Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage, eine Anfrage des Abgeordneten Kuschel, Linkspartei. PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2662 auf.
Auf der Internetseite der Thüringer CDU (www.cdu- thueringen.de) sind bei den Kontaktmöglichkeiten zu den Kreis- und Stadtverbänden auch die offiziellen Kreis- und Stadtwappen abgebildet.
Die Verwendung von Wappen muss von den jeweiligen Städten und Landkreisen nach § 7 Abs. 2 und § 90 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung genehmigt werden.
1. Ist der Landesregierung - ggf. im Rahmen ihrer kommunalaufsichtlichen Prüfung - bekannt, wann die kreisfreien Städte und Landkreise der CDU Thüringen die Verwendung ihrer Wappen für die Internetpräsentation genehmigt haben und welche Auflagen mit dieser Genehmigung verbunden waren?
2. Inwieweit stellt die nicht genehmigte Verwendung der Stadt- und Kreiswappen für die Internetpräsentation der Thüringer CDU einen Verstoß dar und was hält die Landesregierung für geboten, um diesen möglichen Verstoß zu beheben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Es ist der Landesregierung nicht bekannt, wann und unter welchen Voraussetzungen die kreisfreien Städte und Landkreise der CDU Thüringen die Verwendung ihrer Wappen genehmigt haben. Die Erteilung einer solchen Genehmigung ist eine kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit.
In kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten nehmen die Gemeinden und Landkreise ihre Rechte eigenverantwortlich wahr. Die Rechtsaufsichtsbehörden erfahren daher in der Regel nichts von diesen Vorgängen. Die Gemeinden und Landkreise sind nicht verpflichtet, diese hierüber zu informieren.
Zu Frage 2: Eine nicht genehmigte Verwendung eines kommunalen Wappens für eine Internetpräsentation stellt nicht zwangsläufig einen Rechtsverstoß dar, denn es ist möglich und rechtlich zulässig, dass der Gebrauch von der betroffenen Kommune stillschweigend geduldet wird. Die Landesregierung sieht für kommunalaufsichtliche
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, in der Beantwortung zu Frage 1 haben Sie gesagt, es liegen keine Informationen vor. Ich frage Sie als Vorsitzenden des Kreisverbandes der CDU Wartburgkreis: Sie verwenden ja dieses Wappen auch, können Sie mir in dieser Eigenschaft sagen, ob Sie eine Genehmigung der Kreisverwaltung des Wartburgkreises für die Verwendung des Kreiswappens auf der Internetseite haben?
Herr Abgeordneter Kuschel, Sie können nur die Landesregierung fragen und nicht in einer anderen Eigenschaft Fragen stellen.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann stellt die nächste Frage der Abgeordnete Gerstenberger, die Linkspartei.PDS, entsprechend Drucksache 4/2699. Bitte, Herr Gerstenberger.
Nach aktuellen Informationen sind von den 644 Mio. € Bundes-GA-Mitteln nach wie vor noch 50 Mio. € gesperrt. Nach unserem Kenntnisstand sind die Länder aufgefordert, ihren Bedarf für diese Mittel zu begründen.
2. Sind in Thüringen durch diese Sperrung der GAMittel geplante Projekte in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder in der Infrastrukturförderung gefährdet und wenn ja, welche?
3. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, eine (eventuelle) Entsperrung dieser Fördermittel zu bewirken, und wann ist mit der Entsperrung zu rechnen?
4. Wann hat die Landesregierung die entsprechende Begründung gegenüber der Bundesregierung vorgelegt bzw. wann wird sie diese vorlegen?
Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Frage 1: Der zusätzlich zum diesjährigen Baransatz auf Thüringen entfallene und momentan noch gesperrte Anteil beträgt 6.681.600 €.
Frage 2: Nein. Die vom Land kofinanzierten Bundesmittel stehen den Ländern im Jahr 2007 zusätzlich für Neubewilligungen zur Verfügung.
Frage 3: Die Landesregierung wird die Entsperrung gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beantragen. Ein konkreter Zeitpunkt, zu dem mit der Aufhebung der Sperre durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu rechnen ist, kann noch nicht benannt werden.
Frage 4: Die vorhabenbezogene Untersetzung des auf Thüringen entfallenden Anteils ist dem Bund mit Schreiben vom 20. Februar 2007 vorgelegt worden.
Das heißt, mit dem Schreiben vom 20.02.2007 sind dann auch die Projektliste bzw. die Projekte benannt worden gegenüber dem Bund, für die das Geld eingesetzt werden soll?
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Buse, Die Linkspartei.PDS, entsprechend Drucksache 4/2752. Bitte, Herr Abgeordneter Buse.
Danke, Frau Präsidentin. Eine Vorbemerkung gestatte ich mir. Wie man aus Fragestellungen zu einem Sachverhalt angebliche Doppelzüngigkeit ableiten kann, wird ein Geheimnis der Finanzministerin bleiben.
Im Zusammenhang mit der Insolvenz der Firma LCA Logistik Center Albrechts GmbH, die bis zum 18. Dezember 1997 unter CDA Compact Disc Albrechts firmierte, diese wieder bis zum 12. Oktober 1994 unter Pilz Albrechts GmbH, hat der Insolvenzverwalter im Klageverfahren vor dem Thüringer Oberlandesgericht (OLG) die Zahlung von insgesamt 14.641.194,49 € nebst Zinsen von der TAB erstritten.
Zum Tatbestand hat das OLG u.a. ausgeführt, dass es unstrittig ist, dass die schuldende Firma zum Zeitpunkt der Kreditgewährung durch die TAB wegen Überschuldung bzw. durch Eigenkapital nicht ge
Ferner stellte das Gericht fest, dass den Organen der TAB als Vorstand der Stiftung Thüringer Industriebeteiligungs-Fonds und durch ihre Vertreter im Beirat der Thüringer Industriebeteiligungs GmbH (TIB) bekannt gewesen sei, dass die schuldende Firma zum Zeitpunkt der Kreditgewährung zahlungsunfähig war.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Handlungsweise der TAB, bei der Gewährung von Krediten die Überschuldung der schuldenden Firma unberücksichtigt zu lassen?
2. Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Landesregierung aus der gerichtlich entschiedenen Zahlung der TAB zur Masse des Insolvenzverwalters für die TAB bzw. für den Landeshaushalt auch unter dem Gesichtspunkt weiterer Insolvenzen von Unternehmen mit TIB-Beteiligung?
3. Zulasten welchen Kapitals der TAB bzw. des Landeshaushalts erfolgt die Zahlung der 14,6 Mio. € an den Insolvenzverwalter?
4. In welcher Höhe sind bei der TAB bzw. im Landeshaushalt Rückstellungen für ausfallende Darlehen gebildet worden und wie wirkt sich diese Rückstellung auf die Höhe der Darlehenszinsen aus?