Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die parlamentarische Bearbeitung dieses nicht ganz unwichtigen Gesetzes war so etwas wie eine - um es mal höflich zu formulieren - schwere Geburt. Nach einer mehrjährigen Schwangerschaft im Ministerium folgten im Kreißsaal monatelange Streitereien zwischen Hebamme und Kindsvater, wer nun dem Kind auf die Welt helfen darf. Meine Damen und Herren - um mal weiter bei diesen Begrifflichkeiten zu bleiben -, kurz nach der Geburt wurde sich heftig über den Unterhalt von diesem Sprössling gestritten. Ich denke, das wird uns auch noch in den nächsten Tagen und Wochen weiter beschäftigen.
Seit Jahren mahnen, meine Damen und Herren, Fachverbände und Betroffene eine Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes an und hatten, wie schon erwähnt, zahlreiche gut durchdachte Vorschläge vorgelegt. Aber auf einen Gesetzentwurf aus dem Innenministerium musste aus unserer Sicht - Herr Gentzel hat es gesagt - eine Ewigkeit gewartet werden. Hinzu kamen dann die Absonderlichkeiten des Beratungsverlaufs. Dazu komme ich aber im Einzelnen auch noch mal. Im Sommer dieses Jahres, kurz vor der Parlamentspause, hatten wir einvernehmlich schon einmal den Eindruck, dass der Gesetzentwurf - zugegeben mit nur noch angekündigten, aber grundlegenden Änderungen - tatsächlich schon abstimmungsreif sei. Aus der CDU kamen eindeutige Signale, dass ein Zugehen auf die Vorschläge auch der Opposition und des Feuerwehrverbandes bevorsteht. Doch weit gefehlt, ein halbes Jahr musste noch ins Land gehen, bis wir als Abstimmungsvorlage auf dem Tisch hatten, was heute zur Entscheidung steht, offenbar - das unterstelle ich einfach - auch ein Kompromiss zwischen der Regierung und der sie tragenden Fraktion. Dieser Kompromiss rettet notwendige Veränderungen im Brand- und Katastrophenschutz, aber er hat auch eine Vielzahl fauler Stellen, mehr als Kompromisse in der Politik eigentlich haben sollten. Dennoch, das sage ich deutlich, was man dem Endprodukt politischer Hakeleien und parlamentarischer Zögerlichkeiten zugute halten muss, ist die Tatsache, dass auf Erfahrungen und Entwicklungen reagiert wird, selbst wenn anderes ebenso Wichtiges außer Acht gelassen bleibt.
Zu unseren Positionen im Einzelnen: Lassen Sie mich zunächst die klaren Verbesserungen des neuen Gesetzes gegenüber dem bisher geltenden benennen. Die Überschwemmung in Leubingen - bekanntlich ein Ortsteil von Sömmerda -, sowohl der Einsatz als auch die Folgeprobleme hatten ja neue Regelungen regelrecht herausgefordert.
Meine Damen und Herren, ich glaube, ich weiß, wovon ich hier spreche, ich komme ja aus dem Landkreis, wie Sie wissen. Der Landrat stand damals vor der Frage: Wann rufe ich die Katastrophe aus und wer trägt die Kosten? Die Bundeswehr war damals relativ schnell im Einsatz vor Ort und half mit Mannschaft und Hubschraubern, aber sie vergaß auch nicht die Kosten zu beziffern und die Rechnung folgte prompt ein Jahr später an den Landkreis Sömmerda.
In den neuen Gesetzesvorschriften, die jetzt zur Verabschiedung vorgeschlagen sind, wird auf die organisatorischen und finanzpolitischen Mängel reagiert. Eine Katastrophe ist jetzt klar definiert; die Zuständigkeiten für deren Ausrufung sind ebenso klar. Zudem wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Großschadenslagen an Kreis- oder sonstigen Grenzen keinen Halt machen. Das Land übernimmt die Gesamtverantwortung für den Katastrophenschutz. Die Kreise und kreisfreien Städte erfüllen die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Damit dürften organisatorisch, koordinatorisch und auch finanziell für die Kreise und kreisfreien Städte günstigere Bedingungen geschaffen sein und eine effektivere Gestaltung des Katastrophenschutzes ist möglich. Auch einen Katastrophenschutzfonds wird es geben. Es ist zwar noch ziemlich unklar, wie dieser aussehen wird - ich verweise auch dabei auf die sehr vagen und differierenden Kostenrechnungen, die Diskussionen gestern im Haushalts- und Finanzausschuss haben das noch einmal deutlich gezeigt -, aber es wird ihn geben. Zu den Bedenklichkeiten in diesem Zusammenhang komme ich aber gern noch einmal an einer anderen Stelle zurück. Zumindest werden die Kommunen nicht mehr alleingelassen mit den Kosten, die bei der Bewältigung von Katastrophen auflaufen. Das war schon, so denke ich, ein ganz erhebliches Problem des Thüringer Katastrophenschutzgesetzes der vergangenen Jahre. Auch aus anderen Problemen sind Konsequenzen gezogen worden. Ich erinnere an den diesjährigen Brand- und Katastrophenschutzbericht und seine Feststellungen über den Rückgang im Bereich der Jugendfeuerwehren und der Freiwilligen Feuerwehren hier im Land Thüringen. Mit der Absenkung der Mindestaltersgrenze für Kinder für die Betätigung in Jugendfeuerwehren und mit der Anhebung der Altershöchstgrenze kann man versuchen, dem Personalrückgang im Feuerwehrbereich zumindest etwas entgegenzusetzen und entgegenzuwirken. Ich betone auch hier, es gab unterschiedliche Ansätze und Vorstellungen aus den Verbänden und aus den Fraktionen, Diskussionen von sechs bis acht Jahren als Kriterium für die Aufnahme in die Jugendfeuerwehr bis hin zu Vorschlägen, auch die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften an Schulen vorzunehmen. Auch heute habe ich zumindest in der örtlichen Presse im Landkreis Sömmerda diese Forderung durchaus zur Kenntnis nehmen können. Aber uns allen dürfte klar sein, dass
die eigentlichen Ursachen in den demographischen und sozialen Entwicklungen liegen, gegen die die Politik an ganz anderen Stellen etwas tun müsste. Das Thema kommunale Strukturen und effektive Verwaltung wird uns sicherlich noch an einem anderen Tagesordnungspunkt ereilen und ich freue mich - einen Vorgeschmack hatten wir ja heute schon, meine Damen und Herren - auf einen Schlagabtausch mit Herrn von der Krone zu diesem Thema.
Auch der leidige Streit um die Facheinheit Rettungshunde/Ordnungstechnik scheint beigelegt. Die bewährte Einrichtung wird bleiben - vernünftigerweise, sage ich auch hier an dieser Stelle. Dass damit eine ausreichende Anzahl von Rettungshunden im Land nicht gesetzlich, sondern auf dem Rücken und auf Kosten ehrenamtlicher Arbeit gesichert werden muss, ist schade. Unser Änderungsantrag - Sie können sich mit Sicherheit noch daran erinnern - hätte da Abhilfe schaffen können. Ich persönlich durfte mich überzeugen von einer Maßnahme einer Übungseinheit, die in Weimar mal durchgeführt worden ist. Ich denke, man hätte hier auch eine andere gesetzliche Regelung schaffen können. Aber leider haben Sie diese Idee abgelehnt.
Meine Damen und Herren, damit wäre ich bei zweitens, nämlich den vergebenen Möglichkeiten, die notwendigen Veränderungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zu ergänzen durch Regelungen, die für mehr Mitsprache der Betroffenen sorgen sollten. Wir hatten - und ich rufe in Erinnerung - vorgeschlagen, den gewählten Vertretungen Mitsprache bei der Einsetzung der jeweiligen Brandmeister zu geben, sowohl in den Gemeinden und Städten als auch in den Kreisen. Das wollten Sie nicht; Sie behandeln Brandschutz in dieser Hinsicht entweder als reine Angelegenheit ausschließlich staatlicher Verwaltung oder ausschließlich als Sache der Feuerwehren, sozusagen als Vorschlagungsgremium selbst, aber es ist eine Angelegenheit, die, wie ich denke, alle betrifft. Also dürfte die Mitsprache der Vertreter aller an sich auch kein Problem darstellen. Es gab, wenn auch vereinzelt - vielleicht können Sie sich auch daran noch erinnern -, Auseinandersetzungen hier in Thüringen zwischen Bürgermeistern und Feuerwehrpersonal. Bei Abberufungen werden ja die Vertretungen einbezogen, so wie es im Gesetz verankert ist. Also hätte meines Erachtens auch der Status des Bürgermeisters oder des Landrates keinen Schaden genommen, wenn man die Berufung diesbezüglich im Gesetz verankert hätte,
zumal es um Qualifikation und Sachverstand geht und nicht um politische Mehrheiten. Hier, denke ich, wird die Praxis beweisen, ob es weiterhin Novellierungsbedarf zu diesem Gesetz gibt.
Nicht mehr eingehen, meine Damen und Herren, will ich auf Änderungsanträge zu Finanzierungsfragen wie Kostenerstattung für Einsätze zwischen den Kommunen oder bei unverschuldetem Fehlalarm; der Kollege Gentzel hat darauf aufmerksam gemacht. Auch hier war unser Ansinnen, dies diesbezüglich mit im Gesetz zu verankern.
Aber es gibt im Zusammenhang mit Finanzierungsfragen einen Punkt, der als drittens und kritisch zu betrachten ist, dass das Feld der Auseinandersetzung um die Neuregelung des Katastrophenschutzes durchaus als bedenklich und kritikwürdig anzusehen ist. Dass es einen Katastrophenschutzfonds geben soll und wird, scheint hier allen klar zu sein. Darüber besteht ja auch weitestgehend Einigkeit. Dennoch bleiben wichtige Dinge völlig unklar. Umfang und Beteiligung am Katastrophenschutz bleiben dem nächsten nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts neu gestalteten Finanzausgleichsgesetz vorbehalten. Das hier zu verabschiedende Gesetz verweist, was den Katastrophenschutz angeht, auf das Finanzausgleichsgesetz und unterstellt einen so wörtlich: „angemessenen finanziellen Ausgleich“. Die Regelungen zur Beteiligung an der Speisung des Fonds enthalten nichts weiter als einen Verweis auf eine unbekannte, noch zu schaffende Maßgabe näherer Regelungen für die jährlichen Beiträge zum Katastrophenschutzfonds. Ich denke, hier sollte doch durchaus Klarheit herrschen. Solcherlei Unbestimmtheiten bei der Gesetzgebung entspricht der hinlänglich bekannten - wie soll man es formulieren - Katze im Sack.
Zu guter Letzt greift diese Regelung nach Verabschiedung und Verkündung des Gesetzes erst nach der Verabschiedung eines neuen Finanzausgleichsgesetzes. Das Durcheinander bei den Strukturen der Aufsichtsbehörde wurde - das hat mich heute Morgen ereilt, Antenne Thüringen hat das verkündet - noch mal in Erinnerung gerufen. Das Gesetz sieht ja das Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde vor. Sie wissen alle selber, der Innenminister favorisierte letztendlich andere Überlegungen, wer sich damit beschäftigen soll. Im Rahmen von OPTOPOL gibt es da andere Wünsche. Ich hoffe, Herr Minister Dr. Gasser, dass Sie vielleicht heute hier in diesem Rahmen noch mal für Klarheit sorgen, wo nun
Das alles mögen Sie, meine Damen und Herren, für angemessen, demokratisch und rechtsstaatlich halten, aber das ist es eben nur formal. Angemessen ist es den Problemen des Brand- und Katastrophenschutzes gegenüber nicht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, meine Damen und Herren, mit den neuen, klaren Regelungen zu Katastrophen, zu den Zuständigkeiten und Finanzierungsverpflichtungen durch die Zuständigkeit des Landes und die Erledigung im übertragenen Wirkungskreis stehen nun die alle Menschen betreffenden Probleme auf einem wesentlich besseren gesetzlichen Fundament, auch wenn man sagen muss, dass die Notwendigkeit der zentralistischen Regelung primär der Kleingliedrigkeit der Thüringer Kreisstruktur geschuldet ist.
Die finanziellen Zwänge, meine Damen und Herren, der Landkreise und kreisfreien Städte sind hinlänglich bekannt. Das ist auch in den Ausführungen zu den Anhörungen mehrfach deutlich geworden. Maßgebliche Probleme des Brand- und Katastrophenschutzes werden auf angemessene Weise in neue Lösungsbahnen zumindest gelenkt. Das sind die Vorteile des Gesetzentwurfs, die für eine Zustimmung sprechen, im Land warten diejenigen, die sich darauf einrichten wollen und müssen, schon lange auf diese Klarheit. Ebenso berechtigt bleiben die Kritiken am Gesetzentwurf. Genannt seien nur die Ablehnung der Bedarfsplanung, die Ablehnung flankierender Regelungen oder die Unklarheiten um den Katastrophenschutzfonds.
Man muss dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, denn er bleibt durchaus unter seinen Möglichkeiten und er beruht nicht auf Einsicht der Landesregierung, sondern auf dem ansonsten - das sage ich auch einmal bewusst - nervenden, diesmal aber segensreichen Eigensinn eines Abgeordneten, der manchmal die Feuerwehruniform trägt und somit aus eigener Anschauung den Vorstellungen des Innenministeriums widersprach, aber, ich denke, diesmal mit einem vorzeigbaren Ergebnis. Am Ende haben Landtag und Landesregierung sich weder mit der Art des Umgangs mit dem neuen Gesetz noch mit dem Ergebnis irgendwie so richtig mit Ruhm bekleckert. Ich erinnere an das gemeinsame Agieren aller Fraktionen, noch vor der Sommerpause zu einem Ergebnis zu kommen. Selten war ja eine so sachbezogene Auseinandersetzung möglich wie zu diesem Gesetz. Ich denke, diesmal hat es gut funktioniert, trotz aufgezeigter Mängel. So kann man, was das für den Thüringer Landkreistag am vergangenen Samstag angemahnte neue Rettungsdienstgesetz angeht - in Anwesenheit, leider ist er jetzt nicht hier, von Herrn Matschie und Frau Lieberknecht, dass dort betont
worden ist, und auch mit Blick auf die Landesregierung darf ich das feststellen -, nur hoffen, dass da alles anders abläuft als dieses Mal und wir nicht erst auf einen Abgeordneten warten müssen, der eventuell vielleicht auch Rettungssanitäter ist, um ein Gesetz zu verabschieden. Ich teile, das sage ich an der Stelle zum Schluss, nicht die Euphorie des Feuerwehrverbandes, der diesen Gesetzentwurf als das beste und modernste Katastrophenschutzgesetz in Deutschland ansieht. Aber ich sage auch mit Deutlichkeit, es ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Hauboldt, ich hatte eigentlich mehr Hoffnung in Ihre Rede gesetzt, aber ich gehe im Einzelnen noch darauf ein.
Meine Damen und Herren, ich bin froh und dankbar, dass wir heute und hier diesen Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zur Abstimmung bringen. Ich will das ausdrücklich noch einmal deutlich sagen, was lange währt, wird gut. Dass es eine gewisse Zeit gedauert hat, hatte auch die Ursachen in sich begründet, warum wir diese Zeit dazu benötigten, um den Gesetzentwurf auch insgesamt sattelfest zu machen. Ich will auf die einzelnen Punkte dann noch eingehen, aber ich möchte auch an den Anfang stellen, Kollege Gentzel, Sie haben es ja gesagt, als Erstes danke ich allen Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehr und allen hauptamtlichen Feuerwehrleuten in diesem Lande.
Ich will zweitens daran erinnern, Herr Kollege Gentzel, Sie sagten es, wir hatten vor Kurzem in Niedernissa und in Stadtroda Tote. Das ist unbestritten tragisch und es muss reagiert werden. Auch ich möchte ausdrücklich dafür werben, ich werbe darum auch in Richtung meiner Fraktion, ich werbe darum in Rich
tung vor allen Dingen der Kolleginnen und Kollegen, die im Ministerium für Bau und Verkehr tätig sind, wir haben ja vor Kurzem das Baugesetz quasi noch einmal überprüft und an den Ausschuss verwiesen, ich werbe eindringlich darum, dass wir die Rauchmelder auch bei uns einführen.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Links- partei.PDS: Im Protokoll bitte vermerken, dass auch die Linkspartei.PDS Herrn Fiedler Beifall zollt.)
Die Rauchmelder sollten dort eingeführt werden, wo Sie hingehören und das heißt, in das Baugesetz. Deswegen meine Bitte, dass wir, ich sage auch an dieser Stelle, auch ich habe lange Zeit mit dagegen geredet -
Sie müssen mir zuhören, ich habe es doch gerade zugegeben, aus guten Gründen haben wir, weil wir Angst hatten vor Bürokratie und ähnlichen Dingen, wer das kontrollieren soll, uns dort lange verwehrt. Mittlerweile gibt es aber sieben Länder in der Bundesrepublik, die das Ganze angegangen sind. Ich will jetzt die einzelnen Dinge nicht noch einmal aufzählen. Ich glaube, es ist an der Zeit, dass auch wir uns dem stellen und dass wir die Rauchmelder entsprechend dann noch einführen, aber mit einem gesunden Verstand, ohne das Ganze mit Bürokratie zu überfordern. Dort kommen wir, denke ich, vielem nach.
Ich will ein Zweites nennen: Und das muss auch mit zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz gesagt werden, wir hatten vor einigen Jahren zwei tote Kameraden in Niederpöllnitz. Da ging es auch darum, dass sie in den Einsatz gegangen sind für andere, weil ein Silo gebrannt hat, und sind zu Tode gekommen. Auch das macht deutlich, wie wichtig es ist, dass wir alles, was möglich ist, für unsere Kameradinnen und Kameraden hier mit einsetzen und ihnen an die Hand geben. Denn es sollte und darf nicht sein, dass es dazu kommt, dass es auch Tote oder Verletzte gibt.
Das Motto der Feuerwehren ist insgesamt „Retten, helfen, bergen, schützen“. Auch das zeigt deutlich, dass sich hier Ehrenamtliche dieses Motto gewählt haben, um für andere in den Einsatz zu gehen. Ich denke, dass das von uns allen auch anerkannt wird, und wir sollten das weiterhin stärken, denn wir brau
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch in diesem Fall haben wir uns bei dem Gesetzentwurf nicht etwa Zeit gelassen, weil wir irgendetwas liegen lassen wollten, wie es vorhin unterstellt wurde, oder nicht daran gearbeitet hätten, sondern weil intensive Beratungen notwendig waren. Der Berichterstatter hat es ja berichtet, dass wir uns in sieben Sitzungen mit dem Gesetzentwurf befasst haben. Darunter waren zwei Anhörungen offizieller Art, also im Landtag über den Innenausschuss - und die hatten auch ihre guten Gründe - und eine Extraanhörung, die wir, die CDU-Fraktion, schon im April 2005 hier im Hause durchgeführt haben. Da war der große Beratungsraum bis fast zum letzten Platz gefüllt. Das zeigt also, wie groß das Interesse war, was dort von den Betroffenen, die wir alle eingeladen hatten, an den Tag gelegt wurde. Auch damals wurde schon intensiv gefordert, dass vor allen Dingen der Katastrophenschutz in den übertragenen Wirkungskreis gehört. Das ist in den weiteren Anhörungen auch deutlich geworden. Ich will nur noch mal darauf verweisen, weil wir vorhin noch die Debatte hatten, dass wir hier auch den Vorschlägen der Spitzenverbände gefolgt sind. Das sind die Spitzenverbände Gemeinde- und Städtebund, insbesondere Landkreistag und Feuerwehrverband. Ich will jetzt die anderen einfach nur beiseite lassen, es haben natürlich noch viel mehr gefordert. Aber wir sind dem gefolgt, weil wir der Meinung waren, dass die fachlichen Argumente, die vorgetragen wurden, überwiegend sind, so wie der Gesetzentwurf vorgelegt wurde. Und ich weiß, ich will es an der Stelle deutlich machen, dass auch die Landesregierung sehr reiflich und lange diskutiert hat, ob man in dem eigenen Wirkungskreis bleibt oder ob man in den übertragenen Wirkungskreis geht. Ich will das ausdrücklich sagen, dass nicht etwa welche saßen, die vor lauter Langeweile etwas anderes hineingeschrieben haben, sondern es ist dort auch heftig diskutiert worden, aber es kam eben nicht zur abschließenden Meinungsbildung, wie die Verbände das und auch dankenswerterweise meine Fraktion insbesondere hier mit gefordert haben. Damit will ich den anderen Fraktionen nicht absprechen, dass sie sich auf das Gleiche auch mit eingelassen haben, aber, ich denke, dass wir doch federführend dort gemeinsam die Dinge vorangebracht haben. Ich kann nur sagen, dass im Innenausschuss - natürlich, ich unterstreiche das, Herr Kollege Gentzel - eine saubere kollegiale Arbeit nicht nur an diesem Gesetz, sondern auch an anderen Gesetzen stattgefunden hat. Sie sind noch nicht so lange im Innenausschuss wie wir, die wir schon von Anfang an dabei sind, wir haben dort viele Gesetze gemacht in sehr guter kameradschaftlicher Zusammenarbeit. Aber wenn Sie länger dabei sind, können wir das ja noch weiter fortführen, dass wir auch in Zukunft bei wichtigen Ge
Kollege Gentzel, wir haben uns jetzt so viel Zeit genommen, da werden wir das mal schön mit Ruhe noch ausdiskutieren. Ich will noch daran festhalten, dass Sie vor allen Dingen, wie Sie es richtigerweise gesagt haben, bei wichtigen Gesetzen - und da setze ich in dem Falle auch hier bei dem Gesetz ganz klar auf die SPD, da kann man sich darauf verlassen.
Ja, in dem Fall kann man sich darauf verlassen. Wenn ich natürlich Kollegen Hauboldt gehört habe, was Sie dort alles wieder ins Feld geführt haben, mal ein bisschen Zustimmung, wieder große Ablehnung, ein Teil war dafür, ein Teil war dagegen usw. Also, Kollege Hauboldt, man muss sich schon entscheiden, ist man für einen Gesetzentwurf, so wie er vorgelegt wurde, oder nicht. Man kann natürlich einiges kritisieren, aber man muss eine Meinung haben und nicht nur drei Enthaltungen nach dem Motto: Schauen wir doch mal, was die anderen machen. Da ist es mir lieber mit der von mir aus gesehenen linken Seite, dass wir das entsprechend so durchgeführt haben. Die einzelnen Punkte, Kollege Hauboldt, die Sie angeführt haben, was Sie dort immer eingefordert haben - wollen Sie denn bei Brand- und Katastrophenschutz immer erst den Kreistag einberufen, um den zu befragen, was der Landrat oder Bürgermeister entsprechend auf seiner Ebene zu machen hat? Ja, wo kommen wir denn da hin? Es sind klare Strukturen und da muss nicht noch ein ganzes Gremium mitreden. Vielleicht machen wir direkte Demokratie und fragen erst einmal, brauchen wir eine Feuerwehr in der Gemeinde oder brauchen wir sie nicht. Vielleicht machen wir das demnächst auch noch und da sagen vielleicht die einen: Das ist viel zu teuer, brauchen wir nicht, lassen wir die anderen kommen aus 10 Kilometer Entfernung und wir geben unser Geld nicht aus. Wo kommen wir denn da hin? Irgendwo muss das schon klar strukturiert sein, damit so etwas nicht passieren kann.
Meine Damen und Herren, wir haben ein Artikelgesetz vorgelegt, damit man auch entsprechend die Dinge mit hineinpacken konnte. Ich will noch einmal darauf verweisen, warum wir noch eine zweite Anhörung machen mussten. Das Ganze ist ja auch dazwischen gekommen, erstens ist das Verfassungsgerichtsurteil zu den kommunalen Finanzen gekommen. Da kann man nicht so einfach sagen, das interessiert uns nicht, das negieren wir, sondern das