Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

kommt es nicht darauf an, jede Kreisgrenze zu verteidigen, sondern darauf, im Land Größe und Mut zu zeigen, diese Problematik strukturell auch anzugehen. Das machen Sie genau nicht. Das haben wir hier heute wieder erlebt.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

In diesem Sinne werden wir heute und an den nächsten Tagen noch weitere Gelegenheiten haben, diese Debatte fortzuführen. Aber so viel ist meiner Meinung nach völlig klar, Sie haben sich längst von einer Politik der sozialen Verantwortlichkeit in der Gesellschaft verabschiedet. Symptomatisch ist das, was Kollegin Lieberknecht hierzu geäußert hat. Sie hat nämlich gesagt: „Wer die Freiheit der Wirtschaft beschränken will, der will Freiheit überhaupt einschränken.“ Da frage ich Sie mal, meine Damen und Herren: Was hatten denn dann wohl die Väter des Grundgesetzes mit der bekannten Verantwortung des Eigentums im Sinn? Was hatte denn dann soziale Marktwirtschaft im Sinn, wenn es auch nicht um einen vernünftigen Interessenausgleich und damit auch in gewisser Weise die Einschränkung einer ungehemmten Freiheit von Wirtschaft und großem Kapital gegangen wäre? Das ist politische Tradition dieser Bundesrepublik, die stellen Sie und Ihre Partei prinzipiell in Frage. Da werden wir immer dagegen stehen, und zwar ganz gezielt aus demokratischem Anspruch heraus, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

(Unruhe bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Krauße, CDU: Das ist ein Westentaschendemagoge.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir hier jetzt nicht mehr vor. Damit kann ich die Aussprache schließen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen. Vereinbarungsgemäß gehen wir jetzt in eine Pause und wir treffen uns hier wieder um 15.00 Uhr.

Sehr geehrte Abgeordnete, es ist 15.01 Uhr; mit einminütiger Verspätung beginnen wir mit der Fortsetzung der Plenarsitzung. Ich hatte vorhin die Pause aufgerufen, weil heute morgen Einverständnis aller Fraktionen vorhanden war, dass wir die Aussprache zur Regierungserklärung beenden, danach in die Pause eintreten und dann fortfahren mit der Fragestunde und der Aktuellen Stunde. Da aber in der Geschäftsordnung steht, dass die Fragestunde bis spätestens 14.00 Uhr aufzurufen ist, möchte ich jetzt noch einmal das Einvernehmen herstellen, dass trotzdem jetzt die Fragestunde aufgerufen wird. Alle Fraktionen signalisieren Einverständnis.

Dann rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 27

Fragestunde

Die erste Frage ist die des Abgeordneten Kuschel, Linkspartei.PDS-Fraktion, Drucksache 4/3128.

Danke, Frau Präsidentin.

„Krisengespräche“ im Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT)?

Nach Medienberichten soll im Juni 2007 ein „Krisengespräch“ im Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen stattgefunden haben. Gesprächsthemen sollen Fragen und Probleme des weiteren Zusammenhalts der Sparkassenorganisation der beiden Bundesländer gewesen sein. In dem Gespräch soll es auch um strategische und organisatorische Fragen wie die Anbindung an die Rechenzentren Hannover oder Frankfurt/Main gegangen sein. Zudem soll die Vertragsverlängerung mit dem SGVHT-Verbandsgeschäftsführer Prof. Dr. Norbert Kleinheyer zur Sprache gekommen sein. Die Vertragsverlängerung soll durch die Landesregierung unterstützt werden. Die Sparkassenaufsicht wird durch die Landesregierung ausgeübt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche strittigen Fragen werden gegenwärtig im SGVHT diskutiert und welche Auswirkungen können sich daraus auf die Sparkassenstruktur in Thüringen ergeben?

2. Welche Positionen nehmen die Thüringer Sparkassen zur Frage der Anbindung an die Rechenzentren Hannover oder Frankfurt/Main ein und wie bewertet die Sparkassenaufsicht diese Positionierung?

3. Wann und unter welchen Voraussetzungen soll der Vertrag mit dem Thüringer SGVHT-Residenten verlängert werden und mit welcher Begründung wird diese Vertragsverlängerung durch die Thüringer Landesregierung unterstützt?

Die Frage beantwortet Staatssekretär Dr. Spaeth.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel wie folgt:

Zu Frage 1: Das Thüringer Finanzministerium übt über den SGVHT, Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, die Rechtsaufsicht aus. Personalentscheidungen sowie Entscheidungen über strategische und organisatorische Angelegenheiten sind nicht Gegenstand der Rechtsaufsicht, es sei denn, dass mit diesen Entscheidungen gegen geltendes Recht verstoßen wird. Hierfür liegen keine Anhaltspunkte vor. Für die von Ihnen begehrte Auskunft ist die Landesregierung daher nicht zuständig.

Zu Frage 2: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3: Über das Ob und das Wann von Vertragsverlängerungen der Verbandsgeschäftsführer, hierzu zählt auch der von Ihnen sogenannte Thüringer SGVHT-Resident, beschließt nach § 15 Abs. 2 Ziffer 13 der Satzung des SGVHT der Verbandsvorstand des SGVHT. Entscheidungen über Vertragsverlängerungen bedürfen weder der Zustimmung noch einer Begründung durch die Landesregierung. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Ich danke Ihnen.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Kuschel, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, können Sie noch einmal bestätigen, ob die Thüringer Landesregierung und - wenn ja - mit welcher Begründung sie eine Vertragsverlängerung mit Herrn Prof. Dr. Kleinheyer befürworten würde. Darf ich gleich die zweite Nachfrage stellen, Frau Präsidentin? Danke.

Die zweite Nachfrage: Wie will die Landesregierung ihre Sparkassenaufsichtsfunktion wahrnehmen, wenn Sie die Auffassung vertreten, dass Sie über die gegenwärtig diskutierten Fragen, wie zum Beispiel die Anbindung an das Rechenzentrum, entweder über keine Informationen verfügen oder diese nicht bewerten?

Ich fange hinten an, Frage 2: Fragen der Zweckmäßigkeit gehören zu Fragen der Fachaufsicht und liegen nicht in unserer Kompetenz. Deswegen äußere ich mich dazu nicht, sondern nur zu Fragen der Rechtsaufsicht; zu Fragen der Personalien ebenso wenig. Wenn er bestellt worden ist, können wir das nur begrüßen und freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit. Ich danke Ihnen.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordnete Dr. Klaubert, Linkspartei.PDS-Fraktion, Drucksache 4/3129.

Freiwilliges Soziales Jahr im kulturellen Bereich

Im Rahmen des Programms „Freiwilligendienste machen kompetent“ beabsichtigt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) neue Konzepte und Strukturen zu fördern, die benachteiligten jungen Menschen einen verbesserten Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe und zu kompetenzbasiertem Lernen in den Freiwilligendiensten eröffnen. Das BMFSFJ legt ein Programm auf, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert wird. Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Thüringen e.V. hat dazu ein Konzept für ein „Freiwilliges Soziales Jahr im kulturellen Bereich“ „imPuls“ erarbeitet, welches auf benachteiligte Jugendliche zielt.

Anliegen ist es, dass im Prozess der kulturellen Bildung die Jugendlichen Selbstwert entwickeln, ihr Selbstbewusstsein erweitern und sie Erfolgserlebnisse haben. Ihre Ausbildungsfähigkeit wird gefördert und gestärkt. Die Teilnehmer/-innen bringen sich in die Arbeit der Kultureinrichtung ein und haben Teil am Prozess der Entstehung von Kunst und Kultur. Gemeinsam mit den Jugendlichen werden Wege in die Selbstständigkeit erarbeitet und sie erfahren Unterstützung, über ihre Stärken eigene Lebenswege zu finden. Jugendliche werden zu Managern ihres eigenen Lebens.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind der Landesregierung das Bundesprogramm und das Thüringer Konzept „imPuls“ bekannt und wie bewertet sie diese?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, das Konzept „imPuls“ in Thüringen anzuwenden?

3. Würde die Landesregierung die Installation des Programms in Thüringen unterstützen? Welches Ministerium wäre in Thüringen der federführende Ansprechpartner?

4. Beabsichtigt die Landesregierung, ggf. Kofinanzierungsanteile für das Bundesprogramm zu übernehmen?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Ja, das Bundesprogramm „Freiwilligendienste machen kompetent“ ist der Landesregierung bekannt. Dieses neue Bundesprogramm wird grundsätzlich begrüßt, da es darauf abzielt, besonders die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter junger Menschen zu stärken und damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Das Thüringer Konzept „imPuls“ der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Thüringen e.V. wurde Ende Juni 2007 dem Ministerium übergeben. Es ist noch nicht abschließend bewertet.

Zu Frage 2: Das Konzept „imPuls“ wurde für die Ausschreibung im Rahmen des Bundesprogramms entwickelt. Die Auswahl der Projektträger erfolgt ausschließlich durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Zu Frage 3: Grundsätzlich steht die Landesregierung dem Bundesprogramm sowie der Umsetzung möglicher einzelner Projekte in Thüringen positiv gegenüber. Sofern Konzepte aus Thüringen im Rahmen des Programms umgesetzt werden, steht die Landesregierung bei Bedarf beratend zur Seite.

Zu Frage 4: Die Finanzierung des Bundesprogramms ist aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds abschließend geregelt. Eine Kofinanzierung aus Landesmitteln ist nicht notwendig.

Gibt es Nachfragen? Frau Abgeordnete Dr. Klaubert, bitte.

Ich habe zwei Nachfragen. Sie haben zur Frage 1 gesagt, dass Ihnen das Konzept im Juni im Ministerium übergeben worden ist und dass Sie noch keine abschließende Bewertung vornehmen können. Wann könnte ich damit rechnen, dass Sie diese abschließende Bewertung vorgenommen haben?

Zu Frage 4 möchte ich noch einmal nachfragen, also zur Finanzierung dieser ggf. Thüringer Projekte: Wenn es dort Finanzbedarf geben sollte, könnten Sie sich vorstellen, dass Sie durchaus aus einem

Haushaltstitel einen Betrag X zur Verfügung stellen?

Die Frage war nach Kofinanzierung gestellt und Kofinanzierung ist nicht vorgesehen im Programm. Es ist schlicht nicht vorgesehen und deswegen gibt es keinen Bedarf und deswegen kann ich mir dazu - mit Verlaub und allem Respekt - auch nicht vorstellen, dass da ein Bedarf entsteht.

Zur ersten Frage: Ich denke, dass wir in 14 Tagen so weit sein werden.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordnete Hennig, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, Drucksache 4/3139, vorgetragen durch Abgeordnete Berninger.

Ausbildungsleistung der Landesregierung und Ausscheiden von Landesbediensteten

Im Landeshaushaltsplan 2007 hatte die Landesregierung 2.383 Beamte auf Widerruf, 368 Beamte auf Probe und 654 Auszubildende veranschlagt. Diesen standen 38.065 Beamte, 13.825 Angestellte und 1.674 Arbeiter in den Dienststellen des Landes gegenüber.