Ein kleines Rechenbeispiel, was das finanziell ausmachen kann: Eine Frau Jahrgang 1958, ein Jahr arbeitslos, hat einen Rentenbescheid im Kontenklärungsverfahren bekommen und würde mit 65 Jahren eine Rente von 940 € bekommen. Da rechne ich noch die Rentenanpassung hoch, die dort mit genannt wurde. Geht sie früher in Rente - sie müsste mit 66 Jahren in Rente gehen - geht sie mit 65 Jahren in Rente, so fehlen ihr monatlich 34 €, das sind im Jahr rund 416 €. Geht sie mit 63 Jahren in Rente, sind das monatlich 101 €, im Jahr sind das 1.218 €. In 10 Jahren sind das mittlerweile 12.000 €.
Frau Künast, wenn Sie sagen, die Menschen werden älter und gehen länger arbeiten - schon heute gibt es Berufsgruppen und gibt es Berufe, in denen die Menschen nicht mehr bis zum Erreichen des Rentenalters arbeiten können, weil sie gesundheitlich dazu nicht in der Lage sind. Beispiele, Zahlen der Gewerkschaft aus Thüringen, wie das Renteneintrittsalter heute schon ist: Im Gastgewerbe liegt es bei 61,3 Jahren, in der Metallbranche bei 57,7 Jahren und im Baugewerbe bei 56,8 Jahren und das hat nichts, Frau Künast, mit Jugendwahn zu tun, das hat ganz einfach damit zu tun, dass es Berufsgruppen gibt, wo es einfach nicht möglich ist, bis zu Rentenbeginn arbeiten zu können. Da es in diesem Land für diese Menschen keine Alternativen gibt, anderweitig noch tätig zu sein, weil wir eine Massenarbeitslosigkeit haben, wie wollen Sie es dann schaffen, dass diese Menschen weiter in Arbeit bleiben? Sie haben die Antwort gegeben, Sie wollen das der Industrie überlassen. Na, viel Erfolg dabei, kann ich Ihnen an dieser Stelle sagen.
Das Problem, was wir haben, ist ein Problem von der Einnahmeseite unserer Rentenversicherung. Dieses Problem muss gelöst werden. Das heißt, wir brauchen eine Umverteilung der Einkommen, wir müs
sen alle Bevölkerungsgruppen an der Bezahlung der Rentenversicherung beteiligen, jawohl, und wir brauchen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und wir müssen etwas gegen die niedrigen Löhne in diesem Land tun, damit mehr Geld in die Rentenkasse kommt. Das sind Alternativen dazu. Die Einnahmeseite muss betrachtet werden und dazu ist die Große Koalition in Berlin nicht in der Lage. Sie treibt die Menschen, die Zahlen haben das bewiesen, für die Zukunft in die Altersarmut und bezahlen werden das zum Schluss wir als Steuerzahler. Wer nämlich seinen Lebensunterhalt nicht mehr von seiner Rente begleichen kann, der muss Grundsicherung beantragen, das geht zulasten der Steuerzahler und zulasten unserer Kommunen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Rente mit 67, besondere Auswirkungen auf die Thüringerinnen und Thüringer - unabhängig von der Tatsache, dass man natürlich in 5 Minuten Redezeit die Thematik nur recht oberflächlich streifen kann, hat sich bei diesem Thema für mich nicht ganz erschlossen, welche besonderen Auswirkungen die Rente mit 67 gerade für die Thüringer Bürger haben soll.
Wahrscheinlich. Unabhängig davon, dass die Rente mit 67 natürlich Auswirkungen auf ganz Deutschland hat, behaupte ich jetzt ganz einfach, die Auswirkungen sind die gleichen, auch für Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern. Wir wissen hier, dass das Bundeskabinett mit seinem Beschluss im vergangenen Jahr die Rente mit 67 auf den Weg gebracht hat. Die Verabschiedung des Gesetzeswerkes ist für diesen Monat vorgesehen. Frau Künast hat es schon gesagt, vorgesehen ist, das Rentenalter ab 2012 zunächst 12 Jahre lang jährlich um einen Monat zu erhöhen, von 2024 bis 2029 wird das Rentenalter dann jährlich um zwei Monate angehoben, so dass für die Versicherten ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt. Wer in Zukunft bis zu vier Jahre vor dem offiziellen Renteneintritt in Rente gehen will, kann das tun, muss aber einen Abschlag von 0,3 Prozent je Monat in Kauf nehmen. Der Korridor des Renteneintritts wird also zwischen 63 und 67 Jahren liegen statt wie bis
her zwischen 60 und 65 Jahren. Des Weiteren wird es noch in zwei Bereichen Ausnahmen geben: Diejenigen, die 45 Beitragsjahre aufweisen können, haben weiterhin das Anrecht, mit 65 ohne Abschläge in Rente zu gehen, und es werden diejenigen, die Familienarbeit leisten, gleichgestellt. Flankierend dazu wird es mit dem Programm „50 Plus“ schon jetzt eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung Älterer geben. Deshalb ist auch eine größere Seniorenfreundlichkeit der Wirtschaft gefragt. Die Unternehmen müssen sich darauf einstellen, sich in Zukunft mit einer insgesamt älteren Belegschaft als heute am Markt zu behaupten, denn der Nachwuchs wird geringer. Ziel des ganzen Reformvorhabens ist es, die Alterssicherung langfristig zu stabilisieren und die Lasten aus der demographischen Entwicklung zwischen Rentenempfängern, Beitragszahlern und Steuerzahlern gerecht zu verteilen. Nun kennen wir natürlich die Kritik aus dem Lager der Gewerkschaften und vonseiten der PDS und die Aussage, die Rente mit 67 gehe auch an den Wünschen und Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei. Das mag ja durchaus richtig sein. Natürlich wünscht sich ein großer Teil der Menschen in Deutschland, ganz früh in Rente gehen zu können und ganz lange eine hohe Rente zu beziehen, der Wunsch ist doch auch legitim, nur bezahlbar ist er einfach nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit mittlerweile mehr als 90 Jahren gilt die bestehende Altersgrenze von 65 Jahren, seit 1913 für die Angestellten und seit 1916 für die Arbeiter. Unbestritten ist jedoch auch, dass zu dieser Zeit die Lebenserwartung der Menschen weit darunter lag und dass damals die Arbeitsverhältnisse auch ganz andere waren als heutzutage. Jede Generation in Deutschland lebt dank des medizinischen Fortschritts fünf bis sechs Jahre länger. Das bedeutet natürlich auch, dass sie länger Rente bezieht. Aber auch jede Generation in Deutschland ist auch ein erhebliches Stück kleiner als die vorhergehende Generation. Das Problem der demographischen Entwicklung bedeutet eine hohe Belastung für den Generationenvertrag. Deshalb ist die Reform der sozialen Sicherungssysteme dringend notwendig, denn schon heute fließen Jahr für Jahr mehr als 78 Mrd. € an Bundeszuschüssen, das ist jeder dritte Euro des Bundeshaushaltes, in das Rentensystem. Letztendlich kann man trotzdem sagen, das System der Rentenversicherung hat sich bewährt, es hat zwei Weltkriege, zwei Währungsreformen überstanden. Wenn wir es nachhaltig sichern wollen, muss die zukünftige Rentnergeneration, die ja auch durch die niedrigen Geburtenraten an der Situation der Rentenkasse nicht ganz unbeteiligt ist, angemessen länger arbeiten, um vor allem die Jungen nicht zu überfordern. Die einzige ernsthafte Alternative zur Rente mit 67, die ich sehe, ist das vom Ministerpräsidenten Dieter Althaus vorge
Dieses sieht ein bedingungsloses Grundeinkommen in Höhe von 800 € für alle Bürger ab 18 Jahren vor. Das kostet insgesamt weniger als das bisherige System und überzeugt durch seine Nachvollziehbarkeit, Gerechtigkeit und mehr Anreize zur Arbeitsaufnahme auch von gering bezahlten Jobs. Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will nicht verkennen, dass sich viele in meiner Partei gewünscht hätten, dass vor diesem Schritt der Renteneinstiegsaltererhöhung zunächst einmal das tatsächliche Renteneintrittsalter mit dem derzeitigen gesetzlichen Renteneintrittsalter in Übereinstimmung gebracht worden wäre. Aber das haben wir heute Morgen zu Tagesordnungspunkt 3 vom Kollegen Hahnemann gelernt, Politik besteht nun einmal aus Aushandlungsprozessen und Kompromissen. Wir haben auch von ihm gelernt, dass es umso mehr in einer Koalition, auch in einer Großen Koalition gilt, in der die Partner doch sehr unterschiedliche Interessen vertreten. Die SPD wird bei allen Zwängen zur Veränderung dennoch die Interessen der Arbeitnehmer wahren.
Lassen Sie mich auch in Anbetracht des Wortbeitrags des Kollegen Kubitzki noch einige Positionen darstellen, weil man bestimmte Sachverhalte anerkennen und reagieren muss, es aber unter bestimmten Bedingungen machen sollte. Meine Fraktion will bei dem Gesetz verschiedene Eckpunkte berücksichtigt wissen.
Erstens: Wir wissen, dass gerade in strukturschwachen Regionen Arbeitnehmern sehr viel Flexibilität abverlangt wird. Thüringen zählt eindeutig zu den Regionen, in denen Arbeitnehmer in den vergangenen 16 Jahren eine enorme Veränderungsbereitschaft bewiesen haben. Das geht bei vielen mit Einbrüchen in die Berufsbiografie einher und mit Zeiten der Arbeitslosigkeit. Eine lückenlose 45-jährige Berufstätigkeit wird deshalb auch in Zukunft eher die Ausnahme als die Regel sein. Deshalb wollen wir, dass Zeiten, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wird, bei der vorgezogenen Anwartschaft mit berücksichtigt werden.
Zweitens: Weil die Belastung in den Berufsfeldern sehr unterschiedlich ist, benötigen wir einen besser geregelten Zugang zur Erwerbsunfähigkeitsrente und keine Verschlechterung. Wir setzen uns dafür ein, dass, wo dies im gemeinsamen Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern liegt, die Altersteilzeit fortgeführt werden kann.
Drittens: Vor allen Dingen aber brauchen wir sehr schnell realistische beruflichen Chancen für ältere Arbeitnehmer. Dies ist vorrangig Aufgabe der Unternehmen und der Tarifpartner. Es ist aber flankierend eine politische Aufgabe nicht nur für die Bundesregierung, sondern auch für die Landesregierung. Wir verlangen deshalb, dass die Landesregierung einen Maßnahmekatalog zur Verbesserung der Beschäftigungspotenziale älterer Kollegen entwickelt. Ziel muss es sein, dass in absehbarer Zeit jeder Arbeitnehmer, der dies will und kann, auch eine realistische Chance erhält. Davon sind wir in Thüringen weit entfernt.
Viertens: Zu diesem Maßnahmekatalog gehört ganz entscheidend die berufliche Weiterbildung. Hier müssen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen gezielt unterstützt werden. Ziel muss es sein, die geradezu miserable Weiterbildungsquote der über 50-Jährigen entscheidend zu erhöhen.
Fünftens: Der Ausbau des Arbeitsschutzes und die präventive Gesundheitsförderung, insbesondere am Arbeitsplatz, müssen einen höheren Stellenwert bekommen.
Sechstens: Wer die Rente im Alter glaubhaft sichern will, der muss auch dazu beitragen, dass Menschen einen Versicherungsanspruch erwerben, der ihnen im Alter ein Auskommen ermöglicht. Deshalb wollen wir den gesetzlichen Mindestlohn. Er muss im Zusammenhang mit einer zukunftsfähigen Alterssicherung gesehen werden.
Meine Damen und Herren, die SPD-Landtagsfraktion wird das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung konstruktiv kritisch begleiten. Wir werden Wert legen auf die dargestellten Konkretisierungen und die unverzichtbare Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn. Wird es so umgesetzt und in dem Zusammenhang betrachtet, dann sehen wir auch Chancen in diesem Gesetzeswerk; Chancen allerdings nur, wenn das Gesetz tatsächlich zu einem Mentalitätswechsel in der Einstellungspolitik und der Personalentwicklung der Unternehmen führt. Sollte dies nicht der Fall sein, das betone ich namens meiner Fraktion, auch Kollegin Künast hat das bereits gesagt, dann gehört dieses Gesetz 2010, also bevor es wirksam wird, auf den Prüfstand. Eine faire Rentenlösung setzt nämlich voraus, dass der gesetzgeberische Vertrauensvorschuss und die Ver
änderungen für die Arbeitnehmer von der Wirtschaft honoriert werden. In Thüringen ist die Landesregierung gemeinsam mit den Unternehmen jetzt aufgefordert, ihren Teil dazu beizutragen. Wenn sich aber, und zwar schon in den nächsten Jahren, kein grundlegender Wandel in der Einstellungspolitik im Interesse älterer Arbeitnehmer vollziehen sollte, dann wird dieses Gesetz keinen Bestand haben. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrter Herr Worm, ich will Ihnen die Frage gern noch einmal beantworten, warum wir die Frage auf Thüringerinnen und Thüringer beziehen. Man könnte es sehr salopp sagen: Die Thüringer werden den geringsten prozentualen Abschlag haben, wenn sie früher in Rente gehen. Man kann es auch andersherum sagen, dass die Thüringer das niedrigste Lohnniveau haben und damit am meisten betroffen sind von niedrigen Renten in diesem Land.
Deswegen sind die Auswirkungen besonders gravierend. Herr Pilger, zu Ihrer Ansage; das sind ganz schöne Wunschträume. Ich glaube, gemacht haben Sie mit Ihrer Partei etwas ganz anderes als das, was Sie hier dargestellt haben. Aber ich will zu meiner Rede kommen. Mein Kollege Jörg Kubitzki hat ja bereits ausgeführt, dass wir die Rente mit 67 ablehnen, weil sie vor allem zur Zunahme von Altersarmut und dazu führen wird, dass die soziale Schieflage in Deutschland noch größer wird. Es kann aber nicht nur um Ablehnung gehen, es liegen auch Vorschläge auf dem Tisch, die bislang von der Bundesregierung mit großer Einmütigkeit ignoriert wurden, auf die ich nun aber meinerseits eingehen möchte. Vielleicht hilft ja dabei dann auch die von der SPD aufgeführte Revisionsklausel, noch einmal über diese vorgelegten Vorschläge nachzudenken.
Wir sagen ganz klar, wir haben kein Ausgaben-, sondern ein Einnahmeproblem, und zwar dann, wenn wir alles so belassen, wie es ist. Die beitragspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden immer weniger, immer mehr Menschen haben nur noch geringfügige Beschäftigungen und haben sich mehr oder weniger freiwillig selbständig gemacht. Die Prämissen stimmen nicht mehr, aber auch nicht die
Perspektiven. Eine Arbeitsgesellschaft mit Vollbeschäftigung gibt es nicht mehr und wir von der Linkspartei wollen in keiner Gesellschaft leben, die die Risiken privatisiert und immer mehr Menschen auf der Strecke lässt. Darin sind wir uns mit den Gewerkschaften und den großen Sozialverbänden einig. Laut Thüringen-Monitor ist für die Thüringerinnen und Thüringer ein sehr wichtiger Wert die Stabilität der Renten. Das ist mit der Rentenerhöhung nicht gesichert. Meine Damen und Herren, wenn wir aber bereit sind, darüber nachzudenken, wer in ein solidarisches System der Altersabsicherung einbezahlen soll, wird es uns gelingen, auch in Zukunft die Menschen vor Altersarmut zu bewahren und allen eine menschenwürdige Zukunft jenseits des Rentenalters zu ermöglichen. Ein solches Konzept haben der DGB, der Sozialverband Deutschland und die Volkssolidarität vorgelegt, auf das ich hier kurz eingehen möchte.
Ziel ist es, den Umbau zu einer Erwerbstätigenversicherung vorzunehmen, wie sie in anderen europäischen Ländern längst eingeführt ist. In diese Versicherungen sollen im ersten Schritt geringfügig Erwerbstätige und Selbstständige einbezogen werden, zu denen dann auch Handwerker und die Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften gehören. In einem nächsten Schritt ist an die Einbeziehung von Politikern, Beamten und Freiberuflern gedacht, die ihren Teil zu einem solidarischen Gemeinwesen beitragen sollen. Im Übrigen - bei der Rente mit 67 kommen wir vielleicht beim Abgeordnetengesetz noch mal darauf zu, wann Abgeordnete in Rente gehen können. Dabei wird mit Stichtagsregelung, Bestandsschutz und Übergangsfristen zu arbeiten sein, da es eben nicht darum geht, erworbene Ansprüche aus anderen Alterssicherungssystemen auszuhebeln. Für die Linkspartei.PDS weist die Erwerbstätigenversicherung in die richtige Richtung. Wir arbeiten unsererseits ebenfalls an einem Konzept, das wir der Rentenkürzung entgegenstellen wollen. Wir wollen das Rentensystem auf der Grundlage einer solidarischen Bürgerversicherung weiterentwickeln. Dabei soll die Einnahmesituation durch eine vernünftige Kombination aus Steuern und Beiträgen gestärkt werden. Eine Möglichkeit besteht darin, den Bundeszuschuss aus Steuermitteln, der von einem Drittel auf ein Viertel abgesenkt wurde, wieder zu erhöhen und dadurch die Lasten stärker auf die Gesellschaft zu verteilen. Gleichzeitig sind gerade hier in Ostdeutschland die Entwicklung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors und ein gesetzlich garantierter Mindestlohn wichtige Maßnahmen zur Stabilisierung. Ein letzter Satz von mir: Eine Erzieherin in der Kindertagesstätte - um auf das nächste Thema überzuleiten - mit 67 kann ich mir nur durch neue Programme und Bildungspläne in den Einrichtungen vorstellen, dass dann die Kinder den Erzieherinnen die Schuhe zumachen und nicht umgekehrt wie es jetzt ist, dass die Erzieherin den Kindern lernt, die Schu
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Panse, CDU-Fraktion. Das war eine Meldung der Fraktion. Wenn dem nicht so ist, dann ist dem nicht so, dann liegen mir keine Wortmeldungen von Abgeordneten mehr vor. Dann hat jetzt das Wort Minister Dr. Zeh.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Kollegin Jung, ich möchte ausdrücklich meinem Kollegen Worm recht geben. Sie wissen das doch auch, das ist ein Schaufensterantrag. Rente mit 67 ist ein Problem, das bundesweit ist. Diese Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre erfolgt bundesweit. Ein besonderes Problem in Thüringen kann ich nicht erkennen. Wenn Sie schon die Rentenhöhe und das Niveau der Rente angeben, da müssten Sie schon sagen, dass das eigentlich ein Problem der Tarifpartner ist und nicht der Erhöhung von 65 auf 67. Zweitens müssten Sie hinzufügen, dass natürlich ein bestimmter Geldbetrag von der Kaufkraft her in Thüringen anders bewertet werden muss als beispielsweise in München, Hamburg und Düsseldorf. Insofern ist diese Diskussion müßig. Ob das nun eine besondere Auswirkung auf Thüringen hat oder nicht, ich sage, Herr Worm hat recht. Wir wissen, das ist ein solcher Antrag, den man gerne stellt, aber man muss das nicht in so einem Brustton der Überzeugung hier darstellen. Ich möchte eigentlich sagen, dass der Grund, warum die Rentengrenze erhöht ist, doch erst einmal ein erfreulicher Grund ist, nämlich die Menschen werden älter und sie werden - so hat es Frau Künast gesagt - gesund älter. Das ist gut und wir sollten das auch erst einmal positiv zur Kenntnis nehmen. Bei manchem Statistiker, der von der Überalterung der Gesellschaft spricht, meint man manchmal, die Älteren müssten sich dafür entschuldigen, dass sie älter werden. Ich denke, das Gegenteil ist richtig, es ist erfreulich, dass medizinisch-technischer Fortschritt und gesündere Arbeits- und Lebensbedingungen dazu geführt haben, dass sich die Dauer des Rentenbezugs in den letzten 40 Jahren - Frau Künast hat das auch noch mal gesagt - im Durchschnitt von rund 7 Jahren auf nunmehr 17 Jahre erhöht hat. Das ist, wenn man sich das mal bildlich vorstellt, das 2,5fache. Wenn ich das Jahr 2030 hernehme, dann hat sich das auf das Dreifache erhöht. Das ist natürlich eine Zahl, die kann man nicht einfach außer Acht lassen. Das heißt doch eigentlich genau, dass sich das zeitliche Verhältnis zwischen Erwerbsarbeit und
Es stellen sich dabei natürlich zwei Fragen. Es stellt sich erstens für die Betroffenen die Frage: Wie füllt man diesen größeren Zeitfonds sinnvoll aus? Es stellt sich zweitens die Frage für die Rentenkassen: Wie kann man das zukünftig finanzieren? Ich will auf diese beiden Fragen eingehen. Zur ersten Frage: Es hat im vergangenen Jahr eine Studie der BertelsmannStiftung gegeben und die hat eine Befragung in einem repräsentativ ausgewählten Arbeitnehmerkreis durchgeführt und dort wurde gesagt, dass die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland auch im fortgeschrittenen Alter beruflich aktiv bleiben und nicht zum alten Eisen gehören will. 61 Prozent der Befragten wollen ihren Renteneintritt zwischen 60 und 65 Jahren frei wählen können und sind bereit, entsprechende Rentenabschläge auch zu akzeptieren. Sieben von zehn Erwerbstätigen sehen für sich ein hohes Interesse, in der nachberuflichen Phase noch etwas dazuzuverdienen, acht von zehn Erwerbstätigen wollen dies allein schon deswegen tun, weil ihnen die mit einer solchen Betätigung verbundenen sozialen Kontakte wichtig sind. Diese Ergebnisse zeigen, dass der Übergang zwischen Arbeitsleben und Ruhestand gleitender werden wird und sie zeigen, dass Erwerbsarbeit im fortgeschrittenen Alter für die meisten Berufstätigen keineswegs ein Schreckgespenst ist, sondern als Gewinn betrachtet wird sowohl in ökonomischer wie in sozialer Hinsicht. Die zweite Frage, das ist die finanzielle: Wir dürfen die Augen natürlich auch nicht davor verschließen, dass den älter werdenden Menschen dann immer weniger jüngere gegenüberstehen. Deshalb ist der Begriff der Überalterung eigentlich nicht ganz korrekt. Ich habe ihn vorhin auch benutzt. Ich gebrauche gelegentlich statt des Begriffs „Überalterung“ eher den Begriff „Unterjüngung“, weil nämlich dieser Begriff eher sagt, wo unser Problem steht. Wir haben nämlich zu wenig Einzahler in die Rentenversicherung und das weist natürlich darauf, dass man sich in der Familienpolitik darauf einstellen müsste. Dieses Thema möchte ich jetzt nicht auch noch hier aufreißen bzw. ansprechen. Ich möchte sagen, dass angesichts dieser Situation der Beitragssatz nicht exorbitant steigen darf, denn es ist klar, dass bei weniger Einzahlern natürlich weniger Geld vorhanden ist und ich dann natürlich, wenn ich das Niveau beibehalten will, auch die Altersgrenze einfach anheben muss.
Einige Aussagen zum Beitragssatz: Der Beitragssatz soll 20 Prozent bis zum Jahr 2020 und 22 Prozent bis zum Jahr 2030 nicht überschreiten und bis zum Jahr 2009 soll er höchstens bei 19,9 Prozent liegen. Eine Dämpfung des Anstiegs des Beitragssatzes ist auch im Interesse der Thüringer Wirtschaft, das sind auch Auswirkungen auf Thüringen, die Lohn
nebenkosten dürfen nämlich nicht immer weiter ansteigen. Deshalb, meine Damen und Herren, ist unser Ziel richtig. Ohne Anhebung der Altersgrenzen ist es jedoch nicht zu erreichen, dass wir den Beitragssatz dämpfen.
Hier noch eine Aussage zu dem immer wieder vorgebrachten Argument - Herr Kubitzki hat es angebracht, auch Frau Jung -, dass das eigentlich einer Rentenkürzung entspricht. Ich möchte da den Kollegen Struck zitieren, ich bin nicht immer seiner Meinung, aber wo er recht hat, hat er recht. Er sagt Folgendes: „Der oft wiederholte Vorwurf, die Erhöhung des Rentenalters bedeute eine Rentenkürzung, ist angesichts einer im Durchschnitt weiter steigenden Rentenbezugsdauer haltlos. Tatsächlich sorgen gerade unsere Maßnahmen dafür, dass die heutigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner keine Einbußen fürchten müssen.“ Er meint das natürlich offenbar in der Summe des Betrags. Ich möchte dem hier nichts hinzufügen; ich sagte bereits, dort wo er recht hat, hat er recht.
Ich denke, selbstverständlich muss auch flankierend die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer verbessert werden. Darauf hat mein Kollege Worm bereits hingewiesen. Die Arbeitsmarktpolitik des Freistaats Thüringen ist darauf ausgerichtet, nämlich auch und insbesondere ältere Arbeitnehmer im Arbeitsleben zu halten bzw. wieder ins Arbeitsleben einzugliedern. Deshalb brauchen wir berufliche Weiterbildung, um ältere Arbeitnehmer auch weiter beschäftigen zu können. Wir haben spezifische Qualifizierungsangebote für ältere Arbeitnehmer; sie sind daher im Programm des Europäischen Sozialfonds Thüringen ausdrücklich auch als Ziel formuliert.
Meine Damen und Herren, wenn wir auf die Wirtschaft auf der einen Seite zeigen, dann möchte ich auch nicht die Gewerkschaften und ihre Verantwortung unerwähnt lassen. Ich halte es nicht für sachdienlich, dass die Gewerkschaften durch Demonstrationen dagegen mobil machen. Ich sage, die Gewerkschaften haben in dieser Frage auch eine Verantwortung. Sie müssen sich nämlich dafür einsetzen, dass durch entsprechende Tarif- und Betriebsvereinbarungen geeignete Rahmenbedingungen für eine zunehmende Beschäftigung auch älterer Menschen entstehen. Deswegen werbe ich immer wieder dafür, dass alle am Arbeitsleben Beteiligten endlich auch erkennen und anerkennen, dass die Erfahrungen und das Wissen älterer Mitarbeiter wichtige Ressourcen darstellen.
Vielleicht kann man sagen, jüngere Arbeitnehmer sind vielleicht an der einen oder anderen Stelle dynamischer und kräftiger, aber ältere Arbeitnehmer sind in jedem Fall erfahrener und integrationsfähiger. Das ist auch ein wichtiges Pfund, wenn man
es als Ressource, als Erwerbsarbeitsressource einmal betrachtet. Ich denke, wir werden es uns angesichts der schrumpfenden Zahl von Fachkräften gar nicht mehr leisten können, dieses Potenzial brachliegen zu lassen. Vielen Dank.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Damit schließe ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den zweiten Teil auf
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Gute Betreuung ab eins! Thüringens Beitrag zum Bündnis für Kinder und Familien“ Unterrichtung durch die Präsiden- tin des Landtags - Drucksache 4/2763 -