Protokoll der Sitzung vom 13.12.2007

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, neben dem Instrument, mit Maßnahmen im Haushalt selbst tätig zu werden, gibt es ein zweites Instrument und das regeln wir bekannterweise über das Haushaltsgesetz. Da sind wir jetzt bei der auch im Entschließungsantrag der CDU diskutierten Frage: Wie gehen wir künftig mit der öffentlichen Verschuldung um? Das ist natürlich eine völlig richtige Frage, aber die Folgerungen, die Sie meiner Meinung nach als CDU ziehen, sind die falschen. Ich will versuchen, Ihnen das zu erläutern: In der Pressekonferenz, die der Ministerpräsident im Nachgang zur Konstituierung der Föderalismus-IIKommission gegeben hat, wurde angekündigt, dass man nun ein Schuldenverbot in der Verfassung einsetzen möchte. Als Begründungszusammenhang für Ausnahmen, die diskutiert werden müssen, wurde nur ein Argument genannt, nämlich Naturkatastrophen.

Meine Damen und Herren, das verrät Ihr Konzept, das verrät Ihre Denkweise, dass Sie nicht gesamtwirtschaftlich an die Dinge herangehen. Das einzige Krisenszenario, das es bei Ihnen real in Ihren wirtschaftspolitischen Auffassungen gibt, sind Naturkatastrophen. Meine Damen und Herren, das ist ausreichend naiv einer eng verflochtenen Weltwirtschaft und in einer Weltwirtschaft, die so verfasst ist, wie sie ist, da gehören nämlich ökonomische Krisen einfach zum Zyklus dazu. Jeder weiß, dass nach einer Phase eines längeren Aufschwungs, Phasen des Abschwungs kommen.

(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU: In der DDR haben wir das 40 Jahre lang erlebt.)

Wir haben es doch erlebt, welche verheerenden Auswirkungen diese ökonomischen Krisen für das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland haben, für die öffentlichen Investitionen, für die öffentlichen Haushalte insgesamt und ganz real für Arbeitsplätze in diesem Land.

Meine Damen und Herren, Sie haben seit der Pressekonferenz des Ministerpräsidenten offensichtlich nichts gelernt. Ich will Ihnen zwei Beispiele dafür anführen. Zum einen spricht das Finanzministerium in der Mittelfristigen Finanzplanung davon, dass man einerseits - das ist die Prämisse - Schulden künftig ausschließen will und andererseits will man eng umgrenzte Ausnahmen sowie gegebenenfalls für eine

Übergangszeit Ausnahmen zulassen. Mit keinem Satz wird erwähnt, was diese Ausnahmen sein könnten. Im Entschließungsantrag der CDU, Herr Mohring, ist es ähnlich allgemein, Ausnahmen, um in Notlagen handlungsfähig zu sein. Was bitte sind denn in der heutigen realen Welt Ausnahmen, die Sie in Betracht ziehen? Ich kann Ihnen sagen, welche Ausnahmen das sind. Die habe ich vorhin angedeutet, kein weltwirtschaftliches Wachstum, sondern das Gegenteil, die Weltwirtschaft geht aufgrund verschiedener Risiken, die real da sind, den Bach runter. Da stehen Sie, Frau Ministerin, sehr schnell an der ganz zentralen Frage: Schaut die Politik in Deutschland zu, wie hier 1 Mio. Arbeitplätze in zwei Jahren den Bach runtergehen oder agieren Sie dagegen. Das einzige Instrument, das Sie nach der Europäischen Währungsunion noch haben, ist die Finanzpolitik und schlichtweg die Frage, darauf reduziert es sich: Können Sie Kredite aufnehmen, um dieses gestörte gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht auszugleichen? Da muss ich mal sagen, da brauchen Sie keinen neuen Artikel in den Verfassungen, die Instrumente haben wir heute. Wir haben in Artikel 98 Abs. 2 der Thüringer Verfassung die Möglichkeit, das bricht sich runter in der Landeshaushaltsordnung auch in Gesetzesform, auch da sind Kredite zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorgesehen.

Meine Damen und Herren, Ihnen liegt mit Antrag meiner Fraktion ein Antrag vor, um im Haushaltsgesetz endlich mal einen Vorschlag zu machen, wie man das praktikabel fassen könnte. Da weiß ich sehr wohl, Frau Ministerin, dass wir sogar noch hinter dem zurückbleiben, was man eigentlich diskutieren müsste. Wir haben hier eine Formulierung gewählt, die Sie in den Haushaltsgesetzen von Sachsen und von Bayern finden. Ich dachte, das ist als Angebot an Sie oder an die Mehrheitsfraktion zumindest mal eine vernünftige Grundlage.

Meine Damen und Herren, wenn man sich in diesem Gegenstand bewegt, dann muss man die Frage beantworten, was nach 2009/2010, also mit Rückgang der Mittel aus dem Solidarpakt II, mit möglichem oder wahrscheinlichem Rückgang der EU-Mittel ab 2014 und mit dem Ansteigen der Zinslast - dazu sage ich noch einen Satz - trotz Nettoneuverschuldung und vielleicht sogar trotz Tilgung der Schuldenlast, was in der Krise passiert, wenn Sie die Instrumente nicht mehr haben. Die Gefahr, die wir sehen und die wir deshalb auch hier an dieser Stelle schon diskutieren, ist, dass nationaler Politik, sei es nun im Bund oder in den Ländern, dann nichts anderes übrig bleibt, als sich prozyklisch zu verhalten und das ja letztlich zur Verschärfung von Krisen führt. Wir wollen hier die Debatte auch führen - und die wird dann fortgesetzt in der Frage Föderalismus-II-Reform -, wie wir vernünftig Vorsorge betreiben können einerseits und

natürlich andererseits keine weiteren Schulden aufzuhäufen.

Meine Damen und Herren, ich will etwas zu unseren Deckungsvorschlägen in einem zweiten Punkt bemerken, die die Ministerin ja vorhin angesprochen hat. Es ist schon sehr eigentümlich und da beginne ich mit der Kritik an der Verwendung der 24 Mio. € Mehreinnahmen aus Steuern für das Jahr 2008, die die Ministerin kritisiert hat. Frau Ministerin, ich habe mich wirklich ehrlich gewundert, wie es Herr Mohring geschafft hat, Ihnen 24 Mio. € aus dem Kreuz zu leiern mit der Steuerschätzung. Also ich habe mir gedacht, wenn ich an Ihrer Stelle gewesen wäre - zumindest habe ich versucht, mich in Ihre Lage zu versetzen -, dann wäre es wahrscheinlicher und logischer gewesen, Sie sagen, bei dem Betrag fangen wir gar nicht an mit Steuermehreinnahmen, sondern da sagen wir, 2008 wird wahrscheinlich das sein, was wir 2006 in der Mai-Steuerschätzung geschätzt haben. Aber Sie haben eine Drucksache gemacht, da steht 24 Mio. € Mehreinnahmen für 2008 drin. Sie nennen die Verwendung durch unsere Fraktion unseriös, weil wir eben diese erwarteten 24 Mio. € veranschlagt haben. Ich will noch mal aus Ihrer Vorlage 4/1830 zitieren vom 13. November 2007. Dort heißt es: „Insgesamt werden für das nächste Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 24 Mio. €... prognostiziert.“ Das zweite Zitat findet sich in der Landeshaushaltsordnung, also im Landesgesetz, in § 11 Abs. 2 Nr. 1, dort heißt es: „Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen.“ Und außerdem ist in § 15 gesetzlich festgelegt, dass alle Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe zu veranschlagen sind. Frau Ministerin, da kann ich nur feststellen, dass wir mit unserem Antrag gesetzestreu handeln, während Sie offensichtlich offenen Gesetzesbruch begehen.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, ich will ein zweites Argument diskutieren, weil man natürlich immer noch fragen kann, ob es denn trotz der leicht positiven Steuerschätzung klug ist, die Mehreinnahmen tatsächlich so zu verwenden, wie wir das gemacht haben. Deshalb habe ich Sie im Haushaltsausschuss im November gefragt, ob Sie beabsichtigen, unabhängig vom Ausgang der Steuerschätzung, ab dem Jahr 2008 wieder eine haushaltswirtschaftliche Maßnahme oder mehrere Maßnahmen durchzusetzen, und Sie haben geantwortet: Konkret ist es noch unklar, aber sehr wahrscheinlich.

Meine Damen und Herren, auf Grundlage Ihrer Aussage haben wir uns dafür entschieden, da Sie ja sowieso haushaltswirtschaftliche Maßnahmen in Betracht ziehen und diese wahrscheinlich sind, dann die 24 Mio. € auch jetzt am Beginn des neuen Jah

res einzusetzen, weil wir mit diesen Mitteln auch Investitionen tätigen und Arbeitsplätze schaffen wollen und damit auch einen Beitrag zur Stabilisierung der Binnennachfrage leisten wollen. Das ist unser Konzept, meine Damen und Herren.

Ein zweiter Kritikpunkt unsere Deckung betreffend, bezog sich auch bei der Diskussion zum Einzelplan 05 auf die Bauausgaben. Jawohl, wir sehen das Spannungsfeld, aber Ihre Kritik, dass wir letztlich zur Unversorgung oder zur Nichtversorgung in verschiedenen Ministerienbereichen beitragen würden, ist, denke ich, an der Sache etwas vorbei. Wir haben hier einzig und allein zum Ausgangspunkt das Ist der letzten Jahre und die Tatsache gewählt, dass insgesamt jetzt schon im Einzelplan 18 haushaltstechnisch gesehen eine hohe Flexibilität vorhanden ist. Wir haben nichts anderes gemacht, als die Sparbüchsen geplündert, ohne zu leugnen, dass es natürlich auch aufgelaufene Probleme gibt. Das ist doch ganz klar, aber wir sind nach wie vor in einer Gesamtsituation, in der nicht davon die Rede sein kann, dass der Haushalt alle Wünsche befriedigen kann. Wir müssen - und so kann ich Ihre Argumentation auch verstehen - Prioritäten setzen und wir setzen die Prioritäten in dem Fall, dass wir wollen, dass die Kommunen investieren können und stärker investieren können und haben deshalb die Mittel zugunsten der Investitionspauschale in Höhe von 90 Mio. € pro Jahr umgeschichtet.

Ein dritter Punkt betrifft die IT-Ausgaben, nicht bloß, weil der Rechnungshof sich dankenswerterweise dieser Problematik in seinem jüngsten Bericht angenommen hat. Wir haben folgende Entwicklung festgestellt: Über Jahre sind in den Haushaltsplänen die geplanten Ausgaben massiv gestiegen und bei dem Ist konnte man jedes Jahr sehen, dass dort Millionen übrig waren. Jetzt haben wir nichts anderes gemacht, als gesagt, dann lasst uns doch mal realistisch veranschlagen. Das ergibt immer noch eine deutliche Steigerung gegenüber den letzten Jahren. Aber das wäre auch ein Zeichen des Haushaltsgesetzgebers, der Landesregierung bei der realen Veranschlagung der Mittel zu helfen und deshalb vertrete ich nach wie vor unseren Änderungsantrag.

Abgeordneter Huster, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Das würde ich gern machen, ich bringe nur noch diesen Gedanken zu Ende.

Um in diesem Bereich, wo der Rechnungshof kritisiert, dass es kein Gesamtkonzept gibt, keine zent

rale Stelle gibt und Sie aber im Rechnungshofbericht signalisiert haben, Sie arbeiten daran, Ihnen die nötige Flexibilität zu lassen, haben wir es für sachgerecht gehalten, es in Form einer Globalen Minderausgabe von 10 Mio. € zu veranschlagen, damit Sie auch, die das alles bündeln sollen und müssen, die Chance haben, ausgehend vom Auftrag des Parlaments, zu entscheiden, was sind denn jetzt die richtigsten Maßnahmen. Das hielten wir für sachgerechter als Ihnen in den einzelnen Titeln etwaige Kürzungen vorzuschlagen. Herr Wehner bitte.

Abgeordneter Wehner, Ihre Zwischenfrage.

Vielen Dank. Herr Kollege Huster, ist Ihnen das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts zum Kommunalen Finanzausgleich bekannt und vor allen Dingen ist Ihnen dort die Passage speziell zur Investpauschale bekannt?

Natürlich ist mir das bekannt, Herr Wehner. Mir ist es doch auch nicht verloren gegangen, dass wir uns jetzt fast bei jedem Einzelplan über dieses Urteil unterhalten. Ich interpretiere das in diesem Punkt eindeutig anders.

Meine Damen und Herren, eine vierte und letzte Bemerkung zum Thema „Deckungsanträge“ meiner Fraktion. Von der Ministerin ist schon der Maßregelvollzug kritisiert worden. Ich finde diese Polemik, Frau Ministerin, unzulässig an der Stelle, weil wir alle wissen, dass es sich um ein sensibles Thema handelt und keiner hier im Haus leichtfertig mit diesem Thema umgeht. Allerdings müssen Sie oder besser gesagt Ihr Kollege Zeh die Fragen beantworten, die der Haushaltsausschuss gestellt hat. Wir haben eine Haushaltsausschuss-Sitzung gehabt, in der der zuständige Minister nicht im Ansatz die Fragen der Abgeordneten beantworten konnte, wie sich dort in den nächsten Jahren die Entwicklung vollziehen wird. Wir haben einen Rechnungshofbericht, der sich zum ersten Mal sehr deutlich dieses Problemkreises - Finanzierung des Maßregelvollzugs nach Privatisierung - annimmt und sagt, Leute, so kann es nicht weitergehen. Die Abgeordneten dieses Hauses haben natürlich das Recht, wenn nicht sogar die Pflicht, die Landesregierung hier zu kritischem Umgang aufzurufen und die Frage zu stellen, wie viele Haushaltsmittel werden denn in den nächsten Jahren noch in diesen Bereich fließen, wo wir Jahr für Jahr signifikante Steigerungen haben. Frau Ministerin, wir haben es in der Entschließung eingearbeitet. Wir wollen von Ihnen wissen, wie sich in den nächsten Jah

ren dieser Bereich Maßregelvollzug finanziell entwickeln wird. Ich will daran erinnern, dass Sie die Titel, die das Sozialministerium bewirtschaftet, Jahr für Jahr zum Teil zur Deckung mit heranziehen und dass ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion zur Kürzung im Bereich Maßregelvollzug mit vorgelegt wird, natürlich auch vor dem Hintergrund, dass das Geld offensichtlich nicht in dem Maße nötig ist, wie es im Haushaltsplan veranschlagt ist.

Meine Damen und Herren, wir brauchen insgesamt im Umgang mit diesen Fragen mehr Transparenz. Ich kann Sie nur auffordern, Frau Ministerin, bemühen Sie sich darum, dass die Zahlen auf den Tisch kommen und nehmen Sie die Kritiken des Rechnungshofs an dieser Stelle ernst.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, ich will noch wenige Worte zu unserem Entschließungsantrag sagen, der berührt zum Teil die Dinge, die wir jetzt schon miteinander diskutiert haben. Aber es betrifft auch noch Punkte, die noch offen sind.

Zum Ersten - Einnahmepolitik: Es muss immer wieder betont werden, wie wichtig das ist. Stabile Einnahmen in den öffentlichen Haushalten in Deutschland sind Grundvoraussetzung dafür, dass die Konsolidierung der Haushalte gelingen kann. Ich erinnere mich noch - und das betrifft die Ausgabenposition -, Herr Mohring, was Sie hier für ein Tänzchen veranstaltet haben, als der damalige Finanzminister Eichel seine Liste von 40 sogenannten Subventionskürzungen vorgelegt hat. Sie haben das hier als die größten Steuererhöhungen in der Geschichte der Bundesrepublik gebrandmarkt. Unter anderem haben Sie vehement gegen die Kürzung der Eigenheimzulage polemisiert. Heute gibt selbst das Finanzministerium in den Papieren zu, dass es sich dabei um einen ganz klaren Mitnahmeeffekt gehandelt hat.

Meine Damen und Herren, wir haben erst eine Unternehmenssteuerreform hinter uns, die bis zu 10 Mrd. € Einnahmeausfälle für die öffentliche Hand prognostiziert. Wir bekommen eine Diskussion von Herrn Oettinger angekündigt, falls die Föderalismusreform nicht zum Abschluss kommt, das Thema Solidaritätszuschlag im nächsten Bundestagswahlkampf zu besetzen.

Meine Damen und Herren, in Punkt 2 unseres Entschließungsantrags ist es ähnlich, hier geht es um die Fragen der Ausgaben und der Transparenz. Da will ich Ihnen sagen, deswegen haben wir auch einen Vorschlag gemacht, Ihr Umgang mit Lottomitteln ist nach wie vor schämenswert. Ihr Umgang mit den Landesgesellschaften ist absolut kritikwürdig. Wir verlangen von Ihnen, dass Sie uns ein Konzept vor

legen, dass Sie uns darlegen, wie sich die Finanzbedarfe dort in den nächsten Jahren entwickeln.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Abgeordneter Huster, Sie haben noch eine Minute Redezeit.

Ich versuche, das zu schaffen. Wir verlangen den sofortigen Stopp der Subventionierung von Fluglinien und, meine Damen und Herren, ich habe es erwähnt, wir verlangen Transparenz beim Thema Maßregelvollzug.

Vorletztens: Wir verlangen einen anderen Umgang mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung; die Gerichtsurteile müssten endlich dazu führen, dass Sie einen anderen Umgang hier wählen und für Gleichberechtigung sorgen.

(Beifall DIE LINKE)

Und letztens will ich sagen, es besteht kein Grund für das Haus, sich hier zu feiern, dass wir ein halbes Jahr parlamentarische Beratung hatten. Es gibt zwei zentrale Kritikpunkte, die ich noch mal nennen möchte: Zum einen hatten wir keine Verweisung an die Fachausschüsse und wir hatten zweitens bei den schwerwiegenden Themen wie den Neuregelungen im Kommunalen Finanzausgleich keine mündliche Anhörung. Da kann ich nur sagen, meine Damen und Herren, der Stil ist auch Ausdruck des Charakters. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat der Abgeordnete Baumann, SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte meine Ausführungen auf einige grundsätzliche Aussage zum Einzelplan 06, zum Haushaltsbegleitgesetz, zur Mittelfristigen Finanzplanung und zur kommunalen Finanzausstattung begrenzen.

Bei der Beurteilung des Einzelplans 06 geht es mir um das Verwaltungshandeln an sich und nicht um Umschichtungen von Ausgabemitteln und hier gibt es zur Umsetzung der Behördenstrukturreform einiges zu sagen.

Grundsätzlich ist die SPD-Fraktion für Veränderungen innerhalb der Thüringer Landesverwaltung, aber bitte schön doch mit einem durchdachten Konzept. Hier werden die Konzepte hinterher auf die neuen Strukturen passend geschrieben. Normalerweise macht man das vorher. Man beschreibt das Ziel, wo man warum hin will, führt Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durch und wägt in einer Kosten-Nutzen-Betrachtung ab. All das hat nicht stattgefunden und schon gar nicht eine umfassende Beteiligung des Parlaments, der Personalräte und der Öffentlichkeit. Hinterher wird einfach behauptet, was alles eingespart wurde, wie viel Personal abgebaut wurde, wie viel besser die neue Struktur ist. Das Gegenteil zu beweisen, ist ohnehin nur schwer möglich. Aber es gibt viele Indizien, die den Schluss zulassen, dass vieles von den vorgegaukelten vermeintlichen Einsparungen so nicht zutrifft. Da ist zum einen die Frage: Was ist, wenn die jetzt eher zufällig oder aus irgendwelchen Gefälligkeiten für Parteifreunde gewählten Strukturen in Zukunft auf Veränderungen der kommunalen Gebietsstrukturen nicht mehr passen? Warum macht man nicht erst das eine und passt dann die anderen staatlichen Behördenstrukturen an? Deshalb auch unser Antrag im Haushaltsbegleitgesetz, diese Behördenstrukturreformen einfach wieder zurückzunehmen.

(Beifall SPD)

Sie haben diesen Antrag alle jetzt auf den Tisch bekommen.

Man sieht dies auch augenscheinlich bei der Umsetzung der Reform bei den Finanzämtern, vor allem auch auf die im Hinblick auf die ganz oder teilweise freigezogenen und neu angemieteten Immobilien offen stehende Frage: Was passiert mit den Immobilien, die saniert wurden? Die in den Raum gestellten Fragen treffen nicht nur für die Finanzämter zu, sondern auch für viele andere von der Landesregierung betroffenen Behörden. Ich denke hier auch an die Landwirtschaftsämter. So waren sechs der jetzt aufgegebenen Finanzamtsstandorte zuvor aufwendig saniert worden, es wurde Geld investiert, das bei einer Weiterveräußerung wohl kaum wieder eingelöst werden kann. Die materiellen Bedingungen aber sind das eine. Was ist mit den Bediensteten in den Landesbehörden? Im Hinblick auf die Bediensteten - und das hat mein Kollege Matschie heute schon gesagt - hat die Thüringer Landesregierung die PEST über das Land gebracht. Ich meine jetzt nicht die Seuche, jeder weiß es, sondern die Personalentwicklungsstelle, abgekürzt PEST. Auch wenn viele Bedienstete des Landes da keinen großen Unterschied sehen, der Name für eine solche Aufgabe ist allein moralisch schon verwerflich.

(Beifall SPD)

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Sie haben daraus die PEST gemacht.)

Das glaube ich aber nicht so ganz, da reden Sie einmal mit den Personalräten, die werden Ihnen etwas ganz anderes erzählen.

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Wir reden sehr viel mit dem Personal.)