Protokoll der Sitzung vom 01.03.2007

4. Wie ist die Zusammenarbeit hinsichtlich der integrativen Einrichtungen zwischen dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und dem Kultusministerium organisiert?

Es antwortet Staatssekretär Eberhardt.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jung beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Leistungen des behinderungsbedingten Mehraufwandes in den bisherigen heilpädagogischen und nunmehr integrativen Einrichtungen werden über Vergütungen auf Basis von Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII finanziert. Der Leistungsumfang für die integrativen Einrichtungen wurde in der Sitzung der Gemeinsamen Kommission nach § 28 des Landesrahmenvertrags am 14. Juni 2006 vereinbart. Ausnahmeregelungen gibt es nicht.

Zu Frage 2: Die heilpädagogischen Einrichtungen waren schon immer Bestandteil der Bedarfspläne. Sie blieben aber bei der Finanzierung unberücksichtigt, weil eine hundertprozentige Kostenübernahme durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe erfolgte.

Gemäß § 18 Thüringer Kita-Gesetz sind die Kommunen unter Einbeziehung der Landesmittel zur Finanzierung der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen verpflichtet. Die Kommunen wurden frühzeitig in das Gesetzgebungsverfahren im Rahmen der Anhörung zum Entwurf des Thüringer Kindertagesstätteneinrichtungsgesetzes durch den Gemeinde- und Städtebund Thüringen und den Thüringischen Landkreistag eingebunden. Sie wurden weiterhin über diese Änderung durch das Inkrafttreten des Thüringer Kindertagesstätteneinrichtungsgesetzes vom 16. Dezember 2006 informiert. Darüber hinaus haben in den Monaten August und September 2006 Gespräche mit jeder betroffenen heilpädagogischen bzw. Kindertageseinrichtung durch Vertreter des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, dem jeweiligen Bürgermeister, Vertretern des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, dem Träger, der Leiterin und dem Elternvertreter der Einrichtung stattgefunden.

Zu Frage 3: Integrative Kindertageseinrichtungen sind Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder mit Behinderung, mit drohender Behinderung und ohne Behinderung gemeinsam betreut und gefördert werden. Sie halten eine in einer Betriebserlaubnis verankerte Anzahl an Plätzen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder vor. Gesetzliche Regelungen zum zahlenmäßigen Verhältnis von Kindern mit und ohne Behinderung gibt es nicht.

Zu Frage 4: Zwischen den zuständigen Fachreferaten beider Ressorts besteht eine enge Zusammenarbeit. Dies ist auch notwendig wie beispielsweise zur Klärung bestimmter Grundsatzfragen der Behindertenhilfe oder bei der Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs bei integrativen Einrichtungen.

Es gibt Nachfragen. Abgeordnete Jung, bitte.

Ja, ich möchte eine Nachfrage stellen zur Bedarfsplanung. Mir ist bekannt, dass Einrichtungen nicht in der Bedarfsplanung sind - das haben Sie anders ausgeführt - und die Kommunen ab Januar diese Einrichtung finanzieren sollen, obwohl sie nicht in der Bedarfsplanung aufgeführt sind. Meine Frage: Wie verbindlich sind die Bedarfspläne der Städte oder Landkreise sowohl für Einrichtungen, die zusätzlich finanziert werden sollen, aber auch für Schließungen? Ich habe dann noch eine zweite Frage.

Zu Frage 1: Prinzipiell sind die heilpädagogischen Einrichtungen auch Bestandteil der Bedarfspläne. Es hat sich im letzten Jahr gezeigt, dass es hierzu eine intensive Debatte geben musste mit den entsprechenden Ergebnissen, dass sie in die Bedarfspläne aufzunehmen sind.

Ihre nächste Frage bitte.

Die zweite Frage zu dem zahlenmäßigen Verhältnis: Wie schätzen Sie denn ein, wenn in der Bedarfsplanung eine integrative Einrichtung aufgeführt ist mit 54 behinderten Kindern und 11 nicht behinderten Kindern, ist das nach Ihrem Verständnis ein Ansatz für Integration?

So wie das Thüringer Kindertagesstätteneinrichtungsgesetz sagt, bedarf es einrichtungsspezifischer Konzeptionen. Es ist in jedem Einzelfall zu klären, wie die jeweilige Einrichtung sich ausrichtet. Insofern ist eine allgemeine Beurteilung zur jeweiligen Situation der einzelnen Einrichtung nicht möglich. In einem solch konkreten Fall müsste die Beratung beispielsweise durch Landesfachberater erfolgen, ob das sachgerecht wäre.

Gibt es noch weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Die zwei waren schon abgearbeitet. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Leukefeld, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/2738.

Rückzug der Deutschen Telekom AG aus Thüringen

Seit dem Jahr 2003 ist die Telekom in Thüringen auf dem permanenten Rückzug. Im Bereich von T-Com, den Callcentern sowie im Service- und Netzbereich wurden bereits 1.320 Arbeitsplätze abgebaut. Das hat erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in Thüringen, auf die Beschäftigten sowie auf die Versorgung mit Dienstleistungen in diesem Bereich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die Aktivitäten der Deutschen Telekom AG in Thüringen und die Perspektive der verbliebenen Telekom-Standorte ein?

2. Was hat die Landesregierung unternommen bzw. will sie unternehmen, um in Verbindung mit der Deutschen Telekom AG Einfluss auf die Standortsicherung in Thüringen zu nehmen und Arbeits- sowie Ausbildungsplätze auch in Zukunft zu erhalten?

3. Welche Auswirkungen auf die Beschäftigten hat der Verkauf der Niederlassungen der Deutschen Telekom an den Standorten Erfurt und Suhl und wie viele Mitarbeiter sind davon betroffen?

4. Sind Unternehmen der Deutschen Telekom in Thüringen mit öffentlichen Mitteln gefördert worden, wenn ja, in welcher Höhe und in welchem Zeitraum?

Es antwortet Staatssekretär Dr. Aretz.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Frage 1: Die Telekom beschäftigte zum 31. Dezember 2006 rund 3.000 Vollzeitkräfte sowie darüber hinaus noch eine Vielzahl von Teilzeitkräften in Thüringen. Damit ist sie nach wie vor der drittgrößte Arbeitgeber im Freistaat. Die derzeitigen Aktivitäten der Deutschen Telekom AG sind darauf gerichtet, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu verbessern. Dies bedeutet für die Deutsche Telekom AG unter anderem, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.

Frage 2: Das Wirtschaftsministerium hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich für die Erhaltung und Erweiterung der einzelnen Standorte der Deutschen Telekom AG in Thüringen eingesetzt. Der Wirtschaftsminister und die entsprechende Fachabteilung waren regelmäßig mit der Deutschen Telekom AG im Gespräch, auch zu Themen der Standortsicherung. Das letzte Gespräch hierzu fand im Januar dieses Jahres statt. Aktuell wird Herr Minister Reinholz auch auf der diesjährigen CeBit das Gespräch mit Vertretern der Deutschen Telekom AG führen, wobei es im Wesentlichen um die Entwicklung der Telekom am Standort Thüringen gehen wird.

Frage 3: Am 26. Januar 2007 wurde ein Callcenter des Tochterunternehmens der Vivento Customer Services in Suhl an die Walter Services verkauft. Walter Services zählt in Deutschland mit 6.000 Beschäftigten und rund 160 Mio. € Jahresumsatz zu den führenden Dienstleistungsanbietern im Bereich Callcenter. Walter Services verfügt außerdem über langjährige Betriebsratstrukturen und als einziger Dienstleister in dieser Form über Tarifverträge mit ver.di. Die Deutsche Telekom begleitet den Betriebsübergang mit einer langfristigen Auftragszusage, nämlich über fünf Jahre, um die Arbeitsplätze vor Ort abzusichern. Mit dem Standortverkauf an den Marktführer Walter Services können die vorhandenen Arbeitsplätze erhalten und langfristig gesichert werden. Ferner haben Walther Services und ver.di für den Standortverkauf einen Tarifvertrag mit Entgeltsicherung auf dem Niveau von Vivento abgeschlossen. Dieser sieht eine vollständige Entgeltsicherung bis Ende 2008 vor. Die T-Nova in Erfurt, eine Außenstelle des Entwicklungszentrums in Darmstadt, soll mit zwei weiteren Standorten in Chemnitz zusammengeführt werden. Derzeit laufen hierzu die Verhandlungen zwischen dem Betriebsrat und der Unternehmensleitung. Insgesamt sind nach unserer Kenntnis an den Standorten Suhl etwa 140 Mitarbeiter sowie in Erfurt 1.370 Mitarbeiter beschäftigt. Wie viele Mitarbeiter von der

Umstrukturierung betroffen sind, kann von uns zurzeit nicht gesagt werden.

Frage 4: Es sind Unternehmen der Deutschen Telekom AG in Thüringen mit öffentlichen Mitteln in Höhe von rund 3 Mio. € gefördert worden. Genauere Informationen können vonseiten des Wirtschaftsministeriums aus Datenschutzgründen ohne die Zustimmung des Zuwendungsempfängers nicht gegeben werden. Die Förderungen erfolgten in den Jahren 1999 und 2000. Innerhalb der Zweckbindungsfrist wurden alle Auflagen zur Schaffung bzw. zum Erhalt von Arbeitsplätzen eingehalten. Die Zweckbindungsfristen sind zwischenzeitlich abgelaufen. Sie entfalten somit gegenüber dem Unternehmen keine verpflichtende Wirkung mehr.

Es gibt Nachfragen. Abgeordnete Leukefeld.

Ich habe zwei Nachfragen. Herr Staatssekretär, Sie sprachen von dem Gespräch des Wirtschaftsministers im Januar mit Vertretern von Telekom. Können Sie etwas zu dem Ergebnis sagen, was dort ausgehandelt wurde? Denn angesichts der Entscheidung des Aufsichtsrats vom gestrigen Tag, die ja öffentlich gemacht wurde, dass es tatsächlich zu diesem Konzernumbau kommt, möchte ich schon diese Frage stellen.

Zweitens möchte ich noch mal nachfragen: Werden Sie denn unter diesen ganz aktuellen Gesichtspunkten noch mal verbindliche Zusagen für die Sicherung der Thüringer Standorte und vor allen Dingen auch für die betriebliche Ausbildung in Zukunft hier einfordern?

Frau Abgeordnete Leukefeld, wir können das natürlich einfordern, ich würde das aber nicht für eine sehr kluge Maßnahme halten, von einem Unternehmen etwas zu fordern, das uns rechtlich nicht verpflichtet ist, sondern es kommt sehr darauf an - und diese Anmerkung bezieht sich dann auf den ersten Teil Ihrer Frage -, im Gespräch mit der Unternehmensführung - ich habe solche Gespräche in Berlin auch schon geführt - um Verständnis für die Situation in Thüringen zu werben und auch in Aussicht zu stellen, was man bereit ist, für ein solches Unternehmen zu tun. Drohen, fordern ist wenig hilfreich, wenn man keine Trümpfe in der Hand hat, und auch dann sollte man sich das sehr genau überlegen. Man sieht sich im Leben immer mehrfach, das gilt auch für den Umgang des Thüringer Wirtschaftsministeriums mit potenziellen Investoren oder Unterneh

men, die hier in Thüringen bereits vertreten sind. Sie dürfen davon ausgehen, dass wir alles tun, was in unserer Macht steht, aber wir sind uns auch der Beschränktheit der Mittel gegenüber einem Unternehmen der Privatindustrie bewusst.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2740.

Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“

Vor dem Hintergrund der Kürzungsvorhaben der Landesregierung bei der Theater- und Orchesterfinanzierung im Freistaat Thüringen ab 2009 erhalten die Handlungsempfehlungen im Tätigkeitsbericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ von 2005 einen besonderen Stellenwert. Hier heißt es: „Obwohl Kontinuität bei der Kulturförderung in den neuen Ländern von besonders großer Bedeutung ist, muss die veränderte Förderpraxis des Bundes ab dem Jahr 2005 berücksichtigt werden. Mit dem Solidarpakt II sind berechenbare Zuweisungen des Bundes an die neuen Länder für die nächsten 15 Jahre verbunden, um den Nachholbedarf zu finanzieren. Im sogenannten Korb II stehen bis zu 52 Mrd. € als zweckgebundene Zuweisungen des Bundes für diese Zeit zur Verfügung. Es wird vorgeschlagen, 2 Prozent dieser Summe für die Kultur in den neuen Ländern verbindlich festzuschreiben.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist aus Sicht der Landesregierung gerade für ein Bundesland wie Thüringen mit einer historisch gewachsenen, reichen und vielfältigen Kulturlandschaft ein derartiger Vorschlag zu begrüßen?

2. In welcher Weise setzt sich die Landesregierung für die Umsetzung dieses Vorschlags ein?

3. Wie bewertet die Landesregierung diesen Vorschlag vor dem Hintergrund des Erhalts und der Weiterentwicklung der Thüringer Kulturlandschaft?

Es antwortet Staatssekretär Prof. Dr. Bauer-Wabnegg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Klaubert beantworte ich im Namen der Landesregierung insgesamt, also unter Zusammenfassung und Bündelung aller drei Fragen, wie folgt:

Ja, wir begrüßen ausdrücklich die Forderung der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ von 2005. Wir sind den Abgeordneten des 15. Deutschen Bundestages, die in der Enquetekommission mitgearbeitet haben, dankbar, dass sie auf die Notwendigkeit der Verwendung der Mittel auch für kulturelle Projekte hingewiesen haben. Nur leider kann sich daraus und aus der finanziellen Gesamtausstattung der Länder kein Mehr für die Kulturfinanzierung ergeben. Ich werde gleich begründend darauf zurückkommen.

Zunächst zum Sachverhalt selbst: Mit dem Solidarpakt II werden den neuen Ländern Leistungen des Bundes in Höhe von insgesamt 156 Mrd. € für die Jahre 2005 bis 2019 zur Verfügung gestellt. Davon wird ein Betrag von 105 Mrd. € in Form der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen ausgereicht, die zweckgebunden zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft zu verwenden sind. Die übrigen und restlichen 51 Mrd. € umfassen überproportionale Leistungen des Bundes an die neuen Länder für den Aufbau Ost, also der sogenannte Korb II.

Die Ministerpräsidenten der neuen Länder haben sich nach intensiver Auseinandersetzung und Debatte in der Sache mit der Bundesregierung abschließend darüber geeinigt, welche Leistungen des Bundes im Korb II des Solidarpakts II zu berücksichtigen sind. Die abschließende Liste enthält überproportionale Leistungen für die neuen Länder in den Bereichen Wirtschaft, Verkehr, Wohnungs- und Städtebau, Innovation, Forschung und Entwicklung, Bildung, Beseitigung ökologischer Altlasten, Standortsanierung und auch Fördermaßnahmen im Sport. Dieses durchaus mühsam errungene Konsenspaket können und sollten wir heute nicht wieder aufschnüren. Die Landesregierung ist sich aber unabhängig davon selbstverständlich ihrer Verantwortung für die Kultur in Thüringen deutlich und stets bewusst. Wir haben uns deshalb in unserem Kulturkonzept für eine Kulturquote von 1,3 Prozent am jährlichen Etat ausgesprochen; Sie wissen das, und im Vergleich dazu - rechnerisch - ist der von der Enquetekommission vorgeschlagene Anteil an den Korb-II-Mitteln also nur ein Teil dessen, was wir ohnehin in unsere Kulturlandschaft investieren.

Danke schön. Es gibt Nachfragen. Frau Abgeordnete Dr. Klaubert, bitte.

Ich habe da noch einmal eine Verständnisnachfrage: Sie sagten ja eingangs, wir sind eigentlich positiv beeindruckt davon, dass es diese Empfehlung gibt und dann erläuterten Sie, wie dieses Gesamtpaket des Korbs II zustande gekommen ist. Heißt das, dass Thüringen da eine abweichende Position von der anderer Länder hatte und gerne diese Möglichkeit in Anschlag gebracht hätte und der Kompromiss das verhindert hat oder ist dann letzten Endes davon abgegangen worden?

Sie wissen ja, wie auch diese Debatten verlaufen. Natürlich war auch das Thema „Kultur“ Teil der Debatte gewesen. Natürlich hat man darüber gesprochen. Nur, das alles geschieht ja auch vor dem Hintergrund, erstens, dass man eine Einigung haben wollte und zweitens auch der rechnerischen Auswirkung. Der Punkt ist: Auf der einen Seite haben wir ein politisches Ergebnis, auch der Aussprache und der Debatte, auf der anderen Seite würde sich rechnerisch nicht wirklich etwas, z.B. für uns in Thüringen, verändern. Das habe ich ja auch belegt. Umgekehrt ist es drittens - und das ist auch wieder die politische Antwort - freilich so, dass wir grundsätzlich das Eintreten für den Erhalt und die Sicherung der Kultur unterstreichen und unterstützen. Insofern handelt es sich um eine Position auf der Wegstrecke, die sich am Ende nicht ausgedrückt hat im Umgehen mit dem Korb II, faktisch aber doch auswirkt, weil wir sogar entsprechend mehr Geld des jährlich zur Verfügung stehenden Etats ausgeben für die Kultur. Also muss man das schon mehrschichtig und in dieser Komplexität sehen.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf des Abgeordneten Lemke, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2741, vorgetragen durch Abgeordnete Leukefeld.

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