Protokoll der Sitzung vom 10.04.2008

1. An welchen Abschnitten des Saale-Radwanderweges werden gegenwärtig nach Kenntnisstand der Landesregierung welche Baumaßnahmen ausgeführt und wann ist mit dem Abschluss der Maßnahmen voraussichtlich zu rechnen (bitte Einzelaufstellung nach Abschnitten in km)?

2. Welche zu realisierenden Baumaßnahmen werden gegenwärtig nach Kenntnisstand der Landesregierung durch die betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften geplant und welchen Stand haben die Planungen gegenwärtig erreicht (bitte Ein- zelaufstellung nach Abschnitten in km)?

3. Welche Kosten sind mit den unter Frage 2 nachgefragten Projekten voraussichtlich zu erwarten? Nach welchen Förderbestimmungen wären diese Projekte durch das Land förderfähig?

Es antwortet Minister Trauvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Saale-Holzland-Kreis wird 2008 parallel zur Bundesstraße B 88 ein 1,1 km langer Radwegabschnitt von Kahla-Löbschütz bis Kleineutersdorf durch das Straßenbauamt Ostthüringen ausgebaut. Im Abschnitt Freienorla-Orlamünde der Bundesstraße B 88 ist 2008 der Bau eines 570 m langen straßenbegleitenden Radweges vorgesehen. Damit wird eine Trassenverlegung des Saale-Radwanderweges näher an die Saale vorbereitet. Die Stadt Jena wird im Jahr 2008 eine Baumaßnahme am Petersenplatz durchführen und die Saalebrücke sanieren. In diesem Zusammenhang wird auch ein 200 m langes Teilstück des Saale-Radwanderweges mit gebaut. Außerdem ist im III. Quartal 2008 vorgesehen, im Abschnitt Wöllnitz-Burgau den vorhandenen 460 m langen asphaltierten Weg zu sanieren.

Zu Frage 2: In der Stadt Jena wird es nach der Fertigstellung der Arbeiten an der Bundesautobahn A 4 möglich sein, die Radfernwege Thüringer Städtekette und den Saale-Radwanderweg auf ihre ursprüngliche Trasse zu legen. Dafür ist es erforderlich, den Promenadenweg zwischen dem Expo-Gelände und der Autobahn in Lobeda-West auf einer Länge von ca. 750 m auszubauen. Die Stadt Jena erarbeitet zurzeit die Aufgabenstellung. Im Kreis Saalfeld-Rudolstadt wird zurzeit an der Genehmigungsplanung für den Bau eines 2,5 km langen straßenbegleitenden Radeweges parallel zur Landesstraße L 2384 zwischen Hohenwarthe und Kaulsdorf gearbeitet. Träger der Maßnahme ist die Gemeinde Kaulsdorf, da diese Straße zur Kreisstraße abgestuft wird. Im Saale-Orla-Kreis führt die Kreisverwaltung gemeinsam mit den betroffenen Kommunen vorbereitende Arbeiten für die Planung von zwei Abschnitten des Saale-Radwanderweges durch. Zwischen Saalburg und Burg wird angestrebt, den ca. 10 km langen Radweg auf die ehemalige Bahntrasse zu verlegen. Die Kaufverhandlungen mit der Deutsche Bahn AG laufen. Zwischen Burg und Walsburg wird ebenfalls eine Trassenverlegung auf den ca. 10 km langen Abschnitt angestrebt, wobei zurzeit die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern geführt werden, zu

denen auch Vattenfall Europe gehört.

Zu Frage 3: Die Kosten für den Promenadenweg in Jena werden auf 300.000 € geschätzt, die Kosten für den straßenbegleitenden Radweg HohenwartheKaulsdorf auf 200.000 €. Zu den im Saale-OrlaKreis vorgesehenen Trassenverlegungen und den damit notwendigen Baumaßnahmen können die Kosten noch nicht angegeben werden. Für die Maßnahme Hohenwarthe-Kaulsdorf wird eine Förderung im Rahmen des kommunalen Straßenbaus angestrebt. Für die anderen in der Antwort zu Frage 2 genannten Maßnahmen kann beim gegenwärtigen Planungsstand noch keine Aussage zur möglichen Art der Förderung getroffen werden. Die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten können im Internetauftritt des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr nachgelesen werden.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke. Es folgt die nächste Mündliche Anfrage, die von Abgeordneten Hausold, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3939.

Beseitigung der 5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen

In den Medien ist zu erfahren, dass die Thüringer Landesregierung bis zur Sommerpause das Kommunalwahlrecht ändern will. Ein entsprechender Gesetzentwurf der PDS-Fraktion zu Beginn der 4. Legislaturperiode, der unter anderem eine Abschaffung der 5-Prozent-Klausel vorsah, wurde von der CDUMehrheit abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Sind die Grundlagen für diesen Sinneswandel der Landesregierung in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der damit faktischen Isolierung der Thüringer Landesregierung zu suchen?

2. Wie bewertet die Landesregierung ihre bisherige Aussage, dass die Sperrklausel dazu diene, die Handlungsfähigkeit von Gemeinderäten und Kreistagen vor einer Zersplitterung zu schützen?

3. Wie bewertet die Thüringer Landesregierung die Auffassung, dass die Beseitigung der 5-ProzentSperrklausel nicht zur Handlungsunfähigkeit der kommunalen Vertretungen, sondern zu einer Sicherung der Vielfalt im Meinungsstreit führt?

Es antwortet Minister Schliemann.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hausold beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Landesregierung weist zunächst darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs bei Anfragen mit tendenziellem Charakter das parlamentarische Fragerecht keine Pflicht der Landesregierung zur Bewertung bestimmter Aussagen zur Meinungsbildung begründet. Ich verweise insofern auf die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs in LK VA 2003 4/22, 4/24. Gleichwohl will ich auf alle drei Fragen zusammenfassend wie folgt antworten für die Landesregierung:

Für die Landesregierung ist die Handlungsfähigkeit von Gemeinderäten und Kreistagen ein sehr hohes Gut, das nicht durch Zersplitterung gefährdet werden darf. Das Bundesverfassungsgericht hat die Gefahr einer Zersplitterung bei Wegfall der 5-Prozent-Sperrklausel in Schleswig-Holstein jedoch nicht als so schwerwiegend angesehen, dass eine solche Klausel verfassungsrechtlich gerechtfertigt wäre. Morgen wird der Thüringer Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung im Vorlageverfahren über die 5-Prozent-Klausel im Thüringer Kommunalrecht verkünden. Das Thüringer Kommunalwahlrecht wird hieran ebenso wie an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszurichten sein.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, die des Abgeordneten Höhn, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/3941, vorgetragen durch Abgeordnete Becker.

Renovierung der Polizeidirektion Erfurt durch Strafgefangene des Projekts „Schwitzen statt Sitzen“

Die „Bild-Zeitung“ berichtete in ihrer Ausgabe vom 18. März 2008 darüber, dass Strafgefangene zurzeit das Gebäude der Erfurter Polizeidirektion renovieren. Grund hierfür sei das Programm der Straffälligen-Hilfe unter dem Motto „Schwitzen statt Sitzen“. Unter den arbeitenden Gefangenen habe sich auch ein wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verurteilter Straftäter befunden, dessen Strafregister 28 Einträge umfasse.

Ferner gibt die „Bild-Zeitung“ die Kritik eines Polizisten wieder, der bemängelt, dass die Gefangenen sich „jetzt in aller Ruhe bei uns umsehen, sich sogar die Kennzeichen unserer Zivilfahrzeuge merken, die im Hof parken“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Umfang dürfen die Einträge in das Bundeszentralregister der am Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ teilnehmenden Straftäter aufweisen?

2. Wie wird bei der Renovierung von Gebäuden der Strafverfolgungsorgane sichergestellt, dass die Strafgefangenen nicht an sicherheitsrelevante Informationen gelangen können?

3. Welche Gebäude des Landes wurden im Rahmen des Projekts „Schwitzen statt Sitzen“ bereits von Strafgefangenen in der Vergangenheit renoviert?

4. Wie viel Geld insgesamt hat der Freistaat Thüringen bisher durch das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ bei der Bereitstellung von Haftplätzen und bei den Kosten der Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt eingespart?

Es antwortet Minister Schliemann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Höhn beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zunächst eine Vorbemerkung: Zur Vermeidung künftiger Missverständnisse darf ich zunächst darauf hinweisen, dass an dem Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ keine Strafgefangenen teilnehmen. Es handelt sich vielmehr um Verurteilte, die die ihnen auferlegte Geldstrafe nicht bezahlen können und zur Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe die uneinbringliche Geldstrafe durch freie Arbeit tilgen.

Zu Frage 1: Nach § 1 Abs. 1 der Thüringer Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit kann die Strafvollstreckungsbehörde einem Verurteilten auf Antrag gestatten, eine uneinbringliche Geldstrafe durch freie Arbeit zu tilgen. Eventuelle Einträge in das Bundeszentralregister spielen insoweit keine Rolle mehr, zumal diese das Gericht bereits bei der Urteilsfindung im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen hat.

Zu Frage 2: Zum einen werden die im Rahmen des Projekts „Schwitzen statt Sitzen“ eingesetzten Straf

fälligen durchgehend von einem Arbeitsanleiter beaufsichtigt, zum anderen werden aus den zu renovierenden Räumlichkeiten alle sicherheitsrelevanten Unterlagen und Gegenstände entfernt.

Zu Frage 3: Bisher wurden insbesondere in folgenden Gebäuden des Landes Renovierungstätigkeiten durchgeführt: Polizeidirektion Erfurt, Finanzgericht Gotha, Verwaltungsgericht Weimar, Oberverwaltungsgericht Weimar, Thüringer Justizministerium, Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit.

Zu Frage 4: Durch das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ konnten im Justizvollzug des Freistaats Thüringen in den vergangenen Jahren folgende Kosten eingespart werden: im Jahr 2003 etwa 1,11 Mio. €, im Jahr 2004 ca. 2,06 Mio. €, im Jahr 2005 ca. 1,77 Mio. €, im Jahr 2006 ca. 1,56 Mio. € und im Jahre 2007 ca. 1,83 Mio. €.

Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Höhn bitte.

Herr Minister, in Ihrer Antwort auf Frage 3 haben Sie die bisher im Rahmen dieses Projekts renovierten Einrichtungen aufgelistet. Musste es in diesem speziellen Fall nun ausgerechnet an der Polizeidirektion sein?

Wenn Sie mit Ihrer Frage, Herr Abgeordneter, meinen, ob es unausweichlich war, um es so auszudrücken, dann kann ich sagen, unausweichlich ist so etwas nie. Wir können auch darauf verzichten, nur haben wir dann oft genug nichts zu tun für die Leute. Das ist ein doppelter Effekt. Aber ich darf noch einmal versichern, das, was wirklich sicherheitsrelevant ist, wird aus den Räumen entfernt. In sicherheitsrelevante Räume kommen die Arbeitenden auch gar nicht rein.

Ihre zweite Nachfrage bitte.

Bezug nehmend auf Frage 2, auch auf ihre jetzt zuletzt geäußerte Bemerkung: Nun gab es ja Bedenken der in dieser Polizeidirektion ihren Dienst tuenden Beamten in Bezug auf sicherheitsrelevante Kenntnisse, die die Strafgefangenen dort erlangen könnten. Teilen Sie die Auffassung der Beamten?

Dazu müsste ich den Sachverhalt näher erforschen, um das beantworten zu können. Ich antworte gerne schriftlich, denn ich weiß nicht, was dahinter steckt.

Gut, das wird schriftlich beantwortet und weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordneter Blechschmidt, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3951.

Verlagerung des Bereiches der Kriminalpolizei in der Polizeidirektion Erfurt

Mit der Verabschiedung des Thüringer Gesetzes zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Polizei wird durch die Projektgruppe OPTOPOL eine Phase III „Durchführung der Umorganisation der Thüringer Polizei“ beginnen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es im Rahmen der Umorganisation der Polizeidirektion Erfurt Überlegungen, Bereiche bzw. Teilbereiche der Kriminalpolizei aus dem Dienstsitz Andreasstraße 38 in das Objekt Mühlweg 18 in Erfurt zu verlagern?

2. Wenn ja, welche polizeiorganisatorischen, verwaltungstechnischen, finanziellen, räumlichen, mietrechtlichen etc. Gründe liegen diesen Überlegungen zugrunde?

3. Wie wird gerade mit Blick auf die Lage des Objekts Mühlweg 18 und deren Einschätzung - eines stark sanierungsbedürftigen und daher zusätzlich enorme Landesmittel bedürfenden, für Polizeizwecke völlig ungeeigneten Objekts sowie bürgerunfreundliche Lage - solch eine Überlegung bewertet?

Es antwortet Staatssekretär Hütte.