6. Sofern es der SPD-Fraktion ausweislich der Begründung ihres Antrags darum geht, einzelne Personalien in der Landesverwaltung auf der Grundlage von entsprechenden Presseberichten hier im Landtag zu erörtern, mache ich darauf aufmerksam, dass die Willensbildung und das Auswahl- und Entscheidungsverfahren in konkreten Personalangelegenheiten nach Auffassung der Landesregierung zum Bereich der verfassungsrechtlichen Eigenverantwortung der Landesregierung - Stichwort Artikel 67 Abs. 3 Nr. 2 der Thüringer Verfassung - gehört und darüber hinaus konkrete Personalangelegenheiten natürlich auch regelmäßig schutzwürdige Interessen der einzelnen Mitarbeiter und Bewerber berühren. Die Landesregierung wird daher - wie bisher übrigens auch - zu derartigen Einzelheiten nicht öffentlich Stellung nehmen.
Danke. Der Sofortbericht ist gegeben. Wer wünscht dazu die Aussprache? Die SPD-Fraktion, die Fraktion DIE LINKE. Danke schön. Dann eröffne ich die Aussprache und das Wort hat Abgeordneter Höhn, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir zunächst einige Vorbemerkungen. Zunächst einmal ist es bemerkenswert, dass ein Bericht der Landesregierung in Anwesenheit eines Ministers vom Staatssekretär gehalten wird. Gut, Herr Gasser ist im Moment nicht auf seinem Stuhl, aber vor wenigen Minuten hat er hier selbst noch einen Bericht gehalten und weit kann er weiß Gott nicht sein. Insofern, in meiner doch nun schon einige Jahren währenden Zugehörigkeit zum Parlament ist das zumindest ein bemerkenswerter Vorgang.
Zum anderen: Herr Staatssekretär Hütte, Sie haben unter anderem einen Begriff gebraucht in Ihrem Bericht, der uns sozusagen unterstellt, ich zitiere, ein „absolutistisches Zerrbild“ der Landesregierung hier darzustellen. Also mit Verlaub, Herr Staatssekretär, wenn Sie „absurdes Zerrbild“ gesagt hätten, das hätte ich ja noch verstanden, aber „absolutistisch“ in diesem Zusammenhang, darüber sollten Sie sich selber mal Gedanken machen.
Meine Damen und Herren, um Ihre offensichtlichen Lücken in der Bewertung der Vorgänge in den letzten Jahren und in der Personalpolitik der Landesregierung etwas zu schließen, darf ich Ihnen zumindest auszugsweise, und ich betone deshalb „auszugsweise“, weil das, was ich jetzt vortrage in einer Art Chronologie, nicht nur den Hauch eines Ansatzes dessen darstellen kann, was in diesem Zeitraum in den letzten zwei Jahren in Bezug auf die Personalpolitik, nicht nur des Innen- und des Justizministeriums, passiert ist.
Fangen wir an mit dem November 2005. Das Verwaltungsgericht Weimar stoppt per einstweiliger Anordnung die Besetzung der Stelle des Präsidenten des Thüringer Landesarbeitsgerichts. Ursprünglich war vorgesehen, diese Position mit einem dem Justizminister sehr guten Bekannten, einem Arbeitsrichter aus Niedersachsen, zu besetzen. Das Justizministerium will sich mit diesem Beschluss des Gerichts nicht zufriedengeben, ruft die nächsthöhere Instanz an, das Oberverwaltungsgericht, aber auch dort bekommt der Herr Minister sozusagen die Leviten gelesen und erst dann rückte er von seinem Plan ab, die Stelle mit dem genannten Richter zu besetzen.
Weiterhin im November 2005 - ebenfalls das Verwaltungsgericht Weimar - und wir kommen dann an einer anderen Stelle noch mal genau dorthin, warum das Verwaltungsgericht Weimar sich diesen Dingen verstärkt gewidmet hat: Das Verwaltungsgericht Weimar untersagt im November 2005 dem Thüringer Innenministerium, den Beförderungsdienst
posten „Leiter Abteilung 4 (Polizeiabteilung)“ mit dem Wunschkandidaten des Innenministers zu besetzen. Begründung des Gerichts: „Das Verfahren des Thüringer Innenministers ist angesichts der einschlägigen verfassungsrechtlichen Vorgaben derart offensichtlich rechtswidrig“, diese Formulierung ist ein Zitat, dass es dazu keiner weiteren Ausführungen bedarf. Das Gericht bemängelt, dass es nicht erkennen könne, wie es zu der Auswahl des Wunschkandidaten von Minister Gasser gekommen ist.
Ein weiteres Beispiel: Im Dezember, konkret am 21. Dezember, bekanntlich relativ kurz vor Weihnachten, lässt unser verehrter Herr Justizminister 17 hochdotierte Richterplanstellen, darunter unter anderem auch die Stelle des Präsidenten des Landessozialgerichts, des Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts sowie mehrere Amtsgerichtsdirektorenstellen ausschreiben. Die Bewerbungsfrist für diese Planstellen beträgt, also über Weihnachten und Neujahr, ganze 10 Tage. Wie der Minister in diesem Zeitraum nach dem Prinzip der Bestenauslese die geeigneten Kandidaten finden wollte, bleibt sein Geheimnis. Er hat zumindest dem zuständigen Ausschuss entsprechende Fehler seines Hauses zugestanden.
Einen Vorgang vom März 2007 möchte ich dem Hohen Hause auch nicht vorenthalten. Das Bundesverfassungsgericht, also mithin das höchste deutsche Gericht, hält die Verfassungsbeschwerde des Vizepräsidenten des Thüringer Landesarbeitsgerichts gegen die Besetzung der Stelle des Thüringer Landesarbeitsgerichts mit dem Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts für begründet und hebt die anderslautenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Weimar und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts auf. Damit scheitert Minister Schliemann erneut mit einer von ihm getroffenen Personalentscheidung, diesmal sogar vor dem höchsten deutschen Gericht. Mit dieser Entscheidung in ihrer ganzen Peinlichkeit schafft es der Thüringer Justizminister zumindest auf die entsprechende Fachseite der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.
Ein weiteres Beispiel vor Gericht, das ist vom August 2007: Unter der Überschrift „Gericht weist Justizminister in die Schranken - Staatsanwaltschaft bleibt führungslos“ berichtet die TLZ am 9. August, dass das Thüringer OVG wiederum im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dem Justizminister untersagt habe, die Stelle des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwalt Mühlhausen mit der Kandidatin von Herrn Schliemann zu besetzen, das heißt, die Stelle, die schon vorher 19 Monate vakant war, bleibt weiterhin unbesetzt.
2007. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion - so will ich das mal bezeichnen - werden vier Abteilungsleiter auf eine Art - wie soll man das bezeichnen - Personalkarussell gesetzt, das sich einmal richtig dreht und siehe da, vier Spitzenbeamte sind in andere Ministerien versetzt. Eine Ausschreibung der zu besetzenden Stellen findet aber nicht statt. Der Abteilungsleiter Strafrecht im Justizministerium wechselt auf den Posten des Zentralabteilungsleiters Innen. Der bisherige Zentralabteilungsleiter Innen wechselt in das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Der bisherige Zentralabteilungsleiter dieses Ministeriums wechselt auf die gleiche Position im Kultusministerium und last, but not least der Zentralabteilungsleiter im Kultusministerium soll neuer Abteilungsleiter Strafrecht im Justizministerium werden. Leider hat aber nun im Ministerium oder vielleicht auch nur in der Hausspitze beim Minister niemand gewusst, dass der neue Leiter der Strafrechtsabteilung schon selbst vor dem Kadi gestanden hat, nämlich wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Deshalb machten Kultus- und Justizministerium diese für meine Begriffe peinliche Provinzposse am 04.09. wieder rückgängig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang, Herr Hütte, darf ich Sie an Ihr Zitat erinnern: „Absolutistisches Zerrbild der Landesregierung“ spricht an sich für sich.
Die von mir vorgetragene Liste der permanenten Peinlichkeiten aus nur in dem Falle zwei Ministerien wäre nun weiß Gott nicht so bedeutend, dieses Hohe Haus zu beschäftigen. Ich bin mir auch sicher, grübe man in den anderen Häusern nach, ähnliche Vorgänge würden sich mit Sicherheit finden lassen oder nicht, Frau Diezel.
Oder nicht. Nein, ich habe diese Vorgänge exemplarisch aus dem Justizministerium und dem Innenministerium zum Anlass genommen, um etwas aufzuzeigen, und das ist der eigentliche Hintergrund unseres Antrags. Was den meisten Beamtinnen und Beamten in den Ministerien, den Richterinnen und Richtern an den Gerichten, aber, meine Damen und Herren - und darauf lege ich besonderen Wert -, vor allem den Bürgerinnen und Bürgern in Lande langsam abhanden kommt, das ist das Vertrauen in den Rechtsstaat. Das Vertrauen in den Rechtsstaat durch so eine Art Personalpolitik wird in Frage gestellt und ich will Ihnen das auch begründen.
Rechtsstaatsprinzipien bei der Besetzung von Stellen mit geradezu dilettantischen Ausschreibungsverfahren auszuhebeln, deren einziges Kriterium offensichtlich politische Hoffähigkeit oder gar liebsame Parteizugehörigkeit, aber auf keinen Fall die Kriterien, die für eine solche Einstellung notwendig sind, zum Inhalt haben,
davon bekommen die Bürgerinnen und Bürger einen verheerenden Eindruck staatlichen Handelns. Rechtswidrige Beförderungsrichtlinien - ich komme noch darauf -, das ist der neueste Fall. Meine Damen und Herren der Landesregierung, ich kann Ihnen das nun weiß Gott nicht ersparen. Uns hat selbst am gestrigen Tage eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Meiningen erreicht, die ist vom 10.10.2007, und es ging um die Beförderungsrichtlinie des Thüringer Innenministeriums bei der Thüringer Polizei. Ausgehend von einem Einzelfall hat das Gericht aber dann auch im Allgemeinen über diese Beförderungsrichtlinie geurteilt. Ich darf Ihnen an dieser Stelle aus dieser Presserklärung zitieren: „In seiner Entscheidung stellte die Erste Kammer des Verwaltungsgerichts Meiningen fest, dass die Auswahlentscheidung des Antragsgegners (Innenmi- nisterium) schon bei summarischer Prüfung ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig gewesen ist, weil der Antragsgegner“ - also wiederum die Landesregierung - „bei seiner Auswahlentscheidung allgemeingültige Maßstäbe nicht beachtet und sich von sachwidrigen Erwägungen hat leiten lassen.“ Weiter heißt es in dieser Pressemitteilung: „Die Beförderungsrichtlinie der Thüringer Polizei verstößt deshalb gegen höherrangiges Recht und erweist sich somit als rechtswidrig.“ So viel dazu.
Um, meine Damen und Herren, nicht nur das Justizministerium, wie die meisten der von mir aufgelisteten Fälle ja belegen, dafür exemplarisch bemühen zu müssen, lassen Sie uns noch kurz beim Innenministerium verweilen und einige Dinge in den Fokus holen. Was sich derzeit dort abspielt in Bezug auf Stellenbesetzungen, das ist mit der Bezeichnung, jedenfalls nach meiner Auffassung, „Bananenrepublik“ nur unzureichend formuliert.
Die Krönung einer ebenfalls langen Liste der Peinlichkeiten von rückgängig gemachten Ausschreibungen oder von Gerichten gestoppten Stellenbesetzungen bildet, wie gesagt, die gestrige Meldung über die Rechtswidrigkeit der Beförderungsrichtlinie. Da hat also, meine Damen und Herren - ich will Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen, was ist denn da eigentlich passiert -, ein Gericht festgestellt, der Thüringer Innenminister verhält sich rechtswidrig
oder, anders formuliert, er begeht Rechtsbruch. Da frage ich einfach einmal unseren Herrn Innenminister, den Justizminister a.D., den Herrn Rechtsanwalt Dr. Gasser: Was passiert eigentlich in einem Rechtsstaat mit Rechtsbrechern? Insofern war die
Mal abgesehen von den Folgen nicht vorgenommener oder rechtswidrig vorgenommener Beförderungen für die betroffenen Polizistinnen und Polizisten. Merken Sie eigentlich nicht, Herr Minister, wie man dadurch dem Land schadet? Herr Althaus, ich komme auch noch zu Ihrer Verantwortung an dieser Stelle. Berücksichtigt man dann noch angesichts der offensichtlichen Vorgänge in Ihrem Hause, was die Stellen betrifft, die ganz deutlich zutage tretende Unfähigkeit Ihres Hauses, dringend notwendige Gesetze und Reformen auf den Weg zu bringen, dann kann man auch davon sprechen, dass hier durchaus die Handlungsfähigkeit des Freistaats auf dem Spiel steht. Beispiele gefällig, meine Damen und Herren? Beispiele gefällig?
Oder vielleicht zu hoch gegriffen? Polizeiaufgaben- und Verfassungsschutzgesetz, hier gibt es einen ganz klaren Termin des Bundesverfassungsgerichts, der naht rasend schnell. Das Jahr ist fast um. Oder Polizeiorganisationsgesetz, Stichwort OPTOPOL, oder Rettungsdienstgesetz oder Kommunalabgabengesetz. Dies zusammengenommen, die Unfähigkeit, gesetzgeberisch so tätig zu werden, wie man das von einer Landesregierung erwartet, gepaart mit diesem personalentscheidungsmäßigen Dilettantismus, das führt zu der von mir schon beschriebenen Wirkung bei den Bürgerinnen und Bürgern, nämlich dass sie das Vertrauen in den Rechtsstaat langsam aber sicher verlieren.
Meine Damen und Herren, als Minister hat man auch eine Fürsorgepflicht als Dienstherr für die Beamtinnen und Beamten. Sie sind auch verantwortlich nicht zuletzt für deren Dienstfähigkeit. Befähigung, Eignung und Motivation - das sind Begriffe des Dienstrechts, die dürften Ihnen ja nicht unbekannt sein. Aber offensichtlich stehen Werte wie Günstlingswirtschaft, politische Willfährigkeit oder Duckmäusertum doch wesentlich höher im Kurs in diesen Häusern. Das sind die Merkmale, die die Öffentlich
Die Beispiele sprechen eine eigene Sprache, Frau Kollegin. Ich muss da, glaube ich, gar nichts weiter dazu sagen. Der offensichtlich normale Dienstweg scheint nicht mehr das persönliche Gespräch zu sein, sondern die Einsichtnahme in die entsprechenden Gerichtsakten. So weit sind wir schon gekommen, meine Damen und Herren.
Allein 15 mir bekannte Dienstaufsichtsverfahren in Ihrem Haus, Herr Schliemann, und im Thüringer Innenministerium nach meiner Kenntnis - und an der Stelle muss ich den Bericht des Herrn Staatssekretärs, ich will ihn nicht korrigieren, ich will nur sagen - sind mir 12 Gerichtsverfahren bekannt. Das spricht ja nun eine mehr als deutliche Sprache. Da mutet es schon nicht nur als Treppenwitz an. Es ist nämlich nicht mehr lustig, wenn ranghohe Juristen dem Herrn Innenminister empfehlen, beabsichtigte Personalentscheidungen im Vorfeld den Gerichten mitzuteilen, um bei der Besetzung größeren Schaden für den Freistaat zu vermeiden. Das ist nun wirklich nicht mehr lustig, meine Damen und Herren, dass besonders perfide mit den Thüringer Polizisten umgegangen wird in Bezug auf die Frage Überstunden, auf die Frage Abgeltung in Freizeit etc. Ich habe mich in einer Polizeiinspektion selbst davon überzeugen können, mit welchen Methoden die Beamtinnen und Beamten dort regelrecht eingeschränkt werden und diese wiederum, wie kann man sagen, rächen sich mit einem deutschlandweit höchsten Krankenstand bei der Polizei. Das ist eine unmittelbare Folge, meine sehr verehrten Damen und Herren. Da kann man schon sagen, das Land leidet an dieser Stelle, und zwar unter Ihrem absolutistischen Zerrbild, sehr verehrter Herr Staatssekretär.
Übertroffen werden Sie, Herr Innenminister, und zwar nicht unbedingt im positiven Sinne, nur noch von Ihrem Kabinettskollegen, dem Herrn Justizminister, in einer wirklich auch langsam langen Agenda von Peinlichkeiten.
Ich habe am Anfang schon, wie gesagt, eine nur ansatzweise Aufzählung hier darlegen können. Die steht dafür exemplarisch. Ich muss ganz ehrlich gestehen, Herr Schliemann, eigentlich sind Sie mir ja durchaus sympathisch. Sie persönlich bemühen sich sehr um Sachlichkeit, vor allen Dingen auch im Umgang mit der Opposition im Ausschuss. Da unterscheiden Sie sich im Übrigen sehr von Ihrem Amtskollegen im Innenressort, dort darf ich auch hin und wieder Erfahrungen sammeln. Aber ich habe des Öfteren den Eindruck und das kann ich Ihnen auch an dieser Stelle nicht ersparen, dass Sie die Personalspielchen, die da in Ihrem Hause getrieben werden, entweder nicht kennen oder nicht durchschauen oder nicht oder nur unvollständig informiert
Bedenklicher sind jedoch - da komme ich zu einer Sache, die auch bundesweit für Aufregung gesorgt hat - Ihre ernst gemeinten Versuche, fundamentale Rechtsstaatsprinzipien infrage zu stellen. Da komme ich auf diesen Begriff, den ich am Anfang benutzt habe. Ihr Auftragswerk, Herr Schliemann, als Gutachten getarnt zur Versetzbarkeit von Richtern, in Fachkreisen tatsächlich schon als Thüringer Modell regelrecht verschrien, hat bundesweit Richterinnen und Richter in Aufregung versetzt. Ich kann Ihnen nur sagen, Sie haben diesen Ballon zwar mit viel Getöse aufgeblasen, aber Sie haben ihn zum Glück ganz leise platzen lassen. Es ist gut so. Lassen Sie die Sache ruhen. Ihr Versuch, das Rechtsmittel der Konkurrentenklage, ich will nicht sagen, abzuschaffen, aber zumindest infrage zu stellen - und diesen Versuch muss man Ihnen tatsächlich unterstellen -, den muss man Ihnen sogar persönlich übel nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein nächster Punkt: Die von Ihnen veranlassten Rochaden zwischen zwei sogenannten Säulen des Rechtsstaats, also zwischen Ministerium als Exekutive und der Gerichtsbarkeit, sind für sich gesehen ebenfalls kein Punkt, um den man besonderes Aufheben machen müsste - an sich ein normaler Vorgang. Wenn sich aber dann genau die Richterin des Thüringer Verwaltungsgerichts - ich habe die Fälle vorhin angesprochen -, die dem Justizminister in Bezug auf zweifelhafte Stellenbesetzungen einige schmerzhafte Niederlagen vor Gericht beigebracht hat, ausgerechnet auf der Personalabteilungsleiterstelle wiederfindet, dann kann man das zwar als erstes Anzeichen zur Gewinnung hilfreicher Einsichten werten, um größeren Schaden zu vermeiden - aber ein Geschmäckle hat das trotzdem, verehrter Herr Minister. Das darf Sie dann aber auch nicht wundern, denn die Ironie der Geschichte dabei ist, dieses Amt strahlt offensichtlich so wenig Attraktivität aus - im Ministerium wohlgemerkt -, dass sich die ehemalige Richterin schon nach einem halben Jahr wieder an das Gericht versetzen ließ. Woran das wohl liegen mag? Aber an eine andere Stelle. Ich kann an dieser Stelle nicht deutlicher werden. Ich wollte Ihnen einen guten Rat geben: Wenn Sie schon Ihnen nicht liebsame Leute loswerden wollen, Herr Minister, dann schauen Sie genauer hin, damit es auch die trifft, die es wirklich verdient haben. Vielleicht wissen Sie, was ich meine.
Die von mir schon geschilderte, geradezu zirkusreife Nummer mit dem Viererwechsel zwischen drei Ministerien - das habe ich schon erwähnt - zeigt übrigens in erschreckender Weise, dass der Dilettantismus beileibe nicht auf Justiz- und Innenministerium beschränkt bleibt.
Spätestens an dieser Stelle frage nicht nur ich nach der Verantwortung des Chefs des Ganzen. Was macht eigentlich unser Herr Ministerpräsident? Er ist nun leider wieder nicht da. Die gesamte Verantwortung für die Landesregierung, die hat ja wohl doch er, oder nicht? Nach meiner Kenntnis werden ja auch selbst wichtige Abteilungsleiterstellen im Kabinett entschieden. Wie lange wollen Sie denn eigentlich noch zulassen, dass die Regierung manchmal geradezu lächerlich gemacht wird? Mir könnte es ja egal sein oder vielleicht sogar recht, ist es aber nicht, weil genau damit die Politikverdrossenheit bei den Bürgerinnen und Bürgern befördert wird und das schadet uns allen. Deswegen ist es mir nicht egal, meine Damen und Herren.
Und wenn Sie dann einmal dabei sind, Herr Ministerpräsident, Ihr Kabinett wirklich mal aufzuräumen - das eine oder andere Gerücht schwirrt schon durch die Lande -, dann schauen Sie auch mal auf die Riege der Staatssekretäre, speziell auf einen. Erst einmal bleibe ich dabei, was ich hier von dieser Stelle, von diesem Pult aus schon einmal in früherer Zeit gesagt habe: Ein Staatssekretär, der sich permanent verabschiedet, der muss dann aber auch endlich mal gehen. Das ist das Erste. Und dann wäre noch eine Frage zu klären, die würde ich dann auch gern an Herrn Althaus richten wollen: Es müsste mal die Frage geklärt werden aufgrund der letzten Veröffentlichungen in Bezug auf diesen betreffenden Staatssekretär, in welchem Zusammenhang eigentlich die Größe, in dem Fall speziell die Höhe, eines Dienstwagens mit der persönlichen Verwendungsfähigkeit eines politischen Beamten steht. Das würde mich brennend interessieren. Anders ausgedrückt, mit Verlaub: Der Mann ist doch wirklich eine Zumutung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich ein Fazit ziehen. Die von mir aufgezeigten Missstände, Versäumnisse, Rechtswidrigkeiten zeigen vor allem eines: Sie sind offensichtlich nicht nur nicht in der Lage, ein Land politisch zu führen - ich habe die entsprechenden Fakten hier aufgelistet, an denen es speziell in den betroffenen Ressorts mangelt; das zeigen, wie gesagt, eine Vielzahl falscher und nicht erledigter Entscheidungen -, Sie sind auch nicht in der Lage, dafür zu sorgen, dass Beamtinnen und Beamte das tun, wofür sie bezahlt werden, weil Sie selbst offensichtlich in der Landesregierung gravierende Defizite in geradezu - für meine Begriffe - erschreckender Weise offenbaren. Und wobei? Ganz einfach, bei der Durchsetzung von Recht und Gesetz.
Lassen Sie mich abschließen mit einem Zitat, das ich in diesem Zusammenhang gefunden habe von dem doch allen bekannten Schriftsteller Ephraim Kishon. Von ihm ist ein Zitat überliefert, das geht so: „Erst wenn sämtliche Bürger Beamte sind, nur Beamte und nichts als Beamte, dann besteht vielleicht die Chance, dass sich die Regierung etwas Neues einfallen lassen muss.“ Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.