Die Änderungsvorschläge wurden nach Fachlichkeit bewertet; welche Fraktion diese Vorschläge eingebracht hatte, spielte dabei keine Rolle. Die Anhörung war informativ. Schade fanden wir es, dass die Schülervertretungen die Chance der Anhörung nicht genutzt hatten. Sicher hat dabei die Diskussion in der Bevölkerung und im Bund einiges bewirkt. Zwei Befragungen in Deutschland belegen, dass mehr als zwei Drittel der Gesamtbevölkerung für einen umfassenden Nichtraucherschutz sind.
Im Ergebnis der Anhörung wurde die Ansicht unserer Fraktion bestätigt, dass es wenig Sinn macht, das Rauchverbot nur auf Schülerinnen und Schüler zu beschränken. Pädagogisches und technisches Personal haben eindeutig eine Vorbildfunktion. Wird dieses Rauchverbot für diese eingeschränkt, wird die Glaubwürdigkeit der Gesetzesänderung stark in Frage gestellt und es wird den Schulen dann sehr schwerfallen, ein solches Verbot umzusetzen. Genau deshalb lehnen wir den Änderungsantrag, der von 13 CDU-Abgeordneten unterzeichnet wurde, ab.
Es ist absurd, nach der Abstimmung im Bildungsausschuss einen solchen Entschließungsantrag in das Plenum einzubringen, und er konterkariert dessen Arbeit.
Winkelzüge und Hintertürchen tun der Politik in diesem Fall nicht gut. Kollege Emde, Kollege von der Krone und die anderen elf CDU-Abgeordneten, haben Sie sich Ihren Antrag einmal richtig angeschaut und darüber nachgedacht? Sie schaffen mit Ihrem Antrag, falls er angenommen werden würde, Ausnahmeregelungen für eine Gruppe von Menschen, die absolut unnötig sind. Nach Ihrem Antrag würde das heißen, in einem Gymnasium könnten Schülerinnen und Schüler ab 18 weiterhin in Raucherecken rauchen, dazu die Lehrkräfte - und das auf dem Schulhof. Aber genau diese Gruppe könnte sich natürlich auch die paar Meter noch außerhalb des Schulhofs hinbewegen und dann ihrem Laster frönen.
Dieselben Personen können jedoch das Schulgelände jederzeit verlassen. Noch einmal: Das ist in meinen Augen einfach unnötig und ich finde es auch absurd.
Ich möchte weiterhin anmerken, dass es dort, wo bereits ein generelles Rauchverbot an Thüringer Schulen eingeführt wurde, sehr gute Erfahrungen damit gibt. Wenig problematisch erscheint die Frage der Sanktionen. Das Schulgesetz lässt hier bereits jetzt genügend Möglichkeiten. Außerdem ist dies auch eine Frage der Führungsstärke der Schulleitung. Dort, wo man konsequent umsetzen will, kommt man ohne ausgeklügelten Strafkatalog aus. Wichtig ist natürlich, dass das gesamte pädagogische Personal an einer Schule auch an einem Strang zieht. Das Rauchverbot bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes und Schulgeländes umzusetzen, erscheint da schon problematischer zu sein und momentan wohl kaum oder nur mit enormem Aufwand umsetzbar. Es erscheint daher sinnvoll, zuerst das Rauchen von der Schule zu verbannen; eine Ausweitung auf Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, z.B. bei Klassenfahrten, kann später erfolgen. Doch bereits jetzt kann auch dies die Schulkonferenz beschließen.
Wichtig ist das das Verbot begleitende Präventionsprojekt für Schüler im Rahmen der Gesundheitserziehung. Diese Prävention muss unbedingt im Mittel
punkt der Arbeit an der Schule stehen. Ein Rauchverbot ist die logische und notwendige Konsequenz aus der präventiven und aufklärerischen Arbeit an den Schulen. Darüber hinaus braucht man Angebote und Hilfen zur Raucherentwöhnung sowohl für Schüler als auch Lehrer. Den Schulen die Möglichkeit zu einer Übergangsphase zu geben, ist sinnvoll. Insbesondere berufsbildende Schulen müssen entsprechende Konzepte längerfristig einführen und in ein Rauchverbot hineinwachsen. Das massive Problem der Belästigung und Verschmutzung des Schulumfelds kann durch das Schaffen entsprechender Bereiche außerhalb des Schulgeländes, insbesondere zur Müllentsorgung, bewältigt werden. Wichtig ist, dass das Rauchen konsequent vom Schulgelände verbannt wird.
Aus medizinischer und gesundheitspolitischer Sicht besteht überhaupt kein Zweifel - da sind wir uns doch alle einig -, dass das Rauchen insbesondere im Kindes- und Jugendalter in höchstem Maße gesundheits- und entwicklungsschädigend ist. Hier haben der Staat und damit auch die Schule eine besondere, auch erzieherische Verantwortung. Last, but not least, ein Rauchverbot minimiert - auch das kam in der Anhörung zum Ausdruck - die Problematik des Konsums illegaler Drogen wie Haschisch oder Marihuana.
In Diskussionen auch mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern werden immer wieder die gleichen Fragen gerade im Zusammenhang mit der Diskussion um das Rauchen aufgeworfen, z.B.: Werden nicht die Grundrechte der Raucher, vom 16. oder dann eben vom 18. Lebensjahr an rauchen zu dürfen, verletzt? Meine Antwort darauf: Ich denke, die Rauchverbote in Schulen berühren diese Grundrechte nicht, weil Raucher ja die Möglichkeit haben, in ihrer Privatsphäre weiterhin dies zu tun.
Müssen Schüler nicht lernen, eigenverantwortlich zu handeln und dem Zigarettenkonsum aus Überzeugung zu widerstehen, also auch, wenn jemand neben ihnen raucht? Ich denke, dass die Schule aber als Lebens- und Lernort ein geschützter Raum sein muss, der der Gesundheitsverantwortung dient. Ausbildungsstätten haben meines Erachtens eine besondere Verantwortung gegenüber unseren Heranwachsenden. Oder kann man nicht die bisherigen Regelungen einiger Schulen mit Raucherhöfen oder Raucherecken beibehalten? Das würde ja diesem Antrag entsprechen. Hier möchte ich mit einer Gegenfrage antworten: Signalisieren nicht gerade Raucherecken oder Raucherhöfe die Botschaft, ich darf ab einem bestimmten Alter rauchen oder einer bestimmten Klasse, wie das dann auch gemacht oder in der Praxis umgesetzt wird. Ich denke, das ist eine effektive Form der Tabakwerbung, weil Kinder und Jugendliche gerade in dieser Entwicklungsphase empfänglich sind für Signale und Symbole des Erwachsenseins.
Wie gehen wir mit bereits nikotinabhängigen erwachsenen Jugendlichen um? Das wird eine schwierige Frage sein, die in der Praxis sicherlich auch schwer umzusetzen ist. Aber ich denke, hier brauchen wir die Angebote zur Raucherentwöhnung, wie ich sie bereits benannt habe. Ich muss sagen, wenn, wie auch in der Anhörung herauskam, zwei Drittel der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die mit dem Rauchen angefangen haben, das Rauchen beenden wollen, dann muss man natürlich auch entsprechende Angebote an der Schule haben, dann sollte ich die Schule auch rauchfrei gestalten. Außerdem werden die meisten Arbeitsplätze in der Industrie und in der Wirtschaft in Kürze ohnehin rauchfrei sein. Der Autokonzern Daimler-Chrysler wird als erster Großkonzern ein absolutes Rauchverbot an den Arbeitsplätzen und in den Betriebsräumen einführen. McDonald’s, das von den Jugendlichen gern besucht wird, wird bis Ende März in allen
1.260 Filialen in Deutschland ein absolutes Rauchverbot einführen. Ich finde es dann auch folgerichtig, dass das Rauchverbot in Schulen konsequent umgesetzt wird.
Die Schule kann zwar nicht alle Gesellschaftsprobleme lösen, das sicher nicht, jedoch ist sie eine der wichtigsten Sozialisationsinstanzen für Kinder und Jugendliche nach dem Elternhaus. Deshalb kommt der Schule auch eine immense Verantwortung zu, die natürlich auch wahrgenommen werden muss. Es wäre absurd und völlig unverständlich, wenn es Schülerinnen und Schülern zwar verboten wäre, bei McDonald’s, im Herbst vielleicht in der Disco, im Jugendclub oder als Azubi im Ausbildungsbetrieb zu rauchen, das Rauchen in der Schule jedoch erlaubt wäre.
Nun noch einige wenige Bemerkungen zum Zurückziehen unseres Antrags „Tabakwerbung und Zigarettenautomaten“ und zum Antrag „Rauchverbot im Thüringer Landtag, in den Thüringer Ministerien und in der Thüringer Staatskanzlei“. Zu unserem Antrag sei zu bemerken, dass die Entwicklung auf der Bundesebene genau diesen Antrag überflüssig macht. Zu kritisieren dabei ist jedoch nicht, dass in Deutschland das Werbeverbot für Tabakwaren seit November umgesetzt wird, zu kritisieren ist, dass der Druck der EU-Kommission notwendig war und Überzeugungen zum Nichtraucherschutz kaum eine Rolle gespielt hatten.
Zum Antrag in TOP b möchte ich vor allem ein Wort sagen, nämlich Glaubwürdigkeit. Genau das, was wir im Schulgesetz einfordern, sollten wir neben dem Landtag natürlich auch in den Thüringer Ministerien, der Staatskanzlei, den Landesbehörden und deren nachgeordneten Instanzen umsetzen. Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen immer wieder, dass die Besucherinnen und Besucher des Landtags danach fragen, wie das praktisch gemacht wird. Ich möchte das hier wirklich nicht vertiefen.
Die Diskussion um den Nichtraucherschutz zeigt, dass es ein reges öffentliches Interesse an diesem Thema gibt. Es eröffnet Chancen, Chancen für einen konsequenten Nichtraucherschutz, aber, ich denke, diese Diskussion werden wir wohl im Herbst an gleicher Stelle fortsetzen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Einigkeit gibt es sicherlich darüber, dass auch in Schulen Nichtraucher zu schützen sind und dass auch die Schule eine große Mitverantwortung für die Erziehung zur gesunden Lebensführung trägt, was den Kampf gegen das Rauchen einschließt. Aber Schule stößt dabei auch auf Grenzen, die durch Familie und Gesellschaft gesetzt werden, wo man einer Vorbildrolle oft nicht genügend gerecht wird. Die bisherige Regelung zum Rauchverbot an Schulen besagt, dass den Schülern an allen Schulen das Rauchen untersagt ist. Der Schulleiter kann aber auf Beschluss der Schulkonferenz - das sind Schüler, Eltern und Lehrer - an ausgewiesenen Bereichen das Rauchen erlauben. Das hat in der Praxis dazu geführt, dass es einige wenige Lehrer gibt, die ein Raucherzimmer besitzen, und dass an ausgewiesenen Bereichen das Rauchen erlaubt ist.
Die SPD brachte nun einen Gesetzentwurf ein, der Schülern und allen anderen Personen in Schulen und bei schulischen Veranstaltungen das Rauchen untersagen soll. In der Anhörung, die wir hier durchführten, wurde deutlich, dass sich ein Rauchverbot z.B. bei Klassenfahrten oder Schulbällen etc. nicht durchsetzen lässt. Diese Einsicht schlägt sich auch in der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses, die vorliegt, nieder. An der Schule selbst halten aber viele Abgeordnetenkollegen dieses absolute Rauchverbot für durchsetzbar.
ten, dass das alleinige gesetzliche Rauchverbot das Problem lediglich vor das Schulgebäude verlagert.
Aus unserer Sicht wäre es günstiger, rauchfreie Schulen als Ergebnis schulinterner Regelungen durchzusetzen, da solche gemeinsamen Regelungen auf mehr Akzeptanz bei den Betroffenen stoßen.“
Im Übrigen, die evangelische Kirche stellt fest, dass die gesetzlichen Regelungen ausreichen und sie es mit den bisherigen Regelungen geschafft hat, an all ihren Schulen keine Raucher zu haben.
Das Schülerparlament, das wir eingesetzt haben und ernst nehmen, stellte im letzten Jahr fest: „Einig waren wir uns, dass ein generelles Rauchverbot nicht den gewünschten Effekt erzielt.“ Die Schulleiter sagen: „Insbesondere an Gymnasien, berufsbildenden Schulen begrüßen wir zwar das Rauchverbot, weisen aber darauf hin, dass wir keine Möglichkeiten haben, das Verbot durchzusetzen. Die pädagogischen Ordnungsmaßnahmen nach Schulgesetz reichen dazu nicht aus.“ Die Landesschülervertretung gibt eine schriftliche Stellungnahme ab und ist schließlich der Auffassung, dass im Sinne einer eigenverantwortlichen Schule, die wir ja alle wollen, die Schulkonferenz selbst über die rauchfreie Schule entscheiden soll.
Fazit: Diejenigen, die jeden Tag Schule miteinander machen und an einer Schule miteinander auskommen müssen, halten ein gesetzliches totales Rauchverbot ohne jegliche Ausnahme für nicht sinnvoll.
Neu wird sein, dass es an jeder Schule ein Präventions- und Gesundheitskonzept geben muss. Das schließt auch das Thema „Schädlichkeit des Nikotinkonsums und des Rauchens“ ein und hier soll Überzeugungsarbeit geleistet werden. Wenn man Subsidiarität als politisches Ziel versteht und die Eigenverantwortlichkeit von Schule ernst nimmt, muss man es Eltern, Lehrern und Schülern zubilligen, bei einem generell geltenden Rauchverbot trotzdem verantwortlich über sinnvolle Ausnahmen zu entscheiden. In der Erziehung, meine Damen und Herren, ist Vorbild das erste und allerwichtigste Prinzip.
Dann schauen wir uns die politischen Vorbilder an. Im EU-Parlament, im Bundestag, nun auch im Thüringer Landtag sowie den Landesbehörden - Rauchverbot soll in allen öffentlichen Räumen gelten, aber es gibt Ausnahmen: im Restaurant, im eigens dafür ein
gerichteten Raucherzimmer, in den Büros der Abgeordneten. Wollen wir wirklich wahlberechtigten Schülern und den Lehrern und Hausmeistern etwas verbieten,
was wir uns Abgeordneten, den Beamten und Angestellten in der Landesregierung nicht selbst zumuten wollen?
Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu dem Änderungsantrag zu der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein generelles Rauchverbot in Schulen in Thüringen ist längst überfällig.
Angesichts der gesundheitlichen Risiken des Tabakrauchens, der hohen Raucherquote von Kindern und Jugendlichen, des immer niedriger werdenden Einstiegsalters und des damit einhergehenden Absinkens der Hemmschwelle auch für den Cannabisgebrauch ist das alleinige Setzen auf Freiwilligkeit eindeutig der falsche Weg. Ich bin überzeugt, ein schulgesetzliches Rauchverbot für alle, die in der Schule arbeiten, lernen und die Schule besuchen, wird für eine klarere Verhaltenssorientierung sorgen und damit die Realisierung der rauchfreien Schule eindeutig erleichtern.