Zu Frage 4: Investitionsförderungen in der GA sind an die Realisierung der zur Förderung beantragten Investition, das Betreiben der Betriebsstätte und die im Förderantrag angegebene Schaffung und Besetzung von Dauerarbeitsplätzen gebunden. Diese unterliegen einer Zweckbindungsfrist von fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsprojekts. Diese Kriterien wurden durch das Unternehmen erfüllt. Eine Rückforderung von Fördermitteln aufgrund der Mittelverwendung ist daher ausgeschlossen.
Bei der Beantwortung zu Frage 2 sagten Sie, Sie sind gerade dabei, mit den Gebrüdern Hopf ein Konzept zu entwickeln. Können Sie da schon Näheres sagen?
Herr Nothnagel, ich bitte um Verständnis, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu diesen konkreten Dingen keine Aussagen gemacht werden können.
Die Akteure vor Ort sind sogar über die Landesregierung, nämlich über meinen Kollegen Trautvetter, eng mit eingebunden.
Konfrontiert mit der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage Nummer 2130 in Drucksache 4/3490, dass der Greizer Bürgermeister angeblich eine Zusage der Landesregierung für den Neubau der Stadthalle in Greiz hätte, ist der Bürgermeister inzwischen der Meinung, dass er in der Öffentlichkeit falsch zitiert worden sei. Anstatt einen Antrag auf Fördermittel beim Land eingereicht zu haben, sei wohl lediglich eine sogenannte Wirtschaftlichkeitsberechnung beim Landesverwaltungsamt abgegeben worden.
1. Gibt es mündliche oder schriftliche Zusagen der Landesregierung zur Förderung des Stadthallenneubaus in Greiz und wenn ja, wie verbindlich sind diese Zusagen?
2. Welche Fördermittelprogramme kämen für den Stadthallenneubau infrage, wie hoch wären die Eigenanteile der Stadt und welche Voraussetzungen müsste die Stadt Greiz dabei erfüllen?
3. Unter welchen Voraussetzungen wäre es möglich, dass nicht die Stadt Greiz, sondern ein Unternehmen, an dem die Stadt mittel- oder unmittelbar beteiligt ist, Fördermittel für den Neubau der Stadthalle erhält?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Skibbe beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Bis zum 10.12.2007 gab es keine mündliche oder schriftliche Zusage durch die Landesregierung. Allein durch die Aussage der Fragestellerin im Vorspann der Kleinen Anfrage Nummer 2130 war der Landesregierung die Behauptung bekannt, dass es mündliche oder schriftliche Zusagen gäbe.
Bei meinem Besuch in Greiz am Montag dieser Woche habe ich Fördermittel für den Neubau der Stadthalle in Aussicht gestellt, wenn von der Stadt Greiz die notwendigen Antragsunterlagen eingereicht werden.
Zu Frage 2: Im Rahmen der Städtebauförderung ist die Finanzierung über das Stadtumbauprogramm Teilaufwertung denkbar, Voraussetzung hierfür sind eine bedarfsgerechte Investitionsplanung und ein städtebauliches Konzept. Weitere Voraussetzung wäre ein Nachweis, dass den jährlichen Belastungen durch den geplanten Neubau im städtischen Haushalt durch die Kommunalaufsicht zugestimmt wird, so dass die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt nicht gefährdet ist. Eine Bündelung mit Mitteln des Kultusministeriums, zum Beispiel für die Bühnentechnik, ist möglich. Beim Stadtumbauprogramm Teilaufwertung muss die Gemeinde ein Drittel der förderfähigen Kosten als kommunalen Mitleistungsanteil im Rahmen der Städtebauförderung aufbringen. Da sich die Stadthalle im kommunalen Eigentum befindet, muss die Stadt als Eigentümer zusätzlich 15 Prozent Eigenanteil aufbringen.
Zu Frage 3: Die Stadt könnte Städtebaufördermittel an Dritte gemäß Ziffer 29 Punkt 3 der Thüringer Städtebauförderrichtlinie weiterreichen.
Wie bewerten Sie die Nachhaltigkeit des geförderten Projekts auch in Bezug auf die demographische Entwicklung und gibt es eventuell Alternativen?
Ich habe vernommen, dass der Kreistag des Landkreises Greiz eine Mitfinanzierung beschlossen hat. Ich gehe davon aus, dass die Kommunalaufsicht als Grundlage für einen Beschluss des Kreistages damit auch die Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Finanzierbarkeit der Stadthalle vorher geprüft hat.
Sie hatten am Montag auch geäußert, dass die Strategie der Stadt bezüglich des Stadtumbaus stimmt. Worauf begründet sich diese Aussage?
Wir haben am Montag ein Gespräch mit der Stadtverwaltung und allen Beteiligten am Stadtumbau gehabt. Es bezog sich nicht auf die Stadthalle in Greiz, sondern bezog sich auf die Strategie, die Sanierungsgebiete, die in Greiz ausgewiesen sind, städtebaulich auf Vordermann zu bringen.
Ja, noch eine Nachfrage aus den Erfahrungen aus dem Untersuchungsausschuss. Welche Verbindlichkeit hat denn die Inaussichtstellung der Fördermittel durch den Minister für die Stadt?
Die hat überhaupt keine Verbindlichkeit. Sie ist insofern verbindlich, wenn eine ordnungsgemäße Antragstellung eingereicht wird. Es ist ein Projekt, was ganz klar förderfähig ist. Wenn eine ordnungsgemäße Antragstellung eingereicht wird, dann wird meine mündliche Zusage vom Montag auch verbindlich.
Danke, Minister Trautvetter. Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Gerstenberger, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3552.
Pressemitteilungen zufolge beabsichtigt die Konzernführung der Fiege Mega Center GmbH in Apfelstädt, Anfang 2008 insgesamt 150 Arbeitnehmer zu entlassen, da ein Geschäftszweig in die alten Bundesländer verlagert werden soll.
Logistik-Geschäftsbereiches „Mode“ in die alten Bundesländer informiert und welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung zum Sachverhalt?
2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet, um die Arbeitsplätze am Standort Thüringen zu erhalten?
3. Mit welchen Zielstellungen und Auflagen (insbe- sondere zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Qualifizierung von Mitarbeitern), aus welchen einzelnen Haushaltsstellen wurden der Fiege Mega Center GmbH für die Errichtung des Logistikzentrums zu welchem Zeitpunkt Fördermittel (gegliedert nach Bundes-, Landes- und ESF- und EFRE- Mittel) in welcher jeweiligen Höhe gewährt?
4. Unter welchen Vorraussetzungen wäre die Landesregierung berechtigt, die ausgereichten Fördermittel von der Fiege Mega Center GmbH zurückzufordern, sollten die mit der Förderung verbundenen Zielstellungen nicht erreicht worden sein und wie wird diese Auffassung begründet?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger für die Thüringer Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Die Geschäftsleitung hat mich telefonisch vor der Betriebsversammlung, auf der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert worden sind, unterrichtet. Die Verlegung des Geschäftsbereichs ist Folgeentscheidung eines Großkunden des Unternehmens. Die Landesregierung kann diesen Sachverhalt lediglich zur Kenntnis nehmen.
Zu Frage 2: Die Landesregierung hat keine Möglichkeit in firmeninterne Maßnahmen einzugreifen. Die Konzernleitung hat auch noch keine konkrete Anfrage hinsichtlich einer möglichen Unterstützung an die Landesregierung gerichtet. Es ist lediglich bekannt, dass für den wegfallenden Geschäftsbereich durch die Geschäftsführung Neukunden gesucht werden und der Betriebsrat mit der Unternehmensleitung über einen Sozialplan in Verhandlungen steht. Ein Gespräch mit dem Betriebsrat hat meinerseits heute Mittag stattgefunden.
Zu Frage 3: Die Firma Fiege Mega Center GmbH in Apfelstädt wurde 1993 unter dem Namen „Warendienstleistungszentrum Erfurt GmbH & Co. KG“ bei
der Ansiedlungsinvestition aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mit über 20 Mio. € unterstützt. Dieser GA-Zuschuss wurde zur Hälfte aus Mitteln des Bundes und des Landes finanziert. Mit dem Vorhaben war die Verpflichtung zur Schaffung und Besetzung von 500 Arbeitsplätzen verbunden. Derzeit beschäftigt die Fiege-Gruppe insgesamt 750 Mitarbeiter in Apfelstädt.
Zu Frage 4: Die mit der oben genannten Förderung an Fiege Mega Center GmbH verbundene Verpflichtung aus dem Jahr 1993 - ausgereichter GA-Zuwendungsbescheid - wurde erfüllt. Das Investitionsprojekt wurde 1997 abgeschlossen. Die Zweckbindungsfrist endete am 01.07.2002 ohne Beanstandung. Eine Rückforderung der Fördermittel ist daher ausgeschlossen.