habe ich ernst zu nehmen und das haben wir ernst genommen. Es kam dazu, dass wir uns dann entschieden haben, in den übertragenen Wirkungskreis zu gehen. Da muss man natürlich noch einmal die Betroffenen anhören, denn die ersten, die dagegen klagen, sind dann vielleicht Sie unter dem Motto: Jetzt haben wir die und die nicht angehört und jetzt wird das ganze Gesetz nichts. Nein, wir haben es gründlich gemacht und wir haben alles abwogen, was wir meinen, was man abwägen muss. Wir haben dazu die Betroffenen noch einmal angehört und dort ist auch insbesondere das unterstrichen worden, auch von den Spitzenverbänden - und ich meine in diesem Falle Gemeinde- und Städtebund, Landkreistag -, dass sie durchaus bereit und willens sind - ich will das ausdrücklich noch einmal unterstreichen -, dass sie sich an dem Finanzausgleich mit beteiligen. Wir haben auch intensive Gespräche dort geführt, nicht unter dem Motto: Land übernimm das jetzt, was vollkommen richtig ist beim Katastrophenschutz. Brandschutz bleibt bei den Kommunen, unbestritten, nicht dass es jemand durcheinander bringt. Katastrophenschutz entsprechend wird auf das Land hochgezogen und es ist schon gesagt worden, nur noch Rheinland-Pfalz hat es anders, aber Rheinland-Pfalz hat damals Thüringen aufgebaut und deswegen ist es so gewachsen. Alle anderen Länder haben es im übertragenen Wirkungskreis. Das darf aber und wird nicht dazu führen, dass jetzt die Kommunen - und wir haben im Land eine breite Streuung, es gibt Landkreise, die haben viel Geld ausgegeben für den Katastrophenschutz, und es gibt Landkreise, die haben weniger ausgegeben, so unter dem Motto: Jetzt aber Land übernimmst du es und jetzt kannst du einmal alles schön bezahlen. So einfach wird es natürlich auch nicht werden. Auch das muss man deutlich machen und die Spitzenverbände haben zugesagt - und daran möchte ich sie erinnern und auch festnageln -, dass hier ein fairer Ausgleich gefunden wird während der Beratung zum Kommunalen Finanzausgleich. Darauf will ich ausdrücklich verweisen und ich bin dankbar, dass diese Signale ganz klar und deutlich gekommen sind, dass an der Stelle hier gemeinsam sauber und ordentlich miteinander umgegangen wird. Ich glaube, das ist auch notwendig, nicht dass diejenigen, die die ganze Zeit wenig gemacht haben, jetzt kommen und rufen: Land, du musst bezahlen.
Ich will nicht auf die ganzen Dinge noch einmal eingehen, aber eines war wichtig damals und es ist gesagt worden, Leubingen war der erste Ansatz. Wir waren selber vor Ort, wir haben es uns angeschaut, wie dort gehandelt wurde. Gott sei Dank haben wir in der Regel sehr gute Leute, die im Ersteinsatz vor Ort - Gruppenführer oder Ortsbrandmeister, Stadtbrandinspektoren oder Ähnliche - entsprechend dann ordentlich reagieren, aber wir haben gemerkt, dass es dann, wenn es über verschiedene Kreise hinausgeht oder mehrere Einheiten benötigt werden, zu
Schwachstellen kommt. Deswegen ist es richtig und notwendig, hier neue Dinge mit einzubauen, dass man in den übertragenen Wirkungskreis geht. Wir haben in Gösen den Brand gehabt, der über eine längere Zeit ging, und wir hatten vor Kurzem auch in Quirla das entsprechende Ereignis, wo der Tornado gewirkt hat. Es ist dort Gott sei Dank gut gegangen, halbwegs gut gegangen, weil es „nur“ drei Verletzte gab, obwohl es einen großen Schaden gab, weil es in der Nacht passiert ist und die Leute in ihren Betten lagen und die Kinder nicht draußen gespielt haben. Wer sich die Schuttberge angeschaut hat, weiß, was dort passiert ist. Deswegen, denke ich, sind wir gut beraten, das Ganze jetzt weiterhin so umzusetzen.
Ich will nicht auf die einzelnen Punkte eingehen, wir haben von Punkt 1 bis 8 oder 9 entsprechende Punkte vorgelegt. Übertragener Wirkungskreis ist das Wichtigste; das Zweite ist der Fonds. Wir haben den Fonds genannt, weil im alten Gesetzentwurf stand: ein freiwilliger Fonds. Wer sich beteiligen will, kann mitmachen. Wir waren der Meinung und die Anzuhörenden, das wird nicht gut funktionieren, deswegen wird das jetzt verpflichtend geregelt. Ob das in den Vorabzuweisungen abgezogen wird oder ob man erst den Fonds schafft, wo die Hälfte das Land und die Hälfte die Kommunen einzahlen, das wird zu lösen sein. Deswegen auch, und darauf lege ich Wert, dass das quasi mit der Verabschiedung des Kommunalen Finanzausgleichs gelöst wird und nicht verschoben wird. Es wird auch mit dieser Fraktion in diesem Landtag das Ganze dann umgesetzt, damit das klar und deutlich ist. Ich weiß, dass insbesondere auch einige Finanzer hier ihre Probleme gesehen haben. Die verstehe ich, das will ich ausdrücklich sagen. Auf der einen Seite rufen alle in dem Haus von ganz rechts nach links hier von mir aus gesehen: Wir müssen einsparen, wir haben kein Geld, und auf der anderen Seite, wenn es darauf ankommt, so unter dem Motto: Dann geben wir es einmal locker aus. Deswegen bin ich den Finanzern ganz dankbar und vor allem auch der Finanzministerin - ich weiß, sie hört es nicht ganz so gern. Sie hat sich am Ende, wo wir die Diskussion geführt haben, auch mit bereit erklärt und auch das Kabinett, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen. Das finde ich gut so im Interesse unserer Bevölkerung.
Das Absenken der Jugendfeuerwehr auf sechs Jahre, das ist eine lange Forderung, die uns insbesondere der Feuerwehrverband angetragen hat. Wir haben es nun Gott sei Dank, verbindlich festgeschrieben. Nicht dass es die eine Kommune so macht und die anderen machen es so, verbindlich ab sechs Jahre ist es möglich. Die müssen nicht, aber sie haben die Möglichkeit und die Chance. Es gibt sehr gute Konzepte, die der Jugendfeuerwehrverband schon aufgestellt hat.
Vielen Dank, dass einmal einer klopft, da kann ich wenigstens einmal trinken. In § 12 wurde das Ausscheiden der hauptamtlichen Feuerwehrleute vom 60. Lebensjahr auf das 63. Lebensjahr verlängert. Auch hier, denke ich, ist es wichtig, dass wir diese Personengruppe nicht gegebenenfalls in ALG oder ALG II geführt hätten. Auch das ist ein wichtiger Grundsatz, der dort mit drinsteckt, natürlich auch mit der nötigen Gesundheitsüberprüfung. Auch für die ehrenamtlichen Dienste der Kreisbrandmeister gilt nun die Altersgrenze mit 65 Jahren in § 16. Wir haben auch noch wieder mit hineingenommen, was im Gesetzentwurf herausgenommen wurde, das sind die Bergrettungszüge und die Wasserrettungsgruppen. Auch das haben wir wieder mit hineingenommen, weil wir der Meinung sind, dass auch hier durch die tragischen Ereignisse - ich sage nur Bad Reichenhall und Kattowitz - deutlich geworden ist, dass die mit dazugehören. Die Rettungshundestaffel ist wirklich deutlich benannt worden. Dass es da noch weitere Begehrlichkeiten gab, insbesondere von der Linkspartei.PDS, kann ich ja verstehen, aber es muss auch alles finanzierbar und anwendbar sein. Dankenswerterweise haben wir eine salomonische Formulierung gefunden, die auch hoffentlich verfassungsrechtlich Bestand hat. Dort haben wir die Hilfe von wichtigen Juristen in Anspruch genommen, damit das auch sattelfest erscheint, damit wir auch das gesichert haben. Ich gehe nicht davon aus, dass das Innenministerium jetzt daraus schlussfolgert, dass wir diese nicht mehr brauchen. Ich gehe davon aus, dass das so vernünftig weitergeht, wie es begonnen hat. Ich sehe, der Herr Innenminister schüttelt nicht mit dem Kopf, sondern dass wir das weiterhin auch vernünftig so umsetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich lasse jetzt die ganzen Artikel und den Rest weg. Aber eines ist mir noch sehr wichtig, um das hier noch einmal deutlich zu machen. Ich möchte erstens an der Stelle, und ich hätte mir gewünscht, dass heute hier in diesem Hohen Hause auch die Feuerwehrvertreter mit hier gewesen wären.
Frau Präsidentin, das geht jetzt in Richtung Landtagsverwaltung. Ich kann es nicht nachvollziehen, dass dem Feuerwehrverband, der angefragt hatte und heute - der Vorsitzende Lars Oschmann und einige Kameraden - an der Beratung zu dem Gesetz hier teilnehmen wollte, durch die Landtagsverwaltung abgesagt worden ist, es wäre kein Platz. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde das einfach nicht in Ordnung. Ich bitte in Zukunft, wenn ich hier nach oben schaue, Frau Präsidentin, hätte die Presse sicherlich zwei bis drei Plätze bereitgestellt, die da oben frei sind, dass sich die Kameraden hierher gesetzt hätten.
Ich bitte da in Zukunft mehr Sensibilität an den Tag zu legen. Die Tagesordnung und die Abfolge ist ziemlich spät erst erschienen. Wir haben es hier mit ehrenamtlichen Leuten zu tun, die nicht darauf warten, dass das Plenum tagt und sich dann fünf Wochen vorher anmelden können, wie es Herr Beck und andere machen können, die haben nämlich Zeit dazu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte an der Stelle auch ganz besonders meinen Kolleginnen und Kollegen im Innenausschuss danken. Und natürlich denen vorrangig, weil sie das mit durchgestanden und dass wir das gemeinsam bearbeitet haben. Aber auch der gesamten Fraktion, an der Spitze Christine Lieberknecht, die sich mit unheimlichem Sachverstand mit eingebracht hat, um das Ganze gemeinsam mit auf den Weg zu bringen. Ich bin auch dankbar, wenn ich beim Dank bin, dass die Landesregierung das am Ende gemeinsam mit uns getragen hat. Das, denke ich, ist das Entscheidende, dass wir jetzt zum guten - bitte?
Es wird mir nachgesehen, ich habe vorhin den Finanzern gedankt, bei den Haushaltspolitikern gehe ich davon aus, dass sie bei der weiteren Behandlung uns weiterhin so zielführend zur Seite stehen wie bisher.
Klaus Vetzberger, der als Geschäftsführer des Thüringischen Landkreistages tätig ist. Ich weiß nicht, ob es noch mal Gelegenheit gibt, ihm von diesem Platz aus zu danken, weil er demnächst im neuen Jahr in seinen verdienten Ruhestand geht. Klaus Vetzberger hat in den letzten 16 Jahren eine hervorragende Zusammenarbeit mit den Innenpolitikern und mit uns gepflegt und ganz besonders an diesem Gesetzentwurf, wo wir darauf angewiesen waren, um entsprechende Zahlen zu bekommen, entsprechende Hintergrundinformationen und die Zusage, dass das mit den Finanzen vernünftig ausgehandelt wird, war Klaus Vetzberger sehr, sehr hilfreich. Mein herzliches Dankeschön an Klaus Vetzberger für dieses Werk und auch für die zurückliegenden 16 Jahre.
Ihr könnt euch auch bedanken, das müsst Ihr aber nicht machen, das ist euer Problem, das interessiert mich nicht. Wir halten was von Anstand und sagen das auch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, wir haben heute ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht, was nicht nur den neuesten Bedingungen entspricht. Wir werden es weiterhin natürlich im Auge behalten. Wenn es notwendig wird, bestimmte Dinge noch zu verändern, wird das sicher möglich sein. Aber, ich denke, im Interesse unserer Ehrenamtlichen haben wir und werden wir mit CDU und SPD - da bin ich mir sicher - den Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit.
Der Kollege Fiedler ist schnell wie die Feuerwehr. Ich wollte Ihre Festrede nicht unterbrechen, Herr Kollege Fiedler, aber Sie können ja sicherlich nachvollziehen, dass die Opposition auch immer kritische Anmerkungen gegenüber einem Gesetz hat. Insoweit haben Sie ja auch sehr löblich die Vorteile benannt, aber gestatten Sie mir bitte die Frage hinsichtlich der Finanzierung. Das ist ein bisschen ausgeblendet wor
den. Ich war gestern im Haushalts- und Finanzausschuss zugegen. Da gab es ja mehrere Summen, die dort benannt worden sind. Vielleicht können Sie noch mal für Aufklärung sorgen, vielleicht aus dem Gespräch mit der Finanzministerin heraus, was es denn da an tatsächlichen Kostenplanungen gibt und mit was zu rechnen ist.
Herr Kollege, ich will noch mal darauf verweisen, dass natürlich durch das Urteil mit dem Finanzausgleich das in dem Rahmen mit gelöst werden muss. Wir haben uns das so vorgestellt, das ist über das Artikelgesetz entstanden: Der Zeitpunkt der Aufgabenübertragung wird durch ein gesondertes Gesetz bestimmt - Novellierung FAG -, erstmal der Grundsatz. Im Zuge der Erfüllung der Forderungen der Verfassungsrichter zur Finanzausstattung der Kommunen, das gleichzeitig den angemessenen finanziellen Ausgleich der den Landkreisen und kreisfreien Städten durch die Wahrnehmung dieser Aufgabe entstehenden Mehrbelastung regelt - die haben ja bisher auch schon Geld bekommen, was man gegenrechnen muss -, so wird der Gleichlauf mit der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs gewährleistet. Ich denke, wir haben ja auch noch mal ausdrücklich hineingenommen, dass, wenn auch die Verordnung - man kann im Gesetz nicht alles gleich regeln, obwohl man es möchte, man muss auch die anderen Rahmenbedingungen sehen, es müssen auch die entsprechenden Verordnungen dazu gemacht werden, wie das geregelt wird. Deswegen haben wir ja das Anhörungserfordernis hineingeschrieben, dass federführend der Innenausschuss und begleitend der Haushalts- und Finanzausschuss dann dazu gehört wird, um entsprechend das Ganze auch vernünftig abzuhandeln. Ich denke, dem steht nichts im Weg und das wird vernünftig abgehandelt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst möchte ich mich bei Herrn Fiedler bedanken, dass er sich bei mir bedankt hat. Das ist ja eine Ausnahme hier in diesem Hohen Haus. Er hat ja allen Mitgliedern des Innenausschusses gedankt
Und eine zweite Bemerkung: Wenn Sie mit der Landtagsverwaltung Probleme gehabt haben, die Vertreter des Feuerwehrverbands hier zur Sitzung zu platzieren - Sie können sich sicher sein, hätten Sie sich an uns gewandt, wir hätten einen Weg gefunden.
sagen aber auch gleichzeitig, es ist eine Reaktion auf eine jahrelange Untätigkeit dieser Landesregierung und der Mehrheitsfraktion. Denn dass die kommunale Ebene und der Feuerwehrverband die Übertragung des Katastrophenschutzes auf die Landesebene fordern, hat etwas mit gegenwärtigen kommunalen Strukturen zu tun. Da diese kommunalen Strukturen offenbar die Leistungsfähigkeit, die erforderlich ist, nicht aufweisen, ist es für uns verständlich, dass die kommunalen Spitzenverbände, die kommunale Ebene, aber auch der Feuerwehrverband eine derartige Forderung stellen.
Aber wir haben gerade bei diesem Gesetz die unterschiedlichen Auffassungen zwischen der Landesregierung und der CDU-Fraktion erlebt. Das muss nichts Schlimmes sein, wenn am Ende etwas herauskommt, das den Betroffenen hilft. Wir wissen nicht, ob der Innenminister hier noch redet - ja, er redet noch, wir sind sehr gespannt -, denn Herr Fiedler hat schon gesagt, wenn Sie schweigen, ist das als Zustimmung zu bewerten.
Wir sind gespannt, wie Sie in Ihrer Argumentationslinie jetzt auf diesen Paradigmenwechsel reagieren. Ich kann das nachvollziehen, das ist für Sie nicht einfach. Sie haben in der Vergangenheit hier mehrfach bewiesen, wie konsequent Sie bei Ihrer Auffassung bleiben - und sei sie noch so falsch. Hier haben Sie sich offenbar umstimmen lassen. Insofern war der Dank von Herrn Fiedler an dieser Stelle besonders richtig und auch vernünftig, denn wir können uns vorstellen, gerade Sie als Innenminister haben die meisten Leiden im Zusammenhang mit diesem Gesetz zu ertragen gehabt.
Herr Fiedler hat darauf verwiesen, was lange währt, wird gut, und man hätte sich Zeit gelassen für die intensiven Beratungen. Ich habe eine andere Wahrnehmung. Sie haben vor der Sommerpause einen unwahrscheinlichen zeitlichen Druck aufgemacht und wollten das noch durchdrücken. Das hat dann nicht mehr geklappt, aber es hat nicht geklappt, weil es offenbar in Ihrer Fraktion und mit dem Ministerium unterschiedliche Auffassungen dazu gab. Insofern mussten Sie wahrscheinlich parteiinterne oder fraktionsinterne Dinge klären. Wir haben damals schon darauf verwiesen, es ist unverantwortlich gegenüber den Betroffenen. Diese Unverantwortlichkeit setzen Sie jetzt teilweise fort. Wir verabschieden heute ein Gesetz und die Übertragung des Katastrophenschutzes in den übertragenen Wirkungskreis als Landesaufgabe steht zeitlich noch nicht fest. So ehrlich müssen wir wenigstens sein, weil wir das Inkrafttreten koppeln wollen an die Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes. Das sollte eigentlich nach Vorgaben des Verfassungsgerichts zum 01.01.2008 geschehen. Gestern im Haushalts- und Finanzausschuss gab es einige Zwischenrufe, die sich auch einen späteren Zeitpunkt vorstellen können. Wer in einer kommunalen Vertretung ist, wie ich im Kreistag im Ilm-Kreis, weiß, die Kommunen gehen davon aus, als würde ab 01.01.2007 diese Neuregelung kommen. Da wird noch viel Arbeit notwendig sein, um den kommunalen Akteuren vor Ort zu erläutern, das tritt am 01.01.2007 überhaupt nicht in Kraft, sondern wir müssen erst die Regelung im Finanzausgleichsgesetz treffen.