Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktion der Linkspartei.PDS bleibt mal wieder ihrer Tradition treu. Ungeachtet der finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen sollen Landesregierung und Regionaldirektion der BA mal eben Bundesgesetze ändern und Millionen von Euro Steuergelder bereitstellen, um die Probleme am Arbeitsmarkt durch öffentlich finanzierte Arbeit zu lösen. Dieser Antrag geht somit noch deutlich über das vom Bundesminister in der vorletzten Woche angekündigte Programm „Kommunal-Kombi“ hinaus, das sich in Thüringen nur auf neun Landkreise und kreisfreie Städte konzentrieren würde und auch lediglich einen Zuschuss für die Kommunen, aber keine Vollfinanzierung vorsieht, wie wir alle wissen.
Meine Damen und Herren, ich möchte, bevor ich auf den Antrag detailliert eingehe, gleich vorausschicken, dass der derzeitige konjunkturelle Aufschwung deutlich stärkere Effekte auf dem Arbeitsmarkt zeigt, als dies durch zusätzliche Fördermaßnahmen geschehen kann. Ich erinnere noch mal daran, wir haben derzeit eine Arbeitslosenquote von 12,6 Prozent, das ist die niedrigste unter den neuen Bundesländern und die niedrigste seit der Wende. Dies bestätigt letztendlich auch die alte Regel: Die beste Arbeitsmarktpolitik ist immer noch eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik.
Die Langzeitarbeitslosen im SGB II profitieren derzeit zwar nicht ganz so stark von der Sache wie die Kurzzeitarbeitslosen aus dem SGB III, aber auch in dieser Gruppe ist die Arbeitslosigkeit derzeit immerhin um 10 Prozent geringer als im Juni des vergangenen Jahres. Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass die Anzahl der SGB-II-Bedarfsgemeinschaften in Thüringen im Vorjahresvergleich um 15.300 gesunken ist. Im Übrigen liegt in Thüringen der Anteil der Arbeitslosengeld-II-Empfänger an allen Erwerbspersonen bei etwa 17 Prozent. Zum Vergleich: in Sachsen-Anhalt sind es über 23 Prozent, in Sachsen fast 20 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern 24 Prozent, in Brandenburg deutlich über 19 Prozent und im rot-ro
Ich will das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit und damit der strukturellen Arbeitslosigkeit, die auch nach meiner Auffassung immer noch zu hoch ist, nicht kleinreden. Es sind sicher weitere gezielte Maßnahmen und Initiativen notwendig, um vor allem Langzeitarbeitslosen und Jugendlichen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Man muss aber auch einmal die Relationen aufzeigen und zurechtrücken.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der Linkspartei.PDS hat im Antrag das von der Bundesagentur für Arbeit mit Unterstützung der Landesregierung in Schmölln begonnene Modellprojekt „Bürgerarbeit“ aufgegriffen und hierzu weitere Modifikationen vorgeschlagen. Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei „Bürgerarbeit“ um ein Modellprojekt handelt. Der Charakter eines Modellprojekts ist es, dass man zumindest einmal erste Ergebnisse abwartet, bis man es bewertet oder gar seine flächendeckende Ausweitung fordert.
Meine Damen und Herren, das sollte auch für Schmölln gelten. Das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ wurde gerade erst mit der Auswahl der Teilnehmer und der zusätzlichen gemeinnützigen Stellen sowie der ersten Welle der Stellenbesetzung am 1. Juli gestartet. Dann geht es blockweise weiter, so dass das volle Kontingent von maximal 180 Stellen wahrscheinlich im September besetzt ist. Die Laufzeit, das wissen Sie auch, ist zunächst auf ein Jahr begrenzt und die Landesregierung sieht deshalb keine Veranlassung, mit der Regionaldirektion ohne Kenntnis der in Schmölln erreichten Ergebnisse und eventuell bestehender Probleme eine Ausweitung für eine Vielzahl von Projekten mit 2.000 Stellen vorzunehmen. Sie wissen, meine Damen und Herren, im Übrigen genauso gut wie wir, dass Änderungen im SGB II und im Bundeshaushaltsrecht nicht von der Landesregierung oder gar von der Regionaldirektion der BA mal einfach so beschlossen werden können. Das obliegt immer noch dem Bundesgesetzgeber. Hier will ich noch einmal kurz auf das angekündigte Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ eingehen. Es gibt bislang dazu lediglich die Ankündigung des Bundesarbeitsministers und ein paar Eckpunkte des Programms. Das Bundeskabinett hat diese zur Kenntnis genommen, aber noch kein Programm beschlossen. Mit den Ländern und Kommunen wurde darüber bislang überhaupt nicht gesprochen. Wie Sie wissen, soll der maximale Zuschuss für zusätzliche, wohlgemerkt gemeinwohlorientierte Arbeitsplätze in den Kommunen bei 500 € monatlich liegen. Es ist meines
Erachtens doch sehr diskussionsbedürftig, ob sich die Kommunen in den neuen Ländern und dort vor allem in den strukturschwächsten Regionen eine hohe Mitfinanzierung überhaupt leisten können. Selbst wenn wir eine begrenzte Mitfinanzierung aus dem ESF hinbekommen würden - das ist nach meiner Kenntnis zumindest in allen neuen Ländern die wohl einzige landesseitige Mitfinanzierungsmöglichkeit -, so kommen wir mit Sicherheit nicht auf die angestrebten 100 Prozent. Es wäre also dringend an der Zeit, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Länder einmal zu einem Gespräch einlädt, um gemeinsam über die Eckwerte und die notwendigen Konditionen dieses Programms zu reden. Dazu können dann sowohl Sachsen-Anhalt als auch Thüringen zumindest erste Erfahrungen mit der „Bürgerarbeit“ einbringen, die sich insbesondere auf den konzeptionellen Ansatz und die Finanzierung konzentrieren würden. Dass es bis dahin Ergebnisse der Bürgerarbeitsprojekte geben wird, glaube ich aber nicht. Zudem sieht die Landesregierung nach wie vor und aus guten Gründen, die ich hier schon oft erläutert habe, die Priorität beim ersten Arbeitsmarkt. Vorrang hat deshalb die weitere Förderung von Qualifizierung bzw. von Aus- und Weiterbildung sowie die Unterstützung von Arbeitsplätzen in Wirtschaftsunternehmen. Nach dieser eher, sagen wir einmal, grundsätzlichen Betrachtung Ihres Antrags möchte ich jetzt auf die von Ihnen geforderten Rahmenbedingungen eingehen, da diese auch auf das jetzt begonnene Modellprojekt „Bürgerarbeit“ in Schmölln zielen.
Meine Damen und Herren, ich hatte bereits deutlich gemacht, dass es der Landesregierung nicht möglich ist, die finanziellen Mittel für das Arbeitslosengeld II, für die Kosten der Unterkunft und Heizung und die des Eingliederungstitels II in einem Topf zusammenzuführen. Es handelt sich vorrangig dabei nämlich um Haushaltsmittel des Bundes, über die dann letztendlich auch der Bund entscheiden muss. Insofern gibt es - einmal ungeachtet der grundsätzlichen Frage, ob das überhaupt sinnvoll und zielführend wäre - derzeit auch keine Initiative mit der Regionaldirektion, Modellprojekte auf 2.000 Stellen überhaupt auszuweiten. Die Fraktion der Linkspartei.PDS fordert die Landesregierung auf, zur anteiligen Finanzierung des Projekts 10 Mio. € jährlich an Landesmitteln und Mitteln des Landes-ESF zur Verfügung zu stellen. Da ich die Ausweitung auf 2.000 Stellen nicht unterstützen kann, erübrigt sich darauf sicher auch eine Antwort.
Ich möchte trotzdem darauf hinweisen, dass das TMWTA das Modellprojekt zur Bürgerarbeit in Schmölln mit Landesmitteln unterstützen wird und wir zudem gespannt auf ein Gespräch mit dem Bundesarbeitsministerium zum Thema „Kommunal-Kombi“ warten. Die Fraktion der Linkspartei.PDS fordert,
die Beschäftigungsverhältnisse mit einem Verdienst von 1.400 € brutto monatlich für eine Vollzeitstelle existenzsichernd auszugestalten.
Meine Damen und Herren, die Beschäftigungsdauer für Bürgerarbeit liegt bei 30 Stunden in der Woche, dies ist bei der Betrachtung der Vergütung natürlich auch zu beachten. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass es dem primären Ziel der Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt nicht dienlich sein kann, wenn mit der öffentlich geförderten gemeinwohlorientierten Arbeit ein höherer Verdienst erreicht wäre als in vielen Bereichen des ersten Arbeitsmarktes. Darüber haben wir bereits gestern diskutiert. Öffentlich geförderte gemeinwohlorientierte Arbeit kann immer nur eine Zwischenstufe auf dem Weg zur regulären Beschäftigung sein.
Abschließend möchte ich noch auf zwei weitere Punkte des Antrags eingehen. Die Linkspartei.PDS fordert, bei der Auswahl der Langzeitarbeitslosen für öffentlich finanzierte Beschäftigung das Prinzip der Freiwilligkeit anzuwenden. Dies würde allerdings dem im SGB II angelegten Grundprinzip „Fördern und Fordern“ widersprechen und kommt daher überhaupt nicht in Betracht. Die Hilfebedürftigen haben nach § 2 Abs. 1 SGB II erstens alle Möglichkeiten der Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen, zweitens in eigener Verantwortung ihre Arbeitskraft zur Beschaffung ihres Lebensunterhalts einzusetzen und drittens - und da kommt es - zumutbare Arbeitsgelegenheiten anzunehmen, ggf. auch gemeinwohlorientierte Arbeit.
Ferner verdeutlichen die geforderten Mindestbeschäftigungszeiten in Ihrem Antrag von drei Jahren bzw. sogar unbefristete Arbeitsverhältnisse für über 55Jährige, dass es bei der von Ihnen beantragten Initiative anscheinend nicht um ein Modellprojekt, sondern um eine dauerhafte Etablierung eines steuerfinanzierten Arbeitsmarkts gehen soll.
1. Der vorliegende Antrag setzt die Tradition unrealistischer Forderungen der Linkspartei.PDS fort. Den Bürgerinnen und Bürgern soll suggeriert werden, dass es der Staat mit üppigen Fördermitteln schon irgendwie richten kann. Die marktwirtschaftlichen Grundprinzipien und Realitäten werden ignoriert. Planwirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse sollen das Problem lösen.
2. Sie sind auch nicht bereit, zumindest erste Ergebnisse der Modellprojekte abzuwarten, sondern Sie wissen wie immer und wie üblich alles schon besser und im Voraus.
Frau Präsidentin, Herr Minister, zu zwei, drei Sachen würde ich doch gerne noch mal etwas sagen. Wir wissen alles im Voraus und können nicht abwarten: Ich muss Ihnen sagen, es gibt bundesweit viele Erfahrungen bei der Umsetzung solcher Modellprojekte auch im größeren Stil; ich erinnere an Mecklenburg-Vorpommern; ich erinnere an das Modellprojekt, was in Berlin läuft, mit 2.500 Stellen, wo wir zugegebenermaßen auch mal ein bisschen hingeguckt haben, wie das funktionieren kann. Insofern müssen wir wirklich nicht Schmölln abwarten, was nun passiert und was da für Erkenntnisse rauskommen.
Das Zweite, was ich sagen wollte, ist: Sie sagen, man muss die Relationen ein bisschen zurechtrücken, weil wir 2.000 solcher Stellen fordern. Wir haben - und da nehme ich wirklich die niedrigste Zahl - 63.000 Langzeitarbeitslose. Nun sage ich Ihnen ganz ehrlich, bei 63.000 Langzeitarbeitslosen zu 2.000 solcher Stellen, die zudem eine doppelte Wirkung entfalten, nämlich indem sie auch für Kommunen, für freie Träger in der gemeinwohlorientierten Arbeit nützlich sind, da kann ich keine falsche Relation sehen. Das ist eher sogar noch ein bisschen zu wenig.
Das Dritte, was ich sagen wollte, ist: Sie sagen, das ist alles realitätsfern. Ein Arbeitsloser kostet im Jahresdurchschnitt 20.000 €. Diese 1.400 €, von denen wir reden, entsprechen fast genau den durchschnittlichen Kosten der bisherigen Arbeitsförderung einschließlich Ein-Euro-Jobs. Nach Berechnung von Wirtschaftsforschern liegt das bei 1.378 €. Da frage ich mich, was da unrealistisch ist? Ich meine, so wie man sich vielleicht nicht um 50 Cent beim Mindestlohn streiten sollte, muss man sich auch nicht unbedingt streiten, ob das nun 1.350 € sind wie in Erfurt oder 1.400 €. Aber so einen Maßstab anzuvisieren, das existenzsichernd zu machen, das halte ich schon für sinnvoll und für notwendig. Diese Forderung, nehmen Sie mir es nicht übel, werden wir auch immer wieder erneuern.
Ich würde gern noch einen vierten Punkt ansprechen, das ist der Punkt „ältere Arbeitnehmer und ein solches unbefristetes Arbeitsverhältnis“. Wissen Sie, mit Hartz IV - ich will jetzt nicht noch mal die ganze Argumentation aufmachen - kommen Menschen mit einer lebenslangen Arbeitsbiografie unter Umständen innerhalb eines Jahres respektive eineinhalb Jahren in Hartz IV und sitzen da fest und haben dann kaum eine Chance. Meinen Sie denn nicht, dass es wirklich zu den Rahmenbedingungen von Politik und zum Umgang gehört, diesen Menschen auch einen würdigen Übergang in Rente zu sichern? Ich halte das für das Minimalste, dass man darüber nachdenkt, wie man dort Lösungen findet. Mit unserem Vorschlag unterbreiten wir ein Angebot.
Wenn Sie das ablehnen, dass es funktioniert, dass es finanzierbar ist, dann ist das von Ihrer Seite auch ein deutliches Signal an die Öffentlichkeit und an Betroffene. Die können das dann schon bewerten.
Das Letzte, was ich sagen möchte, ist die Frage nach der Deckungsfähigkeit. Ich glaube, wir hatten das gestern schon angesprochen. Der Abgeordnete Günther hatte das auch gesagt mit den Aktiv-/Passivmitteln. Da ist genug Geld da. Im vergangenen Jahr gab es bei der Bundesagentur 11 Mrd. € Überschuss. In diesem Jahr rechnet man mit 5,5 Mrd. €. Da frage ich mich doch, warum es die 15-prozentige Sperre, das ist 1 Mrd. €, immer noch gibt? Wenn Sie die nämlich als Eingliederungstitel ausreichen würden, da wäre auch noch mal Geld da vor Ort, um so etwas zu finanzieren. Die Deckungsfähigkeit zu beantragen über eine Bundesratsinitiative, das haben wir hier schon mehrfach gefordert. Sie haben es nicht getan. Warten wir mal weiter ab. Ich meine, es kann durch die Große Koalition, die Sie beide vertreten, in Angriff genommen werden, dass dies aufgehoben wird. Ansonsten sage ich mal, der Aktiv-/Passivtransfer, der Modellvorschlag von der Diakonie, die Option sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die im Detail durchgerechnet, ist ein NullSummen-Spiel. Das kostet nicht mehr, das kann man machen, man muss es politisch nur wollen. Danke.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache und komme zur Abstimmung.
Es ist vorgeschlagen, den Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön.
Ich komme zur Abstimmung direkt über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/3042. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Danke. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe die erste Mündliche Anfrage in Drucksache 4/3169 des Abgeordneten Dr. Schubert, SPD-Fraktion, auf.
Nachtragshaushalt 2007 zur Ausreichung von Mitteln aus den EU-Strukturfonds in der Förderperiode 2007 bis 2013?
In der Förderperiode 2007 bis 2013 stehen dem Freistaat Thüringen noch einmal umfangreiche EU-Fördermittel zur Strukturförderung in Thüringen zur Verfügung. Im Thüringer Landeshaushalt 2007 wurden jedoch bei dessen Aufstellung im Jahr 2005 wegen damals noch unklarer finanzieller Ausstattung so gut wie keine Ausgaben für diese neue 4. EU-Förderperiode veranschlagt. Lediglich eine Reihe von Leertiteln wurde im Haushaltsplan eingerichtet.
1. Welche der vom Freistaat Thüringen bei der EUKommission eingereichten Operationellen Programme wurden wann von der EU genehmigt, bzw. wann ist mit deren Genehmigung zu rechnen?
2. Aus welchen der Strukturfonds sollen nach den Planungen der Landesregierung im Haushaltsjahr 2007 Ausgaben in welcher Höhe für welchen Verwendungszweck geleistet werden?
3. Hält die Thüringer Landesregierung für die Verausgabung der unter Frage 2 genannten Mittel einen Nachtragshaushalt 2007 für erforderlich, wenn nein, warum nicht?
4. Wenn Drittens mit Ja beantwortet wird, wann ist mit der Vorlage eines Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2007 zu rechnen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schubert für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Nach Einschätzung des aktuellen Verhandlungsstands mit der Europäischen Kommission wird das Operationelle Programm des Freistaats Thüringen für den Einsatz des Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung, sprich für den EFRE, in der Förderperiode 2007 bis 2013 voraussichtlich im September 2007 genehmigt werden. Die Verhandlungen zum Operationellen Programm des Freistaats Thüringen für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds, also des ESF, in der Förderperiode 2007 bis 2013 sind abgeschlossen. Mit dem Genehmigungsschreiben wird im Juli dieses Jahres gerechnet.
Zu Frage 2: Die Thüringer Landesregierung prüft, inwieweit im Haushaltsjahr 2007 aus dem Kapitel 07 02 aus folgenden Titeln Mittel aus dem EFRE bereitgestellt werden können - Dr. Schubert, das brauchen Sie jetzt nicht mitzuschreiben, lesen Sie am besten nachher das Wortprotokoll -: aus dem Titel 683 88 „Zuschüsse an private Unternehmen“ Haushaltsmittel in Höhe von 7.556.400 €, aus dem Titel 686 88 „Sonstige Zuschüsse“ Haushaltsmittel in Höhe von 417.000 €, aus dem Titel 761 88 „Neu-, Um- und Ausbau der Landesstraßen einschließlich Brücken“ Haushaltsmittel in Höhe von 1.900.000 €, aus dem Titel 781 88 „Baumaßnahmen“ Haushaltsmittel in Höhe von 1.500.000 €, aus dem Titel 883 88 „Zuweisung für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände“ Haushaltsmittel in Höhe von 5.380.000 €, aus dem Titel 887 88 „Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände“ Haushaltsmittel in Höhe von 20.500.000 €, aus dem Titel 892 88 „Zuwendungen für Investitionen an private Unternehmen“ Haushaltsmittel in Höhe von 13 Mio. € und aus dem Titel 893 88 „Zuschüsse für Investitionen an sonstige Infrastrukturmaßnahmen“ Haushaltsmittel in Höhe von 8.394.400 €. Es wird außerdem geprüft, ob aus dem ESF Mittel in Höhe von 18 Mio. € aus dem Titel 686 75 - „arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Maßnahmen der beruflichen Bildung Anteil ESF“ in Kapitel 07 08 bereitgestellt werden können.