Ich denke, nein. Nein, das gilt auch für den anderen Punkt. Es ist genauso schwach recherchiert, wenn Sie hier 1 Mio. € für Palliativstationen fordern. Die SPD fordert gleich in dem Antrag noch eine Palliativplanung, da sage ich auch noch etwas dazu. Aber 1 Mio. € für Palliativstationen, das geht so nicht. Palliativstationen in dieser Form müssen geplant werden. Dafür ist ein Krankenhausplanungsausschuss zuständig. Das sollten Sie eigentlich in der Sozialpolitik wissen, aber natürlich populistisch 1 Mio. € hier in den Raum zu stellen, das mit der Enquetekommission zu begründen, das passt halt nicht zusammen. Ich kann Sie - wenn Sie tatsächlich etwas für Hospizbewegungen tun wollen, das ist ein Stückchen etwas anderes - dann nur ermutigen, stimmen Sie dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu. Wir haben für die nächsten beiden Haushaltsjahre mit 300.000 € durchaus die Stärkung des Hospizbereichs eingeplant.
Frau Kollegin Pelke - Familienpolitik -, ich habe mich ja zeitweise bei Ihrer Rede schon gefragt, ob Sie
nicht vielleicht ein Stückchen den Einsatz verpasst haben. Das, was Sie vorgetragen haben zum Thema „Familienpolitik“, beschränkte sich in weiten Teilen auf den Kindertagesstättenbereich, das war mit dem Einzelplan 04 schon einmal dran. Insofern, wenn Sie es jetzt hier ansprechen, werden Sie mir erlauben, dass ich Ihnen auch ein paar Antworten dazu gebe. Es sind ein paar Sachen, die einfach falsch und unrichtig in den Raum gestellt wurden. Ich will einmal bei den Umfragen anfangen. Es ist noch nicht so lange her, da haben uns SPD und LIGA im Haus, aber auch außerhalb dieses Hauses suggeriert, bei der Familienoffensive würden 1.000 Erzieherstellen verschwinden. So heimlich still und leise haben sich die Angaben reduziert, heute sind wir nach Angaben etwa bei 300 Erzieherstellen, auch bei reduzierten Kinderzahlen.
Aber ich darf Sie schon einmal darauf hinweisen, bevor Sie solche Zahlen hier skizzieren, ganz abenteuerlich dramatische Zahlen in den Raum stellen, warten Sie ein Stück weit ab, wenn wir Ihnen auch sagen, diese Zahlen werden sich im Laufe der Zeit dann auch anders darstellen. Das gilt im Übrigen auch für die Kita-Kürzung, für die Kürzung, die Sie vermeintlich im Kita-Bereich ausgemacht haben. Es ist bei der Beschlussfassung zur Familienoffensive gesagt worden: 50, 60, 70 Mio. € würden in diesem Bereich reduziert. Selbst Frau Pelke hat, glaube ich, vorhin andere Zahlen vorgetragen. Ich bitte Sie, dann schon ein klein wenig vorsichtig zu sein in diesem Bereich, wie Sie Angst im Lande schüren.
Zum Änderungsantrag - das ist ein Hobby von beiden Oppositionsfraktionen - Abschaffung Landeserziehungsgeld: Da sage ich Ihnen, das ist mit der CDU-Fraktion nicht zu machen. Wir haben den Beschluss zur Einführung des Landeserziehungsgeldes gefasst. Wir haben gerade auch im Übrigen als CDU-Bundespartei den Beschluss zur Einführung eines Betreuungsgeldes gefasst, auch wenn es sicherlich noch eine Weile auf Bundesebene dauern wird. Aber wir sind der Auffassung, dass mit dem Landeserziehungsgeld alle Familien unterstützt werden sollen. Genau deswegen würde eben das, was Sie mit der Abschaffung des Landeserziehungsgeldes mit Ihren Anträgen beantragen, auch alle Familien treffen. Denn es ist ja mitnichten so, dass es nur die Familien betrifft, die sowieso nichts vom Landeserziehungsgeld hätten, wie Sie es immer wieder sagen, und die ihr Kind in eine Einrichtung bringen. Sie verkennen dabei, dass wir für Zweit- und Drittkinder einen zusätzlichen Betrag den Familien zahlen, der selbstverständlich den Familien allen zugute kommt. Das, was Sie hier tun - Frau Pelke hat es vorhin so mit rechte und linke Tasche bei uns skiz
ziert -, ich kann Ihnen nur sagen, was Sie hier vorhaben, ist die Mentalität von Taschen- und Trickdieben,
wenn Sie Familien das Geld aus der einen Tasche herausnehmen und suggerieren, sie können es in Kindertagesstätten reinstecken und damit wäre es automatisch bei den Familien wieder angekommen. So ist es nicht. Es gibt eine ganze Menge Familien, die aus guten Gründen durchaus für sich in Anspruch nehmen, ihre Kinder auch selbst betreuen zu wollen. Wir finden es richtig und vernünftig. Wir streiten mit Ihnen dann gar nicht darüber, ob es dabei um 25 Prozent der Zwei- bis Dreijährigen geht, um 30 Prozent der Zwei- bis Dreijährigen. Wir sagen von vornherein, die Familien haben einen Anspruch und ein Recht darauf, auch Unterstützung zu erfahren.
Ein letzter Punkt: Frau Kollegin Pelke, das war ja nun wirklich völlig am Thema vorbei, der Haushalt mit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses liegt uns ja in gedruckter Form vor. Wenn Sie darin aufmerksam blättern, finden Sie keinen Änderungsantrag zur Erhöhung der Mittel für die Stiftung FamilienSinn von 151.000 €. Das ist völlig offensichtlich aus der Luft gegriffen oder Sie haben sich mit den Kollegen der SPD-Fraktion, die im Haushalts- und Finanzausschuss waren, nicht abgestimmt. Dieser Antrag ist weder in der Beschlussempfehlung zu finden noch heute hier im Parlament eingebracht worden. Insofern war es großer Unfug, was Sie da erzählt haben, dass es dazu einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion heute zur Abstimmung gäbe.
Lassen Sie mich mit ganz wenigen Sätzen etwas zu den Änderungsanträgen der CDU-Fraktion sagen: Ein besonders wichtiger Antrag für uns als CDUFraktion ist der Antrag zur Schaffung der SED-Opfer-Pension,
etwas, was dringend notwendig ist, weil es für das, was Kollege Kuschel und Konsorten den Menschen in der Vergangenheit vor 17 Jahren angetan haben,
Ich bin der Thüringer Landesregierung sehr dankbar dafür, dass sich die Thüringer Landesregierung für diese SED-Opfer-Pension eingesetzt hat. Es ist gut, auch wenn es sehr lange gedauert hat, dass wir diese SED-Opfer-Pension jetzt auch auszahlen können. 65 Prozent davon bezahlt der Bund. Wir finden das richtig und vernünftig, deswegen betone ich an dieser Stelle auch unseren Änderungsantrag.
In vielen anderen Bereichen ist bei der Haushaltsberatung ausführlich gesagt worden, wofür wir sehr viel Geld auch ausgeben. Das Familiendarlehen war vorhin schon angesprochen, 2,9 Mio. € im Haushaltsjahr 2008 und 3,7 Mio. € im Haushaltsjahr 2009. Das ist etwas, was Familien direkt als Unterstützung zugute kommt, was demzufolge sehr wohl dem Titel des Einzelplans, aber auch dem Namen des Ministeriums gerecht wird, das Ministerium für Familie, Soziales und Gesundheit. Gesundheit, Familie, Soziales, Gewaltprävention, Jugend, Senioren - das sind die Mittelpunkte des Einzelplans 08, das wird auch an den Haushaltstiteln sehr deutlich.
Wir haben als CDU-Fraktion, dafür hatte ich vorhin schon geworben, sowohl etwas für den Hospizbereich tun wollen, bitten deswegen auch um Zustimmung, als auch für die Gewaltkonfliktberatung, 30.000 € jeweils in beiden Haushaltsjahren, auch für die Gesundheitsförderung für den Bereich der AGETHUR mit 30.000 € jeweils. Auch da, Herr Kubitzki, was Sie vorhin mit den Selbsthilfegruppen ansprachen, wollen wir mit 30.000 € in beiden Haushaltsjahren eine Verstärkung erreichen. Auch für den Jugendbereich wollen wir etwas tun, nämlich beim Landesjugendring, wo wir eine zusätzliche Referentenstelle im Volumen von 35.000 € möglich machen wollen, um den Landesjugendring auch in die Situation zu versetzen, stärker und mehr inhaltlich tun zu können. Interventionsstellen, auch das war eines der Beispiele, was Sie in den Haushaltsänderungsanträgen der CDU-Fraktion wiederfinden.
Es ist in der Tat aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht sinnvoll, jeden dieser einzelnen Anträge noch einmal in Breite darzustellen, aber, ich glaube, wir hatten sowohl im Haushalts- und Finanzausschuss als auch in den Beratungen der letzten Wochen und Monate ausreichend Zeit dazu. Ich bitte Sie deswegen sehr herzlich um Zustimmung zu den Änderungsanträgen der CDU-Fraktion, bekräftige aber auch noch einmal, das, was Sie uns als Oppositionsparteien hier an Änderungsvorschlägen vorgelegt haben, ist Populismus und es deswegen nicht wert, von uns tatsächlich als CDU-Fraktion in diesem Bereich Zustimmung zu erwarten. Vielen Dank.
Erstens, wir haben es gehört, und zweitens, das Wort hat jetzt Abgeordnete Heike Taubert, SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, da wir wenig Zeit haben als kleinste Fraktion, müssen wir uns kürzer fassen und können nicht so viele inhaltsleere Hülsen wie Sie, Herr Panse, reden.
Deswegen, ich sage ad eins zur Hospizplanung, die wir vorschlagen: Wir müssen Sie ja zum Jagen tragen, Altenhilfeplanung fällt aus, keine Anleitung, auch der Kommunen nicht, nichts Gemeinsames, in den ganzen Jahren nicht. Bei Hospiz wäre es angezeigt, auch da Planung vorzunehmen.
Beim Kinderschutz muss man sagen, wenn nicht so schlimme Dinge passiert wären, wäre da auch nicht viel passiert. Bei der Jugendpauschale muss man auch ganz nüchtern sagen, hätte man nicht so viel Druck gemacht von kommunaler Ebene und von anderer Ebene, wären Sie nicht bereit gewesen, wenigstens ein Minimum von dem wieder draufzulegen, was Sie vorher maximal weggenommen haben. Wenn Sie jetzt in den Jugendhilfeausschüssen sehen, wie darum gerungen wird, das bisschen Geld noch gerecht zu verteilen, dann, muss ich schon sagen, stimmen Sie unserem Antrag zu, etwas mehr in diesen Topf zu geben, damit man wenigstens auch noch Berufsschulsozialarbeit ein Stück weit mitmachen kann.
Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Für die Landesregierung Herr Minister Dr. Zeh.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Erstes, ich habe vorhin von Frau Pelke mutmaßen gehört, dass sie sagte, der Herr Panse wird dann sicherlich darauf reagieren und der So
zialminister wird das dann gleich noch mal wiederholen. Ich will ausdrücklich sagen, Herr Panse hat alles gesagt, was zu sagen ist, deswegen danke ich ihm ausdrücklich. Ich werde Ihnen aber nicht den Gefallen tun, mich gleich wieder hinzusetzen, sondern es gibt Dinge, von denen ich ausgehe, dass auch ich sie noch mal richtigstellen muss, die Herr Panse nicht angesprochen hat.
Ausdrücklich, Herr Kubitzki, Sie haben gesagt, es ist nicht, wie man hätte erwarten können, ein Kahlschlag und dennoch ist es ein Haushalt der sozialen Kälte. Also da müssen Sie sich schon mal entscheiden. Was ist es denn nun, kein Kahlschlag oder ein Kahlschlag mit sozialer Kälte?
Irgendwo sollten Sie sich zumindest mal einigen, auch mit sich selbst, was das ist. Sie haben darauf hingewiesen, es wären Streichorgien der letzten Jahre die Grundlage für diesen Haushalt. Auch das stimmt so nicht, denn der Haushalt betrug immer ungefähr um die 700 Mio. €, mal mehr, mal etwas weniger. Streichorgien an dieser Stelle kann ich nicht feststellen. Aber eines will ich ausdrücklich sagen, wir mussten in dem Haushalt auch umschichten. Außerdem, wenn nicht mehr so viel Geld in Summe da ist, kann man auch nicht mehr ganz so viel ausgeben. Das ist wie im richtigen Leben. Ich denke, Schulden machen ist nicht die richtige und wahre Lösung, denn das würde bedeuten, wir würden die kommende Generation belasten mit den Ausgaben, die wir heute machen. Ich denke, einen Sozialhaushalt zulasten der kommenden Generation zu machen, wäre ein Vertrag wider die guten Sitten, denn der Vertragspartner, dem wir nämlich diese Schulden aufbürden, kann sich nicht wehren, er sitzt nämlich nicht mit am Tisch. Deswegen wäre das kein sozialer Haushalt, es wäre ein asozialer Haushalt. Den lehnen wir als CDU ausdrücklich ab.
Sie haben noch einige Bemerkungen zum Volksbegehren gemacht und Sie hatten diesen Satz geprägt: Wir hätten eine Klage gegen das Volk gemacht. Das ist natürlich völliger Unsinn, Herr Kubitzki. Die Landesregierung ist verpflichtet, wenn der begründete Verdacht der Verfassungswidrigkeit besteht, dies vom Verfassungsgericht auch beurteilen zu lassen. Und nichts weiter und nicht weniger haben wir getan.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Da klagen Sie mal auch gegen den eige- nen Haushalt, denn der ist bestimmt verfassungswidrig.)
Wenn das Verfassungsgericht in einer wesentlichen Frage, übrigens Herr Matschie hat heute früh gesagt, das wäre ein Formfehler, der begangen worden ist. Es war kein Formfehler, es ist ein wesentlicher Punkt, wenn das Volksbegehren im Bereich der Gebühren eingreifen will.
Es ist Verfassungsrecht, gegen das verstoßen worden ist. Dann sage ich, dann ist es noch zusätzlich zu dem, was wir eigentlich in dem Volksbegehren als falsch erkannt haben, nämlich dass der Haushalt in unzulässiger Weise belastet wird. Wenn diese Frage beim Verfassungsgericht nicht beantwortet worden ist, bleibe ich dennoch bei der Auffassung, dass dies in dem Volksbegehren so vorgelegt worden ist, deswegen bleibt meine Rechtsauffassung immer noch, das Volksbegehren ist auch in diesem Punkt aus meiner Sicht verfassungswidrig.
Ich will ein Weiteres sagen: Sie haben gefordert, wir müssten die eigentlichen Aufgaben bewältigen, nämlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir müssten für mehr Arbeitsplätze sorgen. Im Bereich der Arbeitsplätze haben Sie schon recht. Das ist unsere Aufgabe, wir müssen für Arbeitsplätze sorgen, denn nichts ist sozialer, als wenn wir die Menschen in Lohn und Brot bringen und deswegen müssen wir auch unsere ganze Konzentration darauf richten, dass wir mehr Arbeitsplätze haben. Aber das tun wir auch.
Zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Ja, wenn wir als Thüringen das einzige Land sind in der Bundesrepublik Deutschland, das einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf zwei Jahre vorgelegt hat, nämlich ein Jahr früher als es in fast allen Ländern gilt, außer Sachsen-Anhalt, aber SachsenAnhalt hat eine Begrenzung in dem Zugang nämlich bei Eltern, wo ein Partner zu Hause lebt, ist kein vollständiger Rechtsanspruch gegeben. Wenn also Thüringen das einzige Land ist, das den unbegrenzten Rechtsanspruch vorverlegt, dann ist das aus meiner Sicht ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wir müssen uns von Ihnen nicht vorwerfen lassen, dass wir in dieser Frage zu wenig getan hätten.
Wenn wir eines von vier Ländern sind, die auch ein Erziehungsgeld bezahlen, eins von vier Ländern, bezeichnenderweise Unionsländer, dann muss ich sagen, dann ist es auch ein Beitrag, um Kinderarmut zu beseitigen bzw. auch ein Stück abzumildern. Es gibt kein Land, das ein solches Erziehungsgeld
bezahlt, wie wir eins bezahlen. Es ist ein Mehr in den Taschen derer, die das brauchen. Das ist auch ein Beitrag, um Kinderarmut ein Stück weit zu mildern. Sie haben vorhin den Vorwurf erhoben, dass die Familienoffensive, das war Frau Pelke im Wesentlichen, dazu geführt hat, dass wir überall den Einstieg in den Anstieg der Elternbeiträge gehabt hätten und dass der Ministerpräsident dies ausdrücklich verneint hat am Anfang. Ich will ausdrücklich an dieser Stelle sagen: Ich bestätige die Aussagen des Ministerpräsidenten, es war kein Einstieg in den Anstieg der Elternbeiträge.
Denn wenn es Gemeinden gibt, wo Gemeinderäte beschließen, dass sie ihren Eltern einen kostenlosen Kindergartenplatz anbieten können, dann kann das nicht damit zu tun haben, wie Sie sagen, dass das der Einstieg in den Anstieg der Elternbeiträge ist. Ich bleibe bei der Feststellung: Es war kein Einstieg in den Anstieg der Elternbeiträge. Hier wiederhole ich ausdrücklich noch mal das, was der Herr Panse gesagt hat.
Ab dem zweiten und dritten Kind im Alter von zwei Jahren ist es nahezu ein kostenloser Kindergartenplatz. Die Eltern erhalten über 200 oder 250 oder ab dem vierten Kind 300 € - einen wesentlichen Betrag, der den Erziehungsgeldbetrag, den Sie abtreten müssen, übersteigt. Das kompensiert mehr als das, was die Eltern an Beiträgen bezahlen müssen.