Protokoll der Sitzung vom 25.01.2007

(Beifall bei der CDU)

Danke schön für den Sofortbericht. Ich gehe davon aus, dass alle Fraktionen sehr gern die Aussprache zum Sofortbericht wünschen. Ja, alle drei Fraktionen wünschen die Aussprache zum Sofortbericht. Damit eröffne ich die Aussprache und das Wort hat Abgeordneter Höhn, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister, vielen Dank für diesen bedeutungsschweren Bericht. Er ist genauso bedeutungsschwer wie der Antrag der Kollegen der CDU-Fraktion, von dem ich mir gewünscht hätte, ganz offen gestanden, dass wir dieses Thema, das durchaus diskussionswürdig ist, aber das ist ein typisches Ausschussthema. Sie sehen ja auch die Schwere der Bedeutung dieses Antrags an der mittlerweile fortgeschrittenen Plenarzeit. Nichts für ungut, das Thema steht nun jetzt auf der Tagesordnung.

Zur Sache: Tatsache ist, der Minister hat das in seinen Zahlen ausgeführt, die Prozesskostenhilfe ist gestiegen. Sie ist sogar in den letzten zehn Jahren drastisch gestiegen, wenn ich es richtig verstanden habe, in etwa um das Dreifache oder sogar etwas mehr als das Dreifache. Ursache dafür sind mit Sicherheit gestiegene Fallzahlen. Ursache aber auch - und das muss man auch ehrlicherweise zugeben, und das habe ich an der Stelle leider vermisst, Herr Minister -, dass im Jahr 2004 ein Rechtskostenmodernisierungsgesetz verabschiedet worden ist im Bundesrat mit den Stimmen aller Bundesländer, wo die Rechtsanwaltsvergütungen teilweise recht drastisch angehoben worden sind. Auch das trägt in nicht unerheblichem Maße dazu bei, dass die Summe der Prozesskostenhilfe in die Höhe getrieben wird.

Als ich diesen Antrag gelesen habe, ist mir ein Satz in der Begründung, verehrte Kolleginnen und Kollegen, aufgefallen, wo ich hinterfragt habe, was die Kollegen da vorhaben. Sie stellen am Schluss Ihrer Begründung die Frage, welche Maßnahmen immer unter den verfassungsmäßig garantierten Rechten zur Kosteneindämmung hier bei der Prozesskostenhilfe aus Sicht des Ministeriums notwendig sind. Auch ganz offen gestanden, Herr Minister, Ihre Ausführungen dazu hielten sich sehr in Grenzen. Das kann ich verstehen. Das liegt aber - das habe ich ebenfalls vermisst oder vielleicht habe ich es auch kurzzeitig nicht mitbekommen, aber ich denke, ich habe es vermisst, dass Sie darauf hingewiesen haben -

daran, dass es schon einen zumindest recht massiven Versuch auf Bundesebene, nämlich über den Bundesrat an den Bundestag, gibt. Die Bundesländer Niedersachsen und Baden-Württemberg haben einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag über den Bundesrat eingebracht, der in ganz drastischer Weise in die Prozesskostenhilfe eingreift. Da, meine Damen und Herren, kommt dann sozusagen das Verfassungsrecht ins Spiel. Wenn man glaubt, über diesen Weg den wirklich verfassungsgemäßen Anspruch eines jeden - und zwar auch derjenigen, die einen nicht so dicken Geldbeutel haben, damit sie die Chance bekommen, auch für ihr Recht zu streiten - auf diesem Wege ins Gegenteil umkehren zu können, das geht so nicht. Das, meine Damen und Herren, stellt sogar die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf der beiden Bundesländer fest in Person des Staatssekretärs Hagenbach, der auch ganz deutlich anmahnt, dass die Zielsetzungen dieses Gesetzentwurfs zur Kostendämmung bei der Prozesskostenhilfe weit über das verfassungsmäßig angemessene Ziel hinausgeht.

Wir haben uns vorhin gegenseitig versprochen, dass wir die Debatte nicht zu lange ausdehnen, aber eines muss an dieser Stelle dennoch gesagt werden: Wenn man die Prozesskostenhilfe als eine soziale Komponente im Rechtsstaat eindämmen will, gibt es auch noch ganz andere Mittel und Wege, nämlich, dass man diejenige Zahl derer, die am Existenzminimum durch Sozialhilfe oder Hartz IV oder wie auch immer sich befinden, auf sozialpolitischem Wege verringert, damit sie gar nicht erst in die Verlegenheit kommen, wenn sie um ihr Recht streiten, Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Das ist nämlich beileibe kein Vergnügen, ein solches Verfahren über sich ergehen zu lassen.

(Beifall bei der SPD)

Da gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen, die wir heute debattiert haben, Stichwort Mindestlohn, selbst das Stichwort Vergabegesetz kann man in diesen Kontext tun, Stichwort öffentlicher Beschäftigungssektor - all das sind Dinge, wo man auf sozialpolitischem Weg diese Kosten im Grunde genommen ebenfalls eindämmen kann. Jedenfalls eins - und damit, meine Damen und Herren, will ich schließen - geht nicht, wenn man nämlich auf Kosten eines der fundamentalen Rechtsstaatsprinzipien - und die Prozesskostenhilfe ist ein solches fundamentales Rechtsstaatsprinzip -, nämlich der sogenannte Justizgewährungsanspruch, versucht zu sparen. Das machen wir nicht mit, das sage ich in dieser Deutlichkeit.

(Beifall bei der SPD)

Wenn es Ihnen darum geht, Herr Minister, dass Sie jetzt für die bevorstehenden Verhandlungen mit der Finanzministerin genau an der Stelle gewisse Begehrlichkeiten abwehren wollen - ich kenne das ja noch aus meiner Zeit im Haushalts- und Finanzausschuss, wo über diesen Titel regelmäßig debattiert wird, kann ich auch nachvollziehen -, in dem Falle kann ich Ihnen nur raten, wenden Sie sich an die Opposition, „da werden Sie geholfen“. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner folgt Abgeordneter Blechschmidt.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, Vortäuschen falscher Tatsachen, das ist natürlich nicht der Redebeitrag, aber wir haben untereinander abgesprochen, wir werden uns relativ kurz fassen. Ich kann eigentlich nahtlos an den Kollegen Höhn anschließen. Es fällt einem Oppositionspolitiker immer schwer - und da kenne ich auch meine eigenen Reihen -, dem Minister zu danken an der Stelle. Es war umfänglich, es war inhaltsreich, es war aber - und das muss ich mit Blick auf den Antrag sagen - nichts Neues, sondern die Entwicklung kennen wir seit Jahren. Umso mehr hat mich natürlich der Antrag der Kollegen der CDU ein wenig verwundert, wie man plötzlich feststellen konnte, dass hier eine Kostenexplosion stattgefunden hat, denn die entsprechenden Vorgänge sind seit Monaten, seit Jahren bekannt. Deshalb muss natürlich die Frage an dieser Stelle gestattet sein, wieso wird dieser Antrag gestellt. Hat es - und, wie gesagt, ich schließe mich an den Kollegen Höhn an - womöglich was damit zu tun, dass man jetzt das Sparschwein Justizpolitik erkannt hat und hier in irgendeiner Form diejenigen Posten, die massiv in den letzten Jahren doch zur Belastung geführt haben, irgendwie in den Blick nehmen und dort Kürzungen vornehmen will. Da muss ich auch deutlich sagen, hier sollten wir den verfassungsmäßigen Anspruch, den Justizgewährungsanspruch, nicht aus den Augen verlieren und natürlich ausdrücklich die Ursachen benennen, die dazu geführt haben. Die gesellschaftlichen Entwicklungen sind nun mal so, wie sie sind. Dann kann man sich hinstellen und sagen, also sie sind gottgewollt oder wir müssen die Verhältnisse entsprechend verändern, dass Leute nicht in diese Situation kommen, um entsprechend vor Sozialgerichten oder bei Privatinsolvenz oder wie auch immer dann ihr Recht in Anspruch nehmen, zu klagen und dann, weil sie nicht mehr finanziell dazu in der Lage sind, das auch mit Prozesskostenhilfe zu

tun. Dieses Recht ist per Verfassung, glaube ich, schon unantastbar und das sollten wir auch nicht über irgendwelche Finanzjonglierereien antasten.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich will noch zwei Dinge benennen. Die Diskussion hat ja nicht erst mit diesem Antrag begonnen, sondern ich möchte daran erinnern, dass meine Fraktion in der Drucksache 4/1487 zur Haushaltsdebatte einen Entschließungsantrag eingebracht hat, und dort haben wir ganz deutlich gesagt, unter Punkt 3 ist zu lesen, ich zitiere, Frau Präsidentin: „Die Landesregierung wird aufgefordert, schon jetzt, soweit möglich, Vorsorge zu treffen, dass auf etwaige Mehrausgaben im Haushaltstitel Prozesskostenhilfe so reagiert werden kann, dass es zu keinen Verzögerungen bei der Ausreichung von Prozesskostenhilfeleistungen kommt.“ Ich will mitnichten von mir weisen, dass wir hellseherisch gewesen sind, aber weil die Prozesse über Wochen und Monate und Jahre hinweg so gewesen sind, war es vorabsehbar. Demzufolge sollten wir auch hier entsprechende Voraussetzungen im Haushalt realistisch treffen. Ich bin relativ dankbar, dass der Tagesordnungspunkt hinter der Mittelfristigen Finanzplanung stattfindet, denn das ist auch eine Form der Wahrheit und Klarheit von Haushalt, dass wir deutlich machen, was brauchen wir in unserem Haushalt, und es einfach nicht herunterreden oder tiefstapeln oder gegebenenfalls dann doch sagen, wir brauchen nicht so viel und im Nachgang dann doch dastehen und sehen, es hat nicht ausgereicht. Darauf bezogen - und da erinnere ich an den zweiten Fakt -, in der 46. Sitzung ist mir die Beantwortung einer Mündlichen Anfrage zuteil geworden und dort ist noch einmal auf die Maßnahmen eingegangen worden, die gegebenenfalls zur Reduzierung führen können. Der Kollege Höhn ist darauf eingegangen; im Bundesrat liegt eine entsprechende Initiative und dort geht es um diese drei Begriffe wie Bewilligungsvoraussetzungen, Bestimmung von Eigenbeteiligung und Vorschriften zu Verfahren. Ein entscheidender Kritiker ist benannt worden, das ist die Landesregierung. Ich will den anderen entscheidenden Kritiker benennen, das ist der Deutsche Richterbund, der deutlich gemacht hat, dass die vorgesehenen Änderungen des Bewilligungsverfahrens zu erheblichem Aufwand bei der Abwicklung von Prozesskostenhilfeverfahren führen und dieser wiederum Verzögerungen und bei Gericht zusätzliche Arbeitsbelastungen hervorruft. Das ist natürlich dann auch ein Fakt, wo ich sage, man muss schon vorher genau überlegen, wenn man in irgendeiner Form initiativ wird oder gegebenenfalls Initiativen mit unterstützt, welche Auswirkungen es da doch hat.

Zum Schluss - und auch hier, Kollege Höhn, Sie haben meinen Redebeitrag nicht gelesen, aber den

noch ihn fast vorweggenommen -

(Unruhe bei der SPD)

will ich auch hier den Minister ausdrücklich ermutigen, seine Politik gegenüber der Finanzministerin fortzuführen, sich den entsprechenden seichten Angriffen - so möchte ich es mal formulieren - entsprechend zu widersetzen oder gegebenenfalls vernünftig in seinem Haushalt zu kanalisieren. Ich wiederhole mich, wenn es in Zukunft darauf ankommt, dass man die Justiz sozusagen davor bewahrt, Sparschwein oder Opferlamm zu werden, wenden Sie sich kritisch und begleitend an die Opposition. Sie wird jederzeit an dieser Stelle den Justizgewährungsanspruch und die Prozesskostenhilfe immer unterstützen und Ihnen da mit Rat und Tat zur Seite stehen. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Als nächste Rednerin folgt Abgeordnete Walsmann, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren noch anwesende Abgeordnete, zunächst auch von mir herzlichen Dank für die Beantwortung der mit dem Antrag meiner Fraktion aufgeworfenen Fragen an den Justizminister. Manche Dinge müssen eben öfter und auch mehrfach angesprochen werden, damit sich konstruktive Lösungen finden - dicke Bretter bohren heißt das auch. Die Ausführungen von Herrn Justizminister Schliemann zeigen ja die Vielschichtigkeit der Problematik auf. Deshalb, Herr Höhn, kann Ihnen geholfen werden, wir beantragen namens der CDU-Fraktion auch die Weiterberatung im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das hät- ten wir ja gleich haben können.)

Sehen Sie. Es ist in der Tat richtig, dass die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Landesjustizverwaltung eng begrenzt sind, da ein Großteil der die Kosten verursachenden Entscheidungen auf bundesrechtlichen Regelungen fußen und von den Gerichten in sachlicher, sprich richterlicher Unabhängigkeit getroffen werden. Gerade deshalb reicht es eben nicht aus, wenn eine Bundesjustizministerin nur kritisiert, anstelle vielleicht selber auch mal konstruktive Vorschläge in der Richtung der effektiven Kostenersparnis vorzulegen. Trotzdem entlastet dies die Landesjustizverwaltung natürlich nicht, verfassungsrechtliche Zielkonflikte, die mit der Budgetver

antwortung einhergehen, zu lösen. Genauso wie die Rechtsprechung eingebunden ist in die Funktionsfähigkeit des staatlichen Gemeinwesens, so ist der Justizhaushalt eben eingebunden in den Gesamthaushalt. Das beinhaltet die Verpflichtung zur konstruktiven Beteiligung auch am Konsolidierungskurs.

Aufgrund der Ausschussbefassung nur einige wenige Gedanken zu den angesprochenen Sachaussagen: Einige Aufwüchse haben ihre Ursache tatsächlich in Gesetzesänderungen. Das Betreuungsgesetz, das mit der Entmündigung Schluss gemacht hat, ist so ein Beispiel dafür, Herr Justizminister Schliemann hat das benannt. In der Folgezahl sind aufgrund dieser Tatsache die Zahlen der Betreuung gestiegen. Ohne den Makel, der der Vormundschaft anhaftete, beantragten Betroffene oder Angehörige eine Betreuung. Aber auch die Gerichte machten von diesem neuen Rechtsinstrument zunehmend Gebrauch.

Ich will aber auch noch stichpunktartig einige gesellschaftliche Faktoren einfließen lassen, die die Zahl der Betreuungen ansteigen ließen, die man aber auch mit einem besonderen Augenmerk betrachten muss. Demographischer Anstieg, davon will ich gar nicht reden, das war hier schon Thema, aber auch ständige Gesetzesänderungen bezüglich Pflege, Versorgung, Gesundheit machen es insbesondere älteren Hilfsbedürftigen, aber auch halbwegs gesunden Menschen, um das mal überspitzt zu sagen, schwer, ihre Hilfsbedürftigkeit selber geltend zu machen. Die knappen öffentlichen Kassen führten natürlich auch zu einem Abbau kommunaler aufsuchender sozialer Arbeit, durch die die rechtliche Betreuung hätte vielleicht in Einzelfällen vermieden werden können. Das beschlossene Betreuungsrechtsänderungsgesetz legt nun auch mehr Gewicht auf die Frage, ob denn die Betreuung unbedingt notwendig sei - ich füge gedanklich an, um Schaden abzuwenden - und versucht, dadurch die Zahl der Betreuungen einzudämmen. Das Verständnis der Betreuung als Instrument der Hilfe wird dadurch etwas zurückgedrängt. Betreuungskosten - das haben wir gehört - sind nicht der einzige Bereich, in dem die Länder mit einem enormen Kostenanstieg konfrontiert sind; bei der Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, bei den Verfahren nach der Insolvenzordnung sind vergleichbare Entwicklungen festzustellen, die in ihrer Gesamtheit eben von den Ländern bewältigt werden müssen, aber auch schwer zu verkraften sind. Aus dem Justizgewährleistungsanspruch der Bürger, der hier schon mehrfach bemüht wurde, besteht die Pflicht zur aufgabenadäquaten Ausstattung der Justiz, das hat ohne Zweifel seinen Preis. Angesichts der prekären Lage der Länderhaushalte kann die Verpflichtung zur Finanzierung nicht weiter reichen als der Aufgabenbereich, der notwendig durch die Staatsaufgabe Rechtspre

chung verfassungsrechtlich vorgegeben ist. So weit in Antwort auf Herrn Blechschmidt.

Eine ganz klare Aussage, der ungebremste Anstieg der Prozesskostenhilfe muss schon deshalb gestoppt werden - und da sind wir uns, glaube ich, alle einig -, um das bewährte Institut der Prozesskostenhilfe gerade für diejenigen zu erhalten, die auf Prozesskostenhilfe angewiesen sind. Darum geht es und deshalb tut Eile not, denn die Aufwüchse um mehr als 40 Prozent sind eben nicht gering. Dass die Entwicklung umfassend analysiert werden muss, steht, glaube ich, auch außer Frage. Es gilt nach Lösungen zu suchen, damit der Justizgewährleistungsanspruch für niemanden beschnitten wird, aber die...

Entschuldigung, Frau Abgeordnete. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sicherlich möchten alle diesen Tagesordnungspunkt vernünftig zu Ende bringen. Dazu bedarf es aber, dass es etwas ruhiger im Saal ist, damit die Abgeordnete zu Wort kommt. Danke schön. Frau Abgeordnete, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, sonst machen wir das nächste Mal eine Grundsatzaussprache zur Justiz, dann müssen Sie noch länger zuhören.

Es gilt also - und ich wiederhole den Gedanken, weil er wirklich wichtig ist, und ich denke, das sollte man auch nicht so auf die leichte Schulter nehmen - nach Lösungen zu suchen, damit der Justizgewährleistungsanspruch für niemanden beschnitten wird, aber die Haushalte der Länder möglichst bald auch von vermeidbaren Ausgaben entlastet werden. Das zeigt, dass neue Wege bei der sinnvollen Begrenzung der Ausgaben ein vordringliches Anliegen sind. Mit anderen Worten: Unbemittelten Bürgerinnen und Bürgern darf der Zugang zum gerichtlichen Rechtsschutz weder erschwert noch unmöglich gemacht werden. Wer mit seinem Einkommen die im Sozialhilferecht bestimmten Grenzen nicht überschreitet, darf auch weiterhin nicht zur Zahlung von Prozesskosten herangezogen werden.

Der gelegentlich von interessierter Seite und auch hier angeklungene Vorwurf, jeglicher Versuch Kosten zu reduzieren, sei Ausdruck sozialer Kälte oder komme gar einem Abbau des Sozialstaats gleich, liegt daher - und das will ich an der Stelle ganz deutlich sagen - völlig neben der Sache. Das Ziel ist ein ganz anderes und ich freue mich, dass wir uns darüber im Ausschuss auch bis ins Detail unterhalten können: Die knappen finanziellen Ressourcen im Bereich der Prozesskostenhilfe sollen nur denjenigen zugute kommen, die sie wirklich benötigen. Ob die großzügigen

Regelungen des geltenden Rechts, nach denen auch Personen mit Einkommen bis in den mittleren Bereich hinein Prozesskosten erhalten, sich zum Beispiel darin äußern müssen, dass die Scheidung einer Ehe vom Fiskus finanziert wird, das wage ich mal zu bezweifeln, ob das so sein muss.

Meine Damen und Herren, mögliche Wege für die Reduzierung der Prozesskostenaufwendung sind aufgeführt. Es sind Vorschläge von Thüringen unterbreitet. Es gibt aus anderen Ländern andere Vorschläge. Hier muss diskutiert werden, was der effektive Weg ist und was der Weg ist, der in keinster Weise den verfassungsrechtlichen Auftrag, den Justizgewährleistungsanspruch, beschneidet. Das dient auch dazu, um die Rechtsprechung auch für die kommende Generation am verfassungsrechtlichen Maßstab gewährleisten zu können. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Möchte die Landesregierung noch mal das Wort ergreifen? Auch nicht.

Bevor ich jetzt zur Abstimmung komme, möchte ich noch mal zurückkommen auf den Tagesordnungspunkt 4, Thema „Straßenausbaubeitragsbefristungsgesetz“. Im Bereich dieser Diskussion, als Herr Kuschel das Wort hatte, gab es einen Zwischenruf des Abgeordneten Fiedler, der mir mittlerweile auf dem Tisch liegt und abgezeichnet ist, aber vorhin nicht zu mir durchgedrungen ist. Jetzt ist er abgezeichnet. Herr Fiedler, die Bemerkung gegenüber Herrn Kuschel: „Das ist und bleibt ein Drecksack“ ist einen Ordnungsruf wert, den ich Ihnen hiermit erteile.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Deswe- gen habe ich ihn ja abgezeichnet.)

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Nun stellt sich die Frage, Tagesordnungspunkt 11, kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist? Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Und jetzt geht es sicherlich um die Fortberatung des Berichts im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, wie beantragt von Frau Walsman in ihrem Redebeitrag und das wollte sicherlich Herr Abgeordneter Schröter auch noch mal untersetzen. Dazu muss die Zustimmung aller Fraktionen vorliegen, deshalb lasse ich darüber abstimmen.

Wer für die Fortsetzung der Beratung des Sofortberichts im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten ist, den bitte ich um das Handzei

chen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist das einstimmig so beschlossen. Ich kann den Tagesordnungspunkt 11 schließen.

Ich schließe die heutige Plenarsitzung und freue mich darauf, Sie alle morgen früh um 9.00 Uhr fröhlich, fit und arbeitswütig hier wieder zu treffen.

Einen schönen Abend!

E n d e d e r S i t z u n g : 20.24 Uhr