wo ich mir in dieser rechtlichen Frage wünschen würde, dass wir Verhältnisse hätten wie in Mecklenburg-Vorpommern.
In Mecklenburg-Vorpommern haben die Landkreise eine Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion. Die ist hier 1994 gestrichen worden. Damit stellt sich natürlich der Aufgabenkatalog der Landkreise in MecklenburgVorpommern ganz anders dar als in Thüringen. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, dass sich die Landräte und Oberbürgermeister mit den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises mit dem Kreistag und Stadtrat ins Benehmen setzen können, also abstimmen können, während wir in Thüringen eine strikte Aufgabentrennung zwischen übertragenem und eigenem Wirkungskreis haben. In Thüringen sind nur Landrat und Oberbürgermeister für den übertragenen Wirkungskreis zuständig, ein Mitwirkungsrecht der Vertretung gibt es nicht. Diese wesentlichen Unterschiede muss man natürlich erkennen, wenn man über Strukturen redet. Man muss also auch die Aufgaben betrachten. Insofern halten wir dieses Urteil in Mecklenburg-Vorpommern auch bei uns für die Diskussion wichtig. Wir diskutieren, inwieweit wir unseren Masterplan daraufhin nachjustieren müssen, das ist unstrittig. Aber einfach zu sagen, mit diesem Urteil sei sowohl die Reform in MecklenburgVorpommern gescheitert und in Thüringen auch, das ist eine voreilige Entscheidung. Wir sagen, wir sind mit der Diskussion dort noch nicht zu Ende. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass unser Modell, nämlich die Stärkung der gemeindlichen Ebene, das richtige ist. Die Landkreise müssen in ihrer Bedeutung zurücktreten, weil sie nicht so nah am Bürger dran sind. Und jetzt haben Sie auch gesagt - Täuschung der Öffentlichkeit -, weil wir sagen, wenn wir alle Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Landkreise auf die gemeindliche Ebene übertragen, dann bräuchten wir Gemeindegrößen zwischen 10.000 und 15.000 Einwohnern. Dann haben Sie beispielhaft genannt die Abfallwirtschaft, öffentlicher Personennahverkehr. Wer durch dieses Land geht, weiß bereits jetzt, dass diese Aufgaben klassisch nicht mehr durch die Kreistage im Wesentlichen entschieden werden, weil wir dort schon Formen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit haben. Natürlich werden wir auf der gemeindlichen Ebene auch eine Vielzahl von Formen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit haben. Es ist natürlich Blödsinn, dass jede Gemeinde ihre Abfallwirtschaft separat organisiert oder den öffentlichen Personennahverkehr. Wir wollen dort den Ausbau der kommunalen Gemeinschaftsarbeit. Auch dort haben wir Konzepte, was die Demokratisierung betrifft. Insbesondere durch die Einführung der Anstalt des öffentlichen Rechts wollen wir dort ein Organisationsmodell den Gemeinden anbieten, dass sie in die Lage versetzt, gemeinschaftlich Aufgaben
wahrzunehmen. Das haben wir schon mehrfach hier im Landtag auch gesetzgeberisch eingebracht; die CDU hat das immer jeweils abgelehnt, obwohl dieses Modell der Anstalt des öffentlichen Rechts in Bayern durchaus Wirkungen erzielt. Aber Sie sind ja oftmals so politisch verblendet, dass bei Ihnen selbst Dinge, die in Bayern durch Ihre Schwesterpartei, die CSU, auf den Weg gebracht werden, auf Ablehnung stoßen, nur weil sie von der PDS, der Linkspartei oder jetzt der LINKEN eingebracht werden. Das ist auch eine Art von Politik. Wir sagen natürlich, wenn wir die gemeindliche Ebene stärken, heißt das nicht, dass die Gemeinde, jede einzelne für sich genommen, diese Aufgabe wahrnimmt.
Noch drei Anmerkungen zu den Ausführungen von Herrn Carius. Er hat da nicht als Vorsitzender der Enquetekommission gesprochen, sondern als Vertreter der Regierungsfraktion. Er hat sich noch mal mit dem Budgetrecht auseinandergesetzt. Natürlich sind wir dafür, dass man Ideen in der Enquetekommission diskutiert, aber Sie haben doch etwas anderes gemacht. Ihr Parteivorsitzender und Ministerpräsident hat sich hingestellt und hat dieses Modell verkündet. Ich muss doch von einem Ministerpräsidenten in diesem Land verlangen können, dass, bevor er etwas verkündet - und er hat nicht gesagt, ich habe da mal eine Idee und wir prüfen das, sondern er hat gesagt, wir machen das so, und das war die Kritik -, er auf die Kapazitäten in seiner Regierung zurückgreift, also personelle Kapazitäten und Ressourcen und sagt, ich lasse das erst einmal prüfen. Nein, es wird herausposaunt „eingeschränktes Budgetrecht“, alle schreien sie schon hurra, und nach drei, vier Wochen wird gesagt, das, was der Ministerpräsident dort verkündet hat, geht überhaupt nicht. Das war unsere Kritik. Das übrigens an der Enquetekommission vorbei - Sie waren nicht bereit, das zunächst in der Enquetekommission zur Diskussion zu stellen. Nein, Sie machen das in Ihren Parteigremien, verkünden es in der Öffentlichkeit und danach geben Sie es in die Enquetekommission. Da haben wir gesagt, was ist denn die Arbeit der Enquetekommssion noch wert, wenn die Regierungspartei sowieso nebenher alles macht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann hat Herr Carius gesagt, unser Masterplan wäre unveränderlich; da bekommt er die Veränderung offenbar nicht mir. Ich hatte schon gesagt, allein im Ergebnis des Urteils von Mecklenburg-Vorpommern haben wir eine Vielzahl von Diskussionen auch zu Veränderungen geführt. Ein Enddatum - schauen Sie in unser Landeswahlprogramm von 2004, das gilt für diese Wahlperiode, da steht für uns ein Zeitplan drin. Wir gehen davon aus, dass spätestens bis 2019 eine Gesamtreform, das heißt Umwandlung der Dreistufigkeit in die Zweistufigkeit, das Regionalkreismodell und leistungsstärkere Ge
Wir haben im Übrigen - Sie haben Herrn Hauboldt hier zitiert und er hat tatsächlich das wiedergegeben, was bei uns Konzept ist und was Sie bei jedem Gesetzentwurf bisher auch registriert haben - gesagt, das, was wir vorschlagen auch als Gesetzgeber, unterliegt zum Schluss immer noch der Entscheidung des Bürgers. Wir haben hohes Vertrauen in unsere Argumente, dass die Mehrzahl der Bürger unseren Argumenten folgt. Aber wir sagen, jede Gemeindegebietsreform, jede Veränderung muss zum Schluss durch einen Bürgerentscheid, durch die Bürger abgesegnet werden.
Wenn die Bürger Nein sagen, dann hatten wir schlechte Argumente. Dann bleibt es zwei Jahre unverändert und dann muss ein neuer Versuch gestartet werden. Wir werden keine Reformen gegen den Bürger machen. Wir haben aber ein hohes Maß an Vertrauen. Ich will Ihnen das an einem letzten Beispiel verdeutlichen - wieder im Wartburgkreis, Altensteiner Oberland: Da gibt es Initiativen von Bürgern von Bad Liebenstein, Schweina, Steinbach, endlich zu einer leistungsstarken Gemeinde zu fusionieren, und behindert wird es durch Verwaltung. Die zwingen die Bürger wieder vor die Gerichte, dass die Bürger erst klagen müssen. Dann werden formal Bürgerentscheide durchgeführt, wo schon Fristen abgelaufen sind. Da braucht man sich nicht zu wundern, dass die Bürger sagen, was ist denn los in diesem Lande. Weil einzelne in der Verwaltung nicht wollen, bleibt alles so, wie es ist. Die Entwicklung von Bad Liebenstein ist aufgrund der hohen Kosten, die mit dem Kurstatus verbunden sind, völlig ungewiss. Wir nehmen das als Gesetzgeber dann einfach hin. Wir haben einen anderen Ansatz. Wir sagen, wir schaffen als Gesetzgeber die Voraussetzungen, schlagen den Bürgern etwas vor, diskutieren mit den Bürgern, zum Schluss entscheidet der Bürger. Wir sagen, er wird im Wesentlichen immer diese Reform mittragen, wenn wir ordentliche Argumente haben, wenn nicht, müssen wir weiter mit dem Bürger diskutieren. Wir sind für den Bürger da und nicht andersherum der Bürger für uns. Von daher ist dieser Grundsatz richtig. Insofern hat Herr Ralf Hauboldt hier recht gehabt, als er gesagt hat, zum Schluss entscheidet bei uns der Bürger. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als die SPD-Fraktion damals hier den Antrag gestellt hat, diese Enquetekommission ins Leben zu rufen, gingen wir von sehr unterschiedlichen Positionen aus. Wir hatten damals bereits konkrete Vorstellungen bezüglich einer Funktional- und Gebietsreform. Die CDU hat gesagt, wir machen gar nichts, Thüringen ist leistungsfähig, so wie es besteht. Die PDS-Fraktion hatte ihren Masterplan.
Bis zum heutigen Tag liegt eine immense Arbeit hinter der Enquetekommission, das will ich hier mal sagen, nicht nur, weil ich selber Mitglied der Kommission bin und weiß, wie viel Zeit wir darauf verwendet haben, wie viele Anhörungen wir durchgeführt haben. Herr Kuschel, es ist einfach eine Frechheit, wenn Sie hier sagen, wir hätten nichts getan, wir hätten nur blockiert. Sie haben sich doch in dieser Enquetekommission durch Zurückhaltung besonders hervorgetan.
Sie haben selber wenig auf den Tisch gelegt, sind aber nach jeder Kommissionssitzung an die Öffentlichkeit gegangen und haben eine Pressemitteilung verteilt.
Ich muss sagen, ich bin mit dem Stand, den wir hier heute erreicht haben - und da spreche ich auch für meine Fraktion -, sehr zufrieden.
Ich erinnere noch mal an die Ausgangsposition: Wir wollten Veränderungen in diesem Land, wir wollten stärkere, auch finanziell stärkere Strukturen. Die CDU wollte damals nichts. Wir haben uns dann geeinigt, wir fangen bei den Gemeinden an. Herr Carius hat es hier gesagt, die Landgemeinde ist eine Sonderform der Einheitsgemeinde. Und wenn der Begriff, der Titel „Landgemeinde“ dazu hilft, im ländlichen Raum in Thüringen mehr Akzeptanz für dieses Modell zu erzeugen, bitte schön, dann nennen wir es Landgemeinde. Wichtig ist, dass die Aufgaben gemeinsam auf einer Ebene wahrgenommen werden, dass es einen gemeinsamen Haushalt gibt. Damit ist die Bündelung von Aufgaben möglich, damit sind auch größere Aufgaben zu finanzieren, die eine kleine Gemeinde in der VG für sich nicht allein finanzieren könnte. Wenn man das in einem vernünftigen Umgang miteinander anstellt, wird es die Gemeinden ein ganzes Stück nach vorn bringen, es wird auch Verwaltungskosten sparen. Was die weitere Beteiligung im Ortschaftsrecht, die Ausweitung des Ortschaftsrechts betraf, so haben auch wir Vorschläge dazu vorgelegt, die zum Teil deckungsgleich waren.
Dissens gab es am Schluss noch, was die Mindestgrößen betraf. Die CDU wollte 3.000 als Mindestgröße festschreiben, hat aber gleichzeitig gesagt, bestehende VGs sollen, wenn möglich, zusammenbleiben. Da wir hier schon eine Mindestgröße von 5.000 haben, wird die Mehrzahl der neu zu bildenden Landgemeinden sicherlich nicht nur 3.000 Einwohner haben, sondern mehr.
Der nächste Punkt ist die Förderung, dass wir gesagt haben, eine finanzielle Förderung von Gemeindezusammenschlüssen soll erst ab 4.000 Einwohner einsetzen. Ich möchte dann die Gemeinden sehen, die jetzt unbedingt nur 3.000 Einwohner wollen, wenn sie damit die Förderung verschenken. Ich gehe davon aus, dass hier auch mit dem „goldenen Zügel“, man muss das so sagen, Einheitsgemeinden mit Größen von 4.000 Einwohnern geschaffen werden. Das ist ein großer Fortschritt gegenüber dem jetzigen Zustand, wo wir schon Gemeindezusammenschlüsse ab 1.000 Einwohner fördern. All diese Dinge waren auch der Grund für uns, dass wir gesagt haben, wir wollen zu einem gemeinsamen Leitbild kommen, wir bewegen uns auch ein Stück auf die CDU-Fraktion zu.
Herr Kuschel, eigentlich kann Politik nur so funktionieren, dass man Kompromisse eingeht, dass man auch mal pragmatische Entscheidungen trifft und sich auf den anderen zubewegt. Sie haben in diesem Punkt hier Opposition um der Opposition willen gemacht, da kann ich nur Frau Taubert unterstützen, denn Sie haben letztendlich zum Thema „Gemeindegebietsreform“ keine eigenen Vorschläge vorgelegt. Sie haben das abgeschrieben, was wir vorgelegt haben,
und halten sich jetzt an Kleinigkeiten fest, warum Sie nicht zustimmen wollen. Das kann nicht im Sinne der Bürger dieses Landes sein.
Ich bin der Auffassung, gerade ein so nicht ganz einfaches Thema wie eine Gebietsreform sollte von breiten Mehrheiten im Landtag getragen werden, dann ist die Akzeptanz vor Ort, es umzusetzen, auch viel größer und hier sehen wir unsere Verantwortung für den Bürger. Wenn ich hier Revue passieren lasse, was Sie so alles erzählt haben: Sie stellen immer wieder in den Vordergrund, wie wichtig Ihnen der Bürger ist. Wenn Sie aber dann auf den Zusammenschluss der erfüllten Gemeinde Leimbach mit der Stadt Bad Salzungen kommen, dann stellen Sie sich hierhin und sagen, wir sollen jetzt mal was tun. Dort hat es einen Bürgerentscheid gegeben, der gegen diesen Zusammenschluss war. Was ist denn jetzt? Akzeptieren Sie das nicht? Sie stellen sich hierhin und beklagen, dass es jetzt vielleicht zweierlei Ort
schaftsrecht geben wird, wenn sich Leimbach doch noch entscheidet, mit Bad Salzungen zusammenzugehen. Nun gut, dann soll es doch für einen Übergangszeitraum dieses zweierlei Ortschaftsrecht geben, wenn man damit letztendlich dann das Ziel erreicht. Sie stellen sich hierhin und sagen, Sie sind für die Bürger da und wir hätten nur unsere Oberbürgermeister im Kopf, als wir uns für zweierlei Ortschaftsrecht entschieden haben. Zu was haben wir denn dann Anhörungen durchgeführt?
Wenn direkt gewählte Oberbürgermeister von großen Städten hier Bedenken vorbringen, kann ich die durchaus nachvollziehen, weil es letztendlich nicht sein kann, dass kleine Orte im Ring einer Stadt alles bestimmen, was in dieser Stadt passiert. Nein, ich halte das für richtig, weil die Strukturen verschieden sind. Es war auch unser Verdienst, dass wir das Thema Stadt-Umland-Beziehung noch etwas näher beleuchtet haben, dass wir auch gesagt haben, an der einen oder anderen Stelle kann es auch kreisübergreifende Zusammenschlüsse geben. Wir wollen das nicht flächendeckend, da sind wir uns einig, aber es wird die eine oder andere Situation geben, wo in der Vergangenheit Verwaltungsgemeinschaften sich nur zusammengefunden haben, weil ihnen letztendlich am Ende nichts anderes mehr übrig blieb, und wo die Aktionsräume der Bürger anders sind. Wir müssen in dem Zusammenhang auch die Stärkung der Zentren, insbesondere der kreisfreien Städte, im Blick haben. Das wird uns nur gelingen, wenn wir an der einen oder anderen Stelle diese Übergänge zulassen.
Noch ein letztes Wort zur Kreisgebietsreform: Da haben Sie damals Ihren Masterplan vorgelegt und Sie halten bis heute an den vier Regionalkreisen fest. Das kann ich nicht nachvollziehen. Wir haben uns sehr intensiv auch mit Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt und ich gebe hier ehrlich zu, diese Fuktional- und Gebietsreform war auch ein Stück lang Vorbild für das, was wir vorgeschlagen haben in diesem Punkt. Aber wenn es jetzt dieses Urteil von Mecklenburg-Vorpommern gibt, Herr Kuschel, dann ist es einfach nur an den Haaren herbeigezogen, wenn Sie sagen, das ist so ausgefallen, weil es in der Kommunalordnung von Mecklenburg-Vorpommern eine Ausgleichsfunktion für die Landkreise gibt und wir die nicht haben und weil dort bei Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Kreistag mitreden kann. Das war nicht der Grund für das Urteil in Mecklenburg-Vorpommern. Lesen Sie es doch mal durch. Es war letztendlich die Größe der Kreise und dass damit die Beteiligung auch der Kreisräte nicht mehr gewährleistet ist. Sie, die Sie sich hier immer so für Demokratie und Bürgerrechte einsetzen, halten weiter an Großkreisen fest. Schauen Sie sich doch mal an, in welcher Situation Meck
lenburg-Vorpommern jetzt ist. Die haben eine bestätigte, als Gesetz vorliegende Funktionalreform; die Kreisgebietsreform ist vom Verfassungsgericht gekippt worden. Um jetzt die Aufgabenübertragung, so wie sie in der Funktionalreform beschlossen wurde, auf die Kreise übertragen zu können, fehlt denen einfach die Größe, die Einwohnerkraft, so dass man jetzt über solche Lösungen wie Zweckverbände auf kreislicher Ebene und diese Dinge nachdenken muss. Das ist nicht unser Anliegen. Man schafft damit nur wieder eine weitere Zwischenebene. Wir wollen, wenn wir über die Kreisgebietsreform weiter reden, Kreise, die eine entsprechende Größe und Leistungsfähigkeit haben, dass man weitere Aufgaben auch auf die Kreise übertragen kann. Wir müssen auf der anderen Seite aber auch das demokratische Mitwirkungsrecht der Kreistage und der Bürger berücksichtigen. Wir werden es damit etwas einfacher haben als in Mecklenburg-Vorpommern, weil wir ganz einfach eine andere Bevölkerungsdichte haben. Dort ist die Bevölkerungsdichte noch sehr viel geringer und damit kamen bei den entsprechenden
Kreiszahlen diese Flächengrößen zustande. An diesem Punkt müssen wir weiterarbeiten und die Enquetekommission wird sich dieser Aufgabe weiter stellen. Ich bin eigentlich hoffnungsvoll, dass wir uns auch in dem Punkt annähern werden. Es wäre schön, wenn DIE LINKE dann nicht immer nur den Spielverderber spielt, sondern auch mal mitmacht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Doht hatte dankenswerterweise schon einige Worte verloren, aber ich will noch mal auch auf den Abgeordneten Kuschel antworten, weil ich natürlich nicht möchte, wir nicht möchten, dass diese böswillige Rede letztendlich diese Debatte prägen soll. Wir meinen - und da spreche ich, glaube ich, auch für die SPD, aber auch für die CDU-Fraktion -, die Thüringer Landgemeinde wird ein Erfolgsmodell für Thüringen werden.
Wir werden uns diese wichtige Weiterentwicklung der kommunalen Strukturen nicht von Ihnen zerreden lassen, vor allen Dingen deshalb nicht, weil Sie wirklich mit Ihrem Halbwissen hier vorn so arg
geglänzt haben, dass es einiger Richtigstellungen bedarf. Es macht auch Sinn, sehr verehrter Abgeordneter Kuschel, dass Sie den Enquetekommissionsbericht nicht nur begleitet haben, sondern auch zur Kenntnis nehmen. Dann hätten Sie gesehen, dass Sie mit mehreren Aussagen vorhin in Ihrer Rede nicht die Wahrheit hier vor dem Plenum gesagt haben. Es mag ja sein, dass Ihre Zuträger in der jetzigen Zeit nicht dieselbe Qualität hatten wie Sie selber früher in einer anderen Diktatur an den Tag gelegt haben,
aber ich will Sie zunächst aufklären, dass unser Ministerpräsident in Hohenleuben nicht gesagt hat, 2012 gibt es keine Verwaltungsgemeinschaften mehr, sondern er hat vom Institut der erfüllenden Gemeinden gesprochen. Das macht einen riesengroßen Unterschied. Wir verwahren uns dagegen, dass Sie falsche Zitate hier vorn nennen und damit auch eine unsichere Debatte erzeugen wollen, das, was Ihr Privileg immer ist, was Sie denken, was Sie tun müssen, Unruhe in diesem Land schaffen, mit Halbwahrheiten die Leute verunsichern und damit eine politische Stimmung erzeugen. Wir wehren uns gegen diese Lügereien von hier vorn in diesem Hohen Haus.
Dann haben Sie gesagt, die Enquetekommission hätte sich nicht zur Frage der Zukunft der Verwaltungsgemeinschaften geäußert. Das hat sie aber. Auf Seite 9 des Berichts unter 2 - Schwächen der vorhandenen Verwaltungsstrukturen - sagt der Enquetekommissionsbericht deutlich, die Verwaltungsgemeinschaften stoßen strukturell bei der Bewältigung der Zukunftsaufgaben an ihre Grenzen und Verwaltungsgemeinschaften und die Beauftragung erfüllender Gemeinden gewährleisten dies aufgrund der Aufteilung der Entscheidung auf zwei Ebenen nur in geringem Maße und haben ein Defizit an demokratischer Teilhabe. Deutlicher kann man nicht beschreiben, dass es wichtig ist für die Zukunft, auf freiwilliger Basis neue Weiterentwicklung von gemeindlichen Strukturen zu organisieren. Deshalb ist es wichtig, dass wir, weil wir vom verständigen und selbstbewussten Bürger ausgehen, dem Bürger auch die Zeit geben, sich bei der Entwicklung seiner Gemeindestrukturen zu beteiligen und ihm auch die Zeit dafür lassen. Was wir nicht wollen, und das unterscheidet uns von Ihrer Aussage, dass der Bürger Versuchskaninchen ist. Deshalb ist es genau nicht richtig, wenn Sie sagen, der Bürger soll beteiligt sein, aber wenn wir in zwei Jahren merken, das war nicht gut, dann machen wir wieder alles neu. Nein, wir brauchen verlässliche Gemeindestrukturen.
Deshalb hat die Enquetekommission recht - sowohl Abgeordnete Taubert hat das gesagt als auch der Kommissionsvorsitzende Christian Carius -, wenn wir jetzt die Gemeindestrukturen weiterentwickeln, dann so, dass diese Strukturen die nächsten 20 Jahre auch Bestand haben. Wir wollen nicht, dass alle zwei Jahre neu herumgedoktert wird, nur weil Sie meinen, man könne alle zwei Jahre alles neu machen, alle zwei Jahre neue Unruhe schaffen, alle zwei Jahre neu die Bürger verunsichern, nur damit Sie daraus für sich ein Protestpotenzial schöpfen und Unruhe schaffen und diese Gesellschaft, diesen Freistaat eher verhindern, als ihn nach vorn zu bringen. Das lehnen wir deutlich ab.
Wenn man - wir alle wissen das, weil wir alle in den Fraktionen dazu beraten haben - aus der Enquetekommission gehört hat, dann steht eins deutlich fest, es war vor allen Dingen Ihre Fraktion und es waren vor allen Dingen Sie, die ohne Konzept und Vorstellung die Enquetekommissionsarbeit begleitet haben. Öffentlichkeitsarbeit - Frau Doht hat es angesprochen - mag das eine sein, am Ende jeder Sitzung sich zu postulieren, aber es würde auch gut tun, Sie hätten Ihre Vorstellungen tatsächlich zu Papier gebracht und eingebracht. Lediglich der regelmäßige Verweis von Ihnen in der Enquetekommission, es gebe eine Internetpräsenz, wo alle Ihre Vorschläge nachzulesen seien, ist wirklich disqualifizierend und zeigt, dass Sie von Anfang an nicht gewillt waren, ernsthaft über die Weiterentwicklung der Gemeindestrukturen in Thüringen zu sprechen. Sie haben es auch gar nicht vorgehabt, Sie haben einzig und allein auf Ihren ominösen Masterplan verwiesen, der kein Masterplan ist, sondern der untauglich ist für Thüringen.
Ich will das auch für die CDU-Fraktion noch mal sagen, aber auch für unsere Landespartei, weil Sie mehrmals unseren Landesvorsitzenden angesprochen haben: Wir haben ein Jahr lang bei uns intern darüber beraten, wie stellen wir uns die Weiterentwicklung der Gemeindestrukturen vor. Nachdem wir uns dazu entschieden hatten, nach einem Jahr Beratung zu sagen, wir wollen das Modell des Instituts der Thüringer Landgemeinde vorschlagen, war es unsere Aufgabe und auch unsere Verantwortung, mit diesem Vorschlag in die Enquetekommission zu gehen. Aber uns war auch besonders wichtig, dass wir keinen abschließenden Vorschlag einbringen. Von Anfang an wir haben gesagt - nachdem die SPD vorgeschlagen hat, eine Enquetekommission einzurichten und eine Enquetekommission hat ja genau die Aufgabe, auch unter Hinzuziehung wis
senschaftlichen Sachverstands die Vorschläge zu prüfen und der Politik einen Vorschlag zu unterbreiten -, dass wir keinen abschließenden Vorschlag einbringen, der unumstößlich und einfach durch die Enquetekommission durchgewunken wird, sondern dass ein Diskussionsprozess möglich ist mit den Sachverständigen, mit den Anzuhörenden und wir dann gemeinsam versuchen, über die Fraktionsgrenzen hinweg einen Vorschlag zu unterbreiten. Dass es gelungen ist, dass sich die beiden großen Fraktionen von SPD und CDU auf einen Weg verständigt haben für die Weiterentwicklung, der auch für die nächsten 20 Jahre Präsenz hat, ist ganz wichtig. Es ist auch gelungen, was Ziel einer Enquetekommission in einem deutschen Parlament letztendlich bezwecken soll, dass man sich auch Vorschlägen annimmt, bereit ist, diese weiterzuentwickeln und auch wissenschaftlichen Sachverstand zu hören. Sie haben sich gescheut, diesen wissenschaftlichen Sachverstand zu suchen, sonst hätten Sie Ihr Masterplan-Konzept in die Enquetekommission eingebracht und hätten sich auch bereit erklärt, sich Ihren eigenen Vorschlägen einer Kritik von außen zu unterziehen. Sie wollen das gar nicht, weil Sie wissen, dass Ihr Vorschlag nicht zukunftstauglich ist. Deswegen halten Sie ihn immer verschwommen in der Hinterhand hoch und meinen aber, ja nicht ernsthaft wirklich Experten darauf schauen zu lassen. Wir meinen Experten, die unabhängig sind, wir meinen nicht Experten, die Sie selbst berufen und Experten, wo Sie meinen, das seien Experten, sondern wirklich unabhängigen Sachverstand dabei zu haben. Wenn Sie sich dieses Sachverstands angenommen hätten, dann hätten Sie auch einen wichtigen Vorschlag der Enquetekommission verstanden, nämlich den, dass wir gerade nicht wollen, dass sich weitere neue Verwaltungseinheiten oder gar Gebietskörperschaften mit der Thüringer Landgemeinde bilden sollen. Auf der Seite 14 des Enquetekommissionsberichts heißt es nicht zuletzt deshalb: „Insbesondere bei der Umwandlung der Verwaltungsgemeinschaften und der erfüllenden bzw. erfüllten Gemeinden in Thüringer Landgemeinden oder (Einheits-) Gemeinden ist die Bildung zusätzlicher Verwaltungseinheiten oder Gebietskörperschaften zu vermeiden.“
Da will ich auch noch mit einer Mär aufräumen, weil Sie das so oft verbreiten. Mit der Bildung der Thüringer Landgemeinde ist gerade nicht vorgesehen, dass wir bestehende Einheiten, die sich um die äußeren Grenzen von jetzigen Verwaltungsgemeinschaften aus der Gebietsreform seit 1994 entwickelt haben, auflösen. Wir wollen gerade nicht aus jetzigen z. B. 12.000er-Verwaltungsgemeinschaften anschließend vier Landgemeinden machen mit 3.000 Einwohnern. Wir wollen demographiefeste Strukturen in Thüringen entwickeln. Deshalb ist die 3.000er-Einwohnergrenze eine Untergrenze, die Maßstab ist, weil sie sich aus der jetzigen Einheitsgemeinde entwickelt hat, weil sie
zugleich auch die Grenze ist, wo sich Hauptamtlichkeit von Bürgermeistern und Ehrenamtlichkeit von Bürgermeistern nach unserem jetzigen Recht festmacht. Wir wollen genau dazu in einer längeren Freiwilligkeitsphase anregen, dass man an diesen äußeren Strukturen, die sich seit 1994 entwickelt haben, die Fortentwicklung betreibt und die auch sicherstellt. Wir wollen gerade nicht mit unserem Vorschlag, dass neue Bürokratie geschaffen wird, dass neue Rathäuser gebaut werden, dass neue Verwaltungssitze organisiert werden. Das wäre genau das Gegenteil dessen, was wir haben wollen, auch leistungseffiziente Strukturen zu entwickeln, die bürgernah bleiben, aber die nicht zu neuer Bürokratie führen. Ein ganz wichtiges Argument: Keine neue Bürokratie durch die Weiterentwicklung der Gemeindestrukturen.