Meine Damen und Herren, eine Abschaffung der Steuer, wie sie gelegentlich aus den Reihen von CDU/CSU gefordert wird, hätte auch demnach für den Landeshaushalt Thüringen größere Folgen als die CDU hier im Haus und Frau Ministerin Diezel immer behauptet.
Es geht demnach nicht nur um die 10 Mio. € Einnahmen des Landes, sondern mittelbar betrifft das ca. 100 Mio. € über den Länderfinanzausgleich, die uns bei Abschaffung dieser Steuer verloren gingen.
Meine Damen und Herren, das ist nur im Status quo gedacht. Die Prognosen für die Entwicklung des Erbschaftsteueraufkommens in den nächsten Jahren sind andere, nämlich man rechnet mit mindestens dem vierfachen Aufkommen dieser Steuer in den nächsten Jahren, da jetzt viel höhere Vererbungsfälle anfallen aufgrund der demographischen Situation als noch vor Jahren.
Meine Damen und Herren, für die Bewertung der ersten Frage, ob es sich bei dem nun vorgelegten Entwurf um einen guten Kompromiss handelt, ist die Debatte auch etwas weiter zu ziehen, nämlich um die Einnahmebasis der öffentlichen Haushalte in Deutschland insgesamt. Wenn man die Medien verfolgt, da erlebt man zurzeit, dass Teile der SPD die CDU auf Bundesebene durchaus hart kritisieren wegen ihrer Position auf der einen Seite zu Schuldenbremsen in den Verfassungen; andererseits fordert dieselbe CDU schon jetzt mit Blick auf die Bundestagswahl weitere Einnahmeausfälle in Form von Steuersenkungen und zum Dritten neue Ausgaben sollen produziert werden. Wenn dann viertens noch dazukommt, dass beim Thema Erbschaftsteuer beispielsweise eine Abschaffung erwogen werden soll, dann kann man sehen, dass insgesamt die CDU mit der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nicht wirklich in Deutschland etwas am Hut hat - eher das Gegenteil - und die Armut der öffentlichen Haushalte durchaus etwas mit Ihrer Politik zu tun hat.
Meine Damen und Herren, wie bei dieser Konfliktlage und Interessenlage die SPD dann hier im Landtag einen Antrag schreibt, dass ein Kompromiss, der von CDU/CSU und SPD erarbeitet werden soll, von uns auch noch als ein guter Kompromiss gefeiert
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie an dieser Stelle, den gesamten Zusammenhang zu bedenken. Die Erbschaftsteuer ist durchaus als eine Parallelsteuer zur Vermögensteuer zu betrachten. Wenn Sie sich daran erinnern, die Vermögensteuer ist nicht abgeschafft, sie ist formal ausgesetzt. Sie hat aber dazu geführt, dass Vermögen in Deutschland de facto weniger besteuert werden als in anderen vergleichbaren Ländern. Der Erbschaftsteuer droht das Gleiche, wenn nicht bis zum Jahresende eine neue Regelung gefunden werden kann. Aus unserer Sicht haben Steuern wie Vermögenssteuern und Erbschaftsteuern natürlich eine Umverteilungsfunktion, und das gerade in Zeiten, wo die Einkommen immer weiter auseinanderklaffen, wo wir eine zunehmende Armut haben und wo wir zunehmenden Reichtum haben. Wir brauchen Umverteilungssteuern und die Erbschaftsteuer ist aus unserer Sicht eine.
Meine Damen und Herren, die Alternative kann nicht sein, was beispielsweise die Initiative „Neue soziale Marktwirtschaft“ vorschlägt, nämlich die Erbschaftsteuer de facto abzuschaffen und zu kompensieren durch einen dreiprozentigen Aufschlag bei der Einkommensteuer. Wenn man das für sich betrachtet sieht, könnte man darüber reden, was verliert man dabei, was gewinnt man dabei. Wenn man aber mal im 10-Jahres-Vergleich die gesamte Sache betrachtet, kommt nichts anderes heraus, als dass - wenn Sie sich die Senkungen auch bei der Einkommensteuer vor Augen halten - man wieder eine Steuer aus dem Verbund der Gewinn- und Vermögensteuer ersatzlos gestrichen hat, und die Einnahmeausfälle müssen dann auf die Allgemeinheit, sprich auf die Lohnabhängigen, umverteilt werden. So kann es nicht weitergehen, meine Damen und Herren.
Was ich besonders beschämend in der Debatte finde, dass es die CDU und die angelehnten Lobbys geschafft haben, die öffentliche Debatte in Deutschland ganz auf einen eigentlich nebensächlichen Aspekt zu ziehen, nämlich die Frage der Vererbung von Firmen. Meine Damen und Herren, das ist angesichts der Zahlen tatsächlich eine Schieflage in der Diskussion. Die Bundesregierung konnte auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE keinen einzigen Fall nennen, wonach Unternehmenserben ihren Betrieb aufgrund der Erbschaftsteuer bisher aufgeben mussten. Im Aufkommen ist es so, dass Betriebsvermögen mit gerade mal 8,7 Prozent am Gesamtsteueraufkommen aus der Erbschaftsteuer doch eine deutlich geringe Rolle spielt.
Meine Damen und Herren, die Armut im Land nimmt zu, der private Reichtum auch. Mit Blick auf die enorme Zinsbelastung der öffentlichen Haushalte wäre gerade eine geänderte Erbschaftsteuer Chance für ein insgesamt höheres Aufkommen aus dieser Steuerart. Wenn man mal vergleicht mit anderen Einnahmen des Staates - denken Sie an die Wirkungen der Mehrwertsteuererhöhung, denken Sie an die eklatante Schwäche der Binnennachfrage, die nach wie vor in Deutschland besteht -, dann wäre es doch wirklich mal Zeit, darüber nachzudenken, ob man nicht aus anderen - hier aus vermögensnäheren Steuern - mehr Einnahmen geriert und nicht aus der Mehrwertsteuer, so wie das geschehen ist.
Dabei geht es tatsächlich um den Anspruch, mehr Leistungsgerechtigkeit und mehr Verteilungsgerechtigkeit in diesem Land gelten zu lassen.
Meine Damen und Herren, wir sind mit unserer Kritik an dieser Stelle nicht allein. Beispielsweise hat auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, das DIW, in puncto Erhöhung des Erbschaftsteueraufkommens einen - so wörtlich - „deutlichen Spielraum“ gesehen.
Meine Damen und Herren, die Hälfte der Deutschen hat keine nennenswerte Erbschaft zu erwarten. Die andere Hälfte wird wiederum zur Hälfte auch nach den Vorstellungen unserer Fraktion in Zukunft keine Erbschaftsteuer zahlen müssen. Es geht uns vor allem um die 5 Prozent der Erbschaften mit Vermögenswerten von über 1 Mio. € und die 0,5 Prozent von über 5 Mio. €, die würden wir stärker belasten.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Ausgangspunkt zurück. Die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag hat einen Antrag eingebracht, welcher den Kompromiss zwischen CDU und SPD vom Thüringer Landtag gelobt wissen will. Wir haben einen anderen inhaltlichen Anspruch, den ich Ihnen in einem Zitat, wenn mir gestattet wird, wie folgt vortragen möchte: „Durchschnittliche Erbschaften sollen nicht stärker belastet werden als bisher. Ein Einfamilienhaus muss auch in Zukunft steuerfrei vererbt werden können. Die Gerechtigkeit verlangt dagegen, dass wir von den Erben der Reichen und Superreichen einen höheren Beitrag für die Gesellschaft verlangen. Deshalb sollen von der Weitergabe hoher Privatvermögen nicht nur Erben profitieren. Auch die Gesellschaft soll einen gerechten Anteil bekommen, mit dem wichtige öffentliche Aufgaben finanziert werden können, z.B. der Ausbau unseres Bildungssystems. Im internationalen Vergleich des Erbschaftsteueraufkommens zeigt sich, das Deutschland zu den Ländern mit einer niedrigen Erbschaftsteuer ge
Meine Damen und Herren, das ist genau unsere Position und der Stand vom Parteivorstand der SPD. Wir haben dem hier nichts hinzuzufügen und können daher den SPD-Antrag nicht mit Unterstützung beglücken. Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, die SPD hat beantragt, die Erbschaftsteuerreform ohne Abstriche umzusetzen. Und sie fordert dazu in Nummer 1 ihres Antrags, dass das notwendige Gesetzgebungsverfahren - offensichtlich das beim Deutschen Bundestag - zügig durchgeführt werden kann. Nun haben ja an diesen Tagen einige darüber spekuliert, was heißt zügig oder zeitnah. Wenn ich mir den SPD-Antrag dafür zur Definitionsgrundlage nehme, dann schaue ich auf die Drucksache und stelle fest, dass diese Drucksache vom 17.01.2008 ist. Dazwischen gab es mehrere Landtagssitzungen. Was es aber nicht gegeben hat, war die Initiative der SPD, zu diesen Landtagssitzungen dafür zu sorgen, dass der Antrag auch auf jeden Fall in den Tagesordnungen behandelt wird. Nun ist April, 10. April 2008 - vier Monate danach -, dann will ich gerne die Definition von zügig und zeitnah aufnehmen, dann heißt das offensichtlich nach SPDDefinition - vier Monate.
Aber unabhängig davon frage ich mich, welch Geistes Kind die Thüringer SPD-Landtagsfraktion geritten hat, hier diesen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen, weil er nun rein gar nichts, aber absolut gar nichts, mit der Gesetzgebungskompetenz des Thüringer Landtags zu tun hat, sondern ausschließlich und in erster Linie ist es eine Angelegenheit des Deutschen Bundestags.
Ich will ja verstehen, dass Sie ab und zu Themen auf die Tagesordnung holen, damit überhaupt Themen von Ihnen eigens ausgesucht werden und Sie
hier meinen, dass es Sinn macht, dass der Thüringer Landtag sich damit beschäftigt. Aber es ist so wie es ist, ich will gern noch mal darauf eingehen. Erst wenn der Beschluss im Deutschen Bundestag vorliegt und auch dem Deutschen Bundesrat zugeleitet ist, kann - wenn überhaupt - Thüringen Einfluss auf die Ausgestaltung einer Erbschaftsteuerreform nehmen. Der Thüringer Landtag selbst kann nicht feststellen, ob ein Bundesgesetz gut ist, welches noch nicht einmal im Bundestag diskutiert wurde. Diese Reihenfolge sollte ganz einfach von Ihnen beachtet werden.
Ich will Ihnen meine ganz persönliche Meinung dazu sagen - auch im Blick auf den Vorredner von der Fraktion DIE LINKE. Ich bin der Meinung, wenn man tatsächlich Erbschaftsteuerreform konsequent gestalten wollte, dann bräuchte man zukünftig keine Erbschaftsteuer mehr.
Erbschaftsteuer ist ungerecht. Sie ist ungerecht, weil sie schon ein versteuertes Vermögen noch einmal versteuert. Wenn wir wollen, dass Leistungsträger in dieser Gesellschaft auch noch Leistungsträger sein wollen und nicht mit ihren Vermögen ins Ausland fliehen und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, dann stellt sich grundsätzlich schon die Frage, warum man am Ende eines abgeschöpften Steuerlebens noch einmal erneut abschöpfen soll. Darüber sollte man sich ernsthaft Gedanken machen, wenn man das will. Sie wollen das nicht. Sie wollen, nachdem ein Steuerleben lang abgegriffen wurde, erneut von Staatsseite den Steuerbürger abgreifen. Wir finden das ungerecht und das will ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen, weil das grundlegend zunächst gesagt gehört. Im Übrigen wird es auch für ein modernes Steuersystem der Zukunft eine wichtige Rolle spielen und da will ich den CSU-Vorsitzenden an dieser Stelle noch mal zitieren, dessen Auffassung ich teile. Er sagt: „Eigentum bilden und vererben ist ein elementarer Teil einer freiheitlichen Gesellschaft.“ Diesem schließen wir uns vollkommen an. Deshalb muss es auch zugelassen sein, dass jemand Vermögen bildet und wir trotzdem nicht neidvoll darauf schauen und meinen, wir müssen dieses gebildete Vermögen in Größenordnungen abschöpfen, damit wir uns andere Ausgabenpositionen leisten können, immer darauf zurückblickend, dass auch dieser Steuerbürger schon sein Leben lang aus den verschiedensten Steuertatbeständen abgeschöpft wurde.
Unabhängig davon diskutieren tatsächlich die Fraktionen von CDU, CSU und SPD über einen gemeinsamen Entwurf für eine Einkommensteuerreform, zu der ich nur wenige Worte sagen will und auch noch mal unsere Vorstellungen dazu ansprechen möchte. Natürlich ist es richtig, dass im vorliegenden Gesetzentwurf - dank der Initiative der Union - eine massive Anhebung der Freibeträge, vor allen Dingen für Ehegatten, für Kinder und für Enkel vorgesehen ist. Das ist gut und wichtig, weil es quasi Omas kleines Haus erbschaftsteuerfrei stellt und damit auch eine gewichtige Sicherheit gibt, vor allen Dingen für all die Menschen in den jungen Bundesländern, die erst die Chance hatten, nach der friedlichen Revolution 1989/1990 selbst Eigentum für sich aufzubauen. Das ist eine wichtige Garantie seitens des Steuergesetzgebers, dass man den Erben, aber auch den Vererbern jetzt schon sagt, dass sie sich keine Sorgen darüber machen müssen, dass der Staat auf ihr gebildetes Eigentum noch einmal am Ende des Lebens zugreift.
Aber natürlich gibt es auch Optimierungsbedarf im Gesetzentwurf. Vor allen Dingen die Union hat sich dafür ausgesprochen, dazu weitere Vorschläge zu unterbreiten, die auch der Bundesrat unter Beteiligung von Thüringen in seiner Stellungnahme am 15. Februar 2008 ausgesprochen hat - also schon lange bevor wir hier erstmalig im Thüringer Landtag dazu gesprochen haben. So ist die Verkürzung der 15-jährigen Behaltungsfrist und Vermeidung des sogenannten Fallbeileffektes bei der Behaltungsregelung ein wichtiger Punkt, den der Abgeordnete Huster ganz kurz angesprochen hat, den ich aber noch mal aufgreifen will. Wenn man davon ausgeht, dass ein Unternehmer, ein Kleinunternehmer, vielleicht auch ein Mittelständler, den wir anders definieren vielleicht als die Kollegen das in Baden-Württemberg tun würden, dann spielt es schon eine Rolle zu fragen, wo die Steuerschraube im Erbschaftsteuerfall nach dem vorliegenden Entwurf ansetzt, wenn ich den Erben verpflichte, 15 Jahre eine Behaltungsfrist zu organisieren ohne zu wissen, wie sich die wirtschaftliche Lage, die Auftragslage oder auch die Abfragelage in der Zukunft entwickeln wird. Immer dann, wenn es zu konjunkturellen Schwankungen kommt, wenn es zu Nachfrageschwankungen kommt, wenn der Markt sich anders entwickelt, dann soll nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf plötzlich doch wieder der Erbschaftsteuerfall eintreten - und das wollen wir nicht. Wir wollen nicht, dass diejenigen, die das Risiko übernehmen, in einen Familienbetrieb einzusteigen, mit ihrem eigenen Risiko, mit ihrem eigenen Vermögen haften, dass sie diese Garantie abgeben müssen, 15 Jahre dann das vererbte Vermögen zu behalten, den elterlichen Betrieb zu übernehmen und zu behalten, der vielleicht auch schon in der fünften Ge
neration übernommen wird und da kommt es zu Schwankungen und dann fällt genau in diesem Krisenfall nach dem jetzigen Vorschlag auch noch zusätzlich Erbschaftsteuer an. Das ist unverantwortlich und schreckt alle die ab, die bereit sind, so ein Risiko zu übernehmen, die die Arbeitsplätze zu Hause erhalten wollen, die den heimischen Betrieb erhalten wollen und damit auch dazu beitragen, dass unsere Gesellschaft und auch unser BIP sich gut entwickeln können. Für uns in Thüringen, wo 95 Prozent unseres eigenen BIP von den kleinen mittelständischen handwerklichen Betrieben erwirtschaftet werden, ist das eine wichtige Frage. Wenn wir wollen, dass junge Menschen nicht abwandern, wenn wir wollen, dass sie Risiko übernehmen, dass sie nach ihrer Ausbildung dann in den elterlichen Betrieb einsteigen und bereit sind, auch Verantwortung zu übernehmen, dann müssen wir auch das Erbschaftsteuerrecht so ausgestalten, dass wir da auch helfen und nicht abschrecken und erschrecken und eher die Leute dazu antreiben, selbst in ein Anstellungsverhältnis zu drängen und nicht selbst in Verantwortung zu drängen und selbst Unternehmer zu werden und damit auch eigenes Risiko und Verantwortung zu übernehmen. Darüber sollte man nachdenken. Ich glaube, dass sowohl die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, aber auch die SPD-Fraktion, beide Seiten signalisiert haben, sich auf diesem Weg noch mal entgegenzukommen, um damit ein genauso wichtiges Feld, was unsere Handwerker und Mittelständler betrifft, auch für die Zukunft sicherzustellen. Aber natürlich gehört für uns zum Optimierungsbedarf auch zum vorliegenden Gesetzentwurf, dass man unnötige Bürokratie bei der Lohnsummenklausel vermeidet. Was nützt uns ein neu ausgestaltetes Steuerrecht, wenn anschließend das mit höherer Bürokratie verhaftet ist als vorher. Entweder wir kommen langsam Schritt für Schritt beim modernen Steuersystem zur Vereinfachung und zu weniger Bürokratie und zu Klarheit und Transparenz und wir fangen endlich an bei den Steuergesetzen, die wir erneut in die Hand nehmen, oder wir sind an dieser Stelle überhaupt nicht zukunftstauglich. Es gibt eine große Erwartungshaltung beim Steuerbürger, wenn der Gesetzgeber Steuerrecht anfasst, dieses einfach, transparent und letztlich auch gerecht zu gestalten.
Meine Damen und Herren, für uns ist bisher der Tarifverlauf bei Geschwistern, Nichten, Neffen in der Steuerklasse II nicht ausreichend gestaltet. Wir wollen deshalb unter der Überschrift „Optimierungsbedarf“ auch im vorliegenden Gesetzentwurf darauf hinwirken, dass dort ein günstiger Tarifverlauf organisiert wird, weil auch dort am Ende sich Steuergerechtigkeit in dieser Frage festmacht.
Natürlich letztlich - das will ich noch sagen - gehört am Ende für uns auch die Vermeidung einer unangemessenen Doppelbesteuerung, Doppelbelastung
von Erbschaftsteuer und Einkommensteuer dazu. Wir meinen, dass das im vorliegenden Gesetzentwurf nicht ausreichend geregelt ist.
Aber letztendlich und abschließend bin ich zuversichtlich und mit mir die gesamte CDU-Landtagsfraktion, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung am Ende gemeinsam mit der SPD so verbessert wird, dass er zügig, tatsächlich und einvernehmlich in der zweiten und dritten Lesung im Deutschen Bundestag verabschiedet werden kann. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag ist von Mitte Januar, aber es ist ja nicht allein unsere Schuld, dass er erst heute beraten wird. Das Thema „Erbschaftsteuer“ ist aber auch heute noch brandaktuell und es gehört auch hier in das Hohe Haus in Thüringen. Es ist eine Angelegenheit des Bundestages, aber auch eine Angelegenheit des Bundesrates. Noch vertritt die CDU das Land Thüringen im Bundesrat.
Deshalb ist es wichtig, dass die CDU-Fraktion, dass die Landesregierung eine klare Aussage trifft. Die haben wir zum Schluss hier gehört, scheint uns aber auch dringend geboten, da CDU inklusive CSU doch eine Doppelstrategie gefahren haben. Einerseits wird auf der Bundesebene mit der SPD eine Vereinbarung getroffen - apropos Vereinbarung, das war ein hartes Stück Arbeit, was die Koch-Steinbrück-Gruppe dort hatte, diese unterschiedlichen Positionen übereinander zu bringen, dann den Koalitionsausschuss, in dem das Ganze rund gemacht worden ist und zum Schluss durch das Kabinett - und andererseits auf Landesebene werden eben diese Festlegungen, die dort getroffen worden sind, heftig unter Beschuss genommen bis hin zur Forderung, die Erbschaftsteuer überhaupt nicht mehr neu zu regeln und damit deren Wegfall durch Verfassungswidrigkeit zu erwirken.
Meine Damen und Herren, Herr Mohring hat es ja hier anklingen lassen, als er sagte, eigentlich brauchen wir die Erbschaftsteuer gar nicht. Ich will noch
mal deutlich machen, dass das ein Spiel mit dem Feuer ist. Es hätte nämlich gravierende Auswirkungen für den Freistaat Thüringen. Fällt die Erbschaftsteuer weg, weil es bis Jahresende 2008 keine Neuregelung gibt, dann gehen dem Freistaat nicht nur die eigenen Erbschaftsteuereinnahmen in Höhe von ca. 10 Mio. € pro Jahr verloren, viel schwerer würden die negativen Auswirkungen im Länderfinanzausgleich ins Gewicht fallen. Wenn wir mal sehen, für 2008 in der Prognose für dieses Jahr ist ein Erbschaftsteueraufkommen von 4,2 Mrd. € für die 16 Länder vorgesehen, davon 4,14 Mrd. €, also 98,5 Prozent in den alten Bundesländern. Für die reichen Länder, für Bayern, Baden-Württemberg, Hessen oder Hamburg, wäre es ein Null-SummenSpiel, wenn die Erbschaftsteuer wegfallen würde, weil sie andererseits viel weniger in den Länderfinanzausgleich einzahlen würden. Die Dummen wären die Nehmerländer, aber da gehören wir mit dazu. Die armen Länder im Osten - das sind wir nun einmal, sind diejenigen, die insbesondere aus dem Finanzausgleichstopf löffeln -, die wären die Dummen dabei.