Sie haben das deutlich gemacht, aber die CDU-Fraktion hat sich darauf verständigt, diesen Kompromiss zu tragen, nämlich weil sie der Auffassung ist, die Hilfe soll diejenigen erreichen, die der Hilfe der Gesellschaft bedürfen. Insofern kann ich Ihnen zum Schluss der Diskussion eigentlich auch nur aus dem oben zitierten Artikel der „Ostthüringer Zeitung“ noch die letzten Sätze mit auf den Weg geben. Ich zitiere vom 26.03. die „Ostthüringer Zeitung“: „Aus dem Schmollwinkel heraus nörgelt die SPD nun am Geldkompromiss und die PDS an der geplanten Stiftung für Blinde und Sehbehinderte herum. Das sieht ein bisschen nach schlechten Verlierern aus. Politik ist nun einmal nicht die Kunst des Wünschbaren, sondern ist die Kunst des Machbaren.“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der vorgelegte Gesetzentwurf der Opposition ist nicht nötig, weil wir in Sachen Blindengeld mit den Blinden einen an
deren Kompromiss gefunden haben. Die Opposition kritisiert diesen Kompromiss; die Opposition sollte auf die Betroffenen hören. Von den Betroffenen wurde dieser Kompromiss nicht nur begrüßt, sondern als - ich zitierte - „eine gute Lösung im Interesse der blinden Menschen im Freistaat“ bezeichnet. Ich wiederhole das noch einmal: Er wurde von den Betroffenen als „eine gute Lösung im Interesse der blinden Menschen im Freistaat“ bezeichnet. Der Bundesverband und viele Landesverbände haben Herrn Och ausdrücklich für das Ergebnis gedankt und Herrn Och dazu gratuliert. Ich denke, dann kann der Kompromiss nicht so schlecht sein.
Ich will noch einmal die gegenwärtige gesetzliche Regelung kurz darstellen, denn es wird immer wieder falsch behauptet, dass die blinden Menschen zurzeit keinerlei Hilfe mehr im Freistaat bekämen. Blinde haben auch gegenwärtig selbstverständlich Anspruch auf Hilfe. Diese Hilfe wird nur in Abhängigkeit der persönlichen materiellen Situation der Betroffenen gewährt. Dementsprechend gilt ab 1. Januar 2006 - das ist im Kompromiss dann ab 01.01.2008 neu formuliert - die Zahlung von Blindengeld wurde in Thüringen von einer einkommens- und vermögensunabhängigen Leistung auf eine einkommens- und vermögensabhängige Leistung umgestellt. Die Zahlung von einkommens- und vermögensunabhängigem Blindengeld, also unabhängig von der materiellen Situation, wurde lediglich auf diejenigen blinden Menschen beschränkt, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten oder haben. Darüber hinaus wurde zur Vermeidung sozialer Härten ein Fonds eingerichtet; aus ihm sollen blinde Menschen in besonderen Lebenslagen zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten.
Ich meine, diese Neuregelung ab 01.01.2006 war ordnungspolitisch richtig und konsequent, sie entsprach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Menschen mit Behinderungen. Wir haben uns dennoch vorgenommen, die Wirkung des Gesetzes genau zu verfolgen und die Erfahrungen natürlich auszuwerten und zu überprüfen. Die Erfahrungen und Zahlen liegen mittlerweile vor und wir haben diese Zahlen in der Fraktion ausgewertet. Herr Panse hat sie eben zitiert, ich brauche sie nicht zu wiederholen.
Der Härtefonds, der das Ziel hatte, das Verbleiben blinder Menschen in ihrem häuslichen Bereich finanziell zu unterstützen, lief im Jahr 2006 nur zögerlich an. Bei der Zahlung der Blindenhilfe hat sich gezeigt, dass weniger Blinde Anspruch auf Leistungen hätten als ursprünglich angenommen. Die Ursachen lagen nicht an den Einkommensverhältnissen, diese hätten einen Anspruch auf Blindenhilfe gerechtfertigt. Der Vermögensselbstbehalt von 2.600 € verhinderte in vielen Fällen die Zahlung der Blindenhilfe. Aufgrund dieser Situation hat die Landesregierung
Gespräche mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband gesucht und auch intensiv geführt. Der enge Kontakt mit den unmittelbar Betroffenen war uns dabei sehr wichtig. In diesem Gespräch haben die Landesregierung und der Blindenverband einen Konsens über die Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes erzielt, damit auch die Betroffenen, die bisher keinen Anspruch auf Blindengeld oder Blindenhilfe oder aus dem Härtefonds haben, zukünftig einen Ausgleich für ihre blindheitsbedingten Mehraufwendungen erhalten können. Dieser Konsens beinhaltet folgende Eckpunkte:
1. Alle blinden Menschen in Thüringen erhalten ab dem 1. Januar 2008 ein Blindengeld in Höhe von 220 € monatlich, unabhängig von Einkommen und Vermögen.
2. Die Heimbewohner und Empfänger von Pflegeleistungen im häuslichen Bereich erhalten weiterhin ein gemindertes Blindengeld als Pauschalbetrag ausgezahlt.
3. Darüber hinaus wird eine Stiftung bürgerlichen Rechts für blinde und sehbehinderte Menschen in Thüringen gegründet. Diese Stiftung soll im Jahr 2008 und im Jahr 2009 jeweils 1,5 Mio. € zum Grundstockvermögen - also insgesamt 3,0 Mio. € vom Land Thüringen erhalten. Hier werden in der Öffentlichkeit manchmal falsche Zahlen zitiert. Manchmal findet man wieder, dass nur einmal 1,6 Mio. € gezahlt werden sollen. Das ist falsch. Es sollen zweimal 1,5 Mio. € bezahlt werden. Die 1,6 Mio. € ergeben sich aus der Addition von 1,5 Mio. € Grundstockvermögen einerseits und 100.000 € zum laufenden Geschäftsbedarf andererseits.
Der 4. Punkt beinhaltet: Blinde Menschen, die bereits Blindengeld bekommen, erhalten noch das Blindengeld nach geltendem Recht. Dieser Bestandsschutz sichert diesen blinden Menschen weiterhin übergangsweise ein Blindengeld in Höhe von 300 € bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zu. Die geminderten Beträge für Heimbewohner und Empfänger von Pflegeleistungen im häuslichen Bereich gelten entsprechend fort.
Ich weise darauf hin, dass mit dieser Regelung auch Thüringen flexibel reagiert und zu einer bundesweit einheitlichen, vergleichbaren Lösung beiträgt. Dabei bewiesen die Vertreter des Blindenverbands Verständnis für die angespannte finanzielle Situation des Freistaats. Sie verschlossen sich nicht der Einsicht, auch einen Beitrag zur Konsolidierung leisten zu wollen oder leisten zu sollen. Diese Einsicht, meine ich, fehlt offenbar den Oppositionsfraktionen im Thüringer Landtag. Ihr Gesetzentwurf entspricht nicht der vernünftigen Neuregelung, über die die Landesregierung und der Blindenverband Einvernehmen er
zielt haben. Die Landesregierung wird dem Landtag in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen, der sowohl den Interessen der blinden Menschen in Thüringen als auch der finanziellen Belastbarkeit unseres Freistaats Rechnung trägt.
Die abgestimmten Eckpunkte zu einem entsprechenden Gesetz, zu denen der Thüringer Blinden- und Sehbehindertenverband Ja gesagt hat, stellen eine weitaus tragfähigere und verantwortungsvollere Lösung dar, als das, was von den Oppositionsfraktionen gefordert wird.
Meine Damen und Herren, fragen Sie die Betroffenen. Die Betroffenen haben diesem Kompromiss zugestimmt. Ich denke, wenn man Politik macht, sollte man dies mit denen, die betroffen sind, auch - wenn es irgend geht - im Einvernehmen regeln können. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe Verständnis aufgebracht für den Blindenverband, Verständnis dafür aufgebracht, dass er sich auf diesen Kompromiss eingelassen hat, nämlich getreu nach dem Zitat - Frau Künast hat das heute schon gebracht - „Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.“ Es ist schon eine Verständnisfrage, was ich unter Erpressung verstehe. Lieber 220 € vielleicht, als jahrelanger Kampf um gar keine Leistungen. Das war doch die Alternative, vor der die Vertreter der Blinden und Sehbehinderten standen. Das verkaufen Sie als einen gesunden Kompromiss. Sie können damit nicht die Tatsache wegstreichen, dass hier auf Kosten der Betroffenen gespart und der Haushalt saniert wird.
(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Die Betrof- fenen haben es gesagt, dass es ein guter Kompromiss ist!)
Ich habe Ihnen das schon mal in einer Debatte hier gesagt, Herr Minister, Sie haben das Blindengeld als
Testfeld benutzt, wie weit kann ich gehen, wenn ich Sozialleistungen streiche? Sie haben erst einmal das Blindengeld generell gestrichen. Jetzt führen Sie es wieder ein. Warum haben Sie das denn überhaupt gemacht? Dann hätten wir gleich über einen neuen Entwurf eines Blindengeldgesetzes diskutierten können. Nein, Sie haben es im Rahmen der Haushaltsdebatte erst einmal gestrichen. Wir testen mal, wie die Reaktionen unter den Betroffenen sein werden. Die Reaktion war Protest, Herr Minister. Die Reaktion war ein angekündigtes Volksbegehren. Das wäre das zweite Volksbegehren gegen die Landesregierung gewesen. Ich behaupte ganz einfach, zwei Volksbegehren kann sich die Landesregierung, selbst diese Landesregierung, nicht leisten. Also mussten wir einmal sehen als Landesregierung, wie können wir jetzt aus diesem Teufelskreis herauskommen. Die Zahlen, die Sie genannt haben, die wollen wir erst einmal überprüfen. Herr Minister, die Opposition hat Ihnen die Zahlen in der Debatte zur Streichung des Blindengeldes schon angekündigt. Warum ging denn die Blindenhilfe zurück, Herr Minister? Die Blindenhilfe ging zurück, weil es ein Almosen war, weil ich als Betroffener Almosen erbetteln musste, indem ich auch meine finanzielle Situation vollkommen offenlegen musste und sollte. Davor haben sich viele Betroffene gescheut und haben sich einfach teilweise geschämt und wollten diese Erniedrigung nicht erdulden und haben kein Blindengeld beantragt. Das ist doch Tatsache, genauso wie es Tatsache sein wird, Herr Minister, dass mit der jetzigen Regelung, falls sie so kommt, die Blindenhilfe wieder ansteigen wird, nämlich durch diesen niedrigen Betrag des Blindengelds werden wieder mehr Betroffene zusätzlich Blindenhilfe beantragen müssen, weil nämlich dieser Betrag nicht ausreichen wird, um ihre Nachteile auszugleichen. Herr Minister, Sie können es nicht leugnen, es geht hier nur um Einsparen, es geht hier um Geld. Dann muss ich Ihnen auch die Frage stellen, für mich unverständlich: Warum werden auch in der neuen Regelung diese Unterschiede gemacht, Betroffene bis zu 27 Jahren, ältere Betroffene bekommen weniger Geld? Lassen dann die Nachteilsausgleiche nach oder dergleichen? Für mich ist eine Behinderung mit 27 Jahren genauso eine Behinderung wie mit 38 Jahren oder älter. Warum setzen wir das dann nicht für alle gleich? Die Frage konnten Sie an dieser Stelle auch nicht beantworten.
Dann sprachen Sie das Problem mit der Stiftung und die Härtefälle an. In der letzten Debatte des Sozialausschusses zu unserem Entwurf des Blindengeldgesetzes konnte Ihr Staatssekretär bisher noch keine Ausführungen machen, wie die Stiftung funktionieren soll, wie sie aufgebaut werden soll, wann sie im Prinzip geschaffen werden soll und wo das Stiftungskapital herkommt. Aussagen im Sozialausschuss zu diesem Thema gleich null. Es ist eine Behauptung,
aber ich möchte sie einmal in den Raum stellen: Es wird auch bei dieser Stiftung ein Stiftungsratsvorsitzender gesucht. Vielleicht hat man damit auch gelockt und hat mit diesem Posten Verhandlungspositionen geschaffen, indem man ihn versprochen hat an Verhandlungspartner.
Des Weiteren wurde hier angekündigt, es wird ein Blindengeldgesetz geben durch die CDU-Fraktion und die Landesregierung. Also wenn ich die Aussagen im Sozialausschuss das letzte Mal richtig verstanden habe, stand das im Sozialausschuss noch nicht fest, welche Regelung man treffen wird. Es legt die Vermutung nahe und Stimmen habe ich dazu schon gehört, dass man ebenfalls erwägt, kein Blindengeldgesetz zu machen, sondern diese Regelung, diesen Kompromiss, den Sie geschlossen haben im Rahmen eines Haushaltsbegleitgesetzes zu regeln. Das, Herr Minister, meine Damen und Herren der CDU, bedeutet dann zukünftig, dass das Blindengeld dann wieder zur Debatte steht, wenn Haushaltsdebatten in diesem Land stattfinden. Das heißt, wenn diese Regelung über ein Haushaltsbegleitgesetz erfolgen sollte, dann wird jedes Mal eine Haushaltslage entscheiden, welchen Nachteilsausgleich und in welcher Höhe ihn die Blinden bekommen. Haben wir viel Geld, gibt es vielleicht mehr, aber da wir kein Geld haben, besteht die Gefahr, dass dort auch weitere Kürzungen im Rahmen von Haushaltsdebatten vorgenommen werden können. Als Nächstes steht die Gefahr ins Haus, dass generell bei der Vergabe von Geldern für Sozialleistungen nach diesem Motto verfahren wird: Wir lassen erst einmal einen Ballon steigen, einmal sehen, wie weit er fliegen wird; wenn er platzt, können wir dann immer noch Gesetze verabschieden und Mittel verteilen. Das, Herr Minister, ist keine Sozialpolitik. Ich habe Ihnen das auch schon einmal gesagt, Ihre Sozialpolitik wird degradiert zu einer Almosenpolitik.
Sehr geehrter Herr Kollege Kubitzki, so etwas bleibt hier nicht unwidersprochen im Raum stehen. Zum einen, wenn Sie sich hier vorn hinstellen und schwindeln, dann müssen Sie schon richtig schwindeln
Verständnis dafür geäußert, dass sich Blindenverband und Landesregierung auf diesen Kompromiss geeinigt haben. Neben dem Begriff „Einigung“ steht drin, dass da zwei Seiten miteinander gesprochen haben, sich auf etwas verständigt haben und am Ende beide aus dem Raum gehen und sagen konnten, wir sind mit diesem Kompromiss einverstanden. Das haben Sie hier unterschlagen und insofern bitte ich Sie doch: Lesen Sie wenigstens Ihre eigene Pressemitteilung, bevor Sie hier ans Pult schreiten.
Ein zweiter Punkt: Wenn Sie sich hier vorn hinstellen und die Blindenhilfe als soziale Almosen, die sich Blinde erbetteln müssen, diskreditieren, ist das eine Unverschämtheit und Sie haben das Sozialsystem in der Bundesrepublik nicht verstanden.
Sozialhilfeleistungen in der Bundesrepublik dienen dazu, dass wir Menschen, die der Hilfe der Gesellschaft bedürfen, diese Hilfe auch gewähren können. Ihre Unterstellung ist eine Unverschämtheit, Sie haben das mehrfach hier gemacht. Ich kann Sie einfach nur herzlich bitten: Beschäftigen Sie sich eingehend mit unserem Sozialsystem, dann kommt vielleicht so ein Unfug hier vom Pult auch nicht zur Sprache.
Ein weiterer Punkt: Sie haben die Regelung der unter 27-Jährigen angesprochen. Selbstverständlich hat das einen Grund gehabt, warum wir dieses einkommensunabhängige Blindengeld in Höhe von 300 € für die unter 27-Jährigen eingeführt hatten. Das hing mit der besonderen Ausbildungssituation von unter 27-Jährigen zusammen. Sie hatten es aber auch angeschnitten und der Minister hat …
Der Minister hat das erläutert, diese Übergangsregelung gilt noch bis zum 31.12.2007. Diejenigen, die bis zu diesem Zeitpunkt das einkommensunabhängige Blindengeld in Höhe von 300 € beantragen als unter 27-Jährige erhalten es weiter. Das ist eine Frage von Bestandsschutz für diejenigen, die es beantragt haben, dass sie dieses Geld auch bekommen.
Ein letzter Punkt - auch das ist eine unverschämte Diskreditierung: Wenn Sie sich hier hinstellen und meinen, Sie wüssten schon wie eine Stiftung konstruiert ist, erübrigt sich mit Ihnen jegliche Diskussion darüber. Es geht nicht um irgendwelche Posten oder sonst was, es geht darum, dass tatsächlich Blinden in besonderen Lebenslagen mit dieser Stiftung auch Hilfe gewährt werden kann. Wir werden sehr genau darauf achten, wie am Ende diese Stiftungssatzung aussieht. Ich kann Ihnen nur sagen, diese Stiftungssatzung wird nur in enger Zusammenarbeit mit dem Blindenverband entsprechend erarbeitet und in Kraft gesetzt. Insofern setze ich darauf, dass die die Interessen ihres Verbandes anders vertreten, als Sie es hier vom Rednerpult vorgeben.
Ein Letztes vielleicht, auch so ein Stückchen Nachhilfe, Nachhilfemöglichkeit, wie wir hier Gesetze im Thüringer Landtag beschließen. Ein Haushaltsbegleitgesetz ist ein Gesetz. Sie sind noch nicht lange dabei, Sie wissen das vielleicht nicht so umfänglich, aber es ist durchaus üblich, dass wir mit dem Haushaltsbegleitgesetz Gesetze in Kraft setzen, manchmal auch Gesetze abschaffen, wie wir es damals erlebt haben. Insofern kann ich Sie nur herzlich einladen, wenn wir dieses Jahr die Haushaltsberatungen haben, beim Haushaltsbegleitgesetz uns auch über das Blindengeld verständigen werden, hören Sie dann aufmerksamer hin, dann entbindet Sie das vielleicht beim nächsten Mal, hier solche unqualifizierten Fragen zu stellen. Vielen Dank.