Protokoll der Sitzung vom 11.04.2008

Deswegen ist es für mich auch sehr bedauerlich, dass im Zusammenhang mit der Aufklärung der manipulierten Passagierzahlen am Flughafen Erfurt der Eindruck erweckt wurde, hauptamtliche Beauftragte für Luftaufsicht hätten aktiv an den Manipulationen mitgewirkt. Tatsächlich sind in den Zeugenbefragungen des Untersuchungsausschusses den hauptamtlich beschäftigten Beauftragten für Luftaufsicht mit Bezug auf deren Aufgaben im Rahmen der Luftaufsicht keine Verfehlungen nachgewiesen worden. Ich stelle hier noch einmal klar, dass es auch nicht die Aufgabe der Luftaufsicht ist, Passagierzahlen zu erfassen oder Passagiere zu zählen. Allerdings hat sich die Luftfahrtbehörde in der Vergangenheit zur Absicherung der Aufgaben der Luftaufsicht sowie der Aufrechterhaltung des Flugbetriebs am Flughafen Erfurt weiterer Personen bedient, die nebenamtlich Aufgaben der Luftaufsicht wahrgenommen haben und nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kamen. Sofern diesen Personen die Mitwirkung an der Fälschung von Passagierzahlen vorgeworfen wird, haben die Ermittlungen bisher ergeben, dass dies in Ausübung der Tätigkeit der Verkehrsleitung und nicht der Luft

aufsicht erfolgte. Trotzdem muss der Feststellung, dass die Interessenlage der Luftaufsicht bei der Überwachung der Betriebssicherheit von den Interessen des zu überwachenden Flughafens abweichen kann, zugestimmt werden. Deswegen hat die Landesregierung folgende strukturelle Anpassungen auf den Weg gebracht:

1. Es gibt zukünftig keine fachliche Unterstellung der hauptamtlich beschäftigten Beauftragten für Luftaufsicht und der Mitarbeiter der Flughafen Erfurt GmbH mehr, so dass etwaige Interessenkollisionen ausgeschlossen werden können.

2. Ebenso gibt es am Flughafen Erfurt seit Mitte Januar 2006 keine nebenamtlich beschäftigen Beauftragten der Luftaufsicht mehr. Das ist immerhin zwei Jahre bereits her.

3. Die einzelnen Beauftragten für Luftaufsicht wurden zwischenzeitlich erneut auf die geltende Musterdienstanweisung und insbesondere auf die hierin enthaltenen Anweisungen der Meldewege hingewiesen.

4. Ebenso wurden die Beauftragten für Luftaufsicht nochmals dahin gehend informiert, sich bei Androhung personeller Konsequenzen seitens des Flughafenbetreibers direkt an das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr zu wenden. Zusätzlich wird eine Modifizierung der Arbeitsverträge der Beauftragten für Luftaufsicht dahin gehend geprüft, dass den zu Beauftragten für Luftaufsicht bestellten Mitarbeitern aus der Wahrnehmung der Luftaufsicht weder allgemein noch im Einzelfall Nachteile hinsichtlich ihres Arbeitsverhältnisses erwachsen können.

Unabhängig davon werden Überlegungen angestellt, die Organisation der Luftaufsicht im Freistaat Thüringen grundsätzlich zu überarbeiten. Beispiele dafür sind die Abkehr von der örtlichen Luftaufsicht zu einer überörtlichen Luftaufsicht und/oder die Einsetzung von Sachbearbeitern für Luftaufsicht in einem sehr begrenzten Umfang. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen, Herr Lemke, ist das vollkommen kostenneutral. Wenn Sie den Haushalt kennen, wissen Sie, dass wir die Kosten der Luftaufsicht erstatten. Das heißt, wenn wir sie außerhalb des Flughafens auf Personalstellen führen, würden über den Landeshaushalt keinerlei zusätzliche Kosten entstehen, sondern es würde nur die Hauptgruppe 6 oder Hauptgruppe 5 zur Hauptgruppe 4 wechseln.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Aber der Personalschlüssel wäre ein anderer.)

Das heißt, hier vorzuwerfen, wir würden dieses nur wegen Personaleinsparungen machen, das ist ja nun

vollkommen absurd, weil die Kosten der Luftaufsicht durch den Freistaat Thüringen getragen werden.

Ich schlage daher vor, den Antrag und dabei insbesondere die Einsetzung von Sachbearbeitern für Luftaufsicht im zuständigen Fachausschuss vertieft fortzuberaten.

(Beifall CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit kann ich die Aussprache schließen. Es wurde beantragt, den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3784 an den Ausschuss für Bau und Verkehr zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag einstimmig überwiesen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Ihr Einverständnis voraussetzend rufe ich jetzt auf Tagesordnungspunkt 34

Fragestunde

Ich beginne mit der ersten Mündlichen Anfrage, die der Abgeordneten Dr. Kaschuba, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3970.

Therapieleistungen in Kindertagesstätten

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat festgelegt, dass Heilmittelbehandlungen in Kindertagesstätten nur noch für Integrationskinder möglich sind. Der Landesrahmenvertrag für Frühförderung liegt vor. Nach Aussagen von Eltern, deren Kinder Therapieleistungen benötigen, höhlt der Vertrag die Möglichkeiten der Frühförderung als Komplexleistung aus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Festlegung des Gemeinsamen Bundesausschusses tatsächlich so zu interpretieren, dass Heilmittelbehandlungen in Kindertagesstätten nur noch für Integrationskinder möglich sind und wenn ja, sieht die Landesregierung dennoch Möglichkeiten der Abfederung?

2. Wie viele Kinder, die Therapiebedarf haben, erhalten keine Therapie mehr infolge der Festlegungen des Bundesausschusses?

3. Welche Möglichkeiten gestattet der Landesrahmenvertrag, medizinisch-therapeutische Leistungen in Kindertagesstätten zu erbringen und wenn ja, wer

trägt die Kosten?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Nein. Entsprechend der Festlegungen des Gemeinsamen Bundesausschusses ist die Erbringung von Heilmitteln (Physiotherapie, Logo- pädie und Ergotherapie) grundsätzlich nur in den Praxisräumen des Therapeuten möglich.

Zu Frage 2: Die Anzahl der Kinder mit Therapiebedarf, die aufgrund der Heilmittelrichtlinien keine Therapien in den Kindertageseinrichtungen erhalten, wird nicht erfasst.

Zu Frage 3: Die Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung regelt die Erbringung von medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Leistungen als Komplexleistung in interdisziplinären Frühförderstellen in sozialpädiatrischen Zentren. Die Kosten für die medizinischen und therapeutischen Leistungen tragen die Krankenkassen. Die Kosten für die heilpädagogischen Leistungen werden von den örtlichen Sozialhilfeträgern aus den Kommunen finanziert. Eine Regelung zur Erbringung von medizinisch-therapeutischen Leistungen in den Kindertageseinrichtungen ist auf der Grundlage der Heilmittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht möglich.

Es gibt Nachfragen. Abgeordnete Dr. Kaschuba, bitte.

Nach meinem Kenntnisstand war es bisher möglich, dass die Kinder auch in den Tagesstätten behandelt werden konnten und nicht nur die Kinder, die einen unmittelbaren Bedarf hatten, sondern auch Kinder, die in gewisser Weise gefährdet waren, eventuell einen Bedarf zu bekommen. Hat die Landesregierung die Absicht dort nachzubessern? Nach meinen Kenntnisstand ist es auch so, dass die Kindertagesstätten, wenn sie ein solches Angebot machen, selbst diese Behandlungen bezahlen müssen - ist das richtig?

Wenn dieses Angebot gemacht würde, müssten sie es selbst bezahlen, weil die Krankenkassen es nicht übernehmen. In der Vergangenheit wurde dieses immer wieder gemacht, unabhängig von der Rechtslage.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordneter Nothnagel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3972

Blindenstiftung

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Satzung zur Errichtung einer Blindenstiftung durch die jeweiligen Gremien (Landesregie- rung und Landesverband der Blinden und Sehbe- hinderten) bereits beschlossen sowie durch das zuständige Ministerium bereits genehmigt?

2. Wenn nein, welcher Bearbeitungsstand ist derzeit erst erreicht und was sind die konkreten Ursachen dafür?

3. Zu welchem konkreten Zeitpunkt wird die o.g. Stiftung ihre Arbeit aufnehmen?

4. Wie ist zurzeit die Finanzierung der Beratungsstellen für Blinde und Sehbehinderte in Thüringen sichergestellt?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Die Satzung für die Thüringer Stiftung „Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen“ ist mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. abgestimmt worden. Darüber hinaus wurde die Satzung im Rahmen der Stiftungsaufsicht vom Thüringer Innenministerium und der Thüringer Landesfinanzdirektion vorgeprüft. Derzeit befindet sich die Stiftungssatzung in der Ressortabstimmung zur Vorbereitung der Kabinettsbefassung.

Zu Frage 3: Die Stiftung wird ihre Arbeit demnach voraussichtlich im II. Quartal dieses Jahres aufnehmen können.

Zu Frage 4: Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen werden entsprechend der Landesrichtlinie aus Kapitel 08 22 Titel 684 74 - das sind Zuweisungen und Zuschüsse für Maßnahmen in der Behindertenhilfe - gefördert. Das Land bezuschusst die Personalkosten der Beratungsstelle Gera des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen e.V. im Jahr 2008 mit 19.391 € und die Beratungsstelle Heiligenstadt mit 10.887,50 €

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Nothnagel, bitte.

Meine Nachfrage zu Frage 3: II. Quartal 2008 - Anfang oder Ende, und wie wird die Arbeit in der Zwischenzeit sichergestellt? Noch eine Nachfrage zu Frage 4: Gibt es vonseiten des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen Anzeichen beim Ministerium hinsichtlich der Beratungsstellen, dass es Probleme gibt in diesem Haushaltsjahr?

Zum Letzteren: Entsprechende Anzeichen sind mir nicht bekannt.

Zum Ersteren: Ich hatte ausgeführt, dass die Kabinettsbefassung unmittelbar bevorsteht, so dass ich davon ausgehe, dass die Rechtsgrundlagen noch in der ersten, spätestens in der zweiten Mai-Woche komplett sind - das muss dann noch veröffentlicht werden - und die Stiftung dann unmittelbar mit der Arbeit beginnen kann. Soweit ich weiß, sind vorbereitend bereits Anarbeitungen gelaufen.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordnete Becker, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/3973.

Fehlende Richtlinie zur Förderung der Aufarbeitung von Orkanschäden im Wald

Bereits seit längerer Zeit - und erneut am 2. April 2008 - wird vonseiten der Waldbesitzer die Kritik erhoben, dass die notwendige Richtlinie des Landes zur Förderung z.B. von Maßnahmen zur Wiederaufforstung und des Wegebaus im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der vergangenen Sturm

ereignisse in Thüringen (insbesondere Kyrill) noch immer nicht vorliege. Viele Maßnahmen sind ohne Förderung für die Waldbesitzer nicht finanzierbar.