Protokoll der Sitzung vom 03.05.2007

Musterarchitektengesetze und Musteringenieurgesetze entstanden sind. Die Thematik, denke ich, ist klar. Wir haben in der Fachhochschul- und Hochschulgesetzgebung die europäischen Richtlinien zu Bachelor und Master eingeführt und damit eigentlich das Thema der Regelstudienzeiten eröffnet und damit aber auch das Thema „Europa und europäische Rechtsetzung“ eröffnet. Ich glaube, dass wir bei allen Problemen, die es nach wie vor zwischen den Kammern und der Landesregierung gibt, wie die Anhörung, die außerparlamentarische Anhörung, die Anhörung seitens der Landesregierung gezeigt hat, das Thema „Bolognaprozess“ nicht ausgeklammert werden dürfe. Wir sollten dies auf jeden Fall bedenken. Ich glaube, der Rahmen, in dem die Debatte fortgeführt werden soll und muss, ist beim parlamentarischen Abend seitens der Kammern uns gegenüber als Parlamentarier deutlich geworden und die Beratungen sollten auf Parlamentsebene nun geführt werden. Deshalb beantragte ich für meine Fraktion die Überweisung federführend an den Ausschuss für Bau und Verkehr und mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Das war alles sehr präzise, was vorgetragen wurde. Ich sehe auch keine weiteren Redeanmeldungen und wir stimmen darüber ab, an welche Ausschüsse dieser Gesetzentwurf überwiesen wird.

Als Erstes ist beantragt worden die Überweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es auch nicht. Damit ist diese Überweisung einstimmig vorgenommen worden.

Wer der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es auch nicht. Diese Überweisung ist auch einstimmig vorgenommen worden.

Wer der Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Es gibt 1 Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Mehrheitlich ist damit dieser Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überwiesen worden.

Wir stimmen über die Federführung ab. Sie soll beim Ausschuss für Bau und Verkehr liegen. Wer mit dieser Federführung einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit liegt die Federführung beim Ausschuss für Bau und Verkehr.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 und den heutigen Sitzungsvormittag. Um 14.00 Uhr beginnen wir mit der Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21

Fragestunde

und als erste Mündliche Anfrage die des Abgeordneten Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2882.

Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) Teil I

In der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nummer 1044 vom 6. Dezember 2006 (vgl. Drucksache 4/2527) hat die Landesregierung darüber informiert, dass die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen durch Anteilsübertragung auf die Thüringer Aufbaubank (TAB) per 1. Januar 2007 übergehen soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit ist die Übertragung der Anteile der GFAW auf die TAB per 1. Januar 2007 zu welchen Konditionen erfolgt?

2. Wann wurden die Anteile der GFAW an die TAB übertragen?

3. Sollten die Anteile nicht übertragen sein: Welche Gründe haben zur Verzögerung der Anteilsübertragung geführt?

4. Welche strukturellen Veränderungen werden oder wurden im Zuge der Anteilsübertragung der GFAW auf die TAB innerhalb der GFAW mit welcher Zielstellung und mit welchem Zeitplan vorgenommen?

Es antwortet Staatssekretär Dr. Spaeth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Gerstenberger wie folgt:

Frage 1: Die Übertragung ist rückwirkend zum 1. Januar 2007 erfolgt. Der Kaufpreis entspricht der Höhe des Stammkapitals.

Frage 2: Der notarielle Vertrag zur Übertragung der Geschäftsanteile wurde am 20. April dieses Jahres geschlossen.

Frage 3: Siehe Beantwortung Frage 2.

Frage 4: Nach der nunmehr erfolgten Übernahme der Gesellschafterfunktion wird die TAB gemeinsam mit der GFAW Maßnahmen zu strukturellen Veränderungen innerhalb der GFAW umsetzen. In einem ersten Schritt betreffen die Veränderungen die Ablauforganisationen der Stabsbereiche von GFAW und TAB. Hiervon sind später auch die regionalen Servicecenter betroffen. Mittelfristig wird angestrebt, auch in den operativen Bereichen der GFAW und der TAB Strukturanpassungsmaßnahmen vorzunehmen. Durch den Abbau von Doppelstrukturen, die Vereinheitlichung von Arbeitsprozessen und die Angleichung von Verwaltungsverfahren soll insbesondere über den Kosteneinsparungsaspekt hinaus auch eine einheitliche kundenfreundliche Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung angeboten werden. Ich danke Ihnen.

Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Gerstenberger, bitte.

Eine Nachfrage, Herr Staatssekretär. Es wäre sehr wünschenswert, wenn Sie noch zu viertens eine Terminierung vornehmen könnten. Wann soll denn dieses Maßnahmepaket umgesetzt sein?

Das ist noch offen, sonst hätte ich eine Terminierung schon aufgenommen.

Bis wann wird geklärt werden, wann das beendet ist?

Das kann ich Ihnen nicht sagen, sonst hätte ich es aufgenommen.

(Heiterkeit Abg. Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS)

Im Laufe der Legislatur, nehme ich an.

Ja, davon gehen wir auch aus.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke. Dann folgt die nächste Mündliche Anfrage, Abgeordneter Buse, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2883.

Danke, Frau Präsidentin.

Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) Teil II

In der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nummer 1044 vom 6. Dezember 2006 (vgl. Drucksache 4/2527) hat die Landesregierung darüber informiert, dass die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen durch Anteilsübertragung auf die Thüringer Aufbaubank (TAB) per 1. Januar 2007 übergehen soll.

In Unkenntnis der Beantwortung der vorangegangenen Mündlichen Anfrage frage ich die Landesregierung jetzt:

1. Können Aussagen getroffen werden zur Besetzung des Aufsichtsrates der an die TAB übertragenen GFAW? Wenn ja, welche Personen bzw. Vertreter von Funktionen gehören dem Aufsichtsrat an?

2. Hat der alte Aufsichtsrat in vollständiger Besetzung und unter Wahrnehmung des Mandats durch alle Aufsichtsratsmitglieder bis zur Übertragung der Anteile der GFAW an die TAB gewirkt bzw. wirkt er noch? Wenn nein: Welche Gründe wurden angeführt?

3. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung aktuell bezüglich der Sicherung der Kompetenzen beider Fördergesellschaften, um die Effizienz der Arbeits- und Wirtschaftsförderung im Freistaat

nicht zu gefährden?

Es antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrn Buse für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Satzung der GFAW wurde vor der Anteilsübertragung geändert, danach besteht der Aufsichtsrat weiterhin aus 5 Mitgliedern. Er setzt sich aus 3 Vertretern des Freistaats Thüringen und 2 Vertretern der Thüringer Aufbaubank zusammen. Eine Neubesetzung ist noch nicht erfolgt.

Zu Frage 2: Der Aufsichtsrat hat die ihm übertragenen Aufgaben in vollständiger Besetzung bis zur Übertragung der Geschäftsanteile auf die Thüringer Aufbaubank wahrgenommen. Eine Neubesetzung des Aufsichtsrats wird alsbald vorgenommen werden.

Zu Frage 3: Die Übernahme der Geschäftsanteile an der GFAW durch die Thüringer Aufbaubank wird zu einer Effizienzsteigerung sowohl bei der Arbeitsmarkt- als auch bei der Wirtschaftsförderung führen. Durch eine engere Verzahnung zwischen beiden Gesellschaften lassen sich in bestimmten Bereichen wirtschaftliche Vorteile für beide Gesellschaften sowie strukturelle Vorteile für beide Förderbereiche erzielen; die Kompetenzen beider Gesellschaften werden durch die Angliederung gestärkt.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Gerstenberger, bitte.

Herr Minister, zwei Nachfragen. Die Erste: Die Frage war eigentlich, welche Vertreter von Funktionen gehören dem Aufsichtsrat an? Jetzt haben Sie darauf verwiesen, dass drei Vertreter des Freistaats im Aufsichtsrat vertreten sein werden. Lässt sich etwas Genaueres sagen, ob Finanzministerium, Wirtschaftsministerium oder Ähnliches dort als Vertreter vorgesehen sind.

Die zweite Frage: Es hat also keine Aussage von Aufsichtsratsmitgliedern zum Ruhenlassen von Mandaten oder Abgeben von Mandaten im Vorfeld die

ser Aufgabenneuordnung gegeben?