Ich will darauf verweisen, immer wieder, wenn die Wahlen heranrückten, kamen die Kassandrarufe auch hier aus dem Hause, wir finden keine Kommunalvertreter, wir müssen alles ändern. Wir haben sie Gott sei Dank immer gefunden. Wenn wir aber das immer weiter aushöhlen, dann wird der Tag kommen, wo sich keiner mehr stellt und keiner mehr mitmacht und das wollen wir nicht.
Jetzt komme ich zur Gebietsreform, Herr Kollege Matschie. Natürlich ist es noch ein kleiner Unterschied, ob ein Präsident ein Votum abgibt oder er spricht für sich selber oder er spricht für den gesamten Verband. Sie wissen, wie die ganzen Dinge vonstatten gehen. Steht so ein Thema an, wie das, was wir heute zum Beispiel bereden, wird das entsprechend zur Anhörung gegeben und dann gibt der entsprechende Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag das an seine Mitgliedskommunen nach unten, die das Ganze besprechen. Dann kommt das Ganze mit einem Votum zurück und dann wird das offizielle Votum dem Landtag zugeleitet. In diesem Fall, über den wir jetzt hier reden, ist das Votum eineindeutig ausgefallen. Wenn man hinterher mit ihnen spricht, ein paar Oberbürgermeister, Landräte ihrer Couleur das unterschrieben haben und hinterher sagen sie, ja wenn wir gewusst hätten, dass es das Votum des ganzen Verbandes ist, das haben wir doch gar nicht gewusst, dann hätten wir es nicht unterschrieben. Das ist doch ein kleiner Unterschied zur Gebietsreform.
Wenn sich dann ein einzelner zu bestimmten Dingen meldet, das ist doch sein gutes Recht, auch wenn es ein Präsident ist, das ist sein gutes Recht, er spricht aber dann in diesem Falle nicht vor dem gesamten Verband, sondern es ist seine persönliche Meinung. Das ist der Unterschied. Wir werden natürlich die Voten sehr ernst nehmen, die uns die Spitzenverbände dazu entsprechend mit auf den Weg geben. Sie wissen doch, in der Enquetekommission
Herr Fiedler, Sie haben so vehement dafür votiert, die Stellungnahmen der kommunalen Spitzengremien zur Kenntnis zu nehmen und sich auch danach zu richten, heißt das, ich darf davon ausgehen, dass Sie beim Landesplanungsgesetz dann auch entsprechend gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung stimmen werden, da es dazu sehr deutliche ablehnende Stellungnahmen gegeben hat?
Ich verstehe gar nicht, was Sie mir jetzt einreden wollen, ob ich gegen irgendetwas wäre oder nicht. Ich sage Ihnen, ich wiederhole es gern, damit Sie es auch noch einmal mitbekommen. Ich habe klipp und klar gesagt, wir nehmen die Voten sehr ernst und wir werden uns die Voten genau anschauen. Das ist doch das Entscheidende. Es geht doch nicht darum, dass wir jetzt vielleicht zwei Spitzenverbänden hörig wären oder irgend so etwas. Wo kommen wir denn da hin? Wir sind ein Parlament. Aber wir nehmen die Voten sehr ernst und wenn auf einem anderen Gebiet bestimmte Dinge kommen, dann werden wir auch diese ernst nehmen. Wir werden ja in dem nächsten Tagesordnungspunkt auch über ein Gesetz reden, bei dem wir auch nicht allem gefolgt sind, was die Landesregierung vorgegeben hat. Also das ist die freie Entscheidung des Parlaments.
Meine Damen und Herren, ich bitte einfach darum, das ist mir wichtig, dass die eigenen Kolleginnen und Kollegen nicht die Arbeit in den Ausschüssen hier so in Misskredit bringen. Herr Kollege Dr. Hahnemann, auch noch als Letztes, Ihre Einlassung „das sogenannte Hohe Haus“, also wissen Sie Herr Dr. Hahnemann, wir sind alle Parlamentarier, wir sind alle vom Volk gewählt, ich bitte einfach, lassen Sie ein solches Vokabular. Wir sind kein sogenanntes Hohes Haus, wir sind das Hohe Haus.
nenausschuss von der Fraktion der Linkspartei.PDS beantragt worden. Wir stimmen ab über diesen Überweisungsantrag. Wer ist für die Überweisung an den Innenausschuss, den bitte ich um das Handzeichen? Danke. Wer ist gegen die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Damit ist die Überweisung an den Innenausschuss abgelehnt.
Wir kommen damit direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS und der SPD in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung des Innenausschusses die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfiehlt. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen? Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit Mehrheit abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophen- schutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/1382 - dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/2553 - ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, durch Beschluss des Thüringer Landtags wurde am 8. Dezember 2005 in der Drucksache 4/1382 der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz an den Innenausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sitzung am 13. Januar 2006, in seiner 31. Sitzung am 7. April 2006, in seiner 33. Sitzung am 9. Juni 2006, in seiner 34. Sitzung am 23. Juli 2006 und ebenfalls in seiner 39. Sitzung am 1. Dezember 2006 beraten. Sie sehen also, Herr Fiedler, meine Damen und Herren, aus den soeben von mir genannten Terminen können Sie durchaus eine umfassende, tiefgründige und - hier betone ich - sachbezogene - vielleicht kommen wir wieder auf diese Ebene zurück, meine Damen und Herren - inhaltliche Arbeitsintensität aller drei
In seiner 30. Sitzung am 17. März 2006 sowie in seiner 34. Sitzung am 23. Juni 2006 wurden zu dem Gesetzentwurf bzw. Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf Anhörungen in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Von insgesamt 33 Anzuhörenden nutzten leider nur 12 Verbände und Vereinigungen die Möglichkeit, ihre Vorstellungen zum Gesetzentwurf im Rahmen der mündlichen Anhörung am 17. März gegenüber den Ausschussmitgliedern zu äußern. Darunter befanden sich u.a. der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, der Thüringische Landkreistag, der Thüringer Feuerwehrverband e.V., die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren, die Bundesanstalt des Technischen Hilfswerks sowie DRK, ASB, Johanniter-Unfallhilfe und Malteser Hilfsdienst, um nur einige zu benennen. Kernpunkt der Diskussion war die Frage nach dem Verbleib des Katastrophenschutzes als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis der Kommunen, sprich kreisfreie Städte und Landkreise, wie im ersten Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen, oder einen Paradigmenwechsel vorzunehmen, indem der Katastrophenschutz als staatliche Aufgabe, also im übertragenen Wirkungskreis, geregelt wird. Benannt wurde, dass Thüringen neben Rheinland-Pfalz das einzige Bundesland sei, in dem der Katastrophenschutz noch im eigenen Wirkungskreis verankert ist. Durch die kommunalen Spitzenverbände wurde gefordert, leistungsstarke Strukturen für den gesamten Freistaat Thüringen zu schaffen und dass damit die zwingende Notwendigkeit der Verstaatlichung des Katastrophenschutzes besteht. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls auf die finanzielle Situation der Kommunen verwiesen, welche nicht in der Lage seien, diese Aufgaben aus eigenen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Demgegenüber wurde auch der Beibehalt des Katastrophenschutzes bei den Landkreisen und kreisfreien Städten gefordert, jedoch verbunden mit Forderungen an das Land nach modifizierten Zuwendungen für die Beschaffung notwendiger Ausstattungen und Ausrüstungen. Auch der Präsident des Thüringer Landesverwaltungsamts machte auf den erheblichen organisatorischen, personellen und finanziellen Aufwand für das Land aufmerksam und befürwortete damit nicht den Paradigmenwechsel vom eigenen zum übertragenen Wirkungskreis.
Durch die Landtagsverwaltung wurde diesbezüglich eine Synopse erarbeitet, um den Ausschussmitgliedern zu verdeutlichen, wo und in welchem Umfang Änderungswünsche zum vorgelegten Entwurf der Landesregierung bestanden. Nach weiteren Beratun
gen legten die Fraktionen der CDU, der Linkspartei.PDS und der SPD in den Drucksachen 4/957, 4/958, 4/959, 4/960 eigene, aber gravierende, fundamentale Novellierungsvorschläge vor, welche am 23.06.2006 eine erneute Anhörung der Spitzenverbände erforderlich machten. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, der Thüringische Landkreistag, die Feuerwehrunfallkasse Thüringen und der Thüringer Feuerwehrverband e.V. bewerteten die Änderungsanträge der einzelnen Fraktionen. Einhellig wurde danach der Kurswechsel der Zuständigkeiten im Katastrophenschutzgesetz vom eigenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte zum übertragenen Wirkungskreis mit der Zuständigkeit des Landes für zeitgemäß und dringend notwendig betrachtet.
Aufgrund sich widersprechender Aussagen über Zuständigkeiten und Finanzierungsumfänge durch die Landesregierung konnte das Gesetz leider nicht wie geplant und von allen drei Fraktionen mit Nachdruck gefordert noch vor der Sommerpause 2006 verabschiedet werden. Am 28. November reichte die Fraktion der CDU einen umfangreichen Änderungskatalog in der Drucksache 4/1202 zum Gesetz ein, welcher in der Sitzung des Innenausschusses am 1. Dezember bei drei Enthaltungen die Zustimmung im Ausschuss erhielt.
Neben der Landesverantwortung für den Katastrophenschutz, welcher allerdings erst nach Neufassung des Kommunalen Finanzausgleichs Anfang 2008 in vollem Umfang greift und wirksam werden soll, ist u.a. auch die Einrichtung eines Katastrophenschutzfonds vorgesehen. Der Wunsch der Feuerwehren, dass Kinder künftig ab dem sechsten Lebensjahr in die Jugendfeuerwehr aufgenommen werden können, fand ebenso Eingang in das Gesetz wie die Option, dass Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr künftig auf Antrag bis zum 65. Lebensjahr nach ärztlichem Attest weiter mitwirken können.
Die Verankerung der Landesförderung für die Feuerwehrfacheinheit Rettungshunde/Ordnungstechnik - und hier betone ich - bei einer freiwilligen Feuerwehr wurde nach sachlicher Debatte gleichfalls im Gesetz aufgenommen.
Weitergehende Änderungsanträge der Fraktion der Linkspartei.PDS, u.a. über demokratische Mitwirkungsrechte der kommunalen Vertretung bei der Bestellung der Orts- und Kreisbrandmeister, wurden mehrheitlich im Innenausschuss abgelehnt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat am 13.12.2006 gemäß § 57 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung sein Benehmen zum Gesetzentwurf, also eine nicht verbindliche Stellungnahme, durch Zustimmung bei zwei Enthaltungen zum Ausdruck gebracht. Ich verweise hier auf die Drucksache 4/2553. Der dadurch not
wendige Beschluss zur Fristverkürzung wurde am heutigen Tag durch den Thüringer Landtag gefasst. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, am 27. November dieses Jahres stirbt nach einem Wohnungsbrand ein 54-Jähriger in Niedernissa. Vier Tage später, am 1. Dezember, stirbt aus den gleichen Gründen ein 31-Jähriger in Stadtroda.
Warum beginne ich bei einem Gesetz zum Brand- und Katastrophenschutz mit diesen traurigen Ereignissen? Erstens, wenn auch nur entfernt an dieses Gesetz angelehnt, um noch einmal ein leidenschaftliches Plädoyer für die Einführungspflicht von Rauchmeldern zu halten, für die es bisher in diesem Haus keine Mehrheit gab, was ich für unverantwortlich halte.
Zweitens, um jedem klarzumachen, wenn wir in diesem Haus über Brand- und Katastrophenschutz reden, findet hier nicht einfach eine Abstimmung statt und dann ist das Thema erledigt. Es kann direkte, sehr traurige direkte Folgen haben, wenn wir in diesem Bereich handeln oder aber nicht handeln. Insofern möchte ich einfach bei diesem Thema dazu aufrufen - und, ich glaube, wir haben es seit Langem einmal wieder geschafft -, nicht aus politischen Richtungen zu handeln, sondern sich immer vor Augen zu halten: Wir können mit dem, was wir hier tun, im Ernstfall Leben retten oder wir tun es im Ernstfall nicht.
Meine Damen und Herren, und drittens habe ich mit diesem Thema begonnen, um Ihnen klarzumachen, auch wenn wir heute das Brand- und Katastrophenschutzgesetz für Thüringen verabschieden, es ist noch lange nicht Feierabend, es ist noch lange nicht das Ende der Debatte auf diesem Politikfeld. Wir haben, das weiß der eine oder andere aus den Statistiken, leider Schwierigkeiten bei der Personalstärke bei der Thüringer Polizei. Wir haben im Nachwuchsbereich
- Entschuldigung, Feuerwehr - nachvollziehbare Schwierigkeiten. Ich sage Ihnen voraus, neben der Frage Rauchmelderpflicht, die wir endlich im Landtag zu erledigen haben, werden wir uns in Zukunft auch weiterhin mit dem Thema Brand- und Katastrophenschutz hier im Haus beschäftigen, wobei ich hoffe, dass es dabei um gesetzliche Regelungen geht und nicht um die Nachbehandlung von irgendwelchen Katastrophen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf dem Feuerwehrtag im Sommer 2005 in Sondershausen sprach Herr Innenminister Gasser zum bald anstehenden Brand- und Katastrophenschutzgesetz - im Sommer 2005. In seiner Rede versprach er zwei Dinge: Erstens - das ist ein Zitat: Wenn sich seine Fachleute im Haus durchsetzen, kommt der Katastrophenschutz zum Land. Zweitens hat er eine baldige Umsetzung, Einbringung und Verabschiedung dieses Gesetzes im Landtag versprochen - im Sommer 2005. Wir haben Weihnachten 2006. Man muss dankbar sein, dass nicht alle Ministerien so arbeiten wie das Innenministerium. Man muss dankbar sein, dass nicht alle Verwaltungen so arbeiten wie das Innenministerium. Man darf überhaupt nicht daran denken, was passieren würde, wenn in der freien Wirtschaft genauso gearbeitet würde wie im Innenministerium.
Ich sage Ihnen zum Schluss: Es wird immer reklamiert, wir haben so viele Verordnungen und da muss unbedingt etwas getan werden. Vielleicht schaut der eine oder andere mal in seinem Büro, was er selbst dazu beitragen könnte, dass zeitnah gehandelt wird, insbesondere, wenn es versprochen wird. Das zur baldigen Umsetzung dieses Gesetzes. Zu dem Satz „wenn sich die Fachleute in meinem Haus durchsetzen“: Die Fachleute haben sich in diesem Hause durchgesetzt. Warum die Fachleute im Innenministerium bis zum Schluss gebremst haben bei der Verabschiedung eines vernünftigen Gesetzes, ist mir bis heute ein Rätsel.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vonseiten der SPD-Landtagsfraktion gab es natürlich nach Gesprächen mit dem Feuerwehrverband und mit allen Beteiligten einige grundsätzliche Forderungen zur Gesetzesnovelle. Zum einen, ja, wir wollten, und das ganz klar an erster Stelle, den Systemwechsel. Wir wollten, dass der Katastrophenschutz in seiner Verantwortung zum Land geht. Zweitens, wir haben nach ausdrücklichen Gesprächen dafür plädiert, das Eintrittsalter bei der Feuerwehr in Thüringen auf sechs Jahre zu senken. Wir wollten drittens, natürlich nach ärztlicher Untersuchung, dass es den Feuerwehrleuten möglich ist, bis zum 65. Lebensjahr ihren freiwilligen Dienst zu tun. Wir wollten, wenn schon ein Katastrophenschutzfonds, dann diesen nicht auf freiwilliger Basis. Wir wollten die Rettungshundestaffel
in Thüringen retten und sie nicht nur retten, sondern ihr auch eine vernünftige Perspektive geben und wir wollten eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung verbindlich in diesem Gesetz vorschreiben. Der Systemwechsel, meine Damen und Herren, ist mit diesem Gesetz gelungen. Die Übertragung des Katastrophenschutzes auf das Land wird festgeschrieben. Wir haben uns mit unserer Grundforderung durchgesetzt. Das Eintrittsalter - wie von unserer Seite nicht nur verbal, sondern auch über Anträge gefordert - ist auf sechs Jahre herabgesetzt worden. Ich will dazu sagen, ein wesentlicher Anstoß, dies zu fordern, war das Konzept der Jugendfeuerwehren in diesem Bereich, welches sehr gut ist. Auch dieses wird umgesetzt. Die Problematik „Feuerwehrdienst bis zum 65. Lebensjahr“ wird umgesetzt. Zum Katastrophenschutzfonds wäre vieles zu sagen, weil sich ja dadurch, dass sich die Systematik ändert, auch die Frage stellt, warum dann überhaupt noch einen Katastrophenschutzfonds? Aber diese Regelung, wie sie jetzt getroffen wurde, ist in unserem Sinne akzeptabel. Wenn vorhin aus dem Ausschuss berichtet worden ist als kleines Beispiel, wie die Ausschussarbeit in diesem Falle sogar gut funktioniert hat, was die Rettungshundestaffel betrifft, haben wir angedeutet, gar keinen Antrag zu machen, sondern dem Antrag der CDU zuzustimmen, weil es da von Anfang an keinen Streit gab.
Letztendlich bleibt der sechste Punkt, nämlich eine verbindliche Bedarfs- und Entwicklungsplanung in den Gemeinden, welchen wir nicht durchgesetzt haben. Man muss abschließend sagen, es macht nach unserer Auffassung das Gesetz nicht besser, dass es nicht drinsteht. Aber man muss auch deutlich sagen, wenn man von den zentralen sechs Punkten fünf Punkte durchgesetzt hat, bleibt dies zwar ein Schönheitsfehler, aber kann im Endeffekt nicht dazu führen, dieses Gesetz abzulehnen. Wir - und das sage ich im Namen der gesamten SPD-Landtagsfraktion - sind der Meinung, dass wir aus dem schlechten Entwurf aus dem Innenministerium ein durchaus gutes, praktikables Gesetz - nach Anhörung in sehr kollegialer Zusammenarbeit mit den Vereinen und Verbänden - gemacht haben und deshalb plädiere ich an dieser Stelle ausdrücklich für eine Zustimmung zu dem Gesetz unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung aus dem Innenausschuss. Dass es ein Artikelgesetz geworden ist, wusste am Anfang keiner. Es ist nach meiner Auffassung auch ein Schönheitsfehler, aber - ich habe es schon im Ausschuss gesagt und ich will es auch hier ganz deutlich sagen - wenn ein Innenminister so auf die Bremse tritt bei wesentlichen Fragen in diesem Gesetz, war dieses Artikelgesetz der einzige Ausweg. Es war ein richtiger Weg, diesen Artikelgesetzweg im Endeffekt zu gehen. Deshalb werden wir diesen Weg mitgehen. Wir sind nach allen Abwägungen der Auffassung, dass das Gesetz so, wie es vorliegt, zu
Meine Damen und Herren, ich habe in dieser Legislaturperiode des Thüringer Landtags im Innenausschuss das erste Mal ein Arbeitsklima erlebt, was ich als sehr löblich empfinde. Wir sind in den Anhörungen eben auf all dieses eingegangen, was von den Anzuhörenden kam. Nicht immer um ihnen recht zu geben, sondern wir haben uns mit ihren Argumenten in einer Art und Weise auseinandergesetzt, wie es nicht nur mir sehr gefallen hat. Wir haben nach der Anhörung die Chuzpe gehabt, seit Langem mal wieder die Chuzpe gehabt, uns mehrheitlich und mit großer Geschlossenheit, muss man sogar an dieser Stelle sagen, gegen die Vorstellung des Innenministers durchzusetzen. Ich sage ausdrücklich, das muss nicht immer sein, aber wenn es richtig ist, finde ich, ist das in Ordnung und an dieser Stelle adelt es ausdrücklich die Abgeordneten aller Fraktionen im Innenausschuss. Ich bin auch gerne bereit das zu wiederholen, was ich im Innenausschuss gesagt habe. Wir können diese Zusammenarbeit im gesamten Bereich innere Sicherheit auf diesem Niveau und mit dem Respekt voreinander und vor der gegenseitigen Meinung die ganze Legislaturperiode haben, wenn so mit uns umgegangen wird, wie das eigentlich die Spielregeln hier im Hause sein müssten.
Meine Damen und Herren, ganz wichtig ist mir am Schluss auch: Wir werden dieses Gesetz, wenn das jetzt alles so eintritt, wie vorweg von den Fraktionen zu vernehmen war, mit sehr, sehr großer Mehrheit in diesem Thüringer Landtag verabschieden. Ich glaube, das ist eine gute Tradition, den Feuerwehrleuten draußen - ich will jetzt nicht wiederholen, was wir diesen Leuten alles zu verdanken haben, was sie alles zu leisten haben - den Rücken zu stärken mit so einer großen Zustimmung zu diesem Gesetz. Wir müssen ihnen sehr dankbar sein für das, was sie leisten. Das Gleiche gilt natürlich für die Mitglieder des Katastrophenschutzes. Deshalb fand ich, es war eine gute Tradition, dass dieses Brand- und Katastrophenschutzgesetz in seiner ersten Begründung in all seinen Novellen mit so einer Riesenmehrheit durch diesen Thüringer Landtag gegangen ist. Die SPD-Landtagsfraktion wird nachher in der Abstimmung ihren Teil dazu tun, dass diese Tradition bestehen bleibt. Ich will mich abschließend bei allen Kollegen im Innenausschuss für die konstruktive Zusammenarbeit bei diesem Gesetz bedanken.