Protokoll der Sitzung vom 29.03.2007

Warum bauen Sie dann keine Windenergieanlage, wenn das dort so ist, Frau Tasch?

Das Nächste ist die Unterstellung, wir wären für Zwangsverkäufe von Kraftwerken. Da weiß ich nicht, wieso das aus unserem Antrag hervorgeht. Da steht ja nur, dass wir gern von der Landesregierung wissen möchten, welche Auffassung sie zu diesem Thema hat, und die habe ich heute teilweise vernehmen können bzw. teilweise vorher gehört. Ich werde darauf jetzt noch in meiner Rede eingehen.

Der Anlass, wie auch schon viele Vorredner gesagt haben, für unseren Antrag sind die Vorwürfe, dass die Stromkonzerne die Großhandelspreise für Strom künstlich in die Höhe treiben, indem Kraftwerksleistungen bewusst zurückgehalten werden oder zu überhöhten Preisen in die Netze eingespeist werden. Teilweise sollen Unternehmen Strom auf den Markt bringen, um diesen als lokale Versorger wieder zu kaufen.

Im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen hat erneut die Debatte zu verschiedenen Maßnahmen zur Schaffung von mehr Wettbewerb am Strommarkt begonnen. Auch Minister Reinholz hat sich im Vorfeld der heutigen Debatte mit Vorschlägen daran beteiligt. Das war für uns eher überraschend, da wir bei der Debatte im Dezember im Landtag eigentlich wenig Vorschläge bzw. auch auf unsere Fragen, die wir damals aufgeworfen hatten, eigentlich keine Antworten bekommen haben. Wir sind aber der Auffassung, dass es sich bei den nachgefragten Themen um wichtige energiepolitische Fragen handelt, zu denen die Landesregierung durchaus eine Position haben sollte und sich auch in die bundespolitische Debatte einschalten sollte; denn sie haben Auswirkungen auf die Thüringer Energieversorgungsunternehmen und natürlich auch auf die Wirtschaft und die Verbraucher.

Immerhin hat Herr Reinholz nun zu einer der diskutierten Fragen, nämlich zu dem Zwangsverkauf von Kraftwerken, eine Äußerung getätigt, die allerdings heute in der Debatte für mich nicht wiederzufinden war; denn wenn man hier mal Herrn Reinholz zitieren darf mit Ihrer Erlaubnis, da wurde gesagt bei dpa: Thüringens Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz kann sich angesichts der Marktpräsenz der vier großen Stromversorger in Deutschland einen Zwangsverkauf von Kraftwerken vorstellen. Er bezeichnet den Vorschlag seines hessischen Amtskollegen Rhiel am Montag in Erfurt als - und jetzt Zitat: „sinnvollen Weg“.

Heute hatten Sie dann aber wieder gesagt, dass Sie doch nicht so richtig überzeugt sind, dass das der richtige Weg ist, wollen sich aber nicht ganz verschließen. Ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie heute darlegen, wenn Sie das schon als sinnvollen Weg bezeichnet haben, wie man den Weg gehen kann, denn das sind einige spannende Fragen bei

diesem Thema. Das haben wir ja auch schon vorhin von Herrn Carius gehört, nämlich die Frage erst mal, wenn man Zwangsverkäufe machen sollte oder wollte, wer denn die Käufer solcher Kraftwerke sein sollten und nach welchen Verfahren die Unternehmen ausgewählt werden, die diese Kraftwerksanteile dann kaufen können. Als potenzielle Käufer werden jetzt immer in der Öffentlichkeit Finanzinvestoren und ausländische Energieversorger genannt. Ob das langfristig die Versorgungssicherheit und die Entwicklung der Energiepreise günstig beeinflusst, muss nämlich bezweifelt werden. Russische Staatskonzerne wie Gazprom haben ihre Strategie längst darauf ausgerichtet, auch als Investoren in internationale Energieunternehmen einzusteigen, um sich auf diese Art und Weise einen größeren Einfluss zu sichern. Auch der Verkauf an Finanzinvestoren ist problematisch. Sollte es um den Verkauf an Stadtwerke gehen, dann ist das sicherlich eher eine denkbare Lösung. Nur, die Frage ist, wie man das organisieren will. Wie will man denn sozusagen vorschreiben, dass diese Kraftwerke, die zwangsverkauft werden sollen, nun nur an Stadtwerke verkauft werden können, und kann man Stadtwerke überhaupt dazu zwingen, dies zu tun? Das sind für mich viele offene Fragen. Ich hoffe, Herr Reinholz, dass Sie bei Ihrer Wirtschaftsministerkonferenz auf diese Fragen Antworten finden können oder sich dann von mir aus auch als Wirtschaftsminister von diesem Vorschlag verabschieden, dass man von diesen Zwangsverkäufen Abstand nehmen soll. Vielleicht sollte man erst einmal diskutieren, ob es nicht leichter ist, den weiteren Zukauf von Kraftwerksanteilen dieser - Monopolisten sind es ja nicht, sondern Oligopole, die in Deutschland vorhanden sind - Oligopole zu verhindern, dass dort nicht noch ein höherer Marktanteil dieser vier Versorger entsteht.

Auch zu dem anderen Vorschlag, den Sie in die Debatte eingebracht haben, nämlich die Frage, ob man den gesamten Strom an der Strombörse handeln sollte, haben Sie im Prinzip heute keine Lösung präsentiert. Sie haben das nur als Möglichkeit ins Gespräch gebracht, haben uns aber nicht darlegen können, wie das funktionieren soll, wie man das umsetzen will. Dass es dabei sicherlich erhebliche Schwierigkeiten gibt, das haben wir auch von Herrn Kummer vorhin gehört. Da sehe ich, dass das tatsächlich ein Problem sein könnte. Aber Sie konnten nicht darlegen, ob man das mit einer gesetzlichen Maßnahme oder ob man das irgendwie anders erreichen kann. Wie gesagt, kann man jetzt darauf hoffen, dass wir dann von Ihnen oder auch von anderen Landes- oder Bundesministern eine Antwort erhalten können, wenn entsprechende Vorschläge weiter diskutiert worden sind.

Vielleicht noch mal was zu dem Thema „Strompreisaufsicht“: Sicherlich ist es so, dass man langfristig -

das haben wir auch nie anders gesehen - die Strompreisaufsicht nicht für das geeignete Mittel halten kann, um sinkende Strompreise zu erreichen. Nur, die Frage war ja - und das war auch bei der letzten Debatte unser Thema -: Ist es nicht notwendig, solange wie noch kein Markt funktioniert, dass man die Strompreisaufsicht noch fortsetzt? Dazu hat sich der Landtag nicht entscheiden können, dass Thüringen im Bundesrat aktiv wird. Jetzt bin ich gespannt, was dann ab Juni, ab Juli passiert, wenn das ausläuft. Ich denke eher, es wird so sein, dass wir mit Strompreissteigerungen erst mal konfrontiert werden, davon kann man ausgehen. Jedenfalls deuten die Ankündigungen, die wir da so in der Presse gehört haben, darauf hin. Natürlich werden da jetzt andere Gründe vorgeschoben, Klimaproblematik usw., aber ich gehe davon aus, dass wir eher mit steigenden Strompreisen zu tun haben. Also, man darf gespannt sein, wie die Entwicklung weitergeht, und vielleicht wäre es ganz gut, zu gegebener Zeit im Wirtschaftsausschuss, wenn dann neue Erkenntnisse vorliegen, wie man das Problem angehen könnte, das weiter zu diskutieren. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Für die Landesregierung Minister Reinholz noch einmal.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will ganz kurz noch einmal auf Herrn Kummer und Herrn Dr. Schubert eingehen.

Herr Kummer, Sie hatten gesagt, aus Ihrer Sicht mache die Strompreisbörse in Leipzig keinen Sinn. Ich gebe Ihnen recht, wenn man das auf den gegenwärtigen Status bezieht. Wenn ich dort nur tatsächlich 5 Prozent handele von physischem Strom, dann macht das natürlich in Wirklichkeit keinen Sinn. Das macht in der Tat nur dann Sinn, wenn ich möglichst viel handele - dass ich 100 Prozent dort nicht rüberziehen kann, darüber sind wir uns sicher alle klar. Aber es macht mit Sicherheit dann Sinn, wenn ich einen Großteil des tatsächlich physisch gehandelten Stroms über die Börse ziehen kann, weil ich dann auch marktrelevante Preise aufzeigen kann.

Kraftwerksverkauf: Ich bleibe dabei, dass es sicher nicht besonders clever und günstig wäre, die an ausländische Großunternehmen zu verkaufen. Die Stadtwerke haben die Kompetenz dafür, sie sicher zu betreiben; das muss man im Einzelfall sicher entscheiden. Der Zusammenschluss - und darauf war

ich ja in meiner Rede eingegangen - wäre dann natürlich erforderlich und, um ein großes Kraftwerk im Vergleich zu einem Stadtkraftwerk zu betreiben, auch sinnvoll.

Dann hatten Sie gesagt, die Liberalisierung, wie Sie sie gewünscht hätten, hat nichts gebracht. Die CDU hat die Liberalisierung so, wie sie jetzt zustande gekommen ist, weiß Gott nicht gewünscht, das ist unter Rot-Grün entstanden. Das Oligopol, mit dem wir uns jetzt hier kräftig rumstreiten, das bitte ich einfach nicht aus dem Gedächtnis zu streichen.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Was haben Sie gewollt?)

Doch, Frau Becker, das war einfach von Ihnen auch mit gewünscht, das haben Sie seinerzeit getragen.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Wir wollen wissen, was Sie sich denn ge- wünscht hätten.)

Man kann nicht einfach über die grüne Schiene versuchen, letztendlich Vorschriften zu machen, denen die Großen einfach ganz billig ausweichen können, indem sie den Markt in vier große Teile aufteilen und letztendlich den Strom selber produzieren, den sie sich gegenseitig verkaufen oder - z.B. wie E.ON - sich selber verkaufen. Das müssen Sie sich eindeutig zuschreiben, Frau Becker, das haben Sie seinerzeit verbockt.

(Zwischenruf Abg. Dr. Schubert, SPD: Wie denn dann?)

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Sie müssen nur sagen, wie Sie es verhindern wollen.)

Wir kämpfen jetzt mit der Wirkung. Die Ursachen dafür haben Sie seinerzeit unter Rot-Grün gelegt.

Die Energieerzeugung in Thüringen und Kraftwerkstandorte: Ich war gerade am Montag dieser Woche bei der Bundesnetzagentur, da ist auch über die Themen Kraftwerkstandorte bis 2015 diskutiert worden. Dort ist aus sicher auch Ihnen verständlichen Gründen kein Standort in Thüringen dabei, weil wir einfach die logischen Voraussetzungen hier nicht finden. Wenn Sie heute mit Steinkohle ein Kraftwerk betreiben wollen, können Sie das nicht in Thüringen machen, das müssen Sie irgendwo an der Küste machen. Und Sie müssen es auch, wenn Sie es mit Gas betreiben wollen, irgendwo dort machen, wo Sie die großen Gaspipelines auch zur Verfügung haben. Alles andere macht keinen Sinn. Das mag

ein zweischneidiges Schwert für Thüringen sein; ob es gut ist, ein großes Kraftwerk hier zu haben oder nicht hier zu haben, will ich an der Stelle nicht ausdiskutieren. Aber auf jeden Fall ist bis 2015 kein Standort in Thüringen vorgesehen. Die große Masse wird irgendwo im Norden Deutschlands liegen.

Herr Dr. Schubert, Sie sind darauf eingegangen, dass ich im Dezembertermin nicht wesentlich auf Ihre Anfrage und auf Ihre Argumentation eingegangen bin. Ich glaube, ich habe das im Eingang meines Statements gesagt. Ich denke, dass es damals sehr populistisch war und Sie eigentlich mit dem heutigen Antrag mal in die Nähe dessen gekommen sind, was Sie auch selbst hier ausgeführt haben, worüber man wirklich realistisch diskutieren kann. Im Übrigen, die Positionen, die ich zum Thema Zwangsverkauf vorgetragen habe, stammen im Wesentlichen aus hessischen Papieren. Auch mein Kollege Rhiel sieht dieses Thema nicht anders. Er sieht auch, dass das zwar eine Möglichkeit ist - und ich selbst habe auch hier gesagt, an der Stelle bin ich ergebnisoffen und will das nicht ausschließen -, aber es ist mit nicht unwesentlichen Risiken behaftet. Als einen „sicheren“ Weg das gegenüber der Presse bezeichnet zu haben, glaube ich mich nicht erinnern zu können. Ich habe vielleicht gesagt „als einen Weg“, aber als einen „sicheren“ Weg? Mag ja sein, dass das so in der Presse und in der dpa-Meldung gestanden hat, aber als „sicheren Weg“, Herr Dr. Schubert,

(Zwischenruf Abg. Dr. Schubert, SPD: „Sinnvoll“.)

oder auch als „sinnvollen“ Weg habe ich auch mit Sicherheit - mit solchen Dingen wie „sicher“ und „sinnvoll“ halte ich mich sicher immer sehr gern zurück, weil das so sehr absolut ist.

(Heiterkeit bei der SPD)

Das ist so nach dem Motto: Jawohl, nur so geht’s und das ist sinnvoll.

Aber zum Thema Wirtschaftsministerkonferenz: Wir werden uns dort mit dem Thema beschäftigen, das steht heute schon fest. Wir werden uns auch damit beschäftigen, was sinnvoll ist in Richtung Verkauf an der Börse. Da würde ich an das noch mal erinnern, was ich eben zu Herrn Kummer gesagt habe: Der börsliche Handel macht natürlich wirklich nur dann Sinn, wenn ich dort den größten Teil darüber abwickle und nicht nur 5 Prozent dessen, was ich auch tatsächlich physisch handele. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt dürfte die Rednerliste abgeschlossen sein. Ich schließe die Aussprache zu dem Bericht und stelle fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Hier erhebt sich auch kein Widerspruch. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 8 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Fristverlängerung beim Ver- kehrsflächenbereinigungs- gesetz Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/2817 -

Für die Fraktion der Linkspartei.PDS trägt Frau Abgeordnete Enders die Begründung vor.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zu DDRZeiten war es nicht zwingend erforderlich, dass Eigentum an Grund und Boden mit dem Eigentum von darauf befindlichen Anlagen identisch sein musste. Deshalb ist es nicht nur möglich gewesen, sich ein Eigenheim zu bauen, wenn man nicht Grundstückseigentümer gewesen ist, ebenso war es auch möglich, dass der Staat infrastrukturelle Maßnahmen auf fremdem Grund und Boden durchgeführt hat. Diese Regelung kennt das Bundesrecht nicht, weshalb es erforderlich erschien, dass die öffentliche Hand die von ihr genutzten Flächen im Regelfall in ihr Eigentum überführt. Dafür hat der Bundesgesetzgeber also auch unter Beteiligung der Landesregierung von Thüringen eine Übergangsfrist definiert, bis zu der die Kommunen diese Flächenbereinigung vornehmen müssen. Hierzu ist es aber erforderlich, dass die Grundstücksflächen mit nicht unerheblichen finanziellen Belastungen für die Kommunen vermessen werden müssen, und anschließend soll im Regelfall der Ankauf dieser betroffenen Flächen durch die Kommunen erfolgen. Doch gerade die kommunalen Spitzenverbände fordern, dass die im Sommer auslaufende Frist verlängert wird. Sie fordern dies aufgrund der finanziellen Lage der Kommunen und sie fordern dies, weil durch den hohen Arbeitsaufwand derzeit nicht alle offenen Verfahren abschließend bearbeitet werden konnten. Für eine Fristverlängerung aus kommunaler Sicht spricht, dass nach dem 30. Juni 2007 die privaten Grundstückseigentümer das Recht haben, einen Eigentümerwechsel oder eine entgeltliche Dienstbarkeit einzufordern, sollte der Ankauf durch die Kommunen bisher nicht erfolgt sein. Damit stünden die Kommunen vor der Situation, dass sie, obwohl sie trotz größter Anstrengungen und auch unverschuldet noch nicht alle Verfahren abschließen konnten, die Grundstücke ankaufen oder dafür ein Entgelt leisten müs

sen. Für beide dieser gesetzlich möglichen Varianten haben die Kommunen aber nicht das erforderliche Geld. Die kommunalen Spitzenverbände, unter ihnen der Deutsche Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, fordern deshalb eine Fristverlängerung. Bisher hat es die Landesregierung versäumt, über ihre Möglichkeiten im Bundesrat eine von der kommunalen Ebene geforderte Gesetzesänderung, bei der es ja eigentlich lediglich um die Änderung einer Jahreszahl geht, zu initiieren. Deshalb ist die Linkspartei.PDS aktiv geworden, um das Problem der auslaufenden Übergangsregelung auf den Weg zu bringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich eröffne die Aussprache und rufe als Ersten in dieser Aussprache für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Wetzel auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen Abgeordneten! Frau Enders, das ist bei tausendjährigen Reichen so, dass die meistens nicht darauf achten, dass vermessen wird und wem was gehört, sondern dass man sich das Recht herausnimmt, dass man Grund und Boden nimmt und damit umgeht, wie es eben halt auch in den 40 Jahren DDR geschehen ist. Interessant war für mich jetzt, dass Sie die Begründung der Bundestagsdrucksache verlesen haben und nicht Ihre eigene aus dem hiesigen Antrag, der die Drucksachennummer 4/2817 trägt. In Thüringen, sagten Sie zur Begründung, würde aufgrund der hohen Vermessungskosten darum gebeten, das Thema auf weitere fünf Jahre zu verlängern. Die 17 Jahre Zeit seit der Wiedervereinigung, denke ich, davon sind wir überzeugt, hätten ausreichen müssen, das Thema „Eigentum“ und die Begriffe „mein“, „dein“ und „sein“ und „unser“, „euer“, „wir“ vielleicht endlich einmal zu überwinden oder zu bewältigen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Links- partei.PDS: Warum denn?)

Mit der Verfristung am 30.06.2007 - das haben Sie richtig gesagt - bleibt zwar das Flächenbereinigungsgesetz beim Thema „Ankauf“ erhalten, das heißt, eine Verfristung, so wie es in der Bundestagsdrucksache lautet, erlischt nicht, sondern es ist nach wie vor zum Verkehrswert und davon 20 vom Hundert für die Kommunen erwerbbar. Das einzige, was eben neu ist, ist, dass erstmals der Grundeigentümer das Recht des Abkaufes verlangen kann und er bis zum Vollzug des Eigentumsübergangs einen Rechtsan

spruch auf Zahlung eines Nutzungsentgelts, sprich einer Pacht, erhält.

Meine Damen und Herren, im Namen meiner Fraktion lehne ich den Antrag der Linkspartei.PDS-Fraktion ab. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Taubert zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben schon aus den beiden Beiträgen gehört, dass wir uns in einem Spannungsfeld bewegen. Auf der einen Seite wollen wir den Gemeinden helfen, damit sie verbilligt, also für 20 Prozent des eigentlichen Werts, Vermögen ankaufen können, um zu bereinigen, was man in den Jahren davor nicht bereinigen konnte. Auf der anderen Seite haben wir natürlich die verfassungsmäßige Dimension, dass wir in Grundeigentum von anderen Menschen eingreifen, nämlich von den bisherigen Eigentümern von Straße. Ich weiß aus einer Vielzahl von Gesprächen mit Kollegen aus den Kreisverwaltungen bzw. aus Stadtverwaltungen, dass das Thema ganz unterschiedlich angepackt worden ist. Ich habe Kenntnis davon, dass einige Kreise tatsächlich erst die Vermessung vorgenommen und dann den Ankauf getätigt haben und damit momentan in der Bredouille sind, die Sie, Frau Enders, auch beschreiben. Ich habe auch andere Landkreise sprechen können, die gesagt haben, für uns ist das kein Problem. Wir haben viel geschafft und wir haben die ungefähren Quadratmeter angekauft, wie das ja auch möglich ist, und werden im Rahmen des finanziell Möglichen die Vermessungen vornehmen. Das eigentliche Problem, was wir dabei haben, sind die Vermessungskosten. Nun können Sie vom Land - das muss ich als Landespolitikerin sagen -

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

nicht einfach verlangen, dass an der Stelle die Vermessungskosten entfallen, weil das nun mal so ist. Sie müssen auch Grunderwerbsteuer bezahlen; wenn Sie das Haus dreimal verkaufen, müssen Sie dreimal bezahlen und so ist es eben auch bei der Vermessung. Das eigentliche Problem des Ankaufs waren und sind und werden auch die Vermessungskosten bleiben. Oftmals sind die Vermessungskosten ein Vielfaches von dem, was die Eigentümer an Geld haben wollen, auch wenn sie 100 Prozent bekommen.