Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

Gut, dann ist das jetzt so geklärt. Danke schön.

Wir kommen jetzt zur nächsten Mündlichen Anfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schubert, SPD-Fraktion, Drucksache 4/3154.

Inanspruchnahme und Wirksamkeit der Förderinstrumente „Thüringen-Stipendium“ und „Forschungsschecks“

Durch Änderung der Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung wurden im Juni 2005 die beiden Förderinstrumente „Thüringen-Stipendium“ und „Forschungsschecks“ eingeführt. Diese neuen Fördermöglichkeiten sollen u.a. zu einer verstärkten Ausrichtung der Thüringer Forschungseinrichtungen auf den Bedarf der Unternehmen beitragen sowie eine stärkere Bindung von Absolventen an Thüringer Unternehmen bewirken.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge, in welchem finanziellen Gesamtumfang, liegen jeweils im Einzelnen für das „Thüringen-Stipendium“ und für die „Forschungsschecks“ mit Stand vom 30. Juni 2007 vor?

2. Wie viele Anträge, in welchem finanziellen Gesamtumfang, wurden bisher sowohl für das „Thüringen-Stipendium“ als auch für die „Forschungsschecks" mit Stand vom 30. Juni 2007 bewilligt bzw. abgelehnt?

3. Wie bewertet die Thüringer Landesregierung den derzeitigen Bewilligungsstand und was sind die

Gründe für eine eventuell zu verzeichnende geringe Inanspruchnahme der genannten Förderinstrumente?

4. Inwieweit wurden Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von „Thüringen-Stipendium“ und Innovationsassistenten zwischenzeitlich geschaffen?

Es antwortet Herr Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schubert für die Thüringer Landesregierung wie folgt - ich werde die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantworten: Aktuell ist nach Auskunft der Thüringer Aufbaubank zum 30. Juni 2007 folgender Stand zu verzeichnen: Für das „Thüringen-Stipendium“ lagen 13 Anträge mit einem Gesamtumfang in Höhe von 190.000 € in einem beantragten Zuschussvolumen von 86.000 € vor. Davon wurden zehn Anträge mit einem Gesamtumfang von ca. 170.000 € und einem Gesamtzuschuss in Höhe von 77.000 € bewilligt. Ein Antrag in Höhe von 1.125 € wurde abgelehnt. Zwei Anträge wurden zurückgezogen. Für den „Forschungsscheck“ lagen 47 Anträge mit einem Gesamtumfang in Höhe von 21 Mio. € und einem beantragten Zuschussvolumen von 13 Mio. € vor. Davon wurden 22 Anträge mit einem Gesamtumfang von 9,2 Mio. € und einem Gesamtzuschuss in Höhe von 5,9 Mio. € bewilligt. Sechs Anträge mit einem Gesamtumfang von 2,1 Mio. € und einem beantragten Gesamtzuschuss in Höhe von 1,4 Mio. € befinden sich noch in der Bearbeitung. Acht Anträge mit einem Gesamtumfang von 5,1 Mio. € und einem beantragten Gesamtzuschuss in Höhe von 3,1 Mio. € wurden abgelehnt. Darüber hinaus wurden elf Anträge zurückgezogen.

Zu Frage 3: Der „Forschungsscheck“ hat offensichtlich den Bedarf der Thüringer Unternehmen sehr gut getroffen. Bei jedem vierten Antrag eines KMU in der einzelbetrieblichen Technologieförderung werden die erweiterten Möglichkeiten des „Forschungsschecks“ in Anspruch genommen. Beim „ThüringenStipendium“ sind die Reaktionen der Unternehmen bisher eher als zurückhaltend einzuschätzen. Ein Grund für die zurückhaltende Inanspruchnahme könnte darin liegen, dass viele Unternehmen den zukünftigen Rückgang des Angebots an qualifizierten Fachkräften gegenwärtig noch nicht als akut kritisch ansehen. Ich denke, auch hier gilt der alte Spruch: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“

Zu Frage 4: Die Kombinationsmöglichkeit von „Thüringen-Stipendium“ und Innovationsassistenten wird

gegenwärtig bei der Erarbeitung des Programms „Thüringen-Technologie“ berücksichtigt. Ein entsprechender Vorschlag muss zunächst der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden. Erst nach dieser Entscheidung kann darüber berichtet werden.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit folgt die nächste Mündliche Anfrage, Abgeordneter Pilger, SPD-Fraktion, Drucksache 4/3175.

Ausgleichszahlungen gemäß § 22 a des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

§ 22 a des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft sieht Ausgleichszahlungen für Förderschulen, Förderberufsschulen und Berufsschulförderklassen für die Jahre 2006 und 2007 vor, wenn diese trotz nachgewiesener wirtschaftlicher Betriebsführung mit den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln ihren Finanzbedarf nicht abdecken können. Die Bearbeitung der Anträge auf Ausgleichszahlungen für 2006 hat sich bis zum vergangenen Herbst hingezogen; für 2007 sind bisher dem Vernehmen nach noch keine Ausgleichszahlungen erfolgt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Ausgleichszahlungen für 2007 liegen bislang vor?

2. Zu welchem konkreten Zeitpunkt ist mit einer Entscheidung über diese Anträge zu rechnen?

3. Zu welchem konkreten Zeitpunkt erhalten die Schulträger einen Zuwendungsbescheid?

4. Zu welchem konkreten Zeitpunkt ist mit einer Zuwendungsauszahlung zu rechnen?

Es antwortet Staatssekretär Eberhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pilger beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Derzeit liegen 23 Anträge von Schulträgern vor, die die gesetzlichen Voraussetzungen des § 22 a des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft erfüllen; zur Präzisierung: 17

Träger von Förderschulen und 6 Träger von berufsbildenden Schulen.

Zu Frage 2: Mit einer Entscheidung ist im Herbst 2007 zu rechnen.

Zu Frage 3: Die Schulträger erhalten die entsprechenden Bescheide unmittelbar nach der Entscheidung.

Zu Frage 4: Die Anordnungen der Auszahlungen erfolgen unverzüglich nach Bestandskraft der entsprechenden Bescheide.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Dr. Pidde, SPD-Fraktion, Drucksache 4/3177, vorgetragen durch Abgeordneten Eckardt.

Ausbau der A 4 - Hörselbergumfahrung

In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage 1985 zur Hörselbergumfahrung - Drucksache 4/3155 - führte der Thüringer Verkehrsminister aus, dass das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bundesautobahn A 4 - Hörselbergumfahrung - mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 28. Januar 2004 abgeschlossen wurde. Ein gesondertes Planfeststellungsverfahren für die Anschlussstelle Sättelstädt wurde mit Beschluss vom 9. November 2005 abgeschlossen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum waren zwei voneinander unabhängige Planfeststellungsverfahren für die geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hörselbergumfahrung erforderlich?

2. Wann wurden die beiden Verfahren begonnen und was sind die Gründe dafür, dass das Planfeststellungsverfahren für die Anschlussstelle Sättelstädt erst 21 Monate nach dem Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bundesautobahn A 4 - Hörselbergumfahrung - vorlag?

Es antwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Pidde beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zunächst war der Neubau der Anschlussstelle Sättelstädt von den betroffenen Gemeinden nicht gewollt. Erst im laufenden Verfahren für den Ausbau der Bundesautobahn A 4 hat sich diese Meinung geändert und es wurde der Wunsch nach einer zusätzlichen Anschlussstelle vorgebracht. Um den zeitlichen Ablauf des laufenden Verfahrens nicht zu gefährden, wurde der Neubau der Anschlussstelle in einem eigenständigen Verfahren als Ergänzung zum Ausbau der Bundesautobahn A 4 durchgeführt.

Zu Frage 2: Mit Schreiben vom 18. Dezember 2001 wurde die Durchführung eines Anhörungsverfahrens für den Ausbau der Bundesautobahn A 4 beantragt. Mit Einleitungsverfügung vom 21. Januar 2002 hat die Anhörungsbehörde die Anhörung zum Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Für die Anschlussstelle Sättelstädt wurde die Durchführung eines Anhörungsverfahrens am 7. September 2004 beantragt und am 22. September 2004 von der Anhörungsbehörde eingeleitet. Das Verfahren für die zusätzliche Anschlussstelle konnte erst eingeleitet werden, nachdem der Bund dem Bau der zusätzlichen Anschlussstelle zugestimmt und die Bereitschaft zur Kostenübernahme erklärt hat.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kann ich die nächste Mündliche Anfrage aufrufen, Abgeordneter Höhn, SPD-Fraktion, Drucksache 4/3182, vorgetragen durch Abgeordnete Taubert.

Errichtung von Photovoltaik-Anlagen in denkmalgeschützten Ensembles

Mir sind Fälle bekannt, wonach die Errichtung o.g. Anlagen in denkmalgeschützten Innenstadtensembles aufgrund ablehnender Stellungnahmen der Landesfachbehörde für Denkmalschutz von den unteren Baubehörden abschlägig beschieden werden mussten. Begründet wird dies u. a. damit, dass der Schutz des „überlieferten Erscheinungsbildes“ Vorrang vor privaten wirtschaftlichen Interessen habe. Weiterhin wird als Begründung für die Ablehnung eine aus dem Jahr 1999 stammende Feststellung der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger herangezogen, in der Baudenkmale in der Regel keine geeigneten Objekte für die Installation von Photovoltaikanlagen seien. Andererseits gibt es in Thüringen bereits eine Reihe von Genehmigungen solcher Anlagen auf Einzeldenkmalen wie z.B. Kirchendächern. Demnach hätten in solchen Fällen Besitzer derartiger Immobilien nicht die Möglichkeit, regenerative Energien zu erzeugen und einzuspeisen. Ein Verstoß gegen den verfassungsmäßig verankerten Gleichheitsgrundsatz

wäre nach meiner Meinung zumindest nicht auszuschließen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Lässt nach Auffassung der Landesregierung die Auslegung der entsprechenden Vorschriften des Thüringer Denkmalschutzgesetzes eine Entscheidung im Einzelfall auch für Vorhaben in denkmalgeschützten Ensembles zu, wenn nein, warum nicht?

2. Warum sind unterschiedliche Einzelfallentscheidungen zwischen denkmalgeschützten Ensembles und Einzeldenkmalen bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf der Grundlage des Thüringer Denkmalschutzgesetzes nach Auffassung der Landesregierung derzeit zulässig?

3. In welcher Weise sieht die Landesregierung Möglichkeiten, Besitzern von Immobilien in denkmalgeschützten Ensembles die Erzeugung regenerativen Stromes mittels Photovoltaikanlagen zu ermöglichen?

4. Sieht die Landesregierung Bedarf an einer Novellierung des Thüringer Denkmalschutzgesetzes, um künftig eine Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger bei der Errichtung solcher Anlagen zu verhindern, wenn ja, in welcher Weise?

Es antwortet Staatssekretär Prof. Dr. Bauer-Wabnegg.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Höhn beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt: