Frau Hennig.
Es ist laut Geschäftsordnung vorgesehen, dass ich die Schriftführer einsetze, und Sie sind als Schriftführerin nicht eingesetzt. Ich bitte Sie nochmals, diesen Platz zu verlassen. Wenn Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen, Frau Hennig, dann sehe ich, dass Sie durch das Nichtverlassen des Sitzungsvorstands die Ordnung dieses Hauses gröblich verletzt haben. Ich schließe Sie daher von der heutigen Sitzung gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 Geschäftsordnung aus
und ich fordere Sie auf, gemäß § 37 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung den Sitzungssaal sofort zu verlassen.
Wir waren bei der Fragestunde bis zur siebenten Frage gekommen. Die siebente Frage stellt der Abgeordnete Panse, CDU. Bitte, Herr Abgeordneter Panse, ich bitte Sie um Ihre Frage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich hoffe, dass geordnete Verhältnisse hier wieder einziehen im Haus. Ich warte gerne noch einen Moment.
Nein, die Tumulte haben wir im Sächsischen Landtag sonst auch, also ich warte gerne ein bisschen darauf, bis Sie sich ein Stückchen beruhigt haben.
Die Thüringer Sozialakademie gGmbH in Jena bietet in ihrem Seminarprogramm und auf ihrer Internethomepage den berufsbegleitenden Akademiekurs "Staatlich anerkannte/r Sozialfachwirt/in" an. Dieser Kurs, der beispielsweise für den Zeitraum von September 2006 bis Dezember 2007 angeboten wird, kostet für die Teilnehmer 2.250 Euro und findet ausweislich der Internethomepage in Kooperation mit der IPSO Fachakademie Dietz statt.
1. Gibt es einen solchen Berufsabschluss, den die Sozialakademie für eine relativ hohe Teilnehmergebühr anbietet, der auch anerkannt wird?
2. Ist der Landesregierung bekannt, dass eine solche Ausbildung in anderen Bundesländern durchgeführt wird, und wäre ein solcher Abschluss allein dadurch bereits in Thüringen anerkannt?
3. Sieht die Landesregierung den Bedarf zu einer derartigen Ausbildung bzw. Weiterbildung in Thüringen, die sich laut Beschreibung auf der Internethomepage der Thüringer Sozialakademie unter anderem an Leiterinnen von Kindertagesstätten richtet?
4. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit auf den Träger einzuwirken, falls es sich bei diesem Abschluss nicht um einen staatlich anerkannten Abschluss in Thüringen handelt, der Träger aber sein Angebot mit dieser Anerkennung bewirbt?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Bitte, Herr Staatssekretär.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Panse wie folgt:
Zu Frage 1: Nein, der Abschluss der berufsbegleitenden Weiterbildung zum sogenannten Staatlich anerkannten Sozialfachwirt bzw. zur Staatlich anerkannten Sozialfachwirtin ist nach dem Thüringer Sozialberufeanerkennungsgesetz nicht staatlich anerkannt.
Zu Frage 2: Die Thüringer Sozialakademie Jena bietet diese Weiterbildung in Kooperation mit der IPSO-Akademie gGmbH Diez an. IPSO heißt Institut für personenzentrierte Supervision und Organisationsberatung. In Rheinland-Pfalz ist der Bildungsgang Sozialfachwirt für die private Fachschule Diez gGmbH als Ergänzungsschule staatlich anerkannt. In Thüringen jedoch wurde die Weiterbildung durch den Träger weder mit dem Kultusministerium noch mit dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit abgestimmt.
Zu Frage 3: Nein, ein zwingender Bedarf besteht nicht. § 16 Abs. 3 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes sieht einen solchen Abschluss nicht ausdrücklich als notwendige Ausbildung für Leiterinnen in Kindertagesstätten vor, demnach kommen hierfür Staatlich anerkannte Erzieher mit entsprechender Berufserfahrung, Diplompädagogen, Diplomsozialarbeiter, Diplomsozialpädagogen bzw. Absolventen entsprechender Bachelor- und Magisterabschlüsse in Betracht. Absolventen des genannten Fortbildungsangebots müssen daher über einen der vorher genannten Abschlüsse bereits verfügen, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung als Leiterin oder Leiter zum Einsatz kommen wollen. Im Gegensatz hierzu sind für das Angebot der Thüringer Sozialakademie in Jena keine entsprechenden Zugangsvoraussetzungen festgelegt.