Protokoll der Sitzung vom 03.05.2007

Zu der ersten Nachfrage - die Vertreter des Freistaats: Es werden ein Vertreter aus dem Finanzministerium und zwei Vertreter aus dem Wirtschaftsministerium sein.

Zu Ihrer zweiten Nachfrage: Es hat Gespräche mit den Vertretern im Aufsichtsrat zu der Umstrukturierung des Aufsichtsrats an sich gegeben. Es ist ja mit der Neugliederung und mit der Änderung des Gesellschaftsvertrags automatisch geschehen. Es hat keiner sein Mandat abgegeben. Der Aufsichtsrat ist neu zu besetzen, da es einen neuen Gesellschafter gibt.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Döllstedt, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2909.

Keine Straßenausbaubeitragssatzung in TambachDietharz?

In Beantwortung der Kleinen Anfrage 1008 des Abgeordneten Buse (Die Linkspartei.PDS) „Erlass von Straßenausbaubeitragssatzungen seit Inkrafttreten des Thüringer Kommunalabgabengesetzes“ hat die Landesregierung in Beantwortung auf Frage 2 in beigefügter Anlage informiert, welche Gemeinden über eine rechtskräftige Straßenausbaubeitragssatzung verfügen (vgl. Drucksache 4/2486).

In der Anlage wird die Stadt Tambach-Dietharz nicht aufgeführt, obwohl die Satzung der Stadt über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge erstmalig am 27. Dezember 1994 in Kraft getreten ist. Die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge ist erst mit der Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes im Jahre 1994 ermöglicht worden. Somit hat sich die Stadt Tambach-Dietharz vergleichsweise frühzeitig für die Form der Erhebung wiederkehrender Beiträge entschieden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welches Verfahren zur Benennung der Gemeinden, welche über eine rechtskräftige Straßenausbaubeitragssatzung verfügen, hat die Landesregierung zur Erstellung der Anlage zu Drucksache 4/2486 angewandt?

2. Wie begründet die Landesregierung ihre Entscheidung zur Anwendung des in Frage 1 nachgefragten Verfahrens und welche Erfahrungen zur Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Datenerhebung im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Verfahrens liegen der Landesregierung vor?

3. Wie begründet die Landesregierung unter Beachtung der Antwort zu Frage 2, dass die Stadt Tambach-Dietharz trotz rechtskräftiger Straßenausbaubeitragssatzung seit 1994 nicht in der Liste der Gemeinden mit einer rechtskräftigen Straßenausbaubeitragssatzung aufgeführt ist?

4. Welche weiteren Gemeinden mit rechtskräftiger Straßenausbaubeitragssatzung, die nicht auf der Liste der Gemeinden mit einer solchen aufgeführt sind, sind der Landesregierung zwischenzeitlich bekannt geworden und mit welcher Begründung sind diese Gemeinden nicht aufgeführt worden?

Es antwortet Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Döllstedt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Frage 1: Die in Drucksache 4/2486 dokumentierte Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 1008 enthält als Anlage eine Liste der Gemeinden, die eine Satzung zur Erhebung einmaliger bzw. wiederkehrender Straßenausbaubeiträge erlassen haben und bei denen kein weiterer Handlungsbedarf gesehen wurde. Diese Liste entsprach den damaligen Kenntnissen des Thüringer Innenministeriums. Sie resultierte aus den Mitteilungen der Rechtsaufsichtsbehörden.

Frage 2: Die gegenseitige Information der Kommunalaufsichtsbehörden ist ein gängiges und bewährtes Instrument. Die daraus gewonnenen Daten geben den Kenntnisstand zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder. Bei umfangreichen Abfragen sind Fehler nicht auszuschließen, neuere Erkenntnisse fließen in Fortschreibungen ein, überholte Sachverhalte werden dabei korrigiert. Klarstellen möchte ich dabei, dass es nicht Aufgabe der Rechtsaufsichtsbehörden ist, von den Gemeinden Daten zu statistischen Zwecken zu erheben. Ein solches Vorgehen widerspräche dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden.

Frage 3: Die der Antwort zur Kleinen Anfrage 1008 beigefügte Liste umfasst die Gemeinden, die nach

den damaligen Kenntnissen des Thüringer Innenministeriums eine Satzung zur Erhebung einmaliger bzw. wiederkehrender Straßenausbaubeiträge erlassen hatten und bei denen kein Handlungsbedarf gesehen wurde. Die Stadt Tambach-Dietharz war nicht in der Liste aufgeführt, weil dem Thüringer Innenministerium mitgeteilt wurde, dass die Stadt Tambach-Dietharz zwar über eine Satzung zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge verfügt, aber noch Prüfungsbedarf bestehe, ob Ausbaumaßnahmen vor dem 27. Dezember 1994 - dem Inkrafttreten der Satzung - durchgeführt wurden.

Frage 4: Keine im Sinne der Antwort zu Frage 3.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall, dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, die des Abgeordneten Kuschel, Die Linkspartei.PDSFraktion, in Drucksache 4/2937, vorgetragen durch den Abgeordneten Kalich.

Kürzungen bei Kommunalfinanzen?

Nach Medienberichterstattung (vgl. „Thüringer All- gemeine“ vom 18. April 2007) beabsichtigt die Landesregierung, die Zuweisungen aus dem Landeshaushalt an die Kommunen zu kürzen. Der Innenminister begründete dies mit einer Neuberechnung des Kommunalen Finanzausgleichs. Das Justizministerium sei aufgefordert, die Absichten des Innenministers verfassungsrechtlich zu prüfen und bis zum 20. April 2007 eine Stellungnahme abzugeben. Im Ergebnis dieser Ressortabstimmungen sollen die kommunalen Spitzenverbände über die Kürzungsabsichten der Landesregierung unterrichtet werden. Gegenwärtig erhalten die Thüringer Kommunen rund 1,55 Mrd. € aus dem Kommunalen Finanzausgleich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Um welchen Betrag soll der Kommunale Finanzausgleich in welchem Zeitraum nach Vorstellungen der Landesregierung gekürzt werden und wie wird diese Kürzung durch die Landesregierung begründet?

2. Welche Stellungnahme hat das Thüringer Justizministerium zur Absicht des Innenministeriums, den Kommunalen Finanzausgleich kürzen zu wollen, im Ergebnis einer verfassungsrechtlichen Prüfung abgegeben und welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus dieser Stellungnahme für die weitere Arbeit innerhalb der Landesregierung?

3. Welche Stellungnahmen haben die Kommunalen Spitzenverbände bisher zur angekündigten Absicht einer Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs abgegeben und welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus diesen Stellungnahmen für die weitere Arbeit innerhalb der Landesregierung?

Es antwortet Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Ich habe mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass ich dies gesagt haben soll. Ich kann dazu nur sagen, Sie müssen nicht alles glauben, was in der Zeitung steht. Üblicherweise äußere ich mich zu solchen Dingen nie, bevor nicht die Entscheidungsfindung der Landesregierung abgeschlossen ist und die jeweiligen Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden etc. erfolgt sind. Also, noch einmal konkret:

Die Entscheidungsfindung der Landesregierung zum künftigen Thüringer Finanzausgleichsgesetz für die Jahre 2008 und 2009 ist noch nicht abgeschlossen. Der Landtag wird nach dem Abschluss des Meinungsbildungsprozesses der Landesregierung zum Entwurf der Novelle des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes unverzüglich unterrichtet werden.

Zu Frage 2: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3: Da den kommunalen Spitzenverbänden noch kein entsprechender Referentenentwurf vorgelegt wurde, liegt der Landesregierung auch noch keine schriftliche Stellungnahme vor. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage. Entschuldigung, Abgeordneter Hauboldt, bitte. Ein bisschen spät.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, aus Ihrer Beantwortung der Anfrage des Kollegen Kuschel ergibt sich für mich jetzt noch eine Frage. Ist Ihnen denn ein Brief des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes bekannt an die Städte- und Gemeindeverwaltungen hinsichtlich beabsichtigter Kürzung?

Weil die Zahlen, die dort kundgetan worden sind, sind ja mit Sicherheit nicht der Presse entnommen, sondern sicherlich aus Verhandlungen in Ihrem Haus bzw. mit anderen Vertretern Ihres Hauses entstanden.

Ein solches Schreiben ist mir nicht bekannt, Herr Abgeordneter Hauboldt.

Weitere Anfragen gibt es jetzt nicht mehr. Danke schön. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Leukefeld, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2944.

Frau Präsidentin, Aufkündigung von ARGE-Verträgen in Thüringen

Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, auf der in Thüringen 21 gemeinsame Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) von Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten gebildet worden sind. Zwei Kommunen haben in Thüringen das Optionsmodell gewählt.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Kommunen bzw. Landkreisen wurden aus welchen Gründen die ARGE-Verträge inzwischen gekündigt?

2. Welche Kommunen bzw. Landkreise sind der Landesregierung darüber hinaus bekannt, in deren Stadträten bzw. Kreistagen Anträge auf Kündigung der ARGE-Verträge gestellt wurden oder ein solcher Schritt erwogen wird?

3. Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung zur getrennten Trägerschaft von Agentur für Arbeit und kommunalem Träger und wie wird er begründet?

4. Welche Konsequenzen hat die getrennte Trägerschaft aus Sicht der Landesregierung für die betroffenen Langzeitarbeitslosen?

Es antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Leukefeld für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen und Altenburg wurden die Gründungsvereinbarungen über die Errichtung von Arbeitsgemeinschaften seitens der Bundesagentur für Arbeit mit Wirkung zum 31. Dezember 2007 gekündigt. Zwischen den Landkreisen und der Bundesagentur konnte keine Einigung über die Höhe des von den Kommunen im Zusammenhang mit der Durchführung der Grundsicherung für Arbeit Suchende zu tragenden kommunalen Finanzierungsanteile an der jeweiligen ARGE erzielt werden.

Zu Frage 2: Die Landesregierung hat derzeit keine Kenntnis von weiteren Kündigungen. Eine Aussage darüber, in welchen Regionen darüber hinaus Kündigungen erwogen werden, wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt reine Spekulation.

Zu Frage 3: Die Landesregierung tritt grundsätzlich für den Erhalt der Arbeitsgemeinschaften und somit für eine einheitliche Zuständigkeit für die Leistungsbereiche des SGB II ein. Dies ist im Übrigen auch in den optierenden Kommunen gewährleistet. Der Gesetzgeber hat die Gründung von Arbeitsgemeinschaften durch die Leistungsträger nach dem SGB II, abgesehen von der Möglichkeit für optierende Kommunen, sowohl aus verwaltungsökonomischen wie auch kundenbezogenen Gründen ausdrücklich als Regelfall vorgesehen. Durch die Bildung von Arbeitsgemeinschaften kann die Tätigkeit der beiden Leistungsträger im Sinne einer effektiven Wiedereingliederung der Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt besser als bei einer getrennten Trägerschaft koordiniert werden. Vor allem steht dem Hilfeempfänger mit der ARGE nach dem Prinzip der Leistung aus einer Hand ein einheitliches Leistungs- und Beratungszentrum vor Ort zur Verfügung.

Zu Frage 4: Eine getrennte Trägerschaft ist aus Sicht der Landesregierung mit einem höheren Verwaltungsaufwand und einem höheren Abstimmungsbedarf der Träger untereinander verbunden. Dem Hilfebedürftigen steht keine einheitliche Anlaufstelle zur Verfügung und er sieht sich zwei unterschiedlichen Leistungssystemen gegenüber. Dies führt für die Betroffenen im Zusammenhang mit der Leistungsbeantragung zu einem erhöhten Aufwand, der mit dem Prinzip einer bürgerorientierten Verwaltung nur schwer zu vereinbaren ist. Leistungsanträge müssten jeweils bei der Agentur für Arbeit und beim Landratsamt gestellt werden.

Danke schön. Es gibt Nachfragen. Frau Abgeordnete Leukefeld, bitte.

Da teilen wir ja die Auffassung gemeinsam, was die getrennten Trägerschaften angeht. Ich habe trotzdem eine Nachfrage. Nun wurde ja einseitig durch die Bundesagentur gekündigt. Sie haben das auch begründet. Haben Sie mit der Bundesagentur, also mit der Regionaldirektion, Gespräche aufgenommen, um dort nachzufragen, weil es ja offensichtlich noch weitere Landkreise im Land Thüringen betrifft, also konkret: Welche Absprachen hat es mit der BA gegeben, mit der Regionaldirektion? Und zweitens, Herr Minister, wie schätzen Sie den kommunalen Anteil von 12,7 Prozent ein? Ist der real, ist der zu hoch? Können Sie noch einmal eine Aussage dazu treffen?