Protokoll der Sitzung vom 08.05.2008

ein Beleg dafür, dass die Thüringer Steuerverwaltung mit entsprechender Stärke auftritt. Dieses Zusammenspiel der verschiedenen Prüfdienste war aus unserer Sicht der für Thüringen richtige Weg, denn wir mussten mitunter schneller und flexibler reagieren, als dies mit einer klassischen Betriebsprüfung allein möglich gewesen wäre. Gleichzeitig haben wir die wichtige Erkenntnis gewonnen, dass bei den vielen Klein- und Kleinstbetrieben in Thüringen flexible dezentrale Prüfdienste nahe am Unternehmen die besten Ergebnisse bringen, denn mittlere und Großunternehmen bedürfen einer hochspezialisierten Betriebsprüfung.

Diese Erkenntnis, meine Damen und Herren, ist ein praktizierter, passgenauer Steuervollzug und lässt sich keinem, wie auch immer gearteten, bundesweiten Konzept entnehmen. Dazu gehört auch die Tatsache, dass wir in Thüringen eine Menge von jungen sogenannten Start-up-Unternehmen haben. Diese sind über die zurückliegenden Jahre in die Gewinnzone gekommen, deshalb können sie nun auch einem engeren Prüfturnus unterzogen werden. Wir werden dafür eine dezentrale Amtsbetriebsprüfung in jedem Finanzamt zur Prüfung kleiner und kleinster Betriebe einrichten.

Die veranlagungsbedingten Nachschauen werden aufgelöst. Thüringen hatte Mitte der 90er-Jahre als einziges Land den Spezialprüfdienst „Nachschauen“ installiert. Ziel war es vor allem, in der Hochzeit der Investitionszulage deren Verwendung besser überprüfen zu können. Die Investitionszulage ist für die Thüringer Wirtschaft noch immer von hoher wirtschaftlicher Bedeutung. Allerdings rechtfertigt das aktuelle Aufkommen keinen eigenständigen Spezialprüfdienst mehr. Vielmehr bietet sich nun die Integration in die Amtsbetriebsprüfung an. Gleichzeitig werden wir die bisherige Betriebsprüfung auf die großen und mittleren Betriebe beschränken und an sechs anstelle von bisher sieben Standorten bündeln. So kann gewährleistet werden, dass das für diesen Unternehmenskreis notwendige Spezialwissen konzentriert wird. Dieses Konzept wird personell mit den Prüfern der bisherigen Betriebsprüfungen, den Prüfern der veranlagungsbegleitenden Nachschauen und mit zusätzlichem Personal des Innendienstes untersetzt. Letzteres können wir dank der in den letzten Jahren vorangetriebenen zunehmenden automationstechnischen Unterstützungen gewinnen.

Zusätzlich werden wir in diesem Jahr 30 Anwärter des mittleren Dienstes und 30 Anwärter des gehobenen Dienstes einstellen und im Bildungszentrum Gotha für die Steuerverwaltung ausbilden. Darüber hinaus wollen wir auch jeweils 10 Bedienstete des gehobenen und mittleren Dienstes aus anderen Verwaltungszweigen qualifizieren.

Meine Damen und Herren, mit dieser landesspezifischen Konzeption wird es uns ganz ohne Bundessteuerverwaltung und irgendwelche neuartigen bundesweiten Konzepte gelingen, unsere Effizienz weiter zu steigern. Mit dem Konzept der Betriebsprüfung 2008 haben wir die notwendigen Korrekturen vorgenommen. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU)

Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu den Nummern 1 und 2 des Alternativantrags? Die Fraktion der CDU, der SPD und die Fraktion DIE LINKE. Damit eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht zu den Nummern 1 und 2 des Alternativantrags und gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE und zu den Nummern 3 und 4 des Alternativantrags.

Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Huster, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bericht des Staatssekretärs hat sicherlich den Kollegen hier im Haus deutlich gemacht, welche unterschiedlichen Intentionen zwischen den Anträgen der Oppositionsfraktionen und dem Handeln der Landesregierung liegen, möglicherweise aber auch dargestellt, ob es vielleicht doch irgendwo eine gemeinsame Schnittmenge gibt, um die, das will ich vorwegnehmen, ich mich im Folgenden bemühen werde.

Doch zunächst, meine Damen und Herren, will ich wenige Worte zu unserem Antrag verlieren. Wir haben unseren Antrag in zwei Punkte gegliedert. Zum einen wollen wir, dass die Stellen für Beamte in der Thüringer Steuerverwaltung um 75 erhöht werden und dabei die Prüfdienste insbesondere zu berücksichtigen sind. Anlass ist natürlich nicht nur die Debatte zum Fall Zumwinkel, die uns noch mal ermuntert hat, dieses Thema in Thüringen auf die Tagesordnung zu setzen, sondern natürlich auch die recht umfangreiche Arbeit der letzten Jahre, Fragen des Parlaments an die Landesregierung zu den Prüfdiensten in Thüringen. Aus den Antworten daraus sehen wir tatsächlich einen Handlungsbedarf, spätestens jedoch mit den Stellenstreichungen im Doppelhaushalt 2008/2009. Schaut man etwas über den Thüringer Horizont hinaus, so stellt man fest, dass sich viele, die in diesem Bereich tätig und engagiert sind, ebenfalls in diese Richtung geäußert haben auf Bundsebene. Zum einen ist das der Bundesrechnungshof, der in einem Gutachten vor drei Jahren an verschiedenen Stellen nachgewiesen hat, wo

Schwachpunkte bestehen. Ein Teil dieser Schwachpunkte betrifft auch die ungenügende Stellenausstattung, beispielsweise im Innendienst der Finanzämter. Es gibt andere Themen, die der Bundesrechnungshof aufgemacht hat, die mit dem jetzigen hier behandelten Thema weniger zu tun haben. Ein zweiter prominenter Vertreter von Forderungen nach Veränderungen ist der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Herr Ondracek, der sich aktuell noch einmal zum Fall Zumwinkel an die Öffentlichkeit gewandt hat und insgesamt die Neueinstellung von 1.000 Steuerfahndern und 10.000 Beschäftigten mehr in der Steuerverwaltung, natürlich auf Deutschland bezogen, eingesetzt hat. Nachdem hier im Thüringer Landtag die Finanzministerin seit Jahren beharrlich behauptet hat, es gäbe in Thüringen keinen Bedarf, hat sie, nachdem die Opposition entsprechende Forderungen erhoben hat, reagiert, wie ich finde, und hat sich einen Teil herausgesucht und nun eine veränderte Betriebsprüfung angekündigt. Die CDUFraktion hat infolge dieser Ankündigung im Haushalts- und Finanzausschuss den Antrag nach § 74 Abs. 2 GO gestellt, die Landesregierung möge berichten, was sie da an Reformen vorhat. Ich gehe davon aus, dass auch die Finanzministerin, wenngleich in der Frage von neuen Stellen deutliche Unterschiede bestehen, in der Intention ihrer Presseerklärung durchaus dargestellt hat, dass es Gewinnsituationen in Thüringer Unternehmen gibt, die eine veränderte Prüfung notwendig erscheinen lassen. Ich will auch einen weiteren Punkt mit in die Agenda aufnehmen, bei dem mir ein gemeinsames Interesse, zumindest ein gemeinsames Nachdenken, jetzt schon wahrzunehmen erscheint. Das betrifft die Fragen der Ausbildung, die sowohl in den beiden Anträgen der Opposition als auch in Ihrer Rede, Herr Staatssekretär, dargestellt worden sind.

Im zweiten Teil unseres Antrags geht es um die Bundessteuerverwaltung, die der Staatssekretär in seiner Rede eben ablehnend beschieden hat. Die Bundessteuerverwaltung, das wissen die meisten hier im Haus, ist auch ein Thema im Rahmen der Föderalismusreform II und hat in der aktuellen politischen Diskussion seit Februar an Dynamik gewonnen; der Bundesfinanzminister hat zu Recht das Thema in die Debatte gebracht. Wenn man diese Auffassung nicht teilt, dass eine Zentralisierung zu mehr Effektivität und zu Mehreinnahmen führen würde, dann kann man sich ja mit weiteren alternativen Modellen befassen; im Rahmen der Föderalismusreform II wird das diskutiert. Ich glaube, das läuft in der Debatte unter dem Begriff der „optimierenden Steuerverwaltung“ und meint, dass strukturell im Wesentlichen die Struktur so bleibt, wie sie heute ist, aber dass Bund und Länder effektiver zusammenarbeiten. Ich will sagen, dass mir zumindest auf dieser Grundlage eine Debatte möglich erscheint.

Ein Kernpunkt, um die Bundessteuerverwaltung zu thematisieren, ist allerdings, dass gerade in den Bundesländern insgesamt eine sehr unterschiedliche Handhabung festzustellen ist, beispielsweise bei den Prüfungsdichten. Das ist eine interessengeleitete Sache und hängt natürlich auch mit Unterschieden im Vermögen und im Einkommen zusammen, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich, weil kein Bundesland seine reichen, vermögenden und einkommensstarken Einwohner durch eine empfundene starke Prüfung verlieren möchte. Diejenigen, die das vermeiden wollen, haben immer das Drohpotenzial, gegenüber den jeweiligen Finanzämtern zu sagen, wenn ihr uns zu sehr auf den Beinen steht, dann gehen wir eben in ein Bundesland, in dem das weniger hart gehandhabt wird. Deshalb ist die Debatte um Standards und Vergleichbarkeit wirklich wichtig, damit das Signal an die Betreffenden geht, jawohl, hier in Deutschland wird nicht völlig unterschiedlich geprüft, sondern hier sind vergleichbare Standards vorhanden.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist zumindest ein Argument auf dem Weg Bundessteuerverwaltung oder zumindest in ein optimiertes Verwaltungsmodell.

Meine Damen und Herren, weil ja der Fall Zumwinkel die politische Debatte dynamisiert hat, möchte ich in einem Nebensatz darauf verweisen, dass heute das Handelsblatt online meldet, dass mittlerweile ca. eine halbe Milliarde, also 500 Mio. €, Steuermehreinnahmen seit dieser Geschichte bei den Finanzämtern gelandet sind, weil zum einen die Liste beharrlich abgearbeitet wird und weil die Zahl der Selbstanzeigen zugenommen hat. Es sind noch mehrere hundert Fälle, ich glaube 300 Fälle, in der Abarbeitung. Es ist also mit weiteren Mehreinnahmen zu rechnen. Das ist aber nur die eine Seite, hier geht es um illegale Schlupflöcher oder Steuervermeidungsmodelle, Steuersparmodelle. Natürlich gibt es einen relevanten Teil, einen sehr relevanten Teil von legalen Steuersparmodellen, die in der Regel nur Besserverdienende und Einkommens- und Vermögensstarke nutzen können. Da würde ich Ihre Aufmerksamkeit gern auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der LINKEN lenken, die die Bundesregierung gefragt hat, wie hoch sie denn den Schaden durch aggressive Steuersparmodelle schätzt. Vielleicht darf ich Ihnen das in Kürze vortragen.

Die Bundesregierung - die aktuelle von CDU und SPD getragen - antwortet, dass eine Schätzung der Steuermindereinnahmen im Prinzip nicht möglich ist, weil das belastbare Zahlenmaterial fehlt. Allerdings, so die Bundesregierung, verweist man auf eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, welches behauptet, dass bei Kapital- und Personenge

sellschaften zwischen den in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nachgewiesenen Gewinnen und den auf der anderen Seite steuerlich erfassten positiven Gewinnen in Deutschland eine Besteuerungslücke von über 100 Mrd. € besteht.

Meine Damen und Herren, spätestens das ist ein Argument, darüber nachzudenken, ob die staatlichen Strukturen der jetzigen Situation noch angemessen sind. Wir diskutieren dieses Thema vor dem Hintergrund, dass wir weiterhin, zumindest in den neuen Bundesländern, mit sinkenden Zuweisungen aus dem Solidarpakt II zu rechnen haben und bis 2020, wir haben es heute schon mehrmals gehört, in etwa ein Viertel weniger Einnahmen prognostiziert werden. Wir haben also auch die Verpflichtung, darüber nachzudenken, wie unsere Einnahmen gesteigert werden können. Wenn das mit Steuergerechtigkeit einhergeht, umso besser, meine Damen und Herren.

Ich meine, dass wir uns intensiv mit dem Thema weiter befassen sollten. Meine Fraktion plädiert daher dafür, dass beide Anträge im Haushalts- und Finanzausschuss, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Bericht, den die CDU-Fraktion beantragt hat, weiterberaten werden, in der Hoffnung, dass wir möglicherweise bei diesem Thema auf einen zumindest kleinen gemeinsamen Nenner kommen können. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dr. Pidde zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, vor ein paar Tagen ist mir doch glatt die Spucke weggeblieben. Die Finanzministerin verkündete die Umstrukturierung der Umstrukturierung, sozusagen die Negation der Negation. Ich weiß nicht, wie man so etwas bezeichnen kann: 180-Grad-Wende oder Pirouette oder so?

Die Umstrukturierung der Finanzämter ist gerade abgeschlossen und jetzt beginnt deren Umstrukturierung. Ein Teil der steuerlichen Prüfdienste im Freistaat soll nun neu organisiert werden, natürlich nicht als Reaktion auf die jahrelange Kritik der SPD-Fraktion, sondern die Finanzministerin, die Landesregierung sind auch so zu der Erkenntnis gekommen, hier etwas zu ändern. Es waren nicht die zahlreichen Anträge und Anfragen meiner Fraktion - die ersten hat schon Finanzminister Trautvetter beantwortet. Er konnte sich noch gut herausreden, indem er gesagt hat, die Finanzverwaltung ist ja noch im Aufbau und

vieles ist noch gar nicht entsprechend zu organisieren. Der jetzigen Finanzministerin Frau Diezel - sie ist es ja zum Glück geblieben, da weiß man auch, was man hat - musste es langsam peinlich sein, dass sie immer wieder verkünden musste, nicht nur hier in Thüringen, sondern auch gegenüber ihren Finanzministerkollegen, dass sie in Thüringen bei der Besetzung der Steuerprüfdienste sehr weit hinten steht und mit anderen um die rote Laterne rangelt.

Meine Damen und Herren, die parlamentarischen Aktivitäten meiner Fraktion zu diesem Thema haben einen guten Grund. Es geht uns nicht nur um die Frage der Staatseinnahmen, es geht auch um die Frage der Gerechtigkeit. Otto Normalbürger sieht jeden Monat auf seinem Lohnzettel, wie viel Steuern ihm sofort dort abgezogen worden sind, und Großverdienern, ich sage jetzt hier einfach mal Zumwinkel und Co., diesen Personen sind dem Betrug Tür und Tor geöffnet, weil die Prüfdienste personell schlecht ausgestattet sind. Ich will noch einmal an die Thüringer Zahlen erinnern. Herr Staatssekretär Dr. Spaeth hat bereits auf die Personalbedarfsplanung hingewiesen, z.B. Umsatzsteuersonderprüfung. Dort steht zu lesen 84 Prüfer, wir haben 72 Stellen besetzt. Oder Betriebsprüfungen, da sind als Personalbedarf 305 Prüfer ausgewiesen, wir haben 214 Stellen. Die Folge ist, dass bestimmte Betriebe, Kleinbetriebe, alle 50 Jahre geprüft werden, Kleinstbetriebe alle 228 Jahre im Durchschnitt. Das heißt, da sind welche in 300 und 400 Jahren noch nicht geprüft worden. Damit liegen wir weit unter dem Bundesdurchschnitt und noch viel weiter entfernt von den Ländern, die über dem Durchschnitt liegen, also von den Ländern, die ordentlich ihre Hausaufgaben erledigen und die uns das Geld über den Länderfinanzausgleich herüberreichen. Das ist eine Frage, die einfach hier angesprochen werden musste.

Wir haben jahrelang gefordert, dass genügend Prüfer vorhanden sind. Ich muss noch einmal sagen, sie rechnen sich auch, zum Beispiel in der Umsatzsteuersonderprüfung. Das Mehrergebnis je Prüfer in Thüringen lag in den letzten Jahren immer oberhalb von 900.000 € pro Jahr. Sie spielen also nicht nur ihr eigenes Gehalt ein.

Die Finanzministerin hat oft darauf hingewiesen, gute Prüfer müssen auch Berufserfahrung haben, die bäckt man nicht von heute auf morgen. Da hat sie vollkommen recht, da stimme ich zu, aber sie trägt auch die Schuld an der Misere. Wenn wir die Ausbildungszahlen im Bildungszentrum in Gotha sehen - Herr Staatssekretär hat gerade dargelegt, jetzt sind es 30 pro Jahrgang -, über Jahre hinweg sind immer nur 20 junge Leute dort ausgebildet worden. Wo sollen denn die Fachleute herkommen, wenn jedes Jahr zu wenig ausgebildet worden sind?

(Beifall SPD)

Was die Finanzministerin nun vorhat an Umstrukturierungsplänen, das hat Herr Dr. Spaeth im Sofortbericht dargelegt. Die Details werden wir dann im Haushalts- und Finanzausschuss hinterfragen. Die CDU hatte das Thema „Steuerprüfdienste“ für die Tagesordnung der nächsten Sitzung beantragt. Wenn Herr Huster beantragt, die beiden Anträge, die hier vorliegen, ebenfalls an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen, dann halte ich das für sinnvoll, weil wir dann nämlich gleich das ganze Paket dort beraten können.

Meine Damen und Herren, wir bezweifeln aber, ob durch die Maßnahmen des Finanzministeriums das grundsätzliche Problem der unterbesetzten Stellen und der dadurch zu langen Prüfungsturnusse wirklich gelöst wird. Notwendig ist es, dass die Planstellen auch wirklich besetzt werden und dass man dafür auch erst einmal die Basis, die Möglichkeit schafft. Deshalb haben wir das Problem im Alternativantrag, der Ihnen vorliegt, auch benannt. Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in den Thüringer Steuerprüfdiensten sind dort vorgeschlagen und gefordert.

Meine Damen und Herren, die Linkspartei hat nun den ganz großen Wurf vor, die Schaffung einer Bundessteuerverwaltung. Das liegt im Interesse des Bundesfinanzministers, geben wir ja voll zu, aber nicht im Interesse der Länder und die lehnen das ab. Egal von welcher Parteikonstellation die Regierung in den einzelnen Ländern gestellt wird, auch in Berlin mit den Stimmen der LINKEN, die stimmen dem nicht zu.

Folgende Argumente stehen einer Bundessteuerverwaltung entgegen: Es ist hier schon gesagt worden, es würde wieder eine Mammutbehörde entstehen mit den damit zusammenhängenden Nachteilen. Wir denken, dass eine stärkere Zusammenarbeit der Länder auch anders möglich ist. Eine Bundessteuerverwaltung würde den Ländern aber auch die Möglichkeit rauben, eigene Berechnungen in den Steuergesetzgebungsangelegenheiten durchzuführen und damit wäre die „Waffengleichheit“ im steuerlichen Gesetzgebungsverfahren nicht mehr gewährleistet zulasten der Länder im Bundesrat.

Dann möchte ich noch einen Punkt anführen. Für die in der Steuerverwaltung beschäftigten Beamten würde sich auch einiges ändern. Sie würde nämlich in einer Bundessteuerverwaltung die Versetzbarkeit innerhalb des gesamten Bundesgebietes nach sich ziehen. Ob das so wünschenswert ist, bleibt dahingestellt. Aus diesem Grunde spricht sich die SPD-Landtagsfraktion für eine bessere Zusammenarbeit der verschiedenen Betriebsprüfungsdienste von Bund und Ländern aus, aber gegen die Schaffung einer

Bundessteuerverwaltung. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Lehmann zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE sowie zum Alternativantrag der SPD möchte ich erstens anmerken, als ehemalige Beamtin unserer Thüringer Steuerverwaltung bin ich immer für eine starke Steuerverwaltung, die ich seit 01.07.1990 auch selbst hier im Freistaat mit aufbauen durfte. Ich meine, wir haben eine gute und starke und hervorragend arbeitende Steuerverwaltung, die die Bundesgesetze, die im Steuerrecht ja gelten, umsetzt und anwendet. Wenn ich mir die Anträge hier durchgelesen habe, um die es jetzt geht, habe ich den Eindruck, dass Sie damit auch suggerieren, dass die Bundesgesetze, die für alle gleichermaßen gelten, für jeden Bürger, aber auch für jeden Mitarbeiter anzuwenden sind, aus Ihrer Sicht nicht ordnungsgemäß angewendet werden und deshalb wahrscheinlich auch die Forderung nach der Bundessteuerverwaltung dadurch entstanden ist. Dazu kommen natürlich noch die Verhandlungen in Berlin. Das mag Ihnen hier auch in die Karten spielen, aber die CDUFraktion sieht das anders, wir sind nicht für eine Bundessteuerverwaltung.

Erwähnt werden muss noch - Gäste haben wir ja nicht mehr, aber für diejenigen, die sich damit nicht so intensiv auskennen -, dass natürlich die Kommunen auch eigene Kompetenzen haben im Bereich der Steuergesetze. Wir alle wissen das, Grundsteuer und anderes mehr ist die Obliegenheit unserer Kommunen. Aber hier geht es ja heute insbesondere um die Umsetzung und die Anwendung der Bundessteuergesetze.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie eigentlich auch wissen müssten, war die Reduzierung der 75 Stellen im Haushalt die Anpassung an die tatsächliche Situation, also die Ist-Besetzung. Eine Reduzierung von Prüfern hat nach meinem Kenntnisstand zumindest nicht stattgefunden. Würden Sie sich in der Steuerverwaltung auskennen, so würden Sie wissen, dass jeder Steuerprüfer ein gerüttelt Maß an Erfahrungen benötigt, ein sehr umfangreiches und anwendbares Wissen haben muss und niemand von jetzt auf gleich als Steuerprüfer einfach einmal so eingesetzt werden kann. Eine gute Ausbildung, so wie unsere Mitarbeiter der Steuerverwaltung diese im Bil

dungszentrum in Gotha erhalten, ist eine wichtige Grundlage für diese ganz spezielle Tätigkeit. Dazu kommen natürlich auch Erfahrungsjahre, die sich positiv für diese Tätigkeit im Prüfdienst auswirken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man könnte sagen, alle Jahre wieder - alle Jahre wieder fordern Sie mehr Prüfungen. Mehr Prüfungen bedeuten aber nicht automatisch mehr Steuern. Das Mehrergebnis pro Prüfer ist in den letzten Jahren gesunken, da die Zahl von Betriebsprüfungen ohne Beanstandungen seit Jahren ansteigt; Herr Staatssekretär Dr. Spaeth ist darauf bereits in seinem Bericht eingegangen. Zahlreiche Thüringer Unternehmen wurden und werden auch schon zum wiederholten Male geprüft. Wenn man mit den Unternehmern in den Runden spricht und da einmal nachfragt, wird man feststellen, dass die durchaus manchmal auch stöhnen, aber sagen, ich habe die Lohnsteuerprüfung oder ich hatte gerade eine Betriebsprüfung. Ich kann die Meinung so nicht teilen, dass unsere Prüfer nicht tätig werden, ganz im Gegenteil.

Man sollte auch unseren Unternehmen nicht pauschal unterstellen, dass sie vorsätzlich oder fahrlässig Steuern falsch berechnen oder ganz bewusst zu wenig entrichten. Die meisten Unternehmen greifen im Übrigen auf kompetente Steuerbüros zurück. Die 348 Prüfer in der Lohnsteuerprüfung, der Umsatzsteuerprüfung und der Betriebsprüfung (in der Betriebsprüfung sind es 237 Prüfer von den genann- ten 348) haben im letzten Jahr ein Mehrergebnis von 94 Mio. € erzielt. Die Prüfungen sind auch angestiegen auf insgesamt 3.300 im letzten Jahr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Steuerflucht von Vermögenden“ - Herr Huster sprach hier den Fall von Herrn Zumwinkel an - spielt in Thüringen nach Auffassung der CDU-Fraktion nach unserer Kenntnis keine Rolle. Soweit wir wissen, gibt es in Thüringen ca. 40 Einkommensmillionäre sowie noch einige Millionäre, die im Lottospiel Glück hatten. Eine Bundessteuerverwaltung wird von uns, wie gesagt, abgelehnt, und zwar ist es wichtig, das Steuerrecht zu reformieren. Nicht Steuerfahndung, nicht Steuerverwaltung, sondern Steuervereinfachung sind das Gebot der Stunde. Auch hier sagen die Bürger zu Recht, es muss einfacher werden, eine Steuererklärung selbst auszufüllen, das alles zu durchschauen und nachvollziehen zu können. Darüber haben wir übrigens ja auch hier seit Jahren diskutiert und ich erinnere nur an den berühmten „Bierdeckel“. Damit würde sich dann im Übrigen eine neue Mammutbehörde beim Bund erst recht erübrigen.

Wir, die CDU-Fraktion, sprechen uns für die Beibehaltung föderaler Strukturen in der Steuerverwaltung aus. Die Bundesregierung drängt im Rahmen der Föderalismusreform darauf, eine einheitliche Bundes

steuerverwaltung zu schaffen. Ich habe das anfangs schon einmal erwähnt. Dadurch würden natürlich auch die Kompetenzen der Länder geschmälert werden. Meiner Meinung nach stellt aber der Föderalismus in Deutschland kein Hindernis für einen effizienten Steuervollzug in den Ländern dar. Thüringen hat in den letzten Jahren mit dem Wissen und der Kompetenz der Steuerverwaltung immer wieder Steuerkonzepte, die vom Bund angedacht waren, durchgerechnet und ihre Auswirkungen auf unser Bundesland auch selbst prüfen können. Dass das so verkehrt nicht ist, müssten auch die beiden Oppositionsfraktionen erkennen.

Zu den Ausbildungsgängen hat Herr Staatssekretär Spaeth schon einiges ausgeführt. Wir begrüßen ausdrücklich die Ausbildungssituation in Gotha. Wir haben dort durch die vergangenen Landeshaushalte sehr viel Geld investiert in unser Bildungszentrum - Millionenbeträge. Darauf können wir stolz sein, was dort an einem Ausbildungszentrum steht, wo die besten Bedingungen sind, unseren Nachwuchs auszubilden. Wir begrüßen es, dass das Finanzministerium in dem Bericht die Zahl noch mal genannt hat, wie die Ausbildungssituation ist bzw. zukünftig sein wird. Der Nachwuchs ist natürlich wichtig, weil eben auch Steuerbeamte einmal in Rente gehen und wir hier auf Erfahrungswerte zurückgreifen müssen und auch wollen. Damit ist auch die Zukunft der jungen Leute in Thüringen in dem Bereich Finanzverwaltung gegeben. Man findet hier die Ausbildung, man hat anschließend die Arbeitsplätze und, ich denke, das kann man nur begrüßen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde gern noch etwas zu den Ausführungen von Dr. Pidde sagen, und zwar finde ich das toll und das ehrt Sie auch, dass gerade Sie mehr Steuerprüfer fordern, denn soweit wir gehört haben, hatten Sie damit auch einmal negative Erlebnisse.

Meine Damen und Herren, wenn jeder von uns monatlich seine Einkommensteuervorauszahlung zahlt, auch wir hier im Raum, und dies tun ja auch die Unternehmer, und wenn man dann noch eine wahrheitsgemäße Steuerjahreserklärung abgibt, dann kann einem ja auch gar nichts passieren. Ich finde es unredlich, dass hier vorn am Pult dem Bürger suggeriert wird, dass der Arbeitnehmer seine Lohnsteuer und die anderen Abgaben abgezogen bekommt und andere Leute das nicht bezahlen würden. Bei uns heißt es Einkommensteuervorausszahlung zum Beispiel, ich denke mal, die meisten werden ordnungsgemäß monatlich oder vierteljährlich diese Zahlungen auch leisten und im Rahmen der Gesamtsteuererklärung erklärt man das und man kann auch die anderen Dinge, die es an Steuervergünstigungen gibt, geltend machen. Da muss niemand Angst oder Sorge haben. Mir ist es nur wichtig, deutlich zu sagen, dass auch

Selbstständige und freiberuflich Tätige ihre Steuern bezahlen. Es sollte monatlich sein, umso besser für die Kasse, wo es ankommt.