Sie wissen sicher, meine Damen und Herren, warum ich diesen zugegebenermaßen nicht ganz ernst gemeinten Satz vorangestellt habe, es hat etwas zu tun mit dem zum Teil unsäglichen Verfahren zur Verabschiedung eines solchen Informationsfreiheitsgesetzes im Freistaat Thüringen. Das war schon - ich glaube, ich habe diese Formulierung schon einmal in dieser Debatte benutzt - zum Teil eine Farce, was hier abgelaufen ist, diese Maßnahme, die wir im Sommer dieses Jahres vornehmen mussten, dass wir einen von uns eingereichten Gesetzentwurf wieder zurückgezogen haben, um ihn davor zu bewahren, sozusagen inhaltlich von der CDU-Fraktion vereinnahmt zu werden. Stichwort: Wo SPD draufsteht, sollte dann auch SPD drin sein. Das Gleichnis von dem Getier, das sich in mancherlei Gedärmen breit macht, will ich hier nicht noch einmal wiederholen.
Ich kann, was die Beurteilung des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion betrifft, meinem Kollegen Dr. Hahnemann uneingeschränkt recht geben. Ich wiederhole deswegen nur den einen Satz, den er gebraucht hat: Bevor wir ein solches Gesetz wie von Ihnen, meine Damen und Herren der CDU, vorgelegt, hier verabschieden, sollten wir lieber davon absehen.
Aber, Herr Kollege, Sie gestatten mir, dass ich natürlich schon erwartet hätte, dass Sie den Gesetzent
wurf, den meine Fraktion vorgelegt hat, nun durchaus etwas positiver beurteilt hätten, denn er hat es wirklich verdient. Das sei an dieser Stelle ganz einfach mal bemerkt.
Zum Beweis dessen will ich mich dieses Mal nicht auf Erklärungen bzw. Stellungnahmen von anderen Landesdatenschutz- bzw. -informationsfreiheitsbeauftragten, die es ja gottlob schon gibt in Deutschland, beziehen, sondern ich habe mir zur Untermauerung der Qualität unseres Antrags dieses Mal die Stellungnahme von Transparency International Deutschland hervorgeholt, die zu diesen beiden Gesetzentwürfen schriftlich Stellung genommen haben und, Frau Präsidentin, ich zitiere aus diesem Papier: „Wie bereits dargelegt, begrüßt Transparency International Deutschland das Vorhaben, ein Informationsfreiheitsgesetz für den Freistaat Thüringen zu beschließen und unterstützt nachdrücklich die im Gesetzentwurf der SPD formulierte Einschätzung, nach der ein voraussetzungsloser Informationszugang die Kontrolle des Staates durch die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht.“ Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Insgesamt gesehen liegt aus Sicht von Transparency Deutschland mit dem Entwurf der SPD ein Gesetz vor, das den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Informationen weitgehend wirksam zu eröffnen verspricht. Dies gilt unseres Erachtens für den Gesetzentwurf, den die Fraktion der CDU vorgelegt hat, nur bedingt.“ Weiter Zitat: „So erscheint es als gravierender Widerspruch, wenn einerseits Partizipationsmöglichkeiten der Bürger programmatisch in Aussicht gestellt werden, andererseits mit § 1 Abs. 3 3. kategorisch ausgeschlossen wird, Informationen aus laufenden Verfahren öffentlich zu machen.“ Und ein letzter Satz aus der Stellungnahme von Transparency Deutschland, meine Damen und Herren: „Ein Vergleich der vorliegenden Entwürfe ergibt aus unserer Sicht, dass insgesamt gesehen der vorliegende Gesetzentwurf der SPD besser geeignet ist, den Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen Einsicht in das Handeln der Verwaltung und damit eine demokratische Beteiligung an politischen Prozessen zu ermöglichen.“ Meine Damen und Herren, ich könnte es wirklich nicht besser formulieren und deswegen, Herr Dr. Hahnemann, ein bisschen mehr Lob von Ihrer Seite hätte ich mir an dieser Stelle schon gewünscht.
Meine Damen und Herren, auch wenn wir hier schon oftmals über dieses Gesetz diskutiert haben und, ich glaube, dem Letzten in diesem Hohen Haus klar geworden sein müsste, worum es hier eigentlich geht, will ich es dennoch nicht versäumen, auf einige wenige Unterschiede einzugehen, die die Gesetzentwürfe meiner Fraktion und der CDU dann doch inhaltlich unterscheiden. In der Stellungnahme, die ich eben zitiert hatte, wurde es schon angedeutet - ein
erster gravierender Unterschied ist die Frage der Anspruchsberechtigung. Hier werden durch den Gesetzentwurf der CDU unangemessene Einschränkungen im Informationsanspruch formuliert, wogegen unser Entwurf einen uneingeschränkten Zugang jeder natürlichen und juristischen Person des Privatrechts, also das ist da nicht beschränkt auf irgendwelche Staatszugehörigkeiten. Wir wollen für alle ein Recht auf Informationszugang.
Der zweite gravierende Unterschied, der sich auch in mehreren Stellungnahmen in der schriftlichen Anhörung dokumentiert hat, ist die Versagung von Informationen aus laufenden Verfahren im Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Anders als unser Entwurf will, wie gesagt, die CDU-Fraktion dem Bürger keine Informationen über das laufende Verfahren zukommen lassen. Damit fällt dieser Entwurf noch hinter das schon sehr restriktive Gesetz des Bundes zurück, so dass ein wesentliches Ziel der Informationsfreiheit, nämlich dem Bürger schnell Informationen zukommen zu lassen und damit auch mögliche Rechtsstreitigkeiten vor Gericht um die Herausgabe von Informationen möglicherweise gar nicht erst aufkommen zu lassen, gar nicht erst erreicht wird. Der Gesetzentwurf, der von der CDU-Fraktion vorgelegt worden ist, nimmt die vielen Empfehlungen genau an dieser Stelle aus der schriftlichen Anhörung in wirklich überhaupt keiner Weise auf.
An dieser Stelle, meine Damen und Herren, muss ich noch mal ganz kurz auf ein Stück Verfahren in diesem Prozess zurückkommen. Wir hatten ursprünglich die Absicht, dieses Gesetz bereits im November in diesem Hohen Hause verabschieden zu dürfen. Kurzfristig vor diesem Termin erreichte uns die Nachricht, dass der zuständige federführende Ausschuss, der Innenausschuss, es nicht vermag, eine entsprechende Beschlussempfehlung anzufertigen, weil die CDU-Fraktion plötzlich noch Novellierungsbedarf angemeldet hat. Nun ist per se gegen Novellierungsbedarf im Sinne von Verbesserungen sicherlich nichts einzuwenden. So harrten wir in gespannter Erwartung, dass der Baum der Erkenntnis womöglich seine Früchte über die CDU-Fraktion abwerfen würde. Es ist auch etwas heruntergekommen. Früchte der Erkenntnis waren es leider nicht und offensichtlich hat es auch die falsche Stelle getroffen. Jedenfalls hat die CDU-Fraktion in ihrem Änderungsantrag in einem Halbsatz nunmehr auch noch den Bürgerbeauftragten zusätzlich aus dem gesamten Anwendungsbereich dieses Informationsfreiheitsgesetzes herausgenommen, mithin also eine Verschärfung, eine unangemessene Verschärfung und Einengung des Anwendungsbereichs beschlossen und das will ich an dieser Stelle ausdrücklich kritisieren, meine Damen und Herren.
Dritter Unterschied, meine Damen und Herren, und damit will ich es auch bewenden lassen, die Frage desjenigen, der für ein solches Anliegen der Informationsfreiheit in Thüringen zuständig ist - die Frage des Informationsfreiheitsbeauftragten. In allen Ländern, in denen bisher ein solches Gesetz - und das ist mittlerweile die Mehrheit der Bundesländer - auf den Weg gebracht worden ist, hat man sich dazu entschlossen, einen Informationsfreiheitsbeauftragten zu installieren und das sinnvollerweise in der Mehrzahl der Fälle an das Amt des Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Länder anzudocken, weil die Fragen Datenschutz und Informationsfreiheit durchaus in einem logischen Zusammenhang miteinander stehen. Dieses Ansinnen wird durch den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in keinster Weise aufgenommen, insoweit wird das den Ansprüchen an Informationsfreiheit in keiner Weise gerecht und ist deshalb auch an diesem Punkt abzulehnen.
Meine Damen und Herren, wir als SPD-Fraktion haben dann darüber hinaus unseren eigenen Gesetzentwurf in dem Verfahren nach den ersten Anhörungen - und da komme ich auf Herrn Dr. Hahnemann zurück, deswegen hat mich seine Kritik auch etwas verwundert - selber noch einmal nachgebessert. Ich glaube, das ist auch legitim und hat zumindest, was die erneuten Stellungnahmen betrifft, bei der Lektüre ergeben, dass dies durchaus zur Verbesserung der Qualität dieses Gesetzes beigetragen hat, jedenfalls nach der überwiegenden Meinung der Experten, es gab nur einen, der sich dieser Einschätzung widersetzt hat und das war der Datenschutzbeauftragte des Freistaats Thüringen. Das sei an dieser Stelle auch nicht verschwiegen. Wir haben zum einen die Frage der informationspflichtigen Stellen in einer der Vorschriften noch einmal übersichtlicher gestaltet, so dass auch für den Bürger schneller erkennbar ist, über welche Informationen er verfügen kann. Zum anderen haben wir auf etwas abgestellt, was mittlerweile auch in der Bundesgesetzgebung sich weiterentwickelt hat, nämlich seit dem 01.01.2007 gilt in Deutschland das sogenannte Informationsweiterverwendungsgesetz. Das kann aber nur dann angewendet werden, wenn in den Ländern entsprechende Rechtsvorschriften gelten, die auch die Anwendung dieses Gesetzes vom Bund auf die Länder ermöglichen. Dies hatten wir vor in unserem Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes. Das fehlt vollkommen im Entwurf der CDU-Fraktion, so dass wir zu einer recht seltsamen Rechtslage kommen, dass nämlich ein Gesetz auf Bundesebene gilt, das in Thüringen schlichtweg nicht durchsetzbar ist. Deswegen ist
Meine Damen und Herren, ich komme damit zum Schluss. Ich bin zum einen froh, dass wir dieses Thema nun über eine längere Zeit in Thüringen diskutieren durften. Ich verhehle meine Freude nicht darüber, dass es unsere Fraktion war, die dieses Thema auf die Tagesordnung dieses Hohen Hauses gesetzt hat. Ich hatte zunächst die Hoffnung, dass, nach einer vollkommenen Verweigerungshaltung der CDU-Fraktion zu diesem Thema, plötzlich die Aussicht bestand, zu einem von Ihnen eingebrachten eigenen Gesetzentwurf dann doch zu einem recht fortschrittlichen Gesetz über die Informationsfreiheit in Thüringen zu kommen. Diese Hoffnung hat sich leider zerschlagen, das habe ich versucht mit meinen Darlegungen hier nachzuweisen. Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich noch einmal um Zustimmung für das Gesetz der SPD und um Ablehnung des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist in dem Hause schon viel über das Informationsfreiheitsgesetz und über die verschiedenen Vorschläge gesprochen worden. Wir haben das letzte Mal den Rückzug der SPD gehabt. Ich möchte den ganzen Werdegang gar nicht noch einmal erläutern. Wir haben …
Na gut, wir sind hier auch nicht bei „Wünsch Dir was“, Herr Höhn, das muss man auch dazusagen. Man muss auch schauen, was man machen kann. Und wenn Herr Dr. Hahnemann vorhin spricht, dass dieses Gesetz die Situation der Rechte der Bürger verschlechtert, dann ist das schlichtweg falsch. Herr Dr. Hahnemann, Sie sprachen von herrschaftlichem Denken und Handeln. Dann frage ich mich, wie Sie die Haltung der kommunalen Spitzenverbände zu diesem Gesetzentwurf oder den Entwürfen einschätzen. Das hat sich alles sehr vorsintflutlich angehört.
Mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf der CDUFraktion soll in Thüringen ein allgemeiner Anspruch auf Zugang zur öffentlichen Verwaltung und vorhandenen Informationen geschaffen werden. Der Gesetzentwurf lehnt sich an die Regelungen des Bundes und der Hansestadt Hamburg an. Zugang zu Infor
mationen sollen natürliche Personen haben, die Bürger der Europäischen Union sind oder juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Staatengemeinschaft ihren Sitz haben. Der Informationsanspruch betrifft sämtliche Behörden auf kommunaler und auf Landesebene und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, ausgeklammert bleiben Gerichte, Staatsanwaltschaften und Notare. Wir haben im Innenausschuss dieses Gesetz in der letzten Sitzung erst beraten können, weil der mitberatende Ausschuss - Herr Hauboldt hat es in seinen Ausführungen gesagt - noch die Änderung brachte. Die Bürgerbeauftragte ist an uns herangetreten. Ich denke, es ist legitim hier eine Gleichstellung mit dem Datenschutzbeauftragten vorzunehmen.
Die Bürger des Freistaats Thüringen bekommen hiermit ein modernes Informationsfreiheitsgesetz. Aber eines muss ich noch anmerken, denn, ich denke, es ist müßig, auf alle Argumente noch einmal einzugehen. Es ist alles bei der Einbringung am 20. September eindeutig gesagt worden. Wer es nicht mehr weiß, der kann das auch gern nachlesen.
Aber, Herr Dr. Hahnemann, dass Sie in Ihrem Redebeitrag vorhin darauf hingewiesen haben, dass mit diesem Gesetz eine Begünstigung - Sie haben die Bürger angesprochen, hier handelt es sich um Bürger des rechten Spektrums - dieser Bürger in unserem Freistaat gegeben wäre, das ist infam und das weise ich entschieden zurück.
Ich bitte, dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zuzustimmen, so wie es die Beschlussempfehlung des Innenausschusses besagt, und den Gesetzentwurf der SPD abzulehnen. Danke schön.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU. Als Erstes stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 4/3594. Wer ist für diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Hand
zeichen. Danke. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist die Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen.
Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3216 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/3594. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Ich bitte, die Stimme abzugeben durch Erheben von den Plätzen. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich, sich zu erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt.
Gesetz zur Änderung der gesetz- lichen Grundlagen des Thürin- ger Glücksspielwesens Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/3341 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus- schusses - Drucksache 4/3589 - dazu: Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3650 - ZWEITE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 20. September 2007 ist die Drucksache 4/3341, Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen des Thüringer Glücksspielwesens, an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Weiterberatung überwiesen worden. Es handelt sich hierbei um ein Artikelgesetz.
In Artikel 1 handelt es sich um die Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag und dessen Geltung als Gesetz. Dieser Staatsvertrag ist Bestandteil der Drucksache.
In Artikel 2 geht es um das Thüringer Glücksspielgesetz, also um die konkreten Anwendungen des Staatsvertrags in unserem Bundesland. In § 9 dieses Gesetzes, in dem es um die Verwendung der Erträge aus dem Glücksspiel geht, ist unter anderem geregelt, welche Anteile der Erträge der Landessportbund und die LIGA der Wohlfahrtsverbände prozentual erhalten. Für die Jahre 2008 und 2009 sind hierin auch konkrete Mindestbeträge benannt.
Artikel 3 des Gesetzes beinhaltet die erforderlichen Änderungen unseres Thüringer Spielbankgesetzes. Hintergrund der Neuregelungen im Glücksspielwesen ist ein Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichtshofs vom 28. März 2006. Die Länder wurden darin aufgefordert, den Anforderungen durch eine gesetzliche Neuregelung unter Ausübung ihres Gestaltungsspielraums Rechnung zu tragen.
Unser Ausschuss, der Haushalts- und Finanzausschuss, hat in seiner 46. Sitzung am 4. Oktober 2007 eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzesvorhaben beschlossen und veranlasst. Es wurden 39 Anzuhörende gebeten, zum Gesetzentwurf der Landesregierung bis zum 31. Oktober 2007 ihre Stellungnahmen einzureichen. Weiterhin wurde in unserem Ausschuss beschlossen, zu Änderungsanträgen der Fraktionen eine weitere schriftliche Anhörung mit den kommunalen Spitzenverbänden bis Ende November durchzuführen. Es wurden zwei Änderungsanträge zum Gesetzesvorhaben eingereicht, ein Antrag der Fraktion der CDU und ein Antrag der Fraktion DIE LINKE. Aufgrund dieses zeitlichen Ablaufs hat sich dann unser Ausschuss in seiner Sitzung am 6. Dezember 2007 - also in der vergangenen Woche - abschließend mit der Thematik befasst. Der Ausschuss hat den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, in dem es darum ging, das Gesetz abzulehnen und Nachverhandlungen mit den anderen Bundesländern zu führen, abgelehnt und den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, in dem es darum ging, dass die Regelung des § 24 Abs. 6 Glücksspielstaatsvertrag unverändert als Landesrecht gelten
soll, mehrheitlich angenommen. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag, dem Gesetzentwurf so geändert heute zuzustimmen. Vielen Dank.
Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und ich erteile das Wort Abgeordneten Blechschmidt, die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Ministerin, Staatsvertrag und Ausführungsgesetz zum Glücksspielwesen - nach der ersten Lesung sind verschiedene Kolleginnen und Kollegen auf uns zugekommen und haben Fragen gestellt: Sind DIE LINKEN jetzt Verfechter neoliberaler Wirtschaftspolitik? Wollen DIE LINKEN das staatliche Monopol im Glücksspiel beseitigen? Will DIE LINKE das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom März 2006 ignorieren? Meine Damen und Herren,
Kollege Carius, weder das Erste noch das Zweite und auch bei der dritten Frage kann ich Sie beruhigen, wir bleiben so, wie wir sind.