Protokoll der Sitzung vom 09.12.2004

Danke. Es antwortet Staatssekretät Illert. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Eine Vorbemerkung sei mir noch gestattet: Zur Beantwortung der Frage des Abgeordneten Wehner hat die Landesregierung den AWO-Landesverband um eine Stellungnahme gebeten, da sie selbst zu den Fragen keine umfassenden Eigenerkenntnisse hat. Ich bitte um die Erlaubnis der Frau Präsidentin, entsprechend zitieren zu dürfen.

Zu Frage 1 hat der AWO-Landesverband wie folgt unterrichtet: "Der AWO-Landesverband Thüringen e.V. erhielt im Jahre 2003 Landesmittel in Höhe von 180.251 4    ( +    samt 716.761,28 #: ,002    3%?4 desverband Thüringen e.V. bisher Landesmittel in Höhe von 115.935,99 4    ( von 648.257,38 G +  3%? gebenen Zahlen entsprechen bis auf die Angaben zu den Landesmitteln - hier muss es richtig 154.580  8  - unseren Aufstellungen.

Zu Frage 2 hat die AWO Folgendes angegeben: "Es trifft nicht zu, dass der AWO-Landesverband Thüringen e.V. durch einen neuen Tarifabschluss Löhne zahlt, die 20 bis 40 Prozent unter Tarif liegen. Der AWO-Landesverband Thüringen e.V. zahlt seit seiner Gründung im Jahre 1990 Löhne und Gehälter nach dem Bundesmanteltarif der Arbeiterwohlfahrt für die neuen Bundesländer, der in den monetären Auswirkungen dem Bundesangestelltentarif BAT

Bund-Länder entspricht." Diese Aussage entspricht nach unseren Informationen den Tatsachen. Allerdings sind nach unserer Kenntnis ab 1. Juli 2004 für neu einzustellende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter andere tarifliche Regelungen gültig. Diese führen im Ergebnis zu unterschiedlichem Entgeltniveau.

Zu Frage 3 hat die AWO wie folgt ausgeführt: "Die Arbeiterwohlfahrt hat seit dem 1. Oktober 2004 keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse durch so genannte Ein-Euro-Jobs ersetzt." Weiter gehende Absichten der AWO sind der Landesregierung nicht bekannt.

Zu Frage 4 berichtet die AWO wie folgt: "Nicht der AWO-Landesverband Thüringen e.V. hat eine Klausurtagung auf Malta durchgeführt, sondern die Beschlussgremien der AWO-AJS gemeinnützige GmbH. Es handelt sich dabei um ein Unternehmen der AWO, das richtig heißt: Alten-, Jugend- und Sozialhilfe gemeinnützige GmbH. Es ist eine Trägergesellschaft mit knapp 100 Einrichtungen und Diensten und mehr als 1.500 Beschäftigten. Für drei teilnehmende Vertreter des AWO-Landesverbands Thüringen e.V. - es handelte sich um zwei Revisoren und den Vertreter des Landesjugendwerks - wurden die Kosten aus freien Mitteln beglichen. Fördergelder des Freistaats Thüringen wurden nicht verwandt." Aus Sicht der Landesregierung ergeben sich bei diesem Sachverhalt aus dem Vorgehen der AWO bzw. ihrer Gesellschaft keine förderrechtlichen Folgerungen. Allerdings kann die Landesregierung nicht unternehmenspolitische oder sonstige Überlegungen oder Strategien für die in diesem Zusammenhang getroffenen und öffentlich kritisierten Entscheidungen beurteilen.

Danke schön. Es gibt eine Nachfrage. Abgeordneter Panse.

Herr Staatssekretär, ist der Landesregierung bekannt, ob es sich bei den eben angeführten freien Mitteln der Arbeiterwohlfahrt um Landes- oder um Bundesmittel der Arbeiterwohlfahrt handelt? Falls dies Landesmittel seien sollten, was die freien Mittel angeht, würden Sie mir da vielleicht beipflichten, dass es unter diesen Umständen zumindest fragwürdig wäre, wenn wir erleben, dass der Landesjugendvertreter der Arbeiterwohlfahrt an Tagungen in Malta teilnimmt und das aus freien Mitteln der Arbeiterwohlfahrt bestritten wird, aber gleichzeitig das Landesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt darüber klagt, dass es aufgrund von finanziellen Einschränkungen nächstes Jahr seine Arbeit gefährdet sieht?

Wenn es tatsächlich so wäre, dass diese freien Mittel ihre Ursache in Landesmitteln hätten, dann hätten Sie Recht. Aus der Sachverhaltsdarstellung der AWO kann ich dies aber nicht entnehmen.

Danke schön. Weitere Nachfragen liegen mir nicht vor. Damit kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/421, Abgeordnete Dr. Kaschuba, Fraktion der PDS.

Zukunft der Firma Brooks Automation in Jena

Mit der Firma Brooks Automation im Gewerbegebiet Jena-Göschwitz steht eine Firma vor dem Aus, die schwarze Zahlen schreibt und deren Produkte den Markt bestimmen. 116 hoch qualifizierte, engagierte Mitarbeiter von Brooks Automation sollen bis zum Herbst 2005 entlassen werden. Die Firma soll nach China verlagert werden. Da ca. zehn Firmen im Zuliefer- und Speditionsbereich mit Brooks Automation zusammenarbeiten, ist eine Kettenreaktion zu befürchten. Damit würde der Wirtschaftsstandort Thüringen geschwächt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Unternehmensverlagerungen dieser Art zukünftig zu verhindern?

2. Hat dieses Unternehmen Fördermittel des Freistaats Thüringen in Anspruch genommen und wenn ja, wann?

3. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, ein potenzielles Management by Out durch die gegenwärtige Belegschaft dieser Firma für einen begrenzten Zeitraum von ca. zwei Jahren zu unterstützen und damit Arbeitsplätze zu sichern?

Danke schön. Es antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kaschuba für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung hat keine Möglichkeit, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffenen Unternehmensentscheidungen zu korrigieren, wenn die Gesellschafter des Unternehmens ihrerseits keinerlei Verpflichtungen gegenüber Landesbehörden haben.

Zu Frage 2: Das Unternehmen "Brooks Automation GmbH" hat keine Fördermittel des Freistaats Thüringen in Anspruch genommen.

Zu Frage 3: In Gesprächen mit dem Betriebsrat sowie dem Geschäftsführer des Unternehmens wurde bereits über die Möglichkeiten eines MBO informiert und die Unterstützung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit im Rahmen der bestehenden Förderinstrumentarien signalisiert. Eine wesentliche Voraussetzung für die Unterstützung des neu zu gründenden Unternehmens ist die Vorlage eines von einer Bank begleiteten Businessplans. Die Entwicklung eines Businessplans und ein MBO kann nur von den betreffenden Mitarbeitern selbst vorgenommen werden.

Danke schön. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/424 des Abgeordneten Matschie, SPD-Fraktion.

Fan-Projekt Jena e.V.

Der Präsident des Thüringer Fußballverbandes e.V., Herr Rainer Milkoreit, wertet in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten vom 15. November 2004 den geplanten Wegfall der Förderung für das FanProjekt Jena e.V. als Ausstieg aus dem "Nationalen Konzept für Sport und Sicherheit" (NKSS). Auch der Deutsche Fußballbund (DFB) befürwortet die weitere Unterstützung des Fan-Projekts. In der Antwort auf die Mündliche Anfrage (Drucksache 4/330) zum gleichen Thema verweist die Landesregierung auf die Eigenverantwortlichkeit der Fußballvereine für die Fan-Betreuung. Auf Nachfrage betont die Landesregierung dann noch die Zuständigkeit der örtlichen Jugendsozialarbeit. Das NKSS empfiehlt aber ausdrücklich eine Drittelfinanzierung von DFB, Bundesland und Kommune.

Im Falle des Fan-Projekts Jena wird die Finanzierung durch die Stadt Jena, den DFB, den FC Carl Zeiss Jena und - noch - durch den Freistaat Thüringen getragen. Damit bekennen sich die beteiligten Partner zu ihrer Verantwortung für ein Projekt, bei dem es sich ausdrücklich um eines der Jugendsozialarbeit und nicht der reinen Fan-Betreuung handelt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist mittlerweile eine Entscheidung über die Kürzungen der Mittel für das Fan-Projekt Jena e.V. gefallen, und wenn ja, wie lautet die Entscheidung, und wenn nein, wann wird entschieden?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Position des Thüringer Fußballverbandes?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeit des Fan-Projekts Jena mit extremistischen Jugendlichen im Fußballumfeld?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Heute wurde der Entwurf des Haushaltsplans 2005 in den Landtag eingebracht. Er sieht keine Fördermittel für dieses Projekt vor.

Zu Frage 2: Der Thüringer Fußballverband setzt sich für den Erhalt des Fan-Projekts mit der gleichen Argumentation ein, die bereits in der Mündlichen Anfrage - Drucksache 4/330 - behandelt wurde. Die Landesregierung hält an der damals geäußerten Beurteilung fest.

Zu Frage 3: Belastbare Statistiken von wissenschaftlichen Institutionen zur Gewaltbereitschaft und extremistischen Tendenzen in Thüringer Fußballstadions liegen uns nicht vor. Der Sachbericht des Fan-Projekts Jena e.V. weist zur Thematik "Arbeit gegen Rassismus/Rechtsextremismus" in den Jahren 2001, 2002 und 2003 folgende Darstellungen auf - Frau Präsidentin, ich bitte zitieren zu dürfen: "Obwohl es im Vorjahr keine auffälligen Verhaltensweisen von Jugendlichen, jungen Erwachsenen aus der Fußballszene gab, wurde die Problematik auch im Jahr 2001, 2002 und 2003 durch die Mitarbeiter des Projekts mit der gebotenen Aufmerksamkeit behandelt." Grundsätzlich hält die Landesregierung alle Bemühungen für wünschenswert, die Extremismus und Gewalt entgegenwirken. Dennoch, eine finanzielle Förderung des Fan-Projekts durch das Land ist im Jahr 2005 nicht geboten. Auch hierzu verweise ich auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/330 zur gleichen Sache.

Danke schön. Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Matschie bitte.

Herr Staatssekretär, der Deutsche Fußballbund weist in einem Brief an Minister Zeh darauf hin, dass dieses Fan-Projekt dank eines vorzüglichen Arbeitskonzepts Vorbildcharakter für eine ganze Reihe von Projekten im ganzen Bundesgebiet hat und Hilfestellung für den Aufbau von Projekten in den neuen Bundesländern gegeben hat. Der Deutsche Fußballbund empfiehlt in diesem Schreiben ausdrücklich, dieses Projekt weiter zu fördern. Wie beurteilen Sie die Haltung des Deutschen Fußballbundes dazu?

Die Haltung des Deutschen Fußballbundes war bei der Beantwortung der letzten Mündlichen Anfrage von Ihnen, Herr Abgeordneter Matschie, bereits bekannt. Es ändert sich nichts daran, dass der Deutsche Fußballbund zusammen mit der NKSS der Auffassung ist, dass derartige Fan-Projekte dann einzurichten sind, wenn es sich um Bereiche der 1. und 2. Fußballliga handelt und nicht bspw. um die 4. Liga, wie es hier der Fall ist.

Gibt es eine weitere Nachfrage? Herr Abgeordneter, bitte.

Herr Staatssekretär, das Schreiben des Deutschen Fußballbundes an Ihren Minister geht aber ausdrücklich auf dieses Fan-Projekt in Jena ein. Insofern kann ich Ihre jetzt getroffene Aussage nicht ganz nachvollziehen. Aus welchen Gründen haben Sie eine andere Position als der Deutsche Fußballbund zum Fan-Projekt Jena?

Aus den Gründen, die ich schon dargestellt habe, Herr Abgeordneter Matschie. Es gibt keine Verpflichtung, in der 4. Liga Derartiges zu tun. Der Fußballbund hat dieses empfohlen, das ist wohl wahr, aber die Entscheidung in der Sache liegt bei den Ländern, und dies in übereinstimmendem Konsens zwischen allen.

Danke schön. Es gibt weitere Nachfragen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, PDS-Fraktion.

Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass dieses Fan-Projekt Jena eine gewisse internationale Dimension erreicht hat, da es im Erfahrungsaustausch mit dem entsprechenden ungarischen Ministerium für Kinder, Jugend und Sport steht? Wie würden Sie die entsprechende Nichtfortführung des Projekts im Blick auf die internationale Bedeutung bewerten?

Jawohl, dieses ist uns bekannt. Die Bewertung hat sich dadurch nicht geändert.

Danke schön. Nächste Nachfrage von Herrn Abgeordneten Panse.

Herr Staatssekretär, wenn das so ist, dass der Deutsche Fußballverband sich so vehement für dieses Projekt einsetzt, und ich den Eindruck habe, dass der Fußballverband nicht zu den ärmsten Sportfachverbänden gehört, gleichzeitig bei der Nachfrage des Abgeordneten Matschie deutlich wurde, dass es sich offensichtlich um Jugendsozialarbeit handelt, die vor Ort vorgenommen werden muss, knüpfe ich an die Frage, die ich das letzte Mal schon gestellt habe, an: Wenn der überörtliche Charakter nicht erkennbar ist, wie würden Sie dann die besondere Verpflichtung des Landes interpretieren, dies zu finanzieren?

Es wäre durchaus angezeigt, eine Finanzierung über die Jugendsozialarbeit vorzunehmen, ja.

Danke schön, damit sind die Möglichkeiten der Nachfrage abgearbeitet. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/430, Abgeordneter Dr. Schubert, SPD-Fraktion.

Barmittelabfluss im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" stehen im jeweiligen Haushaltsjahr regelmäßig so viele Barmittel zur Verfügung, wie in den jeweils vorangegangenen drei Jahren an Verpflichtungsermächtigungen (VE) für das betreffende Jahr belegt wurden. Ab