Stichwort „Europa im globalen Wettbewerb“: Europa muss in vielerlei Hinsicht nach vorn gebracht werden, denn Europa steht bekanntlich mit anderen Kontinenten in einem harten Wettbewerb. Denken Sie an die dynamischen Länder in Asien, z.B. an Indien oder China. Diese Konkurrenzsituation kann man beklagen, allerdings ist Wettbewerb das beste Mittel, um unsere wirtschaftliche Dynamik zu verbessern. Dabei spielt der europäische Binnenmarkt eine tragende Rolle, zumal sich Europa im internationalen Wettbewerb nur durch einen echten Binnenmarkt behaupten kann. Auch wenn das ein heißes Eisen ist, das funktioniert nicht ohne die Liberalisierung der einzelnen Märkte. Europa muss sich auf seine Stärken besinnen, wenn wir im 21. Jahrhundert bestehen wollen. Das heißt, Technologie und Innovation eine hohe Priorität einräumen, so wie es auch die Lissabon-Strategie der EU vorsieht. Die LissabonStrategie ist zwar ein ziemlich theoretisches, aber auch ein sehr ambitioniertes und richtiges Unterfangen. Die Landesregierung richtet ihre Politik an den Zielen dieser Strategie aus. Wir versuchen den Haushalt zu konsolidieren, investieren dabei dennoch in zukunftsträchtige Bereiche. Wir überprüfen die öffentlichen Aufgaben, wir durchforsten den Regelungsbestand, verschlanken die Verwaltung und vereinfachen die Verwaltungsverfahren. Ähnliche Ziele verfolgt die Europäische Kommission. Mit den Plänen zur besseren Rechtsetzung will die Kommission in den kommenden Jahren mehr als 1.400 geltende EU-Rechtsvorschriften aufheben, überarbeiten oder vereinfachen. Das ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings lassen erste Zwischenberichte erkennen, dass es mit der Entbürokratisierung langsamer geht, als die Kommission sich das vorgestellt hat. Bei allen Maßnahmen zur Entbürokratisierung ist darauf zu achten, dass nicht wieder neue Bürokratie zum Aufbau derselben geschaffen wird. So wird es eine wichtige Aufgabe der deutschen Präsidentschaft sein, gerade dieses Thema voranzubringen. Der Abbau von Überreglementierung ist auch der wesentliche Schwerpunkt unserer europapolitischen Aktivitäten.
Beispiel ist die Richtlinie „saubere Fahrzeuge“. Hier ist es mir gelungen, im Zusammenspiel mit Bundesrat, Ausschuss der Regionen, aber auch dem Europäischen Parlament zu verhindern, dass die Kommunen und Länder mit erheblichen und vermeidbaren Kosten belastet werden. Morgen wird der Bundesrat auf unsere Initiative hin mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eine ablehnende Stellungnahme gegen ein weiteres EU-Vorhaben abgeben, die sogenannte Bodenschutzrichtlinie. Ich werde im Bundesrat mor
Der Vorschlag würde ganz erhebliche Auswirkungen auf die deutschen Länder haben und zu einem nicht angemessenen Kosten- und Personalaufwand führen. Die Bodenschutzrichtlinie ist geradezu ein Paradebeispiel für die Tendenz, auf europäischer Ebene Angelegenheiten regeln zu wollen, die besser auf der Ebene der Mitgliedstaaten wahrgenommen werden sollten. Ich kann Ihnen versprechen, der Freistaat wird auch weiterhin seine Mitwirkungsmöglichkeiten nutzen, um Brüssel an die Einhaltung des Subsidiaritätsgedankens zu erinnern.
Stichwort Zukunft der EU-Förderung: Europa ist nicht nur ein wirtschaftliches und sicherheitspolitisches Zweckbündnis, es ist auch eine einmalige Solidargemeinschaft. So profitiert Thüringen seit 1990 von dieser europäischen Solidarität. Über die beiden EUStrukturfonds EFRE und ESF erhält der Freistaat allein in der neuen Förderperiode 2007 bis 2013 rund 2,1 Mrd. €. Vorhin ist auch eine etwas andere Zahl genannt worden, aber hier muss man die Bundesprogramme auch berücksichtigen, also wir kommen schon klar.
Aus dem neuen Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER wird Thüringen Finanzzuweisungen in Höhe von 692 Mio. € bekommen. Damit stellt der Freistaat mit seinen 2,3 Mio. Einwohnern zwar nur 0,5 Prozent der Gesamtbevölkerung der Europäischen Union dar, erhält aber rund 0,68 Prozent an europäischen Finanzhilfen. Bereits daran kann man erkennen, dass es sich lohnt.
Auch in den kommenden sieben Jahren bleibt Thüringen trotz rund 25 Prozent weniger Fördermitteln eine europäische Region mit höchster Förderintensität. Dies ist ganz wesentlich für die künftige Entwicklung unseres Landes, das ist klar. Diese sieht im europäischen Vergleich sogar ganz gut aus. Nach einer aktuellen Untersuchung über die Innovationsfreudigkeit von 68 Gebietseinheiten in der Europäischen Union liegt Thüringen beim Innovationsindex auf Rang 20 der 68 Länder bzw. Regionen und damit sogar vor solchen Mitgliedstaaten wie Belgien oder den Niederlanden. Noch deutlicher weiter vorn liegt Thüringen beim Dynamikindex. Hier liegt der Freistaat auf Rang 13 aller 68 Gebietseinheiten.
Unabhängig von dieser erfreulichen Meldung wissen wir, dass ab 2014 die Karten neu gemischt werden und Thüringen dann auch noch eine gezielte Förderung aus europäischen Mitteln benötigen wird.
Stichwort „europapolitische Öffentlichkeitsarbeit“: Das war auch schon Thema heute. Europa ist für viele Menschen nach wie vor zu weit entfernt, es berührt sie nicht. Die Europäische Union darf aber für die Menschen in den jungen Ländern nicht länger ein Raumschiff sein, das irgendwo in Europa schwebt, wie eine Zeitung vor wenigen Wochen schrieb. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Zahlen des Eurobarometers vom Juli 2006. Diese belegen nämlich eins, und das ist vor allen Dingen Desinteresse. Danach haben 48 Prozent der Ostdeutschen die EU-Osterweiterung verschlafen. Sie glauben, die EU hätte nach wie vor nur 15 Mitglieder. Für 40 Prozent ist es neu, dass die Abgeordneten des Europäischen Parlaments von den Deutschen direkt gewählt werden. 48 Prozent der Ostdeutschen meinen fälschlicherweise, Europa gibt den Löwenanteil seines Budgets für Verwaltung und Personal aus. Richtig hingegen ist, für Verwaltung und Personal werden ca. 6 Prozent des EU-Budgets ausgegeben, für wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung, die regionale Entwicklung inklusive der Entwicklung des ländlichen Raumes rund 48 Prozent des Gesamtbudgets.
Unabhängig davon ist Europa zugegebenermaßen ein komplexes und anspruchsvolles Gebilde, das sich nicht in einem Satz beschreiben lässt. So haben rund 85 Prozent unserer Gesetze ihre Grundlage in Brüssel. Ähnliche Prozentzahlen sind hier auch schon genannt worden. Bereits aus diesem Grund müssen wir stärker für Europa werben. Europa muss wie ein innerstaatliches Thema diskutiert werden, wie z.B. der Verbraucherschutz oder die Feinstaubproblematik, zumal europäische Bestimmungen ohnehin die Rechtsgrundlage dafür bilden. In Frankreich und den Niederlanden ist das gelungen. Das zeigt eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung vom September 2006. Überraschenderweise ist nämlich in diesen beiden Mitgliedstaaten, obwohl sie den Verfassungsvertrag abgelehnt haben, das Interesse für Europa am größten. Offensichtlich hat die intensive Diskussion nach dem Referendum dazu geführt, dass die Meinungsbildung zu europäischen Fragen in diesen Staaten weit vorangeschritten ist.
Fakt ist: Wir brauchen eine durchdringende Auseinandersetzung mit Europa, denn nur so gelingt es, die Menschen für Europa zu interessieren. Dabei ist eine europäische Öffentlichkeitsarbeit auf allen Ebenen eminent wichtig. Die Speerspitze der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit der Thüringer Landesregierung ist das Europäische Informationszentrum, kurz EIZ genannt, das seit 2000 in der Staatskanzlei angesiedelt ist. Bislang haben insgesamt etwa 90.000 Bürgerinnen und Bürger an den Informationsveranstaltungen des EIZ teilgenommen. Besonders gut entwickelt hat sich die Veranstaltungsreihe „Die Neuen stellen sich vor“. Damit sprechen wir vor allen
Dingen die Unternehmer im Land an und das mit wachsender Resonanz. Dennoch haben wir diesbezüglich einiges zu tun.
Meine Damen und Herren, zu Beginn meiner Rede habe ich festgestellt, Europa steckt in einer Krise. Am Schluss möchte ich das noch mit einem Zitat von Max Frisch ergänzen: „Die Krise kann ein produktiver Zustand sein, man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.“ So ist Europa kein alter Hut, auch nicht auf dem absteigenden Ast, aber es muss uns gelingen, die europäische Idee zu erneuern im Dialog mit unseren europäischen Nachbarn. Ich denke, der Abschluss der Römischen Verträge, der sich im nächsten Jahr zum 50. Mal jährt, ist ein guter Anlass, sich auf die europäische Erfolgsformel zu besinnen. Die Thüringer Landesregierung setzt alles daran, Europa im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitzugestalten. Es gilt, gemeinsam die Erfolgsgeschichte Europas fortzuschreiben. Die deutsche Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2007 ist eine willkommene Gelegenheit, die genutzt werden sollte.
Die Große Anfrage der CDU-Fraktion haben wir, so meine ich, umfassend beantwortet. Unser Kursplan ist die im Sommer verabschiedete europapolitische Strategie, die die Positionen der Landesregierung zu den wichtigsten europapolitischen Themen zusammenfasst.
Ich glaube, es gibt jetzt keine Wortmeldungen mehr. Damit kann ich die Aussprache schließen. Es ist beantragt worden, die Große Anfrage und die entsprechende Antwort dazu im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten fortzuberaten. Das ist seitens der CDU-Fraktion beantragt worden. Die CDU-Fraktion hat auch die Aussprache zu dieser Anfrage beantragt, demzufolge kann ich darüber abstimmen lassen. Wer der Fortberatung im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit kann die Anfrage fortberaten werden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 22 und rufe nun auf - wir hatten das heute Morgen vereinbart - den Tagesordnungspunkt 21
Die Abgeordnete Susanne Hennig hat mit Schreiben vom 6. Dezember 2006 Einspruch gemäß § 37 Abs. 7 der Geschäftsordnung gegen die sie betreffende Ordnungsmaßnahme aus der 49. Plenarsitzung am 23. November 2006 eingelegt. Der Landtag hat nun gemäß § 37 Abs. 7 Satz 3 der Geschäftsordnung über den Einspruch zu entscheiden, nachdem der Ältestenrat in seiner 28. Sitzung am 12. Dezember 2006 dazu beraten hat. Der Einspruch trägt die Vorlagennummer 4/1227. Diese liegt Ihnen vor. Die Entscheidung des Landtags erfolgt gemäß § 37 Abs. 7 Satz 3 der Geschäftsordnung ohne Beratung und wir kommen nun zur Abstimmung über den Einspruch. Herr Abgeordneter Buse.
Ja, dann stimmen wir namentlich über diesen Einspruch ab und ich bitte darum, dass die Stimmkarten eingesammelt werden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Einspruch der Abgeordneten Hennig. Sie haben die Möglichkeit, dafür zu stimmen, dass dem Einspruch stattgegeben wird. Sie haben die Möglichkeit, dagegen zu stimmen, dass dem Einspruch stattgegeben wird. Sie können sich natürlich auch enthalten.
Ich nehme an, dass jeder die Gelegenheit hatte, seine Stimmkarte abzugeben, sofern er das wollte, und bitte darum, dass die Stimmkarten ausgezählt werden.
Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung vor. Es wurden 70 Stimmen abgegeben. Für den Einspruch haben 26 mit Ja, gegen diesen 44 mit Nein votiert. Enthaltungen gab es keine (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage 3). Damit ist der Einspruch der Abgeordneten Hennig abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt 21.
Thüringer Gesetz zu dem Staats- vertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nord- rhein-Westfalen über die Über- tragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetz- buch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Re- gisterportals der Länder Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/2524 - ERSTE BERATUNG
Auch hier ist vereinbart worden, erste und zweite Beratung an den beiden Plenarsitzungstagen durchzuführen. Für die Landesregierung nimmt Justizminister Schliemann die Begründung vor.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Landesregierung hat in das Hohe Haus den Entwurf des Thüringer Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land NordrheinWestfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder eingebracht. Der Titel ist in Relation zur Länge des Gesetzes erstaunlich lang, aber es bedarf immer einer genauen Bezeichnung.
Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister dienen der Greifbarkeit der dort eingetragenen Rechtsträger. Die Eintragungen in diese Register begründen den sogenannten öffentlichen Glauben. Registereinsichten, Registerauszüge sind für den alltäglichen Rechtsverkehr mit allen Unternehmen unentbehrlich. Wegen dieses öffentlichen Glaubens ist die Registereintragung in vielen Fällen konstitutiv, z.B. für die Entstehung juristischer Personen, auch für deren Erlöschen, für Genossenschaften, für Partnerschaften. Rechtlich wichtig sind solche Eintragungen aber auch für Einzelkaufleute, ebenso für die Regelung und Beschreibung von Vertretungsmöglichkeiten, für das haftende Gesellschaftskapital und vieles andere mehr. Die Eintragungen im Handelsregister unterliegen ständig Veränderungen. Das Gleiche gilt für die beiden anderen Register. Stets wird nach den neuesten, aber immer wieder auch nach vorherigen Registerständen gesucht und nachgefragt. Alle am Rechtsverkehr und Wirtschaftsverkehr Beteiligten haben ein ganz hohes Interesse daran, dass solche Eintragungen schnell erfolgen und ebenso schnell durch Einsicht und in förmlichen Auszügen auch Dritten gegenüber nachstellbar und von Dritten abfragbar sind. Auf diese Geschwindigkeit, auf das rasche Eintragen wie auch
das rasche Abfragen ist auch das Bestreben der Landesregierung gerichtet. Ich denke mal, jetzt haben wir in allen Ländern, aber auch gerade in Thüringen einen sehr grundlegenden Schritt gemacht.
In der Regierungserklärung vom 9. September 2004 hat Herr Ministerpräsident Althaus die Errichtung eines elektronisch geführten Handelsregisters angekündigt. Vor gut einem Jahr, am 1. November 2005, habe ich den Startschuss für die zentrale, digitale Erfassung sämtlicher Eintragungen der bisher auf Papier geführten Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister im Amtsgericht in Jena gegeben. Nacheinander wurden alle Eintragungen der an den bisherigen Standorten Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen geführten Registerblätter am neuen Standort Jena zusammengeführt, elektronisch erfasst. Das waren etwa 29.500 laufende und etwa 15.000 geschlossene Registerblätter. Diese Arbeit ist während des laufenden Betriebs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit großem Einsatz und größter Sorgfalt geleistet worden. Der gesetzte Zeitrahmen wurde nicht nur eingehalten, er wurde sogar geringfügig unterschritten.
Am Montag vergangener Woche, am 4. Dezember 2006, haben der Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Erfurt und ich das Thüringer Registerportal eröffnet. Nunmehr sind Eintragungsanmeldungen nach deren rechtlicher Prüfung durch das Registergericht und dann die daraus resultierenden Eintragungen, aber auch Löschungen, die Einsichtnahme in das Register und das Erstellen von Registerauszügen auf elektronischem Wege möglich. Die Teilnahme an diesem speziellen elektronischen Rechtsverkehr steht jedem offen, der über eine entsprechende Kennung verfügt. Für die Anhänger des Papiers, für eine Übergangszeit bis Ende 2008 werden die konstituierenden Registereintragungen zusätzlich wie gewohnt in den einschlägigen Presseorganen veröffentlicht. Danach wird es nur noch elektronisch zugänglich sein. Ich möchte an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr danken, die diese Umstellungstätigkeit geleistet haben.
Indessen muss man konstatieren, es genügt nicht, dass wir es nur in Thüringen aufstellen und in den anderen Ländern jeweils ein gesondertes Registerportal errichten. Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr macht an Ländergrenzen keinen Halt. Zumindest bundesweit muss ein einheitlicher elektronischer Zugang zu den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern organisiert werden. Das ist nicht zuletzt, wenn auch nicht rechtlich zwingend, aber tatsächlich einer europarechtlichen Vorgabe geschuldet, der SLIM-IV-Richtlinie, zu deren Umsetzung das Bundesgesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister und Unternehmensregister - kurz EHUG genannt - gerade verabschie
det wurde. Es wurde am 15. November 2006 verkündet. Deswegen haben sich die Länder parallel auf ein bundesweites gemeinsames sogenanntes Registerportal verständigt. Dort werden die Kennungsverwaltung, die Kostenverwaltung und - wenn es sein muss - die Kostenbeitreibung konzentriert für diejenigen, die nicht anmelden wollen, aber Einsicht nehmen wollen. Bundesweit wird ab 1. Januar 2007 die Internetadresse www.handelsregister.de den zentralen Registerzugang für Einsichtnahme und Registerauszüge ermöglichen. Die Kosten für die Thüringer Beteiligung an diesem gemeinsamen Registerportal sind erfreulich niedrig, sie liegen unter 10.000 € pro Jahr; die Kostenverteilung unter den Ländern erfolgt nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel.
Die Länder haben sich als Standort auf das Amtsgericht Hagen für dieses gemeinsame Registerportal verständigt. Dort konnten in kürzester Zeit die notwendigen technischen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden. Um jetzt aber dieses Vorhaben des bundesweiten Registerportals verwirklichen zu dürfen, bedurfte es eines entsprechenden Staatsvertrags mit dem Land NordrheinWestfalen. Am Rande der Justizministerkonferenz am 30. November 2006 habe ich den Staatsvertrag unterzeichnet. Nun bitte ich das Hohe Haus für die Landesregierung, das Zustimmungsgesetz zu diesem Staatsvertrag zu verabschieden. Ich danke Ihnen für Ihr Zuhören.
Die Fraktionen haben verabredet, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Aussprache zu führen. Das bleibt jetzt auch dabei. Damit kann ich die erste Beratung schließen. Die zweite Beratung wird in der morgigen Plenarsitzung aufgerufen.
Thüringer Gesetz zu dem Staats- vertrag zwischen dem Land Nie- dersachen und dem Freistaat Thüringen über die grenzüber- schreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/2517 - ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, neben verschiedenen anderen technischen Bauwerken wird mit dem Bau der Bundesautobahn A 38 südlich von Göttingen auch der rund 1,7 km lange Heidkopftunnel realisiert. Ein imposantes Tunnelbauwerk wird genau dort, wo über Jahrzehnte scharf bewachte Grenzanlagen ein unüberwindliches Hindernis bildeten, künftig die beiden Länder Niedersachsen und Thüringen miteinander verbinden. Zum Gedenken an die deutsche Wiedervereinigung erhält das Bauwerk den Namen „Heidkopftunnel - Tunnel der Deutschen Einheit“.
Die Landesgrenze verläuft also quer über dem Tunnel. Hierbei liegt mit 1.449 m Länge der weitaus größere Teil des Bauwerks in Niedersachsen, auf Thüringer Seite sind es nur 275 m. Es müsste also die Zuständigkeit der Länder mitten im Tunnel gewechselt werden und da wird jeder einsehen, dass das nicht viel Sinn macht. Da hoheitliche Tätigkeiten eines Landes auf das Hoheitsgebiet eines anderen Landes ausgedehnt werden, bedarf es eines Staatsvertrags. Deswegen wurde ein solcher Staatsvertrag erarbeitet. Von der Landesgrenze Thüringens im Bereich des Heitkopftunnels erfolgt bis zur nächsten Anschlussstelle im Freistaat Thüringen, in Ahrenshausen, eine Aufgabenübertragung auf das Land Niedersachsen. Die Landesregierung hat den Landtag mit Schreiben vom 18. Oktober über den Entwurf des Staatsvertrags unterrichtet. Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat in seiner 18. Sitzung am 9. November von diesem Staatsvertrag Kenntnis genommen. Daraufhin haben wir den Staatsvertrag entsprechend unterzeichnet. Um ihn in Kraft treten zu lassen, bedarf es nach der erfolgten Unterzeichnung der Verabschiedung des vorliegenden Zustimmungsgesetzes. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Zustimmungsgesetz.
Auch hier gibt es die Vereinbarung der Fraktionen, dazu keine Aussprache zu führen. Ich schließe die erste Beratung, und wir werden dann morgen in die zweite Beratung dieses Gesetzentwurfs gehen.
Thüringer Gesetz zu dem Staats- vertrag zur Änderung des Staats- vertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorga- nisation Hessen-Thüringen in der Fassung der Änderung vom 29. April 2002 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/2518 - ERSTE BERATUNG