Protokoll der Sitzung vom 09.12.2004

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Demzufolge kann ich die Aussprache schließen. Wir kommen nun zu den Abstimmungen. Als Erstes stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 4/447. Herr Abgeordneter Stauch, ein Geschäftsordnungsantrag, namentliche Abstimmung?

Namentliche Abstimmung, bitte.

Für welche Teile - für die Beschlussempfehlung und den Gesetzentwurf?

Beschlussempfehlung und Gesetzentwurf.

Nur für die Beschlussempfehlung - und den Gesetzentwurf.

Und den Gesetzentwurf.

Gut. Dann stimmen wir als Erstes namentlich über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 4/447 ab.

Es hatte offensichtlich jeder die Gelegenheit seine Stimmkarte abzugeben. Ich bitte um das Auszählen.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 4/447 vor. Es wurden 85 Stimmen abgegeben, mit Ja haben 45 gestimmt, mit Nein 18, es gab 22 Enthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1).

Unter Berücksichtigung dieser Tatsache stimmen wir nun namentlich über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/187 nach zweiter Beratung ab.

Moment mal, es kann noch nicht angefangen werden zu zählen, es wird noch eingesammelt.

Jetzt hatte jeder die Gelegenheit seine Stimmkarte abzugeben, jetzt kann erst gezählt werden.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum "Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und des Thüringer Wassergesetzes" in der Drucksache 4/187 unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung vor. Auch hier wurden 85 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 45 gestimmt, mit Nein 21, es gab 19 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

(Beifall bei der CDU)

Ich bitte, das nun in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, möge sich von den Plätzen erheben. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Die Stimmenthaltungen. Danke. Wir haben noch einen Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 4/441. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden.

(Unruhe bei der CDU)

Demzufolge stimmen wir über diesen Entschließungsantrag direkt ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.

(Unruhe bei der CDU)

Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Es gab 45 Neinstimmen, 38 Jastimmen. Der Entschließungsantrag ist damit abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 4

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/295 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 4/402 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 4/433 Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/450 ZWEITE BERATUNG

Ich bitte zunächst um die Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 11.11.2004 ist die Drucksache 4/295 "Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch" an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Unser Ausschuss hat in einer Sondersitzung am 11.11.2004 die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände für den 25.11.2004 beschlossen. Aufgrund der Notwendigkeit, den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr zu beschließen und den Kommunen somit Rechtssicherheit in der Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes zu geben, wurde die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände am Vormittag des 25.11.2004 und die Beratung und Beschlussfassung zum Gesetzentwurf am Nachmittag des gleichen Tages in unserem Ausschuss durchgeführt. Die Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände haben ihre Meinung zum Gesetzentwurf vorgetragen. Die wesentlichen Argumente wurden den Abgeordneten auch schriftlich übermittelt. Die Vertreter der Spitzenverbände bekräftigten ihre Kritik an der ihrer Meinung nach unzureichenden Weiterleitung der Wohngeldeinsparungen des Landes an die Kommunen. Die dazu genannten Zahlen reichten von 79,8 Mio.   2A  20  34 Mio.  >0 #B   '   hen 20 Mio.  4     die Höhe der im Gesetzentwurf enthaltenen Landeszuweisungen an die Kommunen mit dem Finanztableau des Bundes, welches Grundlage des Kompro

misses vom 30. Juni 2004 im Vermittlungsausschuss mit dem Bund war. Die Spitzenverbände kritisierten, dass die Saldenberechnung, die im Ergebnis zu den 20 Mio.     4   nen gingen. Die unterschiedlichen Angaben von Be- und Entlastungszahlen machten deutlich, dass es sich bei diesem Gesetz um eine schwierige Materie handelte. Das Finanzministerium bezeichnete es sogar als Experimentalgesetzgebung, da mit Hartz IV völliges Neuland der Grundsicherung für Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosenhilfebezieher betreten würde und die Wirkungsweisen der verschiedenen Stellschrauben des Gesetzes erst dann bei ihrer Anwendung sichtbar würden.

Die Spitzenverbände bekräftigten zudem ihre Kritik, dass die Sonderbedarfszuweisungen, die als Ausgleich für die besondere Situation in den jungen Ländern gezahlt werden, nicht Brutto, also in Höhe von 174 Mio.     3 5  steueranteile des Landes in Höhe von 28 Mio.   werden. Die Landesregierung begründete diese Vorgehensweise damit, dass diese zusätzlichen Leistungen ein Solidarbeitrag der Kommunen in den alten Ländern und keine Aufgabe des Landes sei. Im Übrigen würde in allen jungen Ländern so verfahren, selbst die alten Länder würden sich ihren Anteil von den Kommunen zurückholen.

Sehr geehrte Damen und Herren, alle Fraktionen haben im Vorfeld der Beratungen am 25.11.2004 Änderungsanträge zum Gesetzentwurf vorgelegt. Die Anträge wurden in der Pause zwischen der Anhörung und der weiteren Beratung unseres Ausschusses noch einmal überarbeitet. An dieser Stelle möchte ich allen Fraktionen für die unbürokratische und flexible Arbeitsweise danken. Auf den Inhalt dieser Anträge werde ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen, denn ich nehme an, das werden die Fraktionen jetzt in der anschließenden Debatte tun.

Mit Mehrheit wurde der Antrag der CDU angenommen, wie er Ihnen heute in der Beschlussempfehlung 4/402 vorliegt. Neben einigen redaktionellen Änderungen und Klarstellungen wurde im Wesentlichen eine Revisionsklausel in § 1 Abs. 2 eingefügt, die eine Überprüfung der Landeszuweisungen erstmalig am 1. November 2005 vorsieht. Damit ist einer der wesentlichen Forderungen der kommunalen Spitzenverbände gefolgt worden.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs unter Beachtung der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/402. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne die Aussprache und rufe als erste Rednerin auf für die PDS-Fraktion Frau Abgeordnete Enders.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in wenigen Tagen ändern sich die Lebensbedingungen vieler Menschen erheblich und das leider nicht zum Besseren, denn dann treten die Regelungen von Hartz IV in Kraft. Er bekomme ganze 2,13  , und 13 Cent - hat während der Demonstration gegen Sozialabbau in Erfurt am 4. Dezember 2004 ein Betroffener dargestellt. Skandalös ist auch der Umgang der Thüringer Landesregierung mit diesem Thema. Erst jetzt beraten wir im Thüringer Landtag das erforderliche Ausführungsgesetz zum SGB II und setzen die Kommunen damit unter Zeitdruck.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser zeitliche Verzug ist für den Start von Hartz IV wenig hilfreich und das es auch anders geht, habe ich bereits in der ersten Lesung gesagt. Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich hier als positives Beispiel.

Änderungsbedarf besteht übrigens auch bei den Fragen der Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaften. Aus Sicht der PDS-Fraktion sollte jede Arbeitsgemeinschaft auch einen Beirat haben. Dass solche Beiräte nicht überall existieren, ist ebenfalls wieder der fehlenden Rahmenvereinbarung des Landes mit der Bundesagentur für Arbeit geschuldet.

(Beifall bei der PDS)

Auch hier hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bis heute wissen die kreisfreien Städte und Landkreise Thüringens nicht, welchen finanziellen Ausgleich sie für die Aufgabenwahrnehmung in Umsetzung von Hartz IV vom Land erhalten. Doch eins steht bereits jetzt fest: Die kommunalen Belastungen durch Hartz IV werden für die Kommunen nach ersten Berechnungen bei rund 450 Mio.  : liegen. Da die Fallzahlen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher offenbar höher liegen als prognostiziert, können diese Belastungen noch steigen. Die Gegenfinanzierungen hingegen sind noch sehr vakant und das nicht nur seitens des Bundes, sondern eben auch verschuldet durch das Land. Neben der Bundeszahlung von 110 Mio. (  9  Kommunen bisher mit weiteren 148 Mio.    Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen und 20 Mio.    . 4   beim Wohngeld rechnen. Insgesamt stehen damit für die Gegenfinanzierung 278 Mio.     gung. 172 Mio.  '        munen

selbst aufzubringen sein. Wenn man von den indirekten Einsparungen bei den Kommunen von bis zu 50 Mio.             Mehrbelastung von 120 Mio. 1+ gleichbaren Belastungsermittlungen kommen ebenfalls die Kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme bei der Anhörung.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das liegt aber nicht am Land.)

Selbst wenn sich einige Zahlen noch ändern, steht bereits jetzt fest: Die Thüringer Kommunen werden durch Hartz IV nicht entlastet und ich behaupte, sie werden belastet, und das wird gegenwärtig durch die Kommunen kaum noch zu schultern sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ursprünglich gab es eine Zusage des Ministerpräsidenten, das Land würde seine Einsparungen im Zusammenhang mit Hartz IV, so zum Beispiel beim Wohngeld, vollständig an die Kommunen durchreichen. Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt jedoch, dass diese Aussagen offenbar nichts wert sind, der Ministerpräsident demzufolge offenbar nicht mehr zu seinem Wort steht.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das ist falsch.)

Lassen Sie mich doch erst einmal zu Ende reden und dann erkläre ich Ihnen auch hier, warum es eben genauso ist, wie ich es gerade eben beschrieben habe.

In einer Resolution des Thüringischen Landkreistags wurde deshalb formuliert, dass mit Empörung zur Kenntnis genommen werden muss, dass die Landesregierung beabsichtigt, sich infolge von Hartz IV auf Kosten der Kommunen zu bereichern.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Es ist trotzdem falsch.)

Jedes Bundesland - so der Landkreistag - gibt seine Entlastung von Wohngeldverpflichtungen an die kommunalen Leistungsträger in vollem Umfang weiter,

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Das stimmt nicht.)

nur Thüringen will sich einen Teil der Entlastungen zurückbehalten. Der Bund meint, dass das Land beim Wohngeld rund 49 Mio. .     dige Landesministerium hat 33 Mio.    '  die Kommunen jedoch nach dem Willen der Landesregierung - und das ist vorhin hier auch noch mal dargelegt worden - nur 20 Mio.  ten sollen. Egal

welche Zahlen man hier zugrunde legt, in jedem Fall werden den Kommunen Gelder vorenthalten.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Alles falsch.)

Dies betrifft aus unserer Sicht auch die Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen. Von 176 Mio.       

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Das ist falsch.)

Diese Rechenoperation zulasten der Kommunen kann man nur als skandalös bezeichnen.