Gehen Sie doch an die richtige Stelle, dazu gibt es doch die Rechtslage in Thüringen und in Deutschland.
Sie haben doch gar keinen Grund, auch nicht der, der Ihnen den Auftrag gegeben hat, dieses Thema hier auf die Tagesordnung zu bringen. Wissen Sie, wir haben in Thüringen Wichtigeres zu tun, als uns mit diesem Punkt zu beschäftigen,
das will ich Ihnen deutlich sagen. Die Menschen brauchen Arbeit, die Menschen brauchen vernünftige Lösungen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie haben jahrelang gefordert, schafft Vernetzung, Vertaktung, schafft, dass die Menschen mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können. Jetzt haben wir solche Verbünde, wo der Bürger unter großen Vorteilen in dem Raum reisen kann mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, welches ihm gerade am nächsten liegt und was am besten erreichbar ist. Er kann umsteigen ohne Probleme, die Masse hat insgesamt einen Preisvorteil, einen Leistungsvorteil, das negieren Sie einfach. Sie können die Welt nicht so machen, dass für jeden eine gerechte Lösung kommt, das schaffen Sie nicht, das hat schon der Kommunismus nicht geschafft. Wir haben schon vor zig Jah
ren davon gehört, dass der Kommunismus eingezogen ist in den ganzen Ostblock und wir am Ende nur so viel arbeiten, wie wir wollen und so viel nehmen, wie es uns gerade gerecht ist. Das hat nicht funktioniert und genauso wird es hier nicht funktionieren.
Meine Damen und Herren, zu dem Punkt 2 möchte ich Ihnen sagen, diesen können wir nur ablehnen. Ich bitte das Hohe Haus darum, dies auch zu tun.Ich bedanke mich noch bei dem Minister für seinen Bericht, der sehr sachlich war und zeitgerecht. Ich danke Ihnen.
Herr Lemke, wenn Sie es auch nicht begreifen. Ich will es Ihnen noch einmal erläutern. Der Tarifverbund Mittelthüringen ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, die diesen Verbund gestalten, von Unternehmen, die Nahverkehr auf der Schiene, mit Straßenbahnen und mit Bussen betreiben. Die Tarife, die der Tarifverbund festlegt, sind Unternehmensentscheidungen. Das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr ist eingebunden, etwas zu genehmigen. Aber Sie wollen ja etwas anderes, das haben Sie ja sehr deutlich gesagt. Ich soll die Preise anordnen in diesem Unternehmen.
Der Minister soll den Unternehmen im Tarifverbund vorgeben, was sie zu entscheiden haben. Die Folge davon ist, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen von solchen Anordnungen durch den bezahlt werden müssen, der sie anordnet. Erstens kann ich sie nicht anordnen, dazu bin ich gar nicht befugt; zweitens werde ich sie nicht anordnen und drittens ist das insgesamt eine gute Lösung. Ich gehe ja gar nicht so weit. Diejenigen, die nur innerhalb des Tarifverbunds reisen, ob Sie zur Arbeit pendeln oder auch derjenige, der nur gelegentlich die BahnCard nutzt, der wird sie auch nutzen, um deutschlandweit bessere Preise zu bekommen. Der Anteil derjenigen, die nur gelegentlich die BahnCard nutzen, sagen wir einmal eine BahnCard 50, 2. Klasse, das würde ja bedeuten, dass ich wenigstens 40-mal fahren muss innerhalb des Gebiets, damit ich überhaupt bei dem Preis
Nach zwei Monaten. Derjenige, der die 200 € nach zwei Monaten herausbekommt, der ist ein täglicher Pendler und der wird nicht mit der BahnCard 50 preiswerter reisen, sondern der wird mit der Monatskarte preiswerter reisen. Für denjenigen ist die BahnCard 50 ein finanzieller Nachteil. Deswegen bleibt es bei dieser Regelung. Über die Vorteile einer BahnCard brauchen Sie mich nicht aufzuklären. Ich bin regelmäßiger Bahnnutzer und meine ganze Familie fährt mit BahnCard, das heißt, ich kenne mich in dem Bonussystem und allem, was damit verbunden ist, bestens aus.
Minister Trautvetter, gestatten Sie eine Anfrage der Abgeordneten Wolf und dann von Herrn Abgeordneten Lemke?
Herr Minister Trautvetter, da Sie sich ja mit dem Preissystem der Bahn auskennen, gehe ich davon aus, dass Ihnen auch bekannt ist, dass die Preisgestaltung für Pendler in dem Moment, wo sie nicht jeden Tag fahren, nicht wirklich günstig ist, weil es einfach günstiger ist, mit der BahnCard zu fahren. Ich kann es Ihnen am Beispiel Eisenach - Erfurt klarmachen: In dem Moment, wo ich einen Tag im Monat nicht fahre, ist es günstiger, mir mit der BahnCard 50 jeden Tag einen Fahrschein zu holen. Da wir sehr unterschiedliche Berufstätigkeiten haben, wo es ganz normal ist, dass man einen Tag mal auf Dienstreise ist, da geben Sie mir doch recht, dass es für viele Pendler günstiger ist, jeden Tag mit der BahnCard 50 zu fahren.
Ja, aber auch derjenige, ich kenne ja die Fälle, die bei Intershop arbeiten, aber vielleicht drei oder vier Tage in der Woche zu Hause in Erfurt tätig sind, trotzdem bei Intershop arbeiten, nur einen Tag die Bahn nutzen, aber trotzdem bekommen Sie vom Finanz
amt für 220 Arbeitstage die Pendlerpauschale anerkannt. Ob sie zum Arbeitsort fahren oder ob sie zu Hause arbeiten, das prüft das Finanzamt nicht und
keiner derjenigen wird dem Finanzamt angeben, ich bin keine 220 Tage auf meiner Arbeitsstelle in Jena,
sondern ich bin eigentlich nur 50 Tage auf meiner Arbeitsstelle in Jena und deswegen habe ich auch nur ein Anrecht auf 50 Tage Pendlerpauschale.
Herr Minister Trautvetter, eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Lemke. Bitte, Herr Abgeordneter Lemke.
Herr Minister, geben Sie mir recht, dass das Verbundticket lediglich für einen bestimmten Bereich gilt, eine BahnCard aber für die gesamte Bahn, also damit die Vorteile für einen Besitzer der Bahncard über das Pendeln hinaus dann wirksam wird und sehr deutlich wirksam wird, wenn er auch in seiner Freizeit mit der Bahn fährt? Es gibt ja Leute, die fahren auch in der Freizeit Bahn, dann hat er doch wohl den Vorteil - oder? Wir wollen doch weg vom MIV, habe ich Sie heute doch richtig verstanden. Dann müssten wir doch genau diese Gruppe weiter fördern.
Ich gebe Ihnen vollkommen recht, dass der Besitzer einer BahnCard, wenn er häufig mit der Bahn fährt, erhebliche Vorteile hat, ob er sie zum Pendeln nutzt oder ob er sie in der Freizeit nutzt oder im Urlaub nutzt, das ändert aber nichts daran - und das ist ja Ihre falsche Behauptung, der Verbundtarif Mittelthüringen hätte vorher die BahnCard 50 anerkannt und jetzt müssten wir sie wieder einführen. Der Verbundtarif Mittelthüringen hat vorher überhaupt keine BahnCard anerkannt, sondern jetzt ist mit BahnCard 50 und BahnCard 25 ein 25prozentiger Rabatt anerkannt. Das ist eingeführt worden; es ist
Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags erfüllt ist, oder erhebt sich Widerspruch? Es erhebt sich kein Widerspruch. Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Frau Präsidentin, namens meiner Fraktion beantrage ich die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr.
Da müssen alle zustimmen, die die Aussprache beantragt haben. Ich frage die Fraktionen der SPD und der CDU, ob sie einer Ausschussüberweisung zustimmen. Sie sind einverstanden, die CDU-Fraktion ist nicht einverstanden, also können wir nicht darüber abstimmen.
Ich frage jetzt, ob Sie zu Nummer 2 des Antrags die Ausschussüberweisung beantragen. Das ist offensichtlich nicht der Fall - doch. An den Ausschuss für Bau und Verkehr? Ja, dann stimmen wir jetzt darüber ab.
Wer für die Überweisung der Nummer 2 des Antrags an den Ausschuss für Bau und Verkehr ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist mit Mehrheit die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen damit direkt zur Abstimmung über die Nummer 2 des Antrags der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3716. Wer ist für diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Es gibt keine Stimmenthaltung. Damit ist die Nummer 2 des Antrags mit Mehrheit abgelehnt.
Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Huster, Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die SPD beantragt, dass der Thüringer Landtag der Arbeitsgruppe der Großen Koalition zur Erbschaftssteuer einen guten Kompromiss bescheinigt. Ich will versuchen, die Frage zu beantworten, ob wir als Fraktion der LINKEN diesen Kompromiss auch als gut bewerten oder als weniger gut bewerten können, möchte aber zunächst ein paar wenige Vorbemerkungen machen. Erste Vorbemerkung zur Vorgeschichte dieser Lösungsnotwendigkeit zum Kreis Erbschaftssteuer: Bekanntlich hatte das Verfassungsgericht angemahnt, dass die unterschiedliche Besteuerung verschiedener Vermögensarten - also hier Bargeld auf der einen Seite und Grundvermögen auf der anderen Seite - mit Artikel 3 des Grundgesetzes nicht vereinbar ist. Deswegen muss eine neue Regelung gefunden werden.
Eine zweite Vorbemerkung zur parlamentarischen Geschichte der Thematik hier im Haus: Vielleicht erinnert sich der eine oder andere, dass meine Fraktion schon im Juni 2007 einen Antrag hier im Plenum eingebracht hatte, welcher die inhaltlichen Prämissen meiner Fraktion für die bevorstehende Diskussion zu formulieren versuchte. Die Debatte fand dann im September 2007 statt und dem Antrag widerfuhr das Schicksal der Ablehnung hier im Haus.
Der vorliegende Antrag der SPD datiert vom Januar 2008, zu einem Zeitpunkt, als sich scheinbar die Verhandlungsführer der Großen Koalition auf einen Kompromiss zu einigen schienen. Mittlerweile scheint auch dieses Ergebnis überholt, da insbesondere vonseiten der Union im Deutschen Bundestag und von Länderseite Änderungen angemahnt wurden, die wiederum so mit der SPD angeblich nicht zu machen waren usw. und so fort. Insofern, werte Kollegen der SPD-Fraktion, stellt sich die Frage, welchen Kompromiss wir nach Ihren Vorstellungen heute eigentlich loben sollen und welchen dann eben nicht.
Meine Damen und Herren, zu den Einnahmen des Staates gehören im Besonderen die Steuereinnahmen und zu diesen Steuereinnahmen gehört auch die Erbschaftsteuer - das Gesamtaufkommen derzeit ca. 4 Mrd. € in Deutschland. Die Erbschaftsteuer ist bekanntlich eine Steuer der Länder, das heißt, ihr Aufkommen kommt ausschließlich auch den Ländern zu. In Thüringer selbst ist das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer gering und liegt bei ca. 10 Mio. €
im Jahr. Das ist aber nur ein kleiner Teil der Wahrheit. Insgesamt beträgt das Aufkommen der Länder, wie gesagt, ca. 4 Mrd. € derzeit. Dieses Aufkommen hebt die Finanzkraft der Bundesländer unterschiedlich, fließt also in den Länderfinanzausgleich mit ein.
Meine Damen und Herren, eine Abschaffung der Steuer, wie sie gelegentlich aus den Reihen von CDU/CSU gefordert wird, hätte auch demnach für den Landeshaushalt Thüringen größere Folgen als die CDU hier im Haus und Frau Ministerin Diezel immer behauptet.