Protokoll der Sitzung vom 25.01.2008

(Glocke der Präsidentin)

Windenergieanlagen auf dem Milmesberg nicht gebaut werden und

(Beifall CDU, SPD)

damit der Status der Wartburg nicht gefährdet ist. Trotzdem - da gebe ich Ihnen recht - werden wir sehr genau hinschauen. Diese Forderung mit der Höhenbegrenzung darf keine generelle Absage an die Windenergie sein. Wir wollen erneuerbare Energien. Wir werden genau darauf achten, ob eine Höhenbegrenzung nur zum Schutz von Belangen der Raumordnung oder ob es aus ideologischen Gründen passiert, um Windenergie nicht mehr zuzulassen.

Was die Sicherheit von Investoren betrifft, bin ich aber auch der Auffassung, wenn es vorher bei Marksuhl bereits eine Höhenbegrenzung gegeben hätte - das war nämlich der Punkt, dass irgendwann, als der regionale Raumordnungsplan erstellt wurde, die Nabenhöhen ganz andere waren als heute und man heute die Situation sicherlich anders beurteilen würde -, hätte der Investor genau gewusst, auf was er sich einlässt.

(Beifall SPD)

Deswegen halten wir diese Höhenbegrenzung für sinnvoll.

Zum Umweltbericht: Ich sagte es eingangs bereits, er ist nach § 8 Thüringer Landesplanungsgesetz, welches wiederum auf einer EU-Verordnung beruht, jetzt bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsverfahren erforderlich. Auch hier stimmen wir dem so zu.

Eine kritische Frage muss ich allerdings doch noch stellen. Als wir das Thüringer Landesplanungsgesetz novelliert haben, hat der Minister in einer der Beratungen ausgeführt, dass wir künftig nicht mehr den Begriff „Landesentwicklungsplan“ verwenden werden, sondern wieder zu einem „Landesentwicklungsprogramm“ zurückkehren, warum auch immer.

Wahrscheinlich wollte man keine Gleichstellung zum Fünfjahresplan in DDR-Zeiten. Warum wir dann aber heute, nachdem wir im Landesplanungsgesetz ausdrücklich den Begriff „Landesentwicklungsprogramm“ wieder eingeführt haben, über den „Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan“ reden und man das nicht mit geändert hat, die Frage darf schon mal gestellt werden. Aber, wie gesagt, das ist für uns kein Grund, hier nicht zuzustimmen.

(Beifall SPD)

Das Wort hat Abgeordnete Holbe, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, einiges kann ich mir ersparen, weil es in den Vorreden schon gesagt worden ist, weshalb und warum wir hier diese Stellungnahme in unserem Ausschuss behandelt haben. Diese drei Punkte, um die es insbesondere in diesen Papieren ging, sind auch benannt.

Vielleicht noch mal eines bezüglich der Dreijahresfrist: Wir haben hier tatsächlich in Formulierungen an zwei Stellen den Aspekt der Überprüfung der Mittelzentren. Einmal wird die Ausweisung als funktionsteiliger Ort zunächst auf drei Jahre befristet, eine Verlängerung der Dreijahresfrist erfolgt nach Prüfung der Vertragserfüllung. Dann haben wir an anderer Stelle stehen, die Ausweisung einiger zentraler Orte wird nach drei Jahren überprüft. Teilweise sind hier dieselben Zentren erfasst und in die Regelungen aufgenommen. Ich denke, man tut gut daran, hier diese Korrektur zu machen und das entsprechend anzupassen. Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt sich aus den europäischen Richtlinien vom 27.06.2001. Der Umweltbericht wird mit seiner Begründung Bestandteil der Planung und stellt darauf ab, bezüglich der Planungsziele Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Kultur und sonstige Schutzgüter abzuwägen, Beeinträchtigungen möglichst zu vermeiden, deren Ausgleich in anderer Form zu kompensieren.

Da gebe ich Ihnen recht, Herr Kummer, es wird immer Konfliktpotenziale geben bei der Festlegung von den Vorranggebieten für Windkraftanlagen. Es wäre auf der anderen Seite sicher auch fatal, wenn man überhaupt keine Regelungen und Festsetzungen in den Raumordnungsplänen machen würde, weil dann die Windkraftanlagen überall im Land stehen können. Und ich muss sagen, ich bin auch sehr für erneuerbare Energien, aber bei den Windkraftanlagen habe ich wirklich eine geteilte Meinung - da, wo

es hinpasst und wo es nicht störend in der Landschaft ist. Nun könnte man sagen, es ist fast überall störend, aber es gibt wirklich Landschaftsbereiche und -gebiete, die besonders wertvoll und schützenswert sind und an solcher Stelle ist es wichtig, dieses Schutzgut Landschaft, Natur umfangreich zu betrachten und abzuwägen und insbesondere auch unsere Kulturdenkmäler. Ich weiß, dass auch über den Thüringer Landesdenkmalbeirat angeregt wurde, diese frühzeitig für die Stellungnahmen des Thüringer Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie abzugeben bei der Ausweisung der Vorranggebiete, um wirklich frühzeitig Einfluss zu nehmen. Auch ich hatte den Milmesberg, dazu ist schon viel gesagt worden, als Beispiel angeführt und hier hat uns tatsächlich in den letzten Jahren die technische Entwicklung der Windkraftanlagen einfach überrannt. Wir haben damals bei der ersten Ausweisung von Windkraftenergievorranggebieten eine Nabenhöhe von 70 Metern gehabt, wir liegen jetzt bei ca. 150 Metern. Die Entwicklung wird weitergehen, die Höhen werden weiter anwachsen. Man denkt über Gittermastanlagen nach, so dass hier das Ende noch nicht absehbar ist. Ich bin ganz froh darüber, dass auch das Ministerium recht frühzeitig - Sie wissen, die vier Planungsregionen sind derzeitig in der Überarbeitung der Raumordnungspläne - Handlungsempfehlungen mit herausgegeben hat, wo auch der Bezug auf die Höhen, auf die Nabenhöhen, auf die Rotordurchmesser genommen worden ist und die Beachtung, dies auch in den einzelnen Plänen festzuschreiben.

Aber eins möchte ich auch noch einmal ganz klar betonen: Die Zuständigkeit für die Ausweisung dieser Gebiete liegt nach wie vor bei den regionalen Planungsgemeinschaften. Dass die hier eine besondere Verantwortung haben, brauche ich sicher nicht noch einmal auszuführen und zu betonen.

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt Ihnen die Drucksache 4/3480 und ich bitte ebenfalls im Namen meiner Fraktion um Ihre Zustimmung. Danke.

(Beifall CDU)

Das Wort hat Abgeordnete Wolf, DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Doht, was wahr ist, muss wahr bleiben, und an der Stelle haben Sie mich einfach gerade nach vorn getrieben. Ich weiß nicht, wie Sie es aus Ihrer Sicht beweisen können, hier zu behaupten, ich hätte mich an die Spitze der Bewegung im Kampf gegen die Windkraftanlage auf dem Milmesberg gesetzt.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Da brau- che ich nur Ihre Pressemitteilungen her- auszusuchen.)

Es wäre schön, wenn Sie das wirklich einmal beweisen würden. Richtig ist - das gebe ich zu und darauf bin ich in gewisser Weise auch stolz -, ich habe mich mit dem Thema ausführlich beschäftigt. Ich habe sowohl Gespräche mit der Agrargenossenschaft geführt - und das nicht nur einmal - als auch Gespräche mit dem Burghauptmann Herrn Schuchardt geführt. Und es ist richtig, ich habe mich an dieser Stelle deutlich und klar dafür ausgesprochen, dass versucht wird, alle Interessen unter einen Hut zu bringen, weil ich denke, dass es an der Stelle natürlich möglich ist, einen Kompromiss zu finden.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist auf der einen Seite klar, dass die Interessen der Agrargenossenschaft unumstößlich dastehen. Sie haben Geld investiert und sich auf geltendes Recht verlassen. Dass natürlich auch die Interessen des Burghauptmanns verständlich sind und auch der Bevölkerung zu sagen, ein wunderschöner unverbauter Blick an der Stelle, wo man wirklich nichts anderes als Wald sieht, sollte so erhalten bleiben. Frau Doht, ich sage es an der Stelle ehrlich und unumwunden, Sie werden nicht erleben, dass ich mich an die Spitze einer Bewegung im Kampf gegen Windkraftanlagen stelle, weil genau das wir uns nicht erlauben können und das können wir uns auch in Verantwortung für unsere Umwelt und in Verantwortung für unsere Kinder und Enkel nicht erlauben. An der Stelle gebe ich zu, werde ich richtig sauer, wenn hier an der Stelle so etwas behauptet wird.

(Beifall DIE LINKE)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Ich erteile das Wort Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir ändern den Landesentwicklungsplan in drei Punkten. Frau Doht hat auch gleich die Antwort: Weil wir nur eine Änderung machen, bleibt es auch diesmal beim Landesentwicklungsplan. Auch der wird regelmäßig komplett überarbeitet. Bei der nächsten kompletten Überarbeitung werden wir es dann auch Landesentwicklungsprogramm nennen. Als solches müssen Sie sich gedulden bis zur nächsten regulären Überarbeitung des gesamten Landesentwicklungsplans.

Es gibt natürlich einen weiteren Punkt, die Harmonisierung der Regelungen für die zu überprüfenden Mittelzentren. Ich darf noch einmal daran erinnern, es ging darum, den für Thüringen sachgerechten Grad der dezentralen Konzentration zu ermitteln. Wie viele Mittelzentren sind für die gleichwertige Entwicklung erforderlich? Wie viele Mittelzentren sind auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels tragfähig? Es wurde auch intensiv darüber diskutiert, ob mehrere Städte gemeinsam einen zentralen Ort bilden können. Ich sage ganz ehrlich, man konnte damals teilweise den Eindruck bekommen, dass es einigen Städten und Gemeinden eher um das Etikett „Oberzentrum“ oder „Mittelzentrum“ als um wirkliche Zusammenarbeit ging.

Im Ergebnis des ganzen Diskussionsprozesses wurden einige Mittelzentren mit einem Prüfvorbehalt vorgesehen. Es gibt einen Widerspruch. Das ist von Frau Holbe hier deutlich gemacht worden, der musste aufgelöst werden, weil widersprüchliche Regelungen teilweise dieselben zentralen Orte betroffen haben. Ließen wir es bei den jetzigen Regelungen, würde das für die funktionsteiligen Mittelzentren Saalfeld/Rudolstadt, Bad Blankenburg und Suhl/Zella-Mehlis bedeuten, dass deren Ausweisung nach Ablauf einer Dreijahresfrist ab Inkrafttreten des LEP 2004 ausläuft. Das ist aber nicht beabsichtigt worden.

Wie die Zusammenarbeit gerade in solchen gemeinsamen Mittelzentren läuft, darf ich noch einmal am Beispiel von Rudolstadt/Saalfeld/Bad Blankenburg erläutern, wo jetzt eine Anfrage bei mir auf dem Tisch lag. Sie möchten weiterhin mit zwei Bürgermeistern in der Regionalen Raumordnungsversammlung Ostthüringen vertreten sein, was nach der Änderung des LEP nicht mehr möglich ist. Entweder sind die drei Städte ein gemeinsames Zentrum, dann müssen sie sich auch durch einen Bürgermeister vertreten lassen, eventuell alternierend, dass jeder mal drankommt. Aber das kann ja wohl nicht Ergebnis einer Zusammenarbeit eines gemeinsamen Mittelzentrums sein, dass man sagt, wir brauchen aber unbedingt in der Außenvertretung dann zwei Bürgermeister in den Gremien.

Durch die vorgeschlagene Angleichung der Regelung für die funktionsteiligen Mittelzentren an die Regelung für die übrigen zu überprüfenden Mittelzentren wird sichergestellt, dass kein zentraler Ort seine Einstufung durch einen Automatismus verliert. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich die betroffenen zentralen Orte jetzt zurücklehnen können. Die Überprüfung der Mittelzentren durch das Ministerium läuft. Es ist beabsichtigt, die Überprüfung der Mittelzentren im Jahr 2008 mit einem Bericht abzuschließen. Ich bitte die Fraktion der SPD, das zu berücksichtigen. Bis Ende 2008 werden wir einen Bericht machen. Falls Sie in der nächsten Sitzung einen entsprechenden Antrag

stellen wollen, dann werden wir den Antrag auch so bearbeiten, dass wir Ende des Jahres 2008 einen Bericht machen.

Natürlich - der Milmesberg war sicherlich der Anlass dazu - haben wir die Regelung für die Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen hineingenommen. Der Landesentwicklungsplan gibt beispielsweise vor, welche Vorranggebiete der Raumordnung nach welchen Kriterien durch die Regionalplanung festzulegen sind. Dazu zählen auch die Vorranggebiete Windenergie. Herr Kummer, da braucht sich niemand Sorgen zu machen, wir werden die nicht auflösen. Die werden auch bleiben. Aber es haben sich in der letzten Zeit verschiedene Konflikte aus der technischen Entwicklung der Windenergieanlagen ergeben, die eine Überprüfung der Aussagen in den Regionalplänen erforderlich machen. Die Regionalen Planungsgemeinschaften werden durch die Änderungsverordnung ausdrücklich zur Befassung mit der Höhe von Windenergieanlagen aufgefordert, so dass eine Begrenzung der Anlagenhöhe im Einzelfall ausdrücklich ermöglicht wird. Es geht nicht um eine generelle und pauschale Höhenbegrenzung. Das ist rechtlich nicht möglich. Ob eine Höhenbegrenzung vorgenommen wird und welche Höhe festgeschrieben wird, entscheidet die jeweilige Regionale Planungsgemeinschaft als Träger der Regionalplanung im Rahmen der Ausübung des planerischen Ermessens für die jeweiligen Vorranggebiete im Einzelfall. Ich will das noch einmal deutlich sagen: Die Regionalen Planungsgemeinschaften können - müssen nicht - eine Höhenbegrenzung für einzelne Vorranggebiete Windenergie festlegen, wenn entsprechende stichhaltige Gründe vorliegen. Entscheiden müssen es die Kommunen. Wir haben das aus gutem Grund hineingenommen als Änderung, weil ich auch immer den Eindruck bekommen habe, solange alles einvernehmlich ist, entscheiden es die Kommunen gern. Aber wenn es plötzlich kritisch wird - Beispiel Milmesberg -, dann wird die Verantwortung ganz schnell auf das Land abgeschoben. Das Land soll immer die kritischen Fälle regeln. Übrigens sind, nachdem wir die Diskussion um den Milmesberg begonnen haben, im Stadtgebiet von Eisenach weitere sechs Windmühlen genehmigt worden. Ich freue mich auch schon auf die vielleicht interessante Auseinandersetzung - ich habe gehört, jetzt soll ein Fahrstuhl auf die Wartburg gebaut werden

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Eine Seilbahn.)

oder eine Seilbahn. Wenn die Windmühlen auf dem Milmesberg schädigend sind für das UNESCO-Weltkulturerbe,

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Ein klei- ner Unterschied ist das schon.)

da bin ich mal gespannt, wie man dann diese Auseinandersetzung überstehen will, wenn man eine Seilbahn auf die Wartburg baut.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das sind Glasfaserseile, Herr Minister.)

Aber das fällt ja nicht in meinen Geschäftsbereich hinein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, das sind notwendige Änderungen in dem Entwurf und ich bitte um Unterstützung für den Verordnungsentwurf der Landesregierung.

(Beifall CDU)

Wir kommen damit zur Abstimmung. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau und Verkehr in Drucksache 4/3580. Wer ist für diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10

Fazit des Elisabeth-Jahres aus Sicht des Freistaats Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/3546 -

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung erstattet Sofortbericht und für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, am 19. November des letzten Jahres schloss die Thüringer Landesausstellung „Elisabeth von Thüringen - eine europäische Heilige“ ihre Pforten, nachdem das Elisabeth-Jahr 2007 bereits am Vortag in der Eisenacher Georgenkirche in einem ökumenischen Gottesdienst seinen feierlichen Abschluss gefunden hatte. Mit der öffentlichen Übergabe der Ergebnisse des Kulturenprojekts „7 Künstler - 7 Themen“, einer aktuellen künstlerischen Auseinandersetzung mit den sieben Werken der Barmherzigkeit, erlebte der Schlusstag der Ausstellung einen letzten Höhepunkt. Die im Ergebnis dieser Auseinandersetzung entstandenen Bronze-Plastiken werden als Erinnerung an das Elisabeth-Jahr 2007 im Burghof verbleiben und öffentlich zugänglich sein. Die Beteili

gung von Künstlerinnen und Künstlern der drei deutschen Elisabeth-Länder - Thüringen, Hessen und Sachsen-Anhalt - verweist auf die sowohl während der Vorbereitung als auch der Durchführung der Landesausstellung gepflegte enge Zusammenarbeit der Elisabeth-Stätten dieser Länder, in die Ungarn als Geburtsland der Heiligen in gleicher Intensität einbezogen war. Die Arbeiten der Thüringer Regina Lange, Karl-Heinz Appelt und Lutz Hellmuth, der Hessen Thomas Duttenhoefer und Martin Konietschke sowie Steffen Ahrens und Christoph Reichenbach aus Sachsen-Anhalt werden symbolisch für die Nachhaltigkeit stehen, mit der in diesem Jubiläumsjahr an Werk und Leben Elisabeths erinnert wurde.

Im Vorfeld des Jubiläumsjahres bewegte viele von uns die Frage, was eine vor 800 Jahren geborene, früh verstorbene junge Frau den Zeitgenossen des 21. Jahrhunderts zu sagen habe. Diese Frage stand konkret gestellt oder unausgesprochen im Mittelpunkt von fast 250 Veranstaltungen hier im Land. Die Antwort - so viel kann ich heute schon sagen - hat uns alle überrascht und froh gestimmt. Das Wirken der Heiligen hat die Grenzen der Weltanschauungen überschreitend ein überaus breites Interesse und bisweilen uneingeschränkte begeisterte Bewunderung gefunden. Übertroffen wurden unsere Erwartungen auch hinsichtlich des Interesses junger Menschen. Das Beispiel gelebter tatkräftiger Nächstenliebe - Solidarität würden wir heute sagen - wird offensichtlich von nicht Wenigen als vorbildhaft empfunden.

Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Versuch, jede einzelne dieser über 250 Veranstaltungen einer bilanzierenden Untersuchung zu unterziehen, wäre zum Scheitern verurteilt. Trotzdem können wir deren Gesamtheit ohne Einschränkung als einen außerordentlichen Erfolg verbuchen. Das von wissenschaftlichen Kolloquien, Vorlesungen, Ausstellungen, Konzerten, Vorträgen, Studienreisen, Pilgerwanderungen, Gottesdiensten und Kunstaktionen bis zum Musical reichende Spektrum der Veranstaltungen erwies sich als überraschend breit und farbig.

(Beifall CDU)