2. Wie hoch ist die Gemeinde Vogtländisches Oberland gegenwärtig verschuldet und wie stellt sich die dauernde Leistungsfähigkeit gegenwärtig dar (eben- falls bitte Angaben absolut und pro Einwohner)?
3. Wie werden sich voraussichtlich die Verschuldung und die dauernde Leistungsfähigkeit der neuen Gemeinde Langenwetzendorf mit Inkrafttreten der Fusion mittelfristig entwickeln (bitte Angaben absolut und pro Einwohner)?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sedlacik beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Frage 1: Die Gemeinde Langenwetzendorf hatte nach der letzten amtlichen Statistik zum 31. Dezember 2006 Schulden in Höhe von 3.647.000 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 980 € bei 3.720 Einwohnern. Die Berechnung der dauernden Leistungsfähigkeit weist durchweg Überschüsse aus.
Frage 2: Die Gemeinde Vogtländisches Oberland hatte nach der letzten amtlichen Statistik zum 31. Dezember 2006 Schulden in Höhe von 978.000 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 314 € bei 3.115 Einwohnern. Die Berechnung der
Frage 3: Der Schuldenstand nach dem Zusammenschluss der beiden Gemeinden errechnet sich durch Addition der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten Schulden. Er beträgt dann ca. 4,625 Mio. € zuzüglich bzw. abzüglich der im Jahr 2007 nach dem Ergebnis der Jahresrechnung getätigten Neuverschuldung bzw. Tilgung. Ausgehend von einer Einwohnerzahl von 6.835 Einwohnern entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung von ca. 676 €. Die Berechnung der dauernden Leistungsfähigkeit dürfte weiterhin Überschüsse ausweisen.
Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3301.
Der Chef des Europäischen Informations-Zentrums in der Thüringer Staatskanzlei Dr. Dietmar Görgmaier soll die Verwaltung der Landeshauptstadt Erfurt als „Saustall“ und „Luschenverwaltung“ bezeichnet haben (vgl. die Berichterstattung in der „Thüringischen Lan- deszeitung“ vom 30. August und 31. August 2007).
1. Worauf bezieht sich konkret die Einschätzung des Chefs des Europäischen Informations-Zentrums in der Thüringer Staatskanzlei, wonach die Verwaltung der Landeshauptstadt ein „Saustall“ und eine „Luschenverwaltung“ sei?
2. Wie ist die Tätigkeit von Herrn Dr. D. Görgmaier als Chef des Europäischen Informations-Zentrums in der Staatskanzlei vertraglich geregelt?
3. Inwieweit unterliegt der Chef des Europäischen Informations-Zentrums in der Staatskanzlei (in Ab- hängigkeit der Beantwortung der Frage 2) der beamtenrechtlichen oder anderweitigen Neutralitätspflicht?
4. Was hat die gestrichelte Darstellung des Europäischen Informations-Zentrums im Organigramm der Thüringer Staatskanzlei und dessen kursive Darstellung im Organisationsplan der Thüringer Staatskanzlei (Abt. 3) zu bedeuten?
Für die Landesregierung antwortet in Vertretung der Staatskanzlei das Justizministerium, Minister Schliemann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich antworte in Vertretung des Ministers Wucherpfennig, der heute leider abwesend ist und beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel für die Landesregierung wie folgt.
Zunächst eine Vorbemerkung: Es gehört nicht zu den Aufgaben der Landesregierung und ihr angegliederter Institutionen, Zensuren für Kommunalverwaltungen zu verteilen oder diese in anderer Weise zu bewerten. Allerdings werden die in der Fragestellung wiedergegebenen Äußerungen von dem Betroffenen so nicht bestätigt.
Zu Frage 2: Herr Dr. Görgmeier betreut aufgrund eines Honorarvertrags das Europäische InformationsZentrum.
Zu Frage 3: Als Ruhestandsbeamter unterliegt Herr Dr. Görgmeier gemäß § 81 Abs. 2 Thüringer Beamtengesetz den beamtenrechtlichen Pflichten nur noch in eingeschränktem Umfang. Dazu gehören u.a. keine Betätigung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, keine Bestrebungen zur Beeinträchtigung des Bestands oder der Sicherheit der Bundesrepublik, Amtsverschwiegenheit und das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken.
Zu Frage 4: Die Thüringer Staatskanzlei ist aufgrund einer Vereinbarung mit der Europäischen Kommission, die Vereinbarung ist datiert vom 23. Mai 2002, Träger des Europäischen Informations-Zentrums. Damit ist das Europäische Informations-Zentrum kein originärer organisatorischer Teil der Thüringer Staatskanzlei und dieses, dass es nicht originär ist, soll in der gestrichelten Linie zum Ausdruck gebracht werden.
Ist die Anstellung eines Chefs des Europäischen Informations-Zentrums nur eine Übergangslösung oder soll das dauerhaft erfolgen und inwieweit sieht sich
die Landesregierung veranlasst, wenn in einer Tageszeitung nach Ihren Aussagen offensichtlich einem mit Honorarvertrag durch die Landesregierung angestellten Leiter einer Behörde derartige Aussagen unterstellt werden, die möglicherweise klarzustellen oder richtigzustellen, oder weshalb haben Sie das unterlassen?
Herr Abgeordneter Kuschel, ich bitte zu respektieren, dass ich nicht originär hier antworten kann, sondern eigentlich nur heute Sprecher bin. Die Fragen, die Sie gestellt haben, werden durch die Landesregierung eine Antwort in schriftlicher Form erhalten.
Danke. Gibt es weitere Nachfragen aus dem Haus? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die letzte Mündliche Anfrage für heute auf. Abgeordneter Gentzel, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/3358.
Am 30. März 2007 richtete ich unter der Überschrift „Neustrukturierung der Polizei (OPTOPOL) und notwendiger Investitionsbedarf“ eine Kleine Anfrage an die Landesregierung (Kleine Anfrage Nummer 1275). Am 3. April 2007 stellte ich zwei weitere Kleine Anfragen an die Landesregierung, die die Überschriften „Neustrukturierung der Thüringer Polizei (OPTOPOL) und Personalentwicklung (II)“ (Kleine Anfrage Num- mer 1283) und „Neustrukturierung der Thüringer Polizei (OPTOPOL) und Personalentwicklung (III)“ (Klei- ne Anfrage Nummer 1284) trugen.
Am 23. Mai 2007 teilte Innenminister Dr. Gasser namens der Landesregierung jeweils gesondert mit, dass er die Fragen 1 bis 4 aus der Kleinen Anfrage Nummer 1275 unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen nicht beantworte (vgl. Drucksache 4/3073). Ebenso beantwortete der Innenminister die Fragen 1 bis 10 aus der Kleinen Anfrage Nummer 1283 und die Fragen 1 bis 3 aus der Kleinen Anfrage Nummer 1284 unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen nicht (vgl. Drucksache 4/3078/3079). Erklärend führte der Innenminister weiter aus, dass die Landesregierung ihre Willensbildung zu den in den Kleinen Anfragen angesprochenen Themen noch nicht abgeschlossen habe.
1. Auf welche der in Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Verfassung des Freistaats Thüringen genannten beiden Nummern bezieht sich die Landesregierung bei der Verweigerung ihrer Antworten auf die genannten Kleinen Anfragen mit den Nummern 1275, 1283 und 1284 (vgl. Drucksachen 4/3073/3078/3079) konkret?
2. Welche Begründung gibt die Landesregierung nach Artikel 67 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen für ihre Antwortverweigerung zu den in den genannten drei Kleinen Anfragen aufgeworfenen Fragen in Bezug auf die in Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nummern 1 oder 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen genannten Antwortverweigerungsgründe?
3. Zu welchen Ergebnissen ist die Landesregierung aktuell im Rahmen ihrer Willensbildung zu den Sachverhalten und Themen gelangt, die in den genannten drei Kleinen Anfragen thematisiert werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gentzel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Gestatten Sie mir bitte zunächst eine Vorbemerkung. Ich habe die drei von Ihnen, Herr Gentzel, gestellten Kleinen Anfragen nicht beantwortet, nicht beantworten können, weil sie so für die Landesregierung bislang noch nicht beantwortbar waren. Sie wissen selbst, dass das Gesetz zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Thüringer Polizei derzeit im Innenausschuss beraten wird. Erst nachdem der Landtag darüber beschlossen hat, kann innerhalb der Landesregierung die Willensbildung über die konkrete Umsetzung des Projekts OPTOPOL abgeschlossen werden. Erst dann kann konkret geplant und mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden und erst dann lassen sich die von Ihnen gestellten Fragen beantworten. Dass wir aber andererseits gern bereit waren, über den aktuellen Stand der Erkenntnisse der Projektgruppe OPTOPOL zu informieren, zeigt zum Beispiel die Broschüre, die allen Abgeordneten des Thüringer Landtags bereits Anfang Juni zugeleitet wurde. Auch die umfangreiche Stellungnahme des Projektleiters, die dem Innenausschuss anlässlich der Anhörung in der letzten Woche zugegangen ist, unterstreicht diese Informationsbereitschaft. Sofern weiterer Informationsbedarf bestehen sollte, stehe ich Ihnen im Innenausschuss gern für weitere
Fragen zur Verfügung. Im Übrigen habe ich bereits vor ca. einem Jahr der SPD-Fraktion angeboten, sie ausführlich über das Projekt OPTOPOL zu informieren. Leider habe ich darauf keine Antwort erhalten.
Ich komme nun zur Antwort auf Ihre Frage 2: Die Landesregierung sieht die Fragen im Widerspruch zur Eigenverantwortung der Landesregierung, da bis heute zu diesen Themen die Willensbildung der Landesregierung, die einen engen Zusammenhang mit den Beratungen und Beschlüssen des Thüringer Landtags und seinen Fachausschüssen zum Gesetz zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Polizei steht, noch nicht abgeschlossen ist.
Danke schön. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kann ich die Fragestunde schließen und es sind auch alle Mündlichen Anfragen abgearbeitet.
a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Verfahren bei der Kommunali- sierung von Landesaufgaben“ Unterrichtung durch die Präsi- dentin des Landtags - Drucksache 4/3305 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die von der Thüringer Landesregierung vorgesehene Kommunalisierung von Landesaufgaben, insbesondere der Versorgungsämter und der Staatlichen Umweltämter, stößt seit ihrem Bekanntwerden vor etwa drei Jahren auf heftige Kritik. Mit der Kommunalisierung unter den gegebenen Vorzeichen erfolgt eine Zerstückelung der Fachkompetenz sowie eine Zerstückelung der Zuständigkeiten. So die auch von der SPD geteilte Kritik der betroffenen Mitarbeiter, der Gewerkschaften, der Verbände der betroffenen Menschen, der Städte und Gemeinden und der Landkreise. Diese vorgesehene Kommunalisierung macht in der gegenwärtigen Kreisgebietsstruktur keinen Sinn.
Der Thüringer Ministerpräsident hat beim Gemeinde- und Städtebund noch einmal das Kommunalisierungsvorhaben begründet: So seien vor der Entscheidung umfangreiche länderübergreifende Vergleiche vorgenommen worden. Leider kann von guter Analyse keine Rede sein. Es wurden weder von den kommunalen Spitzenverbänden noch dem Landtag dazu Unterlagen vorgelegt. Der Gemeinde- und Städtebund spricht in diesem Zusammenhang von „fehlender Augenhöhe“. Er sagt, ein partnerschaftliches Miteinander gibt es nicht mehr, wir müssen jede Neuerung den Medien entnehmen und er kritisiert ebenfalls fehlende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen.