Das war für mich nicht überraschend, das war der Grund, weshalb ja die BATT gegründet worden ist und weshalb diese Aufgaben letztendlich bei der STIFT weggenommen und letztendlich der BATT zugeführt werden.
Zum Thema "Existenzgründung" werden wir uns sicher noch ein gesondertes Mal unterhalten. MAGZ, in der Tat, das ist so, dass Ende vergangenen Jahres die Voraussetzungen für die Errichtung des MAGZ nicht vorgelegen haben, ganz einfach, weil der Bauantrag seitens der Stadt Erfurt noch nicht genehmigt war, das wissen wir ja wohl, und dass danach
im Frühjahr die EU deutschlandweit ein Kontrollverfahren eingeleitet hat für alle Applikationszentren. Das betrifft doch nicht nur das MAGZ in Erfurt. Sämtliche in Deutschland über GA-Infrastrukturmittel zu fördernde oder zur Förderung geplanten Applikationszentren werden derzeit von der EU einer Prüfung unterzogen. Gehandelt haben wir an der Stelle schon. Der Ministerpräsident hat mit Monti gesprochen, ich habe Monti geschrieben, wir haben um eine beschleunigte Bearbeitung gebeten und ich gehe auch davon aus, dass dem Rechnung getragen wird. Und dann steht die Landesregierung selbstverständlich zum MAGZ, wir werden das MAGZ errichten, das ist völlig unstrittig, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen. Herzlichen Dank.
Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit beende ich die Aussprache und stelle fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Gibt es dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Damit beende ich den Tagesordnungspunkt 18.
Frauen- und Gleichstellungspolitik der Landesregierung Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 4/199
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit der Regierungsbildung war eine deutliche Umstrukturierung im Bereich der Gleichstellungspolitik verbunden. Anstatt wie bislang eine Staatssekretärin mit diesen Aufgaben zu betrauen, müssen wir uns jetzt mit einer Beauftragten im Range einer Abteilungsleiterin im Sozialministerium zufriedengeben. Das hat nicht nur bei uns Empörung hervorgerufen und auch nicht nur ausgelöst, sondern auch den Protest vieler kommunaler Gleichstellungsbeauftragter oder Gleichstellungsbeauftragter aus Einrichtungen. Selbst aus dem paritätischen Wohlfahrtsverband ist Unmut über die Entmachtung dieses Amtes zu vernehmen, aber auch Verunsicherung. Bislang weiß niemand so recht, mit welchen Kompetenzen die Gleichstellungsbeauftragte denn nun wirklich ausgestattet ist, wie groß der Stab ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist, welche Ziele sich Frau Arenhövel und damit auch die Landesregierung für die nächsten fünf Jahre gesetzt haben. Die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten hat auf jeden Fall
in dieser Hinsicht nichts zur Erhellung beigetragen, wie auch die Aussagen, die Frau Arenhövel bisher in der Presse getätigt hat, wenn sie richtig zitiert waren, nicht gerade ermunternd wirkten für Frauenpolitik.
Und da die Regierung sich immer noch nicht bemüßigt fühlte, diesen Auftrag für die Gleichstellungspolitik inhaltlich zu erläutern, haben wir unseren Antrag eingebracht. Einen Antrag, bei dem man nicht einfach sagen kann, wir spielen mal ein bisschen Schweden, Frau Tasch, sondern einen Antrag, der dazu führt, jetzt Dunkel in dieses Unwissen zu bringen, denn mit der Berufung einer Beauftragten im Range eines Abteilungsleiters ist überhaupt kein Inhalt benannt worden. Wir wollen, dass wir auch tatsächlich alle gemeinsam wissen, welche Aufgaben sind gestellt worden in der Frauen-, in der Gleichstellungspolitik und womit wir zu rechnen haben, und das nicht erst, wenn vielleicht ein Haushalt kommt. Wir wollen auch gemeinsam mit Frauen- und Familienverbänden genau dieses wissen. Auch die müssen wissen, welche Kompetenzen diese Stelle jetzt hat und welche Aufgaben Frau Arenhövel in Angriff nehmen kann. Wenn man sehr wohlwollend wäre, könnte man die Verlagerung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten von der Staatskanzlei in das Sozialministerium als reinen Verwaltungsakt ansehen, dem keinerlei Bedeutung zuzumessen wäre. Aber dann müsste man nicht nur wohlwollend sein, sondern schon eine ganze Runde naiv. Ein Amt, das nicht mehr mit dem Rang und mit den Befugnissen einer Staatssekretärin ausgestattet ist, sondern nur noch auf der Ebene der Abteilungsleiterin angesiedelt ist, ist eine klare Entmachtung. Frau Tasch, genau dieses ist in Schweden eben nicht passiert, dass Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte durch Strukturveränderung entmachtet wurden, sondern denen wurden die Strukturen zur Seite gestellt, die ihre Machtposition für den Inhalt der Aufgaben der Gleichstellung tatsächlich unterstützen.
Herr Althaus, sehr geehrte Frau Arenhövel, Sie werden uns nun berichten, dass genau das Gegenteil der Fall ist und dass die Politik sich auf das schwedische Modell und damit auf eine breite Basis von Verantwortung stützen könnte. Erlauben Sie uns nach wie vor unsere Skepsis an dieser Stelle, denn wenn man Frauen- und Gleichstellungspolitik ernst nimmt, reduziert man nicht als allererstes die Befugnisse. Wenn man akzeptiert, dass die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten in allen Lebensbereichen, vor allem aber im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, angesiedelt sind, so versetzt man sie ebenfalls nicht wieder in das Sozialministerium. Wenn man gewillt ist, die eigene Frauen- und Gleichstellungspolitik zu verbessern, leiht man sich bei den nordischen Nachbarn nicht nur den Namen, sondern versucht, dort von ihnen zu lernen und das, wo man schon war, auch
mit umzusetzen. Wir erwarten heute eine tatsächlich klare Vorstellung eines Konzepts, das auch den Namen "Konzept" verdient und das nicht nur den Geruch, der in allen Gängen anzutreffen war, der Versorgung einer Parteifreundin zum Inhalt gehabt hätte.
Ja. Wir werden Sie auch mit unseren nächsten Anträgen immer wieder aufbauend auf dieser heute hoffentlich dargestellten Konzeption beglücken. Sie werden noch viele Inhaltsanträge unsererseits zu den Vorstellungen von Frauenpolitik erleben.
Danke schön. Die Landesregierung hat einen Sofortbericht angekündigt. Minister Dr. Zeh, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, für die Landesregierung erstatte ich einen Sofortbericht zur Frauen- und Gleichstellungspolitik. Mit der Regierungsbildung nach der letzten Landtagswahl wurde durch die Organisationsentscheidung auf der Grundlage eines Kabinettbeschlusses u.a. der Bereich der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit zugeordnet. Kurz nachdem diese Organisationsentscheidung öffentlich geworden ist, erhoben sich von der Opposition vielstimmig mehrere Vorwürfe, u.a. dass z.B. Frauen- und Gleichstellungspolitik nunmehr zur bloßen Sozialpolitik degeneriert; Gleichstellungspolitik würde nun zum Sozialfall werden. Ich halte Ihnen allen entgegen: So wenig, wie ich die Gleichstellungspolitik auf bloße Sozialpolitik oder zu einem Sozialfall reduzieren werde, so wenig dürfen Sie das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit nur auf Soziales reduzieren.
Das Thüringer Sozialministerium deckt mit seiner Zuständigkeit ein breites Spektrum von Aufgaben ab. Ich will mir ersparen, hier im Einzelnen diese Aufgaben alle aufzuzählen, das wissen Sie selbst genau. Aber es sind so viele Bereiche der Gesellschaft
in den Aufgaben des TMSFG angesprochen, dass dadurch ca. 70 Prozent aller Menschen im Freistaat Thüringen in irgendeiner Weise davon betroffen sind. Fragen Sie mich jetzt nicht, wo die 70 Prozent herkommen, das hat irgendein schlauer Mensch mal berechnet. Es ist ein ungeheuer breit angelegter Politikbereich und ich glaube, es ergeben sich für die Gleichstellungspolitik gerade dadurch viele Berührungspunkte. Auch für die Koordinierungsstelle Gewaltprävention im TMSFG ergeben sich in der Kombination mit der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann, mit dem Beauftragen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und dem Beauftragten für Ausländer erhebliche Berührungspunkte und Synergieeffekte. Wir beklagen heute allzuoft Gewalt gegen Frauen und deshalb ist es auch sinnvoll, die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann gemeinsam mit der Koordinierungsstelle Gewaltprävention im Sozialministerium anzusiedeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der neue Ansatz in der Gleichstellungspolitik wäre allerdings nicht allein deshalb schon innovativ, weil die Frauenbeauftragte in das Sozialressort gewechselt ist. Weil wir nunmehr auch einen völlig neuen Ansatz in der Politik von Gender Mainstream nach dem schwedischen Modell verfolgen wollen, ist der Wechsel in das TMSFG auch gleichzeitig ein ganz neuer Weg. Gender Mainstream dürfte unter den Parlamentariern hinlänglich bekannt sein. Ich will es dennoch der Vollständigkeit halber umschreiben. Gender Mainstream bedeutet eine Politik, die die Geschlechterperspektive vom Grunde her in der täglichen und strategischen Arbeit der Regierung, der staatlichen Ämter und seiner Behörden deutlich macht und beachtet.
Herr Höhn, ich bedanke mich für den Beifall eines Herren. Es geht dabei nicht nur um die jeweils individuellen Bedürfnisse von Frauen und Männern, es geht nicht nur um einen individuellen Defizitausgleich, nein, es geht um die Entwicklung innerhalb der ganzen Gesellschaft. In ihr muss die Geschlechterperspektive von Anfang an und selbstverständlich jegliches Handeln bestimmen. Strukturelle Defizite in der einen oder anderen Weise dürfen gar nicht erst entstehen. Und was heißt nun "schwedisches Modell"? Das "schwedische Modell" heißt kurz gesagt: Gleichstellungspolitik ist Chefsache geworden.
Meine Damen und Herren, in jedem Ressort ist die Ministerin oder der Minister selbst verantwortlich für diese Aufgaben. Gleichstellungspolitik wird nicht nur von einer einzelnen Person gleichsam als Randfi
gur realisiert und in die allgemeine Politik getragen. Nein, meine Damen und Herren, jede Ministerin und jeder Minister muss sich dieses Anliegen zu eigen machen und sie tragen hierfür auch in ihren Bereichen die Verantwortung. Und deshalb glauben wir und sind der Meinung, dass die Gleichstellungspolitik damit deutlich aufgewertet worden ist.
Es ist keine Entmachtung, wie Frau Thierbach es hier dargestellt hat, sondern es ist eine Aufwertung, weil jetzt nunmehr der Minister, also hier in dem Fall in meiner Person, aber auch die anderen Minister in ihren Ministerien selbst für diese Aufgabe zuständig sind.
Dieses Modell wurde bereits in der vorigen Legislatur vom Gleichstellungsausschuss nach einem Besuch in Schweden für die Arbeit in Thüringen angeregt. An dieser Stelle möchte ich Frau Staatssekretärin Dr. Meier sehr herzlich für ihre Arbeit in der 3. Wahlperiode danken.
Sie hat nämlich hier die gute Vorarbeit geleistet. Wie wir alle wissen, muss man in diesem Politikfeld die Kunst des "Bohrens der dicken Bretter" beherrschen. Dass Ihnen, Frau Dr. Meier, hier wirklich vieles gelungen ist, zeigt die Resonanz von jenen, mit denen Sie die letzten Jahre Ihren Weg gegangen sind.
Zur Umsetzung des schwedischen Modells wurde inzwischen in jedem Ministerium und in der Staatskanzlei eine Ansprechpartnerin bzw. ein Ansprechpartner benannt. Am 4. Oktober fand die erste Zusammenkunft mit mir als dem zuständigen Minister und mit Frau Arenhövel als Gleichstellungsbeauftragte statt. Es war uns wichtig, hier gleich am Anfang der Legislaturperiode dieses Zeichen zu setzen. Denn das wusste schon der chinesische Philosoph Konfuzius: "Wer neu anfangen will, muss sofort damit anfangen." Das haben wir getan, Frau Thierbach. Erste Aufgaben sind für die einzelnen Bereiche benannt und die Zusammenarbeit begründet worden. Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten besteht hierbei darin, diesen Politikbereich zu koordinieren, auf die Durchsetzung der einzelnen Maßnahmen zu achten und den Aufgabenbereich zu bündeln. Die Auswirkungen von Gesetzen, Verordnungen und Förderprogrammen müssen von vornherein im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit geprüft werden. Es soll von Anfang an bedacht werden, wie sich politische Entscheidungen auf die Menschen in ihrer Verschiedenheit als Frauen und Männer auswirken. Ein solcher Politikansatz ist anspruchsvoll, weil er voraus
schauend ist und somit auch helfen kann, spätere Folgekosten von vornherein zu vermeiden. Ein Beispiel dafür ist die Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Hier konnte die Koordinierungsstelle für Naturwissenschaft und Technik für Schülerinnen, Studentinnen und Absolventinnen an der Technischen Universität ihre wichtige Arbeit fortsetzen.
Neu ist auch, dass die Gleichstellungsbeauftragte im Landesbeirat für Arbeitsmarktpolitik in beratender Funktion hinzugezogen wird. Erfreulicherweise wird die IHK Erfurt noch in diesem Jahr eine Gleichstellungsbeauftragte bestellen, was auch auf die Aktivitäten der Abgeordneten in der letzten Legislaturperiode zurückgeht. Frau Arenhövel hat mit dem Präsidenten, Herrn Chrestensen, vereinbart, dass auch die IHK'en in Ost- und Südthüringen eine Beauftragte bestellen werden. Gerade in der Wirtschaft sind Gleichstellungsbeauftragte wichtig und wegen der höheren Beschäftigtenzahlen fast noch wichtiger als im öffentlichen Dienst.
Ich will noch einen anderen Bereich ansprechen. Die in der Trägerschaft von Pro Familia arbeitende Täterberatungsstelle in Weimar soll innerhalb der Justiz noch stärker bekannt gemacht werden. Gemeinsam mit dem Justizministerium und der Koordinierungsstelle Gewaltprävention wollen wir dieses Modellprojekt dauerhaft sichern und so einen wichtigen Beitrag gegen häusliche Gewalt leisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben den Ausführungen zum schwedischen Modell möchte ich auch auf die allgemeine Zuständigkeit der Frauenbeauftragten eingehen. Die Zuständigkeit der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann ist nach wie vor in der Zuständigkeitsregelung nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung durch Kabinettsbeschluss festgelegt. Danach ist sie verantwortlich für die Umsetzung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes und für die Koordinierung der Querschnittsaufgaben in diesem Bereich. Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet mit den Gleichstellungsbeauftragten der kommunalen Ebene sowie den Frauenbeauftragten der obersten und oberen Landesbehörden eng zusammen. Sie steht in engem Kontakt mit den Kolleginnen der anderen Länder und arbeitet mit in der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz. Sie fördert Frauenkommunikationszentren, Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen sowie Interventionsstellen. Sie ist Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung "Schwangere und Familie in Not".
Eine weitere Aufgabe ergibt sich durch die Zusammenarbeit mit den Frauenverbänden, dem Landesfrauenrat und anderen wichtigen Institutionen. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt darüber hinaus im Sinne der Mitwirkung Stellung zu Gesetzen, Rechts
verordnungen und Initiativen der Landesregierung und des Bundesrats, wobei auch die Europäische Gemeinschaft eine immer größere Rolle spielt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt handelt es sich bei der Neuordnung des Bereichs der Frauenbeauftragten auch um eine Neuausrichtung in dem Politikbereich der Gleichstellungspolitik. Wir stehen erst am Anfang dieses Prozesses, wir müssen dieses neue Denken erst noch lernen und umsetzen, unsere Erfahrungen machen und die Ergebnisse auswerten.
Die Landesregierung verfolgt bei der Zielsetzung von Gleichstellungs- und Frauenpolitik eine Doppelstrategie, denn es geht uns einerseits um Gleichberechtigung und andererseits um Chancengerechtigkeit. In der tieferen Bedeutung heißt das auch, die Unterschiede und die unterschiedlichen Lebensbedürfnisse von Frauen und Männern zu respektieren. Je einfacher und selbstverständlicher Frauen und Männer auf gleicher Augenhöhe miteinander umgehen und sich gegenseitig ergänzen, umso stärker ist dem Anliegen von Gender Mainstreaming Rechnung getragen. Der Freistaat Thüringen ist nach meiner Kenntnis das erste Land in der Bundesrepublik Deutschland, das mit der Umsetzung des schwedischen Modells beginnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Sofortbericht konnte ich erst den Anfang des Wegs beschreiben. Viele der angesprochenen Maßnahmen müssen noch vorbereitet und im Laufe der Wahlperiode entwickelt werden. Ich freue mich deshalb, dass der Landtag ein so hohes Interesse an diesen Fragen zeigt und ich bin sehr gespannt auf Ihre weiteren Anfragen, Frau Thierbach, denn Sie haben hier angekündigt, dass Sie dieses Politikfeld weiter kritisch und aktiv begleiten wollen. Vielen Dank.
Der Sofortbericht ist gegeben. Wird die Aussprache gewünscht? Die PDS-Fraktion beantragt die Aussprache, dann darf ich die Aussprache eröffnen. Als erste Rednerin folgt Abgeordnete Ehrlich-Strathausen, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Arenhövel, die SPD-Fraktion begrüßt es, dass Herr Minister Zeh dem Landtag einen Sofortbericht gegeben hat. Ob aber mit dem eben gehörten Bericht die durch die Umstrukturierung in der Landesregierung aufgekommenen Unklarheiten in Bezug auf Kompetenzen, Möglichkeiten und finan
Entscheidend ist für mich, dass es durch die neue Zuordnung in das Sozialministerium zu keiner Kürzung der Haushaltsmittel für die Frauen- und Gleichstellungsaufgaben in unserem Land kommen darf. Auf Einladung des Frauenrats trafen sich im August dieses Jahres die Frauenverbände und Frauenvereine und auch sie wiesen ausdrücklich darauf hin, dass es zu keinen Kürzungen kommen darf.