Diana Skibbe
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Fraktion DIE LINKE stimmt dem Gesetz, dem Bildungsfreistellungsgesetz, nach wie vor zu. Wir halten es für dringend notwendig und längst überfällig. Dennoch sind wir noch immer der Meinung, wir diskutieren diesen Gesetzentwurf zur falschen Zeit.
Wir haben auch Zweifel daran, ob man ernsthaft mit diesem Thema umgeht. Wenn wenigstens der Ansatz einer ernsthaften Behandlung bestehen würde, hätte man das Thema vielleicht auch in den Bildungsausschuss nehmen können und die Behandlung dort beantragen können.
Das wäre auch bei einer Ablehnung, so wie das die CDU-Fraktion bereits in der ersten Lesung signalisiert hatte, möglich gewesen. Ich denke, eine Initiative Richtung SPD-Fraktion hätte man auch hier erwarten können. Ein Austausch von Argumenten wäre an dieser Stelle vielleicht auch umfangreicher möglich gewesen.
Ja, sogar auch eine Anhörung wäre möglich gewesen, Sie sagen es, Herr Abgeordneter Döring. Unsere Forderungen bezüglich Bildungsfreistellung sind in einigen Punkten weitergehend als der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Ich möchte es noch einmal benennen: Zum einen fordern wir flexiblere Lösungen für eine Bildungsfreistellung für zwei und mehr Jahre. Wir wollen außerdem den Kreis der Berechtigten für Bildungsfreistellung nicht einschränken und erwarten, dass auch Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber diese Leistung nutzen können. Zum Dritten müssen natürlich ausreichende Haushaltsmittel bereitgestellt werden, die nicht aus dem Topf der Erwachsenenbildung kommen dürfen. Wir halten es auch nicht für ausreichend, dass sich die Unternehmen eine Selbstverpflichtung auferlegen. Gerade für Klein- und Kleinstunternehmen muss eine Verpflichtung per Gesetz bestehen, dass sich ihre Arbeitnehmer ausreichend qualifizieren und weiterbilden können.
Wenn Sie, Herr Abgeordneter Emde, wie in der ersten Lesung bereits geschehen, kritisieren, dann denke ich, es müssen entsprechende Bestimmungen in das Gesetz mit eingearbeitet werden, damit auch diese Betriebe entsprechende Rechtssicherheit bekommen.
In Tagesordnungspunkt 5 hat der Abgeordnete Fiedler zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften zum Brand- und Katastrophenschutz sowie zum kommunalen Versorgungsverband von Ehrenamt pur gesprochen. Ich denke, dieses Gesetz hier ist nicht nur für Ehrenamtliche da, aber auch für Ehrenamtliche. Ich denke, Weiterbildungsmaßnahmen, die heutzutage für Ehrenamtliche häufig an den Wochenenden passieren, könnten auch in der Woche getätigt werden. In anderen Bundesländern - genau gesagt in 12, wir hatten es in der ersten Lesung deutlich gesagt - ist das Bildungsfreistellungsgesetz längst Usus. Wir fordern das auch für Thüringen und werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir als Fraktion DIE LINKE sind für lebensbegleitendes Lernen. Wir nehmen dieses Thema ernst. Dieses Gesetz halten wir für dringend notwendig, wir stimmen diesem Gesetz inhaltlich auch voll zu.
Aber wir kritisieren die Art und Weise des Herangehens der SPD-Fraktion an dieses Thema. Die Forderung nach einem Bildungsfreistellungsgesetz ist nun wahrlich nicht neu. Bereits seit 1991 forderte der DGB Thüringen ein Bildungsfreistellungsgesetz. An seiner Seite sind heute weitere Gewerkschaften, Jugendverbände, Bildungsträger und verschiedene Parteien wie DIE LINKE und die SPD. Bereits 1994 einigte sich die CDU-SPD-Koalition kurz nach der Landtagswahl darauf, dass für die politische und berufliche Weiterbildung ein Bildungsfreistellungsgesetz angestrebt wird. Doch folgten dieser damaligen Aussage bis heute - also 15 Jahre später - keine Taten. Herr Döring, dieselbe Rede vor einem Jahr gehalten, hätte man durchaus ernst nehmen können. Die Zeit der gemeinsamen Regierungsverantwortung blieb von SPD und CDU ungenutzt, auch später gab es außer Lippenbekenntnissen keine Bewegung in dieser Sache. Ich stelle fest, dass Absprachen nach einer gemeinsamen Einbringung eines Gesetzentwurfs durch die Fraktion DIE LINKE und die SPD-Fraktion ignoriert wurden. Plötzlich zieht die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf aus dem Hut wie der Zauberer das Kaninchen. Nur, so frage ich mich, ist man denn an einer wirklichen Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt interessiert? Wie kann eine breite und konstruktive Debatte zu diesem Thema
zum jetzigen Zeitpunkt geführt werden - Anhörung, erste und zweite Lesung oder Meinungsbildung bei den verschiedenen Partnern? Wir halten das in dieser Legislaturperiode für schlichtweg unmöglich. Ich halte es für einen gravierenden Fehler, ein solch wichtiges Thema quasi als Wahlkampfthema zu verbrennen.
Doch ist so eine billige Wahlkampftaktik ja nicht neu. Bereits vor fünf Jahren wurde das Thema „längeres gemeinsames Lernen“ mit einem Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und entsprechend im Wahlkampf agiert. Das ging schon damals schief.
Nun möchte ich noch ein paar fachliche Argumente und ein paar Punkte einbringen, über die es sich lohnen würde, zu debattieren. 1997 wurde auf der UNESCO-Weltkonferenz, die damals übrigens in Hamburg stattfand, die Erwachsenenbildung nicht nur als ein Recht, sondern als Schlüssel zum 21. Jahrhundert bezeichnet. Inzwischen leben wir im 21. Jahrhundert, aber Thüringen hinkt - das hatten Sie vorhin in Ihrer Rede auch gesagt, Abgeordneter Döring - in der Entwicklung bei diesem Thema hinter den meisten anderen Bundesländern hinterher. Eine der Forderungen der Weltkonferenz war die nach einem bezahlten Bildungsurlaub; denn die Demokratie lebt von Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger. Wer mitgestalten will, der braucht eben auch Wissen.
Außer Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben alle Bundesländer entsprechende Regelungen in einem Landesgesetz als Bildungsurlaubsgesetz oder Bildungsfreistellungsgesetz verankert. Ein Vergleich dieses Gesetzentwurfs mit den Regelungen der anderen Bundesländer ergibt, dass die anderen Bundesländer wiederum flexiblere Lösungen bei der Bildungsfreistellung ermöglichen. Das Zusammenlegen von Bildungsurlaub von zwei oder in manchen Bundesländern auch drei oder vier Jahren ist möglich und an keine Bedingung gebunden. Im vorliegenden Thüringer Gesetzentwurf ist das Zusammenlegen von Bildungsurlaub über zwei Jahre nur dann möglich, wenn der Antrag auf Bildungsurlaub im vergangenen Jahr durch den Arbeitgeber abgelehnt wurde oder im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber.
Die Fraktion DIE LINKE schlägt weiterhin vor, den Kreis der Berechtigten für Bildungsfreistellung zu erweitern. Neben Thüringer Beschäftigten sollten auch Migranten, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz, Personen im sozialen ökologischen Jahr diese Leistungen in Anspruch nehmen können. Die Finanzierung der Bildungsfreistellung darf natür
lich nicht zulasten der Erwachsenenbildung vorgenommen werden. Alles in allem ist ein Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz, wenn es wirklich ernsthaft in den parlamentarischen Ablauf eingebracht wird, mehr als überfällig. Wir können nur betonen, dass wir als Fraktion DIE LINKE diesem Gesetz aufgeschlossen gegenüberstehen. Wir werden uns dieser Diskussion auf jeden Fall stellen. Zu Beginn einer Legislaturperiode eingebracht, ist ein solcher Gesetzentwurf auch ernsthaft zu bearbeiten. Mit veränderten Mehrheitsverhältnissen im Thüringer Landtag wird uns das sicher ab Herbst gelingen. Danke.
Rechtsextremer Treffpunkt in Greiz-Irchwitz
Am 24. Januar 2009 fand in der ehemaligen Sportlerklause in Greiz-Irchwitz eine Mitgliederversammlung des Kreisverbandes der rechtsextremen NPD statt. Redner war der Landesgeschäftsführer der NPD Thüringen, Patrick Wieschke. Inzwischen mehren sich Hinweise, dass die Gaststätte verkauft wurde und in Zukunft verstärkt durch Rechtsextreme genutzt werden wird.
Ich frage die Landesregierung:
1. Kann die Landesregierung die Informationen bestätigen, dass der NPD-Funktionär Peter Nürnberger bzw. sein Sohn die Gaststätte gekauft hat?
2. Ist der Immobilienverkauf abgeschlossen, wenn nein, wie ist der Stand der Verkaufsverhandlungen?
3. Gibt es einen Pachtvertrag für das Gebäude der Gaststätte? Wenn ja, wie schätzt die Landesregierung den oder die Pächter ein?
4. Wurde eine Gaststättenkonzession beantragt, wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Ist bekannt, ob weitere Veranstaltungen in diesem Objekt durchgeführt wurden, außer dieser am 24. Januar?
Wird durch Funktionäre beabsichtigt, weitere Objekte im Landkreis Greiz zu kaufen? Gibt es da Informationen?
Danke.
Rechtsextreme Veranstaltungen und Konzerte in Schönbach (Landkreis Greiz)
Am 29. November 2008 fand in einer ehemaligen Gaststätte in Schönbach eine rechtsextreme Veranstaltung statt, die durch Polizei und Ordnungsbehörde beendet wurde. Schon am 8. November 2008 sollte hier ein rechtsextremer Liedermacher auftreten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele rechtsextreme Veranstaltungen bzw. Konzerte fanden in den letzten fünf Jahren in dieser Gaststätte statt (bitte unter Angabe von Datum, Art der Veranstaltung und Teilnehmerzahl)?
2. Inwieweit waren Sicherheitsbehörden und Ordnungsamt im Vorfeld der Veranstaltungen informiert und durch wen erfolgte die Information?
3. Kann die Landesregierung bestätigen, dass die Immobilie an NPD-Funktionäre, möglicherweise aus dem Sächsischen Vogtland, veräußert wurde oder dass diesbezüglich Verhandlungen mit dem Eigentümer stattfinden?
4. Welche Handlungsmöglichkeiten werden seitens der Landesregierung erwogen, um eine weitere Nutzung der Gaststätte durch Neonazis zu be- bzw. zu verhindern?
Ist Ihnen bekannt, ob inzwischen Neonazis dort ihren Wohnsitz gemeldet haben oder ob Neonazis die Immobilie dauerhaft bewohnen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, meine ersten Überlegungen, als ich den Antrag las, waren, zum Antrag nicht zu reden. Die zweite Überlegung war: Eigentlich passt der Antrag recht gut in das Bild, welches der Kultusminister in seiner glorreichen Regierungserklärung im Oktober zeichnete. Es erweckt sich in mir der Eindruck, Teile des Kultusministeriums in Thüringen arbeiten ohne Zielorientierung.
Lassen Sie mich das am Beispiel des Lehrerbildungsgesetzes, welches wir im vergangenen Jahr über viele Monate diskutierten, erläutern. Das Lehrerbildungsgesetz haben wir sehr intensiv im Ausschuss diskutiert. Es gab eine Anhörung. Wir hatten intensive Diskussionen. Alle Fraktionen haben Änderungsanträge eingebracht, verworfen, verändert und schließlich auch in dieses Gesetz eingearbeitet, und das alles, ohne zu wissen, welche Lehrerpersönlichkeit, welchen Lehrer wir haben wollen, welche Kriterien notwendig sind, um Lehrer, Erzieher oder Leiter zu entwickeln?
Auch mit der Einführung des Bildungsplans, der zwei Jahre in der Erprobungsphase war, haben wir die Erzieherinnen und Erzieher doch nicht alleingelassen. Ich denke, mithilfe dieses Antrags können wir nicht weiterarbeiten, dieser Antrag gehört einfach in den Papierkorb.
Was - so frage ich mich - soll mit diesem Antrag erreicht werden? - Das Erarbeiten eines Leitbildes - bestimmt und allgemeingültig für pädagogisches Personal - soll als Leitbild für Aus- und Fortbildung von Erzieherinnen und Lehrern in einem Leitfaden dargestellt werden? Nach Ansicht von Unternehmensberatern sind Leitfäden keine Instrumente, um Unternehmen weiterzuentwickeln. Auf diesen Antrag bezogen würde das für mich heißen, dass mit einem Leitbild keine Weiterentwicklung, keine greifbare positive Wirkung entwickelt wird.
Das wird weder am mangelnden guten Willen noch an handwerklichen Fehlern scheitern, sondern …
Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass die Beschreibungen von pädagogischem Personal und Führungskräften, so sorgfältig und exakt Sie diese auch vornehmen, auf irgendeine Art und Weise Probleme bewältigen oder irgendetwas verändern. Leitbilder bewirken das noch lange nicht. Im günstigsten Fall werden diese ignoriert, im ungünstigsten Fall schaden sie sogar, weil pädagogische Kräfte sich mit einem idealisierten Bild auseinandersetzen und sich überfordern. Ich vergleiche das ganze mit Voodoozauber oder Regentanzpolitik. In einem Leitbild wird zuerst mit starken Worten formuliert und man drückt aus, wie man den Mensch gern hätte, in ähnlicher Form wie Beschwörungsformeln beim Voodoozauber. Es werden Leitbilder und Führungsgrundsätze entwickelt. Später vollführt man in rituellen Tänzen wie Workshops oder Bildung von Arbeitsgruppen und Diskussionsrunden weiteren Zauber. Man bringt zum Schluss mit ein paar symbolischen Opfergaben in Form von Flyern und Hochglanzbroschüren das Leitbild zu Papier und wartet dann auf das Eintreten des gewünschten Ergebnisses. Unsere Vorstellungen von Anträgen sind das nicht, wir haben z.B. am Mittwoch mit unserem Antrag zur Personalinitiative an Thüringer Schulen
gezeigt, wie man sich mit Problemen und mit anfallenden Dingen in Thüringen auseinandersetzt. Wir halten diesen Antrag für überflüssig oder aber als verspäteten Beitrag zum 11.11. Wenn wir das als Beitrag zum 11.11., also zum Faschingsauftakt ansehen, würde ich das ganze etwas umformulieren, diesen Antrag zum Leitantrag machen, indem ein Leitbild für das pädagogische Personal und die Führungskräfte an Kindertagesstätten und an Schulen erarbeitet wird. Dieses Leitbild kann man in einem Leitfaden darstellen. Wir können dazu einen Leitartikel formulieren und beschreiben das alles in einem Leitwort. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige Gründe nennen, warum wir die Federführung nicht im Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit sehen, sondern im Kultusministerium; denn ein großer Teil dieses Gesetzes ist ein ganzes Sammelsurium verschiedener Regelungen und Anpassungen im unter anderem derzeit gültigen Thüringer Schulgesetz, im Thüringer Gesetz über die Schulaufsicht und im Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft. Also alles Gesetzesänderungen, die dringend einer Behandlung im Bildungsausschuss bedürfen, Sie wiesen vorhin darauf hin, Frau Ministerin Lieberknecht.
Was die Schulgesetzänderung zum Gymnasium mit dem oben genannten Thema zu tun hat, erschließt sich mir nicht so richtig. Abgesehen davon, dass sich die ehemaligen Zielvorstellungen des Kultus von der Stärkung der Klassen hier nicht wiederfinden, muss man an dieser Stelle sagen, dass die Gymnasien doch längst nach dieser Gesetzesänderung arbeiten. Für die Einführung des Gesetzes nach Schuljahresbeginn ist es wohl auch am heutigen Tage im wahrsten Sinne des Wortes ziemlich spät. Die Veränderungen zur Schuleingangphase hätten sicher auch bereits mit der Einführung dieser umgesetzt werden können.
Die Abschnitte zur eigenverantwortlichen Schule beziehen sich hier leider nur auf die Schul- und Unterrichtsqualität. Die gesamte Schulorganisation mit den entsprechenden Instrumenten, wie wir bereits schon seit langem fordern - ein eigenes Budget, Ein
satz des Kollegiums oder schulscharfe Ausschreibungen -, fehlen gänzlich. Stattdessen ist die Schule dem Staatlichen Schulamt bei der Umsetzung einer Zielvereinbarung zur Rechenschaftslegung verpflichtet. Widerspricht das aber nicht gerade der neuen Rolle der Staatlichen Schulämter weg von der Aufsicht, hin zu Qualitätsagenturen?
Lassen Sie uns weiterhin über die angemessenen Zeitabstände, in denen Evaluationen durch externe Experten an den Schulen durchgeführt werden, im Bildungsausschuss diskutieren. Lassen Sie uns über die erweiterte Rolle des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien auch als Dach für regionale Schulberatung und Unterstützung diskutieren.
Unter dem Strich konstatieren wir, dass sich ein Großteil des Gesetzes mit Änderungen beschäftigt, die in den Bildungsausschuss gehören, da sind wir uns sicher einig. Eine Federführung im Bildungsausschuss in Verbindung mit einer mündlichen Anhörung wäre für dieses Gesetz angemessen. Danke.
Können Sie noch sagen, wie viel dafür eingeplant ist, finanziell?
Lehramtsstudiengang in Jena im Wintersemester 2007/2008
Im Rahmen der Umstellung des Lehramtsstudiums in Jena nach dem Jenaer Modell gibt es eine Reihe von Fragen bezüglich der Einführung und Anerkennung von Modulprüfungen sowie ihrer Anrechnung und Gewichtung der Modulnoten auf die Staatsprüfung. Der Studierendenrat erhielt inzwischen den Hinweis, dass das Kultusministerium seine Zustimmung für eine Übergangszeit gegeben hätte. Auch in der Anhörung zum Lehrerbildungsgesetz bestätigte die Friedrich-Schiller-Universität (FSU) Jena, den derzeitigen Studiengang mit Ausnahmegenehmigung zu betreiben. Schriftliche Dokumente zum beschriebenen Sachverhalt sind bisher nicht zugänglich.
Ich frage die Landesregierung:
1. Gibt es ein Dokument, das dem Jenaer Modell in Bezug auf die Umstellung auf Modulprüfungen Rechtssicherheit verleiht und wenn ja, wo kann man
das einsehen?
2. Welche Rechtsgrundlage hat die Durchführung des Jenaer Modells an der FSU Jena bis zur Verabschiedung des Lehrerbildungsgesetzes?
3. Hat das Ministerium der Einführung weiterer Prüfungen in Abweichung von der derzeitig gültigen Staatsprüfungsverordnung zugestimmt und welche sind das?
4. Welche Regelungen wurden für die Praktika vereinbart?
Was sich mir jetzt nicht erschließt, der Studierendenrat hat sich an uns gewandt: Warum haben die dieses Schriftstück nicht bekommen, diese erteilte Zustimmung, die Sie gerade benannt haben, trotz Anfrage auch an das Kultusministerium?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte aus Sicht des Landkreises Greiz sprechen, der bekanntlich ein Teilnehmer des Erprobungsmodells zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschulhorte ist.
Herr Panse, ich denke, Ihre Bemerkungen kann ich nur als zynisch bewerten.
Die Landesregierung ist nicht mal anwesend, so interessant ist das Thema für sie und so viel Bedeutung messen sie diesem Thema bei.
Im Bildungsausschuss sagte der Minister, dass die Situation an den Horten nicht optimal wäre, aber vertretbar. Wir finden, das ist genau nicht der Fall, deswegen haben wir dieses Thema heute auf die Tagesordnung setzen lassen.
Die Situation im Landkreis Greiz ist seit Jahren problematisch genau in den Grundschulhorten des Landkreises. In Rückersdorf und in Wünschendorf gab es Beschwerden. Da gab es in diesem Schuljahr so viele Probleme, dass sie sich an das Schulamt gewandt haben. In Gera/Schmölln, das kam im Gespräch heraus, gibt es 900 Stunden, die durch Horterzieherinnen nicht abgedeckt werden können. Das entspricht immerhin 22 Vollzeitbeschäftigten. Die Probleme sind hier genau dieselben wie in den gesamten Landkreisen. Zu viele Kinder, die Betreuung kann nicht abgesichert werden, bei Krankheit und Urlaub gibt es noch größere Probleme. Wir hatten mehrfach angemahnt, dass besonders die Betreuungszeiten zwischen Unterrichtsabschluss und der Abfahrt der Schulbusse abgesichert werden müssen und dass es hier auch Probleme in der Betreuung
gibt, weil genau das zu Überlastungen der Horterzieherinnen führt. Wenn ich davon ausgehe, das Konzept soll die Qualität der Grundschulen verbessern, dabei entsteht eine zielgerichtete Zusammenarbeit der Schulen mit Kindertagesstätten und Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und weiteren außerschulischen Partnern wie Kirchen, Bibliotheken, Sportvereinen und Musikschulen. Ich meine, das ist ja ganz gut gedacht, aber wie sieht die Umsetzung im Kreis aus? Da muss ich sagen, es wurden seit 1. Februar fünf Erzieherinnen eingestellt, nicht unbefristet, wie es uns das Ministerium gesagt hatte, sondern nur bis zum Schuljahresende. Ich halte solche Regelungen für unerträglich. Wir sind im Kreistag mit anderen Vorstellungen hineingegangen und wir fühlen uns auch ein bisschen über den Tisch gezogen. Wenn ich sehe, welche Forderungen auch die Elternvertreter aus Erfurt gestellt haben, die auch hier mit dem Einstieg in das Modell erst ab April beginnen wollen, wenn bestimmte Forderungen erfüllt werden, dann muss ich sagen, auch hier lässt die Vorbereitung zu wünschen übrig. Es gibt keine allgemein verbindlichen Kriterien und Qualitätsmaßstäbe und es wird angemahnt, dass auch inhaltliche Aussagen fehlen zur angestrebten Weiterentwicklung. Diese Nachfragen habe ich zum Beispiel auch zum Auftakt Anfang Dezember in Greiz gestellt, ohne dass ich eine für mich befriedigende Antwort bekommen habe. Wie eine objektive Bewertung oder eine Evaluierung des Schulkonzepts erfolgen soll, das erschließt sich mir im Moment nicht.
Die Vereinbarung zwischen Land und Landkreis soll personelle und finanzielle Modalitäten regeln. Es sollen keine zusätzlichen Kosten für die Landkreise entstehen und ein deutlich größeres Gestaltungsrecht des Landkreises bei der Entwicklung von familien- und unterrichtsergänzenden Angeboten bekommen. Ich muss sagen, genau hier liegt die Crux. Auch wir mahnen an, dass es Konzepte gibt, aber diese Konzepte wurden uns bisher weder in den Ausschüssen vorgelegt, noch wurden sie uns vom Ministerium dargestellt. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister, vorab möchte ich erst mal bemerken, dass die Fraktion DIE LINKE sich ein ganz anderes Lehrerbildungsgesetz gewünscht hätte als jetzt hier im Ergebnis vor uns liegt.
Ein Gesetz, das sich an den heutigen Erfordernissen orientiert, das im internationalen Maßstab mithalten kann, das auf die Bedeutung der Bildung in der frühen Kindheit eingeht und bei dem mehr Wert auf gemeinsamen Unterricht gelegt wird. Unsere For
derungen nach einer Ausbildung, gestaffelt nach Schulstufen statt nach Schularten, scheitern an der Trägheit der KMK. Das ist auch im internationalen Maßstab so nicht hinnehmbar. Wir erwarten, dass Sie als Kultusminister sich in der KMK dafür einsetzen, dass die Möglichkeit einer schulstufenbezogenen Ausbildung geschaffen wird.
Wir hätten im Lehrerbildungsgesetz auch gern Regelungen für diejenigen getroffen, die sich mit der Bildung in der frühen Kindheit befassen, nämlich der Erzieherinnenausbildung. Aber in dem vorliegenden Gesetz gibt es dafür weder Raum noch die Möglichkeit, zu diskutieren. Unsere Fraktion hat im Ergebnis der Anhörung eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht, die alle ausnahmslos abgeschmettert wurden. Die Anträge der Mehrheitsfraktion wiesen in einigen Punkten nur redaktionelle Änderungen im Vergleich zu unseren Anträgen auf und das nur, um den Anträgen der Fraktion DIE LINKE nicht zustimmen zu müssen. Dabei wurde die Anhörung von uns als Fraktion sehr genau ausgewertet und besonders auf fachlich fundierte Anträge Wert gelegt. Doch wenn fachliche Erwägungen, die übrigens von fast allen Anzuhörenden getragen wurden, hinter fiskalischen zurücktreten müssen, dann kann man nur von Ignoranz sprechen. Dabei waren sich doch die wenigen, die sich im Ausschuss mit dem Thüringer Lehrerbildungsgesetz auseinandergesetzt hatten, über die Bedeutung der Lehrerbildung einig. Nur mit und vor allem durch das Personal an Schulen sind weitere Entwicklungen im Sinne von Qualitätsverbesserungen an den Schulen umsetzbar. Mit der Ausbildung zukünftiger Lehrer entscheidet sich schon heute, welche Entwicklungen Schule nehmen kann und wird. Je besser wir heute unsere Lehrer ausbilden, umso besser wird die Schule von morgen sein.
Wichtiger Ausgangspunkt für eine generelle Verbesserung von Bildung und Schule ist die Art und die Qualität der Lehrerausbildung. Dem muss ein Lehrerbildungsgesetz für Thüringen Rechnung tragen. Es darf also nicht nur den existierenden Bedingungen und Anforderungen sowie den vorgefundenen Strukturen Rechnung tragen, sondern es muss auch vor allem sich künftig abzeichnenden Entwicklungen Rechnung tragen. Eine Lehrerausbildung muss deshalb auch eine in die Zukunft ausgerichtete Ausbildung sein.
Was sind die jetzigen und zukünftigen Erwartungen von Schulen an die Lehrer? Was sind die Erwartungen der zukünftigen Lehrer, um erfolgreich ihren Beruf zu bewältigen, ohne an ihm zu erkranken. Ein Lehrer benötigt neben der fachlichen Kompetenz, der Be
herrschung der Inhalte eines Fachs, auch methodisch fachdidaktische Kompetenz. Die Zeiten eines reinen Frontalunterrichts sollten längst vorbei sein, die Kompetenzen der Lehrer sollten längst über das Führen eines jahrgangsspezifischen Unterrichts hinausgehen. Individuelle Förderung der Schüler, gemeinsamer Unterricht von allen Schülern, Methodenvielfalt, jahrgangsübergreifender Unterricht sind Fähigkeiten, die sich alle Lehrer in unterschiedlicher Intention aneignen müssen. Hinzu kommen pädagogische, soziale, kommunikative Kompetenzen, Mitgestaltung und Umsetzung von Eigenverantwortung von Schule und nicht zuletzt Kompetenzen bezüglich der eigenen Psychohygiene, das heißt Schutz vor Überlastung und deren Folgen, denn das Risiko, durch die Belastung in diesem Beruf zu erkranken, ist enorm.
Das sind einige von vielen Kompetenzen, die Schule, Schüler, Eltern, Gesellschaft von den zukünftigen Lehrern erwarten, wobei der angehende Lehrer zu Recht erwartet und einfordert, dass die Einrichtungen der Lehreraus- und -fortbildung (die Universitä- ten, die Studienseminare, die Ausbildungsschulen, die Fortbildungseinrichtungen) ausreichende Möglichkeiten des Kompetenzerwerbs des Lernens bieten.
Die Lehrerausbildung entwickelt sich als wichtiger Ausbildungszweig an den Universitäten. Wir meinen, dass die Qualität der Lehrerbildung als wichtiger Standort- und Qualitätsfaktor für die Universitäten in Thüringen eine Rolle spielen wird.
Je besser die universitäre Ausbildung ist, umso größer ist auch die Nachfrage nach einem Studienplatz für das Lehrerstudium in Thüringen. Mit einer zukunftsweisenden und Maßstäbe setzenden Lehrerausbildung gewinnen die Universitäten in Thüringen an bundesweiter Attraktivität. Mit einer nur auf das Notwendigste beschränkten, sich streng an den Mindestvorgaben der KMK orientierten Lehrerausbildung wird man kaum Studenten aus anderen Bundesländern für ein Lehrerstudium in Thüringen gewinnen. Man bereitet den Studenten in Thüringen im Vergleich zu ihren Kommilitonen in anderen Bundesländern einen schlechten Dienst, wenn man sich an den Mindestforderungen orientiert und eine vergleichsweise schlechtere oder weniger umfangreiche Ausbildung in den Universitäten anbietet, als es an anderen Orten in Deutschland der Fall ist. Zum Beispiel wird eine Grundschule in Sachsen wohl kaum einen Lehrer mit vierjährigem Studium in Thüringen und entsprechendem Bachelor-Abschluss den Vorrang geben vor einem sächsischen Mitbewerber, der sein Studium nicht mit 240, sondern mit 300 Leistungspunkten und einem Master abgeschlossen hat und von dem man annehmen muss, dass
er aufgrund des umfangreicheren Studiums die besseren Voraussetzungen für den Schuldienst erworben hat. Die von der CDU und dem Kultusminister beabsichtigte Schmalspurausbildung für Grundschullehrer schadet nicht nur den Schülern und den Schulen in Thüringen selbst, sie schadet auch den angehenden Lehrern und sie beeinträchtigt die Konkurrenzfähigkeit unserer Universitäten.
Was hat die Anhörung zum Lehrerbildungsgesetz ergeben? Der Ausschussvorsitzende, Abgeordneter Döring, ist bereits darauf eingegangen, aber ich möchte auch aus Sicht der LINKEN noch ein paar Dinge benennen. Nachdem die Fraktion DIE LINKE bereits in der ersten Aussprache erhebliche Kritik an dem Gesetzentwurf geäußert und Änderungsbedarf angemahnt hat, wurde im Zuge der Beratungen im Bildungsausschuss eine umfangreiche Anhörung von Vertretern der Universitäten, Verbände und Gewerkschaften durchgeführt. In einigen Punkten war die Kritik fast übereinstimmend und überdeutlich. Besonders groß war sie in Bezug auf die Schlechterstellung der Lehrerausbildung für die Lehrer an Grundschulen und Regelschulen durch die Festlegung auf 240 bzw. 270 Leistungspunkte im Gegensatz zum Studienumfang von 300 Punkten in den anderen Schularten. In diesem Zusammenhang wurde das Vorhaben, ein Lehrerstudium nur mit einem Bachelor-Abschluss abzuschließen, übereinstimmend kritisiert. Auch die Reduktion des Vorbereitungsdienstes für angehende Grundschullehrer war im Verlauf der Anhörung umfangreich kritisiert worden. Mit dieser Regelung wird man der Bedeutung der Bildung in der frühen Kindheit und im Schulalter auf keinem Fall gerecht, im Gegenteil, damit werden die eigenen Anstrengungen des Kultusministeriums zur Verbesserung der Bildung in diesem für die gesamte weitere Entwicklung so hochsensiblen Altersbereich, wie sie der Bildungsplan von 0 bis 10 vorsieht, konterkariert. Auch unterläuft das Kultusministerium mit dem mit nur 270 Leistungspunkten zu absolvierenden Studium für das Lehramt an Regelschulen die eigenen Bekundungen und Beteuerungen, nach denen gerade die Regelschule den Schwerpunkt bzw. das sogenannte Kernstück des Thüringer Schulsystems darstellen soll. Der Beirat für Lehrerbildung als Beratungsgremium ist zu ministeriumslastig, auch das wurde kritisiert. Mit der vorgesehenen Zusammensetzung kann der Beirat seiner Beratungsfunktion kaum gerecht werden.
Welche Änderungsanträge wurden in den Ausschuss eingebracht und wie wurde damit umgegangen? Die von uns eingebrachten Änderungsanträge in die Beratungen des Bildungsausschusses sind vor allem im Resultat der Ergebnisse der Anhörung erarbeitet worden, ich bin am Anfang bereits darauf eingegan
gen. Bewusst haben wir uns dafür entschieden, in Anbetracht der Vorgaben der KMK unsere Hauptforderung nach einer überfälligen schulstufen- bzw. altersbezogenen Lehrerausbildung statt der im Gesetz fixierten Lehrerbildung für Schularten nicht in Form von Änderungsanträgen einzufordern. Diese Forderung hat die Universität Jena in der Anhörung allerdings noch einmal aus pädagogischer, also nicht aus parteipolitischer Perspektive untermauert, aber hier muss sich erst dieser träge Apparat der KMK bewegen und einen entsprechenden Anstoß bekommen.
Zwölf Änderungsanträge zum Gesetz wurden von uns eingebracht, davon ca. die Hälfte der Anträge, die an den konservativen bildungspolitischen Grundsätzen der CDU-Fraktion in keinster Weise auch nur gerüttelt haben. Anträge, denen Sie bei genauerem Nachlesen und Überdenken und ohne machtarrogante Ignoranz durchaus und ohne Schaden zu nehmen, Ihre Zustimmung hätten geben können, aber selbst dort, wo die CDU beim besten Willen nicht umhingekommen ist, sich unserer Meinung anzuschließen, haben Sie unsere Vorschläge in Ihren Anträgen redaktionell verändert und konnten damit demonstrieren, wie weit Ihr wirkliches Verständnis von Demokratie und der Wille nach gemeinsamer Suche nach Lösungen geht. Ein besonderes Beispiel Ihrer Ignoranz oder fehlenden Fachkompetenz hat die CDU bei unserem Antrag zur Ermöglichung von Schulpraktika außerhalb der Förderschule für Studenten für das Lehramt für Förderpädagogik gegeben.
Meine Damen und Herren von der CDU, können oder wollen Sie die Bedeutung des Studiums für den zukünftigen Einsatz von Sonder- bzw. Förderpädagogen im gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf nicht sehen? Was ist denn so schädlich daran, dass man es den angehenden Förderpädagogen bereits im Studium ermöglicht, solche praktischen Erfahrungen zu sammeln. In der zweiten Ausbildungsphase haben Sie es auch zugelassen. Ich denke, diese praktischen Erfahrungen sollten angehende Lehrer schon von Anfang an haben, denn diese benötigen sie in ihrem späteren Berufsleben. Der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne Förderbedarf ist doch genau das, was das Kultusministerium in Zukunft anstrebt. Warum sollten die Studenten denn neben dem Erwerb von theoretischem Wissen nicht ihre ersten Erfahrungen mit dem Studium sammeln und diese reflektieren. Wir sind der Meinung, wenn man den gemeinsamen Unterricht wirklich will, muss man das Studium dazu von Anfang an vorbereiten, auch in Form von Praktika an solchen Schulen, wo der gemeinsame Unterricht bereits Realität ist.
Unsere Änderungsanträge, die wir hier erneut einbringen, zielen auf die Forderung nach gleich langer Ausbildung für alle Lehrämter, sowohl in der ersten als auch in der zweiten Phase ab. Das war auch eine Forderung der Enquetekommission „Erziehung und Bildung“ aus der 3. Legislatur. Wir hatten das auch bereits im Ausschuss diskutiert. Wir haben uns auch dafür entschieden, die Möglichkeit der Anrechnung von Praktika aus der ersten Phase bis zu sechs Monaten zuzulassen und berufspraktische Tätigkeiten bis zu 12 Monaten anrechnen zu können. Thüringen als Bildungsland sollte mit gutem Beispiel vorangehen und nach bester Ausbildung für alle streben. Sollten diese Änderungsanträge keine Mehrheit finden, denke ich, werden auch künftig Klischees bedient, wie „Gymnasiallehrer sind die schlaueren und Hauptschullehrer …“ Dabei ist doch die Regelschule gerade das Kernstück, wo die Regelschullehrer arbeiten und auch die Hauptschüler unterrichtet werden. Die Grundschullehrer selbst sind diejenigen, die die Grundlagen für die künftige Entwicklung der Kinder legen. Jeder weiß, dass ein Fehler in den ersten zehn Jahren in späteren Jahren nur sehr schwer ausgemerzt werden könnte. Sollte uns die Ausbildung unserer Grundschullehrer nicht genauso am Herzen liegen wie die der Gymnasiallehrer? Für den lehramtsbezogenen Bachelor-Abschluss fordern wir, dass in jedem Fall die Fortführung des Studiums ermöglicht sein sollte, ohne weitere Bedingungen. Das heißt, ein bestandener Bachelor ist die Voraussetzung für die Weiterführung im Master-Studiengang. Ich denke, jeder hat die Erfahrung gemacht, dass ein guter Abschluss nicht unbedingt die Voraussetzung dafür ist, dass ein Lehrer im Berufsleben zurechtkommt. Umgekehrt gibt es eine Reihe von Lehrern mit schlechteren Abschlüssen, die von ihren Schülern zu Lieblingslehrern auserkoren wurden und werden und die hervorragende Lehrer sind.
Die Zusammensetzung des Beirats als beratendes Gremium haben wir so verändert, dass Beteiligte und Betroffene aller Phasen der Lehrerbildung im Beirat sind. Schließlich wollen wir, dass künftig Lehrkräfte für Förderpädagogik sich von Anfang an binnendifferenzierende und integrative Sozial- und Arbeitsformen aneignen können. Studierende dieser Fachrichtung sollten deshalb die Möglichkeit erhalten, von Anfang an im gemeinsamen Unterricht praktische Erfahrungen zu sammeln. Wir beantragen Einzelabstimmung unserer Anträge und namentliche Abstimmung des Punkts 6 unseres Änderungsantrags.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es wird Sie nicht wundern, wenn wir sagen, wir waren von Anfang an der Meinung, dass das Familienfördergesetz ein Gesetz von gestern ist. Es ist ein Gesetz, dass die Finanzen in den Mittelpunkt rückt und nicht die Kinder. Bei den erheblich reduzierten Landesmitteln, die die Kommunen, die Träger oder die Eltern ausgleichen, die Erzieherinnen haben schlechtere Arbeitsbedingungen, es wurde bereits benannt, daran kommt keiner hier in Thüringen mehr vorbei.
Frau Lieberknecht, ich möchte auf einige Argumente, die Sie vorhin benannten, einmal eingehen. Sie sprachen davon, dass nirgendwo in Deutschland die soziale Herkunft so wenig entscheidend ist über den Bildungserfolg wie in Thüringen. Dennoch muss ich sagen, dass auch ein Kind mit sozialer Herkunft viermal weniger das Abitur erreicht hier in Thüringen. Wir haben die höchste Anzahl an Förderschülern, wir haben immer noch eine hohe Schulabbrecherquote, auch wenn wir Erfolge letztens erst im Kultusministerium benannt haben. Die Infrastrukturpauschale begründeten Sie als Erfolgsmodell. Ich muss sagen, sie ist teuer erkauft. Sie haben nämlich den Kitas gleichzeitig 70 Mio. € Landeszuschüsse entzogen und da kann ich natürlich aus dem Landessäckel ganz gut 16 Mio. € bringen.
Sie sprachen über elterliche Erziehungskompetenz, die Sie entwickeln wollen. Ich habe mit meinem
Volkshochschulleiter in Greiz gesprochen, der vor Einführung des Familienfördergesetzes Eltern-Väter-Kurse angeboten hatte. Sie erinnern sich sicher, dass Sie im selben Zeitraum, als Sie das Familienfördergesetz eingeführt hatten, auch die Volkshochschulen in ihrer Finanzierung reduziert haben. Die elterlichen Kurse waren eine der ersten, die dort gecancelt wurden. Sie sprachen davon, dass die öffentliche Debatte reduziert wird auf die Debatte, nur öffentliche Erziehung ist gute Erziehung. Dem muss ich erst mal deutlich widersprechen. Es geht mir auch am Thema vorbei, denn öffentliche Erziehung ist in meinen Augen nur in Verbindung mit den Eltern ordentlich zu gewährleisten. Die Eltern müssen mitgenommen werden, denn wenn zehn Stunden - Sie sprachen vorhin davon, dass Kinder zehn Stunden in der Kita zum Beispiel betreut werden -, dann müssen aber immer noch 14 Stunden die Eltern die Kinder betreuen. Ich denke, das kann nur in Zusammenarbeit miteinander gemacht werden und die Wochenenden sind ja dann auch noch da.
Sie sprachen weiter davon, dass Ihnen die 23.000 Unterschriften zu wenig sind für das Zulassungsverfahren. Bei 79.000 Kindern, die in Kitas betreut werden, könnte das so sein. Ich möchte Ihnen hier ein Beispiel aus dem Landkreis Greiz nennen. Hier haben wir 1.600 Unterschriftszettel verteilt und etwa 1.500 sind zurückgekommen. In einigen Kindergärten konnten wir für das Volksbegehren nur zwei oder drei Unterschriftszettel hingeben. Es wären aber viel mehr möglich gewesen, an Unterschriften zu leisten. Die Eltern waren sehr gespannt, auch die Erzieherinnen in den Kindergärten. Sie waren daran interessiert, auch neue Informationen zu bekommen und das reißt bis heute nicht ab.
Ich möchte noch mal Bezug nehmen auf etwas, was mir in den letzten Tagen in die Hand gefallen ist, nämlich das Malbuch vom Generalsekretär der CDU Thüringens mit dem Titel „Paul und Paula“ - Sie erinnern sich sicherlich noch daran. Ich möchte einfach einmal nachvollziehen, wie könnte es Paul und Paula jetzt ergehen. Vielleicht wird Paul heute genau zwei Jahre alt. Er freut sich darauf, in den Kindergarten zu gehen, doch leider kann er erst am 1. März dorthin, weil der Kindergarten, den die Eltern sich für Paul ausgesucht haben, durch die Stichtagsregelung erst am 1. März wieder Kinder aufnimmt. Überlegungen in dieser Richtung gibt es tatsächlich. Ich kann nur sagen, die Stichtagsregelung wäre zum Beispiel eine Sache, die wir befragen müssten, die vielleicht mit einer Regelung von vier Stichtagen vorzuziehen wäre. Die Menschen aus der Praxis - Erzieherinnen - würden diese Regelung vorziehen. Wenn Pauls Eltern Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind, werden sie genau überlegen, ob sie ihrem Sohn den Aufenthalt im Kindergarten ermöglichen können, vielleicht auch nur halbtags. Die Erfahrungen zeigen,
dass zunehmend Kinder aus sozialen Brennpunkten später in die Kindertagesstätten kommen. Oft, nicht immer und nicht ausschließlich, benötigen gerade diese Kinder und ihre Eltern mehr Zuwendung, mehr Förderung und mehr Hilfe.
Die Angebote müssten natürlich von den Familien auch angenommen werden. Eine Erzieherin, die nur wenige Minuten täglich Zeit hat für dieses Elterngespräch, die sich dabei ihr Vorgehen, den Wortlaut, auch den Tonfall genau überlegen muss, was meinen Sie, wie motiviert so eine Erzieherin ist. Bedenken Sie auch, dieser Erzieherin wurde vielleicht die Wochenarbeitszeit gekürzt. Sie hat inzwischen mehr Kinder in ihrer Gruppe zu betreuen. Ob diese Erzieherin vielleicht auch bereits den Bildungsplan gelesen hat und nun versucht, ihn in ehrenamtlicher Arbeit gemeinsam mit ihren Kolleginnen umzusetzen - was meinen Sie? Aber zurück zu Paul und Paula. Die Familie traf eine Entscheidung und gibt Paul ab März in den Kindergarten. 50 € bleiben für die Familie - soweit okay. Nun stellte man im Kindergarten fest, dass Paulas Wortschatz zu gering ist und sie immer noch Schwierigkeiten beim Sprechen mit einigen Lauten hat. Ein Arzt, der sie untersucht hat, kann das nicht bestätigen, denn Paula gab sich so große Mühe, dass sie alles richtig machte. Doch ihrer Freundin Stefanie, der gelingt das nicht so gut. Sie erhält inzwischen eine Förderung durch eine Logopädin. Die Logopädin kommt jede Woche in den Kindergarten, um mit Stefanie zu üben. Wenn Paulas Eltern wollen, dass die Logopädin auch mit Paula übt, müssen sie nach dem Kindergarten mit dem Bus in die naheliegende Stadt fahren. Im Kindergarten nämlich darf die Logopädin nur mit den Kindern üben, die der Arzt bestätigt hat. Dabei war all das bereits einmal viel einfacher. Eine ganze Anzahl von Kindern genoss im Kindergarten die Frühförderung. Für jedes dieser Kinder wurde ein Entwicklungsplan aufgestellt, es wurden seine Stärken entwickelt und gezielt gefördert. Damals beteiligte sich das Land noch erheblich mehr an den Kosten der Kindertagesstätte, aber jetzt ist die Finanzierung im Ungleichgewicht. Sie erinnern sich sicher noch an das Ausmalbild, das Paul und Paula auf etwa drei gleich großen Geldsäcken sitzend zeigt - Symbolik für Land, Kommunen und Eltern. Heute müssen diese Geldsäcke wohl andere Größenverhältnisse zeigen.
Nun möchte ich Paulas Erzieherin Tante Gabi, die gleichzeitig Leiterin der Einrichtung ist, ins Spiel bringen. Tante Gabi hat nämlich trotz aller Belastungen, trotz häufig kranker Kolleginnen noch immer Träume. Sie träumt davon, dass sie nur wenige Kinder in einer Gruppe zu betreuen hat, sagen wir zehn bei den Drei- bis Sechsjährigen und fünf bei den un
ter Zweijährigen. Sie hat wieder mehr Zeit für ihre Leitungsaufgaben und kann sich Zeit nehmen für Elterngespräche am Nachmittag. Sie kann darauf hinweisen, was die Eltern mit ihren Kindern spielen können und dass Fernsehen und der Gameboy nicht unbedingt bereits ins Kinderzimmer gehören. Vor allem aber sind ihre Kolleginnen und sie wieder wesentlich ausgeglichener und mit Spaß bei ihrer Arbeit. Jedes Jahr hat sie in ihrer Einrichtung mehrere Praktikantinnen, letztens waren sogar zwei Männer dabei. Seitdem für die Erzieherinnenausbildung Abitur notwendig ist und Hochschulausbildung eingeführt wurde, stieg die Akzeptanz des Berufs enorm. Sie hatte übrigens auch genügend Zeit, den Bildungsplan zu lesen und ihn mit ihren Kolleginnen zu diskutieren. Am Wochenende fährt sie mit anderen Leiterinnen zu einer Schulung und kann sich dort intensiv mit ihren Kolleginnen austauschen. An dieser Weiterbildungsveranstaltung, die auch gleichzeitig Erfahrungsaustausch ist, nimmt die Ministerin teil. Aufmerksam hört diese bei den Gesprächen zu und stellt nur wenige Fragen. Sie weiß, wie wichtig Bildung ist und dass es auf den Anfang ankommt. Diejenigen, die mit den Kleinen anfangen, die denjenigen, die am Beginn ihres Lebens stehen, möglichst viele Chancen geben, sind ihre Partner. Eine ihrer ersten Maßnahmen war es auch, dafür zu sorgen, dass Bildung auch im Bereich vor der Schule für Eltern beitragsfrei ist. Sie sorgte mit dafür, dass alle Kinder den Zugang zu Kunst und Kultur erhalten. Ja, ich weiß, Träume werden nur manchmal wahr und Sie werden wieder mit den Finanzen kommen. Aber sind unsere Kinder nicht unsere Zukunft? Welche Investition ist sinnvoller als die in die Zukunft unseres Landes?
Ich denke, auch das ist eine Präventionsmaßnahme. Ich möchte heute nur den Bezug zur Aktuellen Stunde herstellen. Es wäre eine Maßnahme auch in Bezug auf Jugendkriminalität. Vor zwei Jahren wurde mit dem Familienfördergesetz ein Zug bestiegen, der unser Land in die falsche Richtung führt. Nun haben Sie, Frau Lieberknecht, signalisiert, dass Ihre Fraktion zum Anhalten bereit ist und Fahrtrichtung und Fahrtziel genau prüft. Möglicherweise geht die Fahrt im selben Zug weiter. Möglicherweise tauschen wir Argumente aus und kommen zu unterschiedlichen Auffassungen. Auf jeden Fall lohnt sich der Halt und die Neubestimmung des Reiseziels. Ich hoffe, dass wir die Thüringerinnen und Thüringer auf diesem Weg mitnehmen werden. Meiner Meinung nach könnte die Federführung auch der Bildungsausschuss übernehmen, aber das ist meine eigene Meinung und ich würde das so beantragen.
Fördermittel für Neubau der Stadthalle Greiz - Nachgefragt -
Konfrontiert mit der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage Nummer 2130 in Drucksache 4/3490, dass der Greizer Bürgermeister angeblich eine Zusage der Landesregierung für den Neubau der Stadthalle in Greiz hätte, ist der Bürgermeister inzwischen der Meinung, dass er in der Öffentlichkeit falsch zitiert worden sei. Anstatt einen Antrag auf Fördermittel beim Land eingereicht zu haben, sei wohl lediglich eine sogenannte Wirtschaftlichkeitsberechnung beim Landesverwaltungsamt abgegeben worden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Gibt es mündliche oder schriftliche Zusagen der Landesregierung zur Förderung des Stadthallenneubaus in Greiz und wenn ja, wie verbindlich sind diese Zusagen?
2. Welche Fördermittelprogramme kämen für den Stadthallenneubau infrage, wie hoch wären die Eigenanteile der Stadt und welche Voraussetzungen müsste die Stadt Greiz dabei erfüllen?
3. Unter welchen Voraussetzungen wäre es möglich, dass nicht die Stadt Greiz, sondern ein Unternehmen, an dem die Stadt mittel- oder unmittelbar beteiligt ist, Fördermittel für den Neubau der Stadthalle erhält?
Ja.
Wie bewerten Sie die Nachhaltigkeit des geförderten Projekts auch in Bezug auf die demographische Entwicklung und gibt es eventuell Alternativen?
Sie hatten am Montag auch geäußert, dass die Strategie der Stadt bezüglich des Stadtumbaus stimmt. Worauf begründet sich diese Aussage?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, bereits vor mehr als 20 Jahren sang Herbert Grönemeyer: „Gebt den Kindern das Kommando, sie berechnen nicht, was sie tun. Die Welt gehört in Kinderhände, dem Trübsinn ein Ende. Wir werden in Grund und Boden gelacht - Kinder an die Macht!“ Die I. World Vision Kinderstudie gibt einen Einblick in die Welt von 6- bis 11-jährigen Kindern 2007 in Deutschland. Das Neue an der Studie war die Tatsache, dass fast 1.600 Kinder dieses Alters bundesweit befragt wurden und diese Kinder einen sehr genauen Einblick in ihre Lebenswelt gaben. Kinder
wollen an den sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt sein und sich durchaus einbringen und einmischen. Nicht neu sind solche Erkenntnisse wie die, dass der Bildungserfolg von Kindern vom sozialen Milieu abhängt. Es ist lange bekannt, dass Kinder aus den unteren Herkunftsschichten ihr Leben mit größeren Risiken beginnen, sie weniger Teilhabemöglichkeiten haben als ihre Altersgenossen aus mittleren und höheren Herkunftsschichten. Sie können oftmals kein Musikinstrument lernen, sie werden in keinen Sportverein aufgenommen werden und sie gehen wohl kaum in ein Museum oder ein Theater. Dafür ist der Medienkonsum bei ihnen oft einseitig ausgerichtet. Kurz: Kinder aus der unteren Herkunftsschicht haben schlechtere Startchancen. Die Studie gibt auch darüber Auskunft, dass Kinder in Familien mit prekären Verhältnissen weniger Zuwendung erfahren als Kinder in Familien mit auskömmlichen Bedingungen. Dabei spielt es eher keine Rolle, ob Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen. Es zeigt sich, dass Arbeitslosigkeit zu Belastungen in der Familie führt, die auch an unseren Kindern nicht spurlos vorbeigehen.
Schauen wir auf die Wünsche und Anforderungen, die Kinder auch an Schule haben, so können wir diese genau belegen: Es wird mehr Kreativität gewünscht sowie eine Rhythmisierung des Schulalltags. Bei den Kindern sollen entsprechend ihren Interessen und Neigungen diese gefördert und gefordert werden können. Kinder wünschen sich in diesem Zusammenhang vor allem Sportangebote, Kunst und Theater AGs und mehr Projektarbeit sowie Hausaufgabenbetreuung. Wenn wir hier noch bedenken, dass sich anregende Freizeitangebote wie Sport, Lesen, Musik und Kultur positiv auf die schulischen Leistungen auswirken können, müssen wir diese Angebote erweitern und auf keinen Fall reduzieren.
Im Statement von Dr. Hartmut Kopf bringt dieser zum Ausdruck - Zitat: „Wenn wir die Bedingungen für Kinder in einer Gesellschaft positiv verändern möchten, müssen wir zunächst genau analysieren: Wie ist die aktuelle Situation, was ist gut, was muss besser werden?“ In Thüringen wird die Analyse leicht modifiziert: Wie ist die Situation? Worin sind wir besser als die alten Bundesländer? Und: Wo können wir als Bundesland in unserem Engagement nachlassen und Gemeinden, am Erziehungsprozess Beteiligte, aber besonders Familien mit Kindern immer mehr belasten? Kürzungen in zweistelliger Millionenhöhe im Kindertagesstättenbereich, Reduzierungen in der Schuljugendarbeit, kaum noch Schulsozialarbeit führen zu größeren Belastungen und belegen das.
Vor dem Hintergrund des heutigen Kinderreports, der in Berlin vorgestellt wurde, möchte ich noch mal ver
deutlichen, dass besonders auch hier dargestellt wurde, dass Familien mit Kindern gerade im Osten der Republik in besonders prekären Lagen leben, und das, finde ich, ist sehr alarmierend.
Wir werden nicht umhinkommen, auch in Thüringen Familien mit Kindern, Familien mit geringem Einkommen besonders zu unterstützen. Wir fordern deshalb nach wie vor einen Rechtsanspruch für Kinderbetreuung von Anfang an. Auch hier sagt der heutige Bericht, dass etwa 25 Prozent aller Kleinkinder in Deutschland von Familien nicht ausreichend versorgt werden. Wir fordern weiterhin, dass die Betreuung auf hohem pädagogischen Standard erfolgt, dass die Erzieherinnen in den Kindertagesstätten mehr Zeit bekommen für Vor- und Nachbereitung und mehr Zeit für Elterngespräche, für Fort- und Weiterbildung. Das entbindet uns auch nicht, darüber nachzudenken, wie man alle Kinder mit einem gesunden warmen Mittagessen versorgen kann, wie man allen Kindern freien Zutritt zu allen Bildungseinrichtungen ermöglichen kann usw. usf.
Wenn unser aller Schlussfolgerungen dazu beitragen, dass den Kindern dieser Welt entscheidend und nachhaltig geholfen wird, dann kommen wir der Zeile aus Grönemeyers Lied, denke ich, ein kleines Stück näher: „Dem Trübsinn ein Ende, wir werden in Grund und Boden gelacht.“ Ich wünsche mir eine Welt, in der das Kinderlachen die Regel ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die meisten von Ihnen werden sich noch gern an ihre Schulzeit erinnern. Es gibt Lehrer, die sehr wohlwollend in Erinnerung geblieben sind, und natürlich auch diejenigen, deren Erinnerung vielleicht bis jetzt eher verblasst ist. Für viele heranwachsende Kinder und Jugendliche - und ich sehe einige auf der Empore - spielen Lehrer immer noch eine herausragende Rolle, als Bezugsperson, als diejenigen, die den Kindern und Jugendlichen etwas beibringen und, ja, auch als Vorbild.
Die Grundlage für das Berufsleben der Lehrer wird in der Ausbildung, im Studium gelegt; Sie gingen gerade darauf ein, Herr Minister. Nun, es hat ganz schön lange gedauert, bis uns dieser Gesetzentwurf vorlag, über zwei Jahre. Das Thüringer Lehrerbildungsgesetz ist längst überfällig, aber es liegt jetzt hier vor,
das ist gut so, doch es hat mehr Schwächen für uns als Stärken. Aus unserer Sicht ist das vorliegende Papier weder abstimmungs- noch zustimmungsfähig. Der Gesetzentwurf selbst ist für mich wie ein schlechtes Kochrezept mit unterschiedlichen Zutaten, deren Verhältnis noch nicht stimmig ist.
Die Zutaten wurden miteinander verrührt, ohne dass auf ein abgestimmtes Verhältnis geachtet wurde. Die Hauptzutat ist alter Käse, dessen Reifedatum längst abgelaufen ist, wie etwa das aus dem vorletzten Jahrhundert stammende dreigliedrige Schulsystem. Beigemischt wurde etwas Bologna, gewürzt wird das Gesamte mit den KMK-Beschlüssen. Herauskommt ein unbestimmter Brei, der weder schmackhaft noch so recht verdaulich ist.
Kritik gab es bereits im Vorfeld auch durch die GEW und die Uni Jena. Das Lehrerbildungsgesetz selbst sollte auf einem fachlich-theoretischen Konzept basieren, das ist jedoch in der Gesamtheit des Gesetzentwurfs nicht erkennbar. Es gibt daneben einige inhaltliche Kritikpunkte, auf die ich im Folgenden eingehen möchte.
Im Zuge der Modularisierung des Lehrerstudiums wird es in Thüringen künftig ein Nebeneinander des Lehramtsstudiums, wie es derzeit an der FriedrichSchiller-Universität in Jena praktiziert wird, geben und einen Bachelor-/Masterstudiengang, wie es derzeit an der Universität Erfurt praktiziert wird. So weit, so gut.
Kritisch sehen wir die Ausbildung der Lehramtsstudenten nach Schularten differenziert an. Warum, so frage ich Sie, Herr Minister, wurde in der KMK nicht darauf hingewirkt, dass die Ausbildung der Lehrer altersstufenbezogen erfolgen kann, wie es in vielen europäischen Ländern längst geregelt ist? Das wäre innovativ und würde modernen Gesichtspunkten genügen.
Mit der unterschiedlichen Studiendauer des Lehramtsstudiums je nach Schulart soll in Thüringen wohl
das dreigliedrige Schulsystem weiter zementiert werden. Getreu dem Motto „Kleine Kinder - kurzes Studium, große Kinder - langes Studium“ werden die Zeichen der Zeit weder erkannt noch wird man den modernen Anforderungen gerecht. Dabei käme doch auch kein Mensch auf die Idee, eine medizinische Ausbildung zu verkürzen, nur weil der Arzt für Kinder ausgebildet wird und nicht für Erwachsene. Wir fordern dazu ganz klar eine gleiche Studiendauer für alle Lehramtsstudenten; 300 Leistungspunkte, was einer Studiendauer von fünf Jahren entspräche, halten wir für alle Schularten für notwendig und angemessen.
Eine vierjährige Ausbildung etwa in einem Bachelorstudiengang, wie es an der Universität in Erfurt für Grundschullehrer angedacht ist, wird keineswegs der Bedeutung der Bildung im Primarbereich gerecht. Wir fordern daher auch für die künftigen Grundschullehrer einen Masterstudiengang, ähnlich wie es die Regelung in Sachsen vorsieht.
Ich möchte hier auf die Einlassung von vorhin aus Ihrer Rede kurz eingehen. Wir sind natürlich keineswegs der Meinung, dass Lehrer an Grundschulen etwa dümmere Lehrer sind, nein. Sie haben selbst in Ihrer Rede ausgeführt, dass sie Fähigkeiten brauchen, wie didaktische Fähigkeiten, diagnostische, methodische Fähigkeiten, und Sie wissen um die Bedeutung der Bildung im frühkindlichen Bereich. Wir haben einen Bildungsplan bis zehn Jahre, und, ich denke, allein was in diesen Bereichen gelehrt und gelernt werden muss, das macht schon deutlich, dass auch Grundschullehrer eine längere Ausbildung bräuchten.
Ich denke, Sachsen macht das Ganze vor. Die Grundschullehrer in Sachsen haben einen Masterstudiengang und sie werden in fünf Jahren ausgebildet. Weiterhin, das hatte ich vorhin schon angeführt, fordern wir eine altersstufenbezogene Lehrerausbildung statt einer Lehrerausbildung für verschiedene Schultypen. Dafür müssten Sie sich, Herr Minister, in der Kultusministerkonferenz stark machen. Die derzeitigen Vorgaben der KMK lassen diese Forderung leider im Moment nicht zu. Außerdem darf es keine Zugangsbeschränkungen für den Masterstudiengang geben. Das bedeutet ganz einfach, jeder, der einen Bachelorabschluss für ein Lehramt in der Tasche hat, muss für ein Masterstudium für dasselbe Lehramt auch zugelassen werden.
Wir glauben, dass das Lehramt für Regelschulen Gefahr läuft, zum Studium zweiter Wahl zu werden. Es ist doch jetzt schon so, dass Lehrer, die das Regelschullehramt studieren wollen, im Durchschnitt ca. eine bis anderthalb Noten schlechter sind als angehende Gymnasiallehrer, das heißt Schüler, die sich dort bewerben. Wir glauben schon jetzt, dass das eine deutliche Abwertung dieses Studiengangs bedeutet, und mit einer kürzeren Studienzeit wird das Ganze noch weiter nach unten gehen. Die zu bewältigenden pädagogischen Anforderungen und Probleme aber gerade im Regelschulbereich sind deutlich höher und vielschichtiger als in Gymnasien. Gerade in Regelschulen ist ein hohes pädagogisches und psychologisches Können gefragt, z.B. im Umgang mit schwierigen Schülern und Unterrichtsstörungen. Ich denke da auch an Konfliktmanagement und alternative Unterrichtsmethoden.
Der Gesetzentwurf sieht auch unterschiedlich enge Vorgaben für die Ausbildungsinhalte in der ersten Ausbildungsphase je Schüler vor. Das können wir nicht verstehen. Während bezüglich der Universitätsausbildung von Gymnasiallehrern relativ wenig vorgeschrieben wird, sind die Vorgaben bei den anderen Schularten, insbesondere den Grundschulen, wesentlich enger. Aber immerhin wurde der allgemeinen Forderung nach einem erhöhten Praxisanteil während des Studiums nachgekommen. Ein halbes Jahr Praktikum muss nun während des Studiums absolviert werden - das begrüßen wir. Dagegen steht aber in dem Gesetzentwurf in § 35 Abs. 3 eine höchst fragwürdige Forderung nach verpflichtenden außerschulischen Praktika für Lehrer in der dritten Phase. Zwar stellt hier niemand infrage, dass die Lehrer die Pflicht haben, ihre Qualifikation zu erhalten und sich fortzubilden, aber Qualifizierungsmaßnahmen müssen auch realistisch machbar und sinnvoll sein. Woher - so fragen wir uns - will man die Praktikaplätze für die momentan 23.330 in Thüringen beschäftigten Lehrer nehmen? Diese Regelung halten wir auch deswegen für sinnlos, weil sie nicht zwischen den Lehrern der einzelnen Schularten differenziert.
Eine weitere Schwäche macht sich beim Lehramtsstudium für Förderschulen fest. Hier bleibt der Gesetzentwurf deutlich hinter der derzeitigen Entwicklung im Bildungswesen zurück, eine Entwicklung hin zur Integration und Inklusion. Wir fordern statt einem Lehramt für Förderschulen einen Studiengang „sonderpädagogische Förderung“. Absolventen dieses Studiengangs werden in allen Schularten und damit auch in allen Altersstufen gebraucht. Gleichzeitig begrüßen wir, dass in allen Lehramtsstudiengängen „sonderpädagogische Förderung“ Ausbildungsinhalt sein soll. Die künftigen Lehrer werden so für die Unterschiedlichkeit der Schüler sensibilisiert. Damit würde ein Beitrag geleistet werden, der
in unseren Thüringer Schulen Kinder nicht mehr abschiebt und ausgrenzt.
Wir fragen uns weiterhin, wo sich die Didaktikzentren wiederfinden, die in anderen Bundesländern bereits bestehen. Ich möchte das an drei Beispielen benennen. In Baden-Württemberg zum Beispiel wurden bereits Seminare in Didaktikzentren umgewandelt, wo eine intensivere Zusammenarbeit mit dem zum Lehramt ausbildenden Universitäten und Fachhochschulen hergestellt werden soll. In Hamburg wurde mit der Gründung des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung die Voraussetzung für eine bessere Koordination der zwei Phasen in Kooperation mit der Universität geschaffen. In Brandenburg wurde an der Universität Potsdam ein neues Zentrum für Lehrerbildung mit genau diesen Aufgaben betraut. Dort werden sämtliche Aktivitäten in Zusammenhang mit der Lehrerausbildung koordiniert. Für die zweite Ausbildungsphase fordern wir eine einheitliche Regelung hinsichtlich des Referendariats. Unsere Überlegungen gehen sogar in Richtung zwölfmonatiges Referendariat. Wenn auch das Beamtenrecht dem derzeit entgegensteht, wissen Sie ja, dass das eine Forderung der LINKEN ist, die bereits seit Langem bekannt ist, Lehrer im Angestelltenverhältnis zu beschäftigen. Damit würde man, glaube ich, hier diese Regelung umgehen können. Das möchte ich aber nicht weiter ausführen und das würde auch zu weit führen.
Fakt ist, eine Reduktion der Dauer des Referendariats ist im europäischen Vergleich auch sinnvoll. Kein anderes europäisches Land hat einen Vorbereitungsdienst, der länger dauert als ein Jahr. Voraussetzung für die Verkürzung des Referendariats muss natürlich eine stärkere berufspraktische Ausbildung in der ersten Phase sein, wie sie aber im Gesetzentwurf mit den 30 Leistungspunkten für Praktika gegeben scheint. Außerdem müsste die Berufseinstiegsphase dann - etwa die ersten beiden Jahre im Lehrerberuf - gut begleitet werden.
Zum Schluss möchte ich noch einige Kritikpunkte aus der OECD-Studie „Anwerbung, berufliche Entwicklung und Verbleib von qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern (Länderbericht: Deutschland)“ vom September 2004 benennen. Die OECD hält die Kontrolle der Schuladministration - also des Kultusministeriums - über die Lehrerausbildung im Vergleich zu allen europäischen Ausbildungssystemen in Deutschland für am stärksten. Das hat natürlich Vor- und Nachteile, auf die wir sicher auch in der Diskussion dann in den Ausschüssen eingehen sollten. Ein Vorteil ist, dass die unterschiedlichen Phasen der Lehrerausbildung unmittelbar miteinander verknüpft sind. Ein Nachteil ist, dass die Schulpolitik in den Ländern die Lehrerausbildung bestimmt und somit die schulartspezifische Lehrerausbildung festschreibt. Die OECD
kritisiert weiterhin die starke Fragmentierung nach Schularten und -fächern und hält sie für einen der Hauptschwachpunkte des gesetzlichen Rahmens für die Ausbildung und Beschäftigung von Lehrkräften in Deutschland.
Ein Vorteil der zweiten Phase, dem Referendariat, ist die Tätigkeit an einer Schule, die parallel mit der Ausbildung am Studienseminar stattfindet. Dies wäre vergleichbar mit der dualen Berufsausbildung. Die Kritik am Referendariat ist aber: eine zu starke Isolation der zweiten Phase von der ersten Phase und der dritten Phase, also von der Universitätsausbildung und den Fort- und Weiterbildungsangeboten. Es gelingt trotz günstiger institutioneller Rahmenbedingungen nicht wirklich, eine echte Verbindung zwischen Schulpraxis und professioneller Reflexion zu schaffen.
Die Ausbildungsprogramme in den Studienseminaren sind häufig nicht ausreichend praxisorientiert; häufig scheinen die Universitäten wenig geeignet zu sein, die Lehrerausbildung als eine ihrer Schlüsselfunktionen zu betrachten. Wesentlich ist hier die Festlegung verbindlicher Standards, nach denen die Universität ihre Lehrerausbildung einrichten und gestalten muss. Die begrenzte schulpraktische Erfahrung der Lehramtsanwärter in der ersten Phase in Verbindung mit zu starken fachwissenschaftlichen Ausprägungen des Studiums wurde ebenfalls kritisiert. Das geht zulasten einer mangelhaften didaktischen Ausbildung. Didaktik sollte als praktisches und nicht als theoretisches Fachgebiet gelehrt werden. Die Didaktik selbst wird in der Ausbildung zu stark fächerorientiert vermittelt. Ich bin gespannt, ob wir in diesem Gesetz durch Diskussion weiterkommen. Gemeinsame Fächer und schulartübergreifende Elemente werden zu wenig gelehrt. Dafür ist das deutsche System leider bekannt. Auch im Fort- und Weiterbildungsbereich sind die Angebote zu stark fachbezogen und wenig effizient bezüglich der Entwicklung allgemeiner pädagogischer Konsequenzen. Ich denke, wir haben in den Ausschüssen noch breiten Diskussionsbedarf. Wir werden unsere weiteren Überlegungen in diesen Diskussionsprozess einbringen. Ich hoffe, dass es gelingt, ein wirklich modernes und innovatives Lehrerbildungsgesetz mit auf den Weg zu bringen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, anlässlich des gestrigen Weltkindertages forderten Sie, Herr Kultusminister, in einer Presseerklärung das Recht auf Bildung ein. Bildung wäre ein unverzichtbares Grundrecht. Die Möglichkeit, lernen zu dür
fen, müsse jedes Kind haben. Wir als Fraktion ergänzen dazu: Die Möglichkeit, lernen zu dürfen, muss jedes Kind von Anfang an haben, auch - wie vom Minister angesprochen - in Entwicklungsländern, auch in Schwellenländern, aber auch in den Industrieländern wie in Deutschland und hier in Thüringen, wo wir die Verantwortung haben.
Als zu Beginn der Legislatur dem Kultusministerium die Kindertagesstätten - genauer: die frühkindliche Bildung und Betreuung - zugeordnet wurden, haben wir zu diesem Zeitpunkt doch tatsächlich geglaubt, das ist eine feine Sache. Kindertagesstätten werden endlich wieder als Bildungsstätten anerkannt.
Nun wird es darum gehen, zumindest einige der Empfehlungen der Enquetekommission „Erziehung und Bildung in Thüringen“ umzusetzen. Vielleicht erhalten die Kindertagesstätten ja mehr Mittel, damit sie ihren wichtigen Aufgaben, der Früherkennung von Entwicklungsverzögerungen oder -beschleunigungen, gerecht werden können. Dafür müssten Erzieherinnen Instrumente und Verfahren der Früherkennung von Entwicklungsbesonderheiten - auch in sprachlicher Hinsicht - kennen und nutzen lernen. Oder: Der Ausbau von Kindertageseinrichtungen als Anlaufpunkte und Unterstützungssysteme für Eltern in allen Fragen der frühen Bildung und Erziehung sollte etabliert werden. Das wären nur zwei Empfehlungen der Enquetekommission für den frühkindlichen Bereich. Jedoch kennen wir die Entwicklung heute und wissen, dies wird wohl nur im Ehrenamt umgesetzt werden können. Wir nennen das eine Zumutung für alle an der frühkindlichen Bildung Beteiligten.
Die Situation ist doch einfach absurd. Sie kürzen zig Millionen € bei den Kindertagesstätten und -krippen; gleichzeitig wird in Deutschland darüber diskutiert, ob 4 Mrd. € Bundeszuschuss für den Ausbau der gleichen ausreichen. Sie klagen gegen ein Volksbegehren, das die Kürzung zurücknehmen und für ausreichend qualitativ hochwertige Plätze sorgen will. Gleichzeitig fordern die Kommunen eine stärkere Beteiligung der Länder.
Ich möchte ein Zitat von Christian Ude, dem Präsidenten des Städtetages nennen, der sagte: „Sie können doch nicht wirklich den schönen Teil der Verkündung übernehmen und die Rechnung dann an die Rathäuser schicken.“ Aber Sie haben die Rechnung längst an die Rathäuser geschickt und diese dürfen sich mit den Trägern und den Eltern auseinandersetzen. Sie ziehen mit der größten Gewissheit vor das Verfassungsgericht, die Klage gegen das Volksbegehren zu gewinnen, weil der Landeshaushalt die Umsetzung des Gesetzentwurfs auf gar keinen Fall hergeben würde. Gleichzeitig ist für das Verfassungsgericht die Lage aber offensichtlich gar nicht
so klar. Es holt Stellungnahmen über Stellungnahmen ein, verlangt umfangreiche Belege für die Zahlenberechnungen und hat Ihnen immer noch nicht recht gegeben. Alles, was wir bisher wissen, dass am 16.10.2007 die erste mündliche Verhandlung stattfindet. Wie es aussieht, muss damit gerechnet werden, dass sich die Sache dann aber auch weiter hinzieht. Die umfangreichen Schriftsätze und divergierenden Berechnungen lassen vermuten, dass ein Gutachter hinzugezogen werden muss. Ihr Sieg wird also weder ein schneller noch ein gesicherter sein. Da nutzt es Ihnen auch nichts, dass Sie immer und immer wieder die Vorteile und Erfolge Ihrer Familienoffensive beschwören. Kommunen und Eltern sind da ganz anderer Meinung, da gebe ich Herrn Matschie recht. Sie stöhnen über die erhöhten Belastungen. Hier einige weitere Beispiele: Von den 84 Kindertagesstätten im Eichsfeld haben bereits 58 ihre Elternbeiträge erhöht, sieben weitere Einrichtungen planen eine Erhöhung. Dabei geht es nicht um ein paar Euro, es geht um viel Geld. In Berlingerode müssen die Eltern nun statt 50 € ganze 90 € bezahlen, in Neuendorf sind es 90 € statt zuvor 65 €, in Greiz geplante Erhöhungen zum 1. Januar 2008 werden von 56 € auf 97 € gesteigert. Wer zwei Kinder in der Kita hat, der darf sogar 164 € bezahlen statt vorher 98,50 €. Dabei darf auch die Belastung der Kommunen nicht vergessen werden. In Greiz selbst wird die Gebührenerhöhung damit begründet, dass vom Land im Jahr 2005 noch über 1,6 Mio € kamen für die Kindertageseinrichtungen. Für das laufende Jahr wird mit einem Rückgang von fast 1 Mio. € auf 650.000 bis 700.000 € gerechnet. Der Kyffhäuserkreis weist auf ein weiteres Problem hin. Die Kürzungen im Kita-Bereich hätten fast alle Tagesstätten gezwungen, ihre Gebühren zu erhöhen. Da es nun aber zahlreiche finanzschwache Eltern gibt, die diese Gebühr nicht bezahlen können, sind die Zuschüsse des Kreises von einer knappen halben Million € im Jahre 2004 auf 720.000 € im Jahre 2006 gestiegen und für das Jahr 2007 wird gar 1 Mio. € veranschlagt. Das, meine Damen und Herren, kann wirklich nicht als Erfolg gefeiert werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dabei haben Sie sich als Landesregierung doch im Grunde ein Eigentor geschossen. Indem Sie den Rechtsanspruch auf einen Platz auf zwei Jahre gesenkt haben und diese Plätze nun auch in Anspruch genommen werden, wird Ihnen gezeigt, dass der Bedarf vorhanden ist. Der Bedarf wird mit der zunehmenden Inanspruchnahme des Elterngeldes steigen, denn der Großteil der Eltern beantragt das Elterngeld für 12, manche für 14 Monate, kaum jemand streckt es auf zwei Jahre. Das heißt aber auch, dass die Eltern nach dieser Zeit einen Platz für ihr Kind in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter brauchen. Das wiederum bedeutet, dass der Bedarf schrittweise steigen wird. Warum der Rechtsanspruch für Kin
derbetreuung nicht wenigstens auf ein Jahr herabgesetzt wird, konnte im Ausschuss nicht schlüssig erklärt werden. Meine Fraktion ist sogar für einen Rechtsanspruch von Anfang an. Nehmen wir Sie, Herr Minister, von gestern beim Wort, dann müssten auch Sie genau dieses Anliegen unterstützen.
Konsens ist es also bei allen, dass das Angebot frühkindlicher Bildungsmöglichkeiten ebenso notwendig ist wie die Möglichkeit vor allem für Frauen, die Fürsorge für ihre Kinder besser mit den Anforderungen ihres Berufs verbinden zu können. Die Betreuungsquote durch Väter hat sich im letzten Jahr erfreulicherweise verdoppelt, wenn auch auf einem sehr, sehr niedrigen Niveau. Wir können uns nicht darauf ausruhen, dass die Drittelquote in Thüringen schon erreicht ist, wenn es einen größeren Bedarf für Krippenplätze geben wird. Darum muss sich die Politik darum kümmern, wie dieser Bedarf zu decken ist. Wir haben immer davor gewarnt, dass die fehlenden Landesmittel nur durch drei Dinge aufgefangen werden können, entweder muss die Kommune einspringen oder die Elternbeiträge werden erhöht oder die Betreuungsqualität wird reduziert. Das alles passiert. Wer sich im Land umschaut, kann das auch sehen und belegen.
Nur wenige Wochen nachdem die Landesmittel für die Betreuung der Kindertagesstätten gekürzt wurden, ging der Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre in die Erprobungsphase. Dieser Bildungsplan hat den hehren Anspruch der modernste und beste Bildungsplan in ganz Deutschland zu werden. Laut Aussage des Konsortiums gab es keine Einschränkungen seitens der Landesregierung, so dass ein Bildungsplan entstand, der im Wesentlichen modernsten wissenschaftlichen Erkenntnissen standhält und von vielen Seiten gelobt wird. Die Erprobung durch die 111 Praxispartner muss allerdings ehrenamtlich geleistet werden. Spricht man mit denen, die diesen Bildungsplan künftig umsetzen sollen, erfährt man weiter, mit welchen Schwierigkeiten sie täglich zu kämpfen haben; zu große Gruppen, Reduzierungen der Öffnungszeiten, Förderung von Kindern mit Entwicklungsdefiziten wird erschwert. Wir sagen auch ganz klar, dass Bildung auch im frühkindlichen Bereich eine Aufgabe des Landes ist und nicht auf die Kommunen abgewälzt werden darf.
Für eine wirkliche Entwicklung sollten Überlegungen hin zu beitragsfreier Kinderbetreuung vom 1. Lebensjahr angestellt werden. Die Zuordnung der frühkindlichen Bildung und Betreuung zum Kultusministerium müsste auch mit geeigneten Maßnahmen untersetzt werden. Ein beitragsfreies Vorschuljahr, wie im Gesetzentwurf des Volksbegehrens verlangt, wäre ein erster Schritt dazu. Wir fordern einen Rechtsanspruch
jedes Kindes auf Bildung und Betreuung in einer Kindereinrichtung vom 1. Lebensjahr an. Bei dieser Forderung muss neben dem Rechtsanspruch auch die Qualität von Bildung und Betreuung eine Rolle spielen. Es geht um soziale Kontakte, es geht um Erfahrungen, die Kinder in Familien oft nicht mehr haben. Es geht auch um zielgerichtete Förderung, die jedem Kind möglich sein soll, allerdings ohne Zwang auszuüben. Wir haben in den Kindergärten in Thüringen durchaus engagierte Erzieherinnen und einige ganz wenige Erzieher. Die Anforderungen an diesen Beruf steigen. Deshalb sieht sogar das Kultusministerium eine Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern an einer Hochschule für langfristig erforderlich an. Immerhin soll ab dem kommenden Wintersemester an der Fachhochschule Erfurt ein Ausbildungsgang für Erzieherinnen und Erzieher, der Bachelor of Arts, angeboten werden. Erzieherinnen und Erzieher erhalten nach dem Abschluss dieses Studiums die Möglichkeit, in Funktionsstellen eingesetzt oder beratend tätig zu werden. Aber mit nur 38 Ausbildungsplätzen würde es etwa 40 Jahre dauern, bis alle etwa 1.400 Thüringer Kindergärten zumindest einen Erzieher oder eine Erzieherin mit Bachelor-Abschluss hätten. Alle Achtung! Sie sehen sicher ein, dass dieser Ausbildungsgang nur ein Beginn sein kann, ein Beginn hin zu einer Hochschulausbildung für Erzieherinnen und Erzieher, wie sie im europäischen Maßstab längst Usus ist. All unsere Kritik und die des Trägerkreises des Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik erfährt sowohl in der Bundesdiskussion als auch in den Erfahrungen vor Ort ihre Bestätigung. Es macht keinen Sinn, Geld zu kürzen und es ist auch nicht so, dass das Geld in den Kommunen nicht fehlen würde. Eltern aber durch höhere Beiträge dafür zu bestrafen, dass sie ihr Kind weiterhin in eine Krippe oder Kita geben und den Kommunen weitere Lasten aufzuerlegen, ist rückwärtsgewandt. Hier möchte ich gern die Bundesfamilienministerin zitieren: „Viele junge Eltern und solche, die es werden wollen, wünschen sich beides, Familie und Beruf. Ein breites und hochwertiges Betreuungsangebot auch für Kleinkinder unter drei Jahren eröffnet ihnen die Chance, beides miteinander zu vereinbaren und unterstützt sie bei der Förderung der Entwicklungspotenziale ihrer Kinder. Die Qualität der Kinderbetreuung spielt dabei eine ganz entscheidende Rolle. Denn Eltern brauchen die Gewissheit, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind. Zudem werden die Weichen für die Bildungskarrieren schon am Anfang gestellt. Sehen Sie doch endlich ein, dass es eine der vornehmsten und wichtigsten Aufgaben des Staats ist, den vorhandenen Bedarf an qualifizierten Krippen- und Kita-Plätzen zur Verfügung zu stellen und es keine kurzsichtigere Entscheidung gibt, als bei den Kindern zu sparen. Sie würden ihre Lernfähigkeit beweisen, wenn Sie die Klage gegen das Volksbegehren zurücknehmen und den Kommunen wieder mehr Geld für Kinder
tageseinrichtungen zur Verfügung stellen würden.
Abschließend möchte ich Ihnen, Herr Minister, einen Poesiespruch mit auf den Weg geben, den ich vor Jahren einem meiner Schüler in sein Album geschrieben habe: „Das sind die Weisen, die einen Irrtum begreifen! Die auf den Irrtum beharren, das sind die Narren!“ Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte an den Beginn meiner Rede ein Zitat aus dem Magazin der Bertelsmann-Stiftung stellen: „Eigentlich ist es ganz einfach. Zu den Grundrechten jedes Kindes gehört die bestmögliche Förderung seiner Bildung und Gesundheit. Doch wie immer im Leben sind die einfachsten Dinge oft die schwierigsten, denn Gesundheit ist mehr als die bloße Abwesenheit von Krankheit. Gesundheit heißt körperliches, seelisches, geistiges und soziales Wohlsein. So definiert es die Weltgesundheitsorganisation.“
Der vorliegende Antrag geht zurück auf die besorgniserregende Entwicklung unserer Kinder hinsichtlich Übergewicht und Adipositas. Bewegungsmangel und Fehlernährung sind dafür verantwortlich. Über unsere „Wünsch-dir-was“-Forderung nach einem umfassenden Gesundheitskonzept vom September vergangenen Jahres lächelt wohl heute niemand mehr, denn der Thüringer Lehrerverband beschäftigte sich ebenso mit diesem Thema zum 4. Thüringer Lehrertag
unter dem Titel „XXL - Problemzone Kind“ wie die Bundesregierung mit ihrem Programm „Fit statt Fett“.
Unsere Fraktion hat diesen Antrag von Anfang an unterstützt, jedoch auch auf den Zusammenhang Erziehung zur falschen Ernährung und soziale Benachteiligung hingewiesen und den Vorschlag für eine umfassende Gesundheitserziehung eingebracht. Der Antrag wurde sehr sorgfältig behandelt. Eine mündliche Anhörung fand statt und vier Ausschüsse beschäftigten sich mit diesem Thema. Wir würden uns wünschen, dass auch andere Themen mit so viel Sachverstand und so umfangreich beraten werden würden wie dieses Thema. Ich denke da z.B. an die Schulen in freier Trägerschaft und viele andere wichtige Themen.
Bei den Lehrmitteln scheint die CDU-Fraktion ja unter Schmerzen lernfähig zu sein, zumindest kündigte das der CDU-Generalsekretär vorgestern Abend im MDR an. Bedenklich stimmt uns nur, dass die Landesregierung dem Druck der Öffentlichkeit nachgab.
Wir sind nun gespannt, ob das Wort von vorgestern auch morgen noch gilt. Bitte?
Dennoch möchte ich in Bezug auf den Antrag noch ein paar Worte sagen. Auch bei den übergewichtigen Kindern findet man eine dramatische Entwicklung, gerade bei Kindern aus sozial benachteiligten Schichten, vor. Sie haben ein über sechsmal höheres Risiko hin zu psychomotorischen Störungen als die Kinder der oberen Sozialschicht, das ist bekannt. Die Anfälligkeit, an Adipositas zu erkranken, ist um ein Dreifaches höher. Deshalb muss unser Augenmerk ganz besonders auch diesen Kindern gelten, denn gesunde Kinder spielen, bewegen sich und lernen gut. Wir haben aber auch erfahren, dass Kinder aus der unteren sozialen Schicht häufiger vor dem Fernseher sitzen, öfter einen Bewegungsmangel haben und sich häufiger falsch ernähren. Das ist nicht sonderlich verwunderlich, denn, so frage ich mich, wie sollen Kinder von Arbeitslosengeld II-Empfängern sich gesund ernähren, wenn ihnen täglich dafür nur 2,62 € für die bis zu 14-Jährigen und 3,49 € für Jugendliche bis 18 Jahren zur Verfügung stehen?
Der Landeszuschuss für das Mittagessen wäre schon gut und würde diese Familien durchaus entlasten, mal ganz abgesehen davon, dass man darüber nachdenken muss, wie gesund das derzeit angebotene und über mehrere Stunden warmgehaltene Essen ist.
Wenn der Antrag heute in seiner Form so angenommen wird, wie man wohl erwarten kann, wird es darauf ankommen, dass die Forderungen an den Kindergärten und Schulen auch mit Leben erfüllt werden. Sportförderunterricht muss genauso konsequent eine Rolle spielen wie die Förderung von Kindern mit Schwächen in Deutsch oder Mathematik. Bewegungsfreundliche Pausen kosten vielleicht nicht mehr Geld. Das Jahr des Schulsports kann nur an solchen Schulen zum Erfolg werden, an denen auch genügend ausgebildete Sportlehrer vorhanden sind. Wie die Kooperationsmodelle zwischen Schulen, Kindergärten und Sportvereinen weiter gefördert und ausgeweitet werden, darauf bin ich gespannt. Ich hoffe, dass die Sportvereine bei den sich ausweitenden Problemen, dass Kinder nicht mehr in die Vereine aufgenommen werden, weil sie bzw. ihre Eltern die Beiträge nicht mehr aufbringen können, nicht alleingelassen werden.
Zusammenfassend unterstützt die Fraktion der Linken diesen Antrag, weitergehende Forderungen werden wir in die Diskussion zum nächsten Doppelhaushalt einbringen. Danke.
Personalmangel in Kindertageseinrichtungen
Ich frage die Landesregierung:
1. Gibt es mittlerweile mehr als die erwähnten 1.275 Rückmeldungen und ergibt sich daraus ein weiteres Defizit?
2. Wie hoch sind die Personaldefizite und in welchen Kreisen und kreisfreien Städten treten sie auf?
3. Welche Gespräche sind bereits mit den Trägern der 123 Kindertageseinrichtungen geführt worden und was ist das jeweilige Ergebnis?
4. Wie soll künftig die Fachaufsicht wahrgenommen werden, um die Personaldefizite auszuschließen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich erinnere mich noch sehr genau an einen Tag im Jahre 1992, an dem beobachtete ich folgende Situation: Eine Horterzieherin der Grundschule in einem Ort in Ostthüringen begleitete Kinder zum Mittagessen. Die Erzieherin war allein und die Kinder gingen zu zweit. Die Schlange schien kein Ende zu nehmen. Es waren etwa 60 Kinder von einer einzigen Erzieherin zu betreuen. Das lag nicht etwa daran, dass das eine Ausnahmesituation war, eine andere Erzieherin vielleicht kurzfristig durch Krankheit etwa ausfiel, nein, das war der Normalfall.
Viele Schülerinnen und Schüler dieser Grundschule wohnen nicht im Ort und sind auf den Bus angewiesen. Auch ohne Hortanmeldung muss die Betreuung dieser Kinder bis zur Abfahrt des Schulbusses gewährt werden; ein Zustand, der damals schon katastrophal war. Das Alter der Erzieherin lag damals noch zwischen Ende 30 und 50 und man bedenke, dass eine Horterzieherin mit dieser großen Verantwortung bei 50 Prozent Beschäftigung gerade einmal einen Nettolohn von 900 € erhält. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind 15 Jahre vergangen und die Horterzieherin ist 15 Jahre älter. Ihnen zur Seite stehen in vielen Horten Beschäftigte, die eine Mehraufwandsentschädigung erhalten - landläufig auch 1-Euro-Jobber genannt. Die heutige Situation der Grundschulhorte hat sich also kaum verbessert. Die angekündigte Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule anfänglich mit Modellprojekten ist in meinen Augen aber eher eine Rückwärtsrolle. Grundschulen und Horte werden weiter auseinanderdividiert. Die Verantwortung für das Personal, nämlich die Horterzieherinnen, wird schleichend vom Land auf die Kommune übertragen. Die Kommunalisierung der Grundschulen verfolgt das Kultusministerium nämlich derzeit nicht. Ich frage mich, geht damit nicht unsere Thüringer Spezialität, nämlich die Einheit von Grundschule und Hort, verloren? Werden die auf uns zukommenden Probleme der Neueinstellung von Erzieherinnen im Hort nicht vom Land auf die Kommune übertragen? Was die Finanzierung dieser Stellen betrifft, kann man heute leider nur spekulieren. Wie hoch ist denn nun das Budget für diese Übertragung? Wie wird das errechnet und was passiert im nächsten Schulhalbjahr zwischen August 2007 und Februar 2008, wenn nämlich auf der einen Seite die Hortanstellungen der Horterzieher zum Teil auslaufen und auf der anderen Seite dieses Modellprojekt erst losgeht? Dazu kommt, dass es Horterzieher mit Unterrichtserlaubnis, wie wir sie heute noch kennen, künftig nicht mehr geben wird.
Die Verantwortung gegenüber unseren Kindern bleibt aber noch genauso hoch wie heute. Man bedenke auch, keine Profession ist in Deutschland im beruflichen Leben solchen Belastungen ausgesetzt und gleichzeitig so schlecht ausgebildet wie der Beruf der Erzieherin! Auch das müsste sich ändern! Nun, wie entwickelt sich die Situation in meinem Landkreis als Modellprojektteilnehmer derzeit? Im Bericht der Landesregierung zur Zukunft der Horte in Thüringen heißt es: „Der Forderung des Thüringer Landkreistages, die Einheit von Bildung, Betreuung und Erziehung zu erhalten, wird mit sozialräumlich vernetzten Angeboten Rechnung getragen.“ Im Landkreis Greiz passiert das gerade. Zurzeit wird die offene Jugendarbeit von einer institutionellen Förderung auf eine sozialräumliche Förderung umgestellt. Schaut man aber genauer hin und unterhält sich in den Jugendclubs mit den derzeit dort Verantwortlichen, spürt man eine ungeheure Anspannung und Unsicherheit, denn Vernetzung gibt es bereits heute. Die Horte, Kindergärten und natürlich auch Jugendliche finden Angebote in diesen Clubs vor. Wenn die Horte künftig in die sozialräumliche Planung mit einbezogen werden, befürchte ich, dass weiterhin finanzielle Zwänge die erste Geige spielen. Ich frage deshalb, welche Rolle wird die Einheit von Grundschule und Hort in Zukunft spielen? Wäre es nicht notwendig, den gemeinsamen Unterricht weiter voranzutreiben? Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, „Mit dem Rauchen aufzuhören, das sei kinderleicht.“, sagte bereits Mark Twain in früheren Jahren. Er hatte es bis dahin mehr als hundert Mal geschafft. Wohl jeder starke Raucher hat sich irgendwann einmal mit dem Aufhören und den Gefahren des Rauchens beschäftigt.
Winston Churchill meinte dazu: „Ein leidenschaftlicher Raucher, der immer von der Gefahr des Rauchens liest, hört in den meisten Fällen auf - zu lesen.“ Damit unsere Raucherinnen und Raucher nicht aufhören müssen zu lesen, sondern gar nicht erst zum Glimmstängel greifen, dazu leistet der vorliegende Gesetzentwurf einen ersten Beitrag.
Kaum zu glauben, erstmals seit meiner Landtagszugehörigkeit gab es einen Gesetzentwurf einer Oppositionsfraktion, bei dem man das Gefühl hatte, dass alle drei Fraktionen dieses Thüringer Landtags sachlich und fair am Thema arbeiteten.
Die Änderungsvorschläge wurden nach Fachlichkeit bewertet; welche Fraktion diese Vorschläge eingebracht hatte, spielte dabei keine Rolle. Die Anhörung war informativ. Schade fanden wir es, dass die Schülervertretungen die Chance der Anhörung nicht genutzt hatten. Sicher hat dabei die Diskussion in der Bevölkerung und im Bund einiges bewirkt. Zwei Befragungen in Deutschland belegen, dass mehr als zwei Drittel der Gesamtbevölkerung für einen umfassenden Nichtraucherschutz sind.
Im Ergebnis der Anhörung wurde die Ansicht unserer Fraktion bestätigt, dass es wenig Sinn macht, das Rauchverbot nur auf Schülerinnen und Schüler zu beschränken. Pädagogisches und technisches Personal haben eindeutig eine Vorbildfunktion. Wird dieses Rauchverbot für diese eingeschränkt, wird die Glaubwürdigkeit der Gesetzesänderung stark in Frage gestellt und es wird den Schulen dann sehr schwerfallen, ein solches Verbot umzusetzen. Genau deshalb lehnen wir den Änderungsantrag, der von 13 CDU-Abgeordneten unterzeichnet wurde, ab.
Es ist absurd, nach der Abstimmung im Bildungsausschuss einen solchen Entschließungsantrag in das Plenum einzubringen, und er konterkariert dessen Arbeit.
Winkelzüge und Hintertürchen tun der Politik in diesem Fall nicht gut. Kollege Emde, Kollege von der Krone und die anderen elf CDU-Abgeordneten, haben Sie sich Ihren Antrag einmal richtig angeschaut und darüber nachgedacht? Sie schaffen mit Ihrem Antrag, falls er angenommen werden würde, Ausnahmeregelungen für eine Gruppe von Menschen, die absolut unnötig sind. Nach Ihrem Antrag würde das heißen, in einem Gymnasium könnten Schülerinnen und Schüler ab 18 weiterhin in Raucherecken rauchen, dazu die Lehrkräfte - und das auf dem Schulhof. Aber genau diese Gruppe könnte sich natürlich auch die paar Meter noch außerhalb des Schulhofs hinbewegen und dann ihrem Laster frönen.
Dieselben Personen können jedoch das Schulgelände jederzeit verlassen. Noch einmal: Das ist in meinen Augen einfach unnötig und ich finde es auch absurd.
Ich möchte weiterhin anmerken, dass es dort, wo bereits ein generelles Rauchverbot an Thüringer Schulen eingeführt wurde, sehr gute Erfahrungen damit gibt. Wenig problematisch erscheint die Frage der Sanktionen. Das Schulgesetz lässt hier bereits jetzt genügend Möglichkeiten. Außerdem ist dies auch eine Frage der Führungsstärke der Schulleitung. Dort, wo man konsequent umsetzen will, kommt man ohne ausgeklügelten Strafkatalog aus. Wichtig ist natürlich, dass das gesamte pädagogische Personal an einer Schule auch an einem Strang zieht. Das Rauchverbot bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes und Schulgeländes umzusetzen, erscheint da schon problematischer zu sein und momentan wohl kaum oder nur mit enormem Aufwand umsetzbar. Es erscheint daher sinnvoll, zuerst das Rauchen von der Schule zu verbannen; eine Ausweitung auf Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, z.B. bei Klassenfahrten, kann später erfolgen. Doch bereits jetzt kann auch dies die Schulkonferenz beschließen.
Wichtig ist das das Verbot begleitende Präventionsprojekt für Schüler im Rahmen der Gesundheitserziehung. Diese Prävention muss unbedingt im Mittel
punkt der Arbeit an der Schule stehen. Ein Rauchverbot ist die logische und notwendige Konsequenz aus der präventiven und aufklärerischen Arbeit an den Schulen. Darüber hinaus braucht man Angebote und Hilfen zur Raucherentwöhnung sowohl für Schüler als auch Lehrer. Den Schulen die Möglichkeit zu einer Übergangsphase zu geben, ist sinnvoll. Insbesondere berufsbildende Schulen müssen entsprechende Konzepte längerfristig einführen und in ein Rauchverbot hineinwachsen. Das massive Problem der Belästigung und Verschmutzung des Schulumfelds kann durch das Schaffen entsprechender Bereiche außerhalb des Schulgeländes, insbesondere zur Müllentsorgung, bewältigt werden. Wichtig ist, dass das Rauchen konsequent vom Schulgelände verbannt wird.
Aus medizinischer und gesundheitspolitischer Sicht besteht überhaupt kein Zweifel - da sind wir uns doch alle einig -, dass das Rauchen insbesondere im Kindes- und Jugendalter in höchstem Maße gesundheits- und entwicklungsschädigend ist. Hier haben der Staat und damit auch die Schule eine besondere, auch erzieherische Verantwortung. Last, but not least, ein Rauchverbot minimiert - auch das kam in der Anhörung zum Ausdruck - die Problematik des Konsums illegaler Drogen wie Haschisch oder Marihuana.
In Diskussionen auch mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern werden immer wieder die gleichen Fragen gerade im Zusammenhang mit der Diskussion um das Rauchen aufgeworfen, z.B.: Werden nicht die Grundrechte der Raucher, vom 16. oder dann eben vom 18. Lebensjahr an rauchen zu dürfen, verletzt? Meine Antwort darauf: Ich denke, die Rauchverbote in Schulen berühren diese Grundrechte nicht, weil Raucher ja die Möglichkeit haben, in ihrer Privatsphäre weiterhin dies zu tun.
Müssen Schüler nicht lernen, eigenverantwortlich zu handeln und dem Zigarettenkonsum aus Überzeugung zu widerstehen, also auch, wenn jemand neben ihnen raucht? Ich denke, dass die Schule aber als Lebens- und Lernort ein geschützter Raum sein muss, der der Gesundheitsverantwortung dient. Ausbildungsstätten haben meines Erachtens eine besondere Verantwortung gegenüber unseren Heranwachsenden. Oder kann man nicht die bisherigen Regelungen einiger Schulen mit Raucherhöfen oder Raucherecken beibehalten? Das würde ja diesem Antrag entsprechen. Hier möchte ich mit einer Gegenfrage antworten: Signalisieren nicht gerade Raucherecken oder Raucherhöfe die Botschaft, ich darf ab einem bestimmten Alter rauchen oder einer bestimmten Klasse, wie das dann auch gemacht oder in der Praxis umgesetzt wird. Ich denke, das ist eine effektive Form der Tabakwerbung, weil Kinder und Jugendliche gerade in dieser Entwicklungsphase empfänglich sind für Signale und Symbole des Erwachsenseins.
Wie gehen wir mit bereits nikotinabhängigen erwachsenen Jugendlichen um? Das wird eine schwierige Frage sein, die in der Praxis sicherlich auch schwer umzusetzen ist. Aber ich denke, hier brauchen wir die Angebote zur Raucherentwöhnung, wie ich sie bereits benannt habe. Ich muss sagen, wenn, wie auch in der Anhörung herauskam, zwei Drittel der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die mit dem Rauchen angefangen haben, das Rauchen beenden wollen, dann muss man natürlich auch entsprechende Angebote an der Schule haben, dann sollte ich die Schule auch rauchfrei gestalten. Außerdem werden die meisten Arbeitsplätze in der Industrie und in der Wirtschaft in Kürze ohnehin rauchfrei sein. Der Autokonzern Daimler-Chrysler wird als erster Großkonzern ein absolutes Rauchverbot an den Arbeitsplätzen und in den Betriebsräumen einführen. McDonald’s, das von den Jugendlichen gern besucht wird, wird bis Ende März in allen
1.260 Filialen in Deutschland ein absolutes Rauchverbot einführen. Ich finde es dann auch folgerichtig, dass das Rauchverbot in Schulen konsequent umgesetzt wird.
Die Schule kann zwar nicht alle Gesellschaftsprobleme lösen, das sicher nicht, jedoch ist sie eine der wichtigsten Sozialisationsinstanzen für Kinder und Jugendliche nach dem Elternhaus. Deshalb kommt der Schule auch eine immense Verantwortung zu, die natürlich auch wahrgenommen werden muss. Es wäre absurd und völlig unverständlich, wenn es Schülerinnen und Schülern zwar verboten wäre, bei McDonald’s, im Herbst vielleicht in der Disco, im Jugendclub oder als Azubi im Ausbildungsbetrieb zu rauchen, das Rauchen in der Schule jedoch erlaubt wäre.
Nun noch einige wenige Bemerkungen zum Zurückziehen unseres Antrags „Tabakwerbung und Zigarettenautomaten“ und zum Antrag „Rauchverbot im Thüringer Landtag, in den Thüringer Ministerien und in der Thüringer Staatskanzlei“. Zu unserem Antrag sei zu bemerken, dass die Entwicklung auf der Bundesebene genau diesen Antrag überflüssig macht. Zu kritisieren dabei ist jedoch nicht, dass in Deutschland das Werbeverbot für Tabakwaren seit November umgesetzt wird, zu kritisieren ist, dass der Druck der EU-Kommission notwendig war und Überzeugungen zum Nichtraucherschutz kaum eine Rolle gespielt hatten.
Zum Antrag in TOP b möchte ich vor allem ein Wort sagen, nämlich Glaubwürdigkeit. Genau das, was wir im Schulgesetz einfordern, sollten wir neben dem Landtag natürlich auch in den Thüringer Ministerien, der Staatskanzlei, den Landesbehörden und deren nachgeordneten Instanzen umsetzen. Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen immer wieder, dass die Besucherinnen und Besucher des Landtags danach fragen, wie das praktisch gemacht wird. Ich möchte das hier wirklich nicht vertiefen.
Die Diskussion um den Nichtraucherschutz zeigt, dass es ein reges öffentliches Interesse an diesem Thema gibt. Es eröffnet Chancen, Chancen für einen konsequenten Nichtraucherschutz, aber, ich denke, diese Diskussion werden wir wohl im Herbst an gleicher Stelle fortsetzen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, freie Träger forderten bereits 2005 die Gleichbehandlung von Schulen in freier Trägerschaft und staatlichen Schulen. Eine zweite Forderung war die Forderung nach verlässlichen Zahlen für Kosten von Schülerinnen und Schülern. Zwei Gutachten, Dr. Krause hatte es bereits gesagt, liegen nun vor - das SteinbeißGutachten vom 16.02. und das Kienbaum-Gutachten vom 28.03. Zur Erinnerung noch mal, Ausgangspunkt waren die Diskussionen um die Änderungen des Thüringer Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft 2005, das im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes Ende 2005 den Landtag passierte. Ich finde, freie Schulen sind hier in diesem Land nicht gut finanziert, auch wenn der Vergleich im Bundesdurchschnitt etwas anderes aussagt. Der Forderung hinsichtlich Kostentransparenz, die tatsächlichen Kosten eines Schülers schulartenbezogen darzustellen, ist man bis zum Dezember 2005 nicht nachgekommen, stattdessen wurden Durchschnittswerte durch das Land genannt. Ich nenne hier noch mal die beiden Werte: Ein Durchschnittsschüler an allgemeinbildenden staatlichen Schulen wurde damals mit einem Kostenfaktor von 5.100 € dargestellt, der bei freien Schulen mit 7.700 €. Nicht beachtet wurde dabei, dass der Anteil der Förderschulen und Förderschulzentren bei staatlichen Trägern und freien Trägern sehr unterschiedlich war, über 8 Prozent bei den staatlichen Trägern gegenüber mehr als 40 Prozent bei den freien Trägern. Ein Großteil davon waren Schulen für Kinder mit geistigen Behinderungen.
Die Bedeutung der freien Schulen in Thüringen ist allseits bekannt. Es wurde vom Abgeordneten Döring bereits benannt. Ich will hier noch mal sagen, sie stehen für eine Vielfalt der Bildungslandschaft in Thüringen. Sie fördern Schulentwicklung, indem sie ihre reformpädagogischen Ansätze umsetzen, und sie sind meist Ganztagsschulen. Sie sichern wichtige
Grundbedürfnisse. Wir wissen, dass es in manchen Landkreisen keine staatlichen Förderschulen mehr gibt, so dass freie Förderschulen hier allein die Bedarfe der Eltern von Förderschülern befriedigen. Die Besonderheit, dass wir da kein Schulgeld nehmen können, hatte Abgeordneter Döring bereits benannt; Elternbeiträge sind also hier nicht hinnehmbar. Die Kosten bei Förderschulen sind natürlich sehr hoch, sie sind enorm. Die Zahlen liegen seit gestern auf dem Tisch. Aber wir wissen auch, woran das liegt. Wir haben hier in manchen Schularten bis zu einer Eins-zu-Eins-Betreuung und da die Personalkosten einen Großteil ausmachen, aus diesem Grund sind diese Kosten natürlich auch darstellbar.
Wir fanden es falsch, dass bereits 2005 die finanzielle Basis den freien Schulen entzogen wurde, obwohl im Vorfeld die Herausbildung freier Schulen und deren Profilierung gefördert wurde. Wir haben das bereits 2005 kritisiert. Ich kritisiere weiterhin das Vorgehen der Landesregierung, die zuerst kürzt, dann ein Gutachten erstellt, dieses Gutachten analysiert und gegebenenfalls Verbesserungen macht. Ich erwarte eine gründliche Analyse dieser Gutachten und ich erwarte auch eine ehrliche und ausreichende Landesförderung. Ich denke, mit einer Rechtsverordnung wieder am Parlament vorbei, de facto ohne unsere Stimmen, das kann eigentlich nicht sinn- und zielführend sein. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Minister, angesichts der Aktualität und auch der Brisanz des Themas hätten wir schon einen Bericht von Ihnen heute erwartet, denn diese Möglichkeit des Sofortberichts gibt es ja für Sie auch, zumal Sie, wie bereits Abgeordnete Ehrlich-Strathausen benannt hat, in der 46. Landtagssitzung diesen ominösen Satz „Der gewünschte Bericht wird Ihnen so schnell wie möglich zugehen.“ genannt haben. Nun sind mehr als fünf Monate um, die schriftliche Urteilsbegründung - alle sind bereits darauf eingegangen - liegt längst vor und die Schulbuchverantwortlichen löffeln die Suppe aus, die die Landesregierung ihnen eingebrockt hat. Dabei zeigt sich deutlich, dass die Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Lernmittelpauschale zusätzlichen Aufwand für die Schulen bedeutet, zusätzlicher Aufwand, der Kraft und Zeit kostet, die für den Unterricht und damit für unsere Kinder verloren geht.
Ich habe mich in den letzten Wochen in einigen Schulen über die Rückzahlungsmodalitäten informiert. In
einigen dieser Schulen, besonders den kleineren, den Grundschulen nämlich, scheint die Rückzahlung recht geordnet zu geschehen. Dennoch werden die zusätzlichen Aufgaben moniert. Der Rücklauf der Anträge, besonders der Kinder, die in der 5. und 6., also in den weiterführenden Schulen und Klassen sind, erfolgt nur selten über die Grundschulen. Das ist für die Schulen doch ein bisschen unbefriedigend, weil sie nicht wissen, was in Zukunft auf sie zukommt.
Schwieriger wird es aber bei den weiterführenden Schulen. Uns sind Fälle bekannt geworden, in denen die Schulbuchbeauftragten die gesamten Winterferien damit beschäftigt waren, Einzahlungsbelege bzw. Kontoauszüge zu kontrollieren. In Gymnasien oder Berufsschulen ist der Aufwand oft unerträglich. Mit einer Stunde Abminderung ist dieser unvergleichlich hohe Aufwand wohl kaum abgegolten. Von den Verantwortlichen in den Schulen selbst kam der vorwurfsvolle Vorschlag, dass genau diese Arbeit doch die Verantwortlichen in den Ministerien bewältigen müssten. Als unsere Fraktion diese Forderung erhoben hatte, ernteten wir nur ein müdes Lächeln. Wir fordern nun endlich Konsequenzen aus diesem Desaster, ein Bekenntnis zur wirklichen Lernmittelfreiheit ist nicht mit irgendwelchen Winkelzügen zu erreichen. Ein Scheininstitut, das sich zudem noch Institut für Lernmittelfreiheit nennt und den Eltern von Schülerinnen und Schülern sowie volljährigen Schülerinnen und Schülern kräftig in die Taschen greift, ist dafür denkbar ungeeignet.
Wir erwarten, im künftig zu gebenden Bericht Aussagen zu treffen, die die Probleme im Zusammenhang mit den Rückzahlungen der Lernmittelpauschale benennen. Uns interessieren Reaktionen auf diese Problemlagen und Lösungswege. Wir erwarten auch Aussagen zum weiteren Vorgehen seitens der Landesregierung. Da Sie, Herr Minister, bereits im September 2006 nicht das Ob, sondern nur das Wie der Beteiligung der Eltern an den Kosten für Lernmittel infrage stellten, möchten wir schon wissen, welche Schritte Sie künftig zu unternehmen gedenken. Interessant wäre es auch, Aussagen zu einer möglichen Zeitschiene zu treffen. In § 105 der Geschäftsordnung - ich glaube, vorhin wurde von einigen daraus zitiert - des Thüringer Landtags über Berichte der Landesregierung ist ausgeführt, ich zitiere: „Die Landesregierung erstattet dem Landtag über die Ausführung der Beschlüsse, die ein Berichtsersuchen an die Landesregierung zum Gegenstand haben, innerhalb von sechs Monaten einen schriftlichen Bericht, sofern keine andere Form oder Frist bestimmt ist.“ Wir schlagen nun eine Verringerung der Frist auf zwei Monate aus den bereits vorgenannten Gründen vor. Danke.
Verkürzung der Studienzeiten von Lehramtsstudenten
Zum 1. Junglehrertag kündigte der Kultusstaatssekretär Kjell Eberhardt laut „Thüringer Allgemeinen“ vom 17. Januar 2007 an, die Studienzeiten von Lehramtsstudierenden erheblich zu verkürzen, um den dringenden Bedarf von Lehrern zu decken. Erwähnt wurde vor allem der beträchtliche Bedarf von Lehrern an Grund- und Förderschulen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welchen konkreten Bedarf an Neueinstellungen von Lehrerinnen und Lehrern sieht die Landesregierung?
2. Welche Pläne hat die Landesregierung, die Studienzeiten von Studierenden für das Lehramt in welchem Zeitraum zu verkürzen?
3. Welche Partner wurden in die Erarbeitung der entsprechenden Pläne einbezogen und wie werten diese die eventuellen Verkürzungen von Studienzeiten für das Lehramt?
4. Werden die Pläne der Landesregierung mit den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz abgestimmt? Wo liegen derzeit Dissenspunkte?