Protokoll der Sitzung vom 12.11.2004

Herr Abgeordneter Kuschel, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, ich muss jetzt noch mal vom Mikrofon aus versuchen, sowohl den Minister als auch Herrn Wetzel zur Beantwortung von Fragen zu provozieren, vielleicht gelingt es mir ja. Aber man kann auch im Redebeitrag letztlich Dinge noch mal darstellen. Herr Minister Trautvetter, Ihr Verweis, wir sollten in Sachsen nachfragen, warum die sächsische Landesregierung der Verlängerung der Investitionszulage nicht zustimmt, ist vielleicht formal rechtlich noch verständlich, aber wenn wir hier dieses Thema auf die Tagesordnung setzen und darüber sachlich reden wollen, dann muss ich doch von einem Vertreter der Thüringer Landesregierung verlangen können, dass er das Spannungsfeld der Diskussion unter den Ländern aufmacht, damit wir uns selbst eine

Meinung bilden können. Sonst ist es ja nicht möglich. Ich wollte Sie vorhin fragen, weil das weder in Ihrer Berichterstattung noch in Ihrem Diskussionsbeitrag deutlich wurde: Wie stellen Sie sich denn die Neuausgestaltung der Investitionszulage vor? Sie haben ja darauf verwiesen, Mecklenburg-Vorpommern wollte wieder einmal zu viel. Es wurde auch darauf verwiesen, aufgrund der neuen Bedingungen ist es sicherlich sachgerecht, die Investitionszulage anzupassen. Aber Sie haben in keinem Satz die Position der Landesregierung diesbezüglich mal benannt

(Beifall bei der PDS, SPD)

und haben gesagt, wir könnten uns vorstellen, so und so müsste die Investitionszulage aussehen.

Herr Wetzel, Sie haben wieder - wie gestern - in Ihrem Beitrag alles in einen Topf geworfen und damit nach dem Prinzip der organisierten Verantwortungslosigkeit und des politischen Wirrwarrs versucht eine Antwort zu vermeiden. Wir wollen heute nur über die Investitionszulage diskutieren. Natürlich wissen wir doch, dass die Probleme der Wohnungswirtschaft weit darüber hinaus gehen, Altschulden und dergleichen, Verwertungskündigung, was Sie angesprochen haben. Aber das war doch heute nicht Thema. Bedauerlicherweise haben auch Sie hier nicht deutlich gemacht, wie Sie sich zum Beispiel die Neugestaltung der Investitionszulage letztlich vorstellen können. Es muss, wenn es schon in Zusammenhängen diskutiert wird, zumindest darauf verwiesen werden, dass wir ja der Thüringer Wohnungswirtschaft besonders viel zumuten ab dem Jahr 2005, und das nicht ausschließlich durch das Nichthandeln auf Bundesebene. Wir haben gestern zur Kenntnis genommen, dass 5,4 Mio.  !%!&  der Thüringer Wohnungswirtschaft verloren gehen durch den Nachtragshaushalt und die Haushaltssperre, die vorher hier verhängt wurde. Jetzt kommt der Wegfall der Investitionszulage noch hinzu, das werden sicherlich viele Unternehmen nicht händeln können. Insofern war unser gestriger Antrag eben genau passend, dass wir von Stagnation im Stadtumbau gesprochen haben, und das war noch vorsichtig formuliert.

Insgesamt habe ich den Eindruck, die Thüringer Landesregierung ist recht froh, dass die Sachsen in Vorlage getreten sind und eine Verlängerung der Investitionszulage nicht wollten, sonst hätten Sie hier anders reagiert und hätten Ihre Position deutlich gemacht und hätten hier vor allen Dingen gesagt, wir verhandeln weiter. Auch diese Botschaft habe ich nicht vernommen. Sie geben sich mit der jetzigen Situation zufrieden und sind darüber so böse wahrscheinlich gar nicht. Aber Sie haben ja noch mal die Möglichkeit, das gegebenenfalls hier richtig zu stellen. Wir erwarten einfach, wenn Sie wirklich an der weiteren Fortentwicklung des Stadtumbaus und der Entwick

lung der Thüringer Wohnungswirtschaft interessiert sind, dass Sie sich nicht mit dem jetzigen Zustand zufrieden geben, sondern handeln Sie. Dabei ist es wenig hilfreich, alles nur auf den Bund zu schieben, denn die Investitionszulage ist nun mal auch ein Problem der Länder. Nicht umsonst ist die Zustimmung der Länder hier vorgesehen. Deshalb ist es für alle Beteiligten nicht sinnvoll, dass Sie ausschließlich auf die Zuständigkeit des Bundes verweisen. Danke.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Herr Wucherpfennig.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen, meine Herren, ich möchte noch kurz auf einige Sachen eingehen, insbesondere auf Äußerungen von Dr. Schubert.

Im Dezember hat ein Gespräch der Ministerpräsidenten mit dem Kanzler stattgefunden. Dort hat der Bundeskanzler die Verlängerung der Investitionszulage über das Jahr 2004 hinaus abgelehnt. Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, wir haben uns für die Verlängerung der Investitionszulage im Wohnungsbereich eingesetzt, und zwar im Rahmen des letzten Treffens der Ministerpräsidenten. Die Chefs der Staatskanzleien der neuen Länder haben sich getroffen und gerade wir waren es mit MecklenburgVorpommern, die dafür gekämpft haben, die Investitionszulage zu verlängern. Die Sachsen sind uns in den Rücken gefallen. Und dann haben wir gesagt, wenn wir bei den neuen Ländern keine Geschlossenheit zeigen, dann hat es überhaupt keinen Zweck, dann werden wir es auch nicht schaffen, uns gegen die alten Länder durchzusetzen. Und da ist Einvernehmen erzielt worden. Zuletzt möchte ich noch ergänzen: Herr Schwanitz war bei den Koalitionsverhandlungen in Sachsen dabei

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Wer ist denn das?)

- genau, wer ist das - und Herr Schwanitz hat im Grunde genommen das wiederholt, was der Bundeskanzler im Dezember 2003 schon gesagt hat - keine Verlängerung. Und die SPD hat aktiv mitgestimmt. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich schließe jetzt die Aussprache zum Bericht und stelle fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Dem wird nicht widersprochen. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt 12 schließen. Nein, Moment, entschuldigen Sie, wir haben noch den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/341. Dort ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden, demzufolge werden wir direkt über diesen Antrag abstimmen. Ich frage jetzt: Wer stimmt dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Ich glaube, wir lassen zählen. Moment, wir lassen zählen. Die Gegenstimmen bitte. In einem Stimmenverhältnis von 41 zu 39 ist dieser Antrag abgelehnt. Es gab 41 Neinstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist der Entschließungsantrag der SPD abgelehnt. Ich schließe jetzt wirklich den Tagesordnungspunkt 12.

Ich komme zum gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 13 und 17, wie zu Beginn der gestrigen Plenarsitzung beschlossen, werden wir diese zusammen beraten:

Landesarbeitsmarktkonzept Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 4/272

Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/303

Die PDS-Fraktion hat Begründung durch den Abgeordneten Hausold signalisiert. Bitte, Herr Abgeordneter Hausold.

Verehrte Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren, bekanntermaßen tritt am 1. Januar 2005 das - und vielleicht sollte man auch diesen Text mal ausführen - Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft, Hartz IV genannt in der Kurzfassung, ein Thema, das uns ja schon am gestrigen Tag mehrfach beschäftigt hat.

Die PDS steht diesem Gesetzeswerk äußerst kritisch gegenüber. Wir sind mittlerweile auch der Auffassung, dass es genügend Anhaltspunkte gibt, dass zumindest in einigen Teilen dieses Gesetz verfassungswidrig ist. Dennoch, ab 1. Januar werden wir auch im Land Thüringen mit seiner Ausführung konfrontiert sein. Ab 1. Januar 2005 wird sich die Arbeitsmarktförderung grundlegend verändern. Allein schon die Tatsache, dass es dann unterschiedliche Förderins

trumente für Menschen, die weniger als ein Jahr arbeitslos sind, und für Langzeitarbeitslose gibt, rechtfertigt natürlich, über die Folgen dieser Dinge gründlich nachzudenken, und bringt uns auch in Handlungszwang hier in der Landespolitik.

Ich will noch mal deutlich sagen: Klassische Förderinstrumente der Bundesagentur werden damit auslaufen. Allein die Frage "Arbeit statt Sozialhilfe", die es so nicht mehr geben wird, die Frage, dass SAM bereits jetzt nur noch im Abfinanzieren ist, macht deutlich, wie groß der Handlungsbedarf ist. Vor allen Dingen aber will ich sagen, dass insbesondere die Frage der Langzeitarbeitslosen für das Land Thüringen ein gravierendes Thema ist. 84.000 Langzeitarbeitslosen stehen bekanntermaßen etwa 8.000 freie Stellen im ersten Arbeitsmarkt gegenüber. Allein diese Situation veranlasst uns natürlich, eine entsprechende Arbeitsmarktpolitik, ein Arbeitsmarktkonzept dieser Thüringer Landesregierung einzufordern. Bisher, meine Damen und Herren der Landesregierung, verehrte Abgeordnete, können wir allerdings nur erkennen, dass es dort nach der Aussage "Weiter so wie bisher" keinen Handlungsbedarf - das hat auch der Minister im Ausschuss noch mal deutlich gemacht - gibt. Aus diesem Grund haben wir also dieses Thema heute hier auf die Tagesordnung gesetzt. Ich bedanke mich.

(Beifall bei der PDS)

Die Landesregierung hat angekündigt, dass sie zum Antrag in der Drucksache 4/272 und zu den Punkten 1 und 2 des Antrags in Drucksache 4/303 den Sofortbericht gibt. Bitte, Herr Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, entsprechend dem Beschluss, die Tagesordnungspunkte 13 und 17 gemeinsam zu behandeln, fasse ich meine Ausführungen zu beiden Anträgen zusammen:

Meine Damen und Herren, bereits in der Septembersitzung des Plenums habe ich ausführlich über die arbeitsmarktpolitischen Konsequenzen aus Hartz IV berichtet, ebenfalls über den daraus folgenden Handlungsbedarf für die Landesarbeitsmarktpolitik und die Ausrichtung des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Thüringen. Ich habe das vorhandene Konzept des Landes für Arbeitsförderung vorgestellt, insbesondere hinsichtlich der Langzeitarbeitslosen, die Zielgruppe des neuen Sozialgesetzbuches II sind. Ich verweise auf meine Ausführungen zum damaligen Antrag der Fraktion der SPD.

Ich will das nicht alles wiederholen, aber auf einige Punkte dennoch noch mal eingehen. Vor allem möchte ich nochmals deutlich machen, dass aufgrund von Hartz IV keine grundlegende Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik des Landes und demzufolge kein Landesarbeitsmarktkonzept notwendig ist. Zielgruppe nahezu aller bestehenden Programme des Landes und des ESF sind entweder Jugendliche an der ersten oder zweiten Schwelle oder eben Langzeitarbeitslose, demzufolge auch die Zielgruppen von Hartz IV bzw. SGB II. Zum Teil ergeben sich durch die Veränderungen nach Hartz IV ab dem 01.01.2005 neue Bedingungen für die Arbeitsmarktförderung des Freistaats, denen wir uns auch stellen. Die Bundesgesetzgebung ist dann stärker auf Fördern und Fordern ausgerichtet. Der Grundsatz des Forderns ist zwar deutlich in den neuen Bedingungen auf Bundesebene erkennbar, für das Fördern stehen in den neuen Ländern allerdings zu wenig freie Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung. Es fehlen zudem klare Konzepte des Bundes, durch welche Maßnahmen Jobs und somit Angebote für Arbeitslose geschaffen werden sollen. Eine grundlegende Besserung des Arbeitsmarkts ist nur durch mehr Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu erreichen und nicht durch die Ausweitung von Fördermaßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten und schon gar nicht durch die Landesarbeitsmarktpolitik. Trotzdem, denke ich, ist es geboten, flankierende Fördermaßnahmen noch zielgerichteter einzusetzen und damit mehr Effektivität zu erreichen in Anbetracht der neuen Rahmenbedingungen und der sehr knappen Haushaltsmittel. Wir können die Probleme nicht allein lösen, aber zumindest für bessere Chancen der Zielgruppen auf dem Arbeitsmarkt sorgen. Das Land hat deshalb vorausschauend eine Reprogrammierung des Finanzplans des Europäischen Sozialfonds für Thüringen bei der Kommission veranlasst. Das TMWTA ist in Abstimmung mit den anderen Arbeitsmarktakteuren auch bereits dabei, die Landesarbeitsmarktpolitik inhaltlich in den einzelnen Bereichen auf zum Teil veränderte Bedingungen auszurichten. Zu bedenken ist jedoch, dass es unmöglich ist, Unzulänglichkeiten der Arbeitsmarktreform der Bundesregierung hier im Land aufzufangen. Hierzu reichen die finanziellen Möglichkeiten des Freistaats und des ESF bei weitem nicht aus. Es kann nur um flankierende Unterstützung gehen, dies allerdings mit einem klaren Konzept und auch mit eindeutigen Prioritäten.

Die Grundausrichtung der originären Landesarbeitsförderung und der Förderung im Rahmen des Operationellen Programms des ESF bleibt deshalb auch erhalten. Erste Priorität behält nach wie vor die Förderung von Ausbildungsplätzen und von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen wie auch der beruflichen Qualifizierung. Hierzu gehören auch die Lohnkostenzuschüsse des Freistaats für die Zielgruppen einschließlich des bewährten Programms

"50 PLUS" für Ältere.

Priorität behält auch die Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit und von Absolventen von Hochschulen, die sich selbständig machen wollen. Sie erfolgt unter qualitativen Gesichtspunkten, das heißt konzentriert auf tragfähige Gründungen und unabhängig von den Leistungen der Bundesagentur für Gründer durch Überbrückungs- und Einstiegsgelder sowie Existenzgründungszuschüsse zur IchAG. Die noch stärkere Konzentration auf die Förderung strukturwirksamer Projekte, zum Beispiel durch "Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung", die so genannte BSI, hat eine besondere Bedeutung für die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit und verbindet Beschäftigungswirkung mit Strukturentwicklung.

Flankierend zu Hartz IV wurde die präventive Ausrichtung der ESF-Förderinstrumente in der bereits angesprochenen Reprogrammierung des ESF verstärkt. Der Reprogrammierung hat die Europäische Kommission mit Entscheidung vom 12. August dieses Jahres zugestimmt, nachdem der Antrag bereits etwa ein Jahr lief. Damit wurden die für aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik einzusetzende ESFMittel um 28,8 Mio. '()*    Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung eingeplanten ESF-Mittel um 15,9 Mio. +,-$+*  gesamten Förderzeitraum erhöht.

Eine grundsätzliche Veränderung der Maßnahmeninhalte des Operationellen Programms für den ESF erwies sich als nicht notwendig und ist auch nicht beabsichtigt. Die im ESF vorgesehenen Maßnahmen sind bereits schwerpunktmäßig auf die Verhinderung und Bekämpfung von Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit ausgerichtet. Zudem wurde flankierend zu Hartz IV auch die OP-Maßnahme IV, nämlich "Qualifikation, Information und Beratung von Zielgruppen mit besonderen Integrationsproblemen" verstärkt. Besondere Bedeutung gewinnt die Förderung der beruflichen Qualifizierung mit verwertbaren Abschlüssen und orientiert an den Leistungsmöglichkeiten des Einzelnen und an den Anforderungen des ersten Arbeitsmarkts.

Die Weiterbildungsmaßnahmen werden stärker am aktuellen Bedarf der Unternehmen ausgerichtet. Die bisherige Landesrichtlinie "Arbeit statt Sozialhilfe" ist wegen der Änderungen durch Hartz IV nicht mehr in der bisherigen Weise umsetzbar. Sie wird zu einem neuen ESF-kofinanzierten Nachfolgeprogramm weiterentwickelt. Im Mittelpunkt dieses Programms stehen Einstellungszuschüsse und Zuschüsse für die Qualifizierung, Beratung und Begleitung von Jugendlichen unter 25 Jahren. Den Entwurf der Fördereckwerte haben wir bereits dem Landesbeirat für Arbeitsmarktpolitik zur Abstimmung zugeleitet. Ge

nerelles Leitziel ist es, für die Teilnehmer sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu erreichen und dann auch zu stabilisieren. Durch das Land erfolgt aber keine Aufstockung der BA-Förderung von Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 SGB II. Bei diesen Arbeitsgelegenheiten, besser bekannt unter Ein-Euro-Jobs, handelt es sich nämlich um keine regulären Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des Arbeitsrechts. Sie sind nur in vertretbarem Umfang und gezielt für im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeiten zu nutzen. Sie dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrung führen und nicht zum Regelfall der Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen werden.

Das Land arbeitet insgesamt intensiv mit der Arbeitsverwaltung zusammen, um die Zielstellung Fallmanagement, Ausbildung, berufliche Bildung, Qualifizierung und Vermittlung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten effektiv zu unterstützen. Insbesondere unter präventiven Gesichtspunkten ist es wichtig, frühzeitig die Berufsvorbereitung und Berufsorientierung zu unterstützen sowie flankierende Hilfe zur Verbesserung der Berufsausbildung zu gewähren. Dies wird das Land fortsetzen, um auch weiterhin den Jugendlichen in Thüringen Chancen für einen Berufseinstieg zu bieten.

Zusammenfassend will ich noch einmal festhalten, ein neues Landesarbeitsmarktkonzept ist nicht notwendig. Das Förderinstrumentarium ist vorhanden und wird, wo nötig, derzeit schon weiterentwickelt. Es kann aber auch nicht darum gehen, als Land für die Unzulänglichkeiten der Bundesgesetzgebung einzuspringen. Wir haben ein neues Leistungs- und Förderrecht für Langzeitarbeitslose durch das SGB II: Grundsicherung für Arbeit Suchende. Ich erinnere daran, dass dies ein Bundesgesetz ist und dass dafür auch auf Bundesebene ein Eingliederungsbudget für 2005 in Höhe von immerhin 6,35 Mrd.  steht, von dem die neuen Länder 41,79 Prozent erhalten.

Die neuen Leistungsempfänger sind genauso Zielgruppe im Rahmen der Landesprogramme wie bisher die Langzeitarbeitslosen und somit die Arbeitslosenhilfeempfänger auch. Die neuen Umsetzungsstrukturen - Arbeitsgemeinschaften, optierende Kommunen - passen genauso in diese Förderschwerpunkte und in diese Förderstrukturen wie bislang die Arbeitsagenturen oder die Kommunen im Rahmen der Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige.

Meine Damen und Herren, und nun zum Antrag der Fraktion der SPD zur Frage der Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des SGB II. Der Antrag der SPD zielt wohl darauf ab, in welchem Umfang und in welcher Weise den Kommunen und den Arbeitsgemeinschaften Fördermittel des Landes und des ESF zur Verstärkung der Eingliederungsmittel zur

Verfügung gestellt werden. Das ist schon sehr verwunderlich, meine Damen und Herren von der SPD. Offensichtlich geht die SPD-Fraktion davon aus, dass der durch die Bundesregierung bereitgestellte Eingliederungstitel II für Langzeitarbeitslose nicht ausreicht und die Länder gefälligst die Defizite auffangen sollen.

Dazu, meine Damen und Herren, ist zu sagen, wir wollen grundsätzlich die kommunalen Träger in den Arbeitsgemeinschaften und die beiden optierenden Kommunen Thüringens bei der Umsetzung des SGB II unterstützen. Auch das zielgruppenorientierte Förderspektrum des Landes für Arbeitsmarkt- und Berufsbildungsprograme halten wir vor. Diese Mittel stehen aber nicht direkt den Arbeitsgemeinschaften und Kommunen zur Verstärkung ihrer Ansätze zur Verfügung, die Bewirtschaftung und Bewilligung der Mittel des Landes und des ESF werden weiterhin durch die GfAW unter Regie des Landes erfolgen. Die Höhe der Ansätze im Landeshaushalt unterliegt der Beschlussfassung des Parlaments. Ich kann deshalb vorab keine konkreten Einzelansätze für den kommenden Haushalt 2005 nennen.

Grundsätzlich ist aber die Fortführung der bewährten Förderprogramme zur Unterstützung strukturwirksamer ABM und Beschäftigung schaffender Infrastrukturförderungen, den so genannten BSI, sowie des Programms "50 PLUS" außerhalb des Operationellen Programms für den Landes-ESF vorgesehen. Bei diesen Programmen sind keine wesentlichen Anpassungen erforderlich. Sie zielen in der Regel auf Langzeitarbeitslose, die ab Januar 2005 im ArbeitslosengeldII-Bezug sind. Dafür werden auch Bundes-ESF-Mittel eingesetzt, die den Ländern im Vorjahr bis zum Jahr 2006 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Bei diesen Mitteln handelt es sich insgesamt um 42 Mio.  Ferner sollen ESF- und komplementäre Landesmittel entsprechend dem indikativen Finanzplan des Operationellen Programms eingesetzt werden. Ich bin zum Antrag der PDS bereits darauf eingegangen.

Auch die Höhe der komplementären Landesmittel obliegt der Beschlussfassung des Parlaments über den kommenden Haushalt. Ich habe bereits dargestellt, dass und warum eine grundsätzliche Neuausrichtung der Programme nicht erforderlich ist. Die Landes- und ESF-Förderung soll zur Flankierung der Förderung der Agenturen für Arbeit und Arbeitsgemeinschaften erfolgen. Aber auch künftige Arbeit Suchende, die nicht im Leistungsbezug von SGB II oder SGB III sind, sollen weiterhin gefördert werden. Die Landesregierung verfolgt in ihrer Förderpolitik insbesondere das Interesse, sozialversicherungspflichtige Ausbildungs- und Beschäftgungsverhältnisse zu erreichen. Dieses Förderinstrumentarium berücksichtigt besonders auch die Arbeitslosengeld-II-Empfänger neben weiteren Zielgruppen. Insofern werden

die Arbeitsgemeinschaften und die beiden optierenden Thüringer Kommunen bei ihren Eingliederungsmaßnahmen unterstützt, ohne dass dies pauschal und durch direkte Mittelzuweisungen erfolgen müsste. Durch den geplanten Aufbau eines Begleitsystems aus ESF-Mitteln, das die Vernetzung und Bündelung von Qualifizierungs-, Betreuungs- und Beratungsangeboten unterstützt, sollen die kommunalen Bemühungen zur Integration der betroffenen Personengruppen zusätzlich flankiert werden. Die Konkretisierung der ESF-spezifischen Aktivitäten des Landes ist zudem Gegenstand der laufenden Beratungen innerhalb der "ESF-Arbeitsgruppe" des TMWTA bzw. des Landesbeirats für Arbeitsmarktpolitik. Die kommunalen Spitzenverbände gehören ebenso wie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit sowie Wirtschaft und Gewerkschaften diesen Gremien an. Sie werden in grundsätzlichen Fragen der Landesarbeitsmarktpolitik und bei der Gestaltung von Fördermaßnahmen beteiligt. Ferner regelt der Entwurf des vom Kabinett beschlossenen Landesausführungsgesetzes in § 3 Abs. 2, dass die kommunalen Träger beratend bei der Durchführung ihrer Aufgaben und der Optimierung ihrer Dienstleistungen unterstützt werden. Wir nehmen das sehr ernst und werden die begonnenen Gespräche mit den Optionskommunen und den Arbeitsgemeinschaften fortführen. Mit den kommunalen Spitzenverbänden stehen wir im intensiven Dialog hinsichtlich der landesrechtlichen Umsetzung des SGB II und der Auswirkung auf die Kommunen.

Zudem weise ich darauf hin, dass das TMWTA über die Arbeitsgemeinschaften und die kommunalen Aufgaben die oberste Rechtsaufsicht hat und durch das Landesausführungsgesetz diese auch erhalten soll. Die intensive Unterstützung der Kommunen in Thüringen, meine Damen und Herren, ist somit gewährleistet. Eine pauschale Aufstockung des Budgets vor Ort aus Landesmitteln oder dem ESF ist weder sinnvoll noch möglich. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Möchten die Fraktionen die Aussprache zu diesem Bericht? Die SPD-Fraktion signalisiert das. Gut, dann rufe ich als ersten Redner für die SPD-Fraktion den Abgeordneten Pilger auf.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der PDS freut uns in der SPDLandtagsfraktion und er freut mich als neuen Abgeordneten dieses Landtags.

(Beifall bei der PDS)

Es scheint in diesem Haus doch hin und wieder möglich zu sein, mit Argumenten zu überzeugen. Fast hätte ich nämlich diese Hoffnung schon aufgegeben. Der Antrag freut uns nicht etwa deshalb, weil er neue inhaltliche Aspekte in die Diskussion einbringen würde, sondern weil er unseren im Landtag wiederholt eingebrachten konstruktiven Umgang mit dem Gedanken des Förderns bei der Umsetzung des SGB II und des SGB III aufgreift. Die kürzliche Pressekonferenz der Kollegin Leukefeld zur Arbeitsmarktpolitik der PDS hat ebenfalls aufgezeigt, dass offenbar ein Umsteuern in Richtung Konstruktivität statt Totalverweigerung erfolgt. Ich sage das ohne Häme, aber eben mit Freude.